Arztpraxen und Gesundheitsanbieter
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 132
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
CDU 169
Mehr Geld 5
- Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste erhalten in Stadt und Land die beste Ausstattung.
- Es gibt Förderprogramme für Praxisgründungen und Praxisübernahmen.
- Förderprogramme für Praxisgründungen und -übernahmen werden ausgebaut.
- Die Leitstellen erhalten moderne Technik.
- Bis 2030 entsteht eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 6
- Die Apotheke vor Ort wird als Teil der Daseinsvorsorge gestärkt.
- Auf Bundesebene sollen gute Rahmenbedingungen für Apotheken erreicht werden.
- Integrierte Versorgungszentren, sektorenübergreifende Planung und länderübergreifende Kooperationen werden bis 2030 umgesetzt.
- Medizinische Versorgungszentren und Gesundheitscampus-Modelle werden zum Rückgrat der Versorgung.
- Ein Masterplan für Boden- und Luftrettung wird erstellt.
- Digitale Systeme, Drohnen und neue Mobilitätslösungen werden in der Notfallversorgung erprobt.
SPD 114
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Grüne 1111
Mehr Geld 5
- Die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Rettungs- und Katastrophenschutzdienste werden finanziell stärker unterstützt.
- Rettungsdienste werden für grenzüberschreitende Kooperationen finanziell befähigt.
- Die Förderung der Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken wird ausgeweitet.
- Für kommunale Gesundheitszentren wird ein Landesförderprogramm aufgelegt.
- Ein Landesprogramm fördert den barrierefreien Um- und Neubau von Praxen, Gesundheitszentren und Krankenhäusern.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Kommunale Gesundheitszentren sollen zur Sicherung wohnortnaher Versorgung gefördert werden.
- Für kommunale Gesundheitszentren wird ein Ideenwettbewerb durchgeführt.
- Bestehende Projekte kommunaler Gesundheitszentren werden vernetzt.
- Kommunale Medizinische Versorgungszentren sollen gefördert werden, um die Versorgung unabhängig von privaten Investoren zu sichern.
- Die Vernetzung der Akteure des Gesundheitssystems zum Thema Endometriose wird gefördert.
- Ein landesweites digitales Koordinierungsnetzwerk vernetzt Kliniken, Institutsambulanzen, Spezialpraxen und weitere Angebote für neurodivergente Menschen.
Ohne klare Richtung 1
Linke 349
Mehr Geld 4
- Apothekenleistungen werden auskömmlich honoriert.
- Der Bund finanziert sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend.
- Hilfswerk und Rettungsdienste werden mit modernem Equipment, ausreichend Personal und regelmäßiger Schulung gestärkt.
- Rechtsmedizinische Institute werden personell und finanziell ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Planung diagnostischer Geräte berücksichtigt die ambulante Versorgungsstruktur um den Standort.
- Ambulant-stationäre Zentren können in eine neue Beteiligungsstruktur überführt werden.
- Kommunale Versorgungszentren werden als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung gefördert.
- Inhabergeführte Medizinische Versorgungszentren werden statt Konzernen und Investoren unterstützt.
- Sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wird gesetzlich ermöglicht.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
BSW 222
Mehr Geld 2
Ohne klare Richtung 2
FDP 136
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 3
FW 13
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 411
Mehr Geld 4
- Der Bund soll die rechtlichen Grundlagen und die dauerhafte Finanzierung neuer Versorgungsmodelle schaffen.
- Für neue Versorgungsmodelle und ihre Anschubfinanzierung werden auch Landesmittel bereitgestellt.
- Das Land stellt die notwendigen Investitionen für neue Versorgungsmodelle und die Grundversorgung bereit.
- Die Finanzierung der Gewaltschutzambulanzen in Halle und Magdeburg wird verstetigt.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Regionale Versorgungsangebote im ländlichen Raum wie kommunale Gesundheitszentren werden gefördert.
- Vor-Ort-Apotheken sollen durch mehr pharmazeutische Dienstleistungen und innovative Ansätze gestärkt werden.
- Lokale Gesundheitszentren werden als Ergänzung zu kleinen Krankenhäusern in der Fläche befürwortet.
- Im Landeskrankenhausgesetz wird die Nutzung des webbasierten Versorgungsnachweises IVENA durchgängig gestaltet und Schnittstellenprobleme werden beseitigt.
- Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt wird ausgebaut.
- Im Rettungsdienst wird landesweit digitale Unterstützung wie Telemedizin und digitale Dokumentation eingesetzt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
- Auf Bundesebene wird ein klarer Rechtsrahmen gefordert, damit bewährte Kooperationsmodelle in der Gesundheitsversorgung erhalten bleiben.
- Die Gewaltschutzambulanzen in Halle und Magdeburg bleiben als Standorte erhalten.
- Im Rettungsdienst werden die personellen Ressourcen an Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Notärzten abgesichert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht