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Der Vertrag enthält 94 von 2.451 Forderungen zu „Energie“.

Energie 94
  1. Die erneuerbaren Energien im Land werden deutlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen in den nächsten Jahren noch deutlich entschiedener und schneller vorankommen, um unserer Verantwortung zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens nachzukommen. Dazu gehört der deutliche Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land, die Unterstützung unserer Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität sowie die Gestaltung der Verkehrswende mit dem Ausbau eines attraktiveren Angebots im ÖPNV und einer sicheren und attraktiven Infrastruktur für Radfahrer:innen. Link zum Original
  2. Die installierte Windkraftleistung soll bis 2030 verdoppelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Windkraft und Solarenergie kräftig ausbauen, um bis 2030 eine Verdopplung der installierten Leistung bei Windkraft und eine Verdreifachung bei der Solarenergie zu erreichen. Link zum Original
  3. Die installierte Solarleistung soll bis 2030 verdreifacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Windkraft und Solarenergie kräftig ausbauen, um bis 2030 eine Verdopplung der installierten Leistung bei Windkraft und eine Verdreifachung bei der Solarenergie zu erreichen. Link zum Original
  4. Für gewerbliche Bauten und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen wird eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Bauten und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen einführen. Link zum Original
  5. Rheinland-Pfalz soll Modellregion für grüne Wasserstofftechnologie werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Rheinland-Pfalz zu einer Modellregion für die grüne Wasserstofftechnologie machen und unsere Wirtschaft auf dem Weg hin zur Klimaneutralität unterstützen. Link zum Original
  6. In Rheinland-Pfalz werden eine kommunale Wärmestrategie- und Energieplanung sowie ein Wärme- und Kältekataster angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben daher u.a. eine kommunale Wärmestrategie- und Energieplanung in Verbindung mit einem Wärme - und Kältekataster in Rheinland-Pfalz an, um über gezielte Bauleitplanung die Grundlagen für die bestmögliche Realisierung der Energie- und Wärmeversorgung mittels effizienter und erneuerbarer Energiesysteme sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubaubereich zu schaffen. Hierzu werden wir den Landesentwicklungsplan (LEP IV) in den Grundsätzen G 162 a, G 168 a und G 168 b sowie das Landesklimaschutzgesetz entsprechend ergänzen. Link zum Original
  7. Der Landesentwicklungsplan LEP IV und das Landesklimaschutzgesetz werden zur Verankerung der kommunalen Wärme- und Energieplanung ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben daher u.a. eine kommunale Wärmestrategie- und Energieplanung in Verbindung mit einem Wärme - und Kältekataster in Rheinland-Pfalz an, um über gezielte Bauleitplanung die Grundlagen für die bestmögliche Realisierung der Energie- und Wärmeversorgung mittels effizienter und erneuerbarer Energiesysteme sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubaubereich zu schaffen. Hierzu werden wir den Landesentwicklungsplan (LEP IV) in den Grundsätzen G 162 a, G 168 a und G 168 b sowie das Landesklimaschutzgesetz entsprechend ergänzen. Link zum Original
  8. Effiziente und erneuerbare Wärmeerzeugung in Verbindung mit Wärmeschutz ist der Weg zu dauerhaft bezahlbarem Heizen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Verbindung mit Wärmeschutzmaßnahmen, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen, ist eine effiziente und erneuerbare Wärmeerzeugung der richtige Weg für eine dauerhaft bezahlbare Heizung. Link zum Original
  9. Auch Menschen mit geringem Einkommen sollen über kostengünstigen Mieterstrom im Quartier Zugang zu nachhaltiger Stromversorgung erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass diese nachhaltige Form der Energieversorgung gerade auch Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung steht, indem sie über kostengünstigen Mieterstrom im Quartier (z.B. durch Entlastung bei Eigen- und Direktstromversorgung) verfügen können und ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, sich genossenschaftlich an der Energiewende zu beteiligen. Link zum Original
  10. Menschen mit geringem Einkommen erhalten die Möglichkeit, sich genossenschaftlich an der Energiewende zu beteiligen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass diese nachhaltige Form der Energieversorgung gerade auch Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung steht, indem sie über kostengünstigen Mieterstrom im Quartier (z.B. durch Entlastung bei Eigen- und Direktstromversorgung) verfügen können und ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, sich genossenschaftlich an der Energiewende zu beteiligen. Link zum Original
  11. Bis 2030 soll der Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Link zum Original
  12. Jährlich sollen netto 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft zugebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Link zum Original
  13. Das Ausbauziel von 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 wird im Klimaschutzgesetz verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030 soll ins Klimaschutzgesetz (KSG). Link zum Original
  14. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird im Klimaschutzgesetz als allgemeines öffentliches Interesse verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien als allgemeines öffentliches Interesse im Klimaschutzgesetz verankern. Link zum Original
  15. Das starre Konzentrationsgebot für Windkraft im LEP IV wird aufgegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das starre Konzentrationsgebot im LEP IV (Z163g) aufgeben, aber weiterhin anstreben, größere Windparks mit mehreren Anlagen zu etablieren. Link zum Original
  16. Größere Windparks mit mehreren Anlagen werden weiterhin angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das starre Konzentrationsgebot im LEP IV (Z163g) aufgeben, aber weiterhin anstreben, größere Windparks mit mehreren Anlagen zu etablieren. Link zum Original
  17. Für neue Windkraftanlagen und beim Repowering gelten weiterhin feste Abstandsregelungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen bei Neuanlagen und beim Repowering von bestehenden Anlagen auch in Zukunft mit festen Abstandsregelungen arbeiten. Link zum Original
  18. Für neue Windkraftanlagen gilt künftig ein Mindestabstand von 900 Metern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Neuanlagen soll zukünftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten. Link zum Original
  19. Beim Repowering von Windkraftanlagen gilt ein um 20 Prozent reduzierter Abstand.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Repowering arbeiten wir mit einem um 20% reduzierten Abstand. Link zum Original
  20. Der Abstand von Windkraftanlagen wird künftig ab Mastfußmitte gemessen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Zukunft soll die Abstandsmessung ab Mastfußmitte erfolgen. Link zum Original
  21. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohn-, Dorf-, Misch- und Kerngebieten nach LEP IV bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der Regelung in LEP IV (Z.163h) fest, dass der Mindestabstand zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten ist. Link zum Original
  22. Kernzonen von Naturparken bleiben grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken gilt für uns das Regel -Ausnahme-Prinzip: Die Kernzonen bleiben grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen. Link zum Original
  23. Wo das Schutzziel nicht erheblich gestört wird, ist für Windkraft in Naturpark-Kernzonen eine Einzelfallprüfung möglich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort, wo das Schutzziel nicht erheblich gestört wird, soll eine Einzelfallprüfung möglich sein. Link zum Original
  24. Für vorbelastete Flächen wie Bahntrassen, Autobahnen und Konversionsflächen in Naturparken wird eine Befreiung für Windkraft geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen prüfen, ob wir generell bei vorbelasteten Flächen (Bahntrassen, Autobahnen, Konversionsflächen) im Bereich der Naturparke den Weg einer Befreiung gehen können. Link zum Original
  25. Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald bleiben von Windenergienutzung ausgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald sind von der Windenergienutzung ausgenommen. Link zum Original
  26. In Entwicklungszonen des Pfälzerwalds wird Windenergie nur entlang von Autobahnen, Bahntrassen und auf vorbelasteten Konversionsflächen unter Beteiligung der Betroffenen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Entwicklungszonen wird die Koalition nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen eine naturnahe Windenergienutzung unter Beteiligung der betroffenen Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung sowie in enger Abstimmung mit dem MAB-Komitee ermöglichen. Link zum Original
  27. Alle übrigen Flächen in Entwicklungszonen des Pfälzerwalds werden von der Windenergienutzung ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle anderen Flächen in Entwicklungszonen des Pfälzerwalds werden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Link zum Original
  28. Unbewaldete Flächen außerhalb des Biosphärenreservats gelten grundsätzlich als geeignet für Windkraft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle unbewaldeten Flächen außerhalb des Biosphärenreservats sind grundsätzlich für die Windkraftnutzung geeignet. Link zum Original
  29. Die Sichtachsenstudie zum UNESCO-Welterbe Mittelrheintal wird überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf das UNESCO-Welterbe im Mittelrheintal soll die vorhandene Sichtachsenstudie überarbeitet werden. Link zum Original
  30. Es wird geprüft, ob und wo im Rahmenbereich des Welterbes Mittelrheintal geeignete Flächen für Windenergieanlagen bestehen und umgesetzt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter dieser Prämisse werden wir prüfen, ob und wo im Rahmenbereich des Welterbes geeignete Flächen für Windenergieanlagen existieren und in die Umsetzung gebracht werden können. Link zum Original
  31. Windkraftanlagen in Gebieten mit altem zusammenhängendem Laubholzbestand bleiben ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausgeschlossen bleibt für uns die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten mit altem zusammenhängendem Laubholzbestand. Link zum Original
  32. Im LEP V werden Windenergieanlagen in über 100 Jahre alten Laubmischwaldbeständen mit mehr als 10 Hektar zusammenhängender Fläche ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Entwicklung des LEP V sollen Windenergieanlagen zukünftig in Laubmischwaldbeständen mit einem Alter über 100 Jahren und einer zusammenhängenden Bestandsgröße von über 10 Hektar ausgeschlossen werden. Link zum Original
  33. Eine Fachstudie stellt beispielhaft Potenzialflächen für Windkraft und Artenschutz dar.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung der für die Raumplanung und Bauleitplanung zuständigen Ebenen werden wir in einer Fachstudie beispielhaft Potentialflächen für Windkraft und Artenschutz darstellen. Link zum Original
  34. Eine Reduzierung der Baulasten für Windenergieanlagen nach Landesbauordnung auf 0,2 der Anlagenhöhe wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Reduzierung der Baulasten für Windenergieanlagen nach LBauO auf 0,2 der Anlagenhöhe prüfen. Link zum Original
  35. Kommunale Gestaltungssatzungen dürfen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen; dazu wird § 88 Abs. 1 LBauO ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Örtliche Bauvorschriften (kommunale Gestaltungssatzungen), die allein zur Durchführung baugestalterischer Absichten gestellt werden, dürfen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen. Dafür wird § 88 Abs. 1 LBauO entsprechend ergänzt. Link zum Original
  36. Von Windenergie betroffene Kommunen werden gemeinsam mit der Energieagentur zu Beteiligten gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit der Energieagentur wollen wir die von der Windenergie betroffenen Kommunen zu Beteiligten machen. Link zum Original
  37. Energiegenossenschaften werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür unterstützen wir Energiegenossenschaften sowie Solidarpakte – vor allem zwischen Standort- und Anliegerkommunen – damit die Menschen vor Ort noch mehr von regionaler Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien profitieren. Link zum Original
  38. Solidarpakte zwischen Standort- und Anliegerkommunen von Windenergieanlagen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür unterstützen wir Energiegenossenschaften sowie Solidarpakte – vor allem zwischen Standort- und Anliegerkommunen – damit die Menschen vor Ort noch mehr von regionaler Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien profitieren. Link zum Original
  39. Die Möglichkeiten der Bioenergie werden für das Gelingen der Energiewende möglichst umfassend genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Möglichkeiten der Bioenergie zum Gelingen der Energiewende möglichst umfassend nutzen. Link zum Original
  40. Biogaserzeugung und -nutzung sollen flexibel die Versorgungssicherheit bei schwankender Wind- und Photovoltaikstromerzeugung unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Biogaserzeugung und -verwendung soll flexibel die Versorgungssicherheit in Abhängigkeit von der volatilen Wind - und Photovoltaikstromerzeugung unterstützen. Link zum Original
  41. Die Biogas-Bestandsanlagen werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Biogas-Bestandsanlagen und unterstützen deren Umbau zu flexiblen Biokraftwerken in netzdienlicher Betriebsweise unter anderem auch durch beschleunigte Genehmigungsverfahren und verbindliche Genehmigungsleitfäden, vor allem im Rahmen des Repowering sowie beim Bau von Gülle -Kleinanlagen. Link zum Original
  42. Der Umbau von Biogas-Bestandsanlagen zu flexiblen, netzdienlich betriebenen Biokraftwerken wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Biogas-Bestandsanlagen und unterstützen deren Umbau zu flexiblen Biokraftwerken in netzdienlicher Betriebsweise unter anderem auch durch beschleunigte Genehmigungsverfahren und verbindliche Genehmigungsleitfäden, vor allem im Rahmen des Repowering sowie beim Bau von Gülle -Kleinanlagen. Link zum Original
  43. Innovative Geschäftsmodelle der Bioenergie wie Verbundnetze werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus fördern wir innovative Geschäftsmodelle (z.B. Verbundnetze). Link zum Original
  44. Bioabfälle werden in den Kommunen flächendeckend zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur Kompostherstellung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine flächendeckende Nutzung der Bioabfälle in den Kommunen für die energetische und stoffliche Verwertung zur erneuerbaren Strom - und Wärmeerzeugung sowie zur Kompostherstellung als Naturdünger an. Link zum Original
  45. Bis 2030 wird deutlich mehr als die Hälfte der getrennt gesammelten Bioabfälle des Landes zur Biogasgewinnung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel, bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte aller in Rheinland-Pfalz getrennt gesammelten Bioabfälle durch Biogasgewinnung zu nutzen, werden wir die Stoffströme evaluieren und die Kommunen bei der Umsetzung begleiten. Link zum Original
  46. Die Kommunen werden bei der Biogasnutzung von Bioabfällen begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel, bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte aller in Rheinland-Pfalz getrennt gesammelten Bioabfälle durch Biogasgewinnung zu nutzen, werden wir die Stoffströme evaluieren und die Kommunen bei der Umsetzung begleiten. Link zum Original
  47. Das Potenzial von Gülle-Kleinanlagen in der Landwirtschaft zur dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas wird erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Potenzial der Gülle -Kleinanlagen in der Landwirtschaft zur Biogasgewinnung für die dezentrale Strom - und Wärmeerzeugung erschließen, um auch die positiven Klimaschutzeffekte für den Gewässer- und Emissionsschutz zu aktivieren. Link zum Original
  48. Bis 2030 werden mindestens 65 Prozent der Wirtschaftsdünger aus Betrieben mit mehr als 200 Großvieheinheiten energetisch-stofflich genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis 2030 sollen mindestens 65% aller in Rheinland-Pfalz anfallenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsdünger aus Betrieben mit mehr als 200 Großvieheinheiten energetisch-stofflich genutzt werden. Link zum Original
  49. Anreize sollen die energetische Sanierungsquote von Gebäuden von 0,8 Prozent auf 3 Prozent bis 2030 erhöhen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Anreize schaffen zu einer deutlichen Erhöhung der energetischen Sanierungsquote von Gebäuden zur Energieeinsparung von heute 0,8% auf 3% bis 2030. Link zum Original
  50. Kommunale und regionale Finanzierungs- und Betreibermodelle, etwa Contracting oder Genossenschaften, werden begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen auch kommunale und regionale Finanzierungs- und Betreibermodelle, z.B. im Contracting- oder Genossenschaftsansatz. Link zum Original
  51. Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich, in Wohnquartieren und Ortskernen werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich, in Wohnquartieren und innerörtlichen Kernbereichen erhöhen und setzen hierzu v.a. auf die dezentrale Nutzung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Kombination mit Erneuerbaren Energien und Power-to-Heat (PtH) sowie von Abwärme, regionaler Biomasse, Solarthermie und oberflächennaher Geothermie. Link zum Original
  52. Für die Wärmeversorgung wird vor allem auf dezentrale hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung in Kombination mit Erneuerbaren, Power-to-Heat, Abwärme, regionaler Biomasse, Solarthermie und oberflächennaher Geothermie gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich, in Wohnquartieren und innerörtlichen Kernbereichen erhöhen und setzen hierzu v.a. auf die dezentrale Nutzung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Kombination mit Erneuerbaren Energien und Power-to-Heat (PtH) sowie von Abwärme, regionaler Biomasse, Solarthermie und oberflächennaher Geothermie. Link zum Original
  53. Die Landesförderprogramme wie „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ werden erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden hierzu die Landesförderprogramme (z.B. „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“) erweitern sowie auch mit Blick auf vergabe- und beihilferechtliche Fragen vereinfachen. Link zum Original
  54. Der Wärmesektor wird möglichst schnell mit Erneuerbaren Energien durchdrungen, vorrangig mit Wärmepumpen und kalter Nahwärme aus erneuerbarem Strom sowie mit Solarthermie, Holzpellets und industrieller Abwärme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine möglichst hohe und schnelle Durchdringung des Wärmesektors mit Erneuerbaren Energien an, vorrangig mit effizienten Wärmepumpen und Kalter Nahwärme, die ihren elektrischen Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen sowie mit Solarthermie-, Holzpelletanlagen und industrieller Abwärme. Link zum Original
  55. Die Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern wird fortgeführt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern wollen wir fortführen und ausbauen. Link zum Original
  56. Zur Förderung von Nahwärmenetzen im ländlichen Raum wird die Wärmeerzeugung aus Waldrestholz, Landschaftspflegeholz und Sägewerkresten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Ausbau von Nahwärmenetzen im ländlichen Raum zu fördern, wollen wir die Wärmeerzeugung aus Waldrestholz, Landschaftspflegeholz und Sägewerkresten regionaler Wertschöpfung unterstützen. Link zum Original
  57. Auf Bundesebene wird eine Befreiung der Einkopplung von Wind- und PV-Strom in Strom- und Wärmespeicher sowie Wärmenetze von Umlagen und Abgaben angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Einkopplung Erneuerbarer Energien aus der volatilen Wind- und PV-Stromerzeugung in Strom- und Wärmespeicher sowie in Wärmenetzinfrastrukturen von Umlagen und Abgaben auf netzdienliche Systemdienstleistungen befreit werden. Link zum Original
  58. Der Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes wird durch eine neue Durchführungsverordnung geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) -Durchführungsverordnung wollen wir den Vollzug dieses Gesetzes regeln. Link zum Original
  59. Zur Energieeinsparung berät die Energieagentur Kommunen flächendeckend zu Bauleitplanung, Sanierungsfahrplänen, Energiemanagement und Förderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    - durch eine flächendeckende kommunale Beratung zu Bauleitplanung, Sanierungsfahrplänen, Energiemanagement und Förderkulissen durch die Energieagentur Link zum Original
  60. Die EffCheck-Beratungen zur Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen werden strukturell ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    - durch eine strukturelle Ausweitung der EffCheck Beratungen für KMUs sowie Link zum Original
  61. Die Verbraucherzentrale wird bei der Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - durch eine Stärkung der Verbraucherzentrale bei der Bürger:innen - Energieberatung Link zum Original
  62. Für Rheinland-Pfalz wird ein Energieregionen-Konzept erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Energieregionen-Konzept für Rheinland-Pfalz erstellen und seine Umsetzung mit dem Ziel fördern, möglichst energieautarke regionale Verbünde zu schaffen, deren Bilanzkreise sich erneuerbar und hocheffizient über die Verbrauchssektoren mengenmäßig und zeitlich ausgleichen. Link zum Original
  63. Die Umsetzung des Energieregionen-Konzepts wird gefördert, mit dem Ziel möglichst energieautarker regionaler Verbünde.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Energieregionen-Konzept für Rheinland-Pfalz erstellen und seine Umsetzung mit dem Ziel fördern, möglichst energieautarke regionale Verbünde zu schaffen, deren Bilanzkreise sich erneuerbar und hocheffizient über die Verbrauchssektoren mengenmäßig und zeitlich ausgleichen. Link zum Original
  64. Modellprojekte sollen den Weg zu einer möglichst flächendeckenden Etablierung von Energieregionen weisen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei sollen Modellprojekte Wegweiser für eine möglichst flächendeckende Etablierung von Energieregionen sein. Link zum Original
  65. Der Ausbau grüner Kraft-Wärme-Kopplung in Verbindung mit Speicher- und Regelkraftwerken zum Ausgleich von Wind- und PV-Strom wird forciert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ausbau hocheffizienter, grüner Kraft -Wärme-Kopplung in Verbindung mit Speicher- und Regelkraftwerken auf der Grundlage von Batterien, P2X, Wärmespeichern, Pumpspeichern, Bioenergieanlagen etc. für die Ausregelung der volatilen Wind- und PV-Stromerzeugung zum Erhalt der Versorgungssicherheit forcieren. Link zum Original
  66. Die Sektorenkopplung wird in die Elektromobilität hinein entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Sektorenkopplung kraftvoll in die E-Mobilität hinein entwickeln. Hierzu ist es unser Ziel, eine bürger:innenfreundliche Ladeinfrastruktur zu etablieren. Link zum Original
  67. Kommunale Versorgungsunternehmen werden bei Entwicklung und Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Steuerung der Sektorenkopplung gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden kommunale Versorgungsunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Künstlicher Intelligenz zur Planung und Steuerung von Sektorenkopplung und energetischen Bilanzkreisen, inklusive der Entwicklung anwendungsorientierter Geschäftsmodelle, fördern. Link zum Original
  68. Auf Bundesebene werden Investitionen in den Ausbau der regionalen Verteilnetze in Rheinland-Pfalz angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene für notwendige Investitionen in den Ausbau und die Entwicklung der regionalen Verteilnetze in Rheinland-Pfalz – im Sinne der zukünftigen Sektorenkopplung – sowie für eine planbare Festlegung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörden für die Verteilnetzbetreiber einsetzen. Link zum Original
  69. Auf Bundesebene wird eine planbare Festlegung der Netzentgelte für Verteilnetzbetreiber angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene für notwendige Investitionen in den Ausbau und die Entwicklung der regionalen Verteilnetze in Rheinland-Pfalz – im Sinne der zukünftigen Sektorenkopplung – sowie für eine planbare Festlegung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörden für die Verteilnetzbetreiber einsetzen. Link zum Original
  70. Wasserstoff gilt als zukunftsweisende Technologie, auf die gesetzt wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wasserstoff ist eine zukunftsweisende Technologie, auf die wir setzen. Link zum Original
  71. Rheinland-Pfalz wird zu einer Modellregion für Wasserstofftechnologie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Rheinland-Pfalz zu einer Modellregion für Wasserstofftechnologie machen, indem wir insbesondere unsere energieintensive Industrie bei der Nutzung von Wasserstoff, der durch Erneuerbare Energien emissionsfrei erzeugt wird, unterstützen. Link zum Original
  72. Die energieintensive Industrie wird bei der Nutzung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Rheinland-Pfalz zu einer Modellregion für Wasserstofftechnologie machen, indem wir insbesondere unsere energieintensive Industrie bei der Nutzung von Wasserstoff, der durch Erneuerbare Energien emissionsfrei erzeugt wird, unterstützen. Link zum Original
  73. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Stromüberschüssen statt der Abregelung von Wind- und Solaranlagen hat hohe Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grünen Wasserstoff aus Stromüberschüssen der volatilen Erneuerbaren Energien zu erzeugen, statt Wind- und Solaranlagen abzuregeln, hat für uns hohe Priorität insbesondere mit Blick auf die erforderliche Ausgleichsfunktion, wenn diese Erneuerbaren zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen. Link zum Original
  74. Wasserstoff-Projekte in Verbindung mit regionalen Wärmenetzen werden besonders unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da bei der Erzeugung von Wasserstoff Abwärme entsteht, wollen wir besonders auch Wasserstoff-Projekte in Verbindung mit regionalen Wärmenetzen unterstützen. Link zum Original
  75. Für Gewerbeneubauten und neue Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen wird bei Bauanträgen ab 2022 eine Photovoltaik-Pflicht gesetzlich vorgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass bei Gewerbeneubauten und für neue Parkplatzflächen mit mindestens 50 Stellplätzen, für die ab 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben wird. Link zum Original
  76. Die Förderprogramme für Photovoltaikanlagen mit Solarspeicher und E-Ladestationen werden ausgebaut und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreichen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen mit Solarspeicher und E- Ladestationen wollen wir ausbauen und stärken sowie auf Solaranlagen für Carports ausweiten. Link zum Original
  77. Die Förderung wird auf Solaranlagen für Carports ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreichen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen mit Solarspeicher und E- Ladestationen wollen wir ausbauen und stärken sowie auf Solaranlagen für Carports ausweiten. Link zum Original
  78. Die Kommunen werden bei der Erstellung von Freiflächenkatastern für PV-Freiflächenanlagen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen wollen wir bei der Erstellung von Freifläch enkatastern für PV-Freiflächenanlagen unterstützen. Link zum Original
  79. Ein Förderprogramm für Agro-PV unterstützt Projekte für die geplante Innovationsausschreibung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Förderprogramm für Agro -PV wollen wir Projekte für die geplante Innovationsausschreibung unterstützen. Link zum Original
  80. Die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen wird über 2021 hinaus fortgeschrieben und auf ertragsarmen Grünland- und Ackerflächen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auch nach 2021 fortschreiben und auf ertragsarmen Grünland - und ertragsarmen Ackerflächen ermöglichen. Die Höchstgrenze soll auf 200 Megawatt pro Jahr erweitert werden. Link zum Original
  81. Die Höchstgrenze der Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen wird auf 200 Megawatt pro Jahr erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auch nach 2021 fortschreiben und auf ertragsarmen Grünland - und ertragsarmen Ackerflächen ermöglichen. Die Höchstgrenze soll auf 200 Megawatt pro Jahr erweitert werden. Link zum Original
  82. PV-Freiflächenanlagen außerhalb des EEG werden nur auf vergleichsweise ertragsschwachen landwirtschaftlichen Flächen gebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die wirtschaftliche Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe angemessen zu berücksichtigen, soll der Bau von PV -Freiflächenanlagen nur auf vergleichbar ertragsschwächeren landwirtschaftlichen Flächen erfolgen. Link zum Original
  83. Den Kommunen wird empfohlen, PV-Anlagen außerhalb des EEG nur auf Ackerflächen mit einer durchschnittlichen Ertragsmesszahl von höchstens 35 zuzulassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kommunen wird empfohlen, den Bau von PV-Anlagen außerhalb des EEGs auf Ackerflächen lediglich mit ein er durchschnittlichen EMZ von max. 35 zu ermöglichen. Link zum Original
  84. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen sollen so angepasst werden, dass der Zubau Erneuerbarer Energien begünstigt und weiterer Klimaschutz angeregt wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird sich daher dafür einsetzen, dass alle wesentlichen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden, um den notwendigen Zubau von Erneuerbaren Energien zu begünstigen und weitere Maßnahmen für Klimaschutz anzuregen. Link zum Original
  85. Auf Bundesebene wird eine Länderöffnungsklausel für ein eigenes Landeswärmegesetz angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Länderöffnungsklausel erreichen, damit wir ein ambitioniertes Landeswärmegesetz auflegen können. Link zum Original
  86. Ein ambitioniertes Landeswärmegesetz wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Länderöffnungsklausel erreichen, damit wir ein ambitioniertes Landeswärmegesetz auflegen können. Link zum Original
  87. Die Abschaltung der grenznahen Risikoreaktoren wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für eine Abschaltung der grenznahen Risikoreaktoren sowie eine Vermeidung von Zwischenlagern einsetzen. Link zum Original
  88. Zwischenlager sollen vermieden werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für eine Abschaltung der grenznahen Risikoreaktoren sowie eine Vermeidung von Zwischenlagern einsetzen. Link zum Original
  89. Die Bundesregierung soll sich für eine transparente Endlagersuche der europäischen Nachbarstaaten mit Beteiligungsrechten der rheinland-pfälzischen Bevölkerung einsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir, dass auch die Bundesregierung alle dafür erforderlichen Maßnahmen ergreift und sich zudem für eine transparente Endlagersuche der europäischen Nachbarn mit allen Beteiligungsrechten der rheinland-pfälzischen Bevölkerung einsetzt. Link zum Original
  90. Wasserstoff wird als sektorenübergreifender Energieträger im Rahmen einer rheinland-pfälzischen H2-Strategie in allen Wirtschaftsbereichen vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund wollen wir Wasserstoff als sektorenübergreifenden Energieträger im Rahmen einer rheinland -pfälzischen H2-Strategie in allen Wirtschaftsbereichen voranbringen. Link zum Original
  91. Es soll ausschließlich CO2-freier Wasserstoff genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist die ausschließliche Nutzung von CO2 -freiem Wasserstoff. Link zum Original
  92. Es wird eine Landeswasserstoffstrategie entwickelt, die die Eigenerzeugung von grünem Wasserstoff voranbringt und die relevanten Nutzungsfelder berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher eine Landeswasserstoffstrategie entwickeln, die nicht nur die Eigenerzeugung von grünem Wasserstoff voranbringt, sondern auch die verschiedenen relevanten Nutzungsfelder in den Fokus nimmt. Link zum Original
  93. Das Land verpachtet weitere geeignete landeseigene Flächen als Standorte für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 175 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird weitere geeignete Flächen im Landeseigentum als Standorte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verpachten, um zum Gelingen der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Dies betrifft auch geeignete Standorte für Windenergieanlagen in Staatsforsten. Link zum Original
  94. Auch geeignete Standorte in Staatsforsten werden für Windenergieanlagen verpachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird weitere geeignete Flächen im Landeseigentum als Standorte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verpachten, um zum Gelingen der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Dies betrifft auch geeignete Standorte für Windenergieanlagen in Staatsforsten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD RP 32, Grüne RP 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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