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Jetzt für morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg. Koalitionsvertrag 2021–2026 zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg

Forderungen zu Verkehr und Infrastruktur

Koalitionsvertrag · Koalition aus Grüne und CDU · unterzeichnet 11.05.2021 · Original

Der Vertrag enthält 260 von 3.160 Forderungen zu „Verkehr und Infrastruktur“.

Verkehr und Infrastruktur 260
  1. Eine Mobilitätsgarantie soll einen verlässlichen ÖPNV von früh bis spät in Stadt und Land sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Mobilitätsgarantie sorgen wir für einen verlässlichen ÖPNV von früh bis spät, in Stadt und Land. Link zum Original
  2. Lücken zwischen Fahrradwegen, Radschnellwegen und Fahrradstraßen werden geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Lücken zwischen Fahrradwegen, Radschnellwegen und Fahrradstraßen werden wir schließen. Link zum Original
  3. Das flächendeckende Ladenetz für Elektroautos wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das flächendeckende Ladenetz für Elektroautos werden wir weiter ausbauen. Link zum Original
  4. Die Parkraumbewirtschaftung bei Landeseinrichtungen wird vor allem in Ballungsräumen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Photovoltaik auf Parkhäusern: Die Parkraumbewirtschaftung bei Landeseinrichtungen werden wir insbesondere in Ballungs- und Verdichtungsräumen weiter ausbauen und neben einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge die Errichtung von PV-Anlagen auf Parkhäusern und Stellplätzen ermöglichen. Link zum Original
  5. Bei Landeseinrichtungen wird Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Photovoltaik auf Parkhäusern: Die Parkraumbewirtschaftung bei Landeseinrichtungen werden wir insbesondere in Ballungs- und Verdichtungsräumen weiter ausbauen und neben einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge die Errichtung von PV-Anlagen auf Parkhäusern und Stellplätzen ermöglichen. Link zum Original
  6. Ladeinfrastruktur und Netze werden massiv ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ambitionierten Pläne der Automobilhersteller für die Umstellung ihrer Produktion auf batterieelektrische Pkw unterstützen wir, indem wir die Batterieforschung stärken und im Land für einen massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Netze sorgen. Link zum Original
  7. Angestrebt werden zwei Millionen private und öffentliche Ladepunkte im Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel sind zwei Millionen private und öffentliche Ladepunkte im Land. Link zum Original
  8. Bis 2030 soll jeder dritte Pkw klimaneutral unterwegs sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir erreichen, dass bis 2030 jeder dritte Pkw klimaneutral unterwegs ist. Link zum Original
  9. In der Regel soll alle fünf Kilometer eine Schnellladesäule zu finden sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem soll im Land in der Regel alle fünf Kilometer eine Schnellladesäule zu finden sein. Link zum Original
  10. Weitere Wasserstofftankstellen für Lkw werden errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Klimaziele zu erreichen, setzen wir auf einen beschleunigten Ausbau von synthetischen Kraftstoffen (reFuels) und Wasserstoff für Anwendungen, bei denen batterieelektrische Lösungen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen, unter anderem durch einen Ausbau bei der Produktion und durch weitere Wasserstofftankstellen für Lkw. Link zum Original
  11. Eine Landesinitiative bündelt die Aktivitäten der Ressorts zum Hochlauf der Elektro- und Wasserstoffmobilität.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um den Hochlauf der Elektro- und Wasserstoffmobilität mehr Nachdruck zu verleihen, starten wir eine Landesinitiative, die die Aktivitäten der Ressorts bündelt. Link zum Original
  12. Die Einführung eines ÖPNV-Kombi-Tickets für Veranstaltungen der Landeseinrichtungen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung eines ÖPNV-Kombi-Tickets für Veranstaltungen der Landeseinrichtungen werden wir prüfen. Link zum Original
  13. Alle Orte im Land werden von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sicherstellen, dass alle Orte in Baden-Württemberg von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein werden. Link zum Original
  14. Mehr Fahrten, ÖPNV auf Abruf und Bürgerbusse werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei setzen wir auf mehr Fahrten und den Ausbau von ÖPNV on demand, also auf Abruf, und Bürgerbusse. Link zum Original
  15. Unterfinanzierte Kommunen werden beim Aufbau moderner ÖPNV-Angebote in strukturschwachen Gebieten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch die unterfinanzierten Kommunen dabei unterstützen, moderne ÖPNV-Angebote in strukturschwachen Gebieten zu etablieren. Link zum Original
  16. Bestehende Mobilitätslücken sollen geschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, bestehende Mobilitätslücken zu schließen und zusammen mit den Kommunen beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs die Belange des Tourismus besser zu berücksichtigen. Link zum Original
  17. Beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sollen die Belange des Tourismus gemeinsam mit den Kommunen besser berücksichtigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, bestehende Mobilitätslücken zu schließen und zusammen mit den Kommunen beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs die Belange des Tourismus besser zu berücksichtigen. Link zum Original
  18. Nachhaltige Mobilität gilt als Schlüsselelement für Klimaschutz und wirtschaftliche Zukunft des Landes.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den kommenden Jahren verstehen wir gemeinsam nachhaltige Mobilität als wesentliches Schlüsselelement für Klimaschutz und die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Link zum Original
  19. Der Weg zu einer neuen Mobilitätskultur wird konsequent fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die Klimaschutzziele der Europäischen Union auch und gerade im Verkehrssektor in Baden-Württemberg um und setzen den Weg zu einer neuen Mobilitätskultur konsequent fort. Link zum Original
  20. Klimafreundliche Mobilität und Verkehrswende werden weiter vorangetrieben und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine klimafreundliche Mobilität und die Verkehrswende weiter vorantreiben und umsetzen. Link zum Original
  21. Eine Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr, der Mobilitätspass und günstige Tickets wie auch ein attraktives Radnetz, eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur und die Förderung von klimafreundlichem Autoverkehr. Link zum Original
  22. Ein Mobilitätspass und günstige Tickets werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr, der Mobilitätspass und günstige Tickets wie auch ein attraktives Radnetz, eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur und die Förderung von klimafreundlichem Autoverkehr. Link zum Original
  23. Ein attraktives Radnetz wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr, der Mobilitätspass und günstige Tickets wie auch ein attraktives Radnetz, eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur und die Förderung von klimafreundlichem Autoverkehr. Link zum Original
  24. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr, der Mobilitätspass und günstige Tickets wie auch ein attraktives Radnetz, eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur und die Förderung von klimafreundlichem Autoverkehr. Link zum Original
  25. Klimafreundlicher Autoverkehr wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr, der Mobilitätspass und günstige Tickets wie auch ein attraktives Radnetz, eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur und die Förderung von klimafreundlichem Autoverkehr. Link zum Original
  26. Individual- und öffentlicher Verkehr werden zu einer integrierten Mobilität im ganzen Land vernetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darauf reagieren wir und vernetzen Individual- und öffentlichen Verkehr zu einer übergreifenden und integrierten Mobilität im ganzen Land. Link zum Original
  27. Mobilität soll attraktiv, verlässlich, klimaschonend, barrierefrei, bezahlbar und sicher sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mobilität im Klimaschutzland Baden-Württemberg muss attraktiv und verlässlich, klimaschonend und barrierefrei, bezahlbar und sicher sein. Link zum Original
  28. Land und Kommunen setzen mit einem integrierten Mobilitätskonzept den Rahmen für ein klimafreundliches Verkehrssystem.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem integrierten Mobilitätskonzept und neuen Finanzierungswegen setzen Land und Kommunen den Rahmen für ein klimafreundliches Verkehrssystem, das den Interessen der Menschen gerecht wird und nutzt. Link zum Original
  29. Für ein klimafreundliches Verkehrssystem werden neue Finanzierungswege erschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem integrierten Mobilitätskonzept und neuen Finanzierungswegen setzen Land und Kommunen den Rahmen für ein klimafreundliches Verkehrssystem, das den Interessen der Menschen gerecht wird und nutzt. Link zum Original
  30. Mit allen relevanten Akteuren wird ein Landesmobilitätskonzept mit wirtschaftlich priorisierten, nach Stadt und Land differenzierten Maßnahmen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir mit allen relevanten Akteuren ein Landesmobilitätskonzept entwickeln, dessen Maßnahmen wirtschaftlich priorisiert werden, sich nach den Erfordernissen in Städten und im Ländlichen Raum unterscheiden und quantitativ die erforderliche Wirkung erzeugen. Link zum Original
  31. Das Landesmobilitätskonzept enthält einen Investitionsplan und ein Monitoring.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir mit allen relevanten Akteuren ein Landesmobilitätskonzept entwickeln, dessen Maßnahmen wirtschaftlich priorisiert werden, sich nach den Erfordernissen in Städten und im Ländlichen Raum unterscheiden und quantitativ die erforderliche Wirkung erzeugen. Das Konzept schließt einen Investitionsplan und ein Monitoring ein. Link zum Original
  32. Ein Mobilitätsgesetz als Rahmengesetz mit Leitlinien nachhaltiger, klimafreundlicher und verlässlicher Mobilität wird verabschiedet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Mobilitätsgesetz als Rahmengesetz mit den Leitlinien einer nachhaltigen, klimafreundlichen, leistungsfähigen und verlässlichen Mobilität verabschieden. Link zum Original
  33. Die Verkehrspolitik orientiert sich an der Mobilitätswende des Bundes, den EU-Klimaschutzzielen im Verkehr und der Vision Zero zur Verkehrssicherheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir orientieren uns an den Zielen der Mobilitätswende der Bundesregierung, den EU-Klimaschutzzielen im Verkehr und an der Vision Zero zur Verkehrssicherheit. Link zum Original
  34. Im Straßenbau gilt weiterhin der Grundsatz „Sanierung vor Aus- und Neubau“.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in dieser Legislaturperiode gilt: „Sanierung vor Aus- und Neubau“. Link zum Original
  35. Der Schwerpunkt liegt verstärkt auf der Sanierung von Straßen, Brücken, Tunneln und Stützmauern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen noch stärker den Schwerpunkt auf die nachholende Sanierung des „Landesvermögens Straße“ und sichern die Mobilität, indem wir Straßen und Brücken, Tunnel und Stützmauern sanieren. Link zum Original
  36. Ortsumgehungen werden gebaut, wenn damit Ortsmitten aufgewertet und umgestaltet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren, sind auch künftig Neu- und Ausbaumaßnahmen sinnvoll und notwendig. Dazu zählen insbesondere Ortsumgehungen, wenn damit zugleich Ortsmitten aufgewertet und umgestaltet werden, sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten. Link zum Original
  37. Stauschwerpunkte werden durch Neu- und Ausbaumaßnahmen beseitigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren, sind auch künftig Neu- und Ausbaumaßnahmen sinnvoll und notwendig. Dazu zählen insbesondere Ortsumgehungen, wenn damit zugleich Ortsmitten aufgewertet und umgestaltet werden, sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten. Link zum Original
  38. Die Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit Planungsbeginn bis 2025 werden im Austausch mit dem Bund verlässlich umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzungskonzeption der Landesregierung für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans im Straßenbau hat sich bewährt und Vertrauen geschaffen. Wir werden die Projekte, deren Planung bis 2025 begonnen werden soll, daher weiterhin im stetigen Austausch mit dem Bund verlässlich umsetzen. Link zum Original
  39. Bei der Reihenfolge weiterer Straßenbauprojekte wird der Klimaschutz als zusätzliches Bewertungskriterium berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für die Festlegung der Reihenfolge der weiteren Projekte werden wir die Belange des Klimaschutzes als weiteres Bewertungskriterium berücksichtigen. Link zum Original
  40. Der Bund wird bei der Evaluation des Bundesverkehrswegeplans unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen den Bund bei der vorgesehenen Evaluation, bei der Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen sind. Link zum Original
  41. Für die Straßenplanung werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die zur Planung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen stellen wir bereit. Link zum Original
  42. Die Straßenbauverwaltung wird gestärkt und innerhalb bestehender Strukturen optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Straßenbauverwaltung werden wir weiter stärken und innerhalb der bewährten Strukturen optimieren. Link zum Original
  43. Ein jährlicher Monitoringbericht verfolgt die Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem jährlichen Monitoringbericht behalten wir den Fortschritt der Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans im Blick. Link zum Original
  44. In den kommenden fünf Jahren wird in erheblichem Umfang in den Landesstraßenbau investiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch in den kommenden fünf Jahren in erheblichem Umfang in den Landestraßenbau investieren. Link zum Original
  45. Weitere Projekte im Maßnahmenplan Landesstraßen werden einem Klima-Check unterzogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die weiteren Projekte im Maßnahmenplan Landesstraßen werden wir einem Klima-Check als zusätzlichem Kriterium unterziehen. Link zum Original
  46. Bei Straßenprojekten wird die Verbindungsfunktion für den Ländlichen Raum berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne des Ländlichen Raums spielt auch die Verbindungsfunktion eines Projekts eine wichtige Rolle. Link zum Original
  47. Kommunale Straßenbauprojekte mit Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden einem Klima-Check unterzogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künftige Straßenbauprojekte, die eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erhalten, werden dem zusätzlichen Kriterium des Klima-Checks unterzogen. Link zum Original
  48. Ausbauasphalt soll effektiv wieder im Straßenbau verwendet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Andererseits soll der durch den Vorrang der Erhaltung vor dem Neubau entstandenen, stark gestiegenen, Anteil an Ausbauasphalt effektiv wieder in Straßen verwendet werden. Link zum Original
  49. Die Wiederverwertung im Straßenbau, insbesondere die umweltverträgliche Aufbereitung belasteten Ausbauasphalts, wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern die Wiederverwertung beim Straßenbau; dabei speziell die Aufbereitung und umweltverträgliche Wiederverwertung von belastetem Ausbauasphalt. Link zum Original
  50. Innovative und digitale Arbeitsmethoden sollen im Straßenbau flächendeckend eingeführt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte und flächendeckende Implementierung von innovativen und digitalen Arbeitsmethoden. Link zum Original
  51. Die Zahl der Building-Information-Modeling-Projekte wird schrittweise erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir sukzessive die Anzahl an BIM-Projekten erhöhen, um bestmögliche Synergieeffekte für die Bauwirtschaft und die Verwaltung zu erzeugen. Link zum Original
  52. Mit der Mobilitätszentrale BW werden die intelligente Verkehrssteuerung und Vernetzung aller Verkehrsmittel aus- und aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Mobilitätszentrale BW werden wir die intelligente Verkehrssteuerung aller Verkehrsmittel und deren Vernetzung im Land weiter auf- und ausbauen. Link zum Original
  53. Durch intelligente, auch intermodale und zeitliche Verkehrssteuerung sollen Staus und Umweltbelastungen vermieden werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch intelligente – auch intermodale und zeitliche – Verkehrssteuerung wollen wir Staus und Umweltbelastungen auf Straßen vermeiden. Link zum Original
  54. Zur Beschleunigung von Regio- und Expressbussen werden auch außerorts Bus- und Umweltspuren eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Regio- und Expressbusse zu beschleunigen, werden wir auch außerorts Bus- und Umweltspuren, also Spuren, die für mehrfachbesetzte oder klimafreundliche Fahrzeuge freigegeben sind, einrichten. Link zum Original
  55. An Kreuzungen werden Vorrangschaltungen eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch Vorrangschaltungen an Kreuzungen werden wir einsetzen. Link zum Original
  56. Die Straßenverkehrsbehörden prüfen die Bevorrechtigung von Fuß-, Rad- und Linienbusverkehr sowie den Abbau unverhältnismäßiger Verzögerungen an Ampeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Straßenverkehrsbehörden des Landes werden die Bevorrechtigung des Fuß-, Rad- und Linienbusverkehrs und die erforderlichen Maßnahmen zum Abbau unverhältnismäßiger Verzögerungen und Behinderungen, insbesondere an Ampelanlagen, prüfen. Link zum Original
  57. Das Angebot des Schienenverkehrs wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Angebot des Schienenverkehrs ausbauen und die Fahrgastzahlen verdoppeln. Link zum Original
  58. Die Fahrgastzahlen im Schienenverkehr sollen verdoppelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Angebot des Schienenverkehrs ausbauen und die Fahrgastzahlen verdoppeln. Link zum Original
  59. Das Bahnnetz in Baden-Württemberg wird auf Hauptachsen und in der Fläche modernisiert und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu muss das Bahnnetz in Baden-Württemberg sowohl auf den Hauptachsen als auch in der Fläche konsequent modernisiert und ausgebaut werden. Link zum Original
  60. Schienenstrecken werden reaktiviert und elektrifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Flankiert wird dies durch die Reaktivierung und Elektrifizierung von Schienenstrecken und ein ergänzendes Angebot an Regiobussen. Link zum Original
  61. Ein ergänzendes Angebot an Regiobussen wird geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Flankiert wird dies durch die Reaktivierung und Elektrifizierung von Schienenstrecken und ein ergänzendes Angebot an Regiobussen. Link zum Original
  62. Für die Verdopplung der Fahrgastzahlen ist eine enge Abstimmung von Land und Bund beim Ausbau des Schienennetzes nötig.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um das Ziel der Verdopplung zu erreichen, bedarf es einer engen Abstimmung des Landes als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit dem Bund beim Ausbau des bundeseigenen Schienennetzes. Link zum Original
  63. Das Konzept des Deutschlandtaktes wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen und unterstützen das wegweisende Konzept des Deutschlandtaktes und den Plan zur konsequenten Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik, mit der die Leistungsfähigkeit des Netzes und die Stabilität des Betriebs gesteigert werden sollen. Link zum Original
  64. Die Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik im Bahnnetz wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen und unterstützen das wegweisende Konzept des Deutschlandtaktes und den Plan zur konsequenten Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik, mit der die Leistungsfähigkeit des Netzes und die Stabilität des Betriebs gesteigert werden sollen. Link zum Original
  65. Laufende Bahnprojekte wie der Ausbau der Rheintalbahn sollen möglichst schnell umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Laufende Projekte wie der Ausbau der Rheintalbahn müssen zudem möglichst schnell umgesetzt werden. Link zum Original
  66. Ausbau und Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur werden auch abseits der Magistralen vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den kapazitäts- und qualitätsorientierten Ausbau sowie die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur im Land auch abseits der Magistralen vorantreiben. Link zum Original
  67. Die erweiterten Fördermöglichkeiten des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden konsequent genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die erweiterten Fördermöglichkeiten des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes-GVFG) konsequent nutzen. Link zum Original
  68. Projekte wie die Regionalstadtbahn Neckar-Alb, die Regio-S-Bahn Donau-Iller, der Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg 2.0 sowie Hochrhein- und Bodenseegürtelbahn werden in diesem Jahrzehnt realisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausbau- und Elektrifizierungsprojekte wie die Regionalstadtbahn Neckar- Alb mit Zollernbahn bis Sigmaringen, die Regio-S-Bahn Donau-Iller, den Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg 2.0, die Hochrhein- und Bodenseegürtelbahn wollen wir in diesem Jahrzehnt realisieren. Link zum Original
  69. Wo Oberleitungen nicht wirtschaftlich sind, werden Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt oder konventionelle Fahrzeuge nachgerüstet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wo eine Elektrifizierung mit Fahrdraht nicht wirtschaftlich oder zeitnah umsetzbar ist, wollen wir Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einsetzen oder konventionelle Fahrzeuge entsprechend nachrüsten und die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur bereitstellen. Link zum Original
  70. Die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Bahnantriebe wird bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wo eine Elektrifizierung mit Fahrdraht nicht wirtschaftlich oder zeitnah umsetzbar ist, wollen wir Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einsetzen oder konventionelle Fahrzeuge entsprechend nachrüsten und die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur bereitstellen. Link zum Original
  71. Die Förderkonditionen des Landes bei der Kofinanzierung von Eisenbahnvorhaben nach dem Bundes-GVFG werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Förderkonditionen des Landes bei der Kofinanzierung des Bundes-GVFG im Fall von Eisenbahnvorhaben für den landesbestellten Schienenverkehr weiter verbessern. Link zum Original
  72. Die anteilige Landeskofinanzierung wird auf alle bei den Kommunen verbleibenden Kosten angewandt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wenden wir die anteilige Kofinanzierung des Landes auf alle bei den Kommunen verbleibenden Kosten an und teilen das Planungskostenrisiko vor einer Realisierung zur Hälfte mit der kommunalen Seite. Link zum Original
  73. Das Land trägt die Hälfte des Planungskostenrisikos vor der Realisierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wenden wir die anteilige Kofinanzierung des Landes auf alle bei den Kommunen verbleibenden Kosten an und teilen das Planungskostenrisiko vor einer Realisierung zur Hälfte mit der kommunalen Seite. Link zum Original
  74. Das Land nimmt beim Rollout der digitalen Zugsicherungstechnik ETCS weiterhin eine führende Rolle ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes zu steigern, wird das Land weiterhin eine führende Rolle beim Rollout der digitalen Zugsicherungstechnik ETCS einnehmen und Fahrzeugbeschaffungen sowie den Infrastrukturausbau darauf ausrichten. Link zum Original
  75. Fahrzeugbeschaffungen und Infrastrukturausbau werden auf ETCS ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes zu steigern, wird das Land weiterhin eine führende Rolle beim Rollout der digitalen Zugsicherungstechnik ETCS einnehmen und Fahrzeugbeschaffungen sowie den Infrastrukturausbau darauf ausrichten. Link zum Original
  76. Das Konzept zur Reaktivierung von Bahnstrecken wird ambitioniert umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das begonnene Konzept zur Reaktivierung von Bahnstrecken ambitioniert umsetzen und die kommunalen Initiativen dazu unterstützen. Link zum Original
  77. Kommunale Initiativen zur Reaktivierung von Bahnstrecken werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das begonnene Konzept zur Reaktivierung von Bahnstrecken ambitioniert umsetzen und die kommunalen Initiativen dazu unterstützen. Link zum Original
  78. Der Aufbau einer Landesschienenwegegesellschaft für den Ausbau von Nebenstrecken wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird prüfen, ob mit dem Aufbau einer Landes - schienenwegegesellschaft ein Rahmen für den effizienten Ausbau weiterer Nebenstrecken geschaffen werden kann. Link zum Original
  79. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg wird als Service- und Kompetenzstelle für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg wollen wir als Service- und Kompetenzstelle für alle Akteure beim Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und seiner Infrastruktur einschließlich barrierefreiem Ausbau und einer Stationsoffensive weiter stärken. Link zum Original
  80. Der Eisenbahnknoten Stuttgart soll für weitere Angebotssteigerungen zukunftsfähig gemacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen in einem ständigen Prozess den Eisenbahnknoten Stuttgart für die Anforderungen weiterer Angebotssteigerungen in künftigen Jahrzehnten (z. B. auch über einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 hinaus) zukunftsfähig machen. Link zum Original
  81. Eine Initiative „Eisenbahnknoten Stuttgart 2040“ wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir vereinbaren daher eine Initiative „Eisenbahnknoten Stuttgart 2040“. Link zum Original
  82. Das Bahnprojekt Stuttgart 21 wird noch in der Umsetzungsphase weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die aktuellen und künftigen Chancen nutzen, um das Bahnprojekt Stuttgart 21 noch in seiner Umsetzungsphase weiter fortzuentwickeln. Link zum Original
  83. Die große Wendlinger Kurve wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die von uns bereits eingeleiteten und unterstützten Projektverbesserungen wie die große Wendlinger Kurve, die Digitalisierung des Bahnknotens (ETCS) sowie den Erhalt der Panoramabahn werden wir umsetzen. Link zum Original
  84. Der Bahnknoten Stuttgart wird mit ETCS digitalisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die von uns bereits eingeleiteten und unterstützten Projektverbesserungen wie die große Wendlinger Kurve, die Digitalisierung des Bahnknotens (ETCS) sowie den Erhalt der Panoramabahn werden wir umsetzen. Link zum Original
  85. Die Panoramabahn wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die von uns bereits eingeleiteten und unterstützten Projektverbesserungen wie die große Wendlinger Kurve, die Digitalisierung des Bahnknotens (ETCS) sowie den Erhalt der Panoramabahn werden wir umsetzen. Link zum Original
  86. Die Umsetzung des beschleunigten Nordzulaufs und der P-Option im Rahmen des Deutschlandtaktes wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir befürworten die Umsetzung der im Zuge des Deutschlandtaktes vorgesehenen Bundesprojekte des beschleunigten Nordzulaufs, der P-Option und des Ausbaus der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen mit dem langen Gäubahntunnel zum Flughafen. Link zum Original
  87. Der Ausbau der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen mit langem Gäubahntunnel zum Flughafen wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir befürworten die Umsetzung der im Zuge des Deutschlandtaktes vorgesehenen Bundesprojekte des beschleunigten Nordzulaufs, der P-Option und des Ausbaus der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen mit dem langen Gäubahntunnel zum Flughafen. Link zum Original
  88. Das Land ist zu einer Anpassung des Finanzierungsvertrags zu Stuttgart 21 bereit, sofern gleichwertige Umsetzungs- und Finanzierungsabsicherung ohne Zusatzkosten für das Land und schnellstmögliche Umsetzung gesichert sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu einer für Projektänderungen notwendigen Anpassung des Finanzierungsvertrages zu Stuttgart 21 sind wir bereit, sofern eine gleichwertige Umsetzungs- und Finanzierungsabsicherung ohne Zusatzkosten für das Land gesichert und eine schnellstmögliche Umsetzung gegeben ist. Link zum Original
  89. Weitere Ergänzungen zur Erweiterung der Kapazitäten von Regionalverkehr und S-Bahn einschließlich besserer Robustheit bei Störfällen werden aktiv vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für weitere Kapazitäten: Wir setzen uns aktiv für weitere Ergänzungen ein, die die Kapazitäten von Regionalverkehr und S-Bahn einschließlich verbesserter Robustheit bei Störfällen erweitern. Dazu gehören für uns insbesondere die Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen sowie der perspektivische Ausbau des Nord - kreuzes mit T-Spange und eine Filderspange mit Anbindung von Kirchheim (Teck). Link zum Original
  90. Eine Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen soll entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für weitere Kapazitäten: Wir setzen uns aktiv für weitere Ergänzungen ein, die die Kapazitäten von Regionalverkehr und S-Bahn einschließlich verbesserter Robustheit bei Störfällen erweitern. Dazu gehören für uns insbesondere die Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen sowie der perspektivische Ausbau des Nord - kreuzes mit T-Spange und eine Filderspange mit Anbindung von Kirchheim (Teck). Link zum Original
  91. Das Nordkreuz soll perspektivisch mit einer T-Spange ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für weitere Kapazitäten: Wir setzen uns aktiv für weitere Ergänzungen ein, die die Kapazitäten von Regionalverkehr und S-Bahn einschließlich verbesserter Robustheit bei Störfällen erweitern. Dazu gehören für uns insbesondere die Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen sowie der perspektivische Ausbau des Nord - kreuzes mit T-Spange und eine Filderspange mit Anbindung von Kirchheim (Teck). Link zum Original
  92. Eine Filderspange mit Anbindung von Kirchheim (Teck) soll gebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für weitere Kapazitäten: Wir setzen uns aktiv für weitere Ergänzungen ein, die die Kapazitäten von Regionalverkehr und S-Bahn einschließlich verbesserter Robustheit bei Störfällen erweitern. Dazu gehören für uns insbesondere die Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen sowie der perspektivische Ausbau des Nord - kreuzes mit T-Spange und eine Filderspange mit Anbindung von Kirchheim (Teck). Link zum Original
  93. Für die Ergänzungsstation und ihre Zuläufe werden Bedarf, verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Nutzen sowie Finanzierungswege wie das Bundes-GVFG unverzüglich ermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es gibt zusätzliche Infrastrukturelemente, die sich baulich nur noch während der Umsetzungsphase von Stuttgart 21 und der damit zusammenhängenden Bebauung realisieren lassen. Dazu gehören die Ergänzungsstation und ihre Zuläufe. Für diese Infrastrukturelemente werden wir unverzüglich den perspektivischen Bedarf, den verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen und die Finanzierungswege (wie Bundes-GVFG) ermitteln sowie eine Verständigung mit den betroffenen Partnern Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart herstellen. Link zum Original
  94. Über die Ergänzungsstation und ihre Zuläufe wird eine Verständigung mit der Stadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart hergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es gibt zusätzliche Infrastrukturelemente, die sich baulich nur noch während der Umsetzungsphase von Stuttgart 21 und der damit zusammenhängenden Bebauung realisieren lassen. Dazu gehören die Ergänzungsstation und ihre Zuläufe. Für diese Infrastrukturelemente werden wir unverzüglich den perspektivischen Bedarf, den verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen und die Finanzierungswege (wie Bundes-GVFG) ermitteln sowie eine Verständigung mit den betroffenen Partnern Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart herstellen. Link zum Original
  95. Das Land beteiligt sich an Stuttgart 21 mit einem Zuschuss gemäß dem Finanzierungsvertrag.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an dem Projekt Stuttgart 21 mit einem Zuschuss entsprechend den Regelungen des Finanzierungsvertrags. Link zum Original
  96. Das Land tritt der Klage der Deutschen Bahn auf Beteiligung an den Mehrkosten von Stuttgart 21 entgegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der von der Deutschen Bahn auf eine Beteiligung an den Mehrkosten erhobenen Klage tritt das Land entgegen und hält dabei an dem Ziel fest, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind. Link zum Original
  97. Über die vertraglichen Kostenanteile von 930,6 Millionen Euro hinaus leistet das Land keine Zahlungen für Stuttgart 21.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der von der Deutschen Bahn auf eine Beteiligung an den Mehrkosten erhobenen Klage tritt das Land entgegen und hält dabei an dem Ziel fest, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind. Link zum Original
  98. Ein hoher Anteil des aufgestockten Bundes-GVFG soll für den Ausbau der kommunalen ÖPNV-Infrastruktur nach Baden-Württemberg geholt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Ausbau der kommunalen ÖPNV-Infrastruktur wollen wir einen hohen Anteil des aufgestockten Bundes-GVFG nach Baden-Württemberg holen. Link zum Original
  99. Das Land stellt die Kofinanzierung sicher, damit kein Bundes-GVFG-Projekt daran scheitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird die Finanzmittel dazu sicherstellen, damit kein Bundes-GVFG-Projekt an der fehlenden Kofinanzierung des Landes scheitert. Link zum Original
  100. Das Land unterstützt den Ausbau mit Mitteln aus dem Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Ausbau wird das Land durch Mittel aus dem Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützen. Link zum Original
  101. Die Aufteilung der LGVFG-Mittel zwischen Umweltverbund und Straße im Verhältnis 60:40 bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir behalten die Aufteilung im LGVFG zwischen Umweltverbund und Straße von 60:40 bei und sehen dabei über einen Vorwegabzug aus den Gesamtmitteln des LGVFG die Sicherung der Kofinanzierung der ÖPNV-Projekte nach dem Bundes-GVFG vor. Auf diese Aufteilung wollen wir uns mit den kommunalen Landesverbänden verständigen. Kommunale Radschnellwege sollen weiter zur Hälfte aus beiden Bereichen finanziert werden. Link zum Original
  102. Ein Vorwegabzug aus den LGVFG-Gesamtmitteln sichert die Kofinanzierung der ÖPNV-Projekte nach dem Bundes-GVFG.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir behalten die Aufteilung im LGVFG zwischen Umweltverbund und Straße von 60:40 bei und sehen dabei über einen Vorwegabzug aus den Gesamtmitteln des LGVFG die Sicherung der Kofinanzierung der ÖPNV-Projekte nach dem Bundes-GVFG vor. Auf diese Aufteilung wollen wir uns mit den kommunalen Landesverbänden verständigen. Kommunale Radschnellwege sollen weiter zur Hälfte aus beiden Bereichen finanziert werden. Link zum Original
  103. Kommunale Radschnellwege werden weiterhin je zur Hälfte aus den Bereichen Umweltverbund und Straße finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir behalten die Aufteilung im LGVFG zwischen Umweltverbund und Straße von 60:40 bei und sehen dabei über einen Vorwegabzug aus den Gesamtmitteln des LGVFG die Sicherung der Kofinanzierung der ÖPNV-Projekte nach dem Bundes-GVFG vor. Auf diese Aufteilung wollen wir uns mit den kommunalen Landesverbänden verständigen. Kommunale Radschnellwege sollen weiter zur Hälfte aus beiden Bereichen finanziert werden. Link zum Original
  104. Der Radverkehrsanteil soll bis 2030 auf 20 Prozent steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen bis 2030 eine Steigerung des Radverkehrsanteils auf 20 Prozent erreichen. Link zum Original
  105. Der Zielzustand des RadNETZ wird umgesetzt und das Netz fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Umsetzung des Zielzustands im RadNETZ und dessen Fortentwicklung, die Verwirklichung von mindestens 20 Radschnellwegen bis 2030 für den Alltagsverkehr, die flächendeckende Fortführung der Kampagne RadKULTUR für Pendlerinnen und Pendler und eine Kampagne „Aktiv zur Schule“. Link zum Original
  106. Bis 2030 sollen mindestens 20 Radschnellwege für den Alltagsverkehr verwirklicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Umsetzung des Zielzustands im RadNETZ und dessen Fortentwicklung, die Verwirklichung von mindestens 20 Radschnellwegen bis 2030 für den Alltagsverkehr, die flächendeckende Fortführung der Kampagne RadKULTUR für Pendlerinnen und Pendler und eine Kampagne „Aktiv zur Schule“. Link zum Original
  107. Die Kampagne RadKULTUR für Pendlerinnen und Pendler wird flächendeckend fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Umsetzung des Zielzustands im RadNETZ und dessen Fortentwicklung, die Verwirklichung von mindestens 20 Radschnellwegen bis 2030 für den Alltagsverkehr, die flächendeckende Fortführung der Kampagne RadKULTUR für Pendlerinnen und Pendler und eine Kampagne „Aktiv zur Schule“. Link zum Original
  108. Eine Kampagne „Aktiv zur Schule“ wird durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Umsetzung des Zielzustands im RadNETZ und dessen Fortentwicklung, die Verwirklichung von mindestens 20 Radschnellwegen bis 2030 für den Alltagsverkehr, die flächendeckende Fortführung der Kampagne RadKULTUR für Pendlerinnen und Pendler und eine Kampagne „Aktiv zur Schule“. Link zum Original
  109. Die Kommunen werden durch verbindlich vorgesehene Kreiskoordinatorinnen und -koordinatoren für den Radverkehr unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen wollen wir durch verbindlich vorgesehene Kreiskoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützen und mit dem LGVFG weiter effektiv das kommunale Radnetz fördern. Link zum Original
  110. Das kommunale Radnetz wird weiter über das LGVFG gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen wollen wir durch verbindlich vorgesehene Kreiskoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützen und mit dem LGVFG weiter effektiv das kommunale Radnetz fördern. Link zum Original
  111. Für Radwege an Bundes- und Landesstraßen wird eine Bedarfsplanung unter Berücksichtigung parallel vorhandener Wege erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir eine Bedarfsplanung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen erstellen und dabei auch parallel vorhandene Wege beachten. Link zum Original
  112. Die RadSTRATEGIE wird fortgeschrieben und konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In das Radwegenetz investieren: Wir werden die RadS - TRATEGIE fortschreiben und konsequent umsetzen. Link zum Original
  113. Das Land investiert in erheblichem Umfang in den bedarfsgerechten Neu- und Ausbau des Radwegenetzes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in dieser Legislaturperiode werden wir in erheblichem Umfang in den bedarfsgerechten Neu- und Ausbau des Radwegenetzes investieren. Link zum Original
  114. Ziel ist ein durchgängiges, sicher befahrbares Radverkehrsnetz in Baden-Württemberg.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist ein durchgängiges, sicher befahrbares Radverkehrsnetz in Baden- Württemberg. Link zum Original
  115. Radwege werden, wo immer möglich, baulich vom Auto- und Fußverkehr getrennt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Radwege sollen, wo immer möglich, baulich vom Auto- und Fußverkehr getrennt werden. Sie müssen deshalb in Zukunft bei jedem Straßenprojekt mitgedacht werden – ebenso wie Fußwege. Link zum Original
  116. Rad- und Fußwege werden künftig bei jedem Straßenprojekt mitgeplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    Radwege sollen, wo immer möglich, baulich vom Auto- und Fußverkehr getrennt werden. Sie müssen deshalb in Zukunft bei jedem Straßenprojekt mitgedacht werden – ebenso wie Fußwege. Link zum Original
  117. Fahrradstellplätze und Fahrradparkhäuser an allen Bahnhöfen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern nicht nur Fahrradstellplätze und -parkhäuser an allen Bahnhöfen, sondern ebenso Sammelgaragen in bestehenden Wohngebieten, auch als Fahrradboxen am Straßenrand. Link zum Original
  118. Fahrrad-Sammelgaragen in bestehenden Wohngebieten, auch als Fahrradboxen am Straßenrand, werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern nicht nur Fahrradstellplätze und -parkhäuser an allen Bahnhöfen, sondern ebenso Sammelgaragen in bestehenden Wohngebieten, auch als Fahrradboxen am Straßenrand. Link zum Original
  119. Die Zahl sicherer Bike-and-Ride-Stellplätze soll verdoppelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zahl der sicheren Bike-and-Ride-Stellplätze wollen wir verdoppeln. Link zum Original
  120. Die Erstellung von Geh- und Radschulwegplänen wird verpflichtend.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erstellung von Geh- und Radschulwegpläne werden wir zur Pflicht machen. Link zum Original
  121. Der Luftverkehr gilt als Teil einer funktionierenden Infrastruktur im Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu einer funktionierenden Infrastruktur im Land gehört auch der Luftverkehr. Link zum Original
  122. Ziel ist die Verlagerung von Flugverbindungen auf die Schiene, nicht auf Flughäfen außerhalb Baden-Württembergs.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist nicht die Verlagerung des Flugverkehrs auf andere Flughäfen außerhalb Baden-Württembergs, sondern die Verlagerung von mehr Flugverbindungen auf die Schiene. Link zum Original
  123. Gemeinsame Bemühungen von Deutscher Bahn und Luftverkehrswirtschaft um attraktive Alternativen für Fluggäste werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen daher die gemeinsamen Bemühungen von Deutscher Bahn und Luftverkehrswirtschaft, entsprechend attraktive Alternativen für Fluggäste zu schaffen. Link zum Original
  124. Für regionale Luftverkehrsstandorte können in begründeten Einzelfällen unter Beachtung des Europarechts einmalige Investitionsmittel gewährt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um regionale Luftverkehrsstandorte zu verbessern, können in begründeten Einzelfällen, unter Beachtung des europäischen Rechts, einmalige Investitionsmittel gewährt werden. Link zum Original
  125. Wiederkehrende Finanzhilfen für regionale Luftverkehrsstandorte sind nicht vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wiederkehrende Finanzhilfen sehen wir nicht vor. Link zum Original
  126. Der Güterverkehr auf Wasserstraßen, insbesondere der Containerverkehr, soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Güterverkehr auf Wasserstraßen: Wir wollen den Güterverkehr auf den Wasserstraßen, insbesondere auch den Containerverkehr, stärken. Link zum Original
  127. Der Bund soll die Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim und Plochingen für 135 Meter lange Schiffe deutlich beschleunigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen darauf, dass der Bund die Verlängerung der Schleusen an der Bundeswasserstraße Neckar zwischen Mannheim und Plochingen für 135 Meter lange Schiffe deutlich beschleunigt. Link zum Original
  128. Die Häfen werden beim Bau weiterer Landstromanlagen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Häfen im Land dabei, weitere Landstromanlagen zu errichten. Link zum Original
  129. Umschlag-Terminals für den kombinierten Güterverkehr zwischen Schiene, Straße und Binnenschiff werden deutlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umschlag-Terminals zur Stärkung des kombinierten Güterverkehrs zwischen Schiene, Straße und gegebenenfalls Binnenschiff im Land wollen wir deutlich ausbauen. Link zum Original
  130. Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr sollen bis 2030 gegenüber 2010 verdoppelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppeln: Ein zentraler Baustein der Verkehrswende ist es, die Fahrgastzahlen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Die Landesregierung wird dieses Ziel auf Landesebene in den kommenden fünf Jahren konsequent verfolgen, die Planungen darauf ausrichten, mit Maßnahmen unterlegen und sich mit zusätzlichen Landesmitteln an der Finanzierung der ÖPNV-Offensive beteiligen. Link zum Original
  131. Die Landesregierung richtet ihre Planungen auf das Verdopplungsziel aus und unterlegt es mit Maßnahmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppeln: Ein zentraler Baustein der Verkehrswende ist es, die Fahrgastzahlen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Die Landesregierung wird dieses Ziel auf Landesebene in den kommenden fünf Jahren konsequent verfolgen, die Planungen darauf ausrichten, mit Maßnahmen unterlegen und sich mit zusätzlichen Landesmitteln an der Finanzierung der ÖPNV-Offensive beteiligen. Link zum Original
  132. Das Land beteiligt sich mit zusätzlichen Landesmitteln an der Finanzierung der ÖPNV-Offensive.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppeln: Ein zentraler Baustein der Verkehrswende ist es, die Fahrgastzahlen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Die Landesregierung wird dieses Ziel auf Landesebene in den kommenden fünf Jahren konsequent verfolgen, die Planungen darauf ausrichten, mit Maßnahmen unterlegen und sich mit zusätzlichen Landesmitteln an der Finanzierung der ÖPNV-Offensive beteiligen. Link zum Original
  133. Das Verkehrsangebot wird in Verdichtungsräumen und im Ländlichen Raum konsequent und verlässlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Verdopplungsziel zu erreichen, muss das Verkehrsangebot in den Verdichtungsräumen genauso wie im Ländlichen Raum konsequent und verlässlich ausgebaut werden. Link zum Original
  134. Zentrale Rahmenziele werden in einem Landesnahverkehrsplan verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zentrale Rahmenziele wollen wir in einem Landesnahverkehrsplan verankern. Link zum Original
  135. Eine Mobilitätsgarantie stellt sicher, dass alle Orte in Baden-Württemberg von fünf Uhr bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erreichbarkeit von früh bis spät – garantiert: Wir werden eine Garantie für eine verlässliche Bedienung im öffentlichen Nahverkehr umsetzen; alle Orte (geschlossenen Ortschaften) in Baden-Württemberg werden von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein. Link zum Original
  136. Im Ballungsraum soll zu gängigen Verkehrszeiten mindestens ein 15-Minuten-Takt gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den gängigen Verkehrszeiten soll im Ballungsraum mindestens ein 15-Minuten-Takt, im Ländlichen Raum ein 30-Minuten-Takt sichergestellt werden. In einer ersten Stufe soll dieser Takt bis 2026 in den Hauptverkehrszeiten des Berufsverkehrs erreicht sein, zu den übrigen Zeiten jeweils mindestens ein Stundentakt im Ländlichen Raum und in den Ballungsräumen ein 30-Minuten-Takt. Link zum Original
  137. Im Ländlichen Raum soll zu gängigen Verkehrszeiten ein 30-Minuten-Takt gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den gängigen Verkehrszeiten soll im Ballungsraum mindestens ein 15-Minuten-Takt, im Ländlichen Raum ein 30-Minuten-Takt sichergestellt werden. In einer ersten Stufe soll dieser Takt bis 2026 in den Hauptverkehrszeiten des Berufsverkehrs erreicht sein, zu den übrigen Zeiten jeweils mindestens ein Stundentakt im Ländlichen Raum und in den Ballungsräumen ein 30-Minuten-Takt. Link zum Original
  138. Bis 2026 sollen diese Takte in den Hauptverkehrszeiten erreicht sein, zu übrigen Zeiten mindestens ein Stundentakt im Ländlichen Raum und ein 30-Minuten-Takt in Ballungsräumen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den gängigen Verkehrszeiten soll im Ballungsraum mindestens ein 15-Minuten-Takt, im Ländlichen Raum ein 30-Minuten-Takt sichergestellt werden. In einer ersten Stufe soll dieser Takt bis 2026 in den Hauptverkehrszeiten des Berufsverkehrs erreicht sein, zu den übrigen Zeiten jeweils mindestens ein Stundentakt im Ländlichen Raum und in den Ballungsräumen ein 30-Minuten-Takt. Link zum Original
  139. Die Mobilitätsgarantie wird im Dialog mit den kommunalen Partnern umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen diese Mobilitätsgarantie im Dialog mit den kommunalen Partnern einlösen. Link zum Original
  140. On-Demand-Verkehr wird auf breiter Front gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den On-Demand-Verkehr wollen wir auf breiter Front fördern. Link zum Original
  141. Automatisierter, fahrerloser Busverkehr wird mit Pilotprojekten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Chancen eines automatisierten, fahrerlosen Busverkehrs werden wir mit Pilotprojekten unterstützen. Link zum Original
  142. Für den Schienenpersonennahverkehr wird ein Zielkonzept 2030 mit 15-Minuten-Takt im Verdichtungsraum und 30-Minuten-Takt in ländlichen Räumen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Zielkonzept 2030 mit einem 15-Minuten- Takt im Verdichtungsraum und einem 30 Minuten-Takt in ländlichen Räumen entwickeln, die infrastrukturellen Voraussetzungen angehen und die Umsetzung bis zum Ende des Jahrzehnts vorbereiten. Link zum Original
  143. Die infrastrukturellen Voraussetzungen werden angegangen und die Umsetzung des Zielkonzepts bis zum Ende des Jahrzehnts vorbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Zielkonzept 2030 mit einem 15-Minuten- Takt im Verdichtungsraum und einem 30 Minuten-Takt in ländlichen Räumen entwickeln, die infrastrukturellen Voraussetzungen angehen und die Umsetzung bis zum Ende des Jahrzehnts vorbereiten. Link zum Original
  144. Das Land setzt sich beim Bund für deutlich höhere Regionalisierungsmittel ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir uns beim Bund für eine entsprechend deutlich erhöhte Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln einsetzen und bei Bedarf auch mit eigenen Mitteln in Vorleistung gehen. Link zum Original
  145. Das Land geht bei Bedarf mit eigenen Mitteln in Vorleistung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir uns beim Bund für eine entsprechend deutlich erhöhte Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln einsetzen und bei Bedarf auch mit eigenen Mitteln in Vorleistung gehen. Link zum Original
  146. Die Aufgabenträgerschaft des Landes und des Verbandes Region Stuttgart wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufgabenträgerschaft des Landes und des Verbandes Region Stuttgart hat sich bewährt und wird beibehalten. Link zum Original
  147. Das Land nimmt schrittweise seine gesetzliche Aufgabenträgerschaft für den Nahverkehr auf allen Eisenbahnstrecken wahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird schrittweise seine gesetzliche Aufgabenträgerschaft für den Nahverkehr auf allen Eisenbahnstrecken wahrnehmen. Link zum Original
  148. Zuverlässigkeit und Qualität des Schienenverkehrs sollen weiter verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Schienenverkehr in seiner Zuverlässigkeit und Qualität weiter verbessern und werden ein Qualitätskonzept umsetzen, um Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit sicherzustellen. Link zum Original
  149. Ein Qualitätskonzept zur Sicherung von Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Schienenverkehr in seiner Zuverlässigkeit und Qualität weiter verbessern und werden ein Qualitätskonzept umsetzen, um Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit sicherzustellen. Link zum Original
  150. Wohlbefinden und Sicherheit im Schienenverkehr werden durch ein gemeinsames Sicherheitskonzept von Verkehrs- und Innenministerium verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wohlbefinden und Sicherheit sind zentrale Aspekte für die Nutzung des Schienenverkehrs. Beides werden wir durch ein gemeinsames Sicherheitskonzept des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums verbessern. Ein Element soll dabei der Einsatz zusätzlicher Sicherheitskräfte in Zügen sein. Link zum Original
  151. Das Förderprogramm für Regiobusse und Schnellbusse wird fortgeführt, um Orte abseits der Schiene anzubinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um zentrale Orte abseits der Schiene anzubinden und Lücken im Bahnnetz zu schließen, werden wir das Förderprogramm für Regiobusse und Schnellbusse fortführen. Link zum Original
  152. Landesweit attraktivere, digital verfügbare ÖPNV-Tarife werden mit dem Ziel günstiger landesweiter Tickets wie einem „1-2-3 Ticket“ geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für attraktive Tarifangebote: Wir werden landesweit attraktivere und digital verfügbare Tarifangebote im Öffentlichen Personennahverkehr für alle Kundengruppen in Verbünden und im bw-Tarif prüfen mit dem Ziel, landesweit günstige Tickets einzuführen, wie zum Beispiel das „1-2-3 Ticket“. Link zum Original
  153. Ein landesweit gültiges Ticket für Schüler, Auszubildende, Studierende und Jugendliche zu 365 Euro im Jahr wird mit Landesunterstützung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem ersten Schritt werden wir mit finanzieller Unterstützung des Landes die Einführung eines attraktiven Schüler-, Auszubildenden-, Studierenden- und Jugendtickets zum Preis von 365 Euro pro Jahr mit landesweiter Fahrtmöglichkeit anstreben. Link zum Original
  154. Kommunen erhalten per Landesgesetz das Recht, über einen Mobilitätspass Einnahmen zur Finanzierung von ÖPNV-Ausbau und günstigen Tarifen zu erzielen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mobilitätspass für Kommunen ermöglichen: Zur Finanzierung von Angebotsausbau und günstigen Tarifen soll die kommunale Ebene per Landesgesetz das Recht erhalten, auch mit einem Mobilitätspass Einnahmen zu erzielen. Link zum Original
  155. Mit dem Mobilitätspass ist ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe verbunden, das beim Kauf von Zeitkarten eingelöst werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Mobilitätspass wird ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe verbunden, das beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Durch eine Verrechnungspflicht werden wir sicherstellen, dass für Pendlerinnen und Pendler dieses Guthaben zwischen mehreren Abgabegebieten räumlich übertragbar ist und eine Doppelzahlung ausgeschlossen wird. Link zum Original
  156. Eine Verrechnungspflicht stellt sicher, dass das Guthaben für Pendler zwischen Abgabegebieten übertragbar ist und Doppelzahlungen ausgeschlossen sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Mobilitätspass wird ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe verbunden, das beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Durch eine Verrechnungspflicht werden wir sicherstellen, dass für Pendlerinnen und Pendler dieses Guthaben zwischen mehreren Abgabegebieten räumlich übertragbar ist und eine Doppelzahlung ausgeschlossen wird. Link zum Original
  157. Die Verkehrsverbünde im Land werden fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verkehrsverbünde fortentwickeln: Die Verkehrsverbünde im Land wollen wir fortentwickeln und ihre ÖPNV-Angebote mit Carsharing und innovativen Mobilitätsangeboten vernetzen. Link zum Original
  158. ÖPNV-Angebote der Verbünde werden mit Carsharing und innovativen Mobilitätsangeboten vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verkehrsverbünde fortentwickeln: Die Verkehrsverbünde im Land wollen wir fortentwickeln und ihre ÖPNV-Angebote mit Carsharing und innovativen Mobilitätsangeboten vernetzen. Link zum Original
  159. Die Zahl kleiner Verkehrsverbünde soll sinken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Zahl der kleinen Verkehrsverbünde im Land verringern und werden den Zusammenschluss zu leistungsfähigen Einheiten auch finanziell unterstützen. Link zum Original
  160. Zusammenschlüsse von Verkehrsverbünden zu leistungsfähigen Einheiten werden auch finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Zahl der kleinen Verkehrsverbünde im Land verringern und werden den Zusammenschluss zu leistungsfähigen Einheiten auch finanziell unterstützen. Link zum Original
  161. Das Land gestaltet die Verkehrsverbünde als Aufgabenträger und Gesellschafter im Interesse der Fahrgäste mit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land als Aufgabenträger des Schienenverkehrs ist dabei ein wichtiger Partner und sieht sich in der Verantwortung, die Verbünde auch als Gesellschafter im Interesse der Fahrgäste mitzugestalten. Link zum Original
  162. Die Verbundförderung des Landes soll dynamisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine Dynamisierung der Verbundförderung des Landes an. Link zum Original
  163. Attraktive Fahrpreise sollen mehr Menschen für Bus und Bahn gewinnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Menschen auch mit attraktiven Fahrpreisen für Bus und Bahn begeistern und die Chancen der Digitalisierung für flexible, appbasierte E-Tickets unter anderem mit einem Best-Price-Modell nutzen und diese landesweit verfügbar machen. Link zum Original
  164. Flexible, appbasierte E-Tickets mit Best-Price-Modell werden landesweit verfügbar gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Menschen auch mit attraktiven Fahrpreisen für Bus und Bahn begeistern und die Chancen der Digitalisierung für flexible, appbasierte E-Tickets unter anderem mit einem Best-Price-Modell nutzen und diese landesweit verfügbar machen. Link zum Original
  165. Die Struktur der Verkehrsunternehmen soll in der Corona-Pandemie erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Corona-Pandemie stellt den ÖPNV vor besondere Herausforderungen. Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Struktur der Verkehrsunternehmen zu erhalten. Der Öffentliche Verkehr muss nach der Pandemie noch leistungsfähig sein. Das Land setzt sich auch im Jahr 2021 für einen umfassenden Bund-Länder-Rettungsschirm ein und wird – unter Einschluss eines angemessenen Eigenanteils der kommunalen Ebene – seinen Beitrag dazu leisten. Link zum Original
  166. Das Land setzt sich 2021 für einen umfassenden Bund-Länder-Rettungsschirm für den ÖPNV ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Corona-Pandemie stellt den ÖPNV vor besondere Herausforderungen. Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Struktur der Verkehrsunternehmen zu erhalten. Der Öffentliche Verkehr muss nach der Pandemie noch leistungsfähig sein. Das Land setzt sich auch im Jahr 2021 für einen umfassenden Bund-Länder-Rettungsschirm ein und wird – unter Einschluss eines angemessenen Eigenanteils der kommunalen Ebene – seinen Beitrag dazu leisten. Link zum Original
  167. Das Land leistet unter Einschluss eines angemessenen kommunalen Eigenanteils seinen Beitrag zum ÖPNV-Rettungsschirm.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Corona-Pandemie stellt den ÖPNV vor besondere Herausforderungen. Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Struktur der Verkehrsunternehmen zu erhalten. Der Öffentliche Verkehr muss nach der Pandemie noch leistungsfähig sein. Das Land setzt sich auch im Jahr 2021 für einen umfassenden Bund-Länder-Rettungsschirm ein und wird – unter Einschluss eines angemessenen Eigenanteils der kommunalen Ebene – seinen Beitrag dazu leisten. Link zum Original
  168. Fernbusangebote und ihre Verzahnung mit dem ÖPNV werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Verdopplung der Fahrgastzahlen des Öffentlichen Verkehrs unterstützen wir die Rolle von Fernbusangeboten und ihre Verzahnung mit dem ÖPNV und setzen uns für die Verbesserung der Haltestellen-Situation ein. Link zum Original
  169. Die Haltestellensituation für Fernbusse soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Verdopplung der Fahrgastzahlen des Öffentlichen Verkehrs unterstützen wir die Rolle von Fernbusangeboten und ihre Verzahnung mit dem ÖPNV und setzen uns für die Verbesserung der Haltestellen-Situation ein. Link zum Original
  170. In ganz Baden-Württemberg sollen moderne, vernetzte und geteilte Mobilitätsangebote verfügbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Moderne und vernetzte Angebote in Stadt und Land: Wir wollen, dass in ganz Baden-Württemberg moderne, vernetzte und geteilte Mobilitätsangebote verfügbar sind. Link zum Original
  171. Die ÖPNV-Aufgabenträger werden ermutigt, nach dem neuen Personenbeförderungsgesetz Ridepoolingdienste zu etablieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir die Aufgabenträger des ÖPNV ermutigen, die Möglichkeiten des neuen Personenbeförderungsgesetzes zu nutzen, um Ridepoolingdienste als sinnvolle Ergänzung des Angebots klimafreundlicher Mobilität zu etablieren. Link zum Original
  172. Wo ohne finanzielle Beteiligung von Land und Kommunen möglich, wird auf eigenwirtschaftliche Pooling-Angebote gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wo dies ohne finanzielle Beteiligung von Land und Kommunen möglich ist, setzen wir auf eigenwirtschaftliche Pooling-Angebote. Link zum Original
  173. Anreize für Anbieter sollen das Carsharing-Angebot gemeinsam mit den Kommunen deutlich ausbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für die Anbieter Anreize setzen, das Carsharing-Angebot gemeinsam mit den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg deutlich auszubauen. Dabei soll das Angebot über die 200 heute angeschlossenen Orte hinaus weiter in die Fläche wachsen. Link zum Original
  174. Carsharing soll über die heute 200 angeschlossenen Orte hinaus in die Fläche wachsen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für die Anbieter Anreize setzen, das Carsharing-Angebot gemeinsam mit den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg deutlich auszubauen. Dabei soll das Angebot über die 200 heute angeschlossenen Orte hinaus weiter in die Fläche wachsen. Link zum Original
  175. Mehr Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge sollen eingerichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso sollen mehr Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge eingerichtet werden. Link zum Original
  176. Parken im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen soll kostendeckend sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parken im öffentlichen Raum: Parken soll im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen kostendeckend erfolgen. Link zum Original
  177. Die Landesregierung räumt den Kommunen landesrechtlich größeren Spielraum bei Parkgebühren, insbesondere Bewohnerparkgebühren, ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu setzt die Landesregierung die dafür vom Bundesgesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen landesrechtlich um, den Kommunen bei der Erhebung von Parkgebühren und insbesondere auch bei den Bewohnerparkgebühren einen größeren Handlungsspielraum einzuräumen. Link zum Original
  178. Auf Landesliegenschaften wird beim Parken das Prinzip der Kostendeckung verbindlich eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Landesliegenschaften wird beim Parken das Prinzip der Kostendeckung verbindlich eingeführt. Link zum Original
  179. Kostenloses Parken auf Landesliegenschaften mit mehr als fünf Stellplätzen wird bis 2030 auf klimaneutrale Fahrzeuge beschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kostenloses Parken auf und in Landesliegenschaften mit mehr als fünf Stellplätzen ist bis 2030 auf klimaneutrale Fahrzeuge beschränkt. Link zum Original
  180. Unnötiger Verkehr, insbesondere Durchgangs- und Parksuchverkehr, soll in Städten und in der Fläche vermieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unnötiges Verkehrsaufkommen, insbesondere Durchgangs- und Parksuchverkehre, in den Städten und in der Fläche vermeiden. Link zum Original
  181. Zusätzliche Park+Ride- und Bike+Ride-Angebote sowie Fahrradparkhäuser werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen zusätzliche attraktive Park+Ride- und Bike+Ride-Angebote sowie Fahrradparkhäuser. Diese werden wir wie auch Bahnhöfe und andere Knotenpunkte zu Mobilitätsstationen ausbauen und mit Mobilitätssäulen kennzeichnen. Link zum Original
  182. Park+Ride-Anlagen, Fahrradparkhäuser, Bahnhöfe und andere Knotenpunkte werden zu Mobilitätsstationen ausgebaut und mit Mobilitätssäulen gekennzeichnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen zusätzliche attraktive Park+Ride- und Bike+Ride-Angebote sowie Fahrradparkhäuser. Diese werden wir wie auch Bahnhöfe und andere Knotenpunkte zu Mobilitätsstationen ausbauen und mit Mobilitätssäulen kennzeichnen. Link zum Original
  183. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und E-Bikes sowie Umstiegsmöglichkeiten auf ÖPNV und Sharing sollen Anreize für klimafreundlichen innerstädtischen Verkehr setzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und E-Bikes sowie der Möglichkeit zum Umstieg auf ÖPNV oder moderne, digitale Sharing- Angebote setzen wir Anreize für einen komfortablen und klimafreundlichen innerstädtischen Verkehr. Link zum Original
  184. Das gesamte Mobilitätsangebot soll in Mobilitäts-Apps zusammengefasst und digital buchbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das gesamte Mobilitätsangebot soll für die Bürgerinnen und Bürger in Mobilitäts-Apps unkompliziert zusammengefasst und digital buchbar sein. Link zum Original
  185. Das Programm „Bahnhof der Zukunft“ wird im Rahmen bestehender Finanzierungsprogramme ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Bahnhof der Zukunft” wollen wir im Rahmen bestehender Finanzierungsprogramme weiter ausbauen. Wir wollen es um eine Offensive zur Neuanlage von SPNV-Haltestellen ergänzen. Link zum Original
  186. Eine Offensive zur Neuanlage von SPNV-Haltestellen soll hinzukommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Bahnhof der Zukunft” wollen wir im Rahmen bestehender Finanzierungsprogramme weiter ausbauen. Wir wollen es um eine Offensive zur Neuanlage von SPNV-Haltestellen ergänzen. Link zum Original
  187. Programme zur Aufwertung von ÖPNV-Haltestellen zu intermodalen Schnittstellen sollen hinzukommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch Programme zur ganzheitlichen Aufwertung von ÖPNV-Haltestellen zu intermodalen Schnittstellen sollen hinzukommen. Link zum Original
  188. Die Ziele der EU-Clean-Vehicle-Directive werden vor allem im ÖPNV umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Antriebswende auch im Bus- und Bahnverkehr: Vor allem auch im ÖPNV wollen wir die europaweit vorgegebenen Ziele der EU-Clean-Vehicle-Directive umsetzen. Link zum Original
  189. Die Förderung der Beschaffung neuer Busse wird im Dialog mit den Unternehmen neu ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der Beschaffung von neuen Bussen werden wir daher im Dialog mit den Unternehmen für die Zukunft neu ausrichten. Link zum Original
  190. Emissionsfreie Busse werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir neben der Förderung emissionsfreier Busse die besondere Struktur des Busverkehrs im Ländlichen Raum berücksichtigen und auch weiterhin Busse mit konventionellen, sauberen Antrieben fördern. Link zum Original
  191. Mit Rücksicht auf den Busverkehr im Ländlichen Raum werden weiterhin auch Busse mit konventionellen, sauberen Antrieben gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir neben der Förderung emissionsfreier Busse die besondere Struktur des Busverkehrs im Ländlichen Raum berücksichtigen und auch weiterhin Busse mit konventionellen, sauberen Antrieben fördern. Link zum Original
  192. Im Bus- und Bahnverkehr soll eine Antriebswende vorangebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch im Bus- und Bahnverkehr eine Antriebswende voranbringen. Link zum Original
  193. Die Elektrifizierung der Schiene wird forciert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu forcieren wir die Elektrifizierung der Schiene. Wo dies nicht wirtschaftlich oder zeitnah umsetzbar ist, wollen wir klimaneutral fahrende Schienenfahrzeuge mit Brennstoffzellen, Batterien oder reFuels zum Einsatz bringen. Link zum Original
  194. Wo Elektrifizierung nicht wirtschaftlich oder zeitnah möglich ist, kommen klimaneutrale Schienenfahrzeuge mit Brennstoffzellen, Batterien oder reFuels zum Einsatz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu forcieren wir die Elektrifizierung der Schiene. Wo dies nicht wirtschaftlich oder zeitnah umsetzbar ist, wollen wir klimaneutral fahrende Schienenfahrzeuge mit Brennstoffzellen, Batterien oder reFuels zum Einsatz bringen. Link zum Original
  195. Im Busverkehr sollen Elektrobusse, Brennstoffzellenfahrzeuge und reFuels eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch im Busverkehr wollen wir Elektrobusse, Brennstoffzellenfahrzeuge und reFuels einsetzen. Link zum Original
  196. Das Land sorgt für einen schnellen Ausbau von Ladeinfrastruktur und Netzen, um die Umstellung der Autoindustrie auf batterieelektrische Pkw zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur: Wir unterstützen die ambitionierten Pläne der Automobilhersteller für die Umstellung ihrer Produktion auf batterieelektrische PKW, indem wir im Land für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Netze sorgen. Link zum Original
  197. Bis 2030 werden im Land zwei Millionen private und öffentliche Ladepunkte angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit im Jahr 2030 jeder dritte PKW klimaneutral unterwegs sein wird, streben wir im Land bis 2030 zwei Millionen private und öffentliche Ladepunkte an. Link zum Original
  198. Zum Ausbau der Lade- und Schnellladeinfrastruktur wird eine Landesinitiative Elektromobilität IV aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesinitiative Elektromobilität IV: Zum Ausbau der Lade- und Schnellladeinfrastruktur legen wir eine Landesinitiative Elektromobilität IV auf. Link zum Original
  199. Das Netz öffentlicher Ladepunkte und Schnellladesäulen soll im ganzen Land weiter verdichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist eine weitere Verdichtung des Netzes öffentlicher Ladepunkte und Schnellladesäulen im ganzen Land. Link zum Original
  200. Der Ladeinfrastrukturausbau setzt Schwerpunkte dort, wo der Bedarf besonders groß ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Ausbau setzen wir Schwerpunkte dort, wo der Bedarf an öffentlichen Ladepunkten und Schnellladesäulen besonders groß ist. Link zum Original
  201. Alle öffentlichen Ladepunkte und Schnellladesäulen sollen einheitlich zugänglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle öffentlichen Ladepunkte und Schnelladesäulen sollen einheitlich zugänglich gemacht werden. Link zum Original
  202. Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche, digitale Bezahlmöglichkeiten an Ladesäulen ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einen Flickenteppich beim Zugang zu Ladesäulen und beim Bezahlvorgang zu vermeiden, setzt sich Baden-Württemberg für einheitliche, digitale Bezahlmöglichkeiten ein. Link zum Original
  203. Wasserstofftankstellen für den Lkw-Verkehr sollen verfügbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch Wasserstofftankstellen für den Lkw-Verkehr sollen verfügbar sein. Link zum Original
  204. Modellprojekte für autonomes Fahren werden weiter unterstützt und ihre Erfahrungen für den Ausbau in der Fläche genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir Modellprojekte für autonomes Fahren weiter unterstützen und die Erfahrungen nutzen, um den Ausbau in der Fläche voranzutreiben. Link zum Original
  205. Baden-Württemberg soll bundesweit Vorreiter bei Entwicklung, Erprobung und Einführung autonomen Fahrens, insbesondere im ÖPNV, werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, bundesweit Vorreiter bei Entwicklung, Erprobung und Einführung von autonomem Fahren, insbesondere im ÖPNV, zu werden. Link zum Original
  206. Das Güterverkehrskonzept des Landes wird umgesetzt und fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Güterverkehrskonzept des Landes umsetzen und fortentwickeln. Link zum Original
  207. Die Güterverlagerung auf Schiene und Binnenschiff wird durch Förderung von Gleisinfrastruktur, intermodalen Schnittstellen, Umschlagterminals und Digitalisierungsprojekten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verlagerung auf Schiene und Binnenschiff werden wir durch Infrastrukturförderung von Gleisinfrastruktur, intermodalen Schnittstellen und Umschlagterminals sowie durch Digitalisierungsprojekte fördern. Link zum Original
  208. Große Gewerbegebiete sollen (wieder) Schienenanschlüsse mit Lkw-Umschlagplätzen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schienenanschlüsse sollten für große Gewerbegebiete (wieder)hergestellt und mit Umschlagplätzen für Lkw kombiniert werden. Link zum Original
  209. Waren sollen auf langen Strecken und auf der letzten Meile schnell, zuverlässig, flexibel und umweltfreundlich befördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Waren sollen über weite Strecken und auf der letzten Meile schnell und zuverlässig, flexibel und umweltfreundlich befördert werden. Link zum Original
  210. Bis 2030 soll ein Drittel des Transportaufkommens möglichst klimaneutral über Schiene und Wasserstraße abgewickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis 2030 wollen wir ein Drittel des Transportaufkommens möglichst klimaneutral über Schiene und Wasserstraße abwickeln. Link zum Original
  211. Im Güterverkehr wird auf moderne Anlagen, Digitalisierung und zusätzliche Containerterminalkapazitäten für kombinierten Verkehr und Einzelwagenverkehr gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen dabei auf moderne Anlagen, die fortschreitende Digitalisierung des Güterverkehrs und zusätzliche Containerterminalkapazitäten für den kombinierten sowie für den Einzelwagenverkehr. Link zum Original
  212. Zur Stärkung des Schienengüterverkehrs wird das Netz schnell ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs verstärken. Dazu gehören insbesondere der schnelle Netzausbau, die Reaktivierung von Güterverkehrsstrecken und die Unterstützung von Unternehmen beim Bau von Gleisanschlüssen. Link zum Original
  213. Güterverkehrsstrecken werden reaktiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs verstärken. Dazu gehören insbesondere der schnelle Netzausbau, die Reaktivierung von Güterverkehrsstrecken und die Unterstützung von Unternehmen beim Bau von Gleisanschlüssen. Link zum Original
  214. Unternehmen werden beim Bau von Gleisanschlüssen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs verstärken. Dazu gehören insbesondere der schnelle Netzausbau, die Reaktivierung von Güterverkehrsstrecken und die Unterstützung von Unternehmen beim Bau von Gleisanschlüssen. Link zum Original
  215. Der Aufbau klimaneutraler Lieferketten in Ballungsräumen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Ballungsräumen fördern wir den Aufbau klimaneutraler Lieferketten. Link zum Original
  216. Elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge vom Transporter bis zum Lastenrad sollen von Logistik-Hubs am Stadtrand aus die Städte beliefern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von Logistik-Hubs am Stadtrand sollen elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge – vom Transporter bis zum Lastenrad – die Menschen in den Städten beliefern. Link zum Original
  217. Über die Verkehrsministerkonferenz soll eine bundesweite Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen nach Schweizer Vorbild für Lkw über 7,5 Tonnen auf den Weg gebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz wollen wir eine bundesweite Lkw-Maut auch auf Landes- und Kommunalstraßen nach Schweizer Vorbild für Lkw mit mehr als 7 ,5 Tonnen auf den Weg bringen. Sollte sich das nicht realisieren lassen, streben wir in der zweiten Hälfte der Legislatur eine geeignete landesrechtliche Regelung an. Link zum Original
  218. Gelingt die bundesweite Lösung nicht, wird in der zweiten Hälfte der Legislatur eine landesrechtliche Lkw-Maut-Regelung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz wollen wir eine bundesweite Lkw-Maut auch auf Landes- und Kommunalstraßen nach Schweizer Vorbild für Lkw mit mehr als 7 ,5 Tonnen auf den Weg bringen. Sollte sich das nicht realisieren lassen, streben wir in der zweiten Hälfte der Legislatur eine geeignete landesrechtliche Regelung an. Link zum Original
  219. Lkw-Stellplatzkapazitäten an mehrstreifigen Bundesstraßen sollen bedarfsgerecht erhöht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonders an mehrstreifigen Bundesstraßen sollen die Stellplatzkapazitäten für Lkw bedarfsgerecht erhöht und Rastanlagen mit WC-Anlagen ausgestattet werden. Link zum Original
  220. Rastanlagen an mehrstreifigen Bundesstraßen sollen mit WC-Anlagen ausgestattet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonders an mehrstreifigen Bundesstraßen sollen die Stellplatzkapazitäten für Lkw bedarfsgerecht erhöht und Rastanlagen mit WC-Anlagen ausgestattet werden. Link zum Original
  221. Der Einsatz von Lang-Lkw wird weiterhin anhand transparenter Kriterien ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Einsatz von Lang-Lkw in Baden-Württemberg weiterhin anhand transparenter Kriterien ermöglichen. Link zum Original
  222. Weniger Gefahren und Gesundheitsbelastungen sowie Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger sind Ziel der Verkehrsgestaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weniger Gefahren und Gesundheitsbelastungen sind dabei ebenso unser Ziel wie die Verfügbarkeit von Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger. Link zum Original
  223. Die Verkehrspolitik bekennt sich zur Vision Zero.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Vision Zero und wollen die Anzahl der Verkehrstoten bis 2030 um 60 Prozent gegenüber 2010 reduzieren. Link zum Original
  224. Die Zahl der Verkehrstoten soll bis 2030 gegenüber 2010 um 60 Prozent sinken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Vision Zero und wollen die Anzahl der Verkehrstoten bis 2030 um 60 Prozent gegenüber 2010 reduzieren. Link zum Original
  225. Verkehrssicherheitsarbeit und Verkehrserziehung werden gebündelt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Verkehrssicherheitsarbeit und die Verkehrserziehung bündeln und ausbauen. Link zum Original
  226. Unter Federführung von Verkehrs- und Innenministerium wird ein Verkehrssicherheitspakt geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir innerhalb der Landesregierung – unter gemeinsamer Federführung des Verkehrs- und Innenministeriums – einen Verkehrssicherheitspakt schmieden. Link zum Original
  227. Die Fahrradausbildung an Schulen wird ausgeweitet und stärker auf Praxis ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fahrradausbildung an den Schulen werden wir im Rahmen des Verkehrssicherheitsaspektes weiter ausweiten und dabei noch mehr Wert auf einen Praxisteil legen. Link zum Original
  228. Außerorts sollen neben Radfahrstreifen verstärkt Schutzstreifen für den Radverkehr eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Anordnung und Markierung von Radfahrstreifen außerorts sollen auch Schutzstreifen für den Radverkehr verstärkt zum Einsatz kommen. Link zum Original
  229. Ein Tempolimit kommt dort in Frage, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes erforderlich ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Tempolimit kommt dort in Frage, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes erforderlich und geboten ist. Link zum Original
  230. Das Land ergänzt das Bundesförderprogramm zur Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem ergänzen wir das Förderprogramm des Bundes für die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen für Lkw. Link zum Original
  231. Das Land rüstet die Fahrzeuge im eigenen Fuhrpark vollständig mit Abbiegeassistenzsystemen nach.

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    Wortlaut im Vertrag
    Baden-Württemberg geht mit gutem Beispiel voran und wird die Fahrzeuge im eigenen Fuhrpark vollständig mit Abbiegeassistenzsystemen nachrüsten. Link zum Original
  232. Gemeinsam mit Bund und Region wird eine einvernehmliche Lösung mit der Schweiz zum Fluglärm angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit dem Bund und der Region zu einer einvernehmlichen Lösung mit der Schweiz gelangen. Link zum Original
  233. Die Inhalte der „Stuttgarter Erklärung“ zum Flughafen Zürich werden bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns dabei zu den Inhalten der „Stuttgarter Erklärung“. Link zum Original
  234. Die Landesregierung setzt sich beim Bund für eine Begrenzung der An- und Abflüge auf maximal 80.000 pro Jahr ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich gegenüber dem Bund insbesondere für eine Begrenzung der An- und Abflüge auf maximal 80.000 pro Jahr einsetzen. Link zum Original
  235. Es soll mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten in Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Teilorten geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten in Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Teilorten. Dabei spielt die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr und die Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle. Dafür setzen wir die Mittel zum Städtebau, zur Entwicklung des Ländlichen Raums und des LGVFG ein. Link zum Original
  236. Für verkehrsberuhigte Ortsmitten werden Mittel aus Städtebau, Entwicklung des Ländlichen Raums und LGVFG eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten in Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Teilorten. Dabei spielt die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr und die Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle. Dafür setzen wir die Mittel zum Städtebau, zur Entwicklung des Ländlichen Raums und des LGVFG ein. Link zum Original
  237. Die Fußverkehrsförderung wird systematisch fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fußverkehrsförderung im Land wollen wir weiter systematisch fortführen und das erfolgreiche Instrument der Fußverkehrschecks weiterführen. Link zum Original
  238. Die Fußverkehrschecks werden weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fußverkehrsförderung im Land wollen wir weiter systematisch fortführen und das erfolgreiche Instrument der Fußverkehrschecks weiterführen. Link zum Original
  239. Eine Fußverkehrsstrategie wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir eine Fußverkehrsstrategie entwickeln, die landeseigenen Straßen überprüfen und das Beratungsangebot für Kommunen ausbauen. Link zum Original
  240. Die landeseigenen Straßen werden auf ihre Fußverkehrstauglichkeit überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir eine Fußverkehrsstrategie entwickeln, die landeseigenen Straßen überprüfen und das Beratungsangebot für Kommunen ausbauen. Link zum Original
  241. Das Beratungsangebot für Kommunen zum Fußverkehr wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir eine Fußverkehrsstrategie entwickeln, die landeseigenen Straßen überprüfen und das Beratungsangebot für Kommunen ausbauen. Link zum Original
  242. Ziel sind fuß- und radverkehrsfreundliche Städte und Gemeinden im ganzen Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel sind fuß- und radverkehrsfreundliche Städte und Gemeinden im ganzen Land. Link zum Original
  243. Kommunen werden bei der Einführung autofreier Innenstädte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen werden wir bei der Einführung von autofreien Innenstädten unterstützen. Link zum Original
  244. Die Lebensqualität in Städten und Gemeinden soll durch mehr nachhaltige Mobilität steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden durch mehr nachhaltige Mobilität erhöhen. Link zum Original
  245. Zur Luftreinhaltung werden Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch neue komfortable, digital vernetzte und klimafreundliche Verkehrsangebote schaffen wir Anreize, um die Luft- und damit die Lebensqualität der Menschen nachhaltig und deutlich zu verbessern – besonders in Ballungsräumen mit starker Luftverschmutzung. Dazu gehören der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV genauso wie eine intelligente Verkehrssteuerung, Zuflussdosierungen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Link zum Original
  246. Verkehrsflächen werden beispielsweise in Bus- und Radspuren umgewidmet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Maßnahmen sind die Umwidmung von Verkehrsflächen beispielsweise in Bus- und Radspuren sowie klimafreundliche Antriebsformen. Link zum Original
  247. Der Mobilitätspakt in einer Wirtschaftsregion dient als Plattform, um mit verschiedenen Akteuren tragfähige Mobilitäts- und Verkehrslösungen zu erarbeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Beteiligung und die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren bietet der Mobilitätspakt in einer Wirtschaftsregion eine Plattform, um tragfähige Mobilitäts- und Verkehrslösungen zu erarbeiten. Link zum Original
  248. Kommunen, die autofreie Innenstädte schaffen wollen, werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen werden in ihrem Anliegen unterstützt, wenn sie autofreie Innenstädte schaffen wollen. Das gilt auch für ortsangepasste Mobilitätskonzepte für attraktive (Teil-)Orte wie beispielsweise Nullemissionszonen, für die nachhaltige Umgestaltung des Verkehrsraums, verkehrsberuhigte Zonen, Shared Spaces oder Begegnungszonen. Link zum Original
  249. Ortsangepasste Mobilitätskonzepte wie Nullemissionszonen, verkehrsberuhigte Zonen, Shared Spaces oder Begegnungszonen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen werden in ihrem Anliegen unterstützt, wenn sie autofreie Innenstädte schaffen wollen. Das gilt auch für ortsangepasste Mobilitätskonzepte für attraktive (Teil-)Orte wie beispielsweise Nullemissionszonen, für die nachhaltige Umgestaltung des Verkehrsraums, verkehrsberuhigte Zonen, Shared Spaces oder Begegnungszonen. Link zum Original
  250. Eine durchgängige Anbindung an den ÖPNV wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir eine durchgängige Anbindung an den ÖPNV sicherstellen. Link zum Original
  251. Für diese Förderung werden Straßenbaumittel eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch für den Rückbau überdimensionierter Verkehrsanlagen und nicht mehr benötigter Infrastruktur sowie für die Entsiegelung von Flächen und deren Umnutzung für mehr Aufenthaltsqualität werden wir eine Förderung anbieten und dafür Straßenbaumittel einsetzen. Link zum Original
  252. Der Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen Rastatt-Haguenau-Saarbrücken und Colmar-Freiburg wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 149 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir treiben den Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen Rastatt-Haguenau-Saarbrücken sowie Colmar-Freiburg durch den Wiederaufbau der Rheinbrücke unter Maßgabe der Machbarkeitsstudie weiter voran. Link zum Original
  253. Die Bundesregierung soll EU-Förderung für Lücken im grenzüberschreitenden Schienenverkehr beschleunigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 149 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung eine EU-Finanz - förderung für „Missing Links“ beim grenzüberschreitenden Schienenverkehr beschleunigt. Link zum Original
  254. Die Planungen für die Bahnverbindung Straßburg-Flughafen Frankfurt werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu unterstützen wir die Planungen für die Bahnverbindung Straßburg-Flughafen Frankfurt. Link zum Original
  255. Das Land soll an das europäische Nachtzugnetz angebunden werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 149 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ferner für die Anbindung des Landes ans europäische Nachtzugnetz ein. Link zum Original
  256. Eine zweisprachige App mit Ticketbuchung zur grenzüberschreitenden Verknüpfung der Verkehrsträger wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 149 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die grenzüberschreitende Verknüpfung der Verkehrsträger durch eine zweisprachige App mit Ticketbuchung fördern (Öffentlicher Nahverkehr, Carsharing, Bikesharing etc.). Link zum Original
  257. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Nahverkehr soll ausgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben überwinden, zum Beispiel durch die Novellierung des Mondorfer Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, die Einführung einer gemeinsamen Luftreinhalteplakette und durch die Zusammenarbeit im öffentlichen Nahverkehr. Link zum Original
  258. Die Fluglärmbelastung durch den Flughafen Zürich in Südbaden/Hochrhein soll deutlich reduziert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Flugverkehrsbelastungen durch den Flughafen Zürich in der Region Südbaden/Hochrhein deutlich zu reduzieren, und arbeiten gemeinsam mit dem Bund und der Region an einer einvernehmlichen Lösung gemeinsam mit der Schweiz. Link zum Original
  259. Klimafreundliche grenzüberschreitende Verkehrskonzepte rund um den Bodensee werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dabei klimafreundliche, grenzüberschreitende Verkehrskonzepte rund um den See entwickeln und forcieren. Link zum Original
  260. Die Kooperation in der International Zero-Emission Vehicle Alliance wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Engagement im Klimaschutzbündnis Under2Coalition wollen wir fortführen und die Kooperation in der International Zero-Emission Vehicle Alliance (ZEV Alliance) weiter ausbauen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Grüne BW 56, CDU BW 56 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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