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Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2012–2017 NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW

Forderungen zu Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum

Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und Grüne · Original

Der Vertrag enthält 110 von 2.465 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 110
  1. Die Landwirtschaft soll ökologisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb setzen wir uns ein für ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientiere Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Link zum Original
  2. Angestrebt wird eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb setzen wir uns ein für ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientiere Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Link zum Original
  3. Angestrebt wird ein starker Verbraucherschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb setzen wir uns ein für ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientiere Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Link zum Original
  4. Angestrebt wird eine nachhaltige, bäuerliche Landwirtschaft, die zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt, und wollen den Ökolandbau ambitioniert ausbauen. Link zum Original
  5. Die Landwirtschaft soll gentechnikfrei sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt, und wollen den Ökolandbau ambitioniert ausbauen. Link zum Original
  6. Der Ökolandbau wird ambitioniert ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt, und wollen den Ökolandbau ambitioniert ausbauen. Link zum Original
  7. Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen wird deutlich verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen und den Tierschutz wollen wir deutlich verstärken. Link zum Original
  8. Der Tierschutz wird deutlich verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen und den Tierschutz wollen wir deutlich verstärken. Link zum Original
  9. Die Landwirtschaft wird ökologisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Leitprinzip heißt dabei Nachhaltigkeit. Darin verbinden wir ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft eng mit sozialer Gerechtigkeit. Dies bedeutet ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Link zum Original
  10. Angestrebt wird eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Leitprinzip heißt dabei Nachhaltigkeit. Darin verbinden wir ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft eng mit sozialer Gerechtigkeit. Dies bedeutet ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Link zum Original
  11. Angestrebt wird ein starker Verbraucherschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Leitprinzip heißt dabei Nachhaltigkeit. Darin verbinden wir ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft eng mit sozialer Gerechtigkeit. Dies bedeutet ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Link zum Original
  12. Menschen im ländlichen Raum haben Anspruch auf Zugang zu Bildung, Beschäftigung, sozialen Dienstleistungen und guter Infrastruktur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Menschen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten, haben einen Anspruch auf Zugang zu Bildung, Beschäftigung, sozialen Dienstleistungen und eine gute Infrastruktur. Link zum Original
  13. Für die Förderung des ländlichen Raums gilt der Grundsatz öffentliches Geld für öffentliche Güter.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es gilt für uns dabei der Grundsatz: Öffentliches Geld für öffentliche Güter. Link zum Original
  14. Die Ausrichtung der EU-Politik für den ländlichen Raum an der Strategie Europa 2020 wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Pläne der EU- Kommission, die Politik des ländlichen Raums an den Kriterien der „Europa 2020“- Strategie auszurichten. Link zum Original
  15. Strukturpolitik und Agrarförderung werden stärker verzahnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen deshalb die Strukturpolitik stärker mit der Agrarförderung verzahnen. Link zum Original
  16. Eine zielgerichtete Förderung aktiviert vorhandene Potenziale für wirtschaftliche Dynamik im ländlichen Raum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine zielgerichtete Förderung wollen wir vorhandene Potenziale aktivieren, um eine wirtschaftliche Dynamik im ländlichen Raum in Gang zu setzen. Link zum Original
  17. Agrarzahlungen werden auf Bundes- und EU-Ebene degressiv ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parallel dazu wollen wir auf Bundes- und EU-Ebene erreichen, dass die Zahlungen an die Landwirtschaft degressiv ausgerichtet sowie verbindlich mit sozialen Leistungen der Landwirtschaft und Leistungen im Bereich des Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes gekoppelt werden. Link zum Original
  18. Agrarzahlungen werden verbindlich an soziale Leistungen sowie Leistungen für Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz gekoppelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parallel dazu wollen wir auf Bundes- und EU-Ebene erreichen, dass die Zahlungen an die Landwirtschaft degressiv ausgerichtet sowie verbindlich mit sozialen Leistungen der Landwirtschaft und Leistungen im Bereich des Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes gekoppelt werden. Link zum Original
  19. Beschäftigung und Wertschöpfung sollen in den ländlichen Räumen erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Beschäftigung und Wertschöpfung in den ländlichen Räumen halten. Link zum Original
  20. Die Entwicklung der ländlichen Räume erfolgt durch eine integrierte Politik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine integrierte Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume ein. Link zum Original
  21. Neue Förderkonzeptionen schaffen durch Diversifizierung neue Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden neue Förderkonzeptionen entwickeln, durch die mit Hilfe von Diversifizierung neue Erwerbsmöglichkeiten geschaffen, regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, die Nahversorgung gesichert, Allianzen zwischen Stadt und Land unterstützt und neue Entwicklungschancen geboten werden. Link zum Original
  22. Regionale Wertschöpfungsketten werden durch Förderung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden neue Förderkonzeptionen entwickeln, durch die mit Hilfe von Diversifizierung neue Erwerbsmöglichkeiten geschaffen, regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, die Nahversorgung gesichert, Allianzen zwischen Stadt und Land unterstützt und neue Entwicklungschancen geboten werden. Link zum Original
  23. Die Nahversorgung wird durch Förderung gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden neue Förderkonzeptionen entwickeln, durch die mit Hilfe von Diversifizierung neue Erwerbsmöglichkeiten geschaffen, regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, die Nahversorgung gesichert, Allianzen zwischen Stadt und Land unterstützt und neue Entwicklungschancen geboten werden. Link zum Original
  24. Ein effizienterer Wissens- und Technologietransfer soll die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe im ländlichen Raum verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch einen effizienteren Wissens- und Technologietransfer kann die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe in ländlichen Räumen verbessert werden. Link zum Original
  25. Eine Regionalagentur Ländlicher Raum fördert Ideenaustausch, Fortbildung und Beratung für den ländlichen Raum.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang werden wir mit einer „Regionalagentur Ländlicher Raum“, die sich an alle Akteure im ländlichen Raum richten wird den Ideenaustausch, die Fortbildung und Beratung für die Angelegenheiten des ländlichen Raums fördern und intensivieren sowie die Kooperation der Leader-Regionen und der Naturparke stärken. Link zum Original
  26. Die Kooperation der Leader-Regionen und der Naturparke wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang werden wir mit einer „Regionalagentur Ländlicher Raum“, die sich an alle Akteure im ländlichen Raum richten wird den Ideenaustausch, die Fortbildung und Beratung für die Angelegenheiten des ländlichen Raums fördern und intensivieren sowie die Kooperation der Leader-Regionen und der Naturparke stärken. Link zum Original
  27. Der ländliche Raum soll sich nachhaltig mit starken grünen Regionen und einer zu lebenswerten Räumen beitragenden Landwirtschaft entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes mit starken grünen Regionen und einer Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt. Link zum Original
  28. Die Landwirtschaft soll nachhaltig, bäuerlich und gentechnikfrei sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt. Link zum Original
  29. Landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen sollen Ressourcen nachhaltig nutzen und ländliche Räume nicht belasten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landwirtschaft braucht Produktionsformen und Tierhaltungsformen, die unsere Ressourcen nachhaltig nutzen und die ländlichen Räume nicht belasten. Link zum Original
  30. Die Wettbewerbsfähigkeit einer auf Qualität und Nachhaltigkeit setzenden Landwirtschaft wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit einer Landwirtschaft fördern, deren Stärke in Qualität und Nachhaltigkeit besteht. Link zum Original
  31. Die Landwirtschaft soll tier-, umwelt- und klimagerecht modernisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine tier-, umwelt- und klimagerechte Modernisierung der Landwirtschaft. Link zum Original
  32. Ab der EU-Förderperiode 2014 stehen kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe im Mittelpunkt der Landesförderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Statt einer Politik des Wachsens oder Weichens werden wir gezielt über die Agrarförderung mit der nächsten EU-Förderperiode ab 2014 die kleineren und mittleren Betriebe in den Mittelpunkt der Landesförderung stellen. Link zum Original
  33. Der Ökolandbau wird mit einer Umstellungsoffensive ambitioniert ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit einer Umstellungsoffensive und einer stärkeren Orientierung in der Ausbildung den Ökolandbau ambitioniert ausbauen und den Bioboom für NRW nutzen. Link zum Original
  34. Die landwirtschaftliche Ausbildung wird stärker auf den Ökolandbau ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit einer Umstellungsoffensive und einer stärkeren Orientierung in der Ausbildung den Ökolandbau ambitioniert ausbauen und den Bioboom für NRW nutzen. Link zum Original
  35. Die heimische Landwirtschaft wird darin unterstützt, die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu decken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Initiativen ergreifen, um unsere Landwirtschaft dabei zu unterstützen, die heimische Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu decken. Link zum Original
  36. Ein 100-Kantinen-Programm stellt in fünf Jahren 100 Kantinen weitgehend auf regionale und artgerechte Produkte um.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne der Stärkung der Regionalvermarktung und zur Unterstützung der artgerechten Tierhaltung werden wir ein „100-Kantinen-Programm“ auflegen mit dem Ziel, in den nächsten fünf Jahren 100 Kantinen auf eine möglichst hohe Versorgung mit regionalen und artgerechten Produkten umzustellen. Link zum Original
  37. Erzeugergemeinschaften und Bündelungsinitiativen von Landwirten werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der schwachen Marktstellung der Landwirte werden wir Erzeugergemeinschaften und Bündelungsinitiativen sowie Einrichtungen für mehr Markttransparenz (Monitoringstelle Milch) unterstützen, um so die Position der Erzeuger am Markt deutlich zu stärken und dadurch einen Beitrag für faire Marktbedingungen für Milch zu leisten. Link zum Original
  38. Einrichtungen für mehr Markttransparenz wie eine Monitoringstelle Milch werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der schwachen Marktstellung der Landwirte werden wir Erzeugergemeinschaften und Bündelungsinitiativen sowie Einrichtungen für mehr Markttransparenz (Monitoringstelle Milch) unterstützen, um so die Position der Erzeuger am Markt deutlich zu stärken und dadurch einen Beitrag für faire Marktbedingungen für Milch zu leisten. Link zum Original
  39. Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen wird deutlich verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen wollen wir deutlich verstärken. Link zum Original
  40. Eine Politik, die zu mehr Großmastanlagen führt, wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Politik, die zu mehr Großmastanlagen führt, lehnen wir ab. Link zum Original
  41. Zur Eindämmung von Großmastanlagen werden die Instrumente der Regionalplanung sowie des Bau- und Immissionsschutzrechts genutzt und verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Politik, die zu mehr Großmastanlagen führt, lehnen wir ab. Um die Fehlentwicklungen einzudämmen, werden wir hierzu die Instrumente der Regionalplanung und des Bau- und Immissionsschutzrechtes nutzen und verbessern. Link zum Original
  42. Kommunen erhalten planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kommunen müssen planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen an die Hand gegeben werden. Link zum Original
  43. Durch abgesenkte Tierplatzzahlen in der 4. BImSchV unterliegen alle großen Tierhaltungsanlagen den Vorsorgeanforderungen des Immissionsschutzrechts.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass durch eine Absenkung der Tierplatzzahlen in der 4. BImSchV alle großen Anlagen den Vorsorgeanforderungen des Immissionsschutzrechts unterliegen und eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Link zum Original
  44. Bei großen Tierhaltungsanlagen findet eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass durch eine Absenkung der Tierplatzzahlen in der 4. BImSchV alle großen Anlagen den Vorsorgeanforderungen des Immissionsschutzrechts unterliegen und eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Link zum Original
  45. Im Außenbereich sind künftig nur Ställe ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht privilegiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Außenbereich privilegiert sollen zukünftig nur noch Ställe sein, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Link zum Original
  46. In Regionen ab 1,5 Großvieheinheiten je Hektar wird die Genehmigung neuer Ställe an weitere Bedingungen wie eigene Futtergrundlage geknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    In bereits besonders tierdichten Regionen ab 1,5 Großvieheinheiten/ha wollen wir die Genehmigung neuer Ställe an weitere Bedingungen (eigene Futtergrundlage, ortsnahe Gülleverwertung etc.) knüpfen. Link zum Original
  47. Die Anforderungen an den Stand der Technik und die Forschung zu Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen werden verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Emissionen von Tierhaltungsanlagen können eine relevante Gesundheitsgefährdung darstellen. Wir werden dafür eintreten, die Anforderungen an den Stand der Technik und die Forschung hinsichtlich von Bioaerosolen insoweit zu verstärken. Link zum Original
  48. Der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wird drastisch vermindert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verminderung von Resistenzen setzen wir uns für eine drastische Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ein und werden entsprechende Bundesratsinitiativen starten. Link zum Original
  49. Bundesratsinitiativen zur Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung werden gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verminderung von Resistenzen setzen wir uns für eine drastische Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ein und werden entsprechende Bundesratsinitiativen starten. Link zum Original
  50. Biologische Vielfalt und Landwirtschaft dürfen sich nicht ausschließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die biologische Vielfalt und Landwirtschaft dürfen sich nicht ausschließen. Dies wollen wir mit Maßnahmen und Programmen begleiten. Link zum Original
  51. Die Vereinbarkeit von biologischer Vielfalt und Landwirtschaft wird mit Maßnahmen und Programmen begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die biologische Vielfalt und Landwirtschaft dürfen sich nicht ausschließen. Dies wollen wir mit Maßnahmen und Programmen begleiten. Link zum Original
  52. Gemeinsam mit der Landwirtschaft werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, NRW gentechnikfrei zu halten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Verbund mit der Landwirtschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, NRW gentechnikfrei zu halten. Link zum Original
  53. Weitere Lockerungen des Gentechnikgesetzes werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass es keine weiteren Lockerungen am derzeitigen Gentechnikgesetz geben wird und die Verursacher von entsprechenden Kontaminationen zur Übernahme der Kosten herangezogen werden. Link zum Original
  54. Verursacher gentechnischer Kontaminationen tragen die Kosten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass es keine weiteren Lockerungen am derzeitigen Gentechnikgesetz geben wird und die Verursacher von entsprechenden Kontaminationen zur Übernahme der Kosten herangezogen werden. Link zum Original
  55. In NRW werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass auch zukünftig kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und keine Freisetzungsversuche in NRW stattfinden. Link zum Original
  56. In NRW finden keine Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass auch zukünftig kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und keine Freisetzungsversuche in NRW stattfinden. Link zum Original
  57. Für Verunreinigungen von Saatgut, Futter- und Lebensmitteln durch gentechnisch veränderte Organismen gilt das Nulltoleranz-Prinzip.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass jede Verunreinigung von Saatgut, Futter- und Lebensmitteln durch gentechnisch veränderte Organismen vermieden wird (Nulltoleranz-Prinzip). Link zum Original
  58. Auf landeseigenen Flächen gilt weiterhin ein Gentechnikverbot.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an dem Prinzip fest, auf landeseigenen Flächen ein Gentechnikverbot auszusprechen. Link zum Original
  59. Eine eindeutige Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine klare Wahl ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die klare Wahl haben, werden wir uns auch weiterhin für eine eindeutige Kennzeichnung einsetzen. Link zum Original
  60. Innovative Perspektiven für den Gartenbau werden gestärkt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Gartenbau sind innovative Perspektiven zu stärken und weiter auszubauen sowie die Energieeffizienz zu unterstützen. Link zum Original
  61. Die Energieeffizienz im Gartenbau wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Gartenbau sind innovative Perspektiven zu stärken und weiter auszubauen sowie die Energieeffizienz zu unterstützen. Link zum Original
  62. Agrarforschung, Lehre und landwirtschaftliche Ausbildung werden stärker an einer nachhaltigen Landwirtschaft ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Agrarforschung, die Lehre und die landwirtschaftliche Ausbildung müssen stärker als bisher an den Anforderungen einer nachhaltigen Landwirtschaft ausgerichtet werden. Link zum Original
  63. Imkerinnen und Imker werden in ihrer Qualifikation unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund des zunehmenden Bienensterbens werden wir die Imkerinnen und Imker in Nordrhein-Westfalen in ihrer Qualifikation unterstützen und uns für die Förderung einer artgerechten Bienenhaltung einsetzen. Link zum Original
  64. Eine artgerechte Bienenhaltung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund des zunehmenden Bienensterbens werden wir die Imkerinnen und Imker in Nordrhein-Westfalen in ihrer Qualifikation unterstützen und uns für die Förderung einer artgerechten Bienenhaltung einsetzen. Link zum Original
  65. Die Wälder werden durch nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung geschützt und gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Wälder durch nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung schützen und sichern. Link zum Original
  66. Der Umbau und Aufbau naturnaher, gegen Klimawandel und Schädlinge widerstandsfähiger Wälder wird vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Umbau und Aufbau von naturnahen Wäldern voranbringen, die den Folgen von Klimawandel, Schädlingsbefall und anderen Belastungen widerstehen können. Link zum Original
  67. Das Landesforstgesetz wird zu einem stärker an nachhaltiger Waldwirtschaft ausgerichteten Landeswaldgesetz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Landesforstgesetz zu einem Landeswaldgesetz weiterentwickeln, welches stärker an den Kriterien einer nachhaltigen Waldwirtschaft ausgerichtet ist. Link zum Original
  68. Mit einer Waldstrategie 2050 wird ein Fachkonzept als Maßstab für Initiativen der Wald- und Holzwirtschaft erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Waldstrategie 2050 wird ein Fachkonzept erarbeitet, das als Grundlage und zum Maßstab für neue Initiativen der Wald- und Holzwirtschaft dienen soll. Link zum Original
  69. Die Waldfläche in NRW soll wachsen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mehr Wald in NRW. Link zum Original
  70. Die Förderung des Kleinprivatwaldes wird an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung des Kleinprivatwaldes wird an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien ausgerichtet und deshalb im bisherigen System fortgeführt. Link zum Original
  71. Die Förderung des Kleinprivatwaldes wird im bisherigen System fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung des Kleinprivatwaldes wird an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien ausgerichtet und deshalb im bisherigen System fortgeführt. Link zum Original
  72. Das Landesforstgesetz wird umgehend geändert, um Waldflächen vor der Ausdehnung des Weihnachtsbaumanbaus zu schützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Schutz vorhandener Waldflächen vor einer weiteren Ausdehnung des Anbaus von Weihnachtsbäumen sicherzustellen, werden wir umgehend eine Änderung des Landesforstgesetzes vornehmen Link zum Original
  73. Ein weiterer Verkauf von Staatswald wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir lehnen einen weiteren Verkauf des Staatswaldes, wie in der Eifel geschehen, ab. Link zum Original
  74. Der landeseigene Waldbesitz soll wachsen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Gegenteil: Wir wollen mehr landeseigenen Wald. Link zum Original
  75. Investitions- und Beteiligungsmöglichkeiten Dritter zum Ausgleich der Staatswaldverluste aus den Jahren 2005 bis 2010 werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen deshalb Investitions- und Beteiligungsmöglichkeiten Dritter, um die Waldverluste aus den Jahren 2005 – 2010 zu kompensieren und insbesondere auch das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Link zum Original
  76. Eine flächendeckende Einheitsforstverwaltung bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes wollen wir eine gut aufgestellte Einheitsforstverwaltung flächendeckend erhalten, damit die Aufgaben hier gebündelt und konzentriert für die gesamte Landesverwaltung wahrgenommen werden. Link zum Original
  77. Beratung und Betreuung der Waldbäuerinnen und Waldbauern werden kontinuierlich fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beratung und Betreuung der Waldbäuerinnen und -bauern sind wichtige Instrumente. Hier wollen wir für Kontinuität sorgen. Link zum Original
  78. Der gesamte Staatswald wird weiterhin nach FSC-Kriterien zertifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der gesamte Staatswald wird nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) laufend weiter zertifiziert. Link zum Original
  79. Die Holzmobilisierung wird, auch durch Waldgenossenschaften und gezielte Flurbereinigungen, vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Nutzung brach liegender Potenziale ist die Holzmobilisierung voranzutreiben (auch durch Gründung und Förderung von Waldgenossenschaften und gezielte Flurbereinigungen) und die Holzvermarktung zu fördern. Link zum Original
  80. Die Holzvermarktung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Nutzung brach liegender Potenziale ist die Holzmobilisierung voranzutreiben (auch durch Gründung und Förderung von Waldgenossenschaften und gezielte Flurbereinigungen) und die Holzvermarktung zu fördern. Link zum Original
  81. Die Clusterstudie Wald und Holz wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beabsichtigen, die Clusterstudie Wald und Holz weiter fortzuschreiben. Link zum Original
  82. Die Verwendung heimischen Holzes bei Neubau und Gebäudesanierung wird gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Steigerung der Holzverwendung aus heimischen Wäldern bei Neubau und im Bestand (Gebäudesanierung) erreichen, z.B. durch eine Novelle der Landesbauordnung Link zum Original
  83. Das Land unterstützt Maßnahmen zur Wertschätzung von Lebensmitteln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher unterstützt das Land insbesondere Maßnahmen zur Wertschätzung von Lebensmitteln und zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Link zum Original
  84. Amtliche Kontrollergebnisse im Gastronomie- und Lebensmittelbereich werden über ein Hygienebarometer transparent gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomie- und Lebensmittelbereich (Hygienebarometer) sorgen. Link zum Original
  85. Ohne zeitnahe Bundeslösung wird der Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz von 2011 soweit rechtlich möglich auf Landesebene umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte es nicht zeitnah zu einer Lösung auf Bundesebene kommen, werden wir den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2011 soweit wie rechtlich möglich auf Landesebene umsetzen. Link zum Original
  86. Noch im laufenden Jahr beginnt in ausgewählten Kommunen ein internetbasiertes Modellprojekt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Noch in diesem Jahr wollen wir in ausgewählten Kommunen mit einem internetbasierten Modellprojekt beginnen. Link zum Original
  87. Verstöße gegen Gesundheits- und Täuschungsschutz, Hygienemängel und Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln nach § 40 LFGB werden auf einer landeseinheitlichen Homepage veröffentlicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verstöße gegen Vorschriften zum Gesundheits- und Täuschungsschutz, Hygienemängel, Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln im Sinne des § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden wie auf einer landeseinheitlichen Homepage veröffentlichen, um eine möglichst umfassende Transparenz zu gewährleisten. Link zum Original
  88. Ein Regionalzeichen mit anspruchsvollen Qualitätsstandards, etwa ohne Gentechnik, wird erarbeitet und eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir Initiativen zur Kennzeichnung von Produkten und Lebensmitteln bezüglich ihrer Klimarelevanz sowie zur Erarbeitung und Einführung eines Regionalzeichens mit anspruchsvollen qualitativen Standards (ohne Gentechnik etc.) starten. Link zum Original
  89. Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln soll die Haltungsform der verwendeten Eier klar erkennbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln muss zukünftig die Haltungsform, mit denen die zur Herstellung verwandten Eier produziert worden sind, klar erkennbar sein. Link zum Original
  90. Gesunde und sichere Lebensmittel und Produkte, etwa giftfreies Kinderspielzeug, haben oberste Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    An oberster Stelle müssen gesunde und sichere Lebensmittel und Produkte (z.B. kein Gift in Kinderspielzeug) stehen. Link zum Original
  91. Eine konsequente und qualifizierte Lebensmittelkontrolle gilt neben Transparenz als bester Schutz vor Lebensmittelskandalen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben umfassender Transparenz ist eine konsequente und qualifizierte Lebensmittelkontrolle der beste Schutz vor Lebensmittelskandalen. Link zum Original
  92. Die Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen wird weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wollen wir weiter verbessern. Link zum Original
  93. Die Tierarzneimittelüberwachung wird auf die staatliche Ebene überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes folgend wollen wir die Tierarzneimittelüberwachung und die Kontrolle großer Lebensmittelunternehmen auf staatliche Ebene überführen. Link zum Original
  94. Die Kontrolle großer Lebensmittelunternehmen wird auf die staatliche Ebene überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes folgend wollen wir die Tierarzneimittelüberwachung und die Kontrolle großer Lebensmittelunternehmen auf staatliche Ebene überführen. Link zum Original
  95. Verbraucherschutzkontrollen werden künftig weitgehend über kostendeckende Gebühren finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine angemessene Überwachung im Verbraucherschutz zu gewährleisten und Kommunen und Land zu entlasten, sollen Kontrollen zukünftig weitgehend über kostendeckende Gebühren finanziert werden. Link zum Original
  96. Das Staatsziel Tierschutz wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Staatsziel Tierschutz muss konsequent umgesetzt werden. Link zum Original
  97. Tiere sollen artgerecht leben können und vor Schmerz und Leid bewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass Tiere artgerecht leben können und ihnen Schmerz und Leid erspart bleiben. Link zum Original
  98. Tiere sollen mehr Rechte erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen brauchen Tiere mehr Rechte. Link zum Original
  99. Artgerechte und qualfreie Nutztierhaltung ist oberster Maßstab der Landwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine artgerechte und qualfreie Nutztierhaltung ist für uns der oberste Maßstab in der Landwirtschaft. Link zum Original
  100. Die Förderung tiergerechter Zucht- und Haltungsformen wird deutlich verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus diesem Grund wollen wir die Förderung tiergerechter Zucht- und Haltungsformen deutlich verstärken. Link zum Original
  101. Die Transportzeiten für Nutztiere werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus müssen die Transportzeiten für Nutztiere auf den Prüfstand. Link zum Original
  102. Arbeitsmethoden und -bedingungen auf Schlachthöfen werden untersucht und im Sinne des Tierschutzes verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso werden wir die Arbeitsmethoden und -bedingungen auf Schlachthöfen untersuchen, um sie auch im Sinne des Tierschutzes zu verbessern. Link zum Original
  103. Tiertransporte werden erheblich verkürzt, sodass kein Transporttag acht Stunden überschreitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Dauer von Tiertransporten erheblich verkürzt wird, mit dem Ziel, dass kein Transporttag für Tiere acht Stunden überschreitet. Link zum Original
  104. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wird unverzüglich in den Landtag eingebracht und beschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das in der letzten Legislaturperiode aufgrund der Auflösung des Landtages nicht mehr verabschiedete Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände werden wir unverzüglich wieder in den Landtag einbringen und beschließen. Link zum Original
  105. Eine Novelle des Tierschutzgesetzes soll die Haltungsbedingungen für Nutztiere wesentlich verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen ins für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene ein, die insbesondere eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, ein Verbot von Börsen mit exotischen Tieren und ein bundesrechtliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine umfassen soll. Link zum Original
  106. Börsen mit exotischen Tieren sollen bundesrechtlich verboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen ins für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene ein, die insbesondere eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, ein Verbot von Börsen mit exotischen Tieren und ein bundesrechtliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine umfassen soll. Link zum Original
  107. Ein bundesrechtliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine soll eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen ins für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene ein, die insbesondere eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, ein Verbot von Börsen mit exotischen Tieren und ein bundesrechtliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine umfassen soll. Link zum Original
  108. Haltung und Dressur von Wildtieren werden im Sinne eines zeitgemäßen Tierschutzes neu geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Haltung und Dressur von Wildtieren muss zu Gunsten eines zeitgemäßen Tierschutzes neu geregelt werden. Link zum Original
  109. Die private Haltung exotischer Tiere wird landesrechtlich streng reglementiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne des Tier- und Artenschutzes, aber auch zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern, wollen wir die Haltung von exotischen Tieren durch Privatpersonen auch landesrechtlich streng reglementieren. Link zum Original
  110. Tierheime werden mit einem Förderprogramm bei der Sanierung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Tierheimen wollen wir mit einem Förderprogramm bei der Sanierung weiter helfen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD NW 56, Grüne NW 39 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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