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Der Vertrag enthält 87 von 1.026 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 87
  1. Die Eigenständigkeit des Saarlandes soll gesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Eigenständigkeit des Saarlandes sichern. Link zum Original
  2. Das Saarland soll erfolgreich weiterentwickelt und als eigenständiges Bundesland dauerhaft gesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Was uns verbindet, ist das gemeinsame Ziel, unser Saarland erfolgreich weiter zu entwickeln und die Zukunft des Saarlandes als eigenständiges Bundesland dauerhaft zu sichern. Link zum Original
  3. Kooperationsfelder mit den Kommunen, Rheinland-Pfalz und anderen Ländern werden ausgelotet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kooperationsfelder mit den Kommunen, dem Land Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern sind auszuloten. Link zum Original
  4. Auch die Kommunen sollen bis 2020 den zahlungsbezogenen Haushaltsausgleich erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das hier definierte Einsparziel bedeutet, dass bis zum Ende des Sanierungszeitraumes angestrebt wird, dass auch die kommunale Seite den zahlungsbezogenen Haushaltsausgleich im Jahr 2020 erreicht. Link zum Original
  5. Das Land bietet den Kommunen einen Solidarpakt an, um sie beim Erreichen ihrer Konsolidierungsziele zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land bietet daher den Kommunen einen „Solidarpakt Land und Kommunen“ an. Damit will die Landesregierung die saarländischen Städte und Gemeinden beim Erreichen ihrer Konsolidierungsziele unterstützen. Link zum Original
  6. Alle für die Konsolidierung kommunaler Haushalte verfügbaren Mittel sollen einen möglichst hohen Entlastungseffekt für die Kommunen erzielen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher sollen alle verfügbaren Finanzmittel, die zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte zur Verfügung stehen, einen möglichst hohen Entlastungseffekt für die Städte und Gemeinden erzielen. Link zum Original
  7. Zur Entlastung der Kommunen kann ein Fonds gemeinsam etwa mit der SaarLB und den Sparkassen errichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher sollen alle verfügbaren Finanzmittel, die zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte zur Verfügung stehen, einen möglichst hohen Entlastungseffekt für die Städte und Gemeinden erzielen. Zielführend dafür kann ein Fonds sein, der im Benehmen z.B. mit der SaarLB und den Sparkassen, errichtet werden könnte. Link zum Original
  8. Im Bundesrat wird eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage durch Entlastungen bei den Sozialausgaben angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Verhalten im Bundesrat gilt der Grundsatz, dass die Einnahmebasis des Landes nicht geschmälert werden darf; darüber hinaus werden wir uns im Bundesrat darum bemühen, dass auch die kommunale Finanzlage durch Entlastungen im Bereich der Sozialausgaben verbessert wird. Link zum Original
  9. Land und vor allem Bund sollen die von der Bundeswehrstrukturreform betroffenen Kommunen unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen das Land, aber insbesondere auch den Bund, in der Pflicht, die von den Auswirkungen der Bundeswehrstrukturreform betroffenen Kommunen bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen zu unterstützen. Link zum Original
  10. Die Landesregierung setzt sich für eine Stärkung der Großregion SaarLorLux ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich für eine Stärkung der Großregion SaarLorLux einsetzen. Dabei werden wir in Gesprächen mit unseren Partnern aus Rheinland-Pfalz, Lothringen, Wallonien und Luxemburg erörtern, welche Möglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen bestehen und die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Link zum Original
  11. Mit den Partnern aus Rheinland-Pfalz, Lothringen, Wallonien und Luxemburg werden Möglichkeiten zur Stärkung der Großregion erörtert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich für eine Stärkung der Großregion SaarLorLux einsetzen. Dabei werden wir in Gesprächen mit unseren Partnern aus Rheinland-Pfalz, Lothringen, Wallonien und Luxemburg erörtern, welche Möglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen bestehen und die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Link zum Original
  12. Die interregionale Zusammenarbeit soll mit Leben gefüllt werden und keine Worthülse sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Interregionale Zusammenarbeit darf keine Worthülse sein, sie muss mit Leben gefüllt werden – davon profitieren alle Partner. Link zum Original
  13. Stabile interregionale Organisationsformen wie Gipfelsekretariat, Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion, Arbeitsmarktbeobachtungsstelle und Task Force Grenzgänger werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu stabilen interregionalen Organisationsformen (z.B. Gipfelsekretariat, Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion, Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, Task Force Grenzgängerinnen/Grenzgänger). Link zum Original
  14. RAG und Bund sollen ihrer regionalwirtschaftlichen und regionalpolitischen Verantwortung für das Saarrevier dauerhaft gerecht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die RAG und der Bund müssen dabei ihrer regionalwirtschaftlichen und -politischen Verantwortung für das Saarrevier dauerhaft und nachhaltig gerecht werden. Link zum Original
  15. Das Vermögen der RAG-Stiftung wird langfristig gesichert und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Revierländer und der Bund fungieren als Garanten der RAG-Stiftung, deren Vermögen langfristig gesichert und ausgebaut werden muss. Hierzu sind ein ausreichender Erlös aus dem Börsengang der EVONIK sowie eine sichere und attraktiv verzinste Anlage des Stiftungsvermögens zwingend erforderlich. Link zum Original
  16. Für die RAG-Stiftung werden ein ausreichender Erlös aus dem Börsengang der EVONIK und eine sichere, attraktiv verzinste Vermögensanlage verlangt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Revierländer und der Bund fungieren als Garanten der RAG-Stiftung, deren Vermögen langfristig gesichert und ausgebaut werden muss. Hierzu sind ein ausreichender Erlös aus dem Börsengang der EVONIK sowie eine sichere und attraktiv verzinste Anlage des Stiftungsvermögens zwingend erforderlich. Link zum Original
  17. Die Landesregierung leistet weiterhin informatorische und vermittelnde Hilfe bei ungelösten nachbergbaulichen Problemen wie Regulierungsaltfällen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird auch künftig informatorische und vermittelnde Hilfestellungen bei ungelösten und nachbergbaulichen Problemen, wie z.B. Regulierungsaltfällen oder Schlussregulierungen, leisten. Link zum Original
  18. Die Arbeit des Lenkungskreises „Bergbauflächen“ für einen geordneten Rückzug des Bergbaus und den Strukturwandel wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit des Lenkungskreises „Bergbauflächen“ von Land, RAG, RAG Montan Immobilien sowie Städte- und Gemeindetag, der auf einen geordneten Rückzug des Bergbaus in der Region und die Generierung dauerhafter Beiträge zum Strukturwandel abzielt, wird fortgesetzt. Link zum Original
  19. Bis Ende 2012 wird ein Immobilienleitbild für Bergbauflächen erarbeitet, mit den Kommunen verhandelt und von RAG und RAG Montan Immobilien umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis Ende 2012 soll ein gemeinsames Immobilienleitbild mit Nutzungsoptionen und - restriktionen erarbeitet werden, das dann anschließend mit den Kommunen verhandelt und durch RAG und RAG Montan Immobilien umgesetzt werden soll. Link zum Original
  20. Eine enge Kooperation zwischen RAG-Konzern und Land wird auch bei Grundstücksfragen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Schwerpunkt wird dabei die Erzeugung Erneuerbarer Energien sein, wobei eine enge Kooperation zwischen dem RAG- Konzern und dem Land auch bei Grundstücksfragen angestrebt wird. Link zum Original
  21. Die Landesentwicklungspläne Umwelt und Siedlung werden zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Landesentwicklungspläne Umwelt und Siedlung zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammenführen. Dabei werden wir die Notwendigkeit einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im SaarLorLux-Raum, den demografischen Wandel, den Klimawandel und die Energiewende berücksichtigen. Link zum Original
  22. Im integrierten Landesentwicklungsplan werden grenzüberschreitende Zusammenarbeit im SaarLorLux-Raum, demografischer Wandel, Klimawandel und Energiewende berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Landesentwicklungspläne Umwelt und Siedlung zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammenführen. Dabei werden wir die Notwendigkeit einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im SaarLorLux-Raum, den demografischen Wandel, den Klimawandel und die Energiewende berücksichtigen. Link zum Original
  23. Für den ländlichen Raum wird ein Leitbild unter Berücksichtigung des demografischen Wandels erarbeitet, um Entwicklungspotenziale und Daseinsvorsorge zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden für den ländlichen Raum ein Leitbild unter Berücksichtigung des demografischen Wandels erarbeiten, um seine Entwicklungspotenziale zu sichern und die Daseinsfürsorge zu gewährleisten. Link zum Original
  24. Die Kommunen werden bei Gemeindeentwicklungskonzepten und gemeindeübergreifenden Kooperationen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir die Kommunen bei der Erarbeitung von Gemeindeentwicklungskonzepten und gemeindeübergreifenden Kooperationen unterstützen. Link zum Original
  25. Die Agentur ländlicher Raum soll enger an die Regionalplanung angebunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Agentur ländlicher Raum ist für uns ein wichtiges Instrument, um diese Ziele zu erreichen. Dabei ist eine engere Anbindung an die Regionalplanung wünschenswert. Link zum Original
  26. Im Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird die Pflicht zur Bestellung kommunaler Behindertenbeauftragter verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verpflichtung, kommunale Behindertenbeauftragte und die Möglichkeit Behindertenbeiräte zu schaffen, findet Eingang in das kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG). Link zum Original
  27. Im Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird die Möglichkeit zur Bildung von Behindertenbeiräten verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verpflichtung, kommunale Behindertenbeauftragte und die Möglichkeit Behindertenbeiräte zu schaffen, findet Eingang in das kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG). Link zum Original
  28. Im Kommunalselbstverwaltungsgesetz werden kommunale Seniorenbeiräte oder Seniorenbeauftragte als Soll-Bestimmung verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) dahingehend ändern, dass die Einrichtung kommunaler Seniorenbeiräte bzw. die Einsetzung von Seniorenbeauftragten im Sinne einer Soll-Bestimmung geregelt wird. Link zum Original
  29. Die Kommunen sollen die Instrumente des Landes mitnutzen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kommunen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Instrumente des Landes mit zu nutzen. Link zum Original
  30. Die Landesregierung setzt sich im Bund für eine kommunalfreundliche Steuerpolitik ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird sich die Landesregierung im Bund für eine kommunalfreundliche Steuerpolitik ebenso einsetzen wie dafür, dass die Finanzierung sozialer Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern stärker durch den Bund übernommen wird. Link zum Original
  31. Der Bund soll die Finanzierung sozialer Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern stärker übernehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird sich die Landesregierung im Bund für eine kommunalfreundliche Steuerpolitik ebenso einsetzen wie dafür, dass die Finanzierung sozialer Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern stärker durch den Bund übernommen wird. Link zum Original
  32. Das Land ergreift Maßnahmen, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer Garantenstellung und wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen Maßnahmen ergreifen, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Link zum Original
  33. Das Land bietet den Kommunen einen Solidarpakt mit einem entsprechenden Fonds an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land bietet daher den Kommunen einen Solidarpakt und dazu die Einrichtung eines entsprechenden Fonds an. Link zum Original
  34. Das Land stellt im Konsolidierungszeitraum jährlich 17 Mio. Euro Sanierungsbeitrag bereit, wenn die Kommunen einen gleich hohen Anteil leisten.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir stellen einen jährlichen Sanierungsbeitrag von 17 Mio. Euro im Konsolidierungszeitraum zur Verfügung unter der Voraussetzung, dass sich die kommunale Seite mit einem Finanzierungsanteil in gleicher Höhe beteiligt. Link zum Original
  35. Bei strukturellen Mehreinnahmen wird eine Aufstockung des Sanierungstopfes geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollten sich im Laufe des Sanierungszeitraumes durch strukturelle Mehreinnahmen neue finanzielle Handlungsspielräume der Sanierungspartner ergeben, wird geprüft, ob durch eine Aufstockung des Sanierungstopfes der Weg zur Konsolidierung dynamischer zu gestalten ist. Link zum Original
  36. Das Land bietet den Kommunen die gemeinsame Errichtung eines Schulden- und Kreditmanagements an.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Als weitere Hilfe wird das Land den Kommunen die gemeinsame Errichtung eines Schulden- und Kreditmanagements anbieten. Link zum Original
  37. Eine paritätisch besetzte Kommission aus Land und Kommunen gestaltet den Solidarpakt nach dem Konsensprinzip aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Die Ausgestaltung des Solidarpakts obliegt einer paritätisch besetzten Kommission aus Land und Kommunen. Die Kommission arbeitet nach dem „Konsensprinzip“. Es werden Vorschläge erarbeitet, die den kommunalen Beitrag dieses Paktes in Höhe der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sicherstellen. Link zum Original
  38. Die Kommission erarbeitet Vorschläge, die einen kommunalen Beitrag in Höhe der Landesmittel sicherstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Die Ausgestaltung des Solidarpakts obliegt einer paritätisch besetzten Kommission aus Land und Kommunen. Die Kommission arbeitet nach dem „Konsensprinzip“. Es werden Vorschläge erarbeitet, die den kommunalen Beitrag dieses Paktes in Höhe der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sicherstellen. Link zum Original
  39. Gemeinden mit sanierungsbedürftigen Haushalten müssen ihr jährliches Defizit kontinuierlich strukturell verringern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinden mit sanierungsbedürftigen Haushalten müssen daher ihr jahresbezogenes Defizit kontinuierlich strukturell verringern. Link zum Original
  40. Die kommunale Schuldenbremse wird mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs bis spätestens Ende 2019 fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Schuldenbremse muss mit dem Ziel fortgesetzt werden, den zahlungsbezogenen Haushaltsausgleich spätestens bis Ende des Jahres 2019 zu erreichen. Link zum Original
  41. Bestehende Standards für Kommunen werden auf Flexibilisierungsmöglichkeiten geprüft und gegebenenfalls flexibilisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um zu praktikablen und sinnvollen Lösungen zu gelangen, werden bestehende Standards auf Flexibilisierungsmöglichkeiten hin geprüft und diese ggf. umgesetzt. Link zum Original
  42. Die mit der Hesse-Reform geschaffenen Verwaltungsstrukturen werden überprüft und Fehlentwicklungen korrigiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Rahmen der sogenannten Hesse-Reform geschaffenen Verwaltungsstrukturen sollen insgesamt überprüft und mögliche Fehlentwicklungen korrigiert werden. Link zum Original
  43. Das kommunale doppische Haushaltsrecht wird in der Praxis überprüft und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen zum doppischen Haushaltsrecht werden wir in der Praxis überprüfen und weiterentwickeln. Link zum Original
  44. Das Weisungsrecht der Gemeinderäte wird auf seine Praktikabilität geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden überdies das Weisungsrecht der Gemeinderäte (KSVG, KGG) im Hinblick auf seine Praktikabilität prüfen. Link zum Original
  45. Eine umfassende Informationspflicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gegenüber den Räten bleibt gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine ausreichende und umfassende Informationspflicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gegenüber den Räten muss auch zukünftig unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung gewährleistet bleiben. Link zum Original
  46. Die Regelungen des EVS-Gesetzes zur Besetzung der Aufsichtsgremien werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen des EVS-Gesetzes hinsichtlich der Besetzung der Aufsichtsgremien werden wir prüfen. Link zum Original
  47. Die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden werden verbessert, ohne den regionalen Mittelstand zu belasten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben wird die saarländische Landesregierung die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden in einer Weise verbessern, die nicht zu Lasten der regionalen mittelständischen Wirtschaft geht; darüber hinaus werden gezielt Anreize zur Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit gesetzt: Link zum Original
  48. Es werden gezielte Anreize zur Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben wird die saarländische Landesregierung die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden in einer Weise verbessern, die nicht zu Lasten der regionalen mittelständischen Wirtschaft geht; darüber hinaus werden gezielt Anreize zur Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit gesetzt: Link zum Original
  49. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in der Daseinsvorsorge, besonders in der Energiewirtschaft, wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir wollen für den Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Energiewirtschaft, eine Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen (§§ 108 ff. KSVG) erreichen. Eine darüber hinaus gehende Öffnung ist nicht vorgesehen. Link zum Original
  50. Eine darüber hinausgehende Öffnung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen ist nicht vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir wollen für den Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Energiewirtschaft, eine Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen (§§ 108 ff. KSVG) erreichen. Eine darüber hinaus gehende Öffnung ist nicht vorgesehen. Link zum Original
  51. Im Sanierungsfonds wird ein Förderprogramm für rentierliche kommunale Investitionen, besonders energetische Gebäudesanierung, mit Förderung und Sonderkrediten aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir werden im Rahmen des o.g. Sanierungsfonds für rentierliche Investitionen, insbesondere zur energetischen Sanierung von Gebäuden sowie anderen wirtschaftlichen Maßnahmen, ein Förderprogramm auflegen, das sowohl finanzielle Förderung als auch die Genehmigung von Sonderkrediten vorsieht. Link zum Original
  52. Die kommunale Service- und Beratungsstelle für Landesprogramme wird zu einer ressortübergreifenden Koordinierungsstelle ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir die kommunale Service- und Beratungsstelle bei Landesprogrammen für die Kommunen zu einer ressortübergreifenden Koordinierungsstelle ausbauen (zentraler Förderlotse). Link zum Original
  53. Das Konnexitätsprinzip wird eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir werden das Konnexitätsprinzip (Art. 120 SVerf) einhalten und gemäß der Forderung der kommunalen Spitzenverbände ein Konsultationsverfahren einführen, um bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren eine substantielle Überprüfung möglicher Belastungen der Kommunen zu vermeiden. Link zum Original
  54. Ein Konsultationsverfahren prüft schon vor Gesetzgebungsverfahren mögliche Belastungen der Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir werden das Konnexitätsprinzip (Art. 120 SVerf) einhalten und gemäß der Forderung der kommunalen Spitzenverbände ein Konsultationsverfahren einführen, um bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren eine substantielle Überprüfung möglicher Belastungen der Kommunen zu vermeiden. Link zum Original
  55. Entlastungen des Bundes für kommunale Leistungen werden direkt an die Leistungserbringer weitergegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entlastungen, die vom Bund für Leistungen der Kommunen gezahlt werden, sollen direkt an die Leistungserbringer durchfließen. Link zum Original
  56. Die interkommunale Zusammenarbeit wird durch finanzielle Anreize und gezielte Beratung gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wir setzen uns dafür ein, die interkommunale Zusammenarbeit durch finanzielle Anreize und mit gezielter Beratung zu fördern. Link zum Original
  57. Eine Förderung freiwilliger Gemeindefusionen wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des demografischen Wandels und zur Wiedergewinnung finanzieller Handlungsspielräume prüfen wir die Möglichkeit der Förderung von Gemeindefusionen auf freiwilliger Basis. Link zum Original
  58. Zwangsfusionen von Gemeinden werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zwangsfusionen lehnen wir jedoch ab. Link zum Original
  59. Gesetzliche Grundlagen für Kooperationen zwischen Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden werden geschaffen und vereinfacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die gesetzlichen Grundlagen für Kooperationen von Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen (Land-Landkreise-Städte und Gemeinden) schaffen und vereinfachen. Link zum Original
  60. Kommunen werden bei Kooperationsmaßnahmen inhaltlich und organisatorisch unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen werden inhaltlich und organisatorisch bei der Realisierung von Kooperationsmaßnahmen unterstützt. Link zum Original
  61. Förderprogramme des Landes für Kommunen erhalten einen Schwerpunkt auf inter- und intrakommunale Projekte, etwa durch erhöhte Förderquoten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    • Darüber hinaus werden alle Kommunen betreffende Förderprogramme des Landes mit einem Schwerpunkt auf inter- und intrakommunale Projekte (z.B. erhöhte Förderquote, bevorzugte Berücksichtigung u.Ä.) versehen. Link zum Original
  62. Land und Landeshauptstadt Saarbrücken sollen auf allen Ebenen kooperieren und ihre Kräfte bündeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb ist es notwendig auf allen Ebenen Kooperationsformen zu suchen und die gemeinsamen Interessen und Kräfte zu bündeln. Link zum Original
  63. Die Landesregierung unterstützt Saarbrücken bei der Wahrnehmung seiner Leitfunktion als Landeshauptstadt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Saarbrücken muss der Motor des Landes sein und seiner Rolle als Landeshauptstadt gerecht werden, insbesondere als Regierungs- und Parlamentssitz und im Zusammenspiel mit den anderen saarländischen Kommunen. Die Landesregierung unterstützt die Landeshauptstadt darin, diese Leitfunktion ausüben zu können. Link zum Original
  64. Über Prioritäten und Dimensionierung der Leitinvestitionen im Großraum Saarbrücken soll rasch entschieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir eine rasche Entscheidung über die Prioritäten und die Dimensionierung bei den Leitinvestitionen im Großraum Saarbrücken; dies betrifft die: Link zum Original
  65. Alle Voraussetzungen werden geschaffen, um im Förderzeitraum 2014–2020 möglichst umfassend von EFRE, INTERREG und ESF zu profitieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden alle Voraussetzungen schaffen, um möglichst umfassend und optimal von den kommenden Förderprogrammen und -mitteln, v.a. EFRE, INTERREG und auch ESF (oder ggf. deren Folgeprogrammen), zur Umsetzung der beabsichtigten landespolitischen Ziele und Projekte für den Förderzeitraum 2014-2020 zu profitieren und damit das Saarland auf Bundes- wie EU-Ebene zu positionieren. Link zum Original
  66. Die operationellen Programme sollen so abgefasst werden, dass EU-Fördermittel über den gesamten Förderzeitraum in voller Höhe abgerufen werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die operationellen Programme müssen dabei so abgefasst sein, dass für ein breites Tableau möglicher Maßnahmen und Projekte EU-Fördermittel über den gesamten Förderzeitraum in gesamter Höhe abgerufen werden können. Link zum Original
  67. Bei der Vorbereitung der nationalen Partnerschaftsvereinbarung sollen die grenzüberschreitende Dimension und der Beitrag zur territorialen Kohäsion besonders hervorgehoben werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur besseren Positionierung des Saarlandes auf Bundes- und EU-Ebene sollen bei der Vorbereitung der (nationalen) „Partnerschaftsvereinbarung“, die als strategischer Rahmen zwischen Mitgliedsstaat und Kommission das Dach für alle operationellen Länderprogramme ist, künftig besonders die grenzüberschreitende Dimension und der Beitrag zur territorialen Kohäsion (Ziel 3) ausdrücklich nach vorne gestellt werden. Link zum Original
  68. Bei der Aufstellung aller EU-Förderprogramme soll ein Prüfauftrag erteilt werden, um die Fördermittel aus EFRE, ESF und INTERREG besser zu verzahnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu soll ein Prüfauftrag bei der Aufstellung aller EU-Förderprogramme erteilt werden, um die künftigen Fördermittel (EFRE, ESF, INTERREG, etc.) in diesem Sinne besser miteinander zu verzahnen. Link zum Original
  69. Die Förderfähigkeit der Grenzüberschreitenden Polyzentrischen Metropolregion soll als eigenes Förderziel in der künftigen EFRE-, ESF- und ETZ-Programmierung vorgesehen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Querschnittsthema der künftigen EFRE-, ESF- und ETZ-Programmierung soll die Förderfähigkeit der „Grenzüberschreitenden Polyzentrischen Metropolregion“ (GPMR) als eigenes Förderziel vorgesehen werden, auch wenn spezifische Projekte und sektorale Themen im Sinne der Vorhabenplanung derzeit noch nicht im Detail benannt werden können. Link zum Original
  70. Die grundsätzliche Förderfähigkeit von Vorhaben der Entwicklungsstrategie der Großregion soll in die Vorbereitung der EU-Regionalförderung und in die Anmeldungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen eingebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf das besondere Interesse, das die EU-Kommission dieser Entwicklungsstrategie der Großregion beimisst, soll eine grundsätzliche Förderfähigkeit dem entsprechender Vorhaben – außerhalb der spezifischen Themenschwerpunkte – bereits jetzt in die Vorbereitungen der EU-Regionalpolitik-Förderung an prominenter Stelle aufgenommen und in die Anmeldungen zu den nationalen Partnerschaftsvereinbarungen eingebracht werden. Link zum Original
  71. Die Großregion SaarLorLux soll in Kontinuität des „Zukunftsbildes 2020“ gestärkt und vorangetrieben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Großregion SaarLorLux stärken und in Kontinuität der Forderungen des „Zukunftsbildes 2020“, das Richtschnur unserer grenzüberschreitenden Politik bleibt, vorantreiben. Link zum Original
  72. Das ständige Gipfelsekretariat der Großregion soll schnell mit gemeinsamem Budget, als EVTZ und mit eigenem Personal seine Arbeit aufnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Partnern der Großregion werden wir dafür sorgen, dass das ständige Gipfelsekretariat der Großregion schnell mit einem gemeinsamen Budget in Rechtsform eines EVTZ und mit eigenem Personal seine Arbeit aufnimmt und die vereinbarten Aufgaben erfüllt. Link zum Original
  73. Den Partnern der Großregion wird die Schaffung eines „Generalsekretärs für die Großregion“ vorgeschlagen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um für die Großregion die Erkennbarkeit nach außen und die Integration nach innen zu stärken, werden wir initiativ werden und den Partnern der Großregion die Schaffung der Funktion eines „Generalsekretärs für die Großregion“ vorschlagen. Link zum Original
  74. Eine weitere Stärkung des Interregionalen Parlamentarierrates wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die weitere Stärkung des Interregionalen Parlamentarierrates prüfen. Link zum Original
  75. Die europäische Unterstützung des Beitrags zur territorialen Kohäsion soll systematisch ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen die europäische Unterstützung unseres ambitionierten Beitrags zu territorialer Kohäsion systematisch ausbauen. Link zum Original
  76. Ziel ist eine grenzüberschreitende polyzentrische Metropolregion, die auf europäische Struktur-, Sozial- und INTERREG-Mittel zugreifen kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist die Schaffung einer grenzüberschreitenden polyzentrischen Metropolregion (GPMR), die auf die zukünftigen Möglichkeiten europäischer Strukturfonds, Sozialfonds und Mittel der territorialen Zusammenarbeit (INTERREG) zugreifen kann. Link zum Original
  77. Die Erarbeitung eines Raumordnungsleitbildes als landesplanerischer Beitrag zur grenzüberschreitenden Metropolregion wird für sinnvoll gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang halten wir die Erarbeitung eines Raumordnungsleitbildes/Schemas als landesplanerischem Beitrag zur Umsetzung der GPMR, wie es derzeit von Luxemburg beabsichtigt ist, für sinnvoll. Link zum Original
  78. Die Einrichtung weiterer gemeinsamer Agenturen der Großregion, etwa für Mehrsprachigkeit, Wissenschaft, Tourismus, Wirtschaft, Verkehr sowie Gesundheits- und Rettungswesen, wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Einrichtung weiterer gemeinsamer Agenturen/Strukturen analog des Vereins Kulturraum Großregion zum Beispiel für Mehrsprachigkeit, für Wissenschaft und Forschung, für Tourismus-Marketing, für Wirtschaft und Beschäftigung, für Verkehrsangelegenheiten sowie im Gesundheits- und Rettungswesen prüfen. Link zum Original
  79. Die Großregion soll eine Großregion der Bürgerinnen und Bürger werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung setzt sich ein für eine Großregion der Bürgerinnen und Bürger, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Vereinen und Verbänden werden wir unterstützen. Link zum Original
  80. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Großregion wird über Web 2.0 und Großveranstaltungen wie den „Tag der Großregion“ intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren, etwa durch Nutzung der Möglichkeiten des Web 2.0 sowie durch publikumswirksame Großveranstaltungen („Tag der Großregion“ und „Forum Großregion“). Link zum Original
  81. Grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit wie Quattropole und Eurodistrict SaarMoselle wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit wie Quattropole und Eurodistrict SaarMoselle unterstützen. Link zum Original
  82. Der Bundesrat soll als aktives Instrument zur Durchsetzung saarländischer Interessen genutzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bundesrat soll als aktives politisches Instrument zur Durchsetzung saarländischer Interessen genutzt werden. Link zum Original
  83. Bundesratsinitiativen und Abstimmungsverhalten im Bundesrat werden im Ministerrat beschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Initiativen des Saarlandes im Bundesrat und das Abstimmverhalten im Bundesrat werden im Interesse des Landes erörtert und im Ministerrat beschlossen; Link zum Original
  84. Eigene Bundesratsinitiativen setzen hinreichende politische Durchsetzbarkeit und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Einnahmen des Landes voraus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eigene Bundesratsinitiativen sollen davon abhängig sein, dass ein hinreichendes Maß an politischer Durchsetzbarkeit der wesentlichen Inhalte und Zielsetzungen dieser Initiativen gegeben ist und darüber hinaus keine nachteiligen Auswirkungen auf das Saarland, insbesondere im Hinblick auf die Einnahmesituation des Landes, damit verbunden sind. Link zum Original
  85. Bei strittigen Bundesratsangelegenheiten wird grundsätzlich eine Einigung im Interesse des Saarlandes angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei strittig gestellten Themen zu Bundesratsangelegenheiten streben die Koalitionsparteien grundsätzlich eine Einigung im Interesse des Saarlandes an. Link zum Original
  86. Ohne Einigung in Grundsatzfragen enthält sich das Saarland im Bundesrat der Stimme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sofern in Fragen, die nach Auffassung der Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt werden kann, wird sich das Saarland im Bundesrat der Stimme enthalten. Link zum Original
  87. Den Sitz im Vermittlungsausschuss nimmt die Ministerpräsidentin ein, die Stellvertretung der stellvertretende Ministerpräsident.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den ordentlichen Platz des Saarlandes im Vermittlungsausschuss wird die Ministerpräsidentin, den Platz des Stellvertreters der stellvertretende Ministerpräsident einnehmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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