Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und Grüne · Original
Der Vertrag enthält 146 von 2.465 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.
- 146Forderungen zum Politikfeld
- 6 %des Vertrags
- 190Seiten im Original
- 2012Vertragsjahr
Keine Treffer.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 146
Das Land setzt sich für gute Zukunftsperspektiven der Städte und Gemeinden ein.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns weiter für gute Zukunftsperspektiven unserer Städte und Gemeinden, für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und für eine gute Entwicklung des Industrielandes NRW einsetzen. Link zum Original
Fördermittel des Bundes sollen nach Bedarf statt nach Himmelsrichtung verteilt werden.
Wortlaut im Vertrag
Außerdem dürfen Fördermittel des Bundes nicht mehr nach Himmelsrichtung, sondern müssen nach Bedarf verteilt werden. Link zum Original
Die Kommunen werden als Partner auf Augenhöhe behandelt.
Wortlaut im Vertrag
SPD und Grüne werden ihre Politik fortsetzen, die die Kommunen als Partner auf Augenhöhe betrachtet und nicht als Bittsteller. Link zum Original
Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wird weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb setzen wir unsere Politik fort, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Link zum Original
Der Anspruch der Kommunen auf Lastenausgleich (Konnexität) für Investitions- und Betriebskosten des U3-Rechtsanspruchs wird anerkannt.
Wortlaut im Vertrag
Wir erkennen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf einen Lastenausgleich (Konnexität) für die Investitions- und die Betriebskosten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs an und werden die Kommunen bei der Finanzierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes dauerhaft unterstützen. Link zum Original
Das Land unterstützt die Kommunen dauerhaft bei der Finanzierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots.
Wortlaut im Vertrag
Wir erkennen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf einen Lastenausgleich (Konnexität) für die Investitions- und die Betriebskosten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs an und werden die Kommunen bei der Finanzierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes dauerhaft unterstützen. Link zum Original
Zu Beginn der Legislaturperiode wird ein Gesetzentwurf für einen Kostenausgleich bei der Finanzierung der U3-Betreuung in den Landtag eingebracht.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb werden wir als eine der ersten Maßnahmen zu Beginn der Legislaturperiode den Gesetzentwurf für einen Kostenausgleich bei der Finanzierung der U3-Betreuung in den Landtag einbringen. Link zum Original
Die Ausgleichszahlungen an die Kommunen steigen mit der Zahl neu geschaffener U3-Plätze.
Wortlaut im Vertrag
Die Ausgleichszahlungen werden in den Folgejahren mit der Zahl neu geschaffener U3-Plätze weiter ansteigen. Link zum Original
Die Kommunen sollen die zusätzlichen Mittel vollständig für die Betreuung unter dreijähriger Kinder einsetzen.
Wortlaut im Vertrag
Wir erwarten im Gegenzug von den Kommunen, dass diese zusätzlichen Mittel vollständig für die Betreuung der unterdreijährigen Kinder zu Verfügung gestellt werden. Link zum Original
Die Wirtschaftsförderung wird passgenau an die unterschiedlichen regionalen Ausgangslagen angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Mit einer ausbalancierten und effizienten Nutzung der uns zur Verfügung stehenden wirtschaftspolitischen Instrumente, schaffen wir eine den unterschiedlichen regionalen Ausgangslagen entsprechende passgenaue Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung. Link zum Original
Die regionale Strukturpolitik konzentriert sich weiterhin auf Regionen mit besonders starkem Strukturwandel.
Wortlaut im Vertrag
Regional werden wir uns zum anderen in der Strukturpolitik auch weiterhin auf die Regionen konzentrieren, die dem strukturellen Wandel in besonderem Maße unterworfen sind. Link zum Original
Ein Steuerungsmechanismus zur Verringerung regionaler Disparitäten und zum Ausbau regionaler Stärken wird entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Um positive Entwicklungen in strukturschwachen Regionen zu unterstützen werden wir einen Steuerungsmechanismus entwickeln, der die regionalen Disparitäten weiter vermindert und die regionalen Stärken ausbaut. Link zum Original
Die Belange strukturschwacher Regionen werden künftig stärker berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
So werden wir die Belange der strukturschwachen Regionen zukünftig stärker berücksichtigen. Link zum Original
Fördermittel aus EFRE, ESF und ELER werden über wettbewerbliche oder andere kriteriengesteuerte Auswahlverfahren vergeben.
Wortlaut im Vertrag
Die Vergabe der Fördermittel aus den Strukturfonds EFRE, ESF und ELER erfolgt auf der Grundlage wettbewerblicher Auswahlverfahren oder anderer kriteriengesteuerter Verfahren. Link zum Original
Die Wahl des Vergabeverfahrens für EU-Fördermittel richtet sich nach Qualität, Transparenz, Mobilisierung, Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie Zielgruppenorientierung.
Wortlaut im Vertrag
Welche Verfahren konkret bei einem Programm oder Förderschwerpunkt gewählt werden, orientiert sich insbesondere an den Grundsätzen Qualität, Transparenz, Mobilisierung, Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie Zielgruppenorientierung. Link zum Original
Angestrebt wird eine Strukturförderpolitik aus einem Guss.
Wortlaut im Vertrag
Um diese Ziele zu erreichen, streben wir eine Strukturförderpolitik aus einem Guss an. Link zum Original
Die Mittel aus EFRE, ESF und ELER werden bestmöglich verzahnt eingesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die für NRW wichtigen Mittel aus den Strukturfonds (EFRE, ESF und ELER) sollen ineinandergreifen und bestmöglich verzahnt eingesetzt werden. Link zum Original
Kommunen sollen stärker und zielorientierter von europäischen Fördermitteln profitieren.
Wortlaut im Vertrag
Die Kommunen sollen wieder stärker und zielorientierter von europäischen Fördermitteln profitieren. Link zum Original
Alle Kommunen, auch solche im Stärkungspakt, in Haushaltssicherung oder unter Nothaushaltsrecht, sollen ihren Eigenanteil bei EU-Förderungen aufbringen können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden auch zukünftig dafür Sorge tragen, dass alle Kommunen, auch jene im Stärkungspakt Stadtfinanzen, in Haushaltssicherung und unter Nothaushaltsrecht, ihren kommunalen Eigenanteil darstellen können. Link zum Original
Auch finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt oder in Haushaltssicherung sollen rentable Investitionen in Klimaschutz und energetische Gebäudesanierung tätigen dürfen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen auch Stärkungspakt-Kommunen, Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten oder in Nothaushaltslage nicht von rentablen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen bzw. in die energetische Sanierung ihres Gebäudebestandes ausschließen. Link zum Original
Regionalpläne werden um einen sachlichen Teilabschnitt Energie und Klimaschutz ergänzt.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen die regionale Umsetzung der Energiewende, in dem zum Beispiel Regionalpläne um einen sachlichen Teilabschnitt „Energie/Klimaschutz“ ergänzt werden. Link zum Original
Kommunen und Kreise werden bei ihren energiewirtschaftlichen Aktivitäten unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden Kommunen und Kreise bei ihren energiewirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen oder lokale und regionale Pilotvorhaben für Energiemanagement, Erneuerbare Energien und Klimaschutz umsetzen. Link zum Original
Vom Auslaufbergbau betroffene Regionen werden besonders begleitet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Möglichkeiten des Landes nutzen, um zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen beizutragen und die von einem Auslaufbergbau betroffenen Regionen besonders begleiten. Link zum Original
Die Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen auf transparente und angemessene Beteiligung am Rückgang des Bergbaus werden gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Die rückläufige Tätigkeit des Bergbaus wirft neben der laufenden Bergschadensabwicklung eine Reihe von Problemen auf. Wir werden dafür sorgen, dass die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen auf eine transparente und angemessene Beteiligung an diesem Prozess gesichert werden. Link zum Original
Gemeinsam mit RWE Power wird ein „Aktionsplan Rheinisches Revier“ mit festgelegten Leitzielen entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam mit dem Bergbau treibenden, Energie erzeugenden Unternehmen RWE Power wollen wir einen "Aktionsplan Rheinisches Revier" entwickeln, der in seiner Umsetzung folgenden Leitzielen folgen soll: Link zum Original
Für die Kraftwerksstandorte Weisweiler und Frimmersdorf wird zeitnah eine klare Perspektive für die Folgenutzung aufgezeigt.
Wortlaut im Vertrag
Nun muss zeitnah eine klare Perspektive für die Folgenutzung an den Standorten Weisweiler und Frimmersdorf aufgezeigt werden. Link zum Original
Die frei werdenden Flächen stillgelegter Anlagen werden einer Nachfolgenutzung zugeführt.
Wortlaut im Vertrag
Nicht mehr benötigte Anlagen sind spätestens zwei Jahre nach ihrer Stilllegung zurückzubauen und die frei werdenden Flächen einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Link zum Original
Die Regionalplanung wird in die Folgenutzung der Kraftwerksstandorte einbezogen.
Wortlaut im Vertrag
Die Regionalplanung ist einzubeziehen. Link zum Original
Mit den Kommunen im Rheinischen Revier werden Konsequenzen aus dem Grundwasserwiederanstieg für die Bauleitplanung gezogen.
Wortlaut im Vertrag
Das Problem des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Kohleförderung und die damit verbundenen Risiken für Bergschäden sollen untersucht und mögliche Konsequenzen daraus für die Bauleitplanung mit den Kommunen im Rheinischen Revier gezogen werden. Link zum Original
Das Landesprogramm „Innovationsregion Rheinisches Revier“ wird gemeinsam mit den Akteuren der Region weiterentwickelt, um auf das Auslaufen der Braunkohleförderung zu reagieren.
Wortlaut im Vertrag
Das von uns auf den Weg gebrachte Landesprogramm „Innovationsregion Rheinisches Revier“ (IRR) werden wir gemeinsam mit den Akteuren in der Region weiterentwickeln, um bereits heute auf die Strukturveränderungen durch das perspektivische Auslaufen der Braunkohleförderung zu reagieren. Link zum Original
Die Innovationsregion Rheinisches Revier soll die bisherigen regionalen Arbeitsstrukturen ergänzen und Synergien schaffen, statt mit ihnen zu konkurrieren.
Wortlaut im Vertrag
Die IRR umfasst das Braunkohlenrevier einschließlich seiner unmittelbaren Nachbarschaft und soll nicht im Gegensatz oder gar in Konkurrenz zu den bisherigen Regionalen Arbeitsstrukturen stehen, sondern diese ergänzen und Synergien schaffen. Link zum Original
Das Rheinische Revier wird zu einer Modellregion entwickelt, in der die Energiewende durch moderne und nachhaltige Industrie- und Strukturpolitik vorangebracht wird.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen das Rheinische Revier auf Basis der gegebenen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Stärken zu einer Modellregion entwickeln, in der in beispielhafter Weise die Energiewende durch eine moderne und nachhaltige Industrie- und Strukturpolitik voran gebracht wird. Link zum Original
RWE Power muss sich spürbarer und nachhaltiger als bisher in das Landesprogramm Innovationsregion Rheinisches Revier einbringen.
Wortlaut im Vertrag
Von zentraler Bedeutung sind hierfür die Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen der Region sowie das Engagement des Unternehmens RWE Power, welches sich auch im Interesse der dort beschäftigten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer spürbarer und nachhaltiger als bisher in das Landesprogramm IRR einbringen muss, um so seiner Verantwortung für die Region gerecht zu werden. Link zum Original
Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan werden inhaltlich zusammengefasst, um ein einheitliches Planungsrecht für NRW zu schaffen.
Wortlaut im Vertrag
Um ein einheitliches und zukunftsfestes Planungsrecht für NRW zu schaffen, werden das alte LEPro (Landesentwicklungsprogramm) und der LEP (Landesentwicklungsplan) inhaltlich zusammengefasst und als Verordnung verabschiedet. Link zum Original
Der zusammengefasste Landesentwicklungsplan wird als Verordnung verabschiedet.
Wortlaut im Vertrag
Um ein einheitliches und zukunftsfestes Planungsrecht für NRW zu schaffen, werden das alte LEPro (Landesentwicklungsprogramm) und der LEP (Landesentwicklungsplan) inhaltlich zusammengefasst und als Verordnung verabschiedet. Link zum Original
Die Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Die Beteiligungsmöglichkeiten werden wir bereits bei der Erarbeitung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verbessern, um frühzeitig Akzeptanz zu schaffen. Link zum Original
Mit neuen landesplanerischen Regelungen zum großflächigen Einzelhandel sollen Innenstädte sowie Stadt- und Ortsteilzentren gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode bereits einen Entwurf neuer landesplanerischer Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in Form eines sachlichen Teilplans auf den Weg gebracht. Mit den neuen Regelungen sollen die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren weiter gestärkt werden. Link zum Original
Die Arbeiten am Entwurf des Gesamt-Landesentwicklungsplans werden fortgesetzt, um ihn zeitnah ins Verfahren zu geben.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus werden die aufgrund der Auflösung des Landtages unterbrochenen Arbeiten am Entwurf des Gesamt-LEP mit dem Ziel fortgesetzt, diesen zeitnah ins Verfahren zu geben. Link zum Original
Für die Konversionsflächen von Bundeswehr und Britischer Armee sind eine frühzeitige landesplanerische Abstimmung der Nutzungsansprüche und regionale Konzepte erforderlich.
Wortlaut im Vertrag
Der in NRW bis 2020 geplante Rückzug der Bundeswehr und der Britischen Armee stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch neue Chancen für den Naturschutz, den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die gewerbliche Nutzung auf geeigneten Teilflächen. Die sehr großen Flächen erfordern eine frühzeitige überörtliche landesplanerische Abstimmung der verschiedenen Nutzungsansprüche und die Entwicklung von Konzepten in regionalen Kooperationen. Link zum Original
Durch eine Änderung des BImA-Gesetzes sollen bei der Folgenutzung von Flächen strukturpolitische Ziele von Ländern, Regionen und Kommunen sowie der Naturschutz stärker berücksichtigt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen durch eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erreichen, dass bei der Folgenutzung von Flächen nicht nur die finanziellen Interessen des Bundes, sondern auch strukturpolitische Ziele der Länder, Regionen und Kommunen sowie die Chancen für den Naturschutz stärker berücksichtigt werden als bisher. Link zum Original
Die Abfallentsorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und Aufgabe der Kommunen.
Wortlaut im Vertrag
Die Verantwortung für die Abfallentsorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und Aufgabe der Kommunen. Dies gilt insbesondere für die Einführung einer Wertstofftonne. Link zum Original
Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird ein einvernehmliches Vorgehen für eine umfassende Nachfolgenutzung der Grundstücke angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Das Land strebt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin ein einvernehmliches Vorgehen an, um eine sinnvolle und umfassende Nachfolge-Nutzung der Grundstücke im Rahmen einer 3. Leitentscheidung sicherzustellen. Link zum Original
Interkommunale Kooperationen bei Abwasserentsorgung und Wasserversorgung werden, etwa durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
Bei der Novellierung des Landeswassergesetzes (inkl. Verbandsgesetze) wollen wir im Bereich der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen z.B. durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts erleichtern und Kooperationen zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden (Übertragung der Kanalnetze) verbessern. Link zum Original
Kooperationen zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden, etwa die Übertragung der Kanalnetze, werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Bei der Novellierung des Landeswassergesetzes (inkl. Verbandsgesetze) wollen wir im Bereich der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen z.B. durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts erleichtern und Kooperationen zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden (Übertragung der Kanalnetze) verbessern. Link zum Original
Maßnahmen zum Flächenschutz werden im zu novellierenden Landesentwicklungsplan festgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen den Freiraumschutz erhöhen, wirksame rechtliche und finanzielle Steuerungsinstrumente zum Flächenschutz entwickeln sowie entsprechende Maßnahmen in dem zu novellierenden Landesentwicklungsplan festlegen. Link zum Original
Die Instrumente der Landes- und Regionalplanung werden weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Instrumente der Landes- und Regionalplanung werden wir weiterentwickeln sowie dem Flächenrecycling Vorrang geben. Link zum Original
Ein Anreizsystem, etwa im kommunalen Finanzausgleich, belohnt Kommunen für sparsamen Flächenverbrauch.
Wortlaut im Vertrag
Neben Informationsmaßnahmen und rechtlichen Steuerungsinstrumenten werden wir z.B. im Kommunalen Finanzausgleich ein Anreizsystem für die Kommunen schaffen, das einen sparsamen Umgang mit Fläche belohnt. Link zum Original
Allianzen zwischen Stadt und Land werden durch Förderung unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden neue Förderkonzeptionen entwickeln, durch die mit Hilfe von Diversifizierung neue Erwerbsmöglichkeiten geschaffen, regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, die Nahversorgung gesichert, Allianzen zwischen Stadt und Land unterstützt und neue Entwicklungschancen geboten werden. Link zum Original
Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbstbestimmt über die Entwicklungspfade ihrer Region mit.
Wortlaut im Vertrag
Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Regionen selbstbestimmt mitentscheiden, welche Entwicklungspfade sie für ihre Region beschreiten wollen. Link zum Original
Kommunen dürfen die Jagdsteuer auf Wunsch weiterhin erheben.
Wortlaut im Vertrag
Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben werden, bei Wunsch weiterhin die Jagdsteuer zu erheben. Link zum Original
Der Bund soll den Kommunen Konversionsliegenschaften zu einem angemessenen Preis überlassen.
Wortlaut im Vertrag
Der Bund ist auch gefordert, den Kommunen Konversionsliegenschaften zu einem angemessenen Preis zu überlassen und damit die Entwicklung von Nachfolgenutzungen zu unterstützen. Link zum Original
Die Entwicklung regionaler Entwicklungskonzepte wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Die Entwicklung von regionalen Entwicklungskonzepten wollen wir unterstützen. Link zum Original
Die EU-Beitreibungsrichtlinie soll geändert werden, damit Kommunen Forderungen auch grenzüberschreitend beitreiben können.
Wortlaut im Vertrag
Zudem wollen wir auf eine Änderung der EU–Beitreibungsrichtlinie dringen, um den Kommunen die Beitreibung von Forderungen auch über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen. Link zum Original
Innenstädte werden durch landesplanerische Hilfen attraktiver gemacht.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen unsere Innenstädte durch landesplanerische Hilfen attraktiver machen und „Zentren schädliches Bauen auf der grünen Wiese" verhindern. Link zum Original
Zentrenschädliches Bauen auf der grünen Wiese wird verhindert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen unsere Innenstädte durch landesplanerische Hilfen attraktiver machen und „Zentren schädliches Bauen auf der grünen Wiese" verhindern. Link zum Original
Künftige Siedlungsentwicklung wird stärker unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und finanziellen Folgekosten der Infrastruktur betrachtet.
Wortlaut im Vertrag
Künftige Siedlungsentwicklung werden wir verstärkt unter der Beachtung der sozialen, ökologischen und finanziellen Konsequenzen bei der Schaffung und dem Betrieb der notwendigen Infrastrukturen betrachten. Link zum Original
Allen Kommunen wird angeboten, ihre ungenutzten Altstandorte anzugehen und die Eigentümer in eine städtebauliche und regionalplanerische Lösungsstrategie einzubeziehen.
Wortlaut im Vertrag
Es kommt uns im Sinne einer effektiven, ökologischen und zukunftsgewandten Flächenpolitik darauf an, allen Kommunen anzubieten, deren nicht- oder ungenutzte Altstandorte anzugehen und die Eigentümer in eine städtebauliche und regionalplanerische Lösungsstrategie einzubeziehen. Link zum Original
In Wachstumsregionen sollen weiterhin Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau entwickelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wissen aber, dass es in den Wachstumsregionen weiter notwendig ist, Flächen für gewerbliche Nutzung und für den Wohnungsbau zu entwickeln. Link zum Original
Der FlächenPool.NRW wird aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführt.
Wortlaut im Vertrag
Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.NRW aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des Flächenmanagements in NRW machen. Link zum Original
Der FlächenPool.NRW wird zum zentralen Instrument des Flächenmanagements in NRW.
Wortlaut im Vertrag
Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.NRW aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des Flächenmanagements in NRW machen. Link zum Original
Für den FlächenPool.NRW wird eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.NRW aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des Flächenmanagements in NRW machen. Wir werden dafür eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen sowie den Grundstücksfond NRW und die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW einbeziehen. Link zum Original
Grundstücksfonds NRW und Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW werden in den FlächenPool.NRW einbezogen.
Wortlaut im Vertrag
Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.NRW aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des Flächenmanagements in NRW machen. Wir werden dafür eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen sowie den Grundstücksfond NRW und die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW einbeziehen. Link zum Original
Ein strategischer Sozialplanungsprozess auf kommunaler Ebene wird weiterentwickelt und gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen auch in Zukunft eine kontinuierliche Sozialberichterstattung im Lande fortsetzen und einen strategischen Sozialplanungsprozess auf kommunaler Ebene weiterentwickeln und fördern. Link zum Original
Kommunen, die Ziel der Armutszuwanderung aus Südosteuropa sind, erhalten besondere Unterstützung.
Wortlaut im Vertrag
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Armuts-Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa zu richten. Die Kommunen, die Ziel dieser Zuwanderung sind, bedürfen besonderer Unterstützung. Integrationsmaßnahmen müssen von Bemühungen vor allem der gesundheitsdienstlichen Versorgung dieser Menschen begleitet werden. Link zum Original
Die Rolle der Kommunen bei neuen Wohn- und Pflegeformen wird nachhaltig gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden unseren Einsatz für bessere Rahmenbedingungen zur Schaffung neuer Wohn- und Pflegeformen wie Altenwohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen oder das Wohnen mit Versorgungssicherheit fortsetzen sowie dabei die Rolle der Kommunen nachhaltig stärken. Link zum Original
Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Daher werden wir die kommunale Selbstverwaltung weiter stärken und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen erweitern. Link zum Original
Die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird erweitert.
Wortlaut im Vertrag
Daher werden wir die kommunale Selbstverwaltung weiter stärken und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen erweitern. Link zum Original
Die aktive Mitwirkung der Kommunen an der Landespolitik wird begrüßt.
Wortlaut im Vertrag
Wir begrüßen es, wenn Kommunen sich aktiv in die Landespolitik einbringen. Link zum Original
Alle wesentlichen Reformen, die Kommunen betreffen, werden in enger Abstimmung mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt und umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Daher werden wir alle wesentlichen Reformen, die Städte und Gemeinden in NRW betreffen, in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen aus den Kommunen und den sie vertretenden kommunalen Spitzenverbänden entwickeln und umsetzen. Link zum Original
Alle Kommunen sollen eine verlässliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel bleibt es, für alle Kommunen eine verlässliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung zu erreichen. Link zum Original
Kommunale Selbstverwaltung erfordert eine auskömmliche Finanzausstattung.
Wortlaut im Vertrag
Die kommunale Selbstverwaltung schließt eine auskömmliche Finanzausstattung ein. Link zum Original
Das Prinzip der strikten Konnexität zwischen Aufgabenübertragung und Finanzierung wird weiter angewendet.
Wortlaut im Vertrag
„Wer die Musik bestellt, bezahlt“ – diese Grundaussage der Konnexität zwischen Aufgaben und dazugehöriger Ausfinanzierung ist Grundlage einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen und den Kommunen. Wie in der vergangenen Wahlperiode werden wir diese strikte Konnexität weiter anwenden. Link zum Original
Die landesrechtlichen Konnexitätsbestimmungen werden umgehungssicher ausgestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Eine umgehungssichere Ausgestaltung der landesrechtlichen Konnexitätsbestimmungen und der Einsatz gegenüber dem Bund, dieser Anforderung auch bei seiner Gesetzgebung strukturell gerecht zu werden, gehören zusammen. Link zum Original
Gegenüber dem Bund wird darauf hingewirkt, dass er die Konnexität auch bei seiner Gesetzgebung strukturell beachtet.
Wortlaut im Vertrag
Eine umgehungssichere Ausgestaltung der landesrechtlichen Konnexitätsbestimmungen und der Einsatz gegenüber dem Bund, dieser Anforderung auch bei seiner Gesetzgebung strukturell gerecht zu werden, gehören zusammen. Link zum Original
Der Bund soll die Verantwortung für die aufgabenadäquate Finanzierung seiner Entscheidungen gegenüber den Kommunen übernehmen.
Wortlaut im Vertrag
Statt mit Steuergeschenken die Einnahmen von Land und Kommunen zu verringern, muss der Bund endlich seine Verantwortung für die aufgabenadäquate Finanzierung seiner Entscheidungen gegenüber den Städten und Gemeinden übernehmen. Link zum Original
Mit Bundesratsinitiativen wird eine Beteiligung des Bundes an den Sozialtransferleistungen der Kommunen von mindestens 50 Prozent angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir machen uns als Regierungskoalition deshalb die fraktionsübergreifende Forderung des Landtags nach einer Beteiligung an den Sozialtransferleistungen der Kommunen von mindestens 50% durch den Bund zu Eigen und werden hierzu gezielte Bundesratsinitiativen ergreifen: Link zum Original
Der Bund soll die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise übernehmen.
Wortlaut im Vertrag
Die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) muss ergänzt werden durch eine maßgebliche Beteiligung an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX) im Rahmen eines Bundesteilhabegeldes sowie eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (SGB II). Link zum Original
Der Bund soll sich im Rahmen eines Bundesteilhabegeldes maßgeblich an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beteiligen.
Wortlaut im Vertrag
Die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) muss ergänzt werden durch eine maßgebliche Beteiligung an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX) im Rahmen eines Bundesteilhabegeldes sowie eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (SGB II). Link zum Original
Der Bund soll sich stärker an den Kosten der Unterkunft nach SGB II beteiligen.
Wortlaut im Vertrag
Die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) muss ergänzt werden durch eine maßgebliche Beteiligung an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX) im Rahmen eines Bundesteilhabegeldes sowie eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (SGB II). Link zum Original
Städte und Gemeinden in NRW mit gleichen strukturellen Problemlagen wie andere Regionen sollen gleiche Förderbedingungen erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Dort, wo heute in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden die gleichen strukturellen Problemlagen existieren, müssen gleiche Förderbedingungen gegeben sein. Link zum Original
Bundesprogramme zur Unterstützung des Strukturwandels in den Kommunen sollen wieder auf einen akzeptablen Stand angehoben werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass Bundesprogramme, die den Strukturwandel in den Städten und Gemeinden unterstützen, wieder auf einen akzeptablen Stand angehoben werden und ihre Verteilung nach Bedürftigkeit erfolgt. Link zum Original
Die Mittel der Bundesprogramme zum Strukturwandel sollen nach Bedürftigkeit verteilt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass Bundesprogramme, die den Strukturwandel in den Städten und Gemeinden unterstützen, wieder auf einen akzeptablen Stand angehoben werden und ihre Verteilung nach Bedürftigkeit erfolgt. Link zum Original
Der besonders schwierigen Finanzsituation der Kommunen im Land wird durch eine Neuausrichtung der Instrumente des Finanzausgleichsrechts Rechnung getragen.
Wortlaut im Vertrag
Wir fordern der besonders schwierigen Finanzsituation der Kommunen in unserem Land durch eine Neuausrichtung der Instrumente des Finanzausgleichsrechts Rechnung zu tragen. Link zum Original
Der im Gemeindefinanzierungsgesetz verankerte kommunale Finanzausgleich wird aufgabengerecht weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Den im Gemeindefinanzierungsgesetz verankerten Kommunalen Finanzausgleich werden wir aufgabengerecht weiterentwickeln. Link zum Original
Ein Verbundsatz von 23 Prozent und der Ausgleich struktureller Ungleichheiten zwischen den Gemeinden bleiben Grundlage der Gemeindefinanzierung.
Wortlaut im Vertrag
Dabei bleiben ein Verbundsatz von 23% und die Funktion des Ausgleichs von strukturellen Ungleichheiten zwischen den Städten und Gemeinden in NRW Grundlage für eine gerechte Gemeindefinanzierung. Link zum Original
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 wird unverändert wieder eingebracht und zügig beschlossen.
Wortlaut im Vertrag
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 werden wir unverändert wieder einbringen und im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zügig beschließen. Link zum Original
Die weitere Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs wird auf Grundlage der vereinbarten Begutachtung im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Nach der längst überfälligen Anpassung des Soziallastenansatzes und der Einführung eines Flächenansatzes sowie eines Demografiefaktors werden wir auf der Grundlage der vereinbarten Begutachtung die weitere zukunftsorientierte Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs im engen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden entwickeln. Link zum Original
Der Stärkungspakt Stadtfinanzen wird bis 2014 auf rund 660 Mio. Euro jährlich aufgestockt, damit die Kommunen der zweiten Stufe die gleiche prozentuale Unterstützung erhalten wie die der ersten Stufe.
Wortlaut im Vertrag
Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Konsolidierung der Haushalte in den 61 von der kommunalen Finanznot strukturell besonders betroffenen Kommunen mit aktuell rd. 465 Mio. €. Wir werden diesen Stärkungspakt bis 2014 vereinbarungsgemäß auf rd. 660 Mio. € jährlich aufstocken und damit dafür sorgen, dass die Kommunen der zweiten Stufe die gleiche prozentuale Unterstützung erhalten, wie dies für die Kommunen der erste Stufe der Fall ist. Link zum Original
Ein Kaputtsparen bei öffentlicher Infrastruktur sowie sozialen und kulturellen Aufgaben wird abgelehnt.
Wortlaut im Vertrag
Ein Kaputtsparen bei der öffentlichen Infrastruktur sowie sozialen und kulturellen Aufgaben lehnen wir ab. Link zum Original
Von den Kommunen werden weiterhin keine betriebsbedingten Kündigungen und Ausbildungsverbote erwartet.
Wortlaut im Vertrag
Betriebsbedingte Kündigungen und Ausbildungsverbote werden weiterhin nicht von den Kommunen erwartet. Link zum Original
Der Restbetrag von 195 Mio. Euro für den Stärkungspakt wird nicht über eine ausgleichslose Befrachtung des Gemeindefinanzierungsgesetzes finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Nach 350 Mio. Euro zusätzlicher Landesfinanzierung und 115 Mio. Euro, die aus zusätzlichen kommunalspezifischen Einnahmen gespeist werden, wird auch der Restbetrag von 195 Mio. Euro nicht über eine ausgleichslose Befrachtung des GFG erfolgen. Link zum Original
Der kommunale Anteil wird von nachhaltig finanzstarken Kommunen über eine Solidaritätsumlage aufgebracht.
Wortlaut im Vertrag
Der kommunale Anteil soll stattdessen von den nachhaltig finanzstarken Kommunen im Wege einer Solidaritätsumlage aufgebracht werden. Link zum Original
Die Solidaritätsumlage wird so ausgestaltet, dass sie für die betroffenen Kommunen tragbar ist und keine neuen Haushaltsnotlagen entstehen.
Wortlaut im Vertrag
Die Umlage werden wir so ausgestalten, dass sie für die betroffenen Kommunen tragbar ist und keine neuen Haushaltsnotlagen entstehen. Link zum Original
Die Beteiligung der Umlageverbände an der Konsolidierung wird gewährleistet.
Wortlaut im Vertrag
Die Beteiligung der Umlageverbände an der Konsolidierung sowie die Durchleitung der durch die Übernahme von Sozialtransferkosten von Bundesseite erzielten Einsparungen muss dabei ebenso gewährleistet werden wie die Sanierung überschuldeter Kreise. Link zum Original
Die durch die Übernahme von Sozialtransferkosten durch den Bund erzielten Einsparungen werden an die Kommunen durchgeleitet.
Wortlaut im Vertrag
Die Beteiligung der Umlageverbände an der Konsolidierung sowie die Durchleitung der durch die Übernahme von Sozialtransferkosten von Bundesseite erzielten Einsparungen muss dabei ebenso gewährleistet werden wie die Sanierung überschuldeter Kreise. Link zum Original
Die Sanierung überschuldeter Kreise wird gewährleistet.
Wortlaut im Vertrag
Die Beteiligung der Umlageverbände an der Konsolidierung sowie die Durchleitung der durch die Übernahme von Sozialtransferkosten von Bundesseite erzielten Einsparungen muss dabei ebenso gewährleistet werden wie die Sanierung überschuldeter Kreise. Link zum Original
Der Entwurf eines Umlagengenehmigungsgesetzes wird als eine der ersten Maßnahmen wieder eingebracht.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden deshalb als eine der ersten Maßnahmen den Entwurf für ein Umlagengenehmigungsgesetz wieder einbringen. Link zum Original
Die Evaluation des Stärkungspaktgesetzes 2014 wird genutzt, um Erfahrungen auszuwerten und gegebenenfalls Anpassungen im Gesetz vorzunehmen.
Wortlaut im Vertrag
Die planmäßig vorgesehene Evaluation des Stärkungspaktgesetzes im Jahr 2014 werden wir dazu nutzen, die Erfahrungen und Entwicklungen bis zu diesem Zeitpunkt auszuwerten und ggf. Anpassungen im Gesetz zu verankern. Link zum Original
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wird eine faire, verfassungskonforme Neuregelung der Einheitslastenabrechnung erarbeitet und zügig umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes über die Verfassungswidrigkeit des vom Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP im Frühjahr 2010 verabschiedeten Einheitslastenabrechnungsgesetzes macht eine kurzfristige, verfassungskonforme Novellierung notwendig. Wir wollen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine für beide Seiten faire Regelung unter Berücksichtigung des Urteils erarbeiten und zügig umsetzen. Link zum Original
Der Entwurf einer Novellierung des kommunalen Haushaltsrechts wird kurzfristig wieder in den Landtag eingebracht.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen diesen Weg fort, indem wir kurzfristig den Entwurf einer Novellierung des Kommunalen Haushaltsrechts wieder in den Landtag einbringen. Link zum Original
Die Standards in NRW werden überprüft, um kommunale Einsparmöglichkeiten zu eröffnen und Kostensteigerungen vorzubeugen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen eine Überprüfung der Standards in NRW, um Einsparmöglichkeiten auf kommunaler Ebene bei Erhalt einer fachlich notwendigen Aufgabenerledigung vornehmen zu können bzw. weiteren Kostensteigungen vorzubeugen. Link zum Original
Städte und Gemeinden werden bei der Verbesserung von Leistungen und Effizienz ihrer kommunalen Unternehmen aktiv begleitet.
Wortlaut im Vertrag
Aus diesen Gründen werden wir die Städte und Gemeinden bei deren Bemühungen um eine stetige Verbesserung der Leistungen und der Effizienz ihrer kommunalen Unternehmen aktiv begleiten. Link zum Original
Die Freiheit der Kommunen, bei der Daseinsvorsorge die beste Lösung zu wählen, soll nicht durch Bundes- oder EU-Gesetzgebung eingeschränkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Unser besonderes Augenmerk werden wir darauf richten, dass unsere Städte und Gemeinden ihrer Rolle als Verantwortliche für die kommunale Daseinsvorsorge voll gerecht werden können und nicht durch Bundespolitik oder europäische Gesetzgebung in ihrer Freiheit, die kommunal beste Lösung zu wählen, eingeschränkt werden. Link zum Original
Kommunale Unternehmen werden gestärkt, damit sie ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge auch künftig erfüllen können.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die kommunalen Unternehmen so stärken, dass sie den Herausforderungen auch in Zukunft erfolgreich begegnen und ihre Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge erfüllen können. Link zum Original
Die Regelungen zur Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten nach § 108a GO werden an Probleme der kommunalen Praxis angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Deswegen haben wir mit dem neuen § 108a GO sichergestellt, dass die Beteiligung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter auch in fakultativen Aufsichtsräten rechtssicher ausgestaltet werden kann. Den Problemen in der kommunalen Praxis werden wir mit einer Anpassung der Regelungen begegnen. Link zum Original
Auch bei Anstalten öffentlichen Rechts nach § 114a GO wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Auch bei den Anstalten öffentlichen Rechts nach § 114a GO werden wir die Mitbestimmung der Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Link zum Original
Ein Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Wahlen von Bürgermeistern und Landräten mit den Rats- und Kreistagswahlen im Jahr 2020 wird kurzfristig vorgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Die Zusammenführung der Wahl der (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte mit den Wahlen der Räte und Kreistage im Jahr 2020 werden wir in einem Gesetzentwurf kurzfristig vorlegen. Link zum Original
Hauptverwaltungsbeamte erhalten die Möglichkeit, ihr Amt einmalig freiwillig zeitgleich zur Kommunalwahl 2014 niederzulegen.
Wortlaut im Vertrag
Dabei werden wir auch die einmalige freiwillige Niederlegung des Amtes zeitgleich zur im Jahr 2014 stattfindenden Kommunalwahl ermöglichen. Link zum Original
Die Informations- und Kontrollrechte der Räte und Kreistage werden ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen deshalb die Informations- und Kontrollrechte der Räte bzw. Kreistage ausbauen. Link zum Original
In den Kreisen wird die Funktion gewählter Beigeordneter ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Bei den Kreisen wollen wir zusätzlich die Einrichtung der Funktion von gewählten Beigeordneten ermöglichen. Link zum Original
Die Gemeindeordnung wird um eine Regelung zur freiwilligen Bildung von Seniorenbeiräten ergänzt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Gemeindeordnung um eine Regelung zur freiwilligen Bildung von Seniorenbeiräten ergänzen. Link zum Original
Die Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamtes werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Weil bürgerschaftliches Engagement immer schwerer mit den Anforderungen von Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen ist, werden wir die Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamtes verbessern. Link zum Original
Zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts wird der vorliegende Gesetzentwurf, erweitert etwa um Haushaltsentschädigung und die Herausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten aus dem Nebentätigkeitsrecht, zügig wieder eingebracht.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden deshalb das kommunale Ehrenamt in Räten, Bezirksvertretungen und Landschaftsverbänden weiter stärken. Dazu werden wir zügig den vorliegenden Gesetzentwurf, erweitert um die einvernehmlichen Vorschläge der kommunalpolitischen Vereinigungen (z.B. Haushaltsentschädigung und Herausnahme von freizustellenden Tätigkeiten des Ehrenamts aus dem Nebentätigkeitsrecht) wieder einbringen. Link zum Original
Weitere Reformen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts und der Räte werden in einer neuen Expertenkommission behandelt.
Wortlaut im Vertrag
Weitere Reformen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts und der Räte insgesamt werden in einer neuen Expertenkommission behandelt. Link zum Original
Die Expertenkommission prüft besonders Lösungen für Probleme, die sich für kommunale Ehrenamtliche aus Schichtarbeit und freiberuflicher Tätigkeit ergeben.
Wortlaut im Vertrag
Weitere Reformen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts und der Räte insgesamt werden in einer neuen Expertenkommission behandelt. Probleme, die sich aus Schichtarbeit und für Freiberuflerinnen und Freiberufler ergeben, werden dabei mit dem Ziel einer Lösung besonders überprüft. Link zum Original
Durch eine Novellierung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Fachgesetze wird stärkere interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Mit der Novellierung des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit und anderer Fachgesetze wollen wir eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit ermöglichen. Link zum Original
Im Zweckverbandsrecht wird ein Listenausgleich ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Gleichzeitig wollen wir einen Listenausgleich im Zweckverbandsrecht ermöglichen. Link zum Original
Der Regionalverband Ruhr wird in Funktion und Aufgaben als Klammer für das Ruhrgebiet gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden den RVR in seiner Funktion und in seinen Aufgaben als starke Klammer für das Ruhrgebiet stärken und ihn in seinen Strukturen durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes weiterentwickeln. Link zum Original
Die Strukturen des Regionalverbands Ruhr werden durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden den RVR in seiner Funktion und in seinen Aufgaben als starke Klammer für das Ruhrgebiet stärken und ihn in seinen Strukturen durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes weiterentwickeln. Link zum Original
Die Landschaftsverbände genießen als höhere Kommunalverbände Bestandsschutz.
Wortlaut im Vertrag
Die Landschaftsverbände als höhere Kommunalverbände genießen Bestandsschutz. Link zum Original
Die finanzielle Stärkung der Kommunen wird im Rahmen der Möglichkeiten des Landes fortgesetzt, um die kommunale Kulturförderung zu sichern.
Wortlaut im Vertrag
Weil der größte Teil der Kulturförderung durch die Kommunen erfolgt, ist eine verlässliche Finanzausstattung der Gemeinden durch den Bund und das Land die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Kulturlandschaft in unserem Lande. Deshalb haben wir bereits viel für die finanzielle Stärkung unserer Kommunen getan und werden dies im Rahmen der Möglichkeiten des Landes fortsetzen. Link zum Original
Europäische Wettbewerbsregeln sollen den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Daseinsvorsorge nicht unangemessen einschränken.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gestaltungshoheit und der Handlungsspielraum der Kommunen zur Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge durch europäische Wettbewerbsregelungen nicht unangemessen eingeschränkt werden. Link zum Original
Leistungen der Daseinsvorsorge sollen dort geregelt werden, wo sie entstehen und den Bürgern zugutekommen.
Wortlaut im Vertrag
Leistungen der Daseinsvorsorge können und müssen dort geregelt werden, wo sie entstehen und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Link zum Original
Das Leitprogramm zur Stärkung der Europafähigkeit der Kommunen wird fortgeführt und ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden auf die Erfahrungen des „Leitprogramms für die Stärkung der Europafähigkeit der Kommunen“ aufbauen, dass wir weiterführen und ausbauen wollen. Link zum Original
Die Landesregierung führt einen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden ein, um kommunale Belange bei ihrer Haltung zu EU-Vorhaben zu berücksichtigen.
Wortlaut im Vertrag
Die Landesregierung wird deshalb einen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickeln, um die Belange der Kommunen bei ihrer Positionierung zu EU-Vorhaben zu berücksichtigen. Link zum Original
Alle Kommunen sollen künftig von europäischen Förderprogrammen profitieren können.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen dass alle Kommunen in Zukunft von Europäischen Förderprogrammen profitieren können. Link zum Original
Europäische Strukturpolitik wird als Ausdruck europäischer Solidarität und nicht als bloßer Umverteilungsmechanismus verstanden.
Wortlaut im Vertrag
Europäische Strukturpolitik ist mehr als ein reiner Umverteilungsmechanismus, sie ist vielmehr Ausdruck europäischer Solidarität. Link zum Original
Nordrhein-Westfalen sollen auch nach 2013 ausreichende Mittel aus der EU-Strukturförderung zur Verfügung stehen.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen der Debatte über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union ist es unser Ziel, dass auch nach dem Jahr 2013 wie vorgesehen im Rahmen der EU-Strukturförderung ausreichende Mittel in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen und diese effizient und nachhaltig mit hohen Synergieeffekten eingesetzt werden. Link zum Original
Die EU-Strukturfördermittel sollen in Nordrhein-Westfalen effizient, nachhaltig und mit hohen Synergieeffekten eingesetzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen der Debatte über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union ist es unser Ziel, dass auch nach dem Jahr 2013 wie vorgesehen im Rahmen der EU-Strukturförderung ausreichende Mittel in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen und diese effizient und nachhaltig mit hohen Synergieeffekten eingesetzt werden. Link zum Original
Die Förderprozesse sollen vereinfacht werden, damit innovative Ideen schnell umgesetzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns dabei für eine Vereinfachung der Förderprozesse einsetzen, damit innovative Ideen schnell umgesetzt werden. Link zum Original
Die Förderpolitik soll integriert sein und bei den Herausforderungen vor Ort ansetzen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns auch für eine integrierte Förderpolitik einsetzen, die bei den Herausforderungen vor Ort ansetzt. Link zum Original
Die EU-Strukturfondsmittel sollen im Rahmen der EU-Vorgaben für einen vorbeugenden Politikansatz genutzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die EU-Strukturfondsmittel im Rahmen der EU-Vorgaben für unseren vorbeugenden Politikansatz nutzen. Link zum Original
Der Bund soll die auf Länder und Kommunen übertragenen Aufgaben angemessen finanzieren.
Wortlaut im Vertrag
Die Schuldenbremse verpflichtet daher auch den Bund zu einer angemessenen Finanzierung der auf die Kommunen und Länder übertragenen Aufgaben. Link zum Original
Die kommunalen Einnahmen sollen verlässlich und langfristig tragfähig gesichert werden.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel ist es, die kommunale Einnahmensituation auf eine verlässliche und langfristig tragfähige Basis zu stellen. Link zum Original
Die Gewerbesteuer soll zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer mit verbreiterter Bemessungsgrundlage weiterentwickelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer mit einer nachhaltig verbreiterten Erhebungsbasis entwickeln. Link zum Original
Der Bund soll deutlich mehr zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten beitragen.
Wortlaut im Vertrag
Gleichzeitig ist klar, dass der Bund deutlich mehr zur Finanzierung der Soziallasten der Kommunen beitragen muss. Link zum Original
Im Bundesrat wird jede weitere Verschlechterung der kommunalen Finanzausstattung abgewehrt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns hier dauerhaft zum Anwalt der Kommunen machen, im Bundesrat jede weitere Verschlechterung der Finanzausstattung der Kommunen abwenden und darüber hinaus für einen höheren Anteil des Bundes an den Soziallasten über die Grundsicherung hinaus einsetzen. Link zum Original
Der Bund soll über die Grundsicherung hinaus einen höheren Anteil an den kommunalen Soziallasten tragen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns hier dauerhaft zum Anwalt der Kommunen machen, im Bundesrat jede weitere Verschlechterung der Finanzausstattung der Kommunen abwenden und darüber hinaus für einen höheren Anteil des Bundes an den Soziallasten über die Grundsicherung hinaus einsetzen. Link zum Original
Die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen bei kommunalen Steuern werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken. Link zum Original
Das kommunale Steuerfindungsrecht wird in der Genehmigungspraxis der Landesregierung respektiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir respektieren das kommunale Steuerfindungsrecht als wesentlichen Bestandteil der Finanzautonomie und die Landesregierung wird dies in ihrer Genehmigungspraxis zum Ausdruck bringen. Link zum Original
Im Bundesrat wird eine Reform der Grundsteuer für eine gerechtere Bemessung und Erhebung vorangetrieben.
Wortlaut im Vertrag
Nordrhein-Westfalen wird daher im Bundesrat die Reform der Grundsteuer vorantreiben, um eine gerechtere Bemessung und Erhebung sicherzustellen. Link zum Original
Bundesweite Solidarität gilt als unverzichtbare Grundlage für den Strukturwandel.
Wortlaut im Vertrag
Bundesweite Solidarität ist für den Umbau erneuerungsbedürftiger und für den Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen eine unverzichtbare Grundlage. Link zum Original
Bundesmittel für Hochschulbau, Schienenverkehr und Soziallasten sollen nach fachlichen Kriterien und Bedarf vergeben werden.
Wortlaut im Vertrag
Gelder für den Hochschulbau, den Schienenverkehr oder die Soziallastenfinanzierung des Bundes müssen nach fachlichen Gesichtspunkten und nach Bedarf ausgewogen vergeben werden. Link zum Original
Der bundesstaatliche Finanzausgleich soll für die Zeit nach 2019 frühzeitig nachjustiert werden.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb treten wir dafür ein, frühzeitig eine angemessene Nachjustierung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für die Zeit nach 2019 einzuleiten. Link zum Original
Förderprogramme des Bundes für Forschung und Infrastruktur sollen stärker auf Regionen in Nordrhein-Westfalen konzentriert werden.
Wortlaut im Vertrag
Um die bereits jetzt erkennbare Übersteuerung durch den Solidarpakt auszugleichen, müssen Förderprogramme des Bundes für Forschung und Infrastruktur verstärkt auf Regionen in Nordrhein-Westfalen konzentriert werden. Link zum Original
Die Strukturhilfe des Bundes für unterstützungsbedürftige Regionen im Westen soll wiederbelebt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die in den achtziger Jahren vor der Wiedervereinigung eingeleitete Strukturhilfe des Bundes für unterstützungsbedürftige Regionen im westlichen Bundesgebiet wollen wir wiederbeleben. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD NW 56, Grüne NW 39 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.