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Jetzt für morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg. Koalitionsvertrag 2021–2026 zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Koalitionsvertrag · Koalition aus Grüne und CDU · unterzeichnet 11.05.2021 · Original

Der Vertrag enthält 310 von 3.160 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 310
  1. Baden-Württemberg soll klimaneutral werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Baden- Württemberg klimaneutral machen und die Artenvielfalt schützen, damit auch unsere Kinder und Enkelkinder noch einen lebenswerten Planeten vorfinden. Link zum Original
  2. Die Artenvielfalt soll geschützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Baden- Württemberg klimaneutral machen und die Artenvielfalt schützen, damit auch unsere Kinder und Enkelkinder noch einen lebenswerten Planeten vorfinden. Link zum Original
  3. Baden-Württemberg soll das führende Klimaschutzland werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Baden-Württemberg soll deshalb das führende Klimaschutzland werden. Link zum Original
  4. Zu Beginn der Legislaturperiode wird ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit Baden-Württemberg so schnell wie möglich klimaneutral wird, setzen wir gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm auf. Link zum Original
  5. Angestrebt wird eine breite Partnerschaft von Land und Kommunen als Allianz für Nachhaltigkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben deshalb eine starke Partnerschaft von Land und Kommunen auf einer größtmöglichen partei-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Basis an – eine Allianz für Nachhaltigkeit. Link zum Original
  6. Die Vielfalt der Natur soll bewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    GRÜNE und CDU wollen die reiche Vielfalt unserer Natur mit aller Kraft bewahren. Link zum Original
  7. Der Nationalpark Schwarzwald wird erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ökologische Landwirtschaft wollen wir bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent ausbauen und den Nationalpark Schwarzwald erweitern. Link zum Original
  8. Eine Recycling-Strategie wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen eine ressortübergreifende Green-Tech-Plattform, entwickeln eine Recycling-Strategie und treiben mit unserer Wasserstoff-Roadmap die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Wasserstofftechnologien voran. Link zum Original
  9. Durch effizientere Nutzung der Gebäudeflächen wird der Ressourcen- und Energieverbrauch begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch effizientere Nutzung der Gebäudeflächen werden wir den Ressourcen- und Energieverbrauch zusätzlich begrenzen. Link zum Original
  10. Die Landesgebäude sollen möglichst schnell klimaneutral werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gebäude des Landes sollen möglichst schnell klimaneutral werden. Link zum Original
  11. Die Landesgebäude werden energetisch saniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesgebäude werden energetisch saniert. Link zum Original
  12. Für Landesgebäude werden vorbildliche Energiestandards und ein ehrgeiziges Energiemanagement angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben vorbildliche Energiestandards an und betreiben ein ehrgeiziges Energiemanagement. Link zum Original
  13. Das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften wird umgesetzt und fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften konsequent umsetzen und fortentwickeln. Link zum Original
  14. Die Mittel für energetische Sanierung sollen eine Sanierungsrate von über zwei Prozent ermöglichen und vorrangig den Gebäuden mit größtem Bedarf zugutekommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittel für energetische Sanierung müssen für eine Sanierungsrate von über zwei Prozent ausreichen und vor allem für die Gebäude mit den größten energetischen Sanierungsbedarfen zur Verfügung stehen. Link zum Original
  15. Durch effizientere Nutzung der Gebäudeflächen wird der Ressourcen- und Energieverbrauch begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ressourcen und Energieverbrauch begrenzen: Durch eine effizientere Nutzung der Gebäudeflächen werden wir den Ressourcen- und Energieverbrauch begrenzen. Link zum Original
  16. Das Land berücksichtigt als Bauherr und bei Vergaben einen CO2-Schattenpreis von mindestens 180 Euro pro Tonne.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, als Bauherr und bei Vergaben einen CO 2- Schattenpreis von mindestens 180 Euro pro Tonne CO 2 systematisch zu berücksichtigen. Link zum Original
  17. Ökologische Kosten werden bei Baumaßnahmen und Beschaffungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ökologischen Kosten sind bei der Entscheidung über Baumaßnahmen – beispielsweise zur Wärmeversorgung oder der Entscheidung Sanierung/Neubau – und Beschaffungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. Link zum Original
  18. Ökologisch wertvolle Landesflächen werden gesichert und gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ökologisch wertvolle Flächen im Landeseigentum werden gesichert und gepflegt. Link zum Original
  19. Der Ankauf natur- und klimaschutzwichtiger Flächen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ankauf natur- und klimaschutzwichtiger Flächen wird fortgesetzt (Moorerwerbskonzept und andere). Link zum Original
  20. Beim Flächenankauf wird zusätzliche Konkurrenz zu landwirtschaftlich genutzten Flächen möglichst vermieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Ankauf achten wir darauf, dass möglichst keine zusätzliche Flächenkonkurrenz mit landwirtschaftlich genutzten Flächen entsteht. Link zum Original
  21. Moore werden renaturiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Moore werden renaturiert und auch andere landeseigene Flächen werden mit Humusaufbau und der Anwendung von Pflanzenkohle als Kohlenstoffspeicher genutzt. Link zum Original
  22. Landeseigene Flächen werden mit Humusaufbau und Pflanzenkohle als Kohlenstoffspeicher genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Moore werden renaturiert und auch andere landeseigene Flächen werden mit Humusaufbau und der Anwendung von Pflanzenkohle als Kohlenstoffspeicher genutzt. Link zum Original
  23. Landesbetriebe und Landesbeteiligungen werden stärker auf Klima- und Artenschutzziele verpflichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesdomänen und -betriebe sowie Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, werden wir unter Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen noch konsequenter zur Einhaltung der Ziele des Klima- und Artenschutzes verpflichten. Link zum Original
  24. Die Klimaschutzstiftung dient als Drehscheibe für die Kompensation unvermeidbarer CO2-Emissionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Klimaschutzstiftung als Drehscheibe für Kompensation: Auf dem Weg zur dauerhaften Klimaneutralität durch CO2-Reduktion kommt der Klimaschutzstiftung eine wichtige Rolle zu. Sie fungiert als Drehschreibe für die Kompensation der aktuell noch unvermeidbaren CO 2-Emissionen. Link zum Original
  25. Über Maßnahmen der Klimaschutzstiftung soll der Atmosphäre CO2 entnommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über die Maßnahmen, die über die Stiftung realisierten werden, soll der Atmosphäre CO2 entnommen werden. Link zum Original
  26. Möglichst viel des in Baden-Württemberg verursachten CO2 soll unter Beteiligung von Kommunen, Unternehmen und Bürgern kompensiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, möglichst viel des in Baden-Württemberg verursachten CO2 über die Beteiligung von Kommunen, Firmen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu kompensieren. Link zum Original
  27. Auf Bundesebene wird eine deutliche Steigerung des CO2-Preises über die Vereinbarungen von 2019 hinaus angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So wird sich Baden-Württemberg auf Bundesebene für eine deutliche Steigerung des CO 2-Preises über die Verabredungen im Vermittlungsausschuss im Herbst 2019 hinaus einsetzen. Link zum Original
  28. Baden-Württemberg soll als Klimaschutzland internationaler Maßstab werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Baden-Württemberg als Klimaschutzland zum internationalen Maßstab machen. Link zum Original
  29. Ein gesellschaftliches Bündnis der wesentlichen Akteure soll breite Akzeptanz für den Klimaschutz schaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Idee von einem Klimaschutzland Baden-Württemberg soll auf breite Akzeptanz stoßen und mit Leben gefüllt werden. Dafür streben wir ein gesellschaftliches Bündnis an, das die wesentlichen Akteurinnen und Akteure umfasst. Link zum Original
  30. Unmittelbar nach der Regierungsbildung wird ein Sofortprogramm für Klimaschutz und Energiewende aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unmittelbar nach der Regierungsbildung werden wir ein Sofortprogramm für Klimaschutz und Energiewende auf den Weg bringen. Link zum Original
  31. Die Klimaschutz-Sofortmaßnahmen werden mit den nötigen Finanzmitteln und Personal ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Diese Klimaschutz-Sofortmaßnahmen sind mit den erforderlichen finanziellen Mitteln und notwendigen personellen Ressourcen zu hinterlegen. Link zum Original
  32. Für Sanierung und Neubau von Landesliegenschaften wird ein CO2-Schattenpreis von 180 Euro eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung eines CO 2-Schattenpreises von 180 Euro für die Sanierung und den Neubau von Landesliegenschaften. Link zum Original
  33. Ein Klimavorbehalt für neue und fortzuschreibende Förderprogramme des Landes wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Klimavorbehalt: Wir werden prüfen, wie ein Klimavorbehalt für neue und fortzuschreibende Förderprogramme des Landes eingeführt werden kann und wie die Klima- und Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung des Landes berücksichtigt werden können. Link zum Original
  34. Es wird geprüft, wie Klima- und Nachhaltigkeitsziele in der Landesgesetzgebung berücksichtigt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Klimavorbehalt: Wir werden prüfen, wie ein Klimavorbehalt für neue und fortzuschreibende Förderprogramme des Landes eingeführt werden kann und wie die Klima- und Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung des Landes berücksichtigt werden können. Link zum Original
  35. Landeseigene Gebäude werden im Rahmen einer Sanierungsoffensive saniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Sanierungsoffensive für landeseigene Gebäude. Link zum Original
  36. Der Klimabeirat der Landesregierung wird zu einem Rat der Klimaweisen aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rat der Klimaweisen: Wir werden den bestehenden Klimabeirat der Landesregierung zu einem Rat der Klimaweisen aufwerten – analog zum Rat der Wirtschaftsweisen. Link zum Original
  37. Der Rat der Klimaweisen erstellt regelmäßig einen Klimabericht mit Bewertung und Maßnahmenvorschlägen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus erstellt der Rat der Klimaweisen regelmäßig einen Klimabericht, in dem er die Klimaschutzaktivitäten des Landes bewertet und Maßnahmen für die Landespolitik vorschlägt. Link zum Original
  38. Die Einführung eines CO2-Budgets für das Land wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Einführung eines CO 2-Budgets für das Land auf der Basis der entsprechenden Arbeiten des Weltklimarats und des Sachverständigenrats für Umweltfragen prüfen. Link zum Original
  39. Es wird ein Förderprogramm für innovative klimaneutrale Wohngebiete aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Förderprogramm für besonders innovative, klimaneutrale Wohngebiete. Link zum Original
  40. Ein Reallabor Klimastadt bündelt Hochtechnologie, Digitalisierungs- und KI-Wissen in einem Großprojekt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung eines Reallabors Klimastadt in Baden- Württemberg: Diese Stadt soll unsere Hochtechnologie sowie unser Digitalisierungs- und KI-Know-how in einem großen Projekt bündeln. Link zum Original
  41. Recyclingbaustoffe und Rückbaukonzepte werden bei größeren Bauvorhaben stärker eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft: Wir werden Recyclingbaustoffe sowie Rückbaukonzepte bei größeren Bauvorhaben stärker als bislang in die Umsetzung bringen. Link zum Original
  42. Der Fuhrpark des Landes wird weitgehend auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die möglichst weitgehende Umstellung des Landesfuhrparks auf klimaneutrale Antriebe. Link zum Original
  43. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wird möglichst bis Ende 2022 entlang des 1,5-Grad-Pfads weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf die neuen Klimaziele der EU und den 1,5-Grad- Pfad werden wir das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) in Novellierungsschritten möglichst bis Ende 2022 weiterentwickeln. Link zum Original
  44. Im Klimaschutzgesetz werden ambitionierte Minderungsziele festgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ambitionierte Minderungsziele festschreiben sowie entsprechende Sektorziele 2030 im KSG BW festlegen. Link zum Original
  45. Im Klimaschutzgesetz werden Sektorziele für 2030 festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ambitionierte Minderungsziele festschreiben sowie entsprechende Sektorziele 2030 im KSG BW festlegen. Link zum Original
  46. Kommunen erhalten eine Ermächtigungsgrundlage für weitergehende Anforderungen bei Energie und Klimaschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für Kommunen, auf deren Basis sie weitergehende Anforderungen im Bereich Energie und Klimaschutz festsetzen können. Link zum Original
  47. Baden-Württemberg soll spätestens 2040 klimaneutral sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Land strebt an, so schnell wie möglich entlang des 1,5-Grad-Ziels Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen zu erreichen, spätestens im Jahr 2040. Link zum Original
  48. Die Klimaanpassungsstrategie wird mit Aktions- und Risikomanagementplänen für alle Handlungsfelder fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Anpassungsstrategie des Landes fortschreiben, indem wir für alle relevanten Handlungsfelder Aktions- und Risikomanagementpläne erstellen und regelmäßig darüber berichten. Link zum Original
  49. Klimaresilienz wird fester Bestandteil der Stadt- und Landschaftsplanung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Thema Klimaresilienz soll als fester Bestandteil in den Klimaanpassungsprozess der Stadtplanung sowie der Landschaftsplanung aufgenommen werden. Link zum Original
  50. Die wirtschaftlichen Folgekosten der Klimaerwärmung werden untersucht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir untersuchen, welche wirtschaftlichen Folgekosten die Klimaerwärmung mit sich bringt, und diese stärker in den Planungen berücksichtigen. Link zum Original
  51. Die Folgekosten der Klimaerwärmung werden stärker in Planungen berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir untersuchen, welche wirtschaftlichen Folgekosten die Klimaerwärmung mit sich bringt, und diese stärker in den Planungen berücksichtigen. Link zum Original
  52. Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept wird auf Basis der EU-Klimaziele und des 1,5-Grad-Pfads weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Begleitend zu einem novellierten Klimaschutzgesetz werden wir auf Basis der neuen Klimaziele der EU und des 1,5-Grad-Pfads das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickeln. Link zum Original
  53. Jedes Ressort ist eigenverantwortlich für die Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung seines Sektorziels zuständig.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 26 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Rahmen wird festgelegt, dass jedes Ressort eigenverantwortlich die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen hat, um im jeweiligen Sektor das Sektorziel zu erreichen. Link zum Original
  54. Der CO2-Preis soll über die Vereinbarungen von 2019 hinaus deutlich steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Baden-Württemberg wird sich auf Bundesebene für eine deutliche Steigerung des CO 2-Preises über die Verabredungen im Vermittlungsausschuss im Herbst 2019 hinaus einsetzen. Link zum Original
  55. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Landesverwaltung nimmt beim Klimaschutz eine Vorbildrolle ein. Wir wollen sie bis 2030 klimaneutral machen. Link zum Original
  56. Im Klimaschutz gilt der Grundsatz Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 26 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei halten wir uns an den Grundsatz: Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren. Link zum Original
  57. Eine Ausweitung des CO2-Schattenpreises auf weitere Bereiche wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Ausweitung des bei der Sanierung und beim Neubau von Liegenschaften eingeführten CO2-Schattenpreises auf weitere Bereiche prüfen. Link zum Original
  58. Das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW wird zur Förderung der Klimaanpassung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken das Kompetenzzentrum Klimawandel der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel voranzutreiben. Link zum Original
  59. Kommunen werden über das Förderprogramm KLIMOPASS weiter bei der Klimaanpassung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei Klimaanpassungsmaßnahmen über das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützen. Link zum Original
  60. Ein Förderprogramm für mehr Stadtbäume wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Förderprogramm für mehr Bäume in der Stadt werden wir prüfen. Link zum Original
  61. Klimaschutz wird im Verwaltungshandeln und in den Verwaltungsstrukturen verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Klimaschutz soll im Verwaltungshandeln und in den bestehenden Verwaltungsstrukturen angemessen verankert werden. Link zum Original
  62. Klimaschutzmaßnahmen zielen auf Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel unserer Klimaschutzmaßnahmen ist stets, Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu vermindern. Link zum Original
  63. Kompensation von Emissionen ist nur vorübergehend zulässig, wenn eine Minderung kurzfristig nicht erreichbar ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte eine angestrebte Minderung der Emissionen kurzfristig nicht zu erreichen sein, kann allenfalls vorübergehend zum Mittel der Kompensation gegriffen werden. Link zum Original
  64. Kompensationsprojekte müssen international anerkannten Standards wie dem CDM Goldstandard genügen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kompensationsprojekte müssen mindestens international anerkannten Standards wie dem CDM Goldstandard genügen. Link zum Original
  65. Das Engagement in der Under2 Coalition wird fortgesetzt und intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf internationaler Ebene werden wir das Engagement in der Under2 Coalition, dem von Baden-Württemberg und Kalifornien initiierten subnationalen, internationalen Klimaschutzbündnis, fortsetzen und intensivieren. Link zum Original
  66. Die Mittel für den Klimaschutzpakt zwischen Land und Kommunen werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Mittel für den Klimaschutzpakt zwischen Land und Kommunen weiter verstetigen. Link zum Original
  67. Ein Förderwettbewerb unterstützt Kommunen modellhaft auf dem Weg zur Klimaneutralität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Förderwettbewerb wollen wir einzelne Kommunen modellhaft auf dem Weg zur Klimaneutralität begleiten, indem wir die Umsetzung der besten Konzepte finanziell fördern. Link zum Original
  68. Die Landesenergieagentur und die regionalen Energieagenturen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Klimaschutz- und Energieagentur Baden- Württemberg GmbH als Landesagentur sowie die 35 regionalen, kreisweit tätigen Energieagenturen stärken. Link zum Original
  69. Die Energie- und Klimaagenturen sollen ausreichend finanziert sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Energie- und Klimaagenturen ist uns auch weiterhin wichtig. Link zum Original
  70. Unternehmen werden beim Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Unternehmen in Baden-Württemberg bei dem Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft ein starker Partner sein. Link zum Original
  71. Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit richtet eine Plattform „Nachhaltige Produktion“ ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 26 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit eine Plattform „Nachhaltige Produktion“ einrichten und im Rahmen des Klimabündnisses Baden-Württemberg die Klimaschutzvereinbarung mit dem Ziel der Klimaneutralität in Unternehmen forcieren. Link zum Original
  72. Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen mit dem Ziel der Klimaneutralität werden im Klimabündnis forciert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit eine Plattform „Nachhaltige Produktion“ einrichten und im Rahmen des Klimabündnisses Baden-Württemberg die Klimaschutzvereinbarung mit dem Ziel der Klimaneutralität in Unternehmen forcieren. Link zum Original
  73. Ein Pilotprojekt erprobt die digitale Erfassung von CO2-Emissionen in Unternehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen eines Pilotprojekts erproben, welche Chancen die Digitalisierung bei der Erfassung von CO2-Emissionen in Unternehmen bieten kann. Link zum Original
  74. Das Ressourceneffizienzprogramm zur Dekarbonisierung von Unternehmen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das laufende Ressourceneffizienzprogramm zur Dekarbonisierung in Unternehmen fortsetzen. Link zum Original
  75. Eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Erteilung von Ökopunkten wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen, ob die bestehenden Möglichkeiten zur Erteilung von Ökopunkten erweitert werden können. Link zum Original
  76. Ressourcenverbrauch soll vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns weiterhin dafür ein, den Ressourcenverbrauch vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln. Link zum Original
  77. Entwicklung und Inbetriebnahme effizienter Verwertungsverfahren werden finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Kreislaufführung weiter voranzubringen, soll die Entwicklung und Inbetriebnahme effizienter Verwertungsverfahren auch finanziell unterstützt werden. Link zum Original
  78. Die Landesstrategie Ressourceneffizienz wird unter Berücksichtigung des globalen Klimaschutzes fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Kontext schreiben wir die Landesstrategie Ressourceneffizienz fort und berücksichtigen dabei insbesondere den Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz und globalem Klimaschutz. Link zum Original
  79. Die Entwicklung einer klimaneutralen Industriestruktur wird unterstützt, etwa durch die regionalen Kompetenzstellen Energieeffizienz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung einer klimaneutralen Industriestruktur wollen wir unter Einbeziehung von Kreislaufkonzepten und klimaverträglichen Produktionsprozessen unterstützen, zum Beispiel durch die regionalen Kompetenzstellen Netzwerk Energieeffizienz (KEFF). Link zum Original
  80. Die Landesagentur Umwelttechnik BW wird gestärkt und aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wollen wir die Landesagentur „Umwelttechnik BW“ stärken und aufwerten sowie gemeinsam mit der Industrie den „Think Tank Ressourceneffizienz“ weiterentwickeln und entsprechend finanziell absichern. Link zum Original
  81. Der Think Tank Ressourceneffizienz wird mit der Industrie weiterentwickelt und finanziell abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wollen wir die Landesagentur „Umwelttechnik BW“ stärken und aufwerten sowie gemeinsam mit der Industrie den „Think Tank Ressourceneffizienz“ weiterentwickeln und entsprechend finanziell absichern. Link zum Original
  82. Die CO2-Emissionen der Zementwerke im Land sollen deutlich sinken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zementindustrie und Bauwirtschaft begleiten: Wir streben eine deutliche Reduktion von Kohlendioxidemissionen aus den Zementwerken des Landes an. Link zum Original
  83. Zementindustrie und Bauwirtschaft werden auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf ihrem Weg zur Klimaneutralität wollen wir die Zementindustrie und auch die Bauwirtschaft begleiten. Link zum Original
  84. Eine Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie 2.0 wird fortgeschrieben und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie 2.0: Die Position Baden-Württembergs als Leitregion einer nachhaltigen Bioökonomie werden wir weiter ausbauen und in einer Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie 2.0 fortschreiben und in die Umsetzung bringen. Link zum Original
  85. Das Recycling von Materialien aus erneuerbaren Energien und Elektromobilität wird verstärkt bearbeitet, etwa in der Demontagefabrik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch den zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf bei der Elektromobilität stellen sich zunehmend Fragen nach dem Recycling der eingesetzten Materialien. Diesen Fragen werden wir uns in den nächsten Jahren verstärkt widmen, beispielsweise in der Demontagefabrik. Link zum Original
  86. Der erhebliche Bedarf an zusätzlichen Deponiekapazitäten wird zeitnah gedeckt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deponiebedarfe decken: Die Deponiekonzeption des Landes hat einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen Deponiekapazitäten aufgezeigt, der zeitnah gedeckt werden muss. Link zum Original
  87. Mit den kommunalen Landesverbänden wird ein Maßnahmenprogramm für ausreichende Deponien in allen Regionen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden soll hierzu ein Maßnahmenprogramm erarbeitet werden, das eine langfristig ausreichende Ausstattung mit Deponien in allen Regionen des Landes gewährleistet und eine rasche Umsetzung der erforderlichen Genehmigungs- und Baumaßnahmen unterstützt. Link zum Original
  88. Die Infrastruktur für die Kreislaufwirtschaft wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem muss die Weiterentwicklung der Infrastruktur, die für die Kreislaufwirtschaft erforderlich ist, vorangebracht werden. Link zum Original
  89. Die Abfallautarkie wird unverändert fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stehen zu diesem Prinzip und wollen die Abfallautarkie unverändert fortsetzen. Link zum Original
  90. Es werden Konzepte entwickelt, um Wassernutzungen, insbesondere in der Landwirtschaft, mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund des Klimawandels wird Wasser auch bei uns zu einem immer knapperen Gut. Deswegen werden wir Konzepte und Lösungen entwickeln und umsetzen, um alte und neue Interessen und Nutzungen mit den ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen, insbesondere in der Landwirtschaft. Link zum Original
  91. Fachliche Netzwerke werden ausgebaut und weitere gesellschaftliche Bereiche in einen breiten Beteiligungsprozess eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen bestehende fachliche Netzwerke ausbauen, aber auch andere gesellschaftliche Bereiche einbinden, um die oftmals wissenschaftlichen Themen verständlich zu kommunizieren und in einem breiten Beteiligungsprozess Lösungsansätze zu entwickeln. Link zum Original
  92. Eine Niedrigwasserstrategie wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Zukunftsstrategie Wasser gehört die Erarbeitung einer Niedrigwasserstrategie, die Umsetzung des Masterplans Wasserversorgung sowie das Wasserressourcenmanagement. Link zum Original
  93. Der Masterplan Wasserversorgung wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Zukunftsstrategie Wasser gehört die Erarbeitung einer Niedrigwasserstrategie, die Umsetzung des Masterplans Wasserversorgung sowie das Wasserressourcenmanagement. Link zum Original
  94. Ein Wasserressourcenmanagement wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Zukunftsstrategie Wasser gehört die Erarbeitung einer Niedrigwasserstrategie, die Umsetzung des Masterplans Wasserversorgung sowie das Wasserressourcenmanagement. Link zum Original
  95. Gewässerentwicklungsmaßnahmen werden zur Stärkung der Gewässer und ihrer Resilienz verstärkt umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um unsere Gewässer und ihre Resilienz zu stärken, wollen wir Gewässerentwicklungsmaßnahmen verstärkt umsetzen. Link zum Original
  96. Fließgewässer werden naturnah entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Fließgewässer sind naturnah zu entwickeln und gegen die Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger zu machen. Link zum Original
  97. Fließgewässer werden gegen die Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Fließgewässer sind naturnah zu entwickeln und gegen die Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger zu machen. Link zum Original
  98. Hochwasserschutzmaßnahmen werden mit dem Ziel ökologisch funktionsfähiger Gewässerlebensräume möglichst naturnah gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden wir mit dem Ziel ökologisch funktionsfähiger Gewässerlebensräume so naturnah wie möglich gestalten. Link zum Original
  99. Die Maßnahmen der Landesstudie Gewässerökologie werden zügig umgesetzt, um den guten ökologischen Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das verpflichtende Ziel des guten ökologischen Zustands gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind insbesondere die Maßnahmen der Landesstudie Gewässerökologie zügig umzusetzen. Link zum Original
  100. Das Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen wollen wir fortführen. Link zum Original
  101. Das Verbot von Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten bleibt dauerhaft bestehen, insbesondere im Bodenseeraum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es muss dauerhaft beim Verbot von Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten bleiben, insbesondere im trinationalen Bodenseeraum, der für die Trinkwasserversorgung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern von höchster Bedeutung ist. Link zum Original
  102. Die Wasserrahmenrichtlinie wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fortschreibung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist unerlässlich. Link zum Original
  103. Die Frist zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie wird bei unverändert hohem Ambitionsniveau verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Verlängerung der Zielerreichungsfrist bei unverändert hohem Ambitionsniveau ein. Link zum Original
  104. Belastungen durch neue Stoffe und Stoffgruppen wie PFC werden reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Belastungen durch neue Stoffe und Stoffgruppen wie PFC reduzieren, da sie zunehmend eine Gefahr für unsere Lebensgrundlagen Boden und Grundwasser darstellen. Link zum Original
  105. Betroffene Regionen und Kommunen werden weiterhin bei der Untersuchung und Sanierung kontaminierter Standorte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In dem Zusammenhang wollen wir die betroffenen Regionen und Kommunen weiterhin bei der Untersuchung und Sanierung kontaminierter Standorte unterstützen und den Forschungsstandort Baden-Württemberg stärken. Link zum Original
  106. Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) wird zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat an die Wasserrahmenrichtlinie, die Düngeverordnung und die VODüVGebiete angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit unser Grundwasser auch weiterhin präventiv geschützt wird, insbesondere vor Nitrat, wollen wir die bestehende Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die neuen Vorgaben der Düngeverordnung und die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) anpassen. Link zum Original
  107. Der Flächenverbrauch wird weiter reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Flächenverbrauch weiter reduzieren und halten weiterhin an dem Ziel der „Netto-Null“ fest. Link zum Original
  108. Am Ziel der „Netto-Null“ beim Flächenverbrauch wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Flächenverbrauch weiter reduzieren und halten weiterhin an dem Ziel der „Netto-Null“ fest. Link zum Original
  109. Nicht mehr benötigte Infrastruktur wird zur Vermeidung von Flächenverbrauch zurückgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein weiterer Faktor, um unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden, ist der Rückbau bestehender, nicht mehr benötigter Infrastruktur. Link zum Original
  110. Innerhalb bestehender Strukturen wird ein Kompetenzzentrum Wissenstransfer Wasser und Boden geschaffen, das Kommunen und Dritten neuestes Wissen bereitstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Kommunen als Trägerinnen der Daseinsvorsorge wie auch mit Verfahren befassten Dritten neuestes Wissen zu diesen Herausforderungen zur Verfügung zu stellen, werden wir innerhalb der bestehenden Strukturen ein Kompetenzzentrum Wissenstransfer Wasser und Boden schaffen. Link zum Original
  111. Die Spurenstoffstrategie des Landes wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Belastungen durch neue Stoffe zu reduzieren, wollen wir die Spurenstoffstrategie des Landes Baden-Württemberg weiterführen und die Betreiber kommunaler Kläranlagen auch in Zukunft unterstützen. Link zum Original
  112. Betreiber kommunaler Kläranlagen werden weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Belastungen durch neue Stoffe zu reduzieren, wollen wir die Spurenstoffstrategie des Landes Baden-Württemberg weiterführen und die Betreiber kommunaler Kläranlagen auch in Zukunft unterstützen. Link zum Original
  113. Die Ergebnisse des Verbundvorhabens StickstoffBW werden mit den betroffenen Akteuren evaluiert und in Handlungsempfehlungen und eine gemeinsame Strategie überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bisherigen Ergebnisse des ressortübergreifenden Verbundvorhabens StickstoffBW sollen gemeinsam mit den betroffenen Akteuren evaluiert und in Handlungsempfehlungen sowie in eine gemeinsame Strategie eingebracht werden. Link zum Original
  114. Die Umsetzungsmöglichkeiten der Stickstoffstrategie werden in einem anwendungsorientierten Modellprojekt untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzungsmöglichkeiten sollen in einem anwendungsorientierten Modellprojekt untersucht werden. Link zum Original
  115. Der Bodensee wird weiterhin besonders geschützt, auch zum Erhalt der Biodiversität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher für rund fünf Millionen Menschen und eines unserer wertvollsten Ökosysteme. Wir wollen ihn daher weiterhin besonders schützen – auch im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität. Link zum Original
  116. Am Verbot von Netzgehegen für die Fischzucht im Bodensee wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung sieht keine Grundlage für eine Abweichung vom Verbot von Netzgehegen für die Fischzucht, das in den Bodenseerichtlinien der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) verankert ist. Link zum Original
  117. Nationale und EU-Emissionsgrenzwerte sollen den fortschrittlichen Stand der Technik widerspiegeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Luftqualität für alle zu verbessern und Gesundheitsrisiken für Menschen zu senken, werden wir uns dafür einsetzen, dass die nationalen und EU-Emissionsgrenzwerte den fortschrittlichen Stand der Technik widerspiegeln. Link zum Original
  118. Der Stand der Technik bei der Emissionsminderung wird weiterentwickelt und die „Beste Verfügbare Technik“ ambitioniert umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir als innovatives Forschungs- und Industrieland Impulse setzen, um den Stand der Technik weiterzuentwickeln und die „Beste Verfügbare Technik“ (BVT) ambitioniert umzusetzen. Link zum Original
  119. Die biologische Vielfalt im Land wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ziele sind eine breite Verständigung für eine flächendeckende, gesellschaftlich getragene, bäuerliche Landwirtschaft mit ihren Familienbetrieben und die Sicherung der biologischen Vielfalt im Land. Link zum Original
  120. Die Beteiligten am Gesellschaftsvertrag folgen weiterhin dem Grundsatz des kooperativen Naturschutzes im Biodiversitätsstärkungsgesetz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die am Gesellschaftsvertrag Beteiligten lassen sich weiterhin vom Grundsatz des kooperativen Naturschutzes im Biodiversitätsstärkungsgesetz leiten. Link zum Original
  121. Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und Verbraucher gelten als Teil der Lösung beim Schutz der biologischen Vielfalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher werden als Teil der Lösung zum Schutz der biologischen Vielfalt verstanden. Link zum Original
  122. Der kooperative Weg zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz soll über Regelungen im Insektenschutzgesetz und in der Insektenschutzverordnung des Bundes erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass der im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes des Landes gefundene kooperative Weg zwischen Landwirtschaft und Naturschutz über entsprechende Regelungen im Insektenschutzgesetz und der Insektenschutzverordnung des Bundes beibehalten werden kann. Link zum Original
  123. Die Ziele, Projekte und Maßnahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes werden konsequent umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die im Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgegebenen Ziele, Projekte und Maßnahmen sind konsequent umzusetzen. Link zum Original
  124. Das Artensterben soll gemeinsam mit der Landwirtschaft gestoppt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nur zusammen mit der Landwirtschaft kann es gelingen, das Artensterben bei uns im Land zu stoppen und das Biodiversitätsstärkungsgesetz umzusetzen. Link zum Original
  125. Das Artenmonitoring wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Artenmonitoring der vergangenen Jahre führen wir fort. Link zum Original
  126. Das Probematerial des Artenmonitorings wird wissenschaftlich gesichert und ausgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Probematerial ist wissenschaftlich zu sichern und auszuwerten, um eine belastbare Datenbasis für die Entwicklung des Artenbestands und der Wirksamkeit der Landesmaßnahmen zu erhalten. Link zum Original
  127. Die Naturschutzstrategie des Landes wird in den Bereichen Stadtnatur, Naturtourismus, Rohstoffabbau sowie Wirtschaft und Naturschutz weiter umgesetzt und fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Naturschutzstrategie des Landes in den Bereichen Stadtnatur, Naturtourismus, Rohstoffabbau und Naturschutz sowie Wirtschaft und Naturschutz weiter umsetzen und fortschreiben. Link zum Original
  128. Zum Schutz bedrohter Feld- und Wiesenvögel wird ein Bodenbrüter-Programm mit der Allianz für Niederwild aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Schutz bedrohter Feld- und Wiesenvögel werden wir ein Bodenbrüter-Programm in Kooperation mit der Allianz für Niederwild auflegen. Link zum Original
  129. Die Naturschutzmittel (ohne Nationalpark) werden strukturell und dauerhaft weiter erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der Herausforderungen des Artensterbens ist ein weiterer relevanter Aufwuchs der Naturschutzmittel (ohne den Nationalpark) strukturell und dauerhaft notwendig, ebenso wie eine Anpassung der Personalsituation, insbesondere in den koordinierenden Verwaltungseinheiten und bei den Landschaftserhaltungsverbänden. Link zum Original
  130. Die Personalsituation in den koordinierenden Naturschutzverwaltungen und Landschaftserhaltungsverbänden wird angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der Herausforderungen des Artensterbens ist ein weiterer relevanter Aufwuchs der Naturschutzmittel (ohne den Nationalpark) strukturell und dauerhaft notwendig, ebenso wie eine Anpassung der Personalsituation, insbesondere in den koordinierenden Verwaltungseinheiten und bei den Landschaftserhaltungsverbänden. Link zum Original
  131. Der Naturschutz wird als neuer Destinatär des Wettmittelfonds von Toto-Lotto eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Verteilung der Gelder des Wettmittelfonds von Toto-Lotto ändern: Der Naturschutz soll als neuer Empfänger (Destinatär) eingeführt werden, ohne dass die Mittel für die bisherigen Destinatäre Soziales, Kultur, Denkmalpflege und Sport gekürzt werden. Link zum Original
  132. Naturschutzfachlich wertvolle Kulturlandschaften wie Blumenwiesen und Streuobstwiesen werden konsequent geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere naturschutzfachlich wertvollen Kulturlandschaften wie artenreiche Blumenwiesen und Streuobstwiesen wollen wir konsequent schützen, zugleich aber die Bewirtschaftung attraktiver gestalten. Link zum Original
  133. Der landesweite Biotopverbund wird auf 15 Prozent der offenen Landesfläche ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der landesweite funktionale Biotopverbund wird wie im Biodiversitätsstärkungsgesetz beschlossen auf 15 Prozent der offenen Landesfläche ausgebaut. Link zum Original
  134. Der Biotopverbund wird auf regionaler und kommunaler Ebene planungsrechtlich gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Biotopverbund ist auf Ebene der Regionen und Kommunen planungsrechtlich zu sichern. Link zum Original
  135. Die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung kommunaler Landschaftspläne wird gesetzlich vorgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang streben wir an, die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung von Landschaftsplänen auf kommunaler Ebene – vergleichbar zur Flächennutzungsplanung – gesetzlich festzuschreiben. Link zum Original
  136. Der Nationalpark Schwarzwald wird auf Basis fachlicher Kriterien in einem transparenten Beteiligungsprozess erweitert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erweitern und entwickeln den Nationalpark Schwarzwald auf Basis fachlicher Kriterien in einem transparenten Beteiligungsprozess weiter. Link zum Original
  137. Die Biosphärengebiete Schwäbische Alb und Schwarzwald werden gestärkt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Biosphärengebiete Schwäbische Alb und Schwarzwald werden gestärkt und weiterentwickelt. Link zum Original
  138. In Oberschwaben wird gemeinsam mit der Region die Ausweisung eines dritten Biosphärengebiets eingeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Oberschwaben wird aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren gemeinsam mit der Region der Prozess zur Ausweisung eines dritten Biosphärengebietes initiiert. Link zum Original
  139. Wertvolle Naturschutzflächen werden dauerhaft gesichert und entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wertvolle Naturschutzflächen sollen dauerhaft gesichert und entwickelt werden. Link zum Original
  140. Wo möglich werden neue Naturschutzgebiete ausgewiesen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neue Naturschutzgebiete sollen, wo dies möglich ist, ausgewiesen und bestehende Naturschutzschutzgebiete aufgewertet werden. Link zum Original
  141. Bestehende Naturschutzgebiete werden aufgewertet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neue Naturschutzgebiete sollen, wo dies möglich ist, ausgewiesen und bestehende Naturschutzschutzgebiete aufgewertet werden. Link zum Original
  142. Die naturschutzfachliche Arbeit der Naturparks wird weiterentwickelt und gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die naturschutzfachliche Arbeit der Naturparks soll weiterentwickelt und gestärkt werden. Link zum Original
  143. Nationalpark, Biosphärengebiete und Naturparks werden stärker gemeinsam entwickelt und vermarktet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir Nationalpark, Biosphärengebiete und Naturparks stärker gemeinsam entwickeln und vermarkten und die Naturwacht stärken. Link zum Original
  144. Die Naturwacht wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir Nationalpark, Biosphärengebiete und Naturparks stärker gemeinsam entwickeln und vermarkten und die Naturwacht stärken. Link zum Original
  145. Landeseigene Flächen werden für Natura 2000, Biotopverbund, Moor- und Gewässerschutz ökologisch aufgewertet oder als Tauschflächen genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Landeseigene Flächen werden konsequent zur Umsetzung von Natura 2000, des Biotopverbunds, des Moorschutzes und des Gewässerschutzes ökologisch aufgewertet bzw. als Tauschflächen genutzt. Link zum Original
  146. Wald, Moore und andere naturschutzrelevante Flächen werden wo möglich vom Land aufgekauft und naturschutzfachlich aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Wald, Moore und andere naturschutzrelevante Flächen wo möglich aufkaufen, um diese naturschutzfachlich aufzuwerten. Link zum Original
  147. Das Flächenerwerbsprogramm wird fortgeführt, gegebenenfalls unter Einbezug des Grundstocks.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu soll das Flächenerwerbsprogramm fortgeführt werden, gegebenenfalls auch unter Einbezug des Grundstocks. Link zum Original
  148. Landeseigene ökologisch wertvolle Flächen bleiben nach Möglichkeit im Landeseigentum.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Landeseigene ökologisch wertvolle Flächen wollen wir nach Möglichkeit im Landeseigentum behalten. Link zum Original
  149. Die Wiedervernässung und Aufwertung von Mooren wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Wiedervernässung und Aufwertung von Mooren sowie die Anlage von Pufferzonen zum Schutz des Klimas und der Artenvielfalt verstärken. Link zum Original
  150. Die Anlage von Pufferzonen um Moore wird zum Schutz von Klima und Artenvielfalt verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Wiedervernässung und Aufwertung von Mooren sowie die Anlage von Pufferzonen zum Schutz des Klimas und der Artenvielfalt verstärken. Link zum Original
  151. Der Ackerbau auf Moorstandorten soll über Kauf und Tausch bis 2030 möglichst beendet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, den Ackerbau auf Moorstandorten über Kauf und Tausch bis 2030 möglichst zu beenden. Link zum Original
  152. Die Bemühungen zum Erhalt der Lebensräume und Artvorkommen nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie werden verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land verstärkt die Bemühungen zum Erhalt der Lebensräume und Artvorkommen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutz-Richtlinie. Link zum Original
  153. Die Wiederherstellung verloren gegangener FFH-Lebensräume und Artvorkommen, insbesondere der FFH-Mähwiesen, wird forciert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem forciert das Land die Wiederherstellung verloren gegangener FFH-Lebensräume und Artvorkommen, insbesondere der FFH-Mähwiesen. Link zum Original
  154. Die Ökokonto-Verordnung wird auf Basis der Evaluation weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln die Ökokonto-Verordnung auf Basis der Erkenntnisse der Evaluation weiter. Link zum Original
  155. Geprüft wird, wie produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen bei gesicherter dauerhafter Wirkung in der Ökokonto-Verordnung besser berücksichtigt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei prüfen wir auch, inwieweit Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) bei Berücksichtigung gesicherter dauerhafter Wirkung künftig besser berücksichtigt werden können. Link zum Original
  156. Die Ökokonto-Verordnung bedarf künftig der Befassung des Landtags.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ökokonto-VO soll im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Natur- und Artenschutz künftig der Befassung des Landtags bedürfen. Link zum Original
  157. Die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Klimaziele von Paris, Brüssel und Berlin werden uneingeschränkt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht uneingeschränkt zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals – SDG) der Vereinten Nationen und den Klimazielen von Paris, Brüssel und Berlin. Link zum Original
  158. Umwelt- und Klimapolitik soll den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung verbinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen für eine Umwelt- und Klimapolitik, die die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung erfolgreich verbindet. Link zum Original
  159. Das Prinzip der Nachhaltigkeit leitet das gesamte Regierungs- und Verwaltungshandeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Prinzip der Nachhaltigkeit leitet uns in unserem gesamten Regierungs- und Verwaltungshandeln. Link zum Original
  160. Klimaschutz wird als ganzheitlicher Ansatz verstanden, der auch entwicklungspolitische, soziale, wirtschaftliche und naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Klimaschutz begreifen wir als ganzheitlichen Ansatz, der auch Aspekte wie Entwicklungspolitik, internationale Wertschöpfungs- und Wohlstandsverteilung, wirtschaftliche, Landnutzungs-, soziale, naturschutzfachliche sowie umweltschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Link zum Original
  161. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird fortgeführt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir fortführen und weiterentwickeln. Link zum Original
  162. Der Nachhaltigkeitsbeirat wird stärker an den Indikatoren und Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Nachhaltigkeitsbeirat stärker an den Indikatoren und strategischen Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie ausrichten. Link zum Original
  163. Nachhaltigkeit gilt als übergeordnetes Handlungsprinzip der gesamten Landesregierung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Nachhaltigkeit ist übergeordnetes Handlungsprinzip für die gesamte Landesregierung. Link zum Original
  164. Die institutionelle Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips wird verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir verstärken die institutionelle Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips. Link zum Original
  165. Eine zweijährliche Nachhaltigkeitskonferenz bindet die Öffentlichkeit ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine zweijährige Nachhaltigkeitskonferenz bindet die Öffentlichkeit ein. Link zum Original
  166. Die Wende zur Kreislaufwirtschaft wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir treiben die Wende zur Kreislaufwirtschaft voran und schaffen die Grundlagen für ökologische Durchbrüche in allen Branchen. Link zum Original
  167. Die Nutzung von CO2 als Rohstoff wird untersucht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein neues wirtschaftsnahes Zentrum für klimaneutrale Produktion einrichten und dabei CO2 als Rohstoff ins Visier nehmen. Link zum Original
  168. Eine Recyclingstrategie wird entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln eine Recyclingstrategie und ergreifen Maßnahmen, um den Rohstoffbedarf und die Importabhängigkeit des Landes zu senken und den Standort resilienter zu machen. Link zum Original
  169. Modellprojekte zum digitalen Materialpass für Immobilien, zur digitalisierten Recyclingfabrik und zur Rückgewinnung gebrauchter Rohstoffe werden umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In Modellprojekten zeigen wir, was heute schon möglich ist: der digitale Materialpass für Immobilien, die digitalisierte Recyclingfabrik und die Rückgewinnung gebrauchter Rohstoffe. Link zum Original
  170. Baden-Württemberg soll als Klimaschutzland zum internationalen Maßstab werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Als einer der weltweit führenden und innovativsten Automobilstandorte gilt unser gemeinsam vereinbarter Anspruch, Baden-Württemberg als Klimaschutzland zum internationalen Maßstab zu machen. Link zum Original
  171. Für landeseigene Hochschulen, Studierendenwerke und Wissenschaftseinrichtungen werden schnell wirksame Klimaschutzmaßnahmen beschlossen und umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden schnell wirksame Maßnahmen für landeseigene Hochschulen, Studierendenwerke und Wissenschaftseinrichtungen beschließen und zeitnah umsetzen: Dazu gehören die klimagerechte Errichtung weiterer studentischer Wohnungen und der emissionsfreie Campus an der Universität Stuttgart als Testfeld für emissionsfreie Mobilität. Link zum Original
  172. Weitere studentische Wohnungen werden klimagerecht errichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden schnell wirksame Maßnahmen für landeseigene Hochschulen, Studierendenwerke und Wissenschaftseinrichtungen beschließen und zeitnah umsetzen: Dazu gehören die klimagerechte Errichtung weiterer studentischer Wohnungen und der emissionsfreie Campus an der Universität Stuttgart als Testfeld für emissionsfreie Mobilität. Link zum Original
  173. Die Universität Stuttgart erhält einen emissionsfreien Campus als Testfeld für emissionsfreie Mobilität.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden schnell wirksame Maßnahmen für landeseigene Hochschulen, Studierendenwerke und Wissenschaftseinrichtungen beschließen und zeitnah umsetzen: Dazu gehören die klimagerechte Errichtung weiterer studentischer Wohnungen und der emissionsfreie Campus an der Universität Stuttgart als Testfeld für emissionsfreie Mobilität. Link zum Original
  174. Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen werden eng in die Einrichtung eines Reallabors „Klimastadt“ eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Einrichtung eines Reallabors „Klimastadt“ binden wir unsere Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen eng ein. Link zum Original
  175. Ein zweistufiger Wettbewerb für die erste klimaneutrale Hochschule in Baden-Württemberg wird durchgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem führen wir einen zweistufigen Wettbewerb für die erste klimaneutrale Hochschule in Baden-Württemberg durch. Link zum Original
  176. Mit den Naturkundemuseen Karlsruhe und Stuttgart wird eine Strategie zum Biodiversitätsmonitoring aufgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf unserer Landesinitiative „Integrative Taxonomie“ werden wir eine Strategie zum Biodiversitätsmonitoring mit den Naturkundemuseen Karlsruhe und Stuttgart aufsetzen. Link zum Original
  177. Klimaschutzaspekte werden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stärker verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Aspekte des Klimaschutzes verstärkt im ELR verankern. Link zum Original
  178. Klimaschutz und Flächenerhalt dienende Sanierungen, Gebäudeumnutzungen und Investitionen werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir insbesondere dem Klimaschutz und dem Flächenerhalt dienende Sanierungen, die Umnutzung von Gebäuden sowie investive Maßnahmen unterstützen. Link zum Original
  179. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz wird konsequent umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Biodiversitätsstärkungsgesetz konsequent umsetzen. Link zum Original
  180. Maßnahmen zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes werden priorisiert und im Haushalt hinterlegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Alle Maßnahmen zur Umsetzung müssen entsprechend priorisiert und, wo notwendig, im Haushalt hinterlegt werden. Link zum Original
  181. Nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz erhobene Daten werden der Forschung bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden die gemäß des Biodiversitätsstärkungsgesetzes erhobenen Daten auch der Forschung bereitgestellt. Link zum Original
  182. Die Pflanzenschutzregelungen auf Gewässerrandstreifen werden beibehalten und kooperativ weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Regelungen zum Pflanzenschutz auf Gewässerrandstreifen werden beibehalten und über kooperative Ansätze weiterentwickelt. Link zum Original
  183. Die Verwaltungsvereinbarung „Flurneuordnung und Naturschutz“ wird nach den Zielen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes überarbeitet und umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Verwaltungsvereinbarung für „Flurneuordnung und Naturschutz“ werden wir gemäß den Zielen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes überarbeiten und umsetzen. Link zum Original
  184. Die Flurneuordnung wird zur Umsetzung des Biotopverbunds genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Flurneuordnung nutzen, um die Umsetzung des Biotopverbunds zu unterstützen. Link zum Original
  185. Der Neubau asphaltierter Wege wird auf das Notwendigste beschränkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das erfolgreiche Förderprogramm „Modernisierung ländlicher Wege“ ausbauen und den Neubau von asphaltierten Wegen auf das Notwendigste beschränken. Link zum Original
  186. Betriebe, die freiwillig Refugialflächen für die biologische Vielfalt schaffen, werden durch begleitende Maßnahmen unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei dem im Biodiversitätsstärkungsgesetz genannten Ziel, freiwillig 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu Refugialflächen zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt auszubauen, werden wir die teilnehmenden Betriebe konsequent durch begleitende Maßnahmen unterstützen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Link zum Original
  187. Bei naturschutzrechtlichen Kompensationen sollen produktionsintegrierte Kompensationen im Rahmen der Ökokonto-Verordnung verstärkt genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem sollen künftig bei naturschutzrechtlichen Kompensationen produktionsintegrierte Kompensationen (PIK) im Rahmen der Ökokonto-Verordnung und auf einer rechtssicheren Basis verstärkt genutzt und der forstrechtliche Realausgleich flexibilisiert werden. Link zum Original
  188. Der forstrechtliche Realausgleich wird flexibilisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem sollen künftig bei naturschutzrechtlichen Kompensationen produktionsintegrierte Kompensationen (PIK) im Rahmen der Ökokonto-Verordnung und auf einer rechtssicheren Basis verstärkt genutzt und der forstrechtliche Realausgleich flexibilisiert werden. Link zum Original
  189. Der Waldanteil der Landesfläche darf nicht abnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei darf der Waldanteil der Landesfläche nicht abnehmen. Link zum Original
  190. Eine Moornutzungskonzeption wird erstellt und umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam eine Moornutzungskonzeption erstellen und umsetzen. Link zum Original
  191. Moorböden werden bestmöglich geschützt und wiedervernässt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Moorböden werden wir bestmöglich schützen und wiedervernässen. Link zum Original
  192. Die Umwandlung von Ackerflächen auf Moorstandorten in wiedervernässtes Dauergrünland oder Paludikulturen wird gezielt ausgebaut und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen auf Moorstandorten in wiedervernässtes Dauergrünland oder Paludikulturen werden wir mit praxisorientierten Konzepten gezielt ausbauen und attraktiv fördern. Link zum Original
  193. Das Land kauft weiterhin verstärkt Moorböden für den Naturschutz an.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird weiterhin verstärkt Moorböden für den Naturschutz ankaufen. Link zum Original
  194. Im Masterplan Wasserversorgung werden Konzepte zu Hochwasserschutz, landwirtschaftlicher Wassernutzung und Trinkwassernutzung entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Masterplans Wasserversorgung werden Konzepte zu Hochwasserschutz, Wassernutzung für die Landwirtschaft sowie Trinkwassernutzung entwickelt. Link zum Original
  195. Die Zulassung und Freisetzung von Gene-Drive-Organismen wird grundsätzlich abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zulassung und Freisetzung von Gene-Drive-Organismen lehnen wir grundsätzlich ab. Link zum Original
  196. Ein weltweites Moratorium der Freisetzung von Gene-Drive-Organismen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen ein weltweites Moratorium der Freisetzung von Gene-Drive- Organismen. Link zum Original
  197. Die Stärkung und Schaffung vielfältiger, naturnaher und klimaresilienter Waldökosysteme hat Priorität.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Nur vielfältige und naturnahe, klimaresiliente Waldökosysteme werden die massiven klimatischen Veränderungen dauerhaft überstehen. Die Stärkung und Schaffung gerade solcher Wald-Ökosysteme sind für die Landesregierung deshalb ein prioritäres Anliegen. Link zum Original
  198. Die Waldstrategie Baden-Württemberg wird mit Blick auf das Management resilienter Waldökosysteme konkretisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    2019 haben wir in einem breit angelegten Beteiligungsprozess die Waldstrategie Baden-Württemberg entwickelt. Wir werden sie mit Blick auf das Management resilienter Waldökosysteme konkretisieren und schärfen. Link zum Original
  199. Der naturnahe Dauerwald bleibt ein wichtiges Leitbild der Waldbewirtschaftung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist weiterhin der naturnahe Dauerwald ein wichtiges Leitbild. Link zum Original
  200. Im Wald wird Kohlenstoff gespeichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Wald werden wir so langfristig Holzerträge sichern, Kohlenstoff speichern und gleichzeitig den Waldumbau hin zu ökologisch wertvollen Mischwäldern voranbringen. Link zum Original
  201. Der Waldumbau hin zu ökologisch wertvollen Mischwäldern wird vorangebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Wald werden wir so langfristig Holzerträge sichern, Kohlenstoff speichern und gleichzeitig den Waldumbau hin zu ökologisch wertvollen Mischwäldern voranbringen. Link zum Original
  202. Beim Waldaufbau hat die Naturverjüngung Vorrang.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Beim Waldaufbau soll die Naturverjüngung Vorrang haben und bei Neupflanzungen sollen maximal 25 Prozent nicht gebietsheimische Baumarten, bevorzugt durch „assisted migration“, beigemischt werden. Link zum Original
  203. Bei Neupflanzungen werden höchstens 25 Prozent nicht gebietsheimische Baumarten beigemischt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Waldaufbau soll die Naturverjüngung Vorrang haben und bei Neupflanzungen sollen maximal 25 Prozent nicht gebietsheimische Baumarten, bevorzugt durch „assisted migration“, beigemischt werden. Link zum Original
  204. Gebietsheimische Baumarten, auch forstwirtschaftlich weniger bedeutende, sollen verstärkt gepflanzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gebietsheimische Baumarten, auch forstwirtschaftlich bisher weniger bedeutende, sollen verstärkt gepflanzt werden. Link zum Original
  205. Die waldbaulichen Richtlinien für den Staatswald werden an neue Erkenntnisse zum Klimawandel angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die waldbaulichen Richtlinien für den Staatswald werden wir entlang der obenstehenden Ziele an die neusten Erkenntnisse in Bezug auf den Klimawandel anpassen. Link zum Original
  206. Der Staatswald hat eine Vorbildfunktion.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Staatswald hat eine Vorbildfunktion. Link zum Original
  207. 10 Prozent der Staatswaldfläche werden als Prozessschutzflächen zur Verfügung gestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen 10 Prozent der Staatswaldfläche im Land für Prozessschutzflächen zur Verfügung stellen. Link zum Original
  208. Ökologische Mindeststandards für eine ordnungsgemäße Waldwirtschaft werden mit Wissenschaft und Verbänden weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in einem Prozess mit Wissenschaft, Verbänden und Institutionen aus Wald und Forst im Rahmen der weiteren Ausgestaltung der Waldstrategie ökologische Mindeststandards für eine „ordnungsgemäße Waldwirtschaft“ weiterentwickeln und im Landeswaldgesetz verankern. Link zum Original
  209. Ökologische Mindeststandards für die Waldwirtschaft werden im Landeswaldgesetz verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in einem Prozess mit Wissenschaft, Verbänden und Institutionen aus Wald und Forst im Rahmen der weiteren Ausgestaltung der Waldstrategie ökologische Mindeststandards für eine „ordnungsgemäße Waldwirtschaft“ weiterentwickeln und im Landeswaldgesetz verankern. Link zum Original
  210. Der FSC- und der PEFC-Standard im Staatswald werden evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den FSC-Standard im Staatswald werden wir ebenso wie den PEFC-Standard evaluieren. Link zum Original
  211. Naturparks werden in ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfung weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Naturparks werden wir in ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfung weiter unterstützen, naturschutzfachlich stärken und besser personell und strukturell ausstatten. Link zum Original
  212. Naturparks werden naturschutzfachlich gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Naturparks werden wir in ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfung weiter unterstützen, naturschutzfachlich stärken und besser personell und strukturell ausstatten. Link zum Original
  213. Naturparks werden personell und strukturell besser ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Naturparks werden wir in ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfung weiter unterstützen, naturschutzfachlich stärken und besser personell und strukturell ausstatten. Link zum Original
  214. Naturparks werden bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Ländlichen Raum unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Naturparks weiterhin bei der Aufgabe, Bildung für nachhaltige Entwicklung im Ländlichen Raum zu leisten. Link zum Original
  215. Das Monitoring der Wälder wird intensiviert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Monitoring der Wälder wollen wir intensivieren. Link zum Original
  216. Die Einrichtung eines Fernerkundungszentrums bei der Forstlichen Versuchsanstalt oder in Kooperationen wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Monitoring der Wälder wollen wir intensivieren. Dazu prüfen wir auch die Einrichtung eines Fernerkundungszentrums bei der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) oder in Kooperationen. Link zum Original
  217. Die Erholungs- und Heilfunktion des Waldes soll stärker genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Erholungs- und Heilfunktion des Waldes wollen wir künftig stärker nutzen. Link zum Original
  218. Die Waldpädagogikkonzeption wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weiter wollen wir die Waldpädagogikkonzeption weiterentwickeln und Beteiligungsformate im Staatswald etablieren. Link zum Original
  219. Im Staatswald werden Beteiligungsformate etabliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Weiter wollen wir die Waldpädagogikkonzeption weiterentwickeln und Beteiligungsformate im Staatswald etablieren. Link zum Original
  220. Die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz wird umgesetzt und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz umsetzen und weiterentwickeln. Link zum Original
  221. Der Anteil der Prozessschutzflächen im Staatswald wird auf 10 Prozent erhöht, einschließlich weiterer 3 Prozent als Bannwälder oder Kernzonen von Biosphärengebieten und Nationalpark.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Anteil der Prozessschutzflächen im Staatswald erhöhen wir auf 10 Prozent. Darunter fällt auch die weitere Ausweisung von 3 Prozent seiner Fläche als Bannwälder oder Kernzonen von Biosphärengebieten und des Nationalparks. Link zum Original
  222. Die Umsetzung des Vertragsnaturschutzes im Kommunal- und Privatwald wird beschleunigt, unter anderem durch Bewerbung des Förderprogramms.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung des Vertragsnaturschutzes im Kommunal- und Privatwald werden wir das Tempo weiter erhöhen, unter anderem durch eine Bewerbung des Förderprogramms zur Ausweitung des Vertragsnaturschutzes. Link zum Original
  223. Der Waldnaturschutz in der Fläche wird bei ForstBW und den Landkreisen auf Basis eines Konzepts gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Waldnaturschutz in der Fläche soll sowohl bei ForstBW als auch bei den Landkreisen auf Basis eines Konzepts gestärkt werden. Link zum Original
  224. Im Waldnaturschutz werden Nutzungsverzichte als Maßnahme ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Waldnaturschutz in der Fläche soll sowohl bei ForstBW als auch bei den Landkreisen auf Basis eines Konzepts gestärkt werden. Hier wollen wir weitere Maßnahmen ergänzen wie Nutzungsverzichte, die Förderung von Totholzanteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit der Waldböden. Link zum Original
  225. Im Waldnaturschutz wird die Förderung von Totholzanteilen ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Waldnaturschutz in der Fläche soll sowohl bei ForstBW als auch bei den Landkreisen auf Basis eines Konzepts gestärkt werden. Hier wollen wir weitere Maßnahmen ergänzen wie Nutzungsverzichte, die Förderung von Totholzanteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit der Waldböden. Link zum Original
  226. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit der Waldböden werden ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Waldnaturschutz in der Fläche soll sowohl bei ForstBW als auch bei den Landkreisen auf Basis eines Konzepts gestärkt werden. Hier wollen wir weitere Maßnahmen ergänzen wie Nutzungsverzichte, die Förderung von Totholzanteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit der Waldböden. Link zum Original
  227. Zusätzliches Geld wird für den Aufbau von Biotopverbünden im Wald bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zusätzliches Geld bereitstellen, um Biotopverbünde im Wald aufzubauen und ökologisch besonders wertvolle Waldflächen aufzukaufen (Waldwildnisfonds). Link zum Original
  228. Mit einem Waldwildnisfonds werden ökologisch besonders wertvolle Waldflächen aufgekauft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zusätzliches Geld bereitstellen, um Biotopverbünde im Wald aufzubauen und ökologisch besonders wertvolle Waldflächen aufzukaufen (Waldwildnisfonds). Link zum Original
  229. Eine Waldmoorschutz- beziehungsweise Moornutzungskonzeption wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Waldmoorschutz- bzw. eine Moornutzungskonzeption entwickeln. Link zum Original
  230. Aufforstungen im Staatswald, die Moorflächen entwässern und schädigen, werden schrittweise abgenutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufforstungen im Staatswald, die Moorflächen entwässern und schädigen, werden sukzessive abgenutzt. Link zum Original
  231. Für den Staatswald wird ein Konzept zum Wassermanagement geplant und umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein Konzept zum Wassermanagement soll für den Staatswald geplant und umgesetzt werden, ebenso ein Konzept zur Minimierung von langfristigen Bodenschäden. Link zum Original
  232. Für den Staatswald wird ein Konzept zur Minimierung langfristiger Bodenschäden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Konzept zum Wassermanagement soll für den Staatswald geplant und umgesetzt werden, ebenso ein Konzept zur Minimierung von langfristigen Bodenschäden. Link zum Original
  233. Beim Bund wird ein Förderprogramm zur Honorierung der Ökosystem- und Klimaschutzleistungen von Wäldern und Waldbesitzenden gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns beim Bund für die Etablierung eines Förderprogramms zur qualifizierten Inwertsetzung der Ökosystem- und Klimaschutzleistungen, die Wälder und Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erbringen, ein. Link zum Original
  234. Bei der Holznutzung wird auf regional ausreichende Holzressourcen und den Schutz der Wälder vor Übernutzung geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Holznutzung werden wir darauf achten, dass die Holzressourcen regional ausreichend verfügbar sind und Wälder nicht übernutzt werden. Link zum Original
  235. Holz soll vorrangig in langlebigen Produkten genutzt und recycelt werden, bevor eine energetische Nutzung erfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine positive Klimawirkung entfaltet Holz, wenn es im Holzbau oder andernorts für langlebige Produkte zum Einsatz kommt und zusätzlich recycelt wird, bevor am Ende eine energetische Nutzung erfolgt (Kaskadennutzung). Link zum Original
  236. Wertschöpfungsketten für Holzrecycling werden aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Wertschöpfungsketten für Holzrecycling aufbauen. Link zum Original
  237. Der Waldumbau erfordert ein angepasstes Wildtiermanagement.

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    Wortlaut im Vertrag
    Waldumbau braucht angepasstes Wildtiermanagement. Link zum Original
  238. Haupt- und Nebenbaumarten sollen sich im Wesentlichen ohne Zäunung auf allen Waldflächen verjüngen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist, dass sich die Haupt- und Nebenbaumarten im Wesentlichen ohne Zäunung auf allen Waldflächen erfolgreich verjüngen. Link zum Original
  239. Die Rehwildbewirtschaftung wird an die Bedürfnisse des Waldes angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Anpassung der Rehwildbewirtschaftung an die Bedürfnisse des Waldes voranbringen. Link zum Original
  240. Auf Grundlage von Expertenwissen und verbindlichen Vegetationsgutachten auf Jagdbezirksebene werden Managementmaßnahmen festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grundlage der Expertise von Wildtierexpertinnen und -experten und verbindlichen Vegetationsgutachten auf Jagdbezirksebene werden wir die erforderlichen Maßnahmen zum Management festlegen. Link zum Original
  241. Die Auswirkungen naturräumlicher Unterschiede auf die Jagd sollen erforscht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Auswirkungen naturräumlicher Unterschiede auf die Jagd von Wildtieren sollen erforscht werden. Link zum Original
  242. Wildruhegebiete werden verstärkt ausgewiesen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wildruhegebiete werden wir verstärkt ausweisen. Link zum Original
  243. Die Bejagung von Prädatoren erhält für den Artenschutz einen höheren Stellenwert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erfolge im Artenschutz bedingen einen wieder höheren Stellenwert der Bejagung von Prädatoren. Link zum Original
  244. Das Wildtiermanagement soll an aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein modernes Wildtiermanagement muss an aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgerichtet werden. Link zum Original
  245. Aufbauend auf dem Bibermanagement in der Donau-Region werden landesweit Maßnahmen zur Regulierung ergriffen, wo der Bestand stabil ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deswegen aufbauend auf dem bestehenden Projekt zum Bibermanagement in der Donau-Region in ganz Baden-Württemberg Maßnahmen zur Regulierung ergreifen, wo der Bestand stabil ist. Link zum Original
  246. Zur Reduzierung hoher Schwarzwildbestände werden regionale Modelllösungen mit allen Akteuren gefunden und ausgedehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Reduzierung der hohen Schwarzwildbestände werden wir auf regionaler Ebene unter Beteiligung aller Akteure weiterhin modellhafte Lösungen finden und ausdehnen. Link zum Original
  247. Die Modellgebiete der Allianz für Niederwild werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Modellgebiete der Allianz für Niederwild wollen wir ausbauen. Link zum Original
  248. Das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer wird schnell gestartet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer wollen wir schnell aufs Gleis setzen. Link zum Original
  249. Wildtierunfälle werden durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wildtierunfälle werden wir durch geeignete Maßnahmen signifikant reduzieren. Link zum Original
  250. Die Chancen für die Rückkehr des Luchses werden durch ein Programm zur Bestandsstützung verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren die Chancen für die Rückkehr des Luchses durch ein Programm zur Bestandsstützung verbessern. Link zum Original
  251. Eine Arbeitsgruppe mit Jagd-, Natur-, Tierschutz- und Tierhaltungsverbänden sowie der Forstlichen Versuchsanstalt wird einberufen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Arbeitsgruppe mit den Jagd-, Natur- und Tierschutzverbänden, der FVA und den Tierhaltungsverbänden einberufen und streben an, ein Wolfskompetenzzentrum einzurichten. Link zum Original
  252. Ein Wolfskompetenzzentrum soll eingerichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Arbeitsgruppe mit den Jagd-, Natur- und Tierschutzverbänden, der FVA und den Tierhaltungsverbänden einberufen und streben an, ein Wolfskompetenzzentrum einzurichten. Link zum Original
  253. Gegen invasive Neozoen werden auf Basis von Fachkonzepten wirkungsvolle Managementmaßnahmen einschließlich Bejagung durchgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Invasive Neozoen können heimische Ökosysteme massiv schädigen. Auf der Basis von Fachkonzepten wie dem Wildtierbericht werden wirkungsvolle Managementmaßnahmen einschließlich Bejagung durchgeführt und dieses Problem begrenzt. Link zum Original
  254. Erneuerbare Kohlenstoffe und Materialien sollen genutzt und im Kreislauf geführt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Stattdessen müssen wir erneuerbare Kohlenstoffe und Materialen nutzen und diese im Kreislauf führen. Link zum Original
  255. In den nächsten Jahrzehnten soll der Ausstieg aus der fossilen hin zur regenerativen Kohlenstoffwirtschaft erfolgen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist der Ausstieg aus der fossilen Kohlenstoffwirtschaft hin zur regenerativen Kohlenstoffwirtschaft in den nächsten Jahrzehnten. Link zum Original
  256. Sensible Bereiche im Wald werden bewahrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sensible Bereiche im Wald bewahren und zugleich Menschen ermöglichen, auch mit dem Rad den Wald zu erleben. Link zum Original
  257. An einem Runden Tisch werden Lösungen für Nutzungskonflikte im Wald erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    An einem Runden Tisch erarbeiten wir Lösungen für Nutzungskonflikte. Link zum Original
  258. Es wird geprüft, wie Umwelt und Landschaft durch modernste Technik bestmöglich geschont werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zuge werden wir auch prüfen, wie Umwelt und Landschaft, als wesentliche Grundlage für unsere Destinationen durch den effizienten Einsatz modernster Technik bestmöglich geschont werden können. Link zum Original
  259. Die Klimaschutzziele der Europäischen Union werden auch im Verkehrssektor in Baden-Württemberg umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die Klimaschutzziele der Europäischen Union auch und gerade im Verkehrssektor in Baden-Württemberg um und setzen den Weg zu einer neuen Mobilitätskultur konsequent fort. Link zum Original
  260. Ökonomie und Ökologie sollen durch Innovation und technischen Fortschritt in Einklang gebracht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Herausforderungen und Chancen des Klimaschutzlandes Baden-Württemberg werden wir nutzen, indem wir Ökonomie und Ökologie durch Innovation und technischen Fortschritt in Einklang bringen. Link zum Original
  261. Das Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen wird umgesetzt und fortgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen in Baden-Württemberg“ umsetzen und fortschreiben. Link zum Original
  262. Der Biotopverbund wird durch Vernetzungsmaßnahmen gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Biotopverbund durch Vernetzungsmaßnahmen stärken und es Tieren durch bauliche und naturschutzfachliche Hilfestellungen erleichtern, Verkehrswege zu queren. Link zum Original
  263. Tieren wird das Queren von Verkehrswegen durch bauliche und naturschutzfachliche Hilfen erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Biotopverbund durch Vernetzungsmaßnahmen stärken und es Tieren durch bauliche und naturschutzfachliche Hilfestellungen erleichtern, Verkehrswege zu queren. Link zum Original
  264. Die Artenvielfalt an und zwischen Straßen wird durch Bepflanzung gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Vielfalt von Tieren und Pflanzen an und zwischen Straßen wollen wir durch Bepflanzung fördern. Link zum Original
  265. Baden-Württemberg startet eine Initiative für klimafreundlicheres Fliegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird von baden-württembergischem Boden eine Initiative für klimafreundlicheres Fliegen starten. Link zum Original
  266. Die klimaschädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs mit Start oder Ziel in Baden-Württemberg sollen sinken.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So werden wir die klimaschädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs mit Start oder Ziel in Baden-Württemberg reduzieren. Link zum Original
  267. Projekte zum Einsatz von reFuels im Flugverkehr werden weiterhin unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin Projekte für den Einsatz von reFuels (synthetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien – renewable energy fuels) im Flugverkehr unterstützen. Link zum Original
  268. Der Flughafen Stuttgart soll mit dem Fairport-Konzept zum ersten klimaneutralen Flughafen Deutschlands werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Fairport-Konzept wollen wir den Manfred-Rommel-Flughafen Stuttgart zum ersten klimaneutralen Flughafen Deutschlands weiterentwickeln. Link zum Original
  269. Weitere Flughäfen und Landeplätze werden bei Pilotprojekten zur Defossilisierung des Luftverkehrs unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Defossilisierung des Luftverkehrs wollen wir unsere weiteren Flughäfen und Landeplätze bei entsprechenden Pilotprojekten unterstützen. Link zum Original
  270. Auf Flüssen und Seen in Baden-Württemberg sollen vermehrt Schiffe und Boote mit alternativen Antrieben verkehren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns dafür einsetzen, dass auf Flüssen und Seen in Baden-Württemberg vermehrt Schiffe und Boote mit alternativen Antrieben verkehren. Link zum Original
  271. Im Jahr 2030 soll jeder dritte Pkw klimaneutral unterwegs sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Damit im Jahr 2030 jeder dritte PKW klimaneutral unterwegs sein wird, streben wir im Land bis 2030 zwei Millionen private und öffentliche Ladepunkte an. Link zum Original
  272. Für Klimaschutz im Verkehrssektor wird zusätzliches Personal in der Landesverwaltung eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Umsetzung des Ziels, Klimaschutzlands im Verkehrssektor zu werden, brauchen wir zusätzliches Personal in der Landesverwaltung. Link zum Original
  273. Die Elektrifizierung der Landesflotte wird mit Sammelausschreibungen beschleunigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Elektrifizierung der Landesflotte werden wir mit Hilfe von Sammelausschreibungen beschleunigen. Link zum Original
  274. Wo batterieelektrische Fahrzeuge noch nicht möglich sind, werden klimafreundliche Alternativen geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wo eine Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge noch nicht möglich ist, prüfen wir klimafreundliche Alternativen. Link zum Original
  275. Die Lärmbelastung durch die Verkehrsträger soll flächendeckend auf ein verträgliches Maß begrenzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine flächendeckende Begrenzung der Lärmbelastung durch die Verkehrsträger auf ein verträgliches Maß erreichen. Dazu wollen wir mit allen Beteiligten in einen gemeinsamen Dialog auf Augenhöhe eintreten. Link zum Original
  276. Zur Lärmbegrenzung wird ein gemeinsamer Dialog mit allen Beteiligten geführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine flächendeckende Begrenzung der Lärmbelastung durch die Verkehrsträger auf ein verträgliches Maß erreichen. Dazu wollen wir mit allen Beteiligten in einen gemeinsamen Dialog auf Augenhöhe eintreten. Link zum Original
  277. Auf Bundesebene wird eine Überprüfung der Schwellenwerte für gesundheitsschädliche Lärmbelastungen angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, die Schwellenwerte für gesundheitsschädliche Belastungen zu überprüfen und eine Pflicht zur Lärmsanierung einzuführen. Link zum Original
  278. Auf Bundesebene wird eine Pflicht zur Lärmsanierung angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, die Schwellenwerte für gesundheitsschädliche Belastungen zu überprüfen und eine Pflicht zur Lärmsanierung einzuführen. Link zum Original
  279. Die kommunale Initiative zur Reduzierung von Motorradlärm wird weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Initiative zur Reduzierung von Motorradlärm werden wir weiterhin unterstützen. Link zum Original
  280. Die Fluglärmbelastung durch den Flughafen Zürich in Südbaden und am Hochrhein soll deutlich reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, die Flugverkehrsbelastungen durch den Flughafen Zürich in der Region Südbaden/Hochrhein deutlich zu reduzieren. Link zum Original
  281. Null-Emissions-Zonen sollen in Wohnquartieren Lebensqualität und Klimaschutz verbinden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit Hilfe von Null-Emissions- Zonen wollen wir in Wohnquartieren Lebensqualität und Klimaschutz zusammenbringen. Link zum Original
  282. Die erreichte Verbesserung der Luftqualität soll dauerhaft abgesichert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem ambitionierten Maßnahmenpaket haben wir die Luft rein und das Leben gesünder gemacht. Diesen Erfolg aus der vergangenen Legislaturperiode wollen wir dauerhaft absichern. Link zum Original
  283. Komfortable, digital vernetzte und klimafreundliche Verkehrsangebote sollen die Luftqualität besonders in belasteten Ballungsräumen deutlich verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch neue komfortable, digital vernetzte und klimafreundliche Verkehrsangebote schaffen wir Anreize, um die Luft- und damit die Lebensqualität der Menschen nachhaltig und deutlich zu verbessern – besonders in Ballungsräumen mit starker Luftverschmutzung. Dazu gehören der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV genauso wie eine intelligente Verkehrssteuerung, Zuflussdosierungen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Link zum Original
  284. Zur Luftreinhaltung werden intelligente Verkehrssteuerung und Zuflussdosierungen eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch neue komfortable, digital vernetzte und klimafreundliche Verkehrsangebote schaffen wir Anreize, um die Luft- und damit die Lebensqualität der Menschen nachhaltig und deutlich zu verbessern – besonders in Ballungsräumen mit starker Luftverschmutzung. Dazu gehören der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV genauso wie eine intelligente Verkehrssteuerung, Zuflussdosierungen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Link zum Original
  285. Zur Luftreinhaltung werden Geschwindigkeitsbegrenzungen eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch neue komfortable, digital vernetzte und klimafreundliche Verkehrsangebote schaffen wir Anreize, um die Luft- und damit die Lebensqualität der Menschen nachhaltig und deutlich zu verbessern – besonders in Ballungsräumen mit starker Luftverschmutzung. Dazu gehören der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV genauso wie eine intelligente Verkehrssteuerung, Zuflussdosierungen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Link zum Original
  286. Innovative Maßnahmen wie Filtersäulen werden als Beitrag zu sauberer Luft gesehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch innovative Maßnahmen wie Filtersäulen können einen Beitrag für saubere Luft leisten. Link zum Original
  287. Alle Förderprogramme werden einem Klimacheck unterzogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 134 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir alle Förderprogramme einem Klimacheck unterziehen. Link zum Original
  288. Verschiedene Flächennutzungen sollen zur Klimaresilienz miteinander verknüpft werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb müssen verschiedene Flächennutzungen zum Zwecke der Klimaresilienz miteinander verknüpft werden. Link zum Original
  289. Rückbau überdimensionierter Verkehrsanlagen und nicht benötigter Infrastruktur sowie Entsiegelung und Umnutzung von Flächen werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch für den Rückbau überdimensionierter Verkehrsanlagen und nicht mehr benötigter Infrastruktur sowie für die Entsiegelung von Flächen und deren Umnutzung für mehr Aufenthaltsqualität werden wir eine Förderung anbieten und dafür Straßenbaumittel einsetzen. Link zum Original
  290. Gebäudedächer, Grünflächen und Straßenräume sollen zukunftsfähig gestaltet werden, etwa als Retentionsflächen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gebäude(dächer), Grünflächen, aber auch Straßenräume sollen zukunftsfähig gestaltet werden, beispielsweise durch Nutzbarkeit als Retentionsflächen. Link zum Original
  291. In mehreren Modellkommunen wird die Klimaresilienz erhöht und werden Lösungen zu Retention, Entsiegelung, Versickerung und Verdunstung erprobt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Klimaresilienz von Städten und Gemeinden wollen wir in mehreren Modellkommunen erhöhen und dabei tragfähige Lösungen zur Retention, Entsiegelung, Versickerung und Verdunstung erproben. Wir streben an, diese Maßnahmen im Einklang mit dem Naturschutz ökopunktefähig zu machen. Link zum Original
  292. Diese Klimaanpassungsmaßnahmen sollen im Einklang mit dem Naturschutz ökopunktefähig werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Klimaresilienz von Städten und Gemeinden wollen wir in mehreren Modellkommunen erhöhen und dabei tragfähige Lösungen zur Retention, Entsiegelung, Versickerung und Verdunstung erproben. Wir streben an, diese Maßnahmen im Einklang mit dem Naturschutz ökopunktefähig zu machen. Link zum Original
  293. Gewerbegebiete sollen flächensparsam und naturnah gestaltet werden und Lebensräume für Pflanzen und Tiere bieten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass auch Gewerbegebiete flächen - sparsam und möglichst naturnah gestaltet werden und Pflanzen und Tiere Lebensräume auf Außenanlagen, Dachflächen und an Fassaden finden. Link zum Original
  294. Der anhaltend hohe Flächenverbrauch wird reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den anhaltend hohen Flächenverbrauch reduzieren. Link zum Original
  295. Ziel ist die Netto-Null beim Flächenverbrauch.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist die Netto-Null beim Flächenverbrauch. Link zum Original
  296. Landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen in Ballungsgebieten und Naturschutzflächen sollen gesichert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen, notwendigen Grünflächen in Ballungsgebieten und Naturschutzflächen ist uns wichtig. Link zum Original
  297. Neubaugebiete auf der grünen Wiese sollen vermieden werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neubaugebiete auf der grünen Wiese sollen so vermieden werden. Link zum Original
  298. Handelbare Flächenzertifikate werden in Modellprojekten erprobt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In Modellprojekten werden wir handelbare Flächenzertifikate erproben. Link zum Original
  299. Kommunen werden beim Klimacheck alter Bebauungspläne unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem sollen Städte und Gemeinden ihre Potenziale zur Innenentwicklung systematisch digital erfassen (inkl. Brachenflächenkataster) und offenlegen. Bei der Aktualisierung alter Bebauungspläne unterstützen wir sie ebenso wie bei deren Klimacheck. Link zum Original
  300. Die Regionalverbände sollen stärker in die Biotopverbundplanung auf Landesebene einbezogen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionalverbände sollen stärker in die Biotopverbundplanung auf Landesebene einbezogen werden. Es braucht in diesem Zusammenhang eine Pflicht zur regionalen Konkretisierung des landesweiten Konzepts zur Umsetzung durch die Kommunen. Link zum Original
  301. Es soll eine Pflicht zur regionalen Konkretisierung des landesweiten Biotopverbundkonzepts zur Umsetzung durch die Kommunen geben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionalverbände sollen stärker in die Biotopverbundplanung auf Landesebene einbezogen werden. Es braucht in diesem Zusammenhang eine Pflicht zur regionalen Konkretisierung des landesweiten Konzepts zur Umsetzung durch die Kommunen. Link zum Original
  302. In einem Reallabor Klimastadt werden Hochtechnologie und KI-Know-how gebündelt, um innovative Ideen für nachhaltige regionale Stoffkreisläufe zu finden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In einem Reallabor Klimastadt bündeln wir Hochtechnologie, Digitalisierungs- und KI-Know-how und suchen innovative Ideen für lebenswerte, nachhaltige, klimagerechte und bezahlbare regionale Stoffkreisläufe. Link zum Original
  303. Das Land leistet einen ambitionierten Beitrag zur Umsetzung der Pariser Klimaziele und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Als international verflochtenes Innovations- und Klimaschutzland gehen wir die globalen Zukunftsherausforderungen mit einer aktiven, multilateralen Zusammenarbeit an und leisten einen ambitionierten Beitrag zur Umsetzung der Pariser Klimaziele, der Steigerung unserer Innovationsfähigkeit und der Digitalisierung sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Link zum Original
  304. Baden-Württemberg soll Musterland für den European Green Deal werden und dessen Legislativinitiativen ambitioniert umsetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Baden-Württemberg zum Musterland für den European Green Deal machen und die Legislativinitiativen von der Ausgestaltung der Agrarpolitik bis zur Kreislaufwirtschaft, Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik ambitioniert umsetzen. Link zum Original
  305. Das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und ein Zwischenziel bis 2030 werden begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen das Ziel der EU der Klimaneutralität bis 2050 und das noch final festzulegende Zwischenziel bis 2030. Link zum Original
  306. Es wird eine vergleichbare Datenlage zu Klimaschutzmaßnahmen angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine vergleichbare Datenlage im Bereich der Klimaschutzmaßnahmen ein. Link zum Original
  307. Die Ausweitung des Emissionshandelssystems wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 148 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Weiterentwicklung und die Einführung neuer EU-Eigenmittel ein und unterstützen die Initiativen für eine Digitalabgabe, die Ausweitung des Emissionshandelssystems sowie möglicher Einnahmen aus einer WTO-kompatiblen Lösung zur Vermeidung von Carbon Leakage. Link zum Original
  308. Eine gemeinsame grenzüberschreitende Luftreinhalteplakette soll eingeführt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben überwinden, zum Beispiel durch die Novellierung des Mondorfer Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, die Einführung einer gemeinsamen Luftreinhalteplakette und durch die Zusammenarbeit im öffentlichen Nahverkehr. Link zum Original
  309. Die Bodenseeregion soll sich zu einem CO2-neutralen Kultur-, Natur- und Wirtschaftsstandort entwickeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Bodenseeregion soll sich zu einem CO 2-neutralen Kultur-, Natur- und Wirtschaftsstandort weiterentwickeln. Link zum Original
  310. Das Engagement in der Under2Coalition wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Engagement im Klimaschutzbündnis Under2Coalition wollen wir fortführen und die Kooperation in der International Zero-Emission Vehicle Alliance (ZEV Alliance) weiter ausbauen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Grüne BW 56, CDU BW 56 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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