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Der Vertrag enthält 117 von 2.465 Forderungen zu „Energie“.

Energie 117
  1. Nordrhein-Westfalen soll Energieland Nummer 1 bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nummer 1 und soll es auch bleiben. Link zum Original
  2. Die Chancen der Energiewende werden konsequent genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb treffen wir mit dem Klimaschutzgesetz eine politische Leitentscheidung und wollen die großen Chancen, die in der Energiewende liegen, konsequent nutzen, ohne die Herausforderungen aus dem Auge zu verlieren. Link zum Original
  3. Der schnellstmögliche Umstieg auf erneuerbare Energien wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den schnellstmöglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien und den Ausbau von Energieeffizienz und Energieeinsparung vorantreiben. Link zum Original
  4. Der Ausbau von Energieeffizienz und Energieeinsparung wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den schnellstmöglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien und den Ausbau von Energieeffizienz und Energieeinsparung vorantreiben. Link zum Original
  5. Die Energiewende soll sozial gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Energiewende sozial gestalten. Link zum Original
  6. Der schnellstmögliche Umstieg auf eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der schnellstmögliche Umstieg auf eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts ist politischer Konsens. Link zum Original
  7. Für einen Masterplan Energiewende auf Bundesebene als Gemeinschaftswerk wird geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    NRW hat ein hohes Interesse an der Gestaltung der Rahmenbedingungen und wirbt deshalb für einen „Masterplan Energiewende“ auf Bundesebene als Gemeinschaftswerk. Link zum Original
  8. Das EEG soll verlässliche Investitionsanreize für den Ausbau erneuerbarer Energien mindestens in der bisherigen Geschwindigkeit bieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss verlässliche Investitionsanreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insgesamt mindestens in der bisherigen Geschwindigkeit bieten, die Systemintegration inkl. dezentraler Speicher unterstützen und Mitnahmeeffekte durch die Marktprämie verhindern. Link zum Original
  9. Das EEG soll die Systemintegration einschließlich dezentraler Speicher unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss verlässliche Investitionsanreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insgesamt mindestens in der bisherigen Geschwindigkeit bieten, die Systemintegration inkl. dezentraler Speicher unterstützen und Mitnahmeeffekte durch die Marktprämie verhindern. Link zum Original
  10. Das EEG soll Mitnahmeeffekte durch die Marktprämie verhindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss verlässliche Investitionsanreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insgesamt mindestens in der bisherigen Geschwindigkeit bieten, die Systemintegration inkl. dezentraler Speicher unterstützen und Mitnahmeeffekte durch die Marktprämie verhindern. Link zum Original
  11. Am Einspeisevorrang für erneuerbare Energien wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am Einspeisevorrang halten wir fest. Link zum Original
  12. Das Strommarktdesign soll Investitionen in Speicher, Lastmanagement und hocheffiziente, flexible Kraftwerke zum Ausgleich schwankender erneuerbarer Erzeugung ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Das Strommarktdesign muss Investitionen in Speicher, Lastmanagement und hocheffiziente, flexible Kraftwerke ermöglichen, die die Erzeugungsschwankungen der Erneuerbaren Energien ausgleichen können (auch durch virtuelle Kraftwerke, Kapazitätsmärkte). Link zum Original
  13. Für den Netzausbau werden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstrassen als zentral angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Für den weiteren Netzausbau sind Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs(HGÜ)- Trassen (Stromautobahnen) sowie die Optimierung der Verteilnetze zentral. Link zum Original
  14. Für den Netzausbau wird die Optimierung der Verteilnetze als zentral angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Für den weiteren Netzausbau sind Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs(HGÜ)- Trassen (Stromautobahnen) sowie die Optimierung der Verteilnetze zentral. Link zum Original
  15. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll auch für Bestandsgebäude gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Energieeffizienzmaßnahmen und die Einführung eines Energieeffizienzfonds sind genauso wie die Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung und das Erneuerbare-Wärmegesetz auch für Bestandsgebäude unverzichtbar. Link zum Original
  16. Die Kraft-Wärme-Kopplung soll deutlich ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss deutlich ausgebaut werden (z. B. durch auskömmliche Vergütungssätze im KWK-Gesetz, Anreize zum Ausgleich schwankender Energieeinspeisung, Anhebung des Fördervolumens). Link zum Original
  17. Das KWK-Gesetz soll auskömmliche Vergütungssätze, Anreize zum Ausgleich schwankender Einspeisung und ein höheres Fördervolumen vorsehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss deutlich ausgebaut werden (z. B. durch auskömmliche Vergütungssätze im KWK-Gesetz, Anreize zum Ausgleich schwankender Energieeinspeisung, Anhebung des Fördervolumens). Link zum Original
  18. Bei allen Maßnahmen der Energiewende werden Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Energiepreise für Verbraucher berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Bei allen Maßnahmen müssen die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Energiepreise für die privaten Verbraucher von Anfang an mit bedacht werden. Link zum Original
  19. Langfristig sollen auch energieintensive Unternehmen vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Langfristig werden auch die energieintensiven Unternehmen vollständig zuverlässig mit Erneuerbaren Energien versorgt. Link zum Original
  20. Energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb sollen wettbewerbsfähige Strompreise erhalten, um eine Verlagerung von Produktion und Emissionen ins Ausland zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen in Deutschland sind deshalb auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen, damit sie ihre Produktion und damit CO2-Emissionen nicht ins Ausland verlagern. Link zum Original
  21. Ausnahmen und Kompensationen bei Energiekosten werden auf Bereiche begrenzt, in denen sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausnahmen und/oder Kompensationen müssen auf die Bereiche begrenzt werden, in denen sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind. Unternehmen, die dies in Anspruch nehmen wollen, müssen festzulegende Bedingungen, zum Beispiel zum Energiemanagement, erfüllen. Link zum Original
  22. Unternehmen, die Ausnahmen oder Kompensationen bei Energiekosten in Anspruch nehmen, müssen Bedingungen etwa zum Energiemanagement erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausnahmen und/oder Kompensationen müssen auf die Bereiche begrenzt werden, in denen sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind. Unternehmen, die dies in Anspruch nehmen wollen, müssen festzulegende Bedingungen, zum Beispiel zum Energiemanagement, erfüllen. Link zum Original
  23. Unternehmen mit hohem regelbarem Energieverbrauch sollen eine angemessene Vergütung für abschaltbare Lasten erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass besonders Unternehmen mit hohem regelbaren Energieverbrauch eine angemessene Vergütung erhalten, wenn sie durch abschaltbare Lasten zur Systemstabilität und zur Vermeidung von Investitionen in Netze, Speicher und Kraftwerke beitragen. Link zum Original
  24. Administrative Hindernisse gegenüber Standorten für erneuerbare Energien gelten als unvereinbar mit den Zielen der Landesplanung.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Administrative Hindernisse gegenüber Standorten zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind mit den Zielen der Landesplanung nicht vereinbar. Link zum Original
  25. Regionale und örtliche Energieversorgungskonzepte, die den Klimaschutzzielen dienen, werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Regionale und örtliche Energieversorgungskonzepte, die den Klimaschutzzielen dienen, sollen entwickelt werden. Link zum Original
  26. Die Stromerzeugung in NRW wird auf einen stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stromerzeugung Nordrhein-Westfalens ist auf einen stetig steigenden Anteil Erneuerbarer Energien umzustellen. Link zum Original
  27. Am Einspeisevorrang für erneuerbare Energien wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten am Einspeise-Vorrang für Erneuerbare Energien fest. Link zum Original
  28. Bis 2025 sollen mehr als 30 Prozent des Stroms in NRW aus erneuerbaren Energien stammen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, 2025 mehr als 30% des Stroms in NRW aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Link zum Original
  29. Die Landesregierung setzt sich verstärkt für eine bessere Systemintegration erneuerbarer Energien ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wird die Landesregierung ihre ambitionierte Politik für Erneuerbare Energien weiter stärken, und sich vermehrt für eine bessere Systemintegration einsetzen. Link zum Original
  30. NRW wird als Standort für erneuerbare Energien weiter profiliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen NRW als Standort für Erneuerbare Energien weiter profilieren. Link zum Original
  31. Das Marktanreizprogramm des Bundes für erneuerbare Wärme soll gesichert und über den Energie- und Klimafonds aufgestockt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Förderstruktur in NRW wie progres.nrw zu stärken, muss das Marktanreizprogramm des Bundes für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) gesichert und über den Energie- und Klimafonds des Bundes aufgestockt werden. Link zum Original
  32. Zur Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale erneuerbarer Energien werden ressortübergreifende Handlungsstrategien entwickelt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale der Erneuerbaren Energien werden wir ressortübergreifend Handlungsstrategien identifizieren und umsetzen. Link zum Original
  33. Der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung in NRW soll bis 2020 auf mindestens 15 Prozent ausgebaut werden, auch durch Repowering.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir den Anteil der Windenergie in NRW an der Stromversorgung auf mindestens 15 % bis 2020, auch durch Repowering, ausbauen. Link zum Original
  34. Kommunen erhalten Rechtssicherheit bei der Ausweisung von Windkonzentrationszonen und der Aufhebung von Höhenbeschränkungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen sollen bei der Ausweisung neuer Wind-Konzentrationszonen oder bei der Aufhebung von Höhenbeschränkungen die notwendige Rechtssicherheit bekommen. Link zum Original
  35. Im Bundesrat wird eine Änderung des § 249 Baugesetzbuch angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns im Bundesrat erneut für eine Änderung des § 249 BauGB einsetzen. Link zum Original
  36. Bei Interessenkonflikten zwischen Anwohnern, Kommunen, Naturschutz und Windenergie werden Lösungen im größtmöglichen Konsens angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei möglichen Interessenkonflikten zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern, Kommunen, Naturschutz und Windenergie streben wir Lösungen im größtmöglichen Konsens an. Link zum Original
  37. Die Akzeptanz der Windenergie wird durch kommunale Wertschöpfung und Bürgerwindparks gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Beratungsangeboten wollen wir die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie auch durch eine bessere kommunale Wertschöpfung und Bürgerwindparks sichern. Link zum Original
  38. Geeignete landeseigene Flächen werden identifiziert und zeitnah für die Windenergie genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Geeignete landeseigene Flächen werden mit dem Ziel identifiziert, auch diese Flächen zeitnah für die Windenergie zu nutzen. Link zum Original
  39. NRW soll Standort der Photovoltaik bleiben und nicht durch Bundespolitik geschädigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass NRW Photovoltaik- Standort bleibt und nicht auf Bundesebene geschädigt wird. Link zum Original
  40. Die Politik der Bundesregierung zur Photovoltaik-Vergütung wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die unberechenbare Politik der Bundesregierung zur Photovoltaik-Vergütung ist ein Angriff insbesondere gegen die Solarwirtschaft, den Mittelstand und das Handwerk. Link zum Original
  41. Für Unternehmen und Privathaushalte wird Planungssicherheit bei der Photovoltaik geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jetzt gilt es, Planungssicherheit für die Unternehmen und Privathaushalte zu schaffen. Link zum Original
  42. Gesetzliche Restriktionen für den Photovoltaik-Ausbau wie das Denkmalschutzgesetz werden auf Erleichterungen überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gesetzliche Restriktionen, die dem Ausbau entgegenstehen, wie etwa das Denkmalschutzgesetz, auf die Möglichkeit von Erleichterungen hin überprüfen. Link zum Original
  43. Vorhandene Wasserkraftstandorte werden erhalten und energetisch sowie ökologisch optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen vorhandene Standorte mit Wasserkraftanlagen erhalten, sie energetisch und ökologisch optimieren sowie neue Wasserkraftanlagen errichten, soweit dies mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Link zum Original
  44. Neue Wasserkraftanlagen werden errichtet, soweit dies mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen vorhandene Standorte mit Wasserkraftanlagen erhalten, sie energetisch und ökologisch optimieren sowie neue Wasserkraftanlagen errichten, soweit dies mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Link zum Original
  45. In jedem Regierungsbezirk wird mindestens eine neue Referenz-Wasserkraftanlage mit modernster Technologie errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem ersten Schritt wird in jedem Regierungsbezirk modellhaft mindestens eine neue Referenz- Wasserkraftanlage mit modernster Technologie errichtet. Link zum Original
  46. Geothermische Potenziale werden weiter erschlossen und wissenschaftlich begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die geothermischen Potenziale wollen wir weiterhin heben und wissenschaftlich begleiten. Link zum Original
  47. Ein Großteil der rund 450.000 elektrischen Nachtspeicherheizungen in NRW soll bis 2020 ersetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen unseres KWK- und Gebäudesanierungsprogramms wollen wir einen Großteil der rund 450.000 elektrischen Nachtspeicherheizungen in NRW bis 2020 ersetzen. Link zum Original
  48. Nach Auswertung der Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg wird eine gesetzliche Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärme für NRW eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit dem dortigen EWärmeG auswerten, um dann auf dieser Basis eine gesetzliche Regelung für NRW einzuführen. Link zum Original
  49. Die Energiewende wird sozial gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Energiewende sozial gestalten. Link zum Original
  50. Stromtarife sollen geringen Verbrauch begünstigen, etwa durch kostenneutrale lineare Tarife ohne Grundgebühren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir eine Tarifgestaltung erreichen, die einen geringen Energieverbrauch begünstigt (zum Beispiel kostenneutrale Einführung linearer Stromtarife durch die Abschaffung von Grundgebühren/-preisen). Link zum Original
  51. Die Landesregierung verfolgt ein Impuls-Programm Kraft-Wärme-Kopplung mit 250 Millionen Euro, auch über die laufende Förderperiode hinaus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung verfolgt deshalb ein Impuls-Programm Kraft-Wärme-Kopplung mit insgesamt 250 Millionen Euro, auch über die laufende Förderperiode hinaus. Link zum Original
  52. In der Förderperiode 2014 bis 2020 wird mit EU-Strukturfondsmitteln ein Schwerpunkt auf den Abbau von Investitionshemmnissen beim KWK-Ausbau gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir auch in der Förderperiode 2014 - 2020 mit den EU- Strukturfondsmitteln einen Schwerpunkt setzen, um bestehende Investitionshemmnisse beim Ausbau der KWK aufzulösen. Link zum Original
  53. Unter dem Dach der NRW.Bank wird ein revolvierender Energie-Infrastrukturfonds für KWK- und andere Energiewende-Infrastrukturprojekte eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Förderung dieser KWK-Projekte sowie zur Förderung von anderen, sich aus der Energiewende ergebenden Infrastrukturprojekten, soll unter dem Dach der NRW-Bank ein revolvierendes Finanzierungsinstrument (Energie-Infrastrukturfonds) eingerichtet werden. Link zum Original
  54. Die örtlichen Nah- und Fernwärmenetze werden vernetzt und verdichtet und die Fernwärmeschienen Niederrhein und Ruhr im Dialog mit den Kommunen verbunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Vernetzung und Verdichtung der örtlichen Nah- und Fernwärmenetze soll als ein Leitprojekt die Fernwärmeschienen Niederrhein und Ruhr im Dialog mit den Kommunen verbunden werden. Link zum Original
  55. Kommunale KWK-Modellprojekte werden angestoßen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir kommunale KWK- Modellprojekte anstoßen. Link zum Original
  56. NRW strebt eine Landesquote der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung von mehr als 25 Prozent bis 2020 an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bundesregierung plant, bis 2020 deutschlandweit 25 % des Stroms durch KWK zu erzeugen. NRW wird dies durch eine Landesquote von mehr als 25 % flankieren. Link zum Original
  57. Die Benachteiligung der Kraft-Wärme-Kopplung auf europäischer und Bundesebene soll beseitigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die vielfältige Diskriminierung der KWK auf Europa- und Bundesebene beseitigt wird. Link zum Original
  58. Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Übertragung von Strom- und Gasnetzen an Kommunen erleichtern und rechtssicher machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Übertragung der Netze zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, werden wir uns weiter für eine Änderung der entsprechenden Regelung im Energiewirtschaftsgesetz einsetzen. Link zum Original
  59. Lokale und regionale Pilotvorhaben für Energiemanagement, erneuerbare Energien und Klimaschutz werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Kommunen und Kreise bei ihren energiewirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen oder lokale und regionale Pilotvorhaben für Energiemanagement, Erneuerbare Energien und Klimaschutz umsetzen. Link zum Original
  60. Für die Integration erneuerbarer Energien werden Investitionsanreize für Kraft-Wärme-Kopplung, Speicher sowie Übertragungs- und Verteilnetze gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Integration der Erneuerbaren Energien sind Anreize für Investitionen in den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, von Speicherkapazitäten und von Übertragungs- und Verteilnetzen erforderlich. Link zum Original
  61. Neben neuen Übertragungstrassen werden bestehende Stromtrassen optimiert und neue Übertragungstechniken entwickelt und erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der notwendigen Genehmigung neuer Übertragungstrassen ist die Optimierung der bestehenden Stromtrassen und die Entwicklung und Erprobung neuer Übertragungstechniken unser Ziel. Link zum Original
  62. Der Netzausbau wird so anwohnerfreundlich wie möglich gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um mehr Akzeptanz zu erreichen, muss darüber hinaus der Netzausbau so anwohnerfreundlich wie möglich gestalten werden. Link zum Original
  63. Eine Novellierung des Energieleitungsausbaugesetzes soll weitere Erdkabel-Pilotstrecken auch in NRW ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Novellierung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) muss weitere Erdkabel- Pilotstrecken auch in NRW ermöglichen. Link zum Original
  64. NRW soll Modellregion für intelligente Stromnetze mit moderner Netzsteuerung und Ausbau von Speicherkapazitäten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein weiteres Ziel ist es, NRW zu einer Modellregion für intelligente Netze („Smart Grids“) mit moderner Netzsteuerung einschließlich der Entwicklung und des Ausbau von Speicherkapazitäten zu machen. Link zum Original
  65. Eine deutsche Netzgesellschaft auf Übertragungsnetzebene mit bestimmendem Einfluss der öffentlichen Hand wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für eine deutsche Netzgesellschaft auf der Übertragungsnetzebene mit bestimmendem Einfluss der öffentlichen Hand einsetzen, um die Effizienz des Netzbetriebes zu verbessern. Link zum Original
  66. Der Ausbau von Pumpspeicherkapazitäten in NRW wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung unterstützt den Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten in Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel die Projekte in der Eifel und im Weserbergland. Link zum Original
  67. Mit der NRW.Bank werden Finanzierungsinstrumente zur Absicherung von Planungskosten für Speicherprojekte in Talsperren, stillgelegten Bergwerken und Unterflurkraftwerken entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch vorhandene Talsperren, die Entwicklung und Realisierung von Speicherkraftwerken in stillgelegten Bergwerken und Unterflurkraftwerke bieten bisher ungenutzte Speicherpotenziale. Hierzu wollen wir in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank geeignete Finanzierungsinstrumente zur Absicherung von Planungskosten entwickeln. Link zum Original
  68. Atomkraft wird als unverantwortliche Form der Energieerzeugung abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Atomkraft ist aus vielen Gründen eine unverantwortliche Form der Energieerzeugung. Link zum Original
  69. Zum Atomausstieg gehört ein vollständiger Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zum Atomausstieg gehört jedoch auch ein vollständiger und endgültiger Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette. Link zum Original
  70. Die Bundesregierung soll den Bundesratsbeschluss zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs umsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darum werden wir darauf drängen, dass die Bundesregierung den von NRW initiierten Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs umsetzt. Link zum Original
  71. Die Urananreicherung in Gronau wird rechtssicher beendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Urananreicherung in Gronau rechtssicher beenden. Link zum Original
  72. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für einen europaweiten Atomausstieg einzusetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir die Bundesregierung dazu auffordern, sich für einen europaweiten Atomausstieg einzusetzen. Link zum Original
  73. Initiativen zur Verlegung der Konditionierungsanlage in Duisburg außerhalb dicht besiedelter Gebiete werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Initiativen unterstützen, die Konditionierungsanlage GNS in Duisburg außerhalb dicht besiedelter Gebiete zu verlegen. Link zum Original
  74. Atomtransporte quer durch NRW werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem lehnen wir sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab. Link zum Original
  75. Castoren, insbesondere die in Jülich lagernden, sollen nur noch einmal in ein Endlager transportiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist. Link zum Original
  76. Eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Standards der Strahlenschutzvorsorge wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zudem Evakuierungs- und Notfallpläne in NRW gründlich überprüfen und eine Bundesratsinitiative starten, um Standards der Strahlenschutzvorsorge zu verbessern. Link zum Original
  77. Die Errichtung von Atomforschungsanlagen und Forschungsreaktoren in NRW bleibt ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land NRW wird keinerlei Atomforschung mehr finanzieren, mit Ausnahme der Forschung für Sicherheit, Endlagerung und Rückbau. Dies gilt insbesondere für jedwede Finanzierung von Forschung für neue Kugelhaufenreaktoren und andere Reaktortechnik sowie für Transmutation. Die Errichtung entsprechender Forschungsanlagen und -reaktoren in NRW bleibt ausgeschlossen. Link zum Original
  78. Frühere Betreiber, Rechtsnachfolger und Eigentümer werden an der Finanzierung des Rückbaus des THTR Hamm-Uentrop beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen. Link zum Original
  79. Die Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte des AVR Jülich wird begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit der im Forschungszentrum Jülich eingerichteten Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte des AVR im Hinblick auf technische Probleme und Störfälle werden wir begleiten. Link zum Original
  80. Auf Bundesebene wird eine ergebnisoffene Endlagersuche gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich weiterhin auf Bundesebene für eine ernsthaft ergebnisoffene Endlagersuche einsetzen. Link zum Original
  81. Die Möglichkeiten des bisherigen Bergbaus werden für den Ausbau erneuerbarer Energien und Speichertechnologien unter Tage und auf Halden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die bei der RAG vorhandenen industriellen Kompetenzen erhalten und dabei auch die Möglichkeiten des bisherigen Bergbaus für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien untertage und auf Halden nutzen. Link zum Original
  82. NRW soll das Land mit der größten Stromproduktion Deutschlands bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    NRW ist das Land mit der größten Stromproduktion Deutschlands. Wir wollen, dass das so auch in Zukunft bleibt. Link zum Original
  83. Bis zur vollständigen Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energien werden noch fossile Kraftwerke benötigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Abschaltung aller Atomkraftwerke ist klar, dass bis zur vollständigen Deckung des Strombedarfs durch die Erneuerbaren Energien noch fossile Kraftwerke benötigt werden. Link zum Original
  84. Am Einspeisevorrang für erneuerbare Energien wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am Einspeisevorrang für Erneuerbaren Energien halten wir fest. Link zum Original
  85. Parallel zum Ausbau erneuerbarer Energien werden neben Speichern und Lastmanagement vor allem hochflexible und hocheffiziente fossile Kraftwerke benötigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir neben Speichern und Lastmanagement vor allem hochflexible und -effiziente fossile Kraftwerke. Link zum Original
  86. Gaskraftwerken kommt bei den fossilen Kraftwerken eine besondere Bedeutung zu.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gaskraftwerken kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Link zum Original
  87. Das GuD-Kraftwerk in Hürth und die geplanten Gaskraftwerke in Köln, Leverkusen, Düsseldorf, Krefeld und Bocholt gelten als wichtig für eine flexible und klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das im Bau befindliche Gas- und Dampf-Kraftwerk (GuD-Kraftwerk) in Hürth und die geplanten Gaskraftwerke in Köln, Leverkusen, Düsseldorf, Krefeld und Bocholt sind wichtig für eine flexible, ressourcenschonende und klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung, Versorgungssicherheit, Planungssicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Link zum Original
  88. Die Landesregierung fördert den Bau von Wärmeinfrastruktur, vor allem die Verknüpfung und Verdichtung von Nah- und Fernwärmenetzen sowie Wärmespeicher.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird darüber hinaus den Bau der notwendigen Infrastruktur, vor allem durch Verknüpfung und Verdichtung von Nah- und Fernwärmnetzen oder den Bau von Wärmespeichern, fördern. Link zum Original
  89. Der künftige Beitrag fossiler Energieträger zur Stromerzeugung und Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen wird diskutiert und bewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des Atomausstieges, des zunehmenden Anteiles erneuerbarer Energien, der ambitionierten Klimaschutzziele der Landesregierung ist der zukünftige Beitrag der fossilen Energieträger zur Stromerzeugung und zur Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren und zu bewerten. Link zum Original
  90. Im Rahmen des Klimaschutzplans wird eine Orientierungs- und Planungsperspektive für Investitionen in künftige Kraftwerke und Energieinfrastruktur abgeschätzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzplans wollen wir entlang der verabredeten Klimaziele und Klimaszenarien eine Orientierungs- und Planungsperspektive für Investitionen in zukünftige Kraftwerke und Energieinfrastruktur abschätzen. Link zum Original
  91. Eine „Plattform Kraftwerke“ wird eingerichtet, um im Dialog mit den Unternehmen einen wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Konsens zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine „Plattform Kraftwerke“ einrichten, um im Dialog mit den Unternehmen einen „wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Konsens“ mit Perspektive in NRW zu erreichen. Link zum Original
  92. Erwartet werden Aussagen zur Rolle der nordrhein-westfälischen fossilen Kraftwerke für die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund des Ausbaus erneuerbarer Energien.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei erwarten wir Aussagen • zur Rolle der nordrhein-westfälischen fossilen Kraftwerke zur Versorgungssicherheit der Stromversorgung vor dem Hintergrund des gewollten Ausbaus der erneuerbaren Energien in NRW und Deutschland, Link zum Original
  93. Erwartet werden Aussagen zur künftigen Leistungsabsicherung durch Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und erneuerbare Energien im Abgleich mit dem Energiekonzept des Bundes und den Klimaschutzzielen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • zur zukünftigen Leistungsabsicherung durch Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und Erneuerbaren Energien in ihrer zeitlichen Kompatibilität und im Abgleich zu dem Energiekonzept des Bundes und zu den Klimaschutzzielen auf Bundes- und Landesebene, Link zum Original
  94. Die Landesregierung baut selbst keine neuen Kraftwerke und reißt keine begonnenen Projekte ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei gilt: Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz dahingehend gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Link zum Original
  95. Es wird verbindlich vereinbart, dass die Kohleförderung entsprechend den Effizienzgewinnen schrittweise gesenkt wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb ist verbindlich zu vereinbaren, dass die Kohleförderung entsprechend der Effizienzgewinne schrittweise gesenkt wird. Link zum Original
  96. Neue Tagebaue sind nicht notwendig.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch deshalb sind neue Tagebaue nicht notwendig. Link zum Original
  97. Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark und die Stilllegung von Altanlagen, besonders in der Braunkohle, werden mit den Klimaschutzzielen von Bund und Land und dem Klimaschutzplan in Einklang gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb müssen Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark bzw. Stilllegung von Altanlagen besonders in der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen auf Bundes- und Landesebene sowie den im Klimaschutzplan festgelegten Maßnahmen in Einklang gebracht werden. Link zum Original
  98. Die vereinbarte Abschaltung von Altanlagen wird gegenüber dem Energieerzeuger durchgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir werden gegenüber dem Energieerzeuger die gemeinsam vereinbarte Abschaltung von Altanlagen durchsetzen. Link zum Original
  99. Die verbleibenden zwei 300-MW-Blöcke aus den Jahren 1966 und 1971 dürfen eine Folgenutzung des gesamten Standorts nicht länger behindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die danach verbleibenden zwei 300-MW-Blöcke aus den Jahren 1966 und 1971 mit einem Wirkungsgrad von ca. 30 % dürfen eine Folgenutzung des gesamten Standortes nicht länger behindern. Link zum Original
  100. Nicht mehr benötigte Kraftwerksanlagen werden spätestens zwei Jahre nach ihrer Stilllegung zurückgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nicht mehr benötigte Anlagen sind spätestens zwei Jahre nach ihrer Stilllegung zurückzubauen und die frei werdenden Flächen einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Link zum Original
  101. Im Rheinischen Revier wird der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zügig und kontinuierlich gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Auch im Rheinischen Revier wird der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zügig und kontinuierlich gesteigert. Link zum Original
  102. Die vorhandenen Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung werden so weit wie möglich ausgeschöpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Die vorhandenen Potenziale für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung sind so weit wie möglich auszuschöpfen. Link zum Original
  103. CCS rechtfertigt kein Aufschieben des Strukturwandels hin zu erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien.

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    Wortlaut im Vertrag
    CCS ist keine Begründung, den notwendigen und überfälligen Strukturwandel hin zu Erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien aufzuschieben. Link zum Original
  104. Die Suche und Gewinnung unkonventionellen Erdgases mit giftigen Chemikalien gilt als nicht verantwortbar.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar. Link zum Original
  105. Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und Fracking werden nicht erteilt, bis zweifelsfrei geklärt ist, dass keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu besorgen ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und - frackingmaßnahmen zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden sind und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz). Link zum Original
  106. Das Bergrecht wird novelliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne soll das Bergrecht novelliert werden. Link zum Original
  107. Die Biomassestrategie wird realistisch, ausgewogen und nachhaltig als Teil der Förderung erneuerbarer Energien weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Biomassestrategie wollen wir realistisch, ausgewogen, nachhaltig und als integralen Bestandteil der Förderung der Erneuerbaren Energien weiterentwickeln. Link zum Original
  108. Eine Bundesratsinitiative für einheitliche und verbindliche Kriterien zur Kennzeichnung von Ökostromangeboten wird eingebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb insbesondere Bundesratsinitiativen für einheitliche und verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von Ökostromangeboten, zur Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs- Verordnung (CO2-Ausstoß gemessen an der Fahrzeugstandfläche bzw. Anzahl der Sitzplätze) sowie für einheitliche Standards und Kriterien für Energiepreisportale einbringen. Link zum Original
  109. Eine Bundesratsinitiative für einheitliche Standards und Kriterien für Energiepreisportale wird eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb insbesondere Bundesratsinitiativen für einheitliche und verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von Ökostromangeboten, zur Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs- Verordnung (CO2-Ausstoß gemessen an der Fahrzeugstandfläche bzw. Anzahl der Sitzplätze) sowie für einheitliche Standards und Kriterien für Energiepreisportale einbringen. Link zum Original
  110. Im Dialog mit Energieversorgern und Verbraucherverbänden werden Lösungen gegen Stromsperren und Energiearmut erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Dialog mit den Energieversorgern und Verbraucherverbänden Lösungen erarbeiten, um Stromsperren zu vermeiden und Energiearmut wirksam zu reduzieren. Link zum Original
  111. Stromtarife sollen einen geringen Energieverbrauch begünstigen, etwa durch kostenneutrale lineare Tarife ohne Grundgebühren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Tarifgestaltung erreichen, die einen geringen Energieverbrauch begünstigt (z. B. kostenneutrale Einführung linearer Stromtarife durch die Abschaffung von Grundgebühren/-preisen). Link zum Original
  112. Mit Verbraucherzentrale und Wohlfahrtsverbänden werden Modellprojekte gegen Energiearmut und Stromsperren gestartet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit der Verbraucherzentrale und den Wohlfahrtsverbänden starten wir Modellprojekte gegen Energiearmut und Stromsperren. Link zum Original
  113. Nach Evaluierung der Modellprojekte gegen Energiearmut und Stromsperren wird ein landesweites Angebot geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit der Verbraucherzentrale und den Wohlfahrtsverbänden starten wir Modellprojekte gegen Energiearmut und Stromsperren. Nach deren Evaluierung wollen wir ein landesweites Angebot schaffen. Link zum Original
  114. Kommunen werden dabei unterstützt, ihre Energienetze wieder selbst zu betreiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Bestrebungen vieler Kommunen, ihre Energienetze wieder selbst zu betreiben und unterstützen sie dabei. Link zum Original
  115. Der Euratom-Vertrag mit seiner Verpflichtung zur bedingungslosen Förderung von Atomkraft und Kernfusion soll reformiert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 174 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Besonders reformbedürftig ist der völlig überholte Euratom-Vertrag aus den 1950er Jahren, der die Europäische Union noch immer auf eine bedingungslose Förderung der Atomkraft und der Kernfusion verpflichtet. Link zum Original
  116. Die Europäische Union soll vertraglich auf die Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie intelligenter Netze und Speicher verpflichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 174 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine klare vertragliche Verpflichtung der Europäischen Union auf den Klimaschutz, die Förderung der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der intelligenten Netze und Speicher sowie einen sicheren Ausstieg aus der Kernenergie. Link zum Original
  117. Die Europäische Union soll vertraglich auf einen sicheren Ausstieg aus der Kernenergie verpflichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 174 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine klare vertragliche Verpflichtung der Europäischen Union auf den Klimaschutz, die Förderung der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der intelligenten Netze und Speicher sowie einen sicheren Ausstieg aus der Kernenergie. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 56, Grüne 39 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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