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Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2012–2017 NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW

Forderungen zu Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und Grüne · Original

Der Vertrag enthält 105 von 2.465 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 105
  1. Lebenswerte Wohnquartiere werden gemeinsam mit Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen gestaltet und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen lebenswerte Wohnquartiere gestalten und weiterentwickeln. Link zum Original
  2. Es wird geprüft, wie zusätzlicher studentischer Wohnraum mobilisiert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist zu prüfen, inwieweit zusätzlicher Wohnraum mobilisiert werden kann. Link zum Original
  3. Die Mittel für die Gebäudesanierung sollen aufgestockt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Energieeffizienzmaßnahmen und die Einführung eines Energieeffizienzfonds sind genauso wie die Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung und das Erneuerbare-Wärmegesetz auch für Bestandsgebäude unverzichtbar. Link zum Original
  4. Die energetische Sanierungsquote von rund einem Prozent wird signifikant gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sanierungsquote von derzeit rund ein Prozent wollen wir signifikant steigern und dafür die die Förderprogramme des Bundes mit den Programmen in Nordrhein- Westfalen verzahnen. Link zum Original
  5. Die Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Gebäudesanierung werden verzahnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sanierungsquote von derzeit rund ein Prozent wollen wir signifikant steigern und dafür die die Förderprogramme des Bundes mit den Programmen in Nordrhein- Westfalen verzahnen. Link zum Original
  6. KfW-Programme sollen auch für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude nutzbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass KfW-Programme auch für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude genutzt werden können. Link zum Original
  7. Neubauten des Landes werden nur noch als energiesparende Bauten deutlich unterhalb der geltenden Energieeinsparverordnung errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neubauten des Landes werden nur noch als energiesparende Bauten ambitioniert unterhalb der jeweils gültigen EnEV errichtet. Link zum Original
  8. EU-Strukturfonds sollen für die energetische Sanierung des Gebäudebestands geöffnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir die Öffnung von EU-Strukturfonds für Maßnahmen der energetischen Sanierung des Gebäudebestands ermöglichen. Link zum Original
  9. Die Evonik-Wohnungsbestände werden so bewirtschaftet, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter langfristig gesichert sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Drittens müssen die Evonik- Wohnungsbestände auch zukünftig so bewirtschaftet werden, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter langfristig gesichert werden. Link zum Original
  10. Das Kleingartenwesen wird gefördert und es werden neue Zukunftsperspektiven dafür entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Kleingartenwesen fördern, die Ergebnisse der Kleingartenstudie umsetzen und neue Zukunftsperspektiven entwickeln. Link zum Original
  11. Die Ergebnisse der Kleingartenstudie werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Kleingartenwesen fördern, die Ergebnisse der Kleingartenstudie umsetzen und neue Zukunftsperspektiven entwickeln. Link zum Original
  12. Ein Sozialfonds Kleingartenkredite, der Familien mit geringem Einkommen einen Kleingarten ermöglicht, wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu prüfen wir ein Konzept für einen „Sozialfonds Kleingartenkredite“, der Familien mit geringem Einkommen die Finanzierung eines Kleingartens ermöglichen soll. Link zum Original
  13. Das Land beteiligt sich am Programm Grüne Stadt zur Verbesserung sozial benachteiligter Stadtteile.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang leisten wir einen Beitrag zum Programm „Grüne Stadt“, welches insbesondere sozial benachteiligte Stadtteile zügig verbessert. Link zum Original
  14. Die Landesbauordnung wird novelliert, um die Holzverwendung im Bau zu erhöhen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Steigerung der Holzverwendung aus heimischen Wäldern bei Neubau und im Bestand (Gebäudesanierung) erreichen, z.B. durch eine Novelle der Landesbauordnung Link zum Original
  15. Das Handeln aller an Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung Beteiligten wird verbindlicher abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darum wollen wir das Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung beteiligten Personen und Institutionen verbindlicher abstimmen und öffentliche und private Investitionen besser koordinieren. Link zum Original
  16. Öffentliche und private Investitionen in der Stadtentwicklung werden besser koordiniert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darum wollen wir das Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung beteiligten Personen und Institutionen verbindlicher abstimmen und öffentliche und private Investitionen besser koordinieren. Link zum Original
  17. Wissen und finanzielle Mittel werden für eine integrierte Stadtentwicklungspolitik gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unser Wissen und unsere finanziellen Mittel bündeln, damit die Wirksamkeit der knappen öffentlichen Mittel verbessern und ein neues Verantwortungsbewusstsein für eine integrierte Stadtentwicklungspolitik schaffen. Link zum Original
  18. Die stadtentwicklungsbezogenen Aktivitäten der Fachministerien werden besser abgestimmt und verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bemühungen der verschiedenen Fachministerien, die im Bereich Stadtentwicklung tätig sind oder auf die Stadtentwicklung Einfluss nehmen, wollen wir besser aufeinander abstimmen und verknüpfen. Link zum Original
  19. Eine soziale, alters- und behindertengerechte, klimaangepasste und integrierte Stadtentwicklungspolitik soll die Standortqualität der Städte stärken und gleichberechtigte Teilhabe sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer sozial orientierten, alters- und behindertengerechten, klimaangepassten, integrierten und integrativen Stadtentwicklungspolitik und Wohnungsbauförderung wollen wir die Standortqualitäten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten und stärken sowie die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller sichern. Link zum Original
  20. Nach dem Leitbild „Grüne Stadt“ werden mehr wohnortnahes Grün, Grüngürtel, Stadtbäume, Parkanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des Klimawandels streben wir im Sinne eines Leitbildes „Grüne Stadt“ als Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung mehr wohnortnahes Grün, Grüngürtel, Stadtbäume, Parkanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung an. Link zum Original
  21. Bürgerinnen und Bürger werden aktiv in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes in Stadtentwicklung und Wohnpolitik eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Stadtentwicklungs- und Wohnpolitik bindet die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes ein. Link zum Original
  22. Die Initiative StadtBauKultur wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört auch, dass wir die Initiative StadtBauKultur fortsetzen, die Baukultur durch Wettbewerbe fördern und die Fortentwicklung des Stadttourismus unterstützen. Link zum Original
  23. Baukultur wird durch Wettbewerbe gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört auch, dass wir die Initiative StadtBauKultur fortsetzen, die Baukultur durch Wettbewerbe fördern und die Fortentwicklung des Stadttourismus unterstützen. Link zum Original
  24. Der Bund soll die Städtebaufördermittel in bisheriger Höhe bereitstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir gegenüber der Bundesregierung auch weiterhin auf die Ausstattung der Städtebaufördermittel in bisheriger Höhe dringen. Link zum Original
  25. Die Bundesmittel für die Stadtentwicklung sollen auf hohem Niveau verstetigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundsätzlich werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesmittel für die Stadtentwicklung insgesamt auf hohem Niveau verstetigt werden. Link zum Original
  26. Das Programm „Soziale Stadt“ wird in einem integrierten Rahmenkonzept verbindlich mit den anderen beteiligten Ressorts verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Soziale Stadt“ wollen wir mit den anderen beteiligten Ressorts im Rahmen eines integrierten Rahmenkonzeptes verbindlich verknüpfen. Link zum Original
  27. Aus dem Bundesprogramm „Stadtumbau West“ sollen zusätzliche Mittel für die Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in vom Truppenabzug betroffenen Gemeinden bereitgestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus fordern wir für das Land zusätzliche Mittel im Rahmen des Bundesprogramms „Stadtumbau-West“ für die Bewältigung der Konversion der ehemaligen militärisch genutzten Flächen in den durch Truppenabzug betroffenen Gemeinden. Link zum Original
  28. Ein stärkerer Einsatz von EFRE-Mitteln für die Stadtentwicklungspolitik in NRW wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir prüfen, inwieweit Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stärker als bisher für die Stadtentwicklungspolitik in Nordrhein- Westfalen eingesetzt werden können. Link zum Original
  29. Vorsorgende Stadtentwicklungspolitik soll nicht durch Entscheidungen auf europäischer Ebene behindert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere vorsorgende Politik darf nicht durch Entscheidungen auf europäischer Ebene behindert werden. Link zum Original
  30. Stadtentwicklungs- und Wohnpolitik werden stadtteilorientiert neu ausgerichtet, indem Förderansätze verzahnt und unter Koordination des Städtebauministeriums konzentriert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir eine stadtteilorientierte Neuausrichtung der Stadtentwicklungs- und Wohnpolitik, indem wir vorhandene Förderansätze der sozialen Wohnraumförderung und der Stadtentwicklung enger miteinander verzahnen und mit stadt- und wohnrelevanten Förderprogrammen anderer Fachressorts unter Koordination des Städtebauministeriums konzentrieren. Link zum Original
  31. Städte werden bei der Entwicklung integrierter Konzepte beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Städte bei der Entwicklung integrierter Konzepte beraten und werden eine Förderstrategie erarbeiten, mit der wir den Kommunen bei der Umsetzung dieser Konzepte helfen können. Link zum Original
  32. Eine Förderstrategie zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung integrierter Konzepte wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Städte bei der Entwicklung integrierter Konzepte beraten und werden eine Förderstrategie erarbeiten, mit der wir den Kommunen bei der Umsetzung dieser Konzepte helfen können. Link zum Original
  33. Ein nachfragegerechtes Wohnungsangebot in allen Preissegmenten und ein attraktives Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein nachfragegerechtes, breit gefächertes Wohnungsangebot in allen Preissegmenten und ein attraktives Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren schaffen. Link zum Original
  34. Integrierte Stadtentwicklungsansätze unter Einbeziehung von sozialer und technischer Infrastruktur, Nahversorgung und gesellschaftlicher Teilhabe werden auf den Weg gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir integrierte (stadtentwicklungs-) Ansätze auf den Weg bringen, die auch die soziale und technische Infrastruktur, funktionierende Nahversorgung und Chancen für die Anbindung an das gesellschaftliche Leben für alle Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen. Link zum Original
  35. Die Versorgung insbesondere einkommensschwacher Menschen mit bezahlbarem, verbrauchsarmem und barrierefrei erreichbarem Wohnraum wird deutlich verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit unserer sozialen Wohnraumpolitik wollen wir die Versorgung der Menschen, insbesondere mit geringeren Einkommen, mit bezahlbarem, verbrauchsarmen und möglichst barrierefrei erreichbarem Wohnraum deutlich verbessern. Link zum Original
  36. Ein wirksamer Mieterschutz wird als Bestandteil der Wohnungspolitik angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Zukunftsthema Wohnen gehören selbstverständlich auch ein wirksamer Mieterschutz und ein wirksames Instrumentarium für die kommunale Wohnungswirtschaft, um auf vernachlässigte Wohnungsbestände und verantwortungslose Wohnungsunternehmen einwirken zu können. Link zum Original
  37. Die kommunale Wohnungswirtschaft soll ein wirksames Instrumentarium gegen vernachlässigte Wohnungsbestände und verantwortungslose Wohnungsunternehmen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Zukunftsthema Wohnen gehören selbstverständlich auch ein wirksamer Mieterschutz und ein wirksames Instrumentarium für die kommunale Wohnungswirtschaft, um auf vernachlässigte Wohnungsbestände und verantwortungslose Wohnungsunternehmen einwirken zu können. Link zum Original
  38. Das Wohnungsbauvermögen des Landes als Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung ist das Wohnungsbauvermögen des Landes, das die wohnungspolitische Handlungsfähigkeit des Landes sicherstellt und für den sozialen Wohnungsbau und die Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren verwendet wird. Dieses Vermögen werden wir erhalten. Link zum Original
  39. Der Mitteleinsatz der Wohnungsbauförderung soll flexibler auf regional unterschiedliche Anforderungen reagieren können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die zunehmende Ausdifferenzierung der Wohnungsmärkte in den einzelnen schrumpfenden und wachsenden Städten und Regionen des Landes macht jedoch eine höhere Flexibilisierung des Mitteleinsatzes notwendig, um auf die regional unterschiedlichen Anforderungen reagieren zu können. Link zum Original
  40. In der Wohnungsbauförderung werden verstärkt integrierte Förderansätze benötigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem bedarf es verstärkt integrierter Förderansätze, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Link zum Original
  41. Der Bund soll die Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung nach 2013 bis 2019 in unverminderter Höhe bereitstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber dem Bund werden wir darauf dringen, dass die entsprechenden Entflechtungsmittel auch nach 2013 erhalten bleiben und bis zum Jahr 2019 in unverminderter Höhe zur Verfügung gestellt sowie für die soziale Wohnraumförderung verwandt werden. Link zum Original
  42. Die soziale Wohnraumförderung wird nach regionalem Bedarf gesteuert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die soziale Wohnraumförderung wollen wir nach regionalen Bedarfsgesichtspunkten steuern. Link zum Original
  43. Neubau vor allem in Wachstumsregionen, energetische Sanierung und Ersatzneubau bleiben Kernaufgaben der sozialen Wohnraumförderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neubau, insbesondere in den Wachstumsregionen des Landes, energetische Sanierung sowie Ersatzneubau für nicht mehr zeitgemäße und abgängige Mietwohnungen bleiben die Kernaufgaben der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Link zum Original
  44. Die soziale Wohnraumförderung wird zu einem Instrument der Quartiersentwicklung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus muss Soziale Wohnraumförderung zukünftig zu einem Instrument der Quartiersentwicklung weiterentwickelt werden und dabei so ausgestaltet sein, dass die Bereitstellung familien-, generationen- und altengerechten Wohnraums im Bestand forciert wird. Link zum Original
  45. Die soziale Wohnraumförderung soll die Bereitstellung familien-, generationen- und altengerechten Wohnraums im Bestand forcieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus muss Soziale Wohnraumförderung zukünftig zu einem Instrument der Quartiersentwicklung weiterentwickelt werden und dabei so ausgestaltet sein, dass die Bereitstellung familien-, generationen- und altengerechten Wohnraums im Bestand forciert wird. Link zum Original
  46. Wohnraumförderung erfolgt grundsätzlich auf Basis kommunaler Handlungskonzepte, die Wohnungseigentümer und Bestandshalter einbeziehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Förderung soll grundsätzlich auf der Basis kommunaler Handlungskonzepte erfolgen, die auch institutionelle und private Wohnungseigentümer bzw. Bestandshalter in diese Handlungskonzepte einbeziehen sollten. Link zum Original
  47. Fördermöglichkeiten und Finanzierungswege für schwierige Wohnquartiere, insbesondere stadtteilprägende Problemimmobilien, werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Fördermöglichkeiten und Finanzierungswege für schwierige Wohnquartiere in den Städten entwickeln, insbesondere für stadtteilprägende Problemimmobilien und so die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes NRW erhöhen. Link zum Original
  48. Für teilrentierliche Maßnahmen werden Stadtteilentwicklungsfonds unter Nutzung von EU-Fördermitteln erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für teilrentierliche Maßnahmen unter Nutzung von EU- Fördermitteln Stadtteilentwicklungsfonds erproben. Link zum Original
  49. Wohnungsbauförderung, Städtebauförderung und Mobilität werden stärker miteinander verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Wohnungsbau-, Städtebauförderung und Mobilität für die Menschen in unserem Land stärker miteinander verknüpfen. Link zum Original
  50. Die Förderung wird stärker von querschnittsorientierten Förderkonzepten abhängig gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung wollen wir stärker von geeigneten querschnittsorientierten Förderkonzepten abhängig machen. Link zum Original
  51. Die Eigentumsförderung bleibt Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung in NRW.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 89 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang bleibt die Eigentumsförderung für uns ein Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Link zum Original
  52. Die Eigentumsförderung wird auf die Erfordernisse des demografischen Wandels ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 89 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang bleibt die Eigentumsförderung für uns ein Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Wir werden sie auf die zeitgemäßen Erfordernisse des demographischen Wandels ausrichten. Link zum Original
  53. Eine breitere Eigentumsförderung wird angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts historisch niedriger Kapitalmarktzinsen ist eine breitere Eigentumsförderung weder erforderlich noch ökonomisch oder finanzwirtschaftlich zu vertreten. Link zum Original
  54. Die Anstrengungen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands werden intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Anstrengungen zur energetischen Sanierung des Bestands daher intensivieren. Link zum Original
  55. Im Dialog mit der Wohnungswirtschaft werden Maßnahmen zu Klimaschutz und demografischem Wandel vereinbart und mehr Sanierungs- und Neubaumaßnahmen angestoßen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit der Wohnungswirtschaft in einen Dialog eintreten, um möglichst schnell Maßnahmen zum Klimaschutz und zum demographischen Wandel zu vereinbaren und mehr Sanierungs- und Neubaumaßnahmen auf den Weg zu bringen, die für die Menschen, die Wohnungsunternehmen und das Klima vorteilhaft sind. Link zum Original
  56. Die Förderrichtlinien für den Neubau werden bis 2020 schrittweise auf das EU-Ziel des Niedrigstenergiegebäudes ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Beim Neubau werden wir in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft die Förderrichtlinien schrittweise bis 2020 auf das von der EU vorgegebene Ziel des Niedrigstenergiegebäude ausrichten. Link zum Original
  57. Eine sozial gerechte, von Bund und Ländern gerecht finanzierte steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns deshalb weiterhin für sozial gerechte und von Bund und Ländern gerecht finanzierte steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen einsetzen. Link zum Original
  58. Der Bund soll energetische Gebäudesanierung zusätzlich direkt fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns deshalb weiterhin für sozial gerechte und von Bund und Ländern gerecht finanzierte steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen einsetzen. Zusätzlich fordern wir eine Direktförderung durch den Bund. Link zum Original
  59. Der Bund soll über die KfW auskömmliche Mittel bereitstellen und auf hohem Niveau verstetigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber der Bundesregierung werden wir darauf dringen, dass auskömmliche Mittel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt und auf hohem Niveau verstetigt werden. Link zum Original
  60. Der EFRE soll für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung geöffnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir auf eine Öffnung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für Maßnahmen der energetischen Sanierung des Gebäudebestands drängen. Link zum Original
  61. Die Fördermöglichkeiten von EFRE, KfW und sozialer Wohnraumförderung werden besser verzahnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeiten von EFRE, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und sozialer Wohnraumförderung wollen wir besser miteinander verzahnen. Link zum Original
  62. Der Mieterschutz wird weiter verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Mieterschutz wollen wir weiter verbessern. Link zum Original
  63. Die Wirkungen der neuen Kündigungssperrfristen werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wirkungen der neuen Kündigungssperrfristen wollen wir gewissenhaft prüfen. Link zum Original
  64. Deutlich mehr Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten sollen erhöhten Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, dass deutlich mehr Mieterinnen und Mieter in den angespannten Wohnungsmärkten unseres Landes einen erhöhten Kündigungsschutz im Fall von Eigenbedarfskündigungen erhalten. Link zum Original
  65. Die Gebietskulissen für erhöhten Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen werden nach Möglichkeit ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, dass deutlich mehr Mieterinnen und Mieter in den angespannten Wohnungsmärkten unseres Landes einen erhöhten Kündigungsschutz im Fall von Eigenbedarfskündigungen erhalten. Deshalb streben wir wenn möglich, sowohl eine als auch eine quantitative Ausweitung der Gebietskulissen an. Link zum Original
  66. Für Erhaltungssatzungsgebiete wird ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Erhaltungssatzungsgebiete werden wir in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, in wie weit bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden kann. Link zum Original
  67. Mieterinnen und Mieter in vernachlässigten Wohnungsbeständen sollen mehr konkrete gesetzliche Hilfe erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Mieterinnen und Mieter in vernachlässigten Wohnungsbeständen - sogenannten „Heuschreckenbeständen“ - brauchen mehr konkrete gesetzliche Hilfe. Link zum Original
  68. Änderungen des Mietrechts auf Bundesebene zulasten der Mieterinnen und Mieter werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Veränderungen des Mietrechts auf Bundesebene, die zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen, lehnen wir ab. Link zum Original
  69. Die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Finanzinvestoren“ werden aufgearbeitet, veröffentlicht und in politische Konsequenzen umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ergebnisse der Enquete-Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Finanzinvestoren" wollen wir aufarbeiten, sichern, veröffentlichen und politische Konsequenzen ziehen. Link zum Original
  70. Die Instrumente der kommunalen Wohnungsaufsicht werden geschärft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus den bisherigen Ergebnissen zeichnet sich ab, dass wir die Instrumente der kommunalen Wohnungsaufsicht schärfen und die Rechte der betroffenen Mieterinnen und Mieter stärken wollen. Link zum Original
  71. Die Rechte betroffener Mieterinnen und Mieter werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus den bisherigen Ergebnissen zeichnet sich ab, dass wir die Instrumente der kommunalen Wohnungsaufsicht schärfen und die Rechte der betroffenen Mieterinnen und Mieter stärken wollen. Link zum Original
  72. Die Eingriffsmöglichkeiten bei Problemimmobilien und der Zugriff auf verantwortliche Eigentümer werden erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir zielen darauf ab, die Möglichkeiten des Eingriffs bei Problemimmobilien und des Zugriffs auf die verantwortlichen Wohneigentümerinnen und -eigentümer zu erweitern und die Rechtsinstrumente unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB), innerhalb des Mietrechts (BGB), des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), des Sozialgesetzbuches (SGB II), der Landesbauordnung (LBO) NRW und des Wohnraumförderungsgesetz NRW (WFNG NRW) zu schärfen. Link zum Original
  73. Die Rechtsinstrumente unter anderem in BauGB, BGB-Mietrecht, WEG, SGB II, Landesbauordnung und WFNG NRW werden geschärft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir zielen darauf ab, die Möglichkeiten des Eingriffs bei Problemimmobilien und des Zugriffs auf die verantwortlichen Wohneigentümerinnen und -eigentümer zu erweitern und die Rechtsinstrumente unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB), innerhalb des Mietrechts (BGB), des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), des Sozialgesetzbuches (SGB II), der Landesbauordnung (LBO) NRW und des Wohnraumförderungsgesetz NRW (WFNG NRW) zu schärfen. Link zum Original
  74. Eine Ergänzung der Rechtsgrundlagen um kombinierte Instandsetzungs- und Vermietungsanordnungen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Ergänzung der Rechtsgrundlagen um kombinierte Instandsetzungs- und Vermietungsanordnungen, die Aufnahme des ordentlichen Kaufmanns im Sinne des Handelsrechts sowie gegebenenfalls weitere Instrumente prüfen. Link zum Original
  75. Die Aufnahme des ordentlichen Kaufmanns im Sinne des Handelsrechts in die Rechtsgrundlagen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Ergänzung der Rechtsgrundlagen um kombinierte Instandsetzungs- und Vermietungsanordnungen, die Aufnahme des ordentlichen Kaufmanns im Sinne des Handelsrechts sowie gegebenenfalls weitere Instrumente prüfen. Link zum Original
  76. Kosten kommunaler Ersatzvornahmen werden in Zwangsversteigerungsverfahren als öffentliche Last erstrangig behandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch die Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft im Rahmen von Zwangs- versteigerungsverfahren, indem die Kosten von erfolgten Ersatzvornahmen als „öffentliche Last“ erstrangig zu behandeln sind. Link zum Original
  77. Kommunen werden bei der Aufwertung schwieriger Wohnquartiere und beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Kommunen bei der Aufwertung schwieriger Wohnquartiere und beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien unterstützen. Link zum Original
  78. Auf Basis kommunaler Handlungs- und Stadtteilentwicklungskonzepte werden querschnittsorientierte, integrierte Fördermöglichkeiten geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf der Basis von kommunalpolitischen Handlungs- bzw. Stadtteilentwicklungskonzepten querschnittsorientierte, integrierte und zielgenaue Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Link zum Original
  79. Die Erstellung von Konzepten für Kooperationen mit wohnungswirtschaftlichen Investoren zur Quartiersstabilisierung und Wohnraumversorgung wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erstellung entsprechender Konzepte werden wir unterstützen, um damit im Rahmen von Kooperationen mit wohnungswirtschaftlichen Investoren die Wohnraumversorgung von Zielgruppen, die Stabilisierung des Wohnquartiers, die Aufwertung des Wohnumfeldes und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sicherzustellen. Link zum Original
  80. Ankaufdarlehen für den Erwerb verwahrloster Immobilien in Zwangsversteigerungsverfahren werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien werden wir grundlegend prüfen, inwieweit speziell bei Zwangsversteigerungsverfahren Ankaufdarlehen für deren Erwerb bereitgestellt werden können. Link zum Original
  81. Landesweit werden qualifizierte Mietspiegel angestrebt, um Mietsituation und Rechtsschutz von Transferleistungsbeziehenden zu verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns landesweit für qualifizierte Mietspiegel einsetzen, damit die Mietsituation und der Rechtsschutz für Transferleistungsbezieherinnen- und - bezieher verbessert werden können. Link zum Original
  82. Vermieter, die Wohnungen verwahrlosen lassen, sollen nicht von garantierten Mieteinnahmen und kaum geprüften Nebenkostenabrechnungen bei Transferleistungsbeziehenden profitieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vermieterinnen und Vermietern, die in ihre Wohnungen nicht investieren und diese verwahrlosen lassen, sollen nicht von garantierten Mieteinnahmen und kaum hinterfragten Nebenkostenabrechnungen profitieren können („Geschäftsmodell Hartz IV“). Link zum Original
  83. Kombinierte Instandsetzungs- und Untervermietungsanordnungen zur Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, inwieweit mit kombinierten Instandsetzungs- und Untervermietungsanordnungen das Instrumentarium der kommunalen Wohnungswirtschaft weiter gestärkt werden kann. Link zum Original
  84. Verantwortungsbewusste Bestandshalter, auch kleiner Wohnungsbestände, werden in ihrer Eigenverantwortlichkeit gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verantwortungsbewusste Bestandshalter – auch von kleinen Wohnungsbeständen – die ein unverzichtbarer und stabilisierender Faktor für die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen sind, wollen wir in ihrer Eigenverantwortlichkeit stärken. Link zum Original
  85. Die Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften des Wohnens wird gesetzlich ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in diesem Zusammenhang die Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften des Wohnens gesetzlich ermöglichen und die Kooperationsstrukturen ausbauen. Link zum Original
  86. Kooperationsstrukturen von Wohnungsbestandshaltern werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in diesem Zusammenhang die Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften des Wohnens gesetzlich ermöglichen und die Kooperationsstrukturen ausbauen. Link zum Original
  87. Kommunale Wohnungsunternehmen werden bei ihrer Aufgabe unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunale Wohnungsunternehmen sind für die kommunale Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik unverzichtbar. Wir werden diese Unternehmen nach Kräften bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützen. Link zum Original
  88. Die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften und Baugruppen wird weiterhin positiv begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir auch weiterhin die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften und Baugruppen positiv begleiten und uns für die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen einsetzen. Link zum Original
  89. Die Rahmenbedingungen für Wohnungsgenossenschaften und Baugruppen werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir auch weiterhin die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften und Baugruppen positiv begleiten und uns für die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen einsetzen. Link zum Original
  90. Die Landesbauordnung wird zur besseren Beachtung von Kinderbelangen fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Landesbauordnung zur Verbesserung der Beachtung von Kinderbelangen und Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickeln. Link zum Original
  91. Die Landesbauordnung wird zu mehr Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Landesbauordnung zur Verbesserung der Beachtung von Kinderbelangen und Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickeln. Link zum Original
  92. Die Brandschutzregeln der Landesbauordnung werden angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vereinfachung von Antragsverfahren werden wir prüfen und Anpassungen beim Brandschutz vornehmen. Link zum Original
  93. Eine Novelle der Landesbauordnung setzt die bedarfsgerechte Gestaltung von Wohnquartieren und Sozialräumen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention um.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besitzt für uns die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik insgesamt sowie der Wohnquartiere und der Sozialräume im Einzelnen große Bedeutung. In einer Novelle der Landesbauordnung wollen wir dies aufgreifen, um allen Menschen eine möglichst gleichberechtigte soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Link zum Original
  94. Die Barrierefreiheitsregelungen in § 55 der Landesbauordnung und die Unterstützung kommunaler Akteure bei der Zugänglichkeit von Gebäuden und Sozialräumen haben Vorrang.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Regelungen zur Barrierefreiheit in § 55 und die Unterstützung der kommunalen Akteurinnen und Akteure bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden und Sozialräumen sind uns wichtig. Link zum Original
  95. Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen wird noch im laufenden Jahr in der Landesbauordnung verpflichtend.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen deshalb noch in diesem Jahr den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in der Landesbauordnung gesetzlich verpflichtend machen. Link zum Original
  96. Die Rauchwarnmelderpflicht richtet sich an Mieterinnen und Mieter sowie selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen deshalb noch in diesem Jahr den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in der Landesbauordnung gesetzlich verpflichtend machen. Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und Mieter bzw. die selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Link zum Original
  97. Für Rauchwarnmelder wird intensive Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unverzichtbar ist daneben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für Rauchwarnmelder. Link zum Original
  98. Mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung wird das Angebot an geeignetem und bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit Behinderung erweitert und verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir durch die Bereitstellung von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung kontinuierlich das Angebot, der für Menschen mit Behinderung geeignet und bezahlbar ist, erweitern und verbessern. Link zum Original
  99. Das Programm der NRW.Bank zum Abbau von Barrieren wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm der NRW.Bank zum Abbau von Barrieren werden wir fortsetzen. Link zum Original
  100. Die Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung und soziale Teilhabe müssen im direkten Lebensumfeld der Menschen, ihrem Quartier, vorhanden sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung und soziale Teilhabe müssen dort vorhanden sein, wo die Menschen leben und auch im Alter leben wollen: In ihrem direkten Lebensumfeld, ihrem "Quartier". Link zum Original
  101. Die Entwicklung von Quartierskonzepten, die Versorgungssicherheit im Wohnumfeld gewährleisten, wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Entwicklung von Quartierskonzepten befördern, die eine Versorgungssicherheit im Wohnumfeld gewährleisten und unsere bisherigen Anstrengungen zur Umgestaltung der Wohnquartiere, ausgerichtet an den Bedürfnissen von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, intensivieren. Link zum Original
  102. Die Umgestaltung der Wohnquartiere nach den Bedürfnissen älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen wird intensiviert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Entwicklung von Quartierskonzepten befördern, die eine Versorgungssicherheit im Wohnumfeld gewährleisten und unsere bisherigen Anstrengungen zur Umgestaltung der Wohnquartiere, ausgerichtet an den Bedürfnissen von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, intensivieren. Link zum Original
  103. Der Einsatz für bessere Rahmenbedingungen für neue Wohn- und Pflegeformen wie Altenwohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen und Wohnen mit Versorgungssicherheit wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unseren Einsatz für bessere Rahmenbedingungen zur Schaffung neuer Wohn- und Pflegeformen wie Altenwohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen oder das Wohnen mit Versorgungssicherheit fortsetzen sowie dabei die Rolle der Kommunen nachhaltig stärken. Link zum Original
  104. Menschen jeden Alters sollen sich an der Umgestaltung ihres Wohnquartiers oder Stadtteils beteiligen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 136 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Alle Menschen, egal welchen Alters, müssen sich an der kreativen Umgestaltung ihres Wohnquartiers oder Stadtteils beteiligen können und selbstverständlich gilt es, die Selbsthilfe- und Stadtteilinitiativen in Planung und Quartiersgestaltung einzubeziehen. Link zum Original
  105. Selbsthilfe- und Stadtteilinitiativen werden in Planung und Quartiersgestaltung einbezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 136 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Alle Menschen, egal welchen Alters, müssen sich an der kreativen Umgestaltung ihres Wohnquartiers oder Stadtteils beteiligen können und selbstverständlich gilt es, die Selbsthilfe- und Stadtteilinitiativen in Planung und Quartiersgestaltung einzubeziehen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD NW 56, Grüne NW 39 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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