Arztpraxen und Gesundheitsanbieter
Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
CSU00
Ohne Einzug ins Parlament
BSW00
CDU und CSU 10
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
- Präsenzapotheken werden gestärkt.
- Es braucht mehr standardisierte Datenschutzverfahren, etwa für Werkstätten und Arztpraxen sowie für den Austausch staatlicher Behörden.
- Die stationäre Versorgung soll mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung zusammengedacht werden.
- Die Arbeit der Rettungsdienste wird gestärkt und eng mit der medizinischen Versorgung und dem Katastrophenschutz unter Beteiligung der Kommunen verzahnt.
- Haus- und Kinderarztpraxen werden innovativ weiterentwickelt.
- Mit einer Apothekenreform werden die Präsenzapotheken gestärkt.
- Mit einer Apothekenreform erhalten die Präsenzapotheken eine Zukunft.
- Die Digitalisierung in den Arztpraxen und der ambulanten Versorgung wird gezielt unterstützt.
AfD 11
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 24
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Vorbereitete Maßnahmen für die ambulante Versorgung wie die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte, erleichterte Gründung kommunaler MVZ, Advanced Practice Nurse, Gemeindeschwestern und bessere Hilfsmittelversorgung sollen umgesetzt werden.
- Barrieren zwischen Praxen, Krankenhäusern und weiteren Versorgungseinrichtungen werden aufgehoben.
- Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird auch durch Telemedizin und Telepharmazie verbessert.
Grüne 245
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren und von Primärversorgungszentren mit integrierter sozialer Beratung wird gefördert.
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden bei der Anpassung ihrer Gebäude an die Klimakrise unterstützt.
- Öffentliche und gemeinnützige Träger im Gesundheits- und Pflegebereich werden gefördert.
- Die teils ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen für die Gesundheitsversorgung werden stärker unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 4
- Die Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung wird überwunden.
- In Gesundheitsregionen werden Verbünde von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Versorgungszentren geschaffen.
- Eine umfassende Reform der Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes wird umgehend auf den Weg gebracht.
- Die Finanzierung der Apotheken wird zur Sicherung einer guten, flächendeckenden und effizienten Versorgung reformiert.
Linke 215
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand soll gesetzlich ermöglicht werden.
- Der profitorientierte Aufkauf von Pflegeeinrichtungen und MVZ durch Private-Equity-Gesellschaften soll gestoppt werden.
- Modellprojekte wie Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken werden unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
SSW 217
Mehr Geld 4
- Die Abrechnungspauschalen in der Geburtshilfe sollen so geändert werden, dass intensive Betreuung vergütet und physiologische Geburten gefördert werden.
- Kompetenzzentren und interdisziplinäre Ambulanzen für Long COVID, Post-COVID-Syndrom und ME/CFS werden vom Bund finanziell und strukturell gefördert.
- Für eine wohnortnahe medizinische Hilfe in hoher Qualität braucht es konkrete Anreize und mehr personelle und finanzielle Ressourcen.
- Die Cluster-Politik in norddeutschen und grenzüberschreitenden Wirtschaftsbereichen soll durch finanzielle Maßnahmen und den Abbau rechtlicher Barrieren gefördert und auf Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Ernährungswirtschaft, Tourismus, maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Logistik ausgerichtet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
- Alternative Behandlungsmethoden sollen einfacher anerkannt werden.
- Die Cluster-Politik in norddeutschen und grenzüberschreitenden Wirtschaftsbereichen soll durch finanzielle Maßnahmen und den Abbau rechtlicher Barrieren gefördert und auf Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Ernährungswirtschaft, Tourismus, maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Logistik ausgerichtet werden.
Ohne klare Richtung 1
FDP 23
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
FW 8425
Mehr Geld 8
- Private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Beihilfen beteiligen sich an den Vorhaltekosten medizinischer Einrichtungen.
- Arztpraxen erhalten eine leistungsgerechte Vergütung ohne Deckelung der Honorare nach Leistungsspektrum und Fallzahl.
- Übernahme oder Neugründung von Praxen, besonders in unterversorgten Regionen, wird finanziell unterstützt und steuerlich erleichtert.
- Unverhältnismäßige Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung werden abgebaut.
- Die Transformation zur Apotheke der Zukunft wird ausreichend finanziert.
- Das Apothekenfixum wird erhöht.
- Die Vergütungssätze werden an den höheren Aufwand bei Diagnostik und Behandlung von Kindern angepasst.
- Palliativmedizinische Konsilteams werden nach den Vorschlägen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ausgebaut und finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Telemedizin, landesweite integrierte Leitstellen, Alarmierungs-Apps und Helfer vor Ort werden gefördert.
- Die Eigenverantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen wird gestärkt.
- KI-basierte Dokumentationssysteme im Gesundheitswesen werden gezielt auf- und ausgebaut.
- Im Gesundheitswesen werden Öffnungsklauseln, Erprobungsmöglichkeiten und Modellprojekte ermöglicht.
- Weiterbildung wird gefördert und die Einbindung von Assistenzärzten in Arztpraxen erleichtert.
- Die Vergütung der Arztpraxen wird verlässlich und langfristig geplant.
- Die Krankenhausreform wird so verbessert, dass ambulanter und stationärer Sektor als gleichwertig behandelt werden.
- Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) wird ausgebaut.
- Die Zusammenarbeit von ambulantem und stationärem Sektor in medizinischer Versorgung und Pflege wird gefördert und durch weitere Konzepte erweitert.
- Hausarztorientierte Versorgungskonzepte wie medizinische Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung werden vorangebracht.
- Interdisziplinäre Netzwerke in der Gesundheitsversorgung werden vorangebracht.
- Hebammengeleitete außerklinische Einrichtungen der ambulanten Geburtshilfe (Geburtshäuser) werden gefördert.
- Mobile Reha- und Kinderpalliativteams werden gefördert.
Weniger Pflichten 4
- Normen im Gesundheitswesen werden durchforstet und unnötige Dokumentationspflichten abgebaut.
- Qualitätskontrollen durch Heimaufsicht, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt und Medizinischen Dienst werden flexibilisiert.
- Die administrative Last der Arztpraxen wird durch digitale Lösungen und einfachere Abrechnungs- und Dokumentationspflichten reduziert.
- Die Zulassungsbedingungen für Arztpraxen werden vereinfacht.
Bleibt wie bisher 4
- Eine wohnortnahe, flächendeckende medizinische Versorgung mit freiberuflichen Haus- und Fachärzten und inhabergeführten Apotheken wird gesichert.
- Die Gesundheitsversorgung durch Praxisgemeinschaften wird befürwortet.
- Unterschiedliche Honorare für kleine oder besonders leistungsfähige Apotheken werden abgelehnt.
- Kommerzielle Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt verboten.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
- Die Ausbreitung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren wird verhindert.
- Die versprochene gesetzliche Regulierung investorenbetriebener MVZ wird umgesetzt.
- In Kliniken und Rettungsdienst werden strukturelle Missstände angegangen und die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz sichergestellt.
- Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird verboten.
- Sozialdienste in Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen werden stärker in die pflegerische Versorgung nach der Entlassung eingebunden.
- Geschäfte, die Alkohol, Tabak und abhängig machende Medikamente verkaufen, benötigen ähnlich wie beim Glücksspiel eine Lizenz.
- Alle medizinischen Einrichtungen werden baulich barrierefrei erreichbar gemacht.
- Das Personal medizinischer Einrichtungen wird speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschult.
Koalitionsvertrag 3513
Mehr Geld 6
- Nullretaxationen aus formalen Gründen werden abgeschafft.
- Das Skonti-Verbot für Apotheken wird aufgehoben.
- Das Apothekenpackungsfixum wird einmalig auf 9,50 Euro erhöht.
- Je nach Versorgungsgrad kann das Fixum insbesondere für ländliche Apotheken bis zu 11 Euro betragen.
- Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie werden verbessert.
- Die auskömmliche Finanzierung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in Stadt und Land wird sichergestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 8
- Abgabe und Austausch von Arzneimitteln in Apotheken werden erleichtert.
- Apotheken werden von Bürokratie und Dokumentationspflichten entlastet.
- Das Skonti-Verbot für Apotheken wird aufgehoben.
- Dokumentationspflichten und Kontrolldichten im Gesundheitswesen werden durch ein Bürokratieentlastungsgesetz massiv verringert.
- Während der Coronapandemie eingeführte Berichts- und Dokumentationspflichten werden abgeschafft.
- Ein vereinfachtes und digitales Berichtswesen im Gesundheitswesen wird angestrebt.
- Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln gegenüber den Krankenkassen werden wesentlich vereinfacht.
- Doppeldokumentationen im Gesundheitswesen werden vermieden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) werden weiterentwickelt und umfassend ermöglicht.
- Apotheken im ländlichen Raum werden gestärkt.
- Strukturen für Präventionsleistungen in Vor-Ort-Apotheken werden ausgebaut.
- Die Vorgaben für Vor-Ort- und Versandapotheken werden vereinheitlicht, insbesondere bei Kühlketten und Nachweispflichten.
Mehr Pflichten 3
- Ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren schafft Transparenz über Eigentümerstrukturen und die Verwendung der Beitragsmittel.
- Die elektronische Patientenakte wird noch 2025 stufenweise bis zu einer verpflichtenden, sanktionsbewehrten Nutzung ausgerollt.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheitssektor und Rettungsdienst im Zivilschutz-, Verteidigungs- und Bündnisfall werden geschaffen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht