Arztpraxen und Gesundheitsanbieter
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 213
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
CDU 2310
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Niederlassungsförderung soll auch in ländlichen Ortsteilen größerer Kommunen möglich sein.
- Im Rettungsdienstgesetz sollen auch Notfall-Krankentransportwagen zugelassen werden.
- Es braucht zusätzliche Stützpunkte für Rettungshubschrauber.
- Die Luftrettung soll auch vor Sonnenaufgang, nach Sonnenuntergang und bei schlechtem Wetter eingesetzt werden können.
- Netzwerke wie das Schlaganfall- und das Herzinfarktnetzwerk werden gefördert.
Weniger Pflichten 4
- Bürokratische Vorgaben sollen das Funktionieren des Rettungsdienstes nicht behindern.
- Im Rettungsdienstgesetz sollen auch Notfall-Krankentransportwagen zugelassen werden.
- Bodengebundene Rettungsdiensteinsätze sollen künftig nicht mehr zwingend in einem Krankenhaus enden.
- Überflüssige Bürokratie im Gesundheitswesen soll abgeschafft werden.
Ohne klare Richtung 3
BSW 211
Ohne klare Richtung 1
Linke 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
SPD 148
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird schrittweise abgebaut.
- Lokale Gesundheitszentren in öffentlicher Trägerschaft oder als Primärversorgungszentren werden gefördert.
- Ein Ministeriumsreferat zur Förderung der Vernetzung aller medizinischen Akteure wird eingerichtet.
- Bessere Rahmenbedingungen für mehr sozialtherapeutische Praxen und sozialpsychiatrische Dienste für Kinder und Jugendliche werden geschaffen.
- Therapeutische Leistungserbringer werden gestärkt, um Ärzte zu entlasten.
- Es werden Anreize für die Niederlassung von Apotheken in unterversorgten Regionen geschaffen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
Grüne 2112
Mehr Geld 4
- Apotheken in Thüringen, besonders im ländlichen Raum, werden durch gezielte Maßnahmen wie Fachkräftesicherung und finanzielle Unterstützung bei Eröffnungen und Übernahmen erhalten.
- Der Rettungsdienst wird aufgestockt.
- Die psychosoziale Notfallversorgung soll durch bessere Ausrüstung und Fortbildung gestärkt werden.
- Regionale Rettungsleitstellen sollen personell aufgestockt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Apotheken im ländlichen Raum werden unterstützt und erhalten.
- Die Einrichtung kommunaler, gemeinwohlorientierter regionaler Gesundheitszentren mit gemeinsamer Trägerschaft aller Gesundheitsberufe wird unterstützt.
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur unterstützt.
- Ein Pilotprojekt zur besseren Verzahnung von Geburtshilfe und Rettungsdienst wird gestartet.
- Geburtshäuser, hebammengeleitete Einrichtungen und Hebammen-Kreißsäle werden gefördert und ausgebaut.
- In unterversorgten Regionen werden den Kliniken vorgeschaltete Hebammen-Kompetenz-Zentren als erste Anlaufstelle geschaffen.
- Es gibt mehr Kassensitze für psychotherapeutische und psychiatrische Praxen, vor allem in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
- Der Rettungsdienst soll spätestens in der Notaufnahme Zugriff auf den Notfalldatensatz der elektronischen Patientenakte erhalten.
Ohne klare Richtung 1
FW 11
Mehr Geld 1
Bleibt wie bisher 1
FDP 1520
Mehr Geld 9
- Der Festzuschlag der Arzneimittelpreisverordnung wird auf ein auskömmliches Niveau angehoben und anschließend dynamisiert.
- Pharmazeutische Dienstleistungen werden angemessen vergütet.
- Die Erstausstattung von Apotheken und Vertragsarztpraxen mit Telemedizininfrastruktur wird gefördert.
- Bei nicht therapierelevanten Fehlern werden Absetzungen von Heilmittelverordnungen ausgeschlossen.
- Ärztliche Änderungen auf der Verordnung sind kein Absetzungsgrund.
- Der aktuelle Versorgungsgrad wird bei der Niederlassungsförderung nicht mehr berücksichtigt.
- Niederlassungen werden auch bei absehbarer, noch nicht eingetretener Unterversorgung gefördert.
- Die Unterschrift unter einen Praxis- oder Apothekenübernahmevertrag gilt nicht als vorfristiger Maßnahmenbeginn und bleibt förderfähig.
- Innerfamiliäre Weiterführungen von Praxen und Apotheken werden gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Bei der Übernahme einer Apotheke erhält der Nachfolger Anspruch auf den Bestandsschutz des Vorgängers.
- Modellprojekte zur assistierten Telemedizin in Apotheken in Kooperation mit Vertragsärzten werden gefördert.
- Bei nicht therapierelevanten Fehlern werden Absetzungen von Heilmittelverordnungen ausgeschlossen.
- Leistungserbringer können sich auf mit zertifizierter Praxissoftware ausgestellte Verordnungen verlassen.
- Bei Formfehlern in Verordnungen erhalten Leistungserbringer die Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Korrektur.
- Ärztliche Änderungen auf der Verordnung sind kein Absetzungsgrund.
- Der aktuelle Versorgungsgrad wird bei der Niederlassungsförderung nicht mehr berücksichtigt.
- Niederlassungen werden auch bei absehbarer, noch nicht eingetretener Unterversorgung gefördert.
- Die Staffelung der Niederlassungsförderung nach Einwohnerzahl wird gestrichen.
- Die Unterschrift unter einen Praxis- oder Apothekenübernahmevertrag gilt nicht als vorfristiger Maßnahmenbeginn und bleibt förderfähig.
- In einem Modellprojekt wird die Anstellung von Medizinischen Fachangestellten mit Case-Management-Fortbildung bei ambulanten Ärzten erprobt.
- Ein Kompetenzzentrum soll gemeinsame innovative Projekte von ambulanten und stationären Akteuren, Krankenkassen und Industrie erleichtern und fördern.
Weniger Pflichten 8
- Auf Landesebene wird gemeinsam mit der Selbstverwaltung gesetzliche Bürokratie im Gesundheitswesen abgebaut.
- Die Misstrauenskultur im Gesundheitswesen und der damit verbundene bürokratische Aufwand werden beseitigt.
- Bürokratie im Gesundheitssystem wird durch Digitalisierung, Schnittstellen und das Once-Only-Prinzip reduziert.
- Bei der Übernahme einer Apotheke erhält der Nachfolger Anspruch auf den Bestandsschutz des Vorgängers.
- Leistungserbringer können sich auf mit zertifizierter Praxissoftware ausgestellte Verordnungen verlassen.
- Die Förderrichtlinie der Landesregierung zur Niederlassungsförderung wird erheblich verändert, entbürokratisiert und weiterentwickelt.
- Der aktuelle Versorgungsgrad wird bei der Niederlassungsförderung nicht mehr berücksichtigt.
- Die Unterschrift unter einen Praxis- oder Apothekenübernahmevertrag gilt nicht als vorfristiger Maßnahmenbeginn und bleibt förderfähig.
Bleibt wie bisher 4
- Eine leistungsstarke, dezentrale zahnärztliche Praxislandschaft bleibt erhalten.
- Ein wirtschaftlich gesundes, flächendeckendes Netz von Apotheken vor Ort wird gesichert.
- Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort wird gestärkt und fortentwickelt statt zurückgebaut.
- Die Übertragung pharmazeutischer Aufgaben auf Parallelstrukturen wird abgelehnt.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 17
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft, ärztliche Genossenschaften oder Zentren der Kassenärztlichen Vereinigungen kommen für eine strukturelle und rechtliche Stärkung in Frage.
- Netzwerke wie das Schlaganfall- und das Herzinfarktnetzwerk werden gefördert.
- Die Digitalisierung der gesamten Rettungskette wird fortgeführt.
- Die Patientensteuerung wird verbessert, um Rettungsketten zu entlasten.
Weniger Pflichten 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht