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Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2012–2017 NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW

Forderungen zu Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und Grüne · Original

Der Vertrag enthält 106 von 2.465 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 106
  1. Vogelsang wird als NS-Dokumentationszentrum, Nationalparkzentrum und regionales Zentrum für Kultur und Tourismus ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Internationale Platz Vogelsang soll als NS Dokumentationszentrum, als Nationalparkzentrum und regionales Zentrum für Kultur und Tourismus ausgebaut werden. Link zum Original
  2. Das Gesetz zur Bodendenkmalpflege wird geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neue Rechtsprechung und notwendige Anpassungen an internationale Normen machen eine Gesetzesänderung für den Bereich der Bodendenkmalpflege unabdingbar. Link zum Original
  3. Für die Bodendenkmalpflege wird das Veranlasserprinzip neu festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler. Link zum Original
  4. Für Bodendenkmäler wird ein Schatzregal festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler. Link zum Original
  5. Für Bodendenkmäler wird ein deklaratorisches Eintragungsverfahren eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler. Link zum Original
  6. Nordrhein-Westfalen soll ein kulturell vitales Land sein, in dem Kunst und Kultur einen zentralen Platz einnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein kulturell vitales Land, das Kraft aus seiner Vielfalt schöpft, und in dem Kunst und Kultur einen zentralen Platz einnehmen. Link zum Original
  7. Der europäische und internationale Kulturaustausch wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den europäischen und internationalen Kulturaustausch weiter unterstützen. Link zum Original
  8. Der kulturpolitische Dialog auf Landesebene und die Regionaltagungen werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weil uns diese Gespräche wichtig sind, werden wir den erfolgreich begonnenen kulturpolitischen Dialog auf Landesebene ebenso fortsetzen wie die Regionaltagungen, mit denen wir vor Ort den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichen Sparten etabliert haben. Link zum Original
  9. Kulturpolitik bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen in Kooperation mit zivilgesellschaftlichem Engagement.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Schwerpunkt der Kulturförderung in NRW liegt in den Städten und Gemeinden und beim bürgerschaftlichen Engagement. Kulturpolitik bleibt daher auch weiterhin entsprechend unserer Landesverfassung eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen in Kooperation mit zivilgesellschaftlichem Engagement. Link zum Original
  10. Die Freiheit von Kunst und Kultur wird verteidigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten ein für die Freiheit von Kunst und Kultur. Link zum Original
  11. Die Kulturförderung des Landes wird für alle Sparten mindestens auf dem erreichten Niveau gehalten und wo möglich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kulturförderung durch das Land für alle Sparten auch in Zukunft auf dem erreichten Niveau erhalten und - wo möglich und geboten - ausbauen. Link zum Original
  12. Angestrebt wird ein möglichst flächendeckendes Kulturangebot zu erschwinglichen Preisen und mit niedrigen Zugangsschwellen für alle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kunst und Kultur dürfen kein Luxus sein. Daher wollen wir ein möglichst flächendeckendes Kulturangebot zu erschwinglichen Preisen und mit niedrigen Zugangsschwellen für alle. Link zum Original
  13. Der Dialog der Kulturen wird als Element sozialer Integration gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bejahen die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft und wollen den Dialog der Kulturen als ein wichtiges Element sozialer Integration von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung und kultureller Prägung fördern. Link zum Original
  14. Regionale Kulturpolitik wird als Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen, Regionen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir regionale Kulturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Land, Kommunen, Regionen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärken und ihr neue Impulse geben. Link zum Original
  15. Der Prozess zur Erarbeitung eines Kulturfördergesetzes für Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturförderung braucht eine verlässliche Grundlage. Deshalb werden wir den bereits begonnenen Prozess für die Erarbeitung eines NRW-Kulturfördergesetzes fortsetzen. Link zum Original
  16. Geprüft wird, ob auch für finanzschwache Kommunen ein Grenzwert für die Kulturförderung gesichert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob entweder - in Abstimmung mit der kommunalen Finanzaufsicht -, trotz bisheriger "Freiwilligkeit" der Kulturausgaben, auch für Kommunen in finanziell schwieriger Situation ein Grenzwert für die Kulturförderung gesichert werden kann; oder wie es gelingen kann, die kommunale Kulturförderung auf der Grundlage des Artikels 18 Absatz 1 der Landesverfassung rechtlich verbindlicher zu gestalten. Link zum Original
  17. Geprüft wird, wie die kommunale Kulturförderung auf Grundlage von Artikel 18 Absatz 1 der Landesverfassung rechtlich verbindlicher gestaltet werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob entweder - in Abstimmung mit der kommunalen Finanzaufsicht -, trotz bisheriger "Freiwilligkeit" der Kulturausgaben, auch für Kommunen in finanziell schwieriger Situation ein Grenzwert für die Kulturförderung gesichert werden kann; oder wie es gelingen kann, die kommunale Kulturförderung auf der Grundlage des Artikels 18 Absatz 1 der Landesverfassung rechtlich verbindlicher zu gestalten. Link zum Original
  18. Die Arbeit im Theaterpakt zur Unterstützung der kommunalen Theater- und Orchesterlandschaft wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit im Theaterpakt zur Unterstützung der kommunalen Theater- und Orchesterlandschaft fortsetzen. Link zum Original
  19. Es werden Strategien zur Weiterentwicklung der Tanzlandschaft entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Und wir wollen Strategien zur Weiterentwicklung der Tanzlandschaft, für die Literatur mit ihren zahlreichen Projekten und für die regionale Kulturpolitik. Link zum Original
  20. Es werden Strategien für die Literatur und ihre Projekte entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Und wir wollen Strategien zur Weiterentwicklung der Tanzlandschaft, für die Literatur mit ihren zahlreichen Projekten und für die regionale Kulturpolitik. Link zum Original
  21. Die Förderung der Filmkunst und der filmkulturellen Bildung bleibt Teil der Landeskulturpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der Filmkunst und die filmkulturelle Bildung bleibt weiterhin ein wichtiger Teil der NRW-Kulturpolitik Link zum Original
  22. Die vier Landestheater, die drei Landesorchester, die Landesmusikakademie Heek und die Kunstsammlung NRW werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu unseren vier Landestheatern, den drei Landesorchestern, der Landesmusikakademie Heek und der Kunstsammlung NRW. Link zum Original
  23. Die Arbeit der Literaturbüros und die Literaturförderung durch Stipendien und Preise werden beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit der Literaturbüros und die Literaturförderung durch Stipendien und Preise bleiben wichtige Grundlagen der literarischen Schreib- und Lesekultur in NRW. Link zum Original
  24. Die Bibliothekenlandschaft in Nordrhein-Westfalen wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die reiche und vielfältige Bibliothekenlandschaft in unserem Land muss erhalten bleiben und ihr Ausbau zu multimedialen Kommunikationszentren soll unterstützt werden. Link zum Original
  25. Der Ausbau der Bibliotheken zu multimedialen Kommunikationszentren wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die reiche und vielfältige Bibliothekenlandschaft in unserem Land muss erhalten bleiben und ihr Ausbau zu multimedialen Kommunikationszentren soll unterstützt werden. Link zum Original
  26. Der Ausbau der kulturellen Bildung ist das zentrale Projekt der Kulturpolitik in der Legislaturperiode.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das zentrale Projekt unserer Kulturpolitik auch in dieser Legislaturperiode bleibt der Ausbau der kulturellen Bildung. Link zum Original
  27. Teilhabe an und Zugänge zu Kunst und Kultur stehen im Mittelpunkt einer vorsorgenden Politik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Teilhabe an und Zugänge zu Kunst und Kultur gehören als ein elementarer Baustein in den Mittelpunkt unserer vorsorgenden Politik und sind wesentlicher Bestandteil unseres Demokratieverständnisses, weil hierüber Chancengleichheit ermöglicht wird. Link zum Original
  28. Das Projekt Kulturrucksack für Kinder und Jugendliche wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Kulturrucksack wurde in NRW 2012 für insgesamt rund 320.000 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren gestartet. Dieses erfolgreich begonnene Projekt soll weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  29. Die Projekte im Bereich „Kultur und Schule“ werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch die bisherigen Projekte im Bereich von "Kultur und Schule" verstetigen und streben an, sie in den Schulen stärker strukturell zu verankern. Link zum Original
  30. Die Projekte im Bereich „Kultur und Schule“ werden in den Schulen stärker strukturell verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch die bisherigen Projekte im Bereich von "Kultur und Schule" verstetigen und streben an, sie in den Schulen stärker strukturell zu verankern. Link zum Original
  31. Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ soll überprüft werden. Link zum Original
  32. Eine landesweite Ausweitung von „Jedem Kind ein Instrument“ in der ursprünglichen Ausrichtung wird als nicht leistbar abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Ausweitung auf ganz Nordrhein-Westfalen ist in der ursprünglichen Ausrichtung des Projektes und der aktuellen finanziellen Lage nicht leistbar. Link zum Original
  33. Ein landesweites Konzept zur musikalischen Früherziehung wird entwickelt, an dem sich Kitas, Grundschulen und freie Träger beteiligen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da musikalische Früherziehung nachweislich einen positiven Einfluss auf Kinder hat, wollen wir ein Konzept für NRW entwickeln, das auf den vielfältigen Ansätzen im Land aufbaut und an dem sich Kitas, Grundschulen und freie Träger beteiligen können. Link zum Original
  34. Die Entwicklung von Kulturschulen wird aufgegriffen und gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sehen wir mit der im kommunalen Raum beginnenden Entwicklung von Kulturschulen einen neuen Akzent in der Zusammenarbeit von Kultur und Schule. Dies werden wir aufgreifen und gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickeln. Link zum Original
  35. Kinder- und Jugendtheater werden gestärkt und verlässlich gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Kinder- und Jugendtheater haben sich erfolgreich weiterentwickelt. Auch sie leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung junger Menschen. Wir wollen sie stärken und verlässlich fördern. Link zum Original
  36. Junge Menschen werden an die Kultur herangeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen junge Menschen an die Kultur heranführen. Link zum Original
  37. Mehr junge Menschen sollen das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das FSJ in diesem Bereich hat sich bewährt. Wir wollen, dass künftig noch mehr junge Menschen diese Möglichkeit nutzen. Link zum Original
  38. Die Zusammenarbeit zwischen Kultur, Jugend, Medien, Schule und Wissenschaft beim Ausbau der kulturellen Bildung wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für diesen umfassenden Ausbau der kulturellen Bildung notwendige Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kultur, Jugend, Medien, Schule und Wissenschaft werden wir verbessern. Zu diesem Zweck wird eine hochrangige Steuerungsgruppe aus den beteiligten Ministerien eingerichtet, die die notwendigen Maßnahmen ressortübergreifend vorbereitet und initiiert. Link zum Original
  39. Eine hochrangige ressortübergreifende Steuerungsgruppe der beteiligten Ministerien zur kulturellen Bildung wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für diesen umfassenden Ausbau der kulturellen Bildung notwendige Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kultur, Jugend, Medien, Schule und Wissenschaft werden wir verbessern. Zu diesem Zweck wird eine hochrangige Steuerungsgruppe aus den beteiligten Ministerien eingerichtet, die die notwendigen Maßnahmen ressortübergreifend vorbereitet und initiiert. Link zum Original
  40. In der Kulturförderung werden verstärkt Förderpauschalen, Selbstbewirtschaftung und Festbetragsfinanzierung eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Flexibilität und Transparenz zu schaffen, wollen wir in der Kulturförderung, wo es oft um relativ kleine Fördersummen geht, Bürokratie abbauen. Hierfür müssen verstärkt Förderpauschalen, Möglichkeiten der Selbstbewirtschaftung und Festbetragsfördermittel eingesetzt werden. Link zum Original
  41. Die freie Kulturszene und soziokulturelle Zentren werden verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die freie Kulturszene und soziokulturelle Zentren wollen wir weiter verstärkt fördern. Link zum Original
  42. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nur eine Minderheit der Künstlerinnen und Künstler kann allein von ihren kulturellen Tätigkeiten leben. Deshalb hat der Staat eine besondere Verantwortung für deren soziale Absicherung. Link zum Original
  43. Weitere Maßnahmen zur individuellen Künstlerförderung werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb weitere Maßnahmen zur individuellen Künstlerförderung prüfen und eine Bündelung dieser Maßnahmen organisieren. Link zum Original
  44. Die Maßnahmen zur individuellen Künstlerförderung werden gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb weitere Maßnahmen zur individuellen Künstlerförderung prüfen und eine Bündelung dieser Maßnahmen organisieren. Link zum Original
  45. Das Fördernetz der Landeskulturbüros wird ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Fördernetz unserer Landeskulturbüros hat sich bewährt. Wir wollen dieses Netz ergänzen und auch nach Wegen suchen, wie die Bildenden Künste gestärkt werden können. Link zum Original
  46. Es werden Wege gesucht, die Bildenden Künste zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Fördernetz unserer Landeskulturbüros hat sich bewährt. Wir wollen dieses Netz ergänzen und auch nach Wegen suchen, wie die Bildenden Künste gestärkt werden können. Link zum Original
  47. Die Förderung der Erinnerungskultur ist Teil der Kulturförderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Kulturförderung gehört auch die Förderung der Erinnerungskultur. Link zum Original
  48. Ein „Landeskonzept Erinnerungskultur“ wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gedenkstätten sind zentrale Orte der Aufklärung und Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Landes - vor allem auch für junge Menschen. Daher streben wir die Erstellung eines „Landeskonzepts Erinnerungskultur“ an. Link zum Original
  49. Orte der Erinnerung werden auf gesicherte finanzielle Grundlagen gestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Demokratiestärke bedarf des Wissens um unsere Geschichte, Erinnerung braucht Orte. Daher wollen wir diese auf gesicherte finanzielle Grundlagen stellen. Link zum Original
  50. Die Anstrengungen zum Erhalt und zur Sicherung materieller und immaterieller Kulturgüter sowie zur Vernetzung ihrer Institutionen werden verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nordrhein-Westfalen ist reich an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Wir wollen die Anstrengungen, sie zu erhalten, zu sichern und ihre Institutionen zu vernetzen, weiter verstärken. Link zum Original
  51. Denkmalpflege, Archäologie sowie Erhalt und Ausbau der Archive bleiben wichtige Aufgaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Denkmalpflege, Archäologie und konsequenter Erhalt und Ausbau der Archive bleiben deshalb wichtige Aufgaben. Link zum Original
  52. Der Beitrag der Architektur zur Kultur wird stärker öffentlich gewürdigt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Beitrag der Architektur zur Kultur unseres Landes wollen wir stärker öffentlich würdigen und fördern. Link zum Original
  53. Geprüft werden Architekturschule, Bauakademie und neue Preise als Formen der Förderung von Baukultur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Beitrag der Architektur zur Kultur unseres Landes wollen wir stärker öffentlich würdigen und fördern. Zu diesem Zweck prüfen wir mehrere in der Diskussion befindliche Alternativen wie Architekturschule, Bauakademie und die Auslobung neuer Preise. Link zum Original
  54. Die Landeskulturpolitik unterstützt weiterhin innovative Prozesse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landeskulturpolitik wird auch weiterhin innovative Prozesse unterstützen. Link zum Original
  55. Medienvielfalt und Medienunabhängigkeit werden nachhaltig gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist deshalb unser erklärtes Ziel, die Medienvielfalt und –unabhängigkeit nachhaltig zu stärken. Dazu werden wir auch weiterhin die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen, kommerziellen und anderen privaten Angeboten gewährleisten. Link zum Original
  56. Die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen, kommerziellen und anderen privaten Medienangeboten wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist deshalb unser erklärtes Ziel, die Medienvielfalt und –unabhängigkeit nachhaltig zu stärken. Dazu werden wir auch weiterhin die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen, kommerziellen und anderen privaten Angeboten gewährleisten. Link zum Original
  57. Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Medienhäusern werden unterstützt, wenn sie Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit stärken, etwa bei einer gemeinsamen On-demand-Plattform.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen Kooperationen zwischen öffentlich- rechtlichen und kommerziellen Medienhäusern, wenn dadurch Meinungsvielfalt und – unabhängigkeit gestärkt werden, beispielsweise mit einer gemeinsamen On-demand- Plattform und einer engeren Kooperation bei der europäischen und internationalen Nachrichtenbeschaffung. Link zum Original
  58. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt eine unverzichtbare Säule der Medienordnung, seine Bestands- und Entwicklungsgarantie wird bejaht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung. Wir stehen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Link zum Original
  59. Eine Initiative stärkt die Telemedien als dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Initiative ergreifen, mit der die Telemedien als „dritte Säule“ neben Hörfunk und Fernsehen gestärkt werden. Link zum Original
  60. Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote sollen über die Sieben-Tage-Frist des Rundfunkstaatsvertrags hinaus online und mobil abrufbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beitragszahlerinnen und -zahler sollen die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote über die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene 7-Tages-Frist hinaus abrufen können – online und mobil. Link zum Original
  61. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll auf Werbung und Sponsoring verzichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich werden wir uns dafür einsetzen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Werbung und Sponsoring verzichtet. Link zum Original
  62. Für private Rundfunkveranstalter wird eine Anreizregulierung im Medienrecht angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf die privaten Veranstalter werden wir uns für eine Anreizregulierung im Medienrecht einsetzen. Link zum Original
  63. Das Medienkonzentrationsrecht soll vielfaltssichernd reformiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    NRW wird sich für eine vielfaltssichernde Reform des Medienkonzentrationsrechts einsetzen. Link zum Original
  64. Die Bundesregierung soll eine jährliche Medienstatistik mit Schwerpunkt auf den Printmedien erstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, eine jährliche Medienstatistik zu erstellen, die sich insbesondere mit den Entwicklungen bei den Printmedien befasst. Link zum Original
  65. Der Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen wird auch in der digitalen Welt gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den erfolgreichen Lokalfunk in NRW wollen wir auch in der digitalen Welt sichern. Link zum Original
  66. Die digitale Medienordnung setzt auf koregulierte Selbstregulierung und Media Governance.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzen wir auf die Prinzipien der koregulierten Selbstregulierung und Media Governance; wir werden unsere Verantwortung für eine funktionale Media Governance wahrnehmen. Link zum Original
  67. Das Landesmediengesetz wird reformiert, um Meinungsvielfalt, Transparenz und Teilhabe zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir u.a. das Landesmediengesetz NRW reformieren und Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages anstreben, mit dem Ziel, Meinungsvielfalt, Transparenz und Teilhabe zu stärken. Link zum Original
  68. Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags werden angestrebt, um Meinungsvielfalt, Transparenz und Teilhabe zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir u.a. das Landesmediengesetz NRW reformieren und Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages anstreben, mit dem Ziel, Meinungsvielfalt, Transparenz und Teilhabe zu stärken. Link zum Original
  69. Eine Stiftung „Vielfalt und Partizipation“ wird eingerichtet, um Qualität, Unabhängigkeit und Vielfalt bei der Produktion von Medieninhalten zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung einer Stiftung für „Vielfalt und Partizipation“ soll Qualität, Unabhängigkeit und Vielfalt bei der Produktion von Medieninhalten in NRW sicherstellen. Link zum Original
  70. Partizipative Elemente offline und online werden in die Medienordnung eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen partizipative Elemente offline und online einführen und die Durchführung von Medienversammlungen wieder ins Landesmediengesetz aufnehmen, damit Mediennutzerinnen und Mediennutzer über Inhalte und das Internet diskutieren und Hinweise für die gemeinsame Gestaltung der Mediengesellschaft geben. Link zum Original
  71. Medienversammlungen werden wieder ins Landesmediengesetz aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen partizipative Elemente offline und online einführen und die Durchführung von Medienversammlungen wieder ins Landesmediengesetz aufnehmen, damit Mediennutzerinnen und Mediennutzer über Inhalte und das Internet diskutieren und Hinweise für die gemeinsame Gestaltung der Mediengesellschaft geben. Link zum Original
  72. Die Medienaufsicht wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Medienaufsicht stärken, hierzu gehört u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) sowie des Rundfunk- und Verwaltungsrates des WDR. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines eigenen Haushaltes sowie die entsprechende Personalhoheit erreicht werden. Link zum Original
  73. Die Kompetenzen der Medienkommission der Landesanstalt für Medien sowie des Rundfunk- und Verwaltungsrats des WDR werden erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Medienaufsicht stärken, hierzu gehört u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) sowie des Rundfunk- und Verwaltungsrates des WDR. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines eigenen Haushaltes sowie die entsprechende Personalhoheit erreicht werden. Link zum Original
  74. Die Aufsichtsgremien erhalten gesetzlich einen eigenen Haushalt und Personalhoheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Medienaufsicht stärken, hierzu gehört u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) sowie des Rundfunk- und Verwaltungsrates des WDR. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines eigenen Haushaltes sowie die entsprechende Personalhoheit erreicht werden. Link zum Original
  75. Geprüft wird, wie die Transparenz der Gremienarbeit und deren Kommunikation mit den Mediennutzern erreicht werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ferner soll geprüft werden, wie die Transparenz der Gremienarbeit und ihre Kommunikationsprozesse mit den Mediennutzerinnen und Mediennutzern erreicht werden kann. Link zum Original
  76. Die Bürgermedien werden gestärkt und ihre Teilhabemöglichkeiten verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Partizipation und Vielfaltserweiterung gehören in NRW die Bürgermedien, wir wollen sie stärken und die Teilhabemöglichkeiten verbessern. Link zum Original
  77. Die Zuständigkeit für die Aufsicht nach dem Telemediengesetz wird von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Landesanstalt für Medien übertragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Aufsicht in NRW zu bündeln, wird das Telemedienzuständigkeitsgesetz geändert und die Zuständigkeit für die Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes für ganz NRW von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Landesanstalt für Medien NRW übertragen. Link zum Original
  78. Durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags soll eine gemeinsame Medienanstalt der Länder als Aufsichtsstruktur geschaffen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus soll zukünftig mit einer Medienanstalt der Länder eine Aufsichtsstruktur geschaffen werden, die dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland und der Medienkonvergenz Rechnung trägt. Hier streben wir eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages an. Link zum Original
  79. Verfahren zur Änderung der Rundfunkstaatsverträge sollen nachvollziehbarer und partizipativer werden, mit konsistenten Verfahrensregeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Verfahren zur Änderung der Rundfunkstaatsverträge künftig nachvollziehbarer und partizipativer durchgeführt werden. Hierzu gehören konsistente Verfahrensregeln, die gesetzlich abgesicherte Einbindung der Landtage sowie eine Reform der Rundfunkkommission der Länder. Link zum Original
  80. Die Einbindung der Landtage in Änderungen der Rundfunkstaatsverträge wird gesetzlich abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Verfahren zur Änderung der Rundfunkstaatsverträge künftig nachvollziehbarer und partizipativer durchgeführt werden. Hierzu gehören konsistente Verfahrensregeln, die gesetzlich abgesicherte Einbindung der Landtage sowie eine Reform der Rundfunkkommission der Länder. Link zum Original
  81. Die Rundfunkkommission der Länder wird reformiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Verfahren zur Änderung der Rundfunkstaatsverträge künftig nachvollziehbarer und partizipativer durchgeführt werden. Hierzu gehören konsistente Verfahrensregeln, die gesetzlich abgesicherte Einbindung der Landtage sowie eine Reform der Rundfunkkommission der Länder. Link zum Original
  82. Die Unabhängigkeit der Medienhäuser und Vertriebswege wird auch über das Landespressegesetz verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Unabhängigkeit der Medienhäuser und der Vertriebswege auch mit Hilfe des Landespressegesetzes verbessern. Dazu gehört auch die Transparenz bei den Eigentümerstrukturen der Medienhäuser. Link zum Original
  83. Die Eigentümerstrukturen der Medienhäuser werden transparent gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Unabhängigkeit der Medienhäuser und der Vertriebswege auch mit Hilfe des Landespressegesetzes verbessern. Dazu gehört auch die Transparenz bei den Eigentümerstrukturen der Medienhäuser. Link zum Original
  84. Die Aus- und insbesondere Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten wird gezielt gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verantwortung von Journalistinnen und Journalisten nimmt deutlich zu, die rasant wachsende Flut an Informationen qualitativ hochwertig einordnen zu können. Deshalb wollen wir die Aus- und insbesondere Weiterbildung gezielt stärken. Link zum Original
  85. Das Presse-Grosso-System wird, falls keine freiwillige oder bundesgesetzliche Regelung zustande kommt, landesgesetzlich abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bewährte Presse-Grosso-System werden wir, sollte es zu keiner freiwilligen oder bundesgesetzlichen Regelung kommen, über unsere gesetzlichen Möglichkeiten absichern. Link zum Original
  86. Nach dem Medienkonzentrationsbericht wird geprüft, ob die Regelungen der §§ 33 bis 33e des Landesmediengesetzes gegen vorherrschende Meinungsmacht reformbedürftig sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach der Veröffentlichung des Medienkonzentrationsberichtes der Landesanstalt für Medien soll überprüft werden, ob die Regelungen der §§ 33 bis 33e des Landesmediengesetzes, mit denen verhindert werden soll, dass Medienunternehmen durch ihre Beteiligungen an Rundfunkprogrammen vorherrschende Meinungsmacht erlangen reformbedürftig sind. Wir erwarten, dass die LfM diesen Bericht jährlich fortschreibt. Link zum Original
  87. Die Landesanstalt für Medien soll den Medienkonzentrationsbericht jährlich fortschreiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach der Veröffentlichung des Medienkonzentrationsberichtes der Landesanstalt für Medien soll überprüft werden, ob die Regelungen der §§ 33 bis 33e des Landesmediengesetzes, mit denen verhindert werden soll, dass Medienunternehmen durch ihre Beteiligungen an Rundfunkprogrammen vorherrschende Meinungsmacht erlangen reformbedürftig sind. Wir erwarten, dass die LfM diesen Bericht jährlich fortschreibt. Link zum Original
  88. Das Grimme-Institut wird als Ort des Diskurses in der digitalen Gesellschaft weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Grimme Institut kommt in der digitalen Gesellschaft als Ort des Diskurses eine herausragende Bedeutung zu. Wir wollen das Institut in diesem Sinne weiterentwickeln. Link zum Original
  89. Die Initiative „Digitales Medienland NRW“ wird mit Landes- und EU-Mitteln unter Beteiligung der Film- und Medienstiftung fortgeführt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir unter maßgeblicher Beteiligung der Film- und Medienstiftung die Initiative „Digitales Medienland NRW“ mit Landes- und EU-Mitteln fortführen und ausbauen. Link zum Original
  90. Die Förderung von Innovation, Gründung und Qualifizierung am Medienstandort wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Förderung der Bereiche Innovation, Gründung und Qualifizierung wird im Interesse der Zukunftssicherung für den Medienstandort NRW ausgebaut. Link zum Original
  91. Die Medienkompetenzförderung bei der Landesanstalt für Medien wird verbessert und vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bereich der Medienkompetenzförderung soll bei der LfM NRW weiter verbessert und vernetzt werden. Link zum Original
  92. Frei zugängliche Lernangebote zum Erwerb von Medienkompetenz werden insbesondere für Kinder, Jugendliche, Ältere und sozial Benachteiligte gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür Sorge tragen, dass es frei zugängliche Lernangebote und Gelegenheiten zum Erwerb von Medienkompetenz in NRW gibt, insbesondere für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Menschen, die sozial benachteiligt sind. Link zum Original
  93. Der Dialog zwischen Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern zur Modernisierung des Urheberrechts wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern und unterstützen den Dialog mit den Urheberinnen und Urhebern, den Nutzerinnen und Nutzern und den Werkvermittlerinnen und Werkvermittlern mit dem Ziel einer Modernisierung des Urheberrechts. Link zum Original
  94. Der Austausch mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weltanschauliche und religiöse Vielfalt gehören zu NRW. Mit ihren Verbänden und Einrichtungen stärken Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das gesellschaftliche und soziale Leben in unserem Land. Wir wollen den intensiven Austausch mit ihnen fortsetzen und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben ausweiten. Link zum Original
  95. Die Zusammenarbeit mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei gemeinsamen Aufgaben wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weltanschauliche und religiöse Vielfalt gehören zu NRW. Mit ihren Verbänden und Einrichtungen stärken Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das gesellschaftliche und soziale Leben in unserem Land. Wir wollen den intensiven Austausch mit ihnen fortsetzen und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben ausweiten. Link zum Original
  96. Jede Kirche, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft muss mit ihrer Grundhaltung im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung stehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss allerdings für jede Kirche, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft gelten, dass ihre Grundhaltung im Einklang mit den Grundsätzen unserer freiheitlich- demokratischen Rechtsordnung steht. Link zum Original
  97. Religionsfreiheit darf nicht als Rechtfertigung für Haltungen gegen Menschenrechte und Demokratie missbraucht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das hohe Gut der Religionsfreiheit in unserem Land darf nicht als Rechtfertigung für religiös begründete Haltungen gegen Menschrechte und Demokratie missbraucht werden. Link zum Original
  98. Die christlichen Kirchen werden auf Grundlage der Subsidiarität weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 171 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die christlichen Kirchen sind für uns weiterhin wichtige Partner bei der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft und in ethischen Fragen. Auf der Grundlage der Subsidiarität werden wir sie weiter nachhaltig unterstützen. Link zum Original
  99. Der Dialog mit der Jüdischen Gemeinschaft wird fortgesetzt und die Beziehungen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch mit der Jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen wollen wir den Dialog fortsetzen und die guten Beziehungen weiter ausbauen. Link zum Original
  100. Den islamischen Verbänden wird ein Arbeitsprozess zur Gründung anerkannter islamischer Religionsgemeinschaften angeboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 171 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir den unterschiedlichen islamischen Verbänden einen Arbeitsprozess anbieten, der auf Gegenseitigkeit beruht und die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Gründung anerkannter islamischer Religionsgemeinschaften aufzeigt, damit die Voraussetzungen des deutschen Religionsverfassungsrechts erfüllt werden können. Link zum Original
  101. Der Dialog mit Musliminnen und Muslimen wird vertieft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 171 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch in Zukunft wollen wir den Dialog mit unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern vertiefen und die Akzeptanz muslimischen Lebens durch Aufklärungs- und Informationsarbeit nachhaltig verbessern. Link zum Original
  102. Die Akzeptanz muslimischen Lebens wird durch Aufklärungs- und Informationsarbeit verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in Zukunft wollen wir den Dialog mit unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern vertiefen und die Akzeptanz muslimischen Lebens durch Aufklärungs- und Informationsarbeit nachhaltig verbessern. Link zum Original
  103. Niemand darf wegen seiner religiösen Überzeugung diskriminiert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 171 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Niemand darf aufgrund seiner religiösen Überzeugungen diskriminiert werden. Link zum Original
  104. Der interreligiöse Dialog wird besonders gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 171 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den interreligiösen Dialog in besonderer Weise fördern. Link zum Original
  105. Die Anerkennung von Körperschaftsrechten für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erhält eine allgemeine gesetzliche Grundlage.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen zudem die Anerkennung von Körperschaftsrechten für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf eine allgemeine gesetzliche und damit verlässliche Grundlage stellen. Link zum Original
  106. Die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt soll auch in ihrer entwicklungspolitischen Dimension umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt auch im Hinblick auf ihre entwicklungspolitische Dimension umsetzen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD NW 56, Grüne NW 39 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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