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Der Vertrag enthält 219 von 2.451 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 219
  1. Das Land soll sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Innovationskraft unserer Wirtschaft stärken, uns auf den Weg hin zur Klimaneutralität machen, Mobilität neu denken, die Digitalisierung unserer Gesellschaft nachhaltig und für alle zugänglich gestalten, unsere öffentliche Verwaltung effizient und bürgernah modernisieren, den Zusammenhalt unseres Landes sichern für eine starke Demokratie und ein freiheitliches und weltoffenes Rheinland-Pfalz. Link zum Original
  2. Eine lebenswerte Zukunft ist nur mit wirksamem Klimaschutz möglich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wissen, dass es eine lebenswerte Zukunft nur mit wirksamem Klimaschutz gibt. Link zum Original
  3. Der Klimaschutz soll deutlich schneller vorankommen, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen in den nächsten Jahren noch deutlich entschiedener und schneller vorankommen, um unserer Verantwortung zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens nachzukommen. Dazu gehört der deutliche Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land, die Unterstützung unserer Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität sowie die Gestaltung der Verkehrswende mit dem Ausbau eines attraktiveren Angebots im ÖPNV und einer sicheren und attraktiven Infrastruktur für Radfahrer:innen. Link zum Original
  4. Die Wirtschaft wird auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen in den nächsten Jahren noch deutlich entschiedener und schneller vorankommen, um unserer Verantwortung zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens nachzukommen. Dazu gehört der deutliche Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land, die Unterstützung unserer Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität sowie die Gestaltung der Verkehrswende mit dem Ausbau eines attraktiveren Angebots im ÖPNV und einer sicheren und attraktiven Infrastruktur für Radfahrer:innen. Link zum Original
  5. Die Regenerierbarkeit der natürlichen Ressourcen Luft, Wasser und Boden soll berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen daher heute Rücksicht auf die Regenerierbarkeit unserer natürlichen Ressourcen Luft, Wasser und Boden nehmen, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Link zum Original
  6. Das ökologische Gleichgewicht soll bewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das ökologische Gleichgewicht bewahren und das Artensterben stoppen. Link zum Original
  7. Das Artensterben soll gestoppt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das ökologische Gleichgewicht bewahren und das Artensterben stoppen. Link zum Original
  8. Naturräume im Land sollen weiter geschützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Naturparadiese wollen wir weiter schützen und Lebensräume für Tier und Natur im Land ausweiten. Link zum Original
  9. Lebensräume für Tiere und Natur sollen ausgeweitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Naturparadiese wollen wir weiter schützen und Lebensräume für Tier und Natur im Land ausweiten. Link zum Original
  10. Der Verkehrslärm in Städten und Gemeinden soll verringert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden gehören für uns auch weniger Verkehrslärm und mehr Grünflächen, die einen höheren Erholungswert bieten. Link zum Original
  11. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll drastisch reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch reduzieren und die Erderwärmung stoppen, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Link zum Original
  12. Konsequenter Klimaschutz soll das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens erreichbar machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Konsequenter Klimaschutz ist die einzige Chance, um das Klimaabkommen von Paris mit Leben zu füllen, das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen und unseren Kindern und zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen. Link zum Original
  13. Rheinland-Pfalz soll in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 klimaneutral werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden notwendige und mutige Schritte gehen und die Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz so gestalten, dass Rheinland-Pfalz in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 klimaneutral wird. Link zum Original
  14. Die Wirtschaft wird auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Rheinland-Pfalz zu einer Modellregion für die grüne Wasserstofftechnologie machen und unsere Wirtschaft auf dem Weg hin zur Klimaneutralität unterstützen. Link zum Original
  15. Ein Klimaschutzministerium wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen ein Klimaschutzministerium, dass diese Querschnittsaufgabe vorantreibt. Link zum Original
  16. Mit einem Kommunalen Klimapakt werden Kommunen beim Klimaschutz vor Ort unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Kommunalen-Klimapakt werden wir die Kommunen unterstützen, Klimaschutz vor Ort noch engagierter zu betreiben. Link zum Original
  17. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität öffentlicher Gebäude wie Schulen und Universitäten werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei öffentlichen Gebäuden, wie Schulen und Universitäten, wollen wir Nachhaltigkeit und Klimaneutralität deutlich vorantreiben. Link zum Original
  18. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis 2030 wollen wir die Landesverwaltung klimaneutral aufstellen, vom Fuhrpark bis hin zur Bautätigkeit. Link zum Original
  19. Waldschutz gilt als Teil des Klimaschutzes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Und natürlich ist für uns Klimaschutz auch Waldschutz. Link zum Original
  20. Der Wald des Landes soll erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen alles dafür tun, dass die grüne Lunge unseres Landes erhalten bleibt. Link zum Original
  21. Erforschung und Umbau der Wälder zu klimastabilen Wäldern werden verstärkt vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere Anstrengungen verstärken, um die Erforschung und den Umbau unserer Wälder zu klimastabilen Wäldern voranzubringen. Link zum Original
  22. Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens werden anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und sind entschlossen, in Rheinland -Pfalz mit deutlich mehr Tempo unseren Anteil zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Link zum Original
  23. Rheinland-Pfalz leistet seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen mit deutlich mehr Tempo.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und sind entschlossen, in Rheinland -Pfalz mit deutlich mehr Tempo unseren Anteil zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Link zum Original
  24. Rheinland-Pfalz soll abhängig von deutschen und europäischen Rahmenbedingungen zwischen 2035 und 2040 vollständig klimaneutral werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die vollständige Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 erreichen, in Abhängigkeit von deutschen und europäischen Rahmenbedingungen. Link zum Original
  25. Es werden umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, für den klimaresilienten Umbau unserer Wälder sowie für den Schutz unserer Gewässer und Moore ergreifen – entschlossener Umwelt- und Naturschutz gehören für uns zusammen! Link zum Original
  26. Die Wälder werden klimaresilient umgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, für den klimaresilienten Umbau unserer Wälder sowie für den Schutz unserer Gewässer und Moore ergreifen – entschlossener Umwelt- und Naturschutz gehören für uns zusammen! Link zum Original
  27. Es werden Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und Moore ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, für den klimaresilienten Umbau unserer Wälder sowie für den Schutz unserer Gewässer und Moore ergreifen – entschlossener Umwelt- und Naturschutz gehören für uns zusammen! Link zum Original
  28. Grundlage der Regierungspolitik sind das Pariser Klimaabkommen und der Bericht des Weltklimarates zum 1,5-Grad-Limit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zentrale Grundlage der Koalition ist das Klimaabkommen von Paris und der Bericht des Weltklimarates zum 1,5-Grad-Limit. Link zum Original
  29. Klimaschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien werden als allgemeines öffentliches Interesse festgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies zu unterstreichen, sollen der Klimaschutz und der Ausbau Erneuerbarer Energien als allgemeines öffentliches Interesse festgeschrieben werden. Link zum Original
  30. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung. Link zum Original
  31. Das Landesklimaschutzgesetz wird fortgeschrieben und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die vollständige Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 erreichen, in Abhängigkeit von deutschen und europäischen Rahmenbedingungen. Dafür wird das Landesklimaschutzgesetz entsprechend fortgeschrieben, weiterentwickelt, Sektorziele festgelegt und ein wissenschaftlich basiertes Treibhausgasbudget als zentrales Steuerungselement entwickelt und fortlaufend überprüft. Link zum Original
  32. Im Landesklimaschutzgesetz werden Sektorziele festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die vollständige Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 erreichen, in Abhängigkeit von deutschen und europäischen Rahmenbedingungen. Dafür wird das Landesklimaschutzgesetz entsprechend fortgeschrieben, weiterentwickelt, Sektorziele festgelegt und ein wissenschaftlich basiertes Treibhausgasbudget als zentrales Steuerungselement entwickelt und fortlaufend überprüft. Link zum Original
  33. Ein wissenschaftlich basiertes Treibhausgasbudget wird als zentrales Steuerungselement entwickelt und fortlaufend überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die vollständige Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 erreichen, in Abhängigkeit von deutschen und europäischen Rahmenbedingungen. Dafür wird das Landesklimaschutzgesetz entsprechend fortgeschrieben, weiterentwickelt, Sektorziele festgelegt und ein wissenschaftlich basiertes Treibhausgasbudget als zentrales Steuerungselement entwickelt und fortlaufend überprüft. Link zum Original
  34. Klimaschutz durch Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien soll für alle Menschen in Rheinland-Pfalz erreichbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien Klimaschutz für alle Rheinland -Pfälzer:innen ermöglichen und erreichbar machen. Link zum Original
  35. Kommunen werden durch Förderprogramme und angepasste Richtlinien bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Klimaschutz und die Folgen der Klimaerhitzung stellen unsere Kommunen vor große Herausforderungen. Dafür wollen wir sie durch geeignete Förderprogramme und durch Veränderung der bestehenden Richtlinien dabei unterstützen, Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung umzusetzen. Link zum Original
  36. Mit den Kommunen wird ein gemeinsamer „Kommunaler Klimapakt“ zur Verstetigung des kommunalen Klimaschutzes angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionäre streben mit den rheinland -pfälzischen Kommunen einen gemeinsamen „Kommunalen Klimapakt“ an, als ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz als kommunaler Querschnittsaufgabe sowie zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Link zum Original
  37. In einer Arbeitsgruppe mit kommunalen Spitzenverbänden, Ministerien und Fachstellen werden unter Leitung des Umweltministeriums Ziele, Maßnahmen und Meilensteine des Klimapakts abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen der drei kommunalen Spitzenverbände, der betroffenen Ministerien, der Energieagentur sowie des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen werden unter Leitung des Umweltministeriums zeitnah Ziele, Maßnahmen und konkrete Meilensteine zu den definierten Handlungsfeldern abgestimmt. Link zum Original
  38. Die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes gilt als Investition in nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionäre betrachten die Finanzierung des Kommunalen Klimaschutzes als eine Investition in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Link zum Original
  39. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz wird zur Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz (EKA.rlp) weiterentwickelt, um Kommunen beim Klimaschutz zu beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung des Beratungsbedarfs der rheinland-pfälzischen Kommunen bei der Planung, Gestaltung, Umsetzung und Steuerung ihrer Klimaschutzaktivitäten beschließen die Koalitionäre die Weiterentwicklung der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH zur Energie - und Klimaschutzagentur Rheinland -Pfalz GmbH (EKA.rlp). Link zum Original
  40. Die Energie- und Klimaschutzagentur unterstützt kommunale Klimaschutzmanagerinnen und -manager möglichst flächendeckend, wo dies nicht anderweitig erfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbunden damit ist der Auftrag einer möglichst flächendeckenden projekt- und umsetzungsbezogenen Unterstützung der kommunalen Klimaschutzmanager :innen, wo dies nicht durch kommunale Unternehmen oder etablierte Strukturen erfolgt. Link zum Original
  41. Die Finanzierungsstruktur der Energie- und Klimaschutzagentur wird geprüft und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bedarf es der Prüfung und Weiterentwicklung der Finanzierungsstruktur der Energie - und Klimaschutzagentur. Link zum Original
  42. Das Verhältnis von Landesfinanzierung zu eingeworbenen Fördermitteln und kommunalen Investitionen soll gezielt verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angestrebt wird grundsätzlich, das aktuell positive Verhältnis von Landesfinanzierung zu akquirierten Fördermitteln (1:2) sowie kommunalen Investitionen (1:7) gezielt auszubauen. Link zum Original
  43. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird eine Minderheitsbeteiligung der Kommunen an der Landesenergieagentur geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden soll geprüft werden, inwieweit eine Minderheitsbeteiligung der rheinland-pfälzischen Kommunen an der Landesagentur strukturelle Vorteile bieten kann und wenn ja, wie eine solche Beteiligung gestaltet werden kann, ohne die aktuelle Förderfähigkeit und strukturellen Vorteile zu verlieren. Link zum Original
  44. Eine Erweiterung des Aufsichtsrats der Landesenergieagentur um eine kommunale Vertretung wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend soll geprüft werden, den Aufsichtsrat der Landesenergieagentur um einen Kommunalvertreter zu erweitern. Link zum Original
  45. Gegenüber Bund und EU wird darauf hingewirkt, dass Rahmenbedingungen wie das EEG ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns gegenüber der Bundesregierung und der EU dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen, etwa mit Blick auf das EEG, so gestaltet werden, dass wir unser Ziel eines klimaneutralen Rheinland - Pfalz erreichen können. Link zum Original
  46. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass alle relevanten Sektoren wie Energie, Verkehr und Wärme den Pfad zur Klimaneutralität einschlagen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Landesregierung wirken wir in unseren Zuständigkeitsbereichen darauf hin, dass sich alle für die Zielerreichung relevanten Sektoren (Energie, Verkehr, Wärme etc.) auf den Pfad der Klimaneutralität begeben, gestalten die politischen Rahmenbedingungen in unserem Einflussbereich so, dass sie der Zielerreichung dienen und unterstützen entsprechende Bestrebungen von Seiten der Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv. Link zum Original
  47. Die politischen Rahmenbedingungen im Einflussbereich des Landes werden auf das Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Landesregierung wirken wir in unseren Zuständigkeitsbereichen darauf hin, dass sich alle für die Zielerreichung relevanten Sektoren (Energie, Verkehr, Wärme etc.) auf den Pfad der Klimaneutralität begeben, gestalten die politischen Rahmenbedingungen in unserem Einflussbereich so, dass sie der Zielerreichung dienen und unterstützen entsprechende Bestrebungen von Seiten der Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv. Link zum Original
  48. Klimaschutzbestrebungen von Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden aktiv unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Landesregierung wirken wir in unseren Zuständigkeitsbereichen darauf hin, dass sich alle für die Zielerreichung relevanten Sektoren (Energie, Verkehr, Wärme etc.) auf den Pfad der Klimaneutralität begeben, gestalten die politischen Rahmenbedingungen in unserem Einflussbereich so, dass sie der Zielerreichung dienen und unterstützen entsprechende Bestrebungen von Seiten der Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv. Link zum Original
  49. In der Landesregierung wird eine koordinierende Projektgruppe Klimaneutralität unter Federführung des Umweltministeriums eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Innerhalb der Landesregierung wird eine koordinierende Projektgruppe eingesetzt, die sich aus den inhaltlich zuständigen Ressorts unter Federführung des Ministeriums für Umwelt zusammensetzt. Link zum Original
  50. Für jeden Sektor werden Klimaschutzziele festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Je Sektor (Energie, Verkehr, Wärme, …) werden Ziele beschrieben. Link zum Original
  51. Die Projektgruppe berichtet dem Ministerrat regelmäßig in einem Klimafortschrittsbericht über die Zielerreichung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Projektgruppe berichtet dem Ministerrat regelmäßig in einem Klimafortschrittsbericht über den Grad der Zielerreichung. Link zum Original
  52. Die Landesregierung stellt die zur Steuerung des Klimaschutzes nötigen Daten unter Wahrung des Datenschutzes ortsbezogen und aktuell bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung stellt die Daten, die zur effizienten Steuerung des Klimaschutzes erforderlich sind, wenn möglich und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, ortsbezogen und aktuell zur Verfügung. Link zum Original
  53. Die Naturschutzkernzonen und die zugehörige Verordnung werden in dieser Legislaturperiode überprüft und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser mittelfristiges Ziel innerhalb dieser Legislaturperiode ist es, die Naturschutzkernzonen zu überprüfen und die dazugehörige Verordnung anzupassen. Link zum Original
  54. Der UNESCO-Welterbestatus des Biosphärenreservats Pfälzerwald darf nicht gefährdet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der UNESCO-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist für uns von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden. Link zum Original
  55. Wirksamer Klimaschutz umfasst aktiven Waldschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wirksamer Klimaschutz ist auch aktiver Waldschutz, denn unsere Bäume leiden besonders unter steigenden Temperaturen und zu wenig Niederschlag. Link zum Original
  56. Der naturschutzfachliche Rahmen Natura 2000 im LEP IV wird unter Einbeziehung der Fachstudie überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der naturschutzfachliche Rahmen im LEP IV (Z163d) Natura 2000 stammt aus dem Jahr 2012 und soll überarbeitet werden. In diese Überarbeitung sollen die Ergebnisse der o.g. Fachstudie einfließen. Link zum Original
  57. Die Stoffströme der Bioabfälle werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel, bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte aller in Rheinland-Pfalz getrennt gesammelten Bioabfälle durch Biogasgewinnung zu nutzen, werden wir die Stoffströme evaluieren und die Kommunen bei der Umsetzung begleiten. Link zum Original
  58. Eine Biotonne für organischen Abfall wird flächendeckend genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben die flächendeckende Nutzung einer Biotonne für den anfallenden organischen Abfall an. Link zum Original
  59. Die Kommunen werden im Rahmen eines Kommunalen Klima-Pakts bei Quartierslösungen, energetischen Sanierungskonzepten und erneuerbaren Energieversorgungsmodellen unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein wesentlicher Schlüssel dazu liegt bei den Kommunen im Land, die wir im Rahmen eines „Kommunalen-Klima-Paktes“ bei der Umsetzung von nachhaltigen Quartierslösungen, energetischen Sanierungskonzepten und erneuerbaren Energieversorgungsmodellen auch mit Fokus auf die regionale Wertschöpfung unterstützen möchten. Link zum Original
  60. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden künftig innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen. Link zum Original
  61. Konsequenter Klimaschutz schließt die Beendigung des Abbaus fossiler Ressourcen ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Konsequenter Klimaschutz bedeutet auch die Beendigung des Abbaus fossiler Ressourcen. Link zum Original
  62. Eine Novellierung des Bergrechts mit mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weiter setzt sich die Koalition für eine entsprechende Novellierung des Bergrechts ein, die auch mehr Bürger:innenbeteiligung und Transparenz ermöglicht. Link zum Original
  63. Die Erweiterung des Tanklagers im luxemburgischen Mertert wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Erweiterung des Tanklagers in Mertert in Luxemburg lehnen wir ab. Link zum Original
  64. Die Natur- und Artenschutzprogramme des Landes werden umfassend weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns unserer Verantwortung für den Schutz und Erhalt der rheinland -pfälzischen Artenvielfalt bewusst und werden durch die umfassende Weiterentwicklung unserer vielseitigen Natur- und Artenschutzprogramme sowie eine flächendeckende Biotopvernetzung die europäischen und nationalen Biodiversitätsziele erfüllen. Link zum Original
  65. Eine flächendeckende Biotopvernetzung wird geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns unserer Verantwortung für den Schutz und Erhalt der rheinland -pfälzischen Artenvielfalt bewusst und werden durch die umfassende Weiterentwicklung unserer vielseitigen Natur- und Artenschutzprogramme sowie eine flächendeckende Biotopvernetzung die europäischen und nationalen Biodiversitätsziele erfüllen. Link zum Original
  66. Die europäischen und nationalen Biodiversitätsziele werden erfüllt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns unserer Verantwortung für den Schutz und Erhalt der rheinland -pfälzischen Artenvielfalt bewusst und werden durch die umfassende Weiterentwicklung unserer vielseitigen Natur- und Artenschutzprogramme sowie eine flächendeckende Biotopvernetzung die europäischen und nationalen Biodiversitätsziele erfüllen. Link zum Original
  67. Das Artensterben wird gestoppt.

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    Wortlaut im Vertrag
    sam mit allen Akteur:innen in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus werden wir das Artensterben stoppen, indem wir unsere blühenden Wiesen, Weiden, Bäche, Moore so- wie Straßen- und Wegränder miteinander verbinden und dauerhaft aufwerten. Link zum Original
  68. Wiesen, Weiden, Bäche, Moore sowie Straßen- und Wegränder werden miteinander verbunden und dauerhaft aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    sam mit allen Akteur:innen in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus werden wir das Artensterben stoppen, indem wir unsere blühenden Wiesen, Weiden, Bäche, Moore so- wie Straßen- und Wegränder miteinander verbinden und dauerhaft aufwerten. Link zum Original
  69. Naturschutzverwaltung, Agrarumweltprogramme, Vertragsnaturschutz sowie die Programme „Aktion Grün“ und „Aktion Blau Plus“ werden in die Lage versetzt, die aktuellen Aufgaben effizient zu bewältigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir sowohl unsere Naturschutzverwaltung, die umfangreichen Agrarumweltprogramme, den zielgenauen Vertragsnaturschutz als auch unsere erfolgreichen Programme des Natur- und Gewässerschutzes, die „Aktion Grün“ und „Aktion Blau Plus“, im Sinne des ganzeinheitlichen Naturschutzes in die Lage versetzen, die aktuellen Herausforderungen und Aufgaben unserer Zeit effizient zu bewältigen. Link zum Original
  70. Die Naturschutzverwaltung wird befähigt, die wachsenden Anforderungen von EU und Bund an den Biodiversitäts- und Artenschutz zu erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den wachsenden Anforderungen der EU und des Bundes zum Schutz der Biodiversität sowie der wichtigen Rolle des Artenschutzes beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und an der Schnittstelle Naturschutz und Landwirtschaft nachzukommen, müssen wir die Naturschutzverwaltung in die Lage versetzen, diese Ziele erfüllen zu können. Link zum Original
  71. Durch engere Zusammenarbeit der Naturschutzverwaltung mit den Hochschulen wird ein umfassender Wissenstransfer hergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben werden wir durch eine engere Zusammenarbeit der Naturschutzverwaltung mit unseren Hochschulen einen umfassenden Wissenstransfer zu aktuellen Forschungsergebnissen herstellen und dadurch unsere Arten- und Naturschutzmaßnahmen zielgerichteter einsetzen. Link zum Original
  72. Klimaschutz und Klimawandelanpassung werden als übergeordnete Aufgaben in der Umweltverwaltung verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Klimaschutz und Klimawandelanpassung müssen darum als übergeordnete Aufgaben in der Umweltverwaltung fest verankert werden. Link zum Original
  73. Der Schutz der Natur und die Verbesserung des ökologischen Zustands der Naturräume werden weiter verfolgt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf dieser Basis werden wir uns auch weiterhin für den Schutz der Natur und für eine Verbesserung des ökologischen Zustandes unserer Naturräume einsetzen. Link zum Original
  74. Die Programme „Aktion Grün“ und „Aktion Blau Plus“ zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Programme „Aktion Grün“ sowie „Aktion Blau Plus“ zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes Rheinland-Pfalz werden fortgeführt. Link zum Original
  75. Die Umsetzung der Natura-2000-Bewirtschaftungspläne gilt als wesentlicher Baustein des Artenschutzes.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein wesentlicher Baustein zur Stärkung des Artenschutzes ist die Umsetzung der Natura 2000 -Bewirtschaftungspläne. Link zum Original
  76. Regionale Naturschutzstationen werden etabliert und bedarfsgerecht finanziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Natur - und Artenschutz durch die Etablierung und bedarfsgerechte Finanzierung von regionalen Naturschutzstationen auf regionaler Ebene stärken und ausbauen, um den zahlreichen Herausforderungen und neuen Aufgaben für unsere Naturschutzverwaltung in der Zukunft wirkungsvoll begegnen zu können. Link zum Original
  77. Die Natura-2000-Bewirtschaftungspläne werden flächendeckend umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu zählen unter anderem die flächendeckende Umsetzung der Natura 2000 -Bewirtschaftungspläne sowie die Stärkung der Artenhilfsprogramme, wie zum Beispiel für Leitarten der extensiven Wiesen, etwa das Braunkehlchen. Link zum Original
  78. Artenhilfsprogramme, etwa für Leitarten extensiver Wiesen wie das Braunkehlchen, werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu zählen unter anderem die flächendeckende Umsetzung der Natura 2000 -Bewirtschaftungspläne sowie die Stärkung der Artenhilfsprogramme, wie zum Beispiel für Leitarten der extensiven Wiesen, etwa das Braunkehlchen. Link zum Original
  79. Mit Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden und Kommunen werden regional angepasste Natur- und Artenschutzprojekte im Vertragsnaturschutz und Biotopmanagement umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den regionalen Akteuren der Umwelt - und Landwirtschaftsverbände und unseren Kommunen werden wir regional angepasste Natur- und Artenschutzprojekte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und des Biotopmanagemen ts umsetzen sowie das Monitoring unserer Schutzgebiete und eine gezielte Umweltforschung durch die umfangreiche Kooperation fördern. Link zum Original
  80. Das Monitoring der Schutzgebiete und eine gezielte Umweltforschung werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den regionalen Akteuren der Umwelt - und Landwirtschaftsverbände und unseren Kommunen werden wir regional angepasste Natur- und Artenschutzprojekte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und des Biotopmanagemen ts umsetzen sowie das Monitoring unserer Schutzgebiete und eine gezielte Umweltforschung durch die umfangreiche Kooperation fördern. Link zum Original
  81. Die Naturschutzstationen sollen die Naturschutzverwaltung entlasten und effizienter machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Naturschutzstationen sollen darüber hinaus zur Entlastung und Effizienzsteigerung der Naturschutzverwaltung beitragen und die Umweltbildung im Rahmen des ehrenamtlichen Naturschutzes verbessern. Dabei streben wir die konzeptionelle Erstellung und Erprobung in Modellregionen bis 2024 an. Link zum Original
  82. Die Naturschutzstationen sollen die Umweltbildung im ehrenamtlichen Naturschutz verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Naturschutzstationen sollen darüber hinaus zur Entlastung und Effizienzsteigerung der Naturschutzverwaltung beitragen und die Umweltbildung im Rahmen des ehrenamtlichen Naturschutzes verbessern. Dabei streben wir die konzeptionelle Erstellung und Erprobung in Modellregionen bis 2024 an. Link zum Original
  83. Die Naturschutzstationen werden bis 2024 konzeptionell erstellt und in Modellregionen erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Naturschutzstationen sollen darüber hinaus zur Entlastung und Effizienzsteigerung der Naturschutzverwaltung beitragen und die Umweltbildung im Rahmen des ehrenamtlichen Naturschutzes verbessern. Dabei streben wir die konzeptionelle Erstellung und Erprobung in Modellregionen bis 2024 an. Link zum Original
  84. Die Monitoringprogramme zur Wirksamkeit von Naturschutzmaßnahmen werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein zentrales Instrument zur Überprüfung der Wirksamkeit von Naturschutzmaßnahmen, u.a. im Sinne der EU-Vorgaben, sind Monitoringprogramme und deren Auswertung. Diese Monitoringprogramme werden wir verstetigen und dem Biodiversitätszentrum des Bundes Daten über den Zustand der Arten und Lebensräume auf Grundlage eines kontinuierlichen Monitorings liefern. Link zum Original
  85. Dem Biodiversitätszentrum des Bundes werden kontinuierlich Monitoringdaten über den Zustand von Arten und Lebensräumen geliefert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein zentrales Instrument zur Überprüfung der Wirksamkeit von Naturschutzmaßnahmen, u.a. im Sinne der EU-Vorgaben, sind Monitoringprogramme und deren Auswertung. Diese Monitoringprogramme werden wir verstetigen und dem Biodiversitätszentrum des Bundes Daten über den Zustand der Arten und Lebensräume auf Grundlage eines kontinuierlichen Monitorings liefern. Link zum Original
  86. Das Monitoring in Vogelschutzgebieten wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund der Erweiterung der Anforderungen der EU -Vogelschutz-Richtlinie wird in Rheinland-Pfalz das Monitoring in Vogelschutzgebieten weiter ausgebaut. Link zum Original
  87. Beim Landesamt für Umwelt wird eine Vogelschutzwarte eingerichtet, auch zur Unterstützung beim Artenschutz im Ausbau der Erneuerbaren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend dieser Verpflichtungen und zur fachlichen Unterstützung im Bereich Artenschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien richten wir eine Vogelschutzwarte beim Landesamt für Umwelt ein. Link zum Original
  88. Gegen die Bedrohung natürlicher Lebensräume durch invasive Pflanzen wird ein Beitrag zur regionalen Artenvielfalt geleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Invasive Pflanzen bedrohen immer mehr natürliche Lebensräume, daher leisten wir unseren Beitrag zur Belebung der individuellen Artenvielfalt in den Regionen von Rheinland-Pfalz. Link zum Original
  89. Eine flächendeckende Grünlanderhaltungsstrategie wird entwickelt, die landwirtschaftliche Nutzung und Tierhaltung mit dem Schutz der Biodiversität in Einklang bringt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Erhalt des artenreichen Grünlandes in Rheinland-Pfalz wird eine flächendeckende Grünlanderhaltungsstrategie entwickelt, die die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen auch unter Berücksichtigung der Tierhaltung mit dem Schutz der Biodiversität in Einklang bringt. Link zum Original
  90. Die Moore werden aufgewertet und renaturiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Moore sollen aufgewertet und renaturiert werden. Hierzu wird ein Moorkataster erstellt und ein Moorschutzprogramm etabliert. Link zum Original
  91. Ein Moorkataster wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Moore sollen aufgewertet und renaturiert werden. Hierzu wird ein Moorkataster erstellt und ein Moorschutzprogramm etabliert. Link zum Original
  92. Ein Moorschutzprogramm wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Moore sollen aufgewertet und renaturiert werden. Hierzu wird ein Moorkataster erstellt und ein Moorschutzprogramm etabliert. Link zum Original
  93. Mit Landwirtschaft und Umweltverbänden werden Lösungen erarbeitet, die die Vielfalt in der Agrarlandschaft schützen und die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit Landwirtschaft und Umwelt Lösungen erarbeiten, um den Schutz der Vielfalt in der Agrarlandschaft zu verbessern und gleichzeitig die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe nachhaltig zu sichern. Link zum Original
  94. Der Vertragsnaturschutz wird mit praxisgerechten, betriebsintegrierten Maßnahmen ausgebaut, die Artenvielfalt fördern und Betriebe ausreichend honorieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rheinland-Pfalz will den Vertragsnaturschutz weiter ausbauen mit dem Ziel, praxisgerechte, betriebsintegrierte und standortangepasste Maßnahmen zu entwickeln, mit denen sowohl die Artenvielfalt gefördert als auch landwirtschaftliche Betriebe ausreichend honoriert werden. Link zum Original
  95. Bei der Gestaltung der Förderprogramme werden Ergebnisse laufender kooperativer Naturschutzprojekte berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Gestaltung der Förderprogramme sollen die Ergebnisse bereits laufender erfolgreicher kooperativer Projekte berücksichtigt werden. Link zum Original
  96. Die Fläche im Vertragsnaturschutz wird weiter gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, die Fläche im Vertragsnaturschutz wie in der Vergangenheit weiter zu steigern. Link zum Original
  97. Die Biotopvernetzung wird zum Biotopverbund „Die grüne Achse Rheinland-Pfalz“ ausgebaut, der Rheinauen, Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturparke und Grünen Wall verbindet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rheinland -Pfalz wird die Biotopvernetzung zu einem Biotopverbund „Die grüne Achse Rheinland-Pfalz“ weiter ausbauen und hierzu wichtige Gebiete wie z.B. die Rheinauen, den Nationalpark, das Biosphärenreservat, Naturparke und den Grünen Wall im Westen miteinander verbinden. Link zum Original
  98. Die Ruinen des ehemaligen Westwalls werden als Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere zu einem Biotopverbund entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Ruinen des ehemaligen Westwalls werden als Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere zu einem Biotopverbund entwickelt. Link zum Original
  99. Naturschutz, Denkmalschutz und politische Bildung am ehemaligen Westwall werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land will Naturschutz, Denkmalschutz und politische Bildung am ehemaligen Westwall weiter ausbauen. Link zum Original
  100. Mit landwirtschaftlichen Betrieben wird sichergestellt, dass die Biotopvernetzung voranschreitet und vorhandene Biotope erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit unseren landwirtschaftlichen Betrieben werden wir dafür Sorge tragen, dass die Biotopvernetzung voranschreitet und vorhandene Biotope erhalten bleiben. Link zum Original
  101. Oberste Naturschutzbehörde und oberste Straßenbaubehörde erarbeiten eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Mobilität bei Verkehrsbegleitflächen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die oberste Naturschutzbehörde erarbeitet mit der obersten Straßenbaubehörde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der oberen Naturschutzbehörden mit dem Landesbetrieb Mobilität in Fragen der Verkehrsbegleitflächen. In dieser Vereinbarung sollen einerseits die Möglichkeiten von Verfahrensvereinfachungen und andererseits Empfehlungen für naturnahe Verkehrsbegleitflächen dargelegt werden. Link zum Original
  102. Leitfäden für naturnahe Verkehrsbegleitflächen folgen einem multifunktionalen Ansatz und steuern die Pflege zugunsten der Vernetzung von Lebensräumen und des Artenerhalts.

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    Wortlaut im Vertrag
    Empfehlungen für naturnahe Verkehrsbegleitflächen (Leitfäden) sollen einem multifunktionalen Ansatz folgen und die Pflege so steuern, dass ein Beitrag zur Vernetzung von Lebensräumen und zum Erhalt von Arten erreicht wird. Link zum Original
  103. In Städten und Dörfern wird eine konsequente Klimawandelanpassung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzt sich die Koalition für eine konsequente Klimawandelanpassung in unseren Städten und Dörfern ein, um die Auswirkungen der Klimakrise abzumildern. Hierzu zählen ausreichend Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Freihalten von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Link zum Original
  104. Für die Klimawandelanpassung werden ausreichend Grünflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzt sich die Koalition für eine konsequente Klimawandelanpassung in unseren Städten und Dörfern ein, um die Auswirkungen der Klimakrise abzumildern. Hierzu zählen ausreichend Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Freihalten von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Link zum Original
  105. Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen werden freigehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzt sich die Koalition für eine konsequente Klimawandelanpassung in unseren Städten und Dörfern ein, um die Auswirkungen der Klimakrise abzumildern. Hierzu zählen ausreichend Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Freihalten von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Link zum Original
  106. Die Programme „Aktion Grün“ und „Aktion Blau Plus“ werden verstärkt genutzt, um grüne und blaue Oasen im besiedelten Bereich aufzuwerten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten lebenswerte Innenstädte und Dorfkerne gestalten, die „Aktion Grün“ und die „Aktion Blau Plus “ hierfür verstärkt nutzen und so die vorhandenen grünen und blauen Oasen im besiedelten Bereich aufwerten. Link zum Original
  107. Durch Regenrückhaltung, Versickerungskonzepte und Entsiegelung in Quartieren wird der innerörtliche Wasserrückhalt verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch Regenrückhaltemaßnahmen, Versickerungskonzepte und Entsieglung in Quartieren wollen wir den innerörtlichen Wasserrückhalt verbessern. Link zum Original
  108. Die Installation von Nisthilfen für Vögel und Insekten an allen öffentlichen Gebäuden wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich werden wir die Installation von Nisthilfen für unsere Vögel und Insekten sowie Fassaden - und Dachbegrünung an allen öffentlichen Gebäuden prüfen. Link zum Original
  109. Fassaden- und Dachbegrünung an allen öffentlichen Gebäuden wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich werden wir die Installation von Nisthilfen für unsere Vögel und Insekten sowie Fassaden - und Dachbegrünung an allen öffentlichen Gebäuden prüfen. Link zum Original
  110. Umwelt- und Klimaschutz wird grenzüberschreitend verstanden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Umwelt- und Klimaschutz darf vor nationalen Grenzen nicht Halt machen. Link zum Original
  111. Mit europäischen Partnern sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden grenzüberschreitende Umwelt- und Klimaprojekte angestoßen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern in Europa unter Einbindung der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie der Zivilgesellschaft Projekte anstoßen und entwickeln. Link zum Original
  112. Die Umweltkooperation in der Großregion und in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dadurch möchten wir nicht nur die Kooperation in der Großregion und in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO) verstetigen, sondern auch an der INTERREG- Förderung partizipieren. Link zum Original
  113. Ein „Zukunftsplan Wasser“ zur Anpassung an die Klimawandelfolgen wird entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hintergrund wollen wir einen „Zukunftsplan Wasser“ entwickeln, der die notwendigen Schritte zur Anpassung an die Klimawandelfolgen aufzeigt. Link zum Original
  114. Neue Wasserversorgungspläne werden erstellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden neue Wasserversorgungspläne erstellen, bestehende fortschreiben (Klimawandelche ck) und zusätzliche Trinkwasserreserven sichern. Link zum Original
  115. Bestehende Wasserversorgungspläne werden mit einem Klimawandelcheck fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden neue Wasserversorgungspläne erstellen, bestehende fortschreiben (Klimawandelche ck) und zusätzliche Trinkwasserreserven sichern. Link zum Original
  116. Zusätzliche Trinkwasserreserven werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden neue Wasserversorgungspläne erstellen, bestehende fortschreiben (Klimawandelche ck) und zusätzliche Trinkwasserreserven sichern. Link zum Original
  117. Der Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser wird reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein besonderes Augenmerk gilt dem nachhaltigen Grundwassermanagement – der Eintrag von Schadstoffen muss reduziert werden, die Entnahme von Grundwasser darf dessen Neubildung nicht überschreiten. Link zum Original
  118. Die Grundwasserentnahme darf die Grundwasserneubildung nicht überschreiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein besonderes Augenmerk gilt dem nachhaltigen Grundwassermanagement – der Eintrag von Schadstoffen muss reduziert werden, die Entnahme von Grundwasser darf dessen Neubildung nicht überschreiten. Link zum Original
  119. Das Land beteiligt sich an der Umsetzung der bundesweiten Spurenstoffstrategie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Belastung unseres Wassers mit Spurenstoffen zu minimieren beteiligen wir uns an der Umsetzung der bundesweiten Spurenstoffstrategie. Link zum Original
  120. Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie werden bis 2027 möglichst viele Wasserkörper in einen guten Zustand überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zur EU-Frist im Jahr 2027 möglichst viele Wasserkörper in einen guten Zustand zu überführen, genießt oberste Priorität. Link zum Original
  121. Das Programm „Aktion Blau Plus“ wird mit den Kommunen zur Renaturierung von Gewässern und Auen und für deren Durchgängigkeit fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir das erfolgreiche Programm „Aktion Blau Plus“ fortsetzen, um eine Renaturierung der Gewässer und Auen zu erreichen sowie ihre Durchgängigkeit für Wanderfische. Link zum Original
  122. Kommunale Wasser- und Abwasserwerke werden bei klimaneutraler Wasserwirtschaft und Klimaanpassung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die kommunalen Wasser- und Abwasserwerke bei ihren Anstrengungen für eine klimaneutrale Wasserwirtschaft und bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels unterstützen. Link zum Original
  123. Örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin die Ausarbeitung und Umsetzung von örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten fördern und damit das Hochwasserrisikomanagement stärken. Link zum Original
  124. Die nationalen und internationalen Verpflichtungen zum Hochwasserschutz werden eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu den nationalen und internationalen Verpflichtungen zum Hochwasserschutz, um das vertraglich vereinbarte Schutzniveau erreichen zu können. Link zum Original
  125. Der Schutz artenreicher Grünlandflächen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So werden wir gleichzeitig den umfassenden Schutz unserer wertvollen Grünlandflächen, als HotSpots der Artenvielfalt mit einer nachhaltigen Strategie für eine tierwohlorientierte Tierhaltung und einer verbesserten regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur wie Mühlen-, Molkerei-, Most- oder sonstige Verarbeitungs-Genossenschaften unterstützen. Link zum Original
  126. Zoos, Tierparks, Wildparks und Tierhilfeeinrichtungen werden auch künftig unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Zoos, Tierparks, Wildparks und Tierhilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz leisten einen entscheidenden Beitrag für den Erhalt bedrohter Arten. Außerdem bieten sie die Grundlage für unverzichtbare Umweltbildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Sie können sich auch in Zukunft unserer Unterstützung sicher sein. Link zum Original
  127. Ziel sind stabile und artenreiche Mischwälder, die alle Waldfunktionen erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel bleiben stabile und artenreiche Mischwälder, die alle Waldfunktionen erfüllen. Link zum Original
  128. Die Wälder und ihre Funktionen werden für künftige Generationen geschützt und erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Wälder und ihre Funktionen für zukünftige Generationen schützen und erhalten. Link zum Original
  129. Die Begrenzung des menschengemachten Klimawandels ist ein zentrales Anliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb ist es ein zentrales Anliegen unserer gemeinsamen Politik, den vom Menschen verursachten Klimawandel zu begrenzen. Link zum Original
  130. Dem umfassenden Walderhalt orientiert an den natürlichen Waldgesellschaften wird äußerste Priorität eingeräumt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich daher zum umfassenden Walderhalt und werden diesem – orientiert an den natürlichen Waldgesellschaften von Rheinland-Pfalz – äußerste Priorität einräumen. Link zum Original
  131. Die gemeinsame Erklärung mit den Waldverbänden „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ wird bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur gemeinsamen Erklärung der Landesregierung mit den Waldverbänden „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ und werden diese im Sinne der ökologischen Waldwirtschaft weiterentwickeln. Link zum Original
  132. Die Erklärung „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ wird im Sinne ökologischer Waldwirtschaft weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur gemeinsamen Erklärung der Landesregierung mit den Waldverbänden „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ und werden diese im Sinne der ökologischen Waldwirtschaft weiterentwickeln. Link zum Original
  133. Der klimaresiliente und naturnahe Waldumbau in Rheinland-Pfalz wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es die Ökosystemdienstleistungen des Waldes mit Hilfe einer bundeseinheitlichen Waldklimaprämie zu honorieren. Damit möchten wir den klimaresilienten und naturnahen Umbau des Waldes in Rheinland-Pfalz sicherstellen. Link zum Original
  134. Neben dem Staatsforst werden viele kommunale und private Wälder nach FSC zertifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, dass neben Staatsforst viele kommunale und private Wälder in Rheinland-Pfalz nach FSC zertifiziert werden. Dabei werden Landesforsten und FAWF Kommunen und private Waldbesitzer:innen beraten und fördern. Link zum Original
  135. Eine bodenschonende, naturnahe Waldbewirtschaftung soll das Waldinnenklima erhalten und Trockenschäden vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine bodenschonende, naturnahe Bewirtschaftung unserer Wälder gewährleistet dabei den Erhalt des Waldinnenklimas zur Vermeidung von Trockenschäden. Link zum Original
  136. Im Projekt „Klimawald 2100“ werden Zukunftswälder und klimaangepasste Bewirtschaftungsweisen vergleichend erforscht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Projekt „Klimawald 2100“ erforschen wir Zukunftswälder sowie natur- und klimaangepasste Arten der Bewirtschaftung im Vergleich miteinander. Dabei erstellen wir verlässliche Öko - und CO2- Bilanzen für die unterschiedlichen Bewirtschaftungsweisen sowie entsprechende Empfehlungen und Leitlinien. Link zum Original
  137. Für unterschiedliche Bewirtschaftungsweisen werden Öko- und CO2-Bilanzen sowie Empfehlungen und Leitlinien erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Projekt „Klimawald 2100“ erforschen wir Zukunftswälder sowie natur- und klimaangepasste Arten der Bewirtschaftung im Vergleich miteinander. Dabei erstellen wir verlässliche Öko - und CO2- Bilanzen für die unterschiedlichen Bewirtschaftungsweisen sowie entsprechende Empfehlungen und Leitlinien. Link zum Original
  138. Das Vertragsnaturschutzprogramm „Naturschutz im Wald“ wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir unsere Wälder als wertvolle Naturräume weiterentwickeln, indem wir das Vertragsnaturschutzprogramm „Naturschutz im Wald“ ausweiten und eine flächendeckende Umsetzung der „Biotop -Altbaum-Totholz-Konzepte“ im Sinne der nationalen Wildnisstrategie fördern. Link zum Original
  139. Die flächendeckende Umsetzung der Biotop-Altbaum-Totholz-Konzepte wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir unsere Wälder als wertvolle Naturräume weiterentwickeln, indem wir das Vertragsnaturschutzprogramm „Naturschutz im Wald“ ausweiten und eine flächendeckende Umsetzung der „Biotop -Altbaum-Totholz-Konzepte“ im Sinne der nationalen Wildnisstrategie fördern. Link zum Original
  140. Das nationale Wald-Wildnisziel von 5 Prozent wird übertroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das nationale Wald-Wildnisziel von 5% wollen wir in Kombination mit flächendeckenden „Biotop-Altbaum-Totholz-Konzepten“ und Waldvertragsnaturschutzmaßnahmen in unseren Wäldern übertreffen. Link zum Original
  141. Waldschutzkalkungen werden unterstützt, wo sie ökologisch und standortbezogen notwendig sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Waldschutzkalkungen unterstützen, wo sie für die Ökologie und den jeweiligen Standort notwendig und sinnvoll sind. Link zum Original
  142. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Weiterentwicklung des Erfolgsprojekts Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Link zum Original
  143. Über Runde Tische wird die Kooperation der Nationalpark-Kommunen verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Instrumenten der Runden Tische verbessern wir die Kooperation der Nationalpark-Kommunen mit dem Ziel, den Nationalpark zu erweitern und stärken die Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Link zum Original
  144. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald wird erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Instrumenten der Runden Tische verbessern wir die Kooperation der Nationalpark-Kommunen mit dem Ziel, den Nationalpark zu erweitern und stärken die Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Link zum Original
  145. Die Zusammenarbeit des Nationalparks mit den Hochschulen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Instrumenten der Runden Tische verbessern wir die Kooperation der Nationalpark-Kommunen mit dem Ziel, den Nationalpark zu erweitern und stärken die Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Link zum Original
  146. Leuchtturmprojekte wie die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu Junior-Rangern werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür fördern wir Leuchtturmprojekte, wie die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu Junior-Ranger:innen. Link zum Original
  147. Mit den „Bändern des Lebens“ wird eine überregionale Biotopvernetzung zwischen Nationalpark, Schutzgebieten und Naturparks geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den „Bändern des Lebens“ sorgen wir für überregionale Biotopvernetzung zwischen unserem Nationalpark, den Schutzgebieten und den benachbarten Naturparks, wie zum Beispiel zwischen Hunsrück-Saar und Soonwald-Nahe. Link zum Original
  148. Die Kampagne „Müll nicht rum“ wird gestärkt und ausgebaut, um Unternehmen und Kommunen bei der Reduzierung des Müllaufkommens zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will die Kampagne „Müll nicht rum“ stärken und ausbauen, um Unternehmen und Kommunen bei der Reduzierung des Müllaufkommens zu unterstützen, u.a. auch im Bereich „Food-to-go“. Link zum Original
  149. Unverpackt-Läden gelten als wichtige umweltbewusste Alternative beim Einkauf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unverpackt-Läden, wo loses Obst und Gemüse sowie weitere Produkte ohne Verpackung erworben werden können, sind eine wichtige umweltbewusste Alternative. Link zum Original
  150. Auf Bundesebene wird eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft, unter anderem durch Verbesserung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft ein, u.a. durch die Verbesserung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Link zum Original
  151. Die Wirtschaft wird darin bestärkt, auf ressourcenschonende, schadstofffreie Verfahren und Verpackungen umzustellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Wirtschaft darin bestärken, auf ressourcenschonende, schadstofffreie Verfahren und Verpackungen umzustellen. Link zum Original
  152. Die Vermeidung von Carbon Leakage wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich außerdem für die Vermeidung des Carbon Leakage sowie für das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ ein, u.a. für Repair-Cafés. Link zum Original
  153. Das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ wird gefördert, unter anderem durch Repair-Cafés.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich außerdem für die Vermeidung des Carbon Leakage sowie für das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ ein, u.a. für Repair-Cafés. Link zum Original
  154. Die Abfallwirtschaftspläne werden aktualisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Abfallwirtschaftspläne aktualisieren. Link zum Original
  155. Die Recyclingquote von Kunststoffen und Verpackungen soll erhöht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Ziel ist die Erhöhung der Recyclingquote von Kunststoffen und Verpackungen. Link zum Original
  156. An den einzelnen Verwertungsstandorten werden flächendeckende Sortieranalysen durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen flächendeckende Sortieranalysen an den einzelnen Verwertungsstandorten durchführen. Link zum Original
  157. Eine Verordnung soll Mikroplastikeinträge durch Folien, Gummis und Bindemittel in Klärschlamm, Komposten und Vergärungsanlagen verringern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Verordnung wollen wir die Mikroplastikeinträge durch Folien, Gummis und Bindemittel in Klärschlamm, Komposten und Vergärungsanlagen verringern. Link zum Original
  158. Auf Bundesebene wird eine Reform des Dualen Systems zur Verbesserung von Recyclingquote und Ressourceneffizienz angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch auf Bundesebene setzen wir uns für eine verbesserte Recyclingquote und Ressourceneffizienz ein, v.a. durch eine Reform des Dualen Systems, eine Ressourcenabgabe und verbindliche Sanktionsmöglichkeiten in Abfallwirtschaftsplänen. Link zum Original
  159. Auf Bundesebene wird eine Ressourcenabgabe angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch auf Bundesebene setzen wir uns für eine verbesserte Recyclingquote und Ressourceneffizienz ein, v.a. durch eine Reform des Dualen Systems, eine Ressourcenabgabe und verbindliche Sanktionsmöglichkeiten in Abfallwirtschaftsplänen. Link zum Original
  160. Auf Bundesebene werden verbindliche Sanktionsmöglichkeiten in Abfallwirtschaftsplänen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch auf Bundesebene setzen wir uns für eine verbesserte Recyclingquote und Ressourceneffizienz ein, v.a. durch eine Reform des Dualen Systems, eine Ressourcenabgabe und verbindliche Sanktionsmöglichkeiten in Abfallwirtschaftsplänen. Link zum Original
  161. Ausreichende Entsorgungskapazitäten für nicht recyclingfähige Bau- und Abbruchabfälle werden sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich dazu, ausreichend Entsorgungskapazitäten für nicht recyclingfähige Bau- und Abbruchabfälle sicherzustellen. Link zum Original
  162. In Regionen mit Engpässen werden Anstrengungen zur Ausweitung der Deponiekapazitäten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen daher, in den Bereichen, in denen es regional Engpässe gibt, die Anstrengungen, Deponiekapazitäten auszuweiten. Link zum Original
  163. Im Bau sollen zunehmend Recyclingbaustoffe eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass auch im Bau zunehmend Recyclingbaustoffe zum Einsatz kommen. Link zum Original
  164. Die Altlastensanierung wird weiter vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Altlastensanierung weiter vorantreiben. Link zum Original
  165. Die orientierenden Untersuchungen und die systematische Erfassung von Altstandorten werden mit erhöhtem Ressourceneinsatz fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die orientierenden Untersuchungen und die systematische Erfassung von Altstandorten müssen mit erhöhtem Ressourceneinsatz fortgesetzt werden. Link zum Original
  166. Bei PFC-belasteten Flächen sollen möglichst rasch die erforderlichen Untersuchungen angestellt und Sanierungspläne erstellt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Umwelt- und Gesundheitsschutz gebietet es, möglichst rasch die erforderlichen Untersuchungen anzustellen und Sanierungspläne zu erstellen. Link zum Original
  167. Bis 2050 soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um das Ziel Netto-Null Flächenverbrauch bis 2050 zu erreichen, muss der tägliche „Verbrauch“ (Neuinanspruchnahme) dauerhaft unter 1 Hektar liegen. Link zum Original
  168. Die tägliche Neuinanspruchnahme von Fläche soll dauerhaft unter einem Hektar liegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Ziel Netto-Null Flächenverbrauch bis 2050 zu erreichen, muss der tägliche „Verbrauch“ (Neuinanspruchnahme) dauerhaft unter 1 Hektar liegen. Link zum Original
  169. Kommunen werden bei der Erstellung von Entsiegelungskatastern und bei konkreten Entsiegelungsprojekten beratend unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Flächenentsiegelung und ökologische Neugestaltung in den Kommunen zu fördern, wollen wir diese beratend bei der Erstellung von Entsiegelungskatastern sowie konkreten Entsiegelungsprojekte unterstützen. Link zum Original
  170. Risiken aus dem Altbergbau soll systematisch, vorausschauend und effizient begegnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anwachsenden Risiken aus dem Altbergbau wollen wir systematisch, vorausschauend und vor allem effizient begegnen. Link zum Original
  171. Angestrebt wird eine ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Abfallwirtschaftspolitik.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Abfallwirtschaftspolitik ein. Link zum Original
  172. Vermeidung und Verwertung von Abfällen sollen Vorrang vor der Beseitigung haben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen Vermeidung und Verwertung den Vorrang vor der Beseitigung haben. Link zum Original
  173. Der technische Standard bei der Müllverwertung wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Abfallvermeidung wollen wir den bisher erreichten technischen Standard bei der Müllverwertung weiter entwickeln. Link zum Original
  174. Technische Weiterentwicklungen und Effizienzsteigerungen in der Müllverwertung sollen genutzt werden, um die Entsorgungsgebühren stabil zu halten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen technische Weiterentwicklungen und Effizienzsteigerungen im Bereich der Müllverwertung auch dafür genutzt werden, die Entsorgungsgebühren auf einem stabilen Niveau zu halten. Link zum Original
  175. Bei kommunalen Müllentsorgungssystemen ist auf Bürgerfreundlichkeit, Akzeptanz vor Ort und Verwertungsquoten zu achten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss allerdings auf die Bürger :innenfreundlichkeit und die Akzeptanz der Systeme vor Ort und deren Verwertungsquoten geachtet werden. Link zum Original
  176. Die Biotonne und das damit verbundene Abholsystem werden beibehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig geben wir ein klares Bekenntnis für die bewährte Biotonne und das damit verbundene Abholsystem ab. Link zum Original
  177. Die regionale Verwertung biologischer Abfälle wird vorrangig in Biogasanlagen mit anschließender Kompostierung ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die regionale Verwertung biologischer Abfälle vorrangig in Biogasanlagen mit anschließender Kompostierung ausbauen. Link zum Original
  178. Die gesetzlichen Anforderungen von Bund und EU beim Arbeits- und Umweltschutz werden durch die Gewerbeaufsicht umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die gesetzlichen Anforderungen des Bundes und der EU beim Arbeits- und Umweltschutz um. Link zum Original
  179. Das Prinzip des vorsorgenden Umweltschutzes wird bekräftigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionäre bekennen sich zu dem Prinzip des „Vorsorgenden Umweltschutzes“. Link zum Original
  180. Die Handlungsfelder im Immissions- und Arbeitsschutz sollen proaktiv, transparent und verlässlich planbar für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verwaltungen und Wirtschaft gestaltet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dies bedeutet konkret, dass wir im Sinne der gemeinsamen Interessen proaktiv die entsprechenden Handlungsfelder im Immissions - und Arbeitsschutz transparent und verlässlich planbar für Bürger:innen, Kommunen, Verwaltungen und Wirtschaft gestalten wollen. Link zum Original
  181. Ergänzend zur Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wird ein „Lärmatlas Rheinland-Pfalz“ als Planungsgrundlage für eine einheitliche Lärmminderungsplanung der Kommunen erstellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel, dass für alle Kommunen in Rheinland -Pfalz eine einheitliche Lärmminderungsplanung erfolgen kann, streben wir in Ergänzung zur Lärmkartierung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie die Erstellung eines „Lärmatlas Rheinland -Pfalz“ als konkrete Planungsgrundlage für unsere Kommunen an. Link zum Original
  182. In der Nähe von Flughäfen soll eine kontinuierliche Lärmkartierung erfolgen, um Lärmbelastung transparent zu machen und Lärmschutzmaßnahmen gezielt umzusetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Lärmbelastung der Bevölkerung in der Nähe von Flughäfen transparent zu machen und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gezielt umsetzen zu können, soll eine kontinuierliche Lärmkartierung in den entsprechenden Gebieten erfolgen. Link zum Original
  183. Die Wirkung des Fluglärms in Kumulation mit weiteren Lärmquellen soll wissenschaftlich begleitet bewertet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei soll auch unter wissenschaftlicher Begleitung die Wirkung des Fluglärms in Kumulation mit weiteren etablierten Lärmquellen bewertet werden. Link zum Original
  184. Das ZIMEN-Luftmessnetz wird ausgebaut, etwa durch die Installation von NO2-Passivsammlern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Luftqualität diesbezüglich weiter verbessern zu können, planen wir den zukunftsfähigen und effizienten Ausbau unseres ZIMEN-Messnetzes, z.B. durch die Installation von sogenannten NO2 -Passivsammlern nach BImSchV. Link zum Original
  185. Die Realbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Ultrafeinstaub im Einzugsbereich des Frankfurter Flughafens soll transparent gemacht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im Einzugsbereich des Frankfurter Flughafens besteht ein substanzieller Bedarf, die Realbelastung durch Ultrafeinstaub für die Anwohner:innen transparent zu machen. Link zum Original
  186. Eine Kooperation mit der hessischen Initiative zum Ultrafeinstaub wird angestrebt, um deren Belastungsstudie auf angrenzende rheinland-pfälzische Gebiete auszuweiten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Da aktuell keine gesetzlich definierten Grenzwerte und Messverfahren für Ultrafeinstaub vorliegen, unterstützen wir den Ansatz, eine Kooperation mit der entsprechenden hessischen Initiative des hessischen Landesamtes für Naturschutz anzustreben, um die dortige Belastungsstudie auf die angrenzenden rheinland -pfälzischen Gebiete auszuweiten. Link zum Original
  187. Gegen den Kerosinablass sind vorsorgende Maßnahmen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz zwingend erforderlich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um den Umwelt - und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, sind vorsorgende Maßnahmen zwingend erforderlich. Link zum Original
  188. Auf dem Weg zur CO2-neutralen Wirtschaft soll Planungssicherheit durch verbindliche, transparente Vorgaben gelten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf dem Weg zur CO2-neutralen Wirtschaft gelten für uns daher zwei Prinzipien: Planungssicherheit durch verbindliche, transparente Vorgaben sowie Offenheit bei der Förderung klimafreundlicher Technologien. Link zum Original
  189. Bei der Förderung klimafreundlicher Technologien soll Technologieoffenheit gelten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf dem Weg zur CO2-neutralen Wirtschaft gelten für uns daher zwei Prinzipien: Planungssicherheit durch verbindliche, transparente Vorgaben sowie Offenheit bei der Förderung klimafreundlicher Technologien. Link zum Original
  190. Die Entwicklung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen sowie der Naturparke und Naturschutzgebiete wird weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir weiter die Entwicklung unseres Nationalparks Hunsrück -Hochwald, das einzigartige UNESCO -Biosphärenreservat Pfälzerwald -Nordvogesen und die Naturparke und Naturschutzgebiete unterstützen. Link zum Original
  191. Das Messstellennetz für Nitratbelastungen wird verdichtet und um neue Messstellen ergänzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir zur weiteren Präzisierung der Belastungen das Messstellennetz verdichten und neue Messstellen einrichten. Link zum Original
  192. Die Auswahl repräsentativer Messstellenstandorte erfolgt im Dialog mit Agrar- und Wasserwirtschaftsverwaltung und einem Praktikerkreis des Berufsstands.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Auswahl repräsentativer Standorte werden wir im Dialog mit der Agrar - und Wasserwirtschaftsverwaltung und mit dem Berufsstand vornehmen (in Gestalt eines Praktiker:innenkreises), um eine hohe Akzeptanz sowie wissenschaftliche Belastbarkeit zu erreichen. Link zum Original
  193. Das Messstellenportal wird zur Sicherung von Transparenz aufrechterhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Messstellenportal erhalten wir aufrecht, um größtmögliche Transparenz und Interaktion auch in Detailfragen beibehalten zu können. Link zum Original
  194. Die Ausweisung phosphateutrophierter Gebiete wird unter Einbeziehung von Boden-P-Gehalten mit dem Forschungszentrum Jülich präzisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Ausweisung mit Phosphat eutrophierter Gebiete unter Einbeziehung von Boden-P-Gehalten des LGB werden wir in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Jülich präzisieren. Link zum Original
  195. Landwirtschaftliche Betriebe werden mit Dünge- und Gewässerschutzberatung sowie digitaler Infrastruktur bei der Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir die Praxis weiter mit Beratungsangeboten (Düngeberatung, Gewässerschutzberatung in der Landwirtschaft) und einer auf diesen Problemkreis ausgerichteten digitalen Infrastruktur dabei unterstützen, die Belastung unseres Grundwassers mit Nitrat zu reduzieren. Link zum Original
  196. Nach Verabschiedung des Insektenschutzpakets des Bundes wird geprüft, ob Länderöffnungsklauseln genutzt werden, um lokale Partnerschaften zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu fördern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir rechnen im Laufe des Jahres mit der Verabschiedung des „Insektenschutzpakets“ des Bundes. Im Zuge dessen werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang von sogenannten Länderöffnungsklauseln Gebrauch zu machen ist, um insbesondere lokale partnerschaftliche Modelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu protegi eren. Link zum Original
  197. Die Teilnahme von Betrieben an den landeseigenen Vertragsnaturschutzprogrammen wird durch aktualisierte Konzepte weiter gesteigert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die erfolgreichen Zuwächse von teilnehmenden Betrieben an den landeseigenen Vertragsnaturschutzprogrammen der letzten Jahre durch eine Aktualisierung und Anpassung der Konzepte fortsetzen. Link zum Original
  198. Eine Ausweitung des Partnerbetriebs Naturschutz wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Rahmen wollen wir prüfen, den Partnerbetrieb Naturschutz auszuweiten. Link zum Original
  199. Mit der Landesinitiative „Klimabündnis Bauen“ wird ein Beitrag zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz geleistet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Landesinitiative „Klimabündnis Bauen – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ wollen wir gemeinsam mit unseren Bündnispartnern einen strategischen Beitrag zu einem klimaneutralen Rheinland- Pfalz leisten. Link zum Original
  200. Die Landesbauordnung soll so angewendet werden, dass Freiflächen grundsätzlich begrünt werden müssen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um den weiteren Artenverlust in und um unsere Kommunen zu stoppen und die wertvolle Funktionsfähigkeit der Böden zu erhalten, sind Freiflächen dauerhaft und naturnah zu begrünen. Zur Erreichung dieses Ziels werden wir die bestehende Rechtsnorm in der LBauO stärker in den Blick nehmen, sodass Freiflächen grundsätzlich begrünt werden müssen. Link zum Original
  201. Dach- und Fassadenbegrünungen sollen bei Neubauten und umfassenden Sanierungen verstärkt berücksichtigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Maßnahmen zur Klimawandelfolgenanpassung wie Dach - und Fassadenbegrünungen sollen für Neubauten und im Rahmen von umfassenden Sanierungsarbeiten verstärkt berücksichtigt werden. Link zum Original
  202. Bei landeseigenen Gebäuden setzt das Land, wo technisch möglich, Dach- und Fassadenbegrünung ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei den landeseigenen Gebäuden wird das Land als Vorbild vorangehen und Dach - und Fassadenbegrünung, wo dies technisch möglich ist, einsetzen. Link zum Original
  203. Im staatlichen Hochbau wird die Strategie für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität konsequent vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im staatlichen Hochbau wollen wir die eingeschlagene Strategie für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität weiter konsequent vorantreiben. Link zum Original
  204. Bei der Kalkulation von Hochbauprojekten des Landes wird ein CO2-Schattenpreis von 180 Euro pro Tonne zugrunde gelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Kalkulation von Bauprojekten im Hochbau des Landes wird ein CO2-Schattenpreis in Höhe von 180 Euro pro Tonne zugrunde gelegt, um ei ne Entscheidungshilfe für die Investitionen zu geben. Link zum Original
  205. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Umsetzungs - und Realisierungsfahrplan enthält auch Maßnahmen und Priorisierungen im Hinblick auf Funktionalität, Kosteneffizienz und CO2-Reduktion, um einen Beitrag zur klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu leisten. Link zum Original
  206. Die Mittel für Treibhausgaseinsparungen bei Instandhaltungen werden erhöht, um die Sanierungsquote der Landesliegenschaften zu steigern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Rahmen wollen wir die Mittel für wirksame Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen bei den laufenden Instandhaltungen verstärken und so die Sanierungsquote unserer Landesliegenschaften steigern. Link zum Original
  207. Der Klimakrise wird gemeinsam mit europäischen Partnern entschieden entgegengetreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den europäischen Partnern wollen wir die Herausforderungen und Chancen zur Gestaltung einer nachhaltigen und gerechten Zukunft annehmen und insbesondere der Klimakrise entschieden entgegentreten. Link zum Original
  208. Rheinland-Pfalz verpflichtet sich, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele umzusetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 153 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch Rheinland -Pfalz verpflichtet sich, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Link zum Original
  209. Kommunen werden durch Förderprogramme und geänderte Richtlinien bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 168 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Klimaschutz und die Folgen der Klimaerhitzung stellen unsere Kommunen für große Herausforderungen. Dafür wollen wir sie durch geeignete Förderprogramme und durch Veränderung der bestehenden Richtlinien dabei unterstützen, Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung umzusetzen. Link zum Original
  210. Die Ausrichtung der BUGA 2029 an den Klimazielen der Landesregierung wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 172 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Da bei begrüßen wir, dass die BUGA 2029 an den Klimazielen der Landesregierung ausgerichtet wird. Link zum Original
  211. Das Landesentwicklungsprogramm widmet der Klimafolgenanpassung besondere Aufmerksamkeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 173 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsprogramms durch eine Konzeptionsphase mit einer breiten Beteiligung der Wissenschaft, der Kommunen, der Kammern und Verbände und der Öffentlichkeit vorbereiten. Handlungsfelder, denen wir in diesem Prozess eine besondere Aufmerksamkeit widmen wollen sind unter anderem das bezahlbare Wohnen, die Klimafolgenanpassung, die Sicherung, Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgungsinfrastruktur, die nachhaltige Flächennutzung, der Schutz und die ökologische Aufwertung von Freiräumen, der Schutz und die Schaffung klimaökologischer Ausgleichsräume, eine moderne vernetzte Mobilität und der Erhalt des Landes als Industrie - und Wirtschaftsstandort. Link zum Original
  212. Das Landesentwicklungsprogramm widmet dem Schutz und der ökologischen Aufwertung von Freiräumen besondere Aufmerksamkeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 173 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsprogramms durch eine Konzeptionsphase mit einer breiten Beteiligung der Wissenschaft, der Kommunen, der Kammern und Verbände und der Öffentlichkeit vorbereiten. Handlungsfelder, denen wir in diesem Prozess eine besondere Aufmerksamkeit widmen wollen sind unter anderem das bezahlbare Wohnen, die Klimafolgenanpassung, die Sicherung, Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgungsinfrastruktur, die nachhaltige Flächennutzung, der Schutz und die ökologische Aufwertung von Freiräumen, der Schutz und die Schaffung klimaökologischer Ausgleichsräume, eine moderne vernetzte Mobilität und der Erhalt des Landes als Industrie - und Wirtschaftsstandort. Link zum Original
  213. Das Landesentwicklungsprogramm widmet dem Schutz und der Schaffung klimaökologischer Ausgleichsräume besondere Aufmerksamkeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 173 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsprogramms durch eine Konzeptionsphase mit einer breiten Beteiligung der Wissenschaft, der Kommunen, der Kammern und Verbände und der Öffentlichkeit vorbereiten. Handlungsfelder, denen wir in diesem Prozess eine besondere Aufmerksamkeit widmen wollen sind unter anderem das bezahlbare Wohnen, die Klimafolgenanpassung, die Sicherung, Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgungsinfrastruktur, die nachhaltige Flächennutzung, der Schutz und die ökologische Aufwertung von Freiräumen, der Schutz und die Schaffung klimaökologischer Ausgleichsräume, eine moderne vernetzte Mobilität und der Erhalt des Landes als Industrie - und Wirtschaftsstandort. Link zum Original
  214. Es werden Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Konsums ergriffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 181 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Konsums ergreifen. Link zum Original
  215. Repair-Cafés werden in ihrer Arbeit unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 181 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die oft ehrenamtlich betriebenen Repair-Cafés wollen wir in ihrer Arbeit unterstützen. Link zum Original
  216. Der Landtag strebt Klimaneutralität bis spätestens 2030 an.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 184 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend den Zielen der Landesregierung strebt der Landtag Klimaneutralität bis spätestens 2030 an. Link zum Original
  217. Auf Flugreisen im Inland und in Nachbarländer soll möglichst verzichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 184 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Flugreisen im Inland und in die Nachbarländer soll weiterhin möglichst verzichtet werden. Link zum Original
  218. Für unternommene Flugreisen sollen weiterhin Ausgleichszahlungen erfolgen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 184 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wenn Flugreisen unternommen werden, sollen auch in Zukunft Ausgleichszahlungen erfolgen. Link zum Original
  219. Klimaschutz wird als Staatsziel in der Landesverfassung verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 185 ·

    Wortlaut im Vertrag
    - Klimaschutz als StaatEsziel in der Verfassung verankern. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD RP 32, Grüne RP 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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