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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2022 der Grünen, nicht aus dem Vertrag. 682 von 2.316 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).
Staat, Demokratie und Verwaltung13
- Klare Regelungen im Windenergieerlass und Artenschutzleitfaden erhöhen die Rechtssicherheit.
- Eine Servicestelle unterstützt bei rechtlichen Fragen in Planungsverfahren.
- Vorgaben für die Erschließung neuer Trinkwassergewinnungsgebiete werden einheitlich und verlässlich gestaltet.
- Für alle Landesbeteiligungen wird ein Public-Governance-Kodex eingeführt, der Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit mit guter Unternehmensführung verbindet.
- Fortbildung und Beratung der Vergabestellen zum nachhaltigen Bauen werden ausgebaut.
- Raumordnung und Planfeststellung werden stärker verzahnt.
- Das Land Niedersachsen ist ein attraktiver Arbeitgeber mit guten, verlässlichen Arbeitsbedingungen.
- Eine queersensible Arbeitsweise und geschlechtergerechte Sprache werden in allen Landesbehörden zum Standard.
- Wappengesetz und Fahnenerlass werden angepasst, damit die Regenbogenflagge vor öffentlichen Gebäuden einfacher gehisst werden kann.
- Die Chancen direkter Demokratie werden im Land und in den Kommunen besser genutzt.
- Digitalisierte und agile Verfahren dürfen nicht zu Arbeitsverdichtung führen, sondern sollen Arbeitsplätze in der Verwaltung attraktiver und gesünder machen.
- Homeoffice in den Landesbehörden wird in Abstimmung mit den Personalvertretungen genutzt und gefördert.
- Junge Führungskräfte werden mit weiterentwickelten Programmen an ihre Aufgabe herangeführt.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte45
- Die Feuerwehren werden für Wald- und Vegetationsbrände besser ausgestattet.
- Umweltbeschwerdestellen werden eingeführt.
- Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wird beendet.
- Strukturen des organisierten Menschenhandels werden mit rechtsstaatlichen Mitteln systematisch bekämpft.
- Eine Strukturkommission Moderne Polizeiarbeit wird eingesetzt, die konkrete Empfehlungen zu Ausstattung und Ausbildung der Polizei erarbeitet.
- Die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit, insbesondere das Niedersächsische Polizeigesetz, werden überarbeitet.
- Die ausgeweiteten Polizeibefugnisse werden auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft.
- Die Eingriffsbefugnisse der Polizei werden wieder eingeschränkt und am tatsächlich Erforderlichen ausgerichtet.
- Für künftige Reformen im Sicherheitsbereich wird ein Wirksamkeits-Check eingeführt.
- Eine Militarisierung der Polizei durch unnötige Aufrüstung wird abgelehnt.
- Reformen und Ausweitungen polizeilicher Kompetenzen werden stets unter Abwägung der individuellen Freiheit und der Gewaltenteilung beurteilt.
- Die oder der Polizeibeauftragte legt mindestens jährlich einen öffentlichen Tätigkeitsbericht vor, der auch Fehlentwicklungen wie Racial Profiling benennt.
- Eine organisatorisch getrennte Innenrevision der Polizei wird eingerichtet, die beim Verdacht auf Straftaten von Polizistinnen und Polizisten ermittelt.
- In den Sicherheitsbereich werden mehr Professionen integriert.
- Die finanziellen und personellen Ressourcen ziviler Träger wie Sanitäts-, Streetwork- und psychologischer Krisendienste werden massiv ausgebaut.
- Der Rechtsschutz insbesondere für Teilnehmende an Demonstrationen wird verbessert.
- Einsatzkonzepte und Struktur der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten werden kritisch überarbeitet.
- Pferde- und Hundestaffeln werden auf versammlungsrechtlich geregelten Veranstaltungen in Niedersachsen verboten.
- Die EU-Datenschutz-Richtlinie für Justiz und Inneres wird vollständig umgesetzt.
- Anlasslose und massenhafte Videoüberwachung wird abgelehnt.
- Die Polizeiarbeit wird stärker auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt.
- Die kriminologische Forschung wird gestärkt.
- Es wird geprüft, die Polizeiausbildung auch an regulären Hochschulen und Universitäten zu ermöglichen.
- Die Polizei wird für gruppenbezogene Zuschreibungen und rassistische Stereotype besonders sensibilisiert.
- Ein Ticket-System wird eingeführt, bei dem kontrollierte Personen eine Bescheinigung über Ort, Zeit, Grund und Umfang der Polizeikontrolle erhalten.
- Rechtsextremismus hat in der Polizei keinen Platz.
- Mit einem umfassenden Präventionskonzept wird die demokratische Resilienz der Polizei gestärkt.
- Der Staat ist auf eigene Erkenntnisse über demokratiefeindliche, insbesondere rechtsextreme Strukturen angewiesen.
- Der Reformprozess des Verfassungsschutzes wird fortgesetzt.
- Polizei und Geheimdienste bleiben strikt getrennt.
- Eine Taskforce Moor- und Waldbrand wird eingerichtet.
- Die Staatsanwaltschaften erhalten das für die Vermögensabschöpfung benötigte Personal.
- Der Vollzug bietet vielfältige therapeutische Behandlungsangebote zur Verbesserung sozialer Kompetenzen.
- Die Nutzung spezifischer digitaler Angebote und Lernplattformen wird gestärkt.
- Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden neue Karrierewege geöffnet.
- Zugangshürden werden abgebaut.
- Für den Justizvollzug wird eine groß angelegte Ausbildungsinitiative gestartet.
- Die beruflichen Möglichkeiten im Vollzug werden bekannter gemacht.
- Für Meldung, Anzeige und statistische Erfassung von Hassdelikten werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen.
- Ein Generalverdacht gegen Initiativen gegen Rechtsextremismus und ihre anlasslose Überprüfung durch den Verfassungsschutz werden abgelehnt.
- Spezialisierung und Schwerpunktbildung bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden werden vorangebracht, um organisierten Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen.
- Die Kosten von Polizeieinsätzen an Fußballspieltagen werden gesenkt, ohne die Sicherheit zu mindern.
- Eine Gebühr für kommerzielle Veranstalter in Höhe der Mehrkosten des Polizeieinsatzes bei Hochrisikospielen wird ergebnisoffen geprüft.
- Für die Einstufung als Hochrisikospiel werden im Dialog transparente und feste Standards gesetzt.
- Beim Landeskriminalamt wird eine beauftragte Ansprechperson für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bei Drohungen geschaffen.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit18
- Der vom Bund geplante Spurwechsel vom Asylsystem in die Arbeitsmigration wird begrüßt.
- Ausländische Fachkräfte erhalten ein dauerhaftes Bleiberecht.
- Die Integration von Pflegefachkräften aus dem Ausland wird erleichtert.
- Sozialämter sollen Daten von Betroffenen für die Kostenübernahme dringend notwendiger medizinischer Behandlungen nicht mehr an die Ausländerbehörde weiterleiten müssen.
- Ausgelaufene Angebote zu gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Teilhabe werden schnellstmöglich wieder auf- und ausgebaut.
- Kreise und kreisfreie Städte, die über ihre Kontingente hinaus Geflüchtete aufnehmen wollen, werden unterstützt.
- Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes wird so geändert, dass Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme ohne Zustimmung des Bundesinnenministeriums beschließen können.
- Die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten wird besser unterstützt.
- Fragwürdige Verfahren der behördlichen Altersfestsetzung werden abgelehnt; im Zweifel gilt das Kindeswohl.
- Öffentliche Stellen werden für die Belange queerer Geflüchteter gezielt sensibilisiert.
- Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
- Es gilt ein genereller Abschiebestopp in Kriegs- und Krisengebiete.
- Eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung wird eingerichtet.
- Die Beratung zur freiwilligen Rückkehr wird freien Trägerorganisationen übertragen.
- Niedersachsen wird als Einwanderungsland verstanden.
- Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenselbstorganisationen werden im politischen Prozess als gleichwertige Diskussionspartner anerkannt und beteiligt.
- Die bestehenden niedersächsischen Teilhabe- und Inklusionsprogramme werden ausgebaut und gestärkt.
- Das Aufenthaltsgesetz wird liberalisiert.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie20
- Politik setzt einen klaren, unbürokratischen und verlässlichen Rahmen für langfristige Planungs- und Investitionssicherheit.
- Die Entwicklung ganzheitlicher Mobilitätsdienstleistungen bei VW und Zulieferern wird unterstützt.
- Die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik des Landes auf Russland und China im Energie- und Mobilitätsbereich wird zügig korrigiert.
- Das Land setzt sich über seinen Sitz im VW-Aufsichtsrat für eine internationale und unabhängige Fact-Finding-Mission ein.
- Eine aktive Industrie- und Strukturpolitik bringt die Jobs der Zukunft dorthin, wo Industrie und Menschen bereits sind.
- Betriebe werden mit Investitionshilfen, Bürgschaften sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten bei der Umstellung auf neue Produkte unterstützt.
- Der Zukunftsfonds wird mit Krediten und Zuschüssen als weiteren Fördermöglichkeiten verzahnt.
- Für die Anschubfinanzierung des Zukunftsfonds wird öffentliches Geld eingesetzt.
- Das Gründerstipendium der N-Bank wird ausgebaut.
- Das Land bietet Gründungen eine zeitlich begrenzte Teilhaberschaft an.
- Das Campen außerhalb ausgewiesener Campingplätze mit Erlaubnis der Eigentümer wird vereinfacht.
- Die Tourismusregionen werden beim Aufbau einer nachhaltigen touristischen Entwicklung beraten.
- Für die Computerspieleentwicklung werden konkrete Ansprechpersonen in der Landesregierung benannt.
- Für die Gesundheitstechnik wird die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen verbessert.
- Neben dem Bruttoinlandsprodukt sollen weitere Kenngrößen wie Ressourcenverbrauch, Nachhaltigkeit, Bildungsdurchlässigkeit und soziale Gerechtigkeit die wirtschaftliche Lage abbilden.
- Die Indikatoren für die Gemeinwohlbilanzierung werden wissenschaftlich fundiert aufgestellt.
- Der Wohlstand soll erhalten und ausgebaut werden.
- Neue Modelle wie mobile Verbraucherberatung werden erprobt.
- Bei der Vergabe von Fördermitteln an Unternehmen wird deren bisheriger Umgang mit Steuervermeidung zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium.
- Es werden Modellregionen geschaffen, die umweltfreundliche Logistikkonzepte für Einzelhandel und Handwerk entwickeln.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung39
- Arbeit in Niedersachsen soll fair entlohnt werden.
- Für diese Branchen wird eine Fachkräfteoffensive gestartet.
- Dem Mangel an Lokführern wird mit einer Ausbildungsoffensive des Landes begegnet.
- Im Handwerk ausgebildete Beschäftigte sollen stärker im erlernten Beruf gehalten werden.
- Das Umgehen der Kranken- und Sozialversicherungspflicht wird beendet.
- Alle arbeitenden Menschen, ob in bezahlter, ehrenamtlicher oder familiärer Arbeit, sollen am Wohlstand teilhaben.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihrer Arbeit möglichst selbstreguliert und selbstbestimmt nachgehen und ihre geistigen Fähigkeiten einbringen können.
- Niedersachsen soll eine aktivere Arbeitsmarktpolitik betreiben.
- Für arbeitslose Menschen werden bessere, vom Jobcenter unabhängige Beratungsleistungen benötigt.
- Die Finanzierung der unabhängigen Sozialberatung in den Arbeitslosenzentren wird abgesichert.
- Für alle Altersgruppen, insbesondere Jugendliche, werden Perspektiven geschaffen.
- Der Zugang zu Mieter-, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wird kostenlos.
- Das Grundeinkommen dient als Perspektive für Reformen der sozialen Sicherung.
- Wissenschaftlich begleitete Feldforschung zur Wirksamkeit und Finanzierbarkeit eines Grundeinkommens wird unterstützt.
- Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt.
- Die Ausgleichsabgabe wird erhöht.
- Die Rahmenbedingungen für Inklusionsbetriebe werden verbessert.
- Beratung und Förderung von Menschen mit Behinderung beim Berufseinstieg werden gestärkt.
- Die Evaluierung der Bedarfsermittlung der Trägerorganisationen wird vorangetrieben.
- Menschen mit Behinderung außerhalb des ersten Arbeitsmarkts werden bei guten Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen unterstützt.
- Lohndumping und die Verschärfung ökologischer Krisen sollen nicht mit Steuergeldern unterstützt werden.
- Ein Vergabemindestlohn mindestens auf dem Niveau von Berlin und Brandenburg wird gesetzlich festgeschrieben.
- Die gesetzlichen Vorgaben und Standards für gute Arbeit werden durchgesetzt.
- Innerhalb von zehn Jahren wird jeder Betrieb in Niedersachsen mindestens einmal geprüft.
- Ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung mit offenem Zugang für alle Ratsuchenden wird eingeführt.
- Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen erhalten eine stabile Finanzierung.
- Ein Bundesteilhabegeld zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile wird eingeführt.
- Das Landesblindengesetz wird beibehalten und weiterentwickelt.
- Auszubildende erhalten eine gute Entlohnung und eine bessere Unterstützungsinfrastruktur.
- Ausbilden lohnt sich für Unternehmen mehr.
- In gemeinsamen Initiativen mit Unternehmen und Gewerkschaften werden familienfreundliche Arbeitszeitmodelle weiterentwickelt und ausgebaut.
- Ein Niedersachsenpass für alle Menschen mit Sozialleistungen oder geringem Einkommen wird eingeführt.
- Der Niedersachsenpass ermöglicht landesweit einen niedrigschwelligen Zugang zu Museen und kulturellen Einrichtungen.
- Der Niedersachsenpass ermöglicht eine niedrigschwellige aktive Mitgliedschaft in Sportvereinen.
- Der Niedersachsenpass umfasst Vergünstigungen bei Strompreisen und anderen Sozialtarifen.
- Über den Niedersachsenpass werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einfacher zugänglich.
- Der typische temporäre Charakter der Arbeitsmigration wird als strukturelles Problem angegangen.
- Minijobs werden in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
- Die gewerkschaftliche Organisation im Profisport wird unterstützt.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen11
- Gebühren und Abgaben für Erdöl- und Erdgasförderunternehmen werden erhöht.
- Die Mittel für den klimagerechten Neubau der Hochschulkliniken kommen aus dem Niedersachsenfonds.
- Das Ehegattensplitting wird für künftig geschlossene Ehen durch eine Einzelveranlagung mit übertragbaren Grundfreibeträgen ersetzt.
- Nachfolgende Generationen sollen weder durch aufgeschobene Investitionen noch durch zu hohe Schulden belastet werden.
- Eine Schuldenregel gegen ungehemmtes Schuldenmachen ist grundsätzlich richtig.
- Die Finanzpolitik mit Fokus auf Schwarze Null und Schuldenbremse gilt als gescheitert.
- Die Vermeidung ökologischer Folgeschäden durch rechtzeitige Klimaschutzinvestitionen hat Vorrang vor dem Verzicht auf neue Kredite.
- Der Vermögenserhalt hat den gleichen Stellenwert wie die Schuldenbremse.
- Vor der Haushaltsaufstellung werden alle Haushaltsposten regelmäßig auf ihre Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel geprüft.
- In der Steuerverwaltung wird flächendeckend mobiles Arbeiten ermöglicht.
- Der Abbau des ausfallgefährdeten Garantieportfolios der Nord/LB wird konsequent abgeschlossen.
Gesundheit und Pflege71
- Ein menschenwürdiges Lebensende für alle, insbesondere für Schwerstkranke, wird sichergestellt.
- Kommunale Gesundheits- und Pflegekonferenzen werden durchgeführt.
- Für einen wissenschaftlichen Unterbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden Kooperationen mit Universitäten gefördert.
- Eine Landesstiftung Prävention bündelt die Gelder aus dem Präventionsgesetz und setzt sie vorrangig für gesunde Lebensverhältnisse ein.
- Kommunale Gesundheitsberatung, etwa in Gesundheitskiosken, wird gefördert.
- Die Erstellung von Hitzeaktionsplänen wird gefördert.
- Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen werden vulnerable Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren mit passgenauen präventiven Angeboten unterstützt.
- Gegen sexuell übertragbare Infektionen werden Aufklärung über Schutzmöglichkeiten und Entstigmatisierung eingesetzt.
- Test- und niedrigschwellige Behandlungsmöglichkeiten für sexuell übertragbare Infektionen werden verbessert.
- Die Arbeit der Aidshilfe wird unterstützt.
- Eine auskömmliche Bevorratung mit Schutzausrüstung wird sichergestellt.
- Pandemieschutzübungen werden verankert.
- Kapazitäten zur kurzfristigen Schaffung medizinischer Intensivversorgung werden abgesichert.
- Niedersachsen baut schnell ein Kompetenznetzwerk und interdisziplinäre Ambulanzen auf.
- Niedersachsen baut spezialisierte Reha-Einrichtungen auf.
- Nichtärztliche Heilberufe werden stärker in die Primärversorgung eingebunden.
- Kommunen erhalten über eine Bundesregelung die Option, nach spätestens sechs Monaten auf nicht nachbesetzte Arztsitze zuzugreifen.
- Eine Infrastruktur wird gefördert, die Patientendaten sicher, zuverlässig, datenschutzkonform und bedarfsgerecht verfügbar macht.
- Ärztliche Schweigepflicht und Patientengeheimnis bleiben auch für digitalisierte Gesundheitsdaten gewahrt.
- Strukturen und Kompetenzen der Rehabilitationskliniken in den Bäderregionen werden berücksichtigt und weiterentwickelt.
- Krankenhäuser werden an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet.
- Die finanzielle Absicherung der Kinderkliniken wird dringend angegangen.
- Krankenhäuser sollen als Teil der Daseinsvorsorge gemeinwohl- statt gewinnorientiert arbeiten.
- Die Ernährung für Patientinnen, Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern wird gesünder gestaltet.
- Die Gewinnung von Fachpersonal im Gesundheitswesen wird offensiv verstärkt.
- Physician Assistants werden in Niedersachsen ausgebildet und eingesetzt, um Ärztinnen und Ärzte von delegierbaren Aufgaben zu entlasten.
- Eine Bundesratsinitiative strebt eine bundesweite Erhebung von Branchendaten der Gesundheitsberufe an.
- Eine Bundesratsinitiative strebt eine einheitliche Finanzierungsregelung für die Ausbildung der Gesundheitsberufe an.
- Eine Bundesratsinitiative strebt die Erweiterung der Kompetenzen nichtärztlicher Gesundheitsberufe im Sinne der Heilkunde an.
- Berufsaussteigerinnen und -aussteiger in Gesundheitsberufen werden durch Anreize zurückgewonnen.
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung wie Gesundheitssport, Burnout-Prophylaxe und Team-Supervision halten Fachkräfte länger gesund im Beruf.
- Zugangshürden zu Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen für Menschen mit ausländischem Schulabschluss werden abgebaut.
- Ausgeschiedene Pflegefachkräfte werden durch Initiativen zurückgewonnen.
- Die Wirkung des neuen Pflegegesetzes wird evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert.
- Auf Bundesebene wird eine Reform der Heilberufeverordnung angestrebt, die Community Health Nurses mehr Handlungsautonomie gibt.
- Ärztliche Leistungen werden auf qualifizierte Pflegefachpersonen übertragen.
- Die Pflege wird stärker in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens eingebunden.
- Die Personalausstattung in der Geburtshilfe wird verbessert.
- Die Richtlinie zur Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt wird umgesetzt.
- Hebammen werden deutlich besser bezahlt.
- Für die Haftpflichtversicherung von Hebammen in allen Tätigkeitsbereichen wird eine Lösung gefunden.
- Keine Frau in Niedersachsen soll mehr als 30 Minuten zum nächsten Geburtshilfeangebot fahren müssen.
- Schließungen von Geburtsstationen aus ökonomischen Gründen werden abgelehnt.
- Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt allein bei der schwangeren Person.
- Weiterbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen werden ausgebaut.
- Familienplanungs- und Beratungsstellen werden finanziell abgesichert.
- Freiwillige Beratungsangebote zu Schwangerschaft und Familienplanung werden ausgebaut.
- In Ausbildung und Studium von Ärztinnen, Ärzten und Hebammen wird für Gewalt unter der Geburt sensibilisiert.
- Qualifizierungsangebote für Beratungsstellen ermöglichen betroffenen Frauen eine wohnortnahe Beratung zu Gewalt unter der Geburt.
- Die Empfehlungen des Landespsychiatrieplans werden umgesetzt.
- Wartezeiten auf ambulante psychiatrische Behandlung werden verkürzt.
- Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken werden reduziert.
- Menschen mit Psychiatrieerfahrung werden in die Prozesse zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen einbezogen.
- Eine landesweite Kampagne rückt das Thema psychische Gesundheit stärker in die Öffentlichkeit.
- Durch Stigmata entstandene Hürden bei der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen werden abgebaut.
- In den Einrichtungen niederschwelliger medizinischer Angebote wird für personelle Kontinuität gesorgt.
- Auch Schwerstabhängige haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Versorgung.
- Diamorphin, Methadon und andere zugelassene Substitutionsmittel werden als Mittel zur wirksamen Behandlung und als Medikamente anerkannt.
- Es werden mehr Drogenkonsumräume für einen risikominimierenden Konsum von Betäubungsmitteln durch Abhängige geschaffen.
- Modellversuche für Drugchecking-Angebote mit Präventionsangeboten werden eingerichtet, damit Konsumierende gefährliche und verunreinigte Substanzen vor dem Konsum erkennen können.
- Aktiver Nichtraucherschutz und der Schutz vor einem verharmlosenden Umgang mit Alkohol haben hohe Priorität.
- Aufklärungs- und Präventionsangebote werden abgesichert und in der Fläche ausgeweitet.
- Dem drohenden Pflegenotstand wird mit der Prävention von Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt.
- Eine starke Interessenvertretung der Pflegeberufe wird angestrebt.
- Die Behandlungskapazitäten in geriatrischen Zentren werden ausgebaut.
- Anwenderfreundliche digitale Lösungen und Assistenzsysteme werden in der Pflege eingesetzt.
- Für Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthalt werden geschützte Möglichkeiten geschaffen, ohne Angst vor Abschiebung medizinische Hilfe zu erhalten, etwa über anonyme Krankenscheine.
- Bei medizinischer Behandlung Geflüchteter werden bei Bedarf die Kosten einer notwendigen Sprachmittlung übernommen.
- Die gesundheitliche Aufklärung wird verbessert.
- Die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung queerer Menschen in allen Lebensphasen wird gestärkt.
- Nachsorgende Maßnahmen, insbesondere Psychotherapieplätze, werden in ausreichendem Maß geschaffen.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft73
- Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement für Tierschutz und Tierheime wird gestärkt.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Leitlinie inklusiver Politik.
- Die Kostenheranziehung von Auszubildenden in Pflegefamilien oder Heimen wird abgeschafft.
- Ein regelmäßiges Monitoring zur Lage von Kindern und Jugendlichen unter Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses und der Kinder- und Jugendkommission wird eingeführt.
- Mehrelternschaft wird rechtlich möglich.
- Verantwortungsgemeinschaften jenseits von Liebesbeziehungen oder Ehe werden rechtlich anerkannt.
- Bei allen Gesetzesvorhaben werden die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft.
- Auf Landesebene wird eine neue Sozialberichterstattung für Kinder geschaffen.
- Das Land investiert mehr Geld in soziale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
- Quartiersarbeit und Nachbarschaftsinitiativen werden unterstützt.
- Jugendzentren, insbesondere in ländlichen Regionen, werden stärker gefördert.
- Die Zuwendungen für Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit werden bedarfsgerecht erhöht.
- Bürokratische Hürden für Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit werden abgebaut.
- Wo Kindern sexualisierte Gewalt oder Misshandlung droht, wird eine frühzeitige Intervention ermöglicht.
- Haupt- und Ehrenamtliche in Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, werden qualifiziert, Anzeichen von Gewalt zu erkennen und darauf zu reagieren.
- Die Jugendämter werden beim Kinderschutz besser unterstützt.
- Die Netzwerkarbeit der Jugendämter mit Polizei, Justiz und Beratungsstellen vor Ort wird gefördert.
- Fach- und Führungskräfte im Kinderschutz werden gestärkt.
- Fach- und Führungskräfte im Kinderschutz werden fortlaufend geschult, um Missbrauch früher zu entdecken und mit betroffenen Kindern angemessen umzugehen.
- Die Jugendämter werden bei Führungskräfteentwicklung, Coaching, Supervision sowie Fort- und Weiterbildung unterstützt.
- Beratungsstellen für Kinder mit Gewalterfahrung werden über passgenaue Förderrichtlinien finanziell abgesichert.
- Das Beratungsangebot für Kinder mit Gewalterfahrung wird insbesondere in der Fläche ausgebaut.
- Die Landesfachberatungsstelle Jugendschutz wird gestärkt und weiterentwickelt.
- Die Personalausstattung des Landesjugendamtes wird während der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes überprüft.
- Sparmaßnahmen in der Jugendhilfe und in der Kinder- und Jugendarbeit, auch bei freien Trägern, werden abgelehnt.
- Die aufsuchende erzieherische Jugendhilfe in den Familien wird gestärkt.
- Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe werden überprüft.
- Das Jugendhilferecht wird inklusiver gestaltet und seine Rahmenbedingungen werden verbessert.
- Die Einrichtung von Ombudsstellen als Beschwerdestellen für Kinder, Jugendliche und Familien wird begrüßt und aktiv begleitet.
- Ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe werden unterstützt.
- Die Hilfe für straffällig gewordene Jugendliche wird ausgebaut.
- Der Verlust von Versorgungsleistungen für Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten beim Eintritt in die Volljährigkeit wird im Landesinklusionsplan berücksichtigt.
- Es werden mehr Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen.
- Jugendliche werden davor geschützt, dass Hilfsangebote beim Eintritt in die Volljährigkeit wegfallen.
- Ambulante und stationäre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen werden im Umgang mit Traumata besser geschult.
- Die Jugendhilfe soll durch gute Inklusionsbedingungen, interkulturelle Kompetenzen und die Überwindung von Kinderarmut alle Kinder erreichen.
- Die besonderen Anforderungen an Alleinerziehende bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit werden besonders berücksichtigt.
- Der Niedersachsenpass unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Finanzierung von Mittagessen, Arbeitsmaterialien, Sprachförderung, Musik- und Sportangeboten und Klassenausflügen.
- Zur Vermeidung stationärer Pflegebedürftigkeit wird Einsamkeit im Alter durch Nachbarschaftsinitiativen sowie generationenübergreifende Wohn- und Begegnungsprojekte vorgebeugt.
- Es werden Fachkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen eingesetzt, die Safe Spaces und Empowerment-Angebote für von Diskriminierung Betroffene anbieten.
- Kürzungen bei Förderprogrammen für zivilgesellschaftliche Vereine wie die der Sinti und Roma werden zurückgenommen.
- Programme der politischen Bildung gegen Hassrede werden ausgeweitet.
- Queere Jugendarbeit wird unterstützt.
- Der Aufbau queerspezifischer Kompetenzen in der Jugendverbandsarbeit wird gefördert.
- Sportvereine und -verbände werden für den Umgang mit queeren Themen sensibilisiert.
- Queere Sportarbeit wird besser unterstützt.
- Die Situation queerer Menschen im Alter wird durch Sensibilisierung, mehr Sichtbarkeit und Projekte für ein Altern in Würde verbessert.
- In öffentlichen Gebäuden stehen Toiletten zur Verfügung, die trans-, inter- und nichtbinäre Menschen angst- und diskriminierungsfrei nutzen können.
- Der Friedhofszwang für Urnenbestattungen wird abgeschafft.
- Umweltfreundliche Bestattungsformen auf Friedhöfen werden ermöglicht.
- Gesellschaftlich festgefügte Machtstrukturen werden aufgebrochen, um mehr Freiheit und Selbstbestimmung jenseits überkommener Rollenbilder zu ermöglichen.
- Unbezahlte Fürsorge- und Hausarbeit soll gerechter aufgeteilt werden.
- Präventive Maßnahmen in Kitas und Schulen erhalten eine verlässliche Finanzierung und Rahmenbedingungen.
- Durch bessere Beratung und ein Kooperationsmodell mit Vermietern und Wohnungsgenossenschaften finden Frauen nach einem Aufenthalt schnell eine eigene Wohnung.
- Die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen wird ausreichend finanziell abgesichert.
- Die gestrichene Koordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt wird wieder und dauerhaft finanziert.
- Die Stigmatisierung freiwilliger Sexarbeit wird abgelehnt.
- Die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird aktiv begleitet und unterstützt.
- Das Engagement von Menschen mit Migrationsgeschichte wird gefördert und sichtbarer gemacht.
- Förderscouts helfen Engagierten, Fördergelder für gemeinwohlorientierte Projekte zu beantragen.
- Sport wird flächendeckend gefördert.
- Allen Menschen wird der Zugang zum Sport ermöglicht.
- Jedes Kind soll schwimmen lernen können.
- Teilhabemodelle für gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung werden im Schul- und Breitensport ausgebaut.
- Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können gleichberechtigt am Vereinssport teilnehmen.
- Neue Formen des gemeinsamen Sports und neue Sportarten profitieren künftig stärker von der Sportförderung des Landes.
- Eine stärkere Anbindung des E-Sports an das Vereinswesen wird unterstützt.
- Sportvereine werden darin bestärkt, E-Sport besonders im Kinder- und Jugendbereich aufzunehmen.
- Physische, psychische und sexualisierte Gewalt im Sport wird abgelehnt.
- Sportverbände, Vereine, Fanprojekte und Fanbeauftragte werden bei ihrem Einsatz für Vielfalt und Toleranz und in der queeren Sportarbeit unterstützt.
- Die Zahl der Rats- und Kreistagsmitglieder aus diskriminierten oder benachteiligten Gruppen wird deutlich erhöht.
- Kommunen werden darin unterstützt, Aktionspläne für Vielfalt in kommunalen Räten aufzustellen.
- Integrations- und Behindertenbeiräte und ähnliche Gremien werden, wo vorhanden, zur Beratung hinzugezogen.
Bildung, Wissenschaft und Forschung99
- Die maritime Ausbildung wird laufend an neue Herausforderungen angepasst.
- Studiengänge mit Games-Bezug sollen in Vernetzung mit der E-Sports-Branche entstehen und Impulse für IT-Sicherheit und Künstliche Intelligenz geben.
- Krippen und Kindergärten sollen zu Lern- und Lebensorten entwickelt werden, in die Kinder gern gehen und in denen Erzieherinnen und Erzieher gern arbeiten.
- Es werden mehr Betreuungsplätze geschaffen.
- Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, damit sie allen Kindern gerecht werden können.
- Die Qualität der Betreuungsangebote wird weiterentwickelt.
- In Kindertageseinrichtungen müssen ausreichend räumliche Kapazitäten vorhanden sein.
- Das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zur Kinderzahl soll kontinuierlich verbessert werden.
- In der Aus- und Weiterbildung des Kita-Fachpersonals werden gesellschaftliche Vielfalt, Antirassismus und das Überwinden von Geschlechterstereotypen verankert.
- Gründung und Betrieb von Waldkindergärten und integrativen Waldkindergärten werden durch eine Betriebserlaubnis nach dem Vorbild anderer Länder erleichtert.
- Für Erzieherinnen und Erzieher wird eine armutsfeste Ausbildungsvergütung eingeführt.
- Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wird gestärkt.
- Eine Absenkung der Ausbildungsstandards für Kita-Fachkräfte und sogenannte „Ausbildungen light“ werden abgelehnt.
- Für ältere Kita-Fachkräfte werden Berufswege aufgezeigt, um sie im Beruf zu halten.
- Die frühe Aufteilung der Schülerinnen und Schüler im gegliederten Schulsystem gilt als Hindernis für ihre bestmögliche Entwicklung.
- Längeres gemeinsames Lernen ist ein zentrales bildungspolitisches Vorhaben, um Schülerinnen und Schülern alle Bildungsoptionen offenzuhalten.
- Hausaufgaben werden künftig im Rahmen von Ganztagskonzepten in der Schule mit Begleitung durch pädagogisches Personal erledigt.
- Die Gesamtschulen werden weiter gestärkt.
- Alle Wege der schulischen Laufbahn bleiben möglichst lange offen.
- Das dreigliedrige Schulsystem wird langfristig überwunden.
- Bildung ist von Anfang an kostenlos.
- In Niedersachsen wird Lernmittelfreiheit eingeführt, insbesondere für digitale Medien.
- Lerndiagnostik, Lernberatung und Lernbegleitung sind zentrale Aufgaben multiprofessioneller Teams an Schulen.
- Gymnasien und Realschulen werden stärker verpflichtet, aufgenommene Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Sekundarstufe I zu führen.
- Der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss sinkt weiter.
- Schulen, die abgeschulte Kinder aufnehmen, werden strukturell gestärkt.
- Integrierte Gesamtschulen beginnen generell mit kleineren Klassen.
- Schulen können außerschulische Leistungen wie längere Praktika anerkennen.
- Am verlässlichen Zeitplan für das Auslaufen der Förderschule wird festgehalten.
- Bei Neubau und größeren Umbauten von Schulen wird barrierefreie Infrastruktur verpflichtend.
- Die inklusive Schule tritt langfristig an die Stelle der Förderschulen.
- Beugearrest gegen Schulverweigerer wird als kontraproduktiv abgelehnt.
- Schulpflichtverletzungen von Jugendlichen werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ihren Lasten geahndet.
- Inklusiv arbeitende Schulen werden gezielt unterstützt.
- Für sonderpädagogische Fachkräfte an Regelschulen werden klare rechtliche Vorgaben und Aufgabenzuordnungen geschaffen.
- Die Vielfalt unter den Lehrkräften wird gefördert.
- Im Ausland erworbene Abschlüsse von Lehrkräften für familiensprachlichen Unterricht werden schneller anerkannt.
- Die Lehrpläne werden unter dem Gesichtspunkt von Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit überarbeitet.
- Schulen leben ihre Vielfalt und gestalten das Miteinander.
- SCHLAU Niedersachsen wird weiter gefördert.
- Queere Themen werden Teil des Curriculums.
- Ein Ganztag als bloße Nachmittagsbetreuung wird abgelehnt.
- In der Schule gibt es tägliche Bewegungszeiten.
- Ganztagsschulen erhalten Rückzugsräume und Möglichkeiten für Ruhephasen.
- Kooperationen berufsbildender Schulen und Werkstätten im Bereich Kochen und Hauswirtschaft für das Schulessen werden vorangetrieben.
- Neue Schulbaurichtlinien ermöglichen Schulgebäude, die Inklusion und Pädagogik entsprechen.
- Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden für Cybermobbing und Cybergrooming sensibilisiert.
- Die Lehrpläne werden entschlackt.
- Ausbildung und berufliche Rahmenbedingungen von Lehrkräften werden verbessert.
- Im Ausland erworbene Lehramtsabschlüsse werden vereinfacht anerkannt.
- Die Lehrkräfteausbildung wird reformiert.
- Das Studium der Sonderpädagogik wird stärker in die stufenorientierte Lehrkräfteausbildung einbezogen.
- Die Lehrkräftebildung wird in beiden Ausbildungsphasen stärker an integrativ arbeitenden Schulen ausgerichtet.
- Der fächerübergreifende und projektorientierte Ansatz integrativ arbeitender Schulen fließt in die Lehrkräfteausbildung ein.
- Die Anerkennung der Fachkompetenz von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen als Spezialisten der Inklusion wird gestärkt.
- Die Rolle von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Schulen wird klarer definiert.
- Die beruflichen Entwicklungsperspektiven von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen werden ausgebaut.
- Inklusion in der Schule ist eine Querschnittsaufgabe, die von allen getragen wird.
- Flächendeckende Qualifizierungsangebote zur Beteiligung werden auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern geschaffen.
- Die Meisterausbildung wird gebührenfrei.
- Mit den Sozialpartnern werden Bewertungssysteme für die Ausbildungsqualität entwickelt.
- Schulische Bildung wird besser mit dualer Ausbildung und Qualifizierungen verzahnt.
- Die Aufstiegschancen von Fachpraxislehrkräften werden verbessert.
- Gewerkschaften können in Berufsschulen über ihre Arbeit informieren.
- Das Land baut an Hochschulen und Forschungsinstituten Regionalkompetenzen zu autoritären Staaten, insbesondere China, auf.
- Das Studium bleibt gebührenfrei.
- Hochschulen werden weiter geöffnet und diverser, um Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln.
- Menschen aus nichtakademischen Familien werden ermutigt und unterstützt, ein Studium aufzunehmen.
- Studienqualitätsmittel werden nur für Studienqualität und Lehre und nicht für Bauunterhaltung verwendet.
- Präsenzlehre bleibt zentraler Bestandteil der Hochschullehre.
- Das akademische Personal erhält regelmäßige didaktische Weiterbildungen.
- Bei der Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen werden fachliche Eignung, Engagement und Berufserfahrung stärker gewichtet.
- Exzellente Lehre und Studienbedingungen werden Kriterien für den Exzellenzstatus.
- Auf Bundesebene wird eine gerechte Studienfinanzierung angestrebt, die allen unabhängig vom Einkommen ein Studium ermöglicht.
- Die Öffnung und elternunabhängigere Gestaltung des BAföG wird begrüßt.
- Teilzeitstudierende können BAföG beziehen.
- Der BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen gilt auch für dual Studierende.
- Mit Dual-Use-Forschung wird künftig noch kritischer umgegangen.
- Eine offene Diskussionskultur an Hochschulen wird gefördert.
- Die Rolle der Hochschulgremien, insbesondere des Fakultätsrates und des Senates, wird gestärkt.
- Studium und Lehre werden besser in den Hochschulpräsidien verankert.
- Die niedersächsischen Hochschulen werden gezielt gefördert, um in europäischen Förderprogrammen erfolgreich zu sein.
- Die Impulse der Dialoginitiative geschlechtergerechte Hochschulkultur werden verbindlicher gemacht und gefördert.
- Die Qualität der Weiterbildungsangebote und eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern werden gewährleistet.
- Die Erfahrungen aus der pandemiebedingten Umstellung der Erwachsenenbildung auf Onlinebetrieb werden genutzt, um diese Umstellung zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
- Schulische Ganztagsangebote werden ausgeweitet.
- Gesundheitsbildung wird in der schulischen Bildung stärker verankert.
- Schwangerschaftsabbrüche werden in der universitären Lehre nach international anerkannten Standards gestärkt.
- Der hohe psychische Druck im Jurastudium wird reduziert.
- Geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht werden zugunsten gemischter Sportangebote reduziert.
- Queeres Leben soll an Schulen ein selbstverständlicher Teil des Alltags ohne Ausgrenzung und Diskriminierung sein.
- Projekte zur Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt an Schulen werden stärker und dauerhaft gefördert.
- Konfessionsschulen werden im Dialog mit den Religionsgemeinschaften in Schulen umgewandelt, die Kindern aller Bekenntnisse offenstehen.
- Der kritische Umgang mit Geschlechterrollen und patriarchalen Machtstrukturen wird im Lehrplan der Schulen und altersgerecht in den Kitas verankert.
- Lehrmaterialien werden mit Blick auf Geschlechterrollen überarbeitet.
- Pädagogisches Personal wird zum kritischen Umgang mit Geschlechterrollen aus- und fortgebildet.
- Die Grundsätze „Nein heißt Nein“ und „Nur Ja heißt Ja“ stehen von Beginn an im Zentrum der pädagogischen Arbeit.
- Die Kinderbetreuung wird ausgebaut.
- In der Schule gibt es tägliche, vielfältige und möglichst inklusive Sportangebote mit besserer Verankerung im Ganztag.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung28
- Hohe Effizienzstandards und Solardächer gelten als Mindestgrundsätze auch in allen Förderprogrammen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Eine Recyclingoffensive und ein Sanierungsvorrang bereiten Niedersachsen auf die Bauwende vor.
- Der Anteil öffentlichen Wohnraums wird schrittweise erhöht.
- Die Vergesellschaftung von Immobilien, deren Eigentum ausschließlich der Spekulation dient, wird vorbehalten.
- Das Ziel der Bundesregierung, eine neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen, wird unterstützt.
- Die Förderung legt einen besonderen Schwerpunkt auf Umbauten.
- Die Mieterberatung wird ausgeweitet.
- Eine landesweite Hotline für kostenlose Miet- und Mietrechtsberatung wird eingerichtet.
- Die Mietberatung legt einen besonderen Schwerpunkt auf Diskriminierung auf dem Mietmarkt.
- Die Standards des Wohnraumschutzgesetzes werden auch für Gemeinschaftsunterkünfte verbindlich.
- Das kommunale Netz der Fachstellen zur Wohnungssicherung wird gestärkt und ausgebaut.
- Eine zielgruppengerechte Beratungsstruktur für wohnungslose Migranten und Geflüchtete wird als wichtig angesehen.
- Wo noch nicht vorhanden, werden spezielle Angebote für wohnungslose Frauen geschaffen.
- Ein Gebäuderessourcenausweis analog zum Gebäudeenergieausweis wird eingeführt.
- Durch Einbeziehung der grauen Energie wird die Vergleichbarkeit von Neubau und Sanierung im Bestand verbessert.
- Das Fördermittelvolumen für energetische Sanierung richtet sich nach der Nachfrage.
- Die Möglichkeiten der seriellen Sanierung werden gestärkt, um die Sanierungsrate zu erhöhen.
- Dämmstoffe auf Erdölbasis und nicht trennbare Verbundwerkstoffe werden für landeseigene Gebäude abgelehnt.
- Die Möglichkeiten unterschiedlicher Nutzungen auf einem Grundstück werden verbessert.
- Mischgebiete werden erleichtert und Modelle wie Wohnen über dem Supermarkt gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
- Baukulturelle Aspekte werden in der Baugesetzgebung berücksichtigt.
- Siedlungsgebiete wachsen eher in die Höhe als in die Breite.
- Baulücken werden konsequent geschlossen, mit Anreizen und in letzter Konsequenz mit einer Baupflicht.
- Neu ausgewiesene Baugebiete müssen klimaneutral sein.
- Die kreative Umnutzung bestehenden Wohnraums wird unterstützt.
- Modellprojekte für klimaneutrale Quartiere und Klimaanpassungsmaßnahmen wie Starkregenvorsorge werden verstärkt gefördert.
- Gegen gewerblichen Leerstand in Innenstädten werden Anreize für Multinutzungskonzepte und Zwischennutzungen gesetzt.
- Baurechtliche Hemmnisse für Zwischennutzungen werden abgebaut.
Verkehr und Infrastruktur57
- Die Landesnahverkehrsgesellschaft wird stärker an Infrastrukturmaßnahmen der Deutschen Bahn beteiligt, um den Schienenpersonennahverkehr besser zu berücksichtigen.
- Es werden Voraussetzungen geschaffen, damit sich verschiedene Verkehrsmittel einfach und flexibel kombinieren lassen.
- Zahlreiche Mobilitätsstationen verknüpfen Bahn, Bus, Rad, Auto und Sharing-Angebote.
- Modellprojekte für eine bezahlbare und sichere „Disco-Mobilität“ junger Menschen in ländlichen Räumen werden unterstützt.
- Durch kluge Siedlungsplanung und Digitalisierung wird das Verkehrsaufkommen verringert und klimaschonende individuelle Mobilität verbessert.
- Der Autoverkehr wird maßgeblich verringert.
- Alle Angebote der Mobilitätsgarantie werden verkehrsträgerübergreifend tariflich in den ÖPNV integriert.
- Alltagsmobilität wird dort organisiert, wo Menschen wohnen, arbeiten und leben.
- Begegnung und Aufenthalt auf Straßen werden dem fließenden Verkehr gleichgestellt und das Straßengesetz des Landes entsprechend angepasst.
- Kommunen werden bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots nach den Bedürfnissen ihrer Einwohner unterstützt.
- Kommunen erhalten die rechtliche Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe zur Stärkung des ÖPNV einzuführen.
- Der Fußverkehr wird in die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes aufgenommen.
- Die Fördertatbestände des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Landes werden ausgeweitet.
- Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wird die Busbeschaffung auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.
- Die Investitionen des Landes in den Nahverkehr werden gesteigert.
- Der Ausbau des Bahnnetzes wird für erforderlich gehalten.
- Das Land übernimmt eine führende Rolle beim Rollout der digitalen Zugsicherungstechnik ETCS.
- Die Vergabekriterien des Landes werden auf den Rollout von ETCS ausgerichtet.
- Mit einem Landestakt wird der Regionalverkehr auf den Deutschlandtakt des Fernverkehrs abgestimmt, um Umsteigezeiten zu verkürzen.
- In den Vergabeverfahren für den Schienennahverkehr sind Verlässlichkeit und Qualität entscheidende Auswahlkriterien.
- Unzureichende Leistungserfüllung der Verkehrsunternehmen im Schienennahverkehr wird wirksam sanktioniert.
- Lokal verankerte Eisenbahnunternehmen werden gestärkt.
- Eine landeseigene Bahn nach hessischem Vorbild wird ergebnisoffen geprüft.
- Modellprojekte für den Einsatz automatisierter Züge werden unterstützt.
- Automatisierte Züge werden sicher im täglichen Betrieb eingesetzt.
- Die 1. Klasse in Nahverkehrszügen wird abgeschafft.
- Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Angebote werden gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt.
- Eine gemeinsame App soll Auskunft und Buchung sämtlicher Mobilitätsdienstleistungen ermöglichen.
- Jugendliche sollen für wenig Geld mobil sein können.
- Die Länder erhalten die Befugnis, Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen einzuführen.
- Der Einbau und die Nachrüstung von Abbiegeassistenten in Lkw werden angestrebt.
- Kommunen werden bei unabhängigen Verkehrssicherheitsbeurteilungen von umgebauten und bestehenden Straßen sowie bei daraus folgenden Baumaßnahmen unterstützt.
- Die Verkehrsverwaltung des Landes wird gestärkt, damit die Förderung des Umweltverbunds mit Nachdruck umgesetzt werden kann.
- Fördermittel im Radverkehr werden an ein aktuelles Radverkehrskonzept gebunden.
- Fördermittel im Radverkehr werden an die Einhaltung von Standards gebunden.
- Das Land versteht den Bau von Radschnellverbindungen als eigene Aufgabe und plant und baut sie gemeinsam mit den Kommunen.
- Für den Ausbau der Radinfrastruktur wird das Fachpersonal beim Land deutlich aufgestockt.
- Kommunen werden beim Ausbau der Radinfrastruktur stärker unterstützt.
- Die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern für gewerbliche und private Nutzer wird mit einem erweiterten Landesförderprogramm gefördert.
- Buchungssysteme für Leihräder werden mit dem Nahverkehr verbunden.
- Leihradsysteme werden in das Tarifsystem des Nahverkehrs integriert.
- Initiativen werden bei der temporären anderen Nutzung von Straßenraum, etwa für Feste, Kultur, Märkte, Spielstraßen oder Pop-up-Radwege, unterstützt.
- Die Zahl der Autos wird gemeinsam mit den Kommunen deutlich verringert.
- Der Bau der A20/A26 wird abgelehnt.
- Der Bau der A33 Nord wird abgelehnt.
- Der Bau der A39 wird abgelehnt.
- Der Bau der E 233 wird abgelehnt.
- Die Automobilindustrie wird beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in die Pflicht genommen.
- Bis 2030 werden im Land 100.000 öffentliche, barrierearme und sicher zugängliche Ladepunkte, überwiegend in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen, geschaffen.
- Vollelektrische Lieferketten werden gefördert.
- Menschen sollen in der Umgebung von Flughäfen gesund leben können.
- Das Luftverkehrsrecht des Bundes wird so geändert, dass zeitliche und räumliche Begrenzungen von Starts und Landungen zugunsten der Anwohner möglich werden.
- Die Sicherheit von Schiffsladungen und Containern wird erhöht.
- Die Ladungssicherung wird bereits im Hafen stärker kontrolliert.
- Zur Entlastung des Bahnknotens Bremen werden alle geeigneten Strecken für den Hinterlandverkehr aus Wilhelmshaven gesichert.
- Das Land erhält neben den Güterverkehrshäfen auch die kleinen Kutterhäfen für die küstennahe Fischerei.
- Öffentlich-private Partnerschaften im Verkehrsbereich werden gesetzlich ausgeschlossen.
Energie49
- Die Netzanbindung wird beschleunigt.
- Die Offshore-Ausbauziele von mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045 werden naturschutzverträglich umgesetzt.
- Für die Windenergiebranche wird Planungssicherheit geschaffen.
- Der Bau von Kleinwindkraftanlagen wird erleichtert.
- Die angekündigten EEG-Änderungen werden begrüßt und in Niedersachsen umgesetzt.
- Für innovative Energiewendeprojekte werden regelmäßige Austauschformate angeboten.
- Die frühzeitige Beteiligung und Information von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen wird gestärkt.
- Kleinere Energiewendeprojekte sollen von der Ausschreibungspflicht befreit werden.
- Beim Netzausbau hat dezentrale, verbrauchsnahe Energieerzeugung Priorität.
- Der Umfang des geplanten Netzaus- und -umbaus wird regelmäßig überprüft.
- Pilotprojekte für innovative Erdverkabelung werden unterstützt.
- Der Stromverbrauch bei Überschuss erneuerbarer Energie soll für Verbraucher attraktiver werden.
- Die Einspeisung von Strom ins Netz soll für Verbraucher unkomplizierter werden.
- Die Einbauoffensive für Smart Meter wird unterstützt.
- Flexible Stromtarife sollen eingeführt werden.
- Eine nationale Gasreserve und verpflichtende Füllstandsvorgaben für Gasspeicher durch den Bund werden befürwortet.
- Gasspeicher sollen in die Kontrolle der öffentlichen Hand überführt werden.
- Bestehende Bohrlöcher sollen möglichst für erneuerbare Energien genutzt werden.
- Förderprogramme berücksichtigen besonders Energieeffizienz und Energievermeidung.
- Eine europaweite, transparente und sichere Zertifizierung von Wasserstoff wird unterstützt.
- Eine Abhängigkeit von Unrechtsstaaten wie Russland oder Saudi-Arabien beim Wasserstoff wird abgelehnt.
- Angestrebt wird eine möglichst hohe niedersächsische Eigenversorgung mit Wasserstoff unter Mitversorgung von Bremen und Hamburg.
- Erdgas gilt nicht als klimafreundlicher Brückenkraftstoff.
- Der Förderausstieg wird proaktiv begleitet und frühzeitig mit Planungssicherheit versehen.
- Für laufende Förderungen werden alle Landesspielräume für hohe Sicherheitsauflagen und deren Kontrolle genutzt.
- Die Finanzierung fossiler Infrastruktur einschließlich geplanter LNG-Terminals an der Küste wird grundsätzlich abgelehnt.
- Übergangsweise benötigtes Erdgas soll primär über Kooperation mit europäischen Nachbarn bezogen werden.
- Für verbleibende Gasbedarfe reichen schwimmende LNG-Terminals aus.
- Neue permanente fossile Infrastruktur wird abgelehnt.
- Ein intelligentes Ladesystem wird aufgebaut, das zur Netzstabilität und zur Speicherung beiträgt.
- Eine Initiative zum Aufbau von Photovoltaikanlagen im Verkehrsraum wird gestartet.
- Im Umfeld von Straßen werden Photovoltaikanlagen installiert.
- Der Umbau von Autobahnen zu Energiealleen wird neu geprüft.
- Der in Wilhelmshaven erzeugte Wasserstoff wird über das vorhandene Leitungsnetz zu den Verbrauchsschwerpunkten transportiert.
- Ein Förder- und Ausbauprogramm für Wärmepumpen auf Basis erneuerbarer Energien, Geothermieanlagen und Kleinwindräder wird aufgelegt.
- Mieter profitieren über Mieterstromangebote von der gebäudeeigenen Energiegewinnung.
- Bei der Quartiersentwicklung wird eine zentrale, klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung eingeplant.
- Die betroffenen Regionen erhalten echte Mitspracherechte bei der Endlagersuche.
- Die niedersächsischen Teilgebiete der Endlagersuche werden miteinander vernetzt.
- Über verlängerte Zwischenlagerzeiträume und die Sicherheitskonzepte der Zwischenlager muss eine Debatte geführt werden.
- Beim Bund wird eine Zwischenlagerkommission gefordert.
- Der Export von Brennelementen an Risikoreaktoren in Nachbarländern wird verboten.
- Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird ein transparenter und lernender Endlagersuchprozess gefordert.
- Eine Umsiedlung der Anlage von Eckert & Ziegler in Braunschweig wegen der Nähe zur Wohnbebauung wird befürwortet.
- Alle Teilprojekte der Rückholung aus der Asse werden transparent und mit Bürgerbeteiligung vorangetrieben.
- Bürgerinitiativen werden dabei unterstützt, ihren Sachverstand in Stilllegungs- und Rückbauverfahren einzubringen.
- Vom Bund wird gefordert, alle kritischen Punkte sorgfältig abzuarbeiten.
- Ein Gesundheits- und Umgebungsmonitoring mit jährlicher Berichterstattung wird eingeführt.
- Für die Beseitigung freigemessener Abfälle auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen gelten strengere Kriterien.
Klima, Umwelt und Naturschutz71
- Das Klimabudget wird analog den Zahlen des Sachverständigenrates für Umweltfragen berechnet.
- Der von der Bundesregierung angekündigte neue Klimakurs wird begrüßt.
- Bei prognostizierten Emissionserhöhungen müssen zwingend Alternativen geprüft werden.
- Das für Klimaschutz zuständige Ministerium erhält ein Vetorecht.
- Flächendeckend wird das Amt hauptamtlicher kommunaler Klimaschutzbeauftragter geschaffen.
- Kommunale Klimaschutzbeauftragte erhalten ein Initiativ-, Antrags- und Widerspruchsrecht zu klimarelevanten Planungen und Vorhaben.
- Die kommunalen Energieberichte werden zu verpflichtenden öffentlichen Klimaberichten weiterentwickelt.
- Kommunen sollen die Klimaberichte jährlich statt alle drei Jahre erstellen und veröffentlichen.
- Windkraft und Artenschutz gehören zusammen.
- Das Land investiert in Forschung zu Windkraftsensibilität und Flugverhalten von Fledermäusen und Vögeln.
- Ein Erneuerbare-Naturschutzzentrum soll Konflikte zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Naturschutz frühzeitig erkennen und lösen.
- Ein verpflichtendes, unabhängiges Monitoring der Gasleitungen gegen Methanleckagen wird gefordert.
- Für den Verkehrssektor im Land wird ein kontrollierbares CO2-Budget festgelegt.
- Für den Verkehrssektor im Land werden verbindliche Reduktionsziele festgelegt.
- Verbindliche Ziele und Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und für günstige, komfortable Mobilität ohne Auto werden Bestandteil der kommunalen Klimaberichte.
- Die Dekarbonisierung des Autos wird konsequent vorangetrieben.
- Munitionsaltlasten im Meer werden geborgen.
- Höhere Recyclingquoten, einheitliche Standards für recyceltes Plastik und verbindliche Rezyklatanteile in Verpackungen werden befürwortet.
- Kommunale Modellprojekte zur Sauberhaltung von Städten und Landschaft werden unterstützt.
- Für eine gerechte und umweltverträgliche Verteilung von Deponiestandorten wird eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen eingesetzt.
- Die Anlage und der Schutz von Hecken werden vorangetrieben.
- Die Industrie wird verpflichtet, frühere Torfabbauflächen so zu restaurieren, dass wieder torfbildende Vegetation entsteht.
- Die Torfnutzung wird ersetzt und die Torfnachfrage gesenkt.
- Negative Einflüsse von Bauvorhaben auf angrenzende FFH-Gebiete werden vermieden.
- Ausreichende Abstände der Bebauung zu FFH-Gebieten werden festgelegt.
- Der Wasserschutz soll in den politischen Fokus rücken.
- Das Niedersächsische Wassergesetz wird an die heutigen und künftigen Herausforderungen angepasst.
- Genehmigungen zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser gibt es nur noch, wenn der Bedarf durch Effizienztechnik minimiert und Alternativen wie Prozess-, Regen- oder Brauchwasser ausgeschöpft sind.
- Die Ausnahmen bei der Wasserentnahmegebühr für die Erdöl- und Erdgasindustrie, den Sand- und Kiesabbau und den Abbau von Bodenschätzen werden gestrichen.
- Auf Grundlage der Untersuchung werden gezielte Maßnahmen zur Verringerung von Plastikeinträgen eingeleitet.
- Ein Verursacherfonds soll die steigenden Kosten der Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung auffangen und die Produktverantwortung der Medikamentenhersteller stärken.
- Der Abfallwirtschaftsplan wird überarbeitet.
- Das Fluten der Bergwerke mit Süßwasser wird gestoppt.
- Maßnahmen zur deutlichen Verringerung des anfallenden Baggerguts werden unterstützt.
- Für schadstoffbelastetes Baggergut aus den norddeutschen Seehäfen wird eine Trennungs- und Verwertungsanlage an Land angestrebt.
- Die Verbringung von Schlämmen in das Küstenmeer unterbleibt vollständig.
- Eine Verbringung von Schlämmen in das offene Meer wird höchstens für eine begrenzte Übergangszeit hingenommen.
- Für die ökologische Gewässerentwicklung, auch bei Gewässern dritter Ordnung, werden klare Zuständigkeiten geschaffen.
- Die Unterhaltungsverbände werden von Planungs- und Finanzierungsrisiken entlastet.
- Für die naturverträgliche Unterhaltung von Gewässern werden verbindliche Sachkundenachweise mit Schulungen eingeführt.
- Bestehende Wasserkraftanlagen werden ökologisch weiterentwickelt und dürfen Flüsse und Bäche nicht weiter blockieren.
- In Innenstädten werden frei zugängliche Trinkwasserquellen gefordert.
- Grenzwerte zum Gesundheitsschutz sind flächendeckend einzuhalten.
- Für Ackerfolien wird ein Pfandsystem eingeführt.
- Das EU-Ziel, 30 Prozent der Landfläche wirksam zu schützen, wird schrittweise umgesetzt.
- Alle noch nicht als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Teile des Natura-2000-Netzes werden schnellstmöglich gesichert.
- Die Schutzgebietsverordnungen sollen den naturschutzfachlichen Anforderungen tatsächlich entsprechen.
- In Schutzgebieten müssen andere Nutzungsansprüche hinter dem Schutz der Natur zurückstehen.
- Die Kontrollen der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen durch die Kommunen werden verstärkt.
- Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Naturentwicklungsflächen ohne Nutzung oder Eingriffe ausgewiesen werden.
- Die Südharzer Gipskarstlandschaft soll gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen als länderübergreifendes Biosphärenreservat ausgewiesen werden.
- Für den Südharzer Zechsteingürtel wird eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat angestrebt.
- Eine Ausweitung der Vorranggebiete für den Gipsabbau wird abgelehnt.
- Das Landesbüro der Naturschutzverbände (LabüN) wird gestärkt.
- Alleen und Baumreihen werden, wo möglich, neu angelegt.
- Zusätzliche Wald- und Grünbrücken zur Vernetzung von Lebensräumen, etwa Wildkatzenkorridore, werden gebaut.
- Für eine den Wiesenvögeln zuträgliche Bewirtschaftung des Grünlands werden wirksame Anreize gesetzt.
- Eine willkürliche Bejagung des Wolfes und wolfsfreie Zonen werden abgelehnt.
- In Ausnahmefällen sollen einzelne Wölfe getötet werden können, die regelmäßig Schutzzäune überwinden oder Menschen gefährden.
- Die niedersächsische Wolfsverordnung wird mit allen Beteiligten im Einklang mit europäischem und Bundesrecht überarbeitet.
- Willkürliche Abschüsse von Wölfen werden ausgeschlossen.
- Obergrenzen für den Wolfsbestand und eine Bejagung des Wolfes werden abgelehnt.
- Die Förderung nichtheimischer Baumarten wie der Douglasie wird beendet.
- In der Waldbauplanung werden Waldentwicklungstypen berücksichtigt, die besonders zur Grundwasserbildung beitragen.
- Private Waldbesitzende erhalten finanzielle Anreize für die Ausweisung von Naturwaldflächen.
- Holz als Rohstoff soll möglichst effizient genutzt werden.
- Holz soll nicht mehr im industriellen Maßstab zur Stromerzeugung oder in Kraft-Wärme-Kopplung verbrannt werden.
- Die Umwelt- und Naturschutzverwaltung wird gestärkt, besonders für Pflichtaufgaben wie die Eingriffsregelung und die Umsetzung der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie.
- Die Jagd auf Beutegreifer und auf alle gefährdeten Arten wird abgelehnt.
- Der Einsatz von Lebendfallen im Jagdbetrieb wird behördlich genehmigungspflichtig.
- Besitz von und Handel mit verbotenen Fanggeräten werden vollständig untersagt.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum50
- Die Flächen für den Energiepflanzenanbau sollen reduziert werden.
- Flächenkonkurrenzen sollen aufgelöst werden, etwa durch Agri-PV-Anlagen.
- Saatgut wird als Gemeingut freigegeben.
- Der Fleischexport wird zur Stärkung lokaler Agrarmärkte in anderen Weltregionen reduziert.
- Die Beimischungspflicht von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel wird EU-weit abgeschafft.
- Der Anteil der Feldfrüchte, der in der intensiven Tierhaltung verwendet wird, soll sinken.
- Der Konsum tierischer Produkte in den Industrieländern soll sinken.
- Die Reduzierung der Tierhaltung wird vorangebracht.
- Die Forschung der Ernährungswirtschaft zu pflanzlichen Proteinen wird unterstützt.
- Neue Ansätze wie die Solidarische Landwirtschaft werden in den Blick genommen.
- Die Stickstoffdüngung wird zur Senkung der Lachgas- und Methanemissionen reduziert.
- Aus der Massentierhaltung wird ausgestiegen.
- Die Pflicht zum Einbau von Abluftfiltern wird auf große Geflügelställe ausgeweitet.
- Angestrebt wird eine flächengebundene Tierhaltung ohne Gülletransporte über weite Strecken.
- Die insbesondere im Westen Niedersachsens zu hohen Tierzahlen werden reduziert.
- Die Beiträge zur Tierseuchenkasse werden an die Gefährdungssituation angepasst.
- Bäuerliche Betriebe mit angepassten Tierbeständen sollen über ihre Tierseuchenkassenbeiträge nicht die Seuchengefahren der Massentierhaltung subventionieren.
- Ein Verbot des Glyphosateinsatzes bis spätestens Ende 2023 wird befürwortet.
- Auf europäischer Ebene werden strengere Zulassungsverfahren für Pestizide eingeführt.
- Die Imkerei in Niedersachsen wird gefördert.
- Ein verpflichtender Imkereiführerschein wird abgelehnt.
- Eine Weideprämie wird eingeführt.
- Das Weidemilchprogramm wird auf Milchprodukte wie Joghurt oder Käse ausgeweitet.
- Der Flächenzugang für Biobetriebe wird erleichtert.
- Die Förderung der regionalen Erzeugung und Vermarktung aus Aquakulturen wird fortgeführt.
- Neue Technologien wie die Ultraschallschälung werden in den niedersächsischen Kutterhäfen gestärkt.
- Betäubungslose Eingriffe bei Nutztieren werden beendet und verboten.
- Haltungsbedingungen richten sich nach den neuesten Erkenntnissen der Verhaltensbiologie und werden durch Fort- und Weiterbildung ergänzt.
- Die Anbindehaltung von Rindern wird in Niedersachsen beendet.
- Die muttergebundene Kälberaufzucht in der Milchwirtschaft wird gestärkt.
- Die Zucht von Nutztieren auf Hochleistung wird kritisch gesehen.
- Zuchtentwicklungen, die auf Merkmale für tiergerechte Haltung wie freies Abferkeln zielen, werden gefördert.
- Das Ziel der Bundesregierung, das Qualzuchtverbot zu konkretisieren, wird unterstützt.
- Der Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung wird sowohl mengenmäßig als auch qualitativ reduziert.
- Die derzeitigen Betäubungs- und Schlachtmethoden werden überprüft.
- Weniger belastende Betäubungsarten werden entwickelt.
- Großbetriebe werden künftig vom Land kontrolliert.
- Die Taskforce Verbraucherschutz beim Landesamt für Verbraucherschutz wird deutlich verstärkt.
- Strategien gegen Animal Hoarding werden entwickelt.
- Wildtiere werden auch in zoologischen Einrichtungen so tiergerecht wie möglich gehalten.
- Zoos berücksichtigen verstärkt veränderte tiergartenbiologische Erkenntnisse.
- Die Arbeit von Tierheimen wird besser unterstützt.
- Ein Förderprogramm zur baulichen Sanierung und energetischen Modernisierung von Tierheimen wird aufgelegt.
- Die Mitwirkungsrechte der Tierschutzorganisationen im behördlichen Tierschutz werden gestärkt.
- Das niedersächsische Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen wird überarbeitet und weiterentwickelt.
- Für innovative Projekte gegen Lebensmittelverschwendung wird ein Lebensmittelretter-Preis ausgelobt.
- Spielräume bei der Anwendung von Vermarktungsnormen werden genutzt.
- Die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe wird verbessert.
- Ein Herdenschutzteam leistet betroffenen Tierhaltenden und benachbarten Betrieben schnelle Hilfe beim Herdenschutz.
- Share Deals bei landwirtschaftlichen Flächen werden einer Genehmigungspflicht durch die Landwirtschaftsbehörden unterworfen.
Digitalisierung, Daten und Technologie9
- Alle Mobilitätsdienstleister im Land stellen ihre Daten vollständig, interoperabel, barrierefrei und kostenfrei zur Verfügung.
- Alle Teile des Landes erhalten eine gute digitale Infrastruktur.
- Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen.
- Präventive Maßnahmen für IT-Sicherheit werden ausgebaut.
- Hilfen bei IT-Sicherheitsvorfällen im Krisenfall werden ausgebaut.
- Flächendeckend schnelles Internet ist essenziell für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
- Die Regulierung solcher Instrumente auf Bundes- und EU-Ebene wird kritisch begleitet.
- Es wird geprüft, inwieweit moderne Datenanalyse bis hin zu KI-Systemen bessere Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung liefern kann.
- Im Auftrag des Landes entwickelte Software wird im Standardfall unter einer freien Lizenz veröffentlicht.
Europa, Euro und europäische Institutionen3
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit3
- Zur Verhinderung neuer Pandemien werden multinationale Gesundheitsorganisationen gestärkt.
- Ein ständiger internationaler Handelsgerichtshof wird geschaffen, vor dem nicht nur Unternehmen klagen können.
- Für die Auswahl von Partnerländern und Kooperationsprojekten werden transparente Kriterien geschaffen.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung15
- Das Feiertagsgesetz soll die konfessionelle Vielfalt besser abbilden.
- Eine Baukultur, die Tradition und Eigenart der Städte und Dörfer bewahrt und ihre Zukunftsfähigkeit sichert, wird befürwortet.
- Das Denkmalschutzgesetz wird novelliert.
- Der interreligiöse Dialog wird weiter gefördert.
- Das Land kooperiert auch mit anderen Glaubensgemeinschaften wie den alevitischen und jesidischen Gemeinden.
- Die Dachverbände der Sinti und Roma erhalten eine dauerhafte Anerkennung und Förderung auf vertraglicher Grundlage.
- Bei medizinischen und sozialen Einrichtungen wie Kitas, Krankenhäusern und Pflegeheimen muss die Wahlfreiheit zwischen kirchlichen und nichtkirchlichen Trägern gewährleistet sein.
- Das staatliche Tanzverbot an bestimmten christlichen Feiertagen wird abgeschafft.
- Den Kulturfachverbänden werden Verlässlichkeit und Kontinuität zugesichert, damit sie am Kulturentwicklungsprozess beteiligt sind.
- Kunst und Kultur sollen auch bei knappen Kassen nicht als Erstes auf dem Prüfstand stehen.
- Konzepte, die klassische Kultureinrichtungen bei der Diversifizierung begleiten, werden entwickelt und gefördert.
- Clubs werden bei der energetischen und akustischen Sanierung unterstützt.
- Personelle und strukturelle Kontinuitäten nach 1945 werden überprüft und offengelegt.
- Die Filmförderung wird um eine kulturelle Filmförderung ergänzt.
- Die Förderung journalistischer Reportagen und Dokumentationen wird verbessert.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung8
- Neue Instrumente zur Wirkungs- und Erfolgsmessung von Förderung werden entwickelt.
- Die Mitarbeit in Räten und Kreistagen soll offener und familienfreundlicher werden.
- Die möglichen Themenfelder für Bürgerentscheide werden ausgeweitet.
- Alle Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde sind, sowie die Samtgemeinden erhalten eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
- Für die Personalausstattung der Gleichstellungsstellen werden Mindeststandards festgelegt.
- Für die Abwahl von Gleichstellungsbeauftragten gelten dieselben hohen Voraussetzungen wie für kommunale Wahlbeamte.
- Der kommunale Finanzausgleich wird erhöht.
- Die Kommunen erhalten mehr Mitsprache bei Bauvorhaben.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.