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Jetzt für morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg. Koalitionsvertrag 2021–2026 zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg

Forderungen zu Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum

Koalitionsvertrag · Koalition aus Grüne und CDU · unterzeichnet 11.05.2021 · Original

Der Vertrag enthält 184 von 3.160 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 184
  1. Angestrebt wird ein neuer Gesellschaftsvertrag zwischen Landwirtschaft, Verbraucherschaft, Naturschutz und Handel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben deshalb einen neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Bäuerinnen und Bauern, den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Naturschutz und dem Handel. Link zum Original
  2. Der Anteil ökologischer Landwirtschaft soll bis 2030 auf 40 Prozent steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ökologische Landwirtschaft wollen wir bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent ausbauen und den Nationalpark Schwarzwald erweitern. Link zum Original
  3. Es wird rechtlich klargestellt, dass Agri-Photovoltaik den Bezug von EU-Agrarzahlungen nicht beeinträchtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir die Agri-Photovoltaik (PV) fest etablieren und uns für eine rechtliche Klarstellung einsetzen, dass ein Miteinander von landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von EU-Zahlungen hat. Link zum Original
  4. Bioökonomieregionen und -dörfer erhalten mehr Aufmerksamkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Bioenergiedörfer auch in Zukunft im Rahmen der bestehenden Förderprogramme unterstützen und künftig Bioökonomieregionen und -dörfer stärker in den Blick nehmen. Link zum Original
  5. Der Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel und Verbrauchern wird zum Interessenausgleich vertieft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der begonnene Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern wird weiter vertieft, um die Interessen von landwirtschaftlichen Betrieben, Verarbeitern, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern auszugleichen. Link zum Original
  6. Aus dem Zukunftsdialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz wird ein Gesellschaftsvertrag entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus dem begonnenen Zukunftsdialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz soll ein Gesellschaftsvertrag entwickelt werden. Link zum Original
  7. Angestrebt wird eine flächendeckende, gesellschaftlich getragene bäuerliche Landwirtschaft mit Familienbetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ziele sind eine breite Verständigung für eine flächendeckende, gesellschaftlich getragene, bäuerliche Landwirtschaft mit ihren Familienbetrieben und die Sicherung der biologischen Vielfalt im Land. Link zum Original
  8. Ein gemeinsames Leitbild zur biodiversitätsfördernden Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung bäuerlicher Familienbetriebe wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, ein gemeinsames Leitbild zur biodiversitätsfördernden Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung der bäuerlichen Familienbetriebe zu erarbeiten. Link zum Original
  9. Biodiversitätssteigernde Maßnahmen in der Landwirtschaft, insbesondere Schäferei, Streuobst und Terrassen-Weinbau, werden zielgerichtet und attraktiv gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu bedarf es zielgerichteter und in der Förderhöhe attraktiver Förderung von biodiversitätssteigernden Maßnahmen in der Landwirtschaft, insbesondere auch für Schäferei, Streuobst und Terrassen-Weinbau. Link zum Original
  10. Die Bewirtschaftung wertvoller Kulturlandschaften wird attraktiver gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere naturschutzfachlich wertvollen Kulturlandschaften wie artenreiche Blumenwiesen und Streuobstwiesen wollen wir konsequent schützen, zugleich aber die Bewirtschaftung attraktiver gestalten. Link zum Original
  11. Der Anteil ökologischer Lebensmittel in der öffentlichen Beschaffung wird wesentlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Anteil ökologischer Lebensmittel an der Beschaffung wollen wir wesentlich erhöhen. Link zum Original
  12. Bäuerliche Familienbetriebe mit ihrer Lebensmittelproduktion sollen erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen ist es uns wichtig, die bäuerlichen Familienbetriebe mit ihrer Lebensmittelproduktion im Land zu erhalten. Link zum Original
  13. Die Versorgung im Land soll weiter in hohem Maß aus heimischer Produktion sichergestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind in der Verantwortung, die Versorgung im Land auch weiter in hohem Maß aus heimischer Produktion sicherzustellen. Link zum Original
  14. Die ländliche Strukturpolitik wird an künftige Herausforderungen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ländliche Strukturpolitik an die zukünftigen Herausforderungen anpassen. Link zum Original
  15. Der Kabinettsausschuss Ländlicher Raum wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Kabinettsausschuss Ländlicher Raum beim Ministerium für Ländlichen Raum fortführen. Link zum Original
  16. Eine Gesamtstrategie zur Entwicklung der ländlichen Räume wird partizipativ erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Gesamtstrategie zur Entwicklung der Ländlichen Räume in einem partizipativen Prozess erstellen. Link zum Original
  17. Lokale Online-Marktplätze werden nach Auswertung der Modellprojekte landesweit verbreitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden nach Auswertung der Modellprojekte unsere lokalen Online-Marktplätze in die Fläche des Landes bringen. Link zum Original
  18. Multifunktionszentren als Knotenpunkte der Daseinsvorsorge werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichermaßen werden wir Multifunktionszentren als Knotenpunkte eines flächendeckenden Netzes der Daseinsvorsorge fördern. Link zum Original
  19. Genossenschaftlich getragene Multifunktionszentren werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere genossenschaftlich getragene Strukturen für Multifunktionszentren halten wir für sinnvoll. Link zum Original
  20. Selbstständige, Kreative und Kunstschaffende werden bei der Umsetzung von Co-Working-Spaces durch geförderte Pilotprojekte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen Selbstständige, Kreative, freie Kunstschaffende und Projektmacher bei der Umsetzung von Co-Working-Spaces. Hierzu wollen wir Pilotprojekte fördern. Link zum Original
  21. Die Zukunftschancen junger Menschen im ländlichen Raum werden stärker in den Fokus genommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zukunftschancen für junge Menschen im Ländlichen Raum wollen wir verstärkt in den Fokus nehmen. Dafür wollen wir Modellprojekte für ein attraktives „Junges Wohnen“ (Jugend-WGs, „Tiny Houses“, bedarfsgerechte Wohnstrukturen) ausbauen und Modelle zur Schaffung von Treffpunkten für Jugendliche unterstützen. Link zum Original
  22. Ein Kompetenzzentrum für den Ländlichen Raum wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein Kompetenzzentrum für den Ländlichen Raum einrichten, um die vielfältigen Anliegen und Interessen institutionell zu verankern und zu bündeln. Link zum Original
  23. Bäuerliche Familienbetriebe und eine flächendeckende, umwelt-, klima- und tiergerechte Bewirtschaftung werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es auch weiterhin, die bäuerlichen Familienbetriebe sowie eine flächendeckende, umwelt-, klima- und tiergerechte Bewirtschaftung zu erhalten. Link zum Original
  24. Die Landwirtschaft wird bei technologischer Innovation und Kooperationen für mehr Ökologie, Ressourcenschonung und Klimaschutz unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Landwirtschaft im Bereich technologischer Innovation und Kooperationen auf dem Weg zu mehr Ökologie, Ressourcenschonung und Klimaschutz. Link zum Original
  25. Die Diskrepanz zwischen gesellschaftlichen Erwartungen an Landwirte und deren Honorierung soll aufgelöst werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten die Diskrepanz zwischen Erwartungen an die Bäuerinnen und Bauern und deren Honorierung für gesellschaftliche Leistungen auflösen. Link zum Original
  26. Der Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel und Verbrauchern wird vertieft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den begonnenen Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern werden wir weiter vertiefen, um die Interessen von landwirtschaftlichen Betrieben, Verarbeitungsbetrieben, Handel und Verbraucherinnen und Verbrauchern auszugleichen. Link zum Original
  27. Ein Strategiedialog zur Zukunft der Landwirtschaft wird aufgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird ein Strategiedialog zur Zukunft der Landwirtschaft aufgesetzt. Link zum Original
  28. Angestrebt wird eine breite Verständigung für eine flächendeckende, gesellschaftlich getragene bäuerliche Landwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel ist eine breite Verständigung für eine flächendeckende, gesellschaftlich getragene, bäuerliche Landwirtschaft mit ihren Familienbetrieben. Link zum Original
  29. Die Beteiligten orientieren sich am Grundsatz des kooperativen Naturschutzes im Biodiversitätsstärkungsgesetz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verhandlungsparteien lassen sich vom Grundsatz des kooperativen Naturschutzes im Biodiversitätsstärkungsgesetz weiterleiten. Link zum Original
  30. Die vollständige Abnahme von Fördermitteln des Bundes und der EU wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird auch künftig die vollständige Abnahme von Fördermitteln des Bundes und der Europäischen Union sicherstellen. Link zum Original
  31. Die Bundesgesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik dürfen nicht hinter den Agrarministerbeschluss vom 26. März 2021 zurückfallen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bundesgesetze zur Umsetzung der GAP dürfen nicht hinter den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 26. März 2021 zurückfallen. Link zum Original
  32. Eine umfassende Nutzung der Öko-Regelungen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich wird sich die Landesregierung auf Bundes- und Europaebene für eine umfassende Nutzung der Öko-Regelungen und eine weitere Ökologisierung des nationalen Strategieplans und der GAP insgesamt sowie für eine schnellere und höhere Umschichtung von der ersten in die zweite Säule einsetzen. Link zum Original
  33. Eine weitere Ökologisierung des nationalen Strategieplans und der Gemeinsamen Agrarpolitik wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 109 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich wird sich die Landesregierung auf Bundes- und Europaebene für eine umfassende Nutzung der Öko-Regelungen und eine weitere Ökologisierung des nationalen Strategieplans und der GAP insgesamt sowie für eine schnellere und höhere Umschichtung von der ersten in die zweite Säule einsetzen. Link zum Original
  34. Eine schnellere und höhere Umschichtung von der ersten in die zweite Säule wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich wird sich die Landesregierung auf Bundes- und Europaebene für eine umfassende Nutzung der Öko-Regelungen und eine weitere Ökologisierung des nationalen Strategieplans und der GAP insgesamt sowie für eine schnellere und höhere Umschichtung von der ersten in die zweite Säule einsetzen. Link zum Original
  35. Die ELER-Programme werden zur EU-Förderperiode ab 2023 überprüft und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER-Programme) im Zuge der neuen EU-Förderperiode ab 2023 überprüfen und weiterentwickeln. Link zum Original
  36. Die Koalitionspartner stimmen sich vor Fertigstellung der GAP-Programme ab.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 109 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Da der GAP-Rahmen und die daraus abgeleiteten Programme die baden-württembergische Agrarpolitik in den nächsten sieben Jahren bestimmen, stimmen sich die Koalitionspartner vor der Fertigstellung dieser Programme ab. Link zum Original
  37. Der Kulturlandschaftsrat wird im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Kulturlandschaftsrat soll im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) verankert werden. Link zum Original
  38. Das Landwirtschaftsministerium berichtet bis Ende 2021, wie die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50 Prozent bis 2030 erreicht wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das für die Landwirtschaft zuständige Ministerium wird bis Ende 2021 unter Darstellung der entsprechenden Maßnahmen berichten, wie das Ziel einer Reduktion von Pflanzenschutzmitteln von 40 bis 50 Prozent bis 2030 erreicht werden kann. Link zum Original
  39. Der integrierte Pflanzenschutz wird zu einem „Integrierten Pflanzenschutz plus“ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes fortentwickeln (wobei zum Beispiel mechanische Stoppelbearbeitung Vorrang hat vor chemischem Pflanzenschutzmitteleinsatz) und hin zu einem Integrierten Pflanzenschutz plus („IP+“) weiterentwickeln, der im Rahmen der Öko-Regelungen gefördert werden soll. Link zum Original
  40. Der „Integrierte Pflanzenschutz plus“ wird im Rahmen der Öko-Regelungen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes fortentwickeln (wobei zum Beispiel mechanische Stoppelbearbeitung Vorrang hat vor chemischem Pflanzenschutzmitteleinsatz) und hin zu einem Integrierten Pflanzenschutz plus („IP+“) weiterentwickeln, der im Rahmen der Öko-Regelungen gefördert werden soll. Link zum Original
  41. Die FAKT-Förderung für Herbizidverzicht im Ackerbau wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir überprüfen die Förderung aus dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) für den Herbizidverzicht im Ackerbau. Link zum Original
  42. Betriebe werden über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm bei der Anschaffung alternativer Pflanzenschutztechnik unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Betriebe werden bei der Umsetzung der Pflanzenschutzmittelreduktion mit Fördermaßnahmen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gezielt in der Anschaffung alternativer Technik unterstützt. Link zum Original
  43. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm fördert künftig nur noch Pflanzenschutztechnik, die erheblich zur Mittelreduktion beiträgt, vorrangig mechanische Unkrautbekämpfung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus fördert das AFP künftig nur noch Pflanzenschutztechnologien, die einen erheblichen Beitrag zur Reduktion in der Menge der Pflanzenschutzmittel leisten, indem wir vorrangig die Technik zur Unkrautbekämpfung (wie Hackroboter, Abflammgeräte, Hacktechnik) fördern. Link zum Original
  44. Weitere Öko-Regelungen im Bund mit ganzjährigem Pestizidverzicht im Ackerbau und in Sonderkulturen werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für weitere Öko-Regelungen im Bund ein, die einen ganzjährigen Verzicht auf Pestizide im Ackerbau und in Sonderkulturen beinhalten. Link zum Original
  45. Das Beratungsprogramm „Beratung. Zukunft. Land.“ wird ab 2022 auf Pflanzenschutzmittelreduktion, Biodiversität, Klimaschutz und Ökolandbau ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Beratungsprogramm „Beratung. Zukunft. Land.“ werden wir so weiterentwickeln, dass die landespolitischen Zielsetzungen in den Bereichen Pflanzenschutzmittelreduktion, Förderung der Biodiversität, Klimaschutz und Ausbau des Ökolandbaus im Jahr 2022 Grundlage für die Ausrichtung des Beratungsangebotes werden. Link zum Original
  46. Die Modulförderung zur Biodiversität in der Beratung wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wird die Modulförderung des bisherigen Angebots zu Biodiversität beibehalten und bei allen Ökolandbaumodulen auf 100 Prozent aufgestockt. Link zum Original
  47. Die Förderung aller Ökolandbau-Beratungsmodule wird auf 100 Prozent aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wird die Modulförderung des bisherigen Angebots zu Biodiversität beibehalten und bei allen Ökolandbaumodulen auf 100 Prozent aufgestockt. Link zum Original
  48. Die ländliche Erwachsenenbildung soll durch sozioökonomische Beratung landwirtschaftliche Familien stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ländliche Erwachsenenbildung, soll künftig auch durch sozio-ökonomische Beratung dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Familien zu stärken. Link zum Original
  49. Die Technologieplattform zur hochgenauen Positionierung (SAPOS) wird dauerhaft in der Fläche bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dafür exakte Daten bereitzustellen, wollen wir die Technologieplattform zur hochgenauen Positionierung (SAPOS) dauerhaft in der Fläche bereitstellen. Link zum Original
  50. Digitalisierung wird für landwirtschaftliche Betriebe im Land zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Digitalisierung für unsere Betriebe im Land zugänglich machen. Link zum Original
  51. Der Flurneuordnung wird für Infrastrukturvorhaben, ländliche Entwicklung, Biotopvernetzung und Gewässerentwicklung eine wichtige Bedeutung beigemessen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Realisierung großer Infrastrukturvorhaben sowie für die strukturelle Entwicklung der ländlichen Räume, aber auch für die Biotopvernetzung und für die naturnahe Gewässerentwicklung messen wir der Flurneuordnung eine wichtige Bedeutung bei. Link zum Original
  52. In Flurneuordnungsverfahren werden Biodiversitätssteigerung und Strukturvielfalt ein mindestens gleichberechtigtes Ziel.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Flurneuordnungsverfahren wird die Steigerung der Biodiversität und Schaffung vielfältiger Strukturen ein mindestens gleichberechtigtes Ziel. Link zum Original
  53. Das Förderprogramm „Modernisierung ländlicher Wege“ wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das erfolgreiche Förderprogramm „Modernisierung ländlicher Wege“ ausbauen und den Neubau von asphaltierten Wegen auf das Notwendigste beschränken. Link zum Original
  54. Entwicklung, Pflege und Betreuung der Fachverfahren verbleiben im Geodatenzentrum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung, Pflege und fachliche Betreuung der Fachverfahren verbleibt im Geodatenzentrum (GDZ). Link zum Original
  55. Der Anteil des Ökolandbaus wird bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemäß dem Biodiversitätsstärkungsgesetz werden wir den Anteil des Ökolandbaus im Land bis zum Jahre 2030 auf 30 bis 40 Prozent ausweiten. Link zum Original
  56. Für das Förderprogramm FAKT werden die notwendigen Mittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die notwendigen finanziellen Mittel in unserem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zur Verfügung und setzen die Finanzierung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ fort. Link zum Original
  57. Die Finanzierung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die notwendigen finanziellen Mittel in unserem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zur Verfügung und setzen die Finanzierung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ fort. Link zum Original
  58. Die Fördermittel des Marktstrukturgesetzes sollen künftig dem Ziel von 30 bis 40 Prozent Ökolandbau dienen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Fördermittel des Marktstrukturgesetzes müssen künftig dem Ziel von 30 bis 40 Prozent Ökolandbau dienen. Link zum Original
  59. Der Ökologische Landbau wird in den Landesanstalten, in der Verwaltung und in der Fortbildung der Lehrenden verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Lehre der Ausbildungs- und Studiengänge wollen wir den Anteil des Ökologischen Landbaus deutlich ausweiten sowie in den Landesanstalten, in der Verwaltung und in der Fortbildung der Lehrenden verankern. Link zum Original
  60. Die von landeseigenen Betrieben bewirtschafteten Flächen werden weiter auf biologische Bewirtschaftung umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die von landeseigenen Betrieben bewirtschafteten Flächen werden wir weiter auf biologische Bewirtschaftung umstellen und dort, wo es sich anbietet, auch hinsichtlich der anderen Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zu Demonstrationsbetrieben weiterentwickeln. Link zum Original
  61. Landeseigene Betriebe werden, wo es sich anbietet, zu Demonstrationsbetrieben für die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die von landeseigenen Betrieben bewirtschafteten Flächen werden wir weiter auf biologische Bewirtschaftung umstellen und dort, wo es sich anbietet, auch hinsichtlich der anderen Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zu Demonstrationsbetrieben weiterentwickeln. Link zum Original
  62. Das Domänenkonzept wird weiterentwickelt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Domänenkonzept weiterentwickeln und umsetzen und die landeseigenen Domänen bei Neuverpachtung weiter auf biologische Bewirtschaftung umstellen. Link zum Original
  63. Die landeseigenen Domänen werden bei Neuverpachtung weiter auf biologische Bewirtschaftung umgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Domänenkonzept weiterentwickeln und umsetzen und die landeseigenen Domänen bei Neuverpachtung weiter auf biologische Bewirtschaftung umstellen. Link zum Original
  64. Die Landesanstalten der Landwirtschaft werden thematisch auf die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden die Landesanstalten der Landwirtschaft thematisch auf die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ausgerichtet. Sie setzen 30 bis 40 Prozent ihrer Ressourcen für diese Bedarfe ein und setzen die begonnene Teilbetriebsumstellung fort. Link zum Original
  65. Die Landesanstalten der Landwirtschaft setzen 30 bis 40 Prozent ihrer Ressourcen für die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden die Landesanstalten der Landwirtschaft thematisch auf die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ausgerichtet. Sie setzen 30 bis 40 Prozent ihrer Ressourcen für diese Bedarfe ein und setzen die begonnene Teilbetriebsumstellung fort. Link zum Original
  66. Die Landesanstalten der Landwirtschaft setzen die begonnene Teilbetriebsumstellung fort.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden die Landesanstalten der Landwirtschaft thematisch auf die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ausgerichtet. Sie setzen 30 bis 40 Prozent ihrer Ressourcen für diese Bedarfe ein und setzen die begonnene Teilbetriebsumstellung fort. Link zum Original
  67. Die Staatsweingüter werden auf biologischen Anbau umgestellt, in Forschung und Lehre zu 30 bis 40 Prozent.

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    Wortlaut im Vertrag
    Analog der Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen werden wir auch die Staatsweingüter auf biologischen Anbau umstellen (in Forschung und Lehre zu 30 bis 40 Prozent). Link zum Original
  68. Das Staatsweingut Meersburg wird vollständig auf biologischen Anbau umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Staatsweingut Meersburg werden wir vollständig umstellen. Link zum Original
  69. In der Staatsbrauerei Rothaus wird der Bioanteil an der Rohware schrittweise auf 30 Prozent gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Staatsbrauerei Rothaus wollen wir den Bioanteil an der Rohware sukzessive auf 30 Prozent steigern. Link zum Original
  70. Bei der Novellierung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung wird geprüft, wie ein Anteil von 40 Prozent regionaler Bio-Produkte verbindlich verankert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen einer Novellierung der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung prüfen wir, wie wir verbindlich einen Anteil von 40 Prozent an regionalen Bio-Produkten verankern. Link zum Original
  71. Der regionale Bio-Anteil in den landeseigenen Kantinen soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang streben wir auch eine Steigerung des regionalen Bio-Anteils in unseren landeseigenen Kantinen auf 30 bis 40 Prozent bis 2030 an. Link zum Original
  72. In einer Kantinenrichtlinie für die öffentliche Hand wird neben dem Bio-Regio-Anteil festgelegt, dass überwiegend die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich wollen wir in einer Kantinenrichtlinie für die öffentliche Hand neben dem Bio-Regio-Anteil festlegen, dass überwiegend die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gelten sollen. Link zum Original
  73. In Kantinen der öffentlichen Hand soll täglich mindestens ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich wollen wir in einer Kantinenrichtlinie für die öffentliche Hand neben dem Bio-Regio-Anteil festlegen, dass überwiegend die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gelten sollen. Täglich soll mindestens ein vegetarisches bzw. veganes Gericht auf der Speisekarte stehen. Link zum Original
  74. Streuobstsaft soll angeboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Streuobstsaft angeboten und Fleisch aus Weidetierhaltung bevorzugt eingesetzt wird. Link zum Original
  75. Fleisch aus Weidetierhaltung soll bevorzugt eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Streuobstsaft angeboten und Fleisch aus Weidetierhaltung bevorzugt eingesetzt wird. Link zum Original
  76. Zur Bündelung der Nachfrage von Kantinen und öffentlicher Außer-Haus-Verpflegung wird eine Kooperation im Rahmen eines EIP-Projekts gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Bündelung der Nachfrage von Kantinen und der Außer-Haus-Verpflegung in öffentlicher Hand werden wir außerdem eine innovative Kooperation im Rahmen eines EIP-Projekts (Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“) auf den Weg bringen. Link zum Original
  77. Für kommunale und private Träger wird ein Investitions- und Beratungsprogramm aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch für kommunale und private Träger werden wir ein Investitions- und Beratungsprogramm auflegen. Link zum Original
  78. Die flächendeckende Landwirtschaft in Baden-Württemberg soll gestärkt und erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die flächendeckende Landwirtschaft in Baden-Württemberg stärken und erhalten. Link zum Original
  79. Die Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen soll reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu soll primär die Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen reduziert werden. Link zum Original
  80. Ökologischer Landbau mit zusätzlichen Biodiversitätsleistungen soll als produktionsintegrierte Kompensation anerkannt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, den ökologischen Landbau, wenn er zusätzliche Biodiversitätszusatzleistungen erbringt, als PIK anzuerkennen. Link zum Original
  81. Die Baumschnittprämie für Streuobst wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Streuobstbestände sind das Symbol der Kulturlandschaften Baden-Württembergs. Angesichts ihres weiteren Rückgangs werden wir die Baumschnittprämie ausbauen. Link zum Original
  82. Investitionen in Verarbeitung, Verwertung und Vermarktung von Streuobst werden besser gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Investitionen in die Verarbeitung, Verwertung und Vermarktung von Streuobst werden wir besser fördern. Link zum Original
  83. Die Flächenprämie für Streuobst im FAKT wird deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir die Flächenprämie für Streuobst im FAKT deutlich erhöhen. Link zum Original
  84. Die Förderung von Streuobst soll als Öko-Regelung in der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus setzen wir uns für die Einführung der Förderung von Streuobst als Öko- Regelung in der GAP ein. Link zum Original
  85. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung hin zu gesellschaftlich akzeptierten, tiergerechteren Haltungsformen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Weiterentwicklung der Tierhaltung hin zu gesellschaftlich akzeptierten tiergerechteren Haltungsformen ist weiter fortzuführen. Link zum Original
  86. Die Landesregierung setzt sich für eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft einschließlich verarbeiteter Produkte ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung setzt sich weiterhin für eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft einschließlich verarbeiteter Produkte ein. Im AFP Link zum Original
  87. Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm sind künftig nur Neu- oder Umbaumaßnahmen förderfähig, die mindestens Haltungsstufe 3 erreichen, mit Härtefallregelung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im AFP sind künftig nur Neu- oder Umbaumaßnahmen förderfähig, die hohe Tierwohlstandards – mindestens Stufe 3 der Kennzeichnung „Haltungsform“ der Initiative Tierwohl und des Lebensmitteleinzelhandels – erreichen (unter Aufnahme einer Härtefallregelung). Link zum Original
  88. Vorhaben der Rinderhaltung werden nur gefördert, wenn der überwiegende Teil des Futters vom Grünland des eigenen Betriebs stammt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vorhaben im Bereich Rinderhaltung erhalten nur dann eine Förderung, wenn der überwiegende Teil des benötigten Futters von Grünland der bewirtschafteten Fläche des Betriebes kommt. Link zum Original
  89. Solare Trocknungsanlagen für Heulager werden stärker gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Solare Trocknungsanlagen für Heulager werden stärker gefördert. Link zum Original
  90. Die immissionsschutzrechtlichen Regelungen für Außenklimaställe sollen so angepasst werden, dass solche Ställe einfacher genehmigt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, die immissionsschutzrechtlichen Regelungen für Außenklimaställe (z. B. Anwendung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) so anzupassen, dass solche tiergerechten Stallungen einfacher genehmigt werden können. Link zum Original
  91. Die Förderobergrenzen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm werden zweistufig gestaltet: maximal 400.000 Euro bei Haltungsstufe 3 und 500.000 Euro bei Haltungsstufe 4.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Obergrenzen der Fördersumme werden wir im AFP zweistufig ausgestalten: bei Haltungsstufe 3 maximal 400.000 Euro, bei Haltungsstufe 4 maximal 500.000 Euro. Link zum Original
  92. Vor jeder Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm ist das Beratungsmodul Betriebscheck verpflichtend.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor jeder AFP-Förderung ist das Beratungsmodul Betriebscheck verpflichtend. Link zum Original
  93. Der Mehraufwand neuer tiergerechter Haltungsformen wird weiterhin im Programm FAKT honoriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der bei der Einführung neuer tiergerechter Haltungsformen entstehende Mehraufwand wird weiterhin im Rahmen des Programms FAKT honoriert. Link zum Original
  94. Die nachhaltige Weidetierhaltung wird verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir die nachhaltige Weidetierhaltung verstärkt fördern. Link zum Original
  95. Eine gekoppelte Weidetierprämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Maßnahmen sind deshalb vorzusehen: die Einführung einer gekoppelten Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe (Weidetierprämie), die Aufnahme einer Sommerweideprämie im Rahmen der Öko-Regelungen (alternativ für die Fortführung der Sommerweideprämie im FAKT) sowie der weitere Ausbau der Landschaftspflegerichtlinie. Link zum Original
  96. Eine Sommerweideprämie wird in die Öko-Regelungen aufgenommen oder alternativ im FAKT fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Maßnahmen sind deshalb vorzusehen: die Einführung einer gekoppelten Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe (Weidetierprämie), die Aufnahme einer Sommerweideprämie im Rahmen der Öko-Regelungen (alternativ für die Fortführung der Sommerweideprämie im FAKT) sowie der weitere Ausbau der Landschaftspflegerichtlinie. Link zum Original
  97. Die Landschaftspflegerichtlinie wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Maßnahmen sind deshalb vorzusehen: die Einführung einer gekoppelten Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe (Weidetierprämie), die Aufnahme einer Sommerweideprämie im Rahmen der Öko-Regelungen (alternativ für die Fortführung der Sommerweideprämie im FAKT) sowie der weitere Ausbau der Landschaftspflegerichtlinie. Link zum Original
  98. Für die Genehmigung großer Tierhaltungen müssen Gülleabnahmeverträge mit mindestens fünf Jahren Laufzeit vorgelegt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Genehmigung müssen deshalb langfristige - mindestens fünf Jahre dauernde - Gülleabnahmeverträge vorgelegt werden, die jährlich beim abgebenden und abnehmenden Betrieb und bei dem Transportunternehmen zu kontrollieren sind. Link zum Original
  99. Gülleabnahmeverträge werden jährlich beim abgebenden und abnehmenden Betrieb sowie beim Transportunternehmen kontrolliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Genehmigung müssen deshalb langfristige - mindestens fünf Jahre dauernde - Gülleabnahmeverträge vorgelegt werden, die jährlich beim abgebenden und abnehmenden Betrieb und bei dem Transportunternehmen zu kontrollieren sind. Link zum Original
  100. Die Regelungen zum Grünlandschutz im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz werden beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bundesweit vorbildlichen Regelungen zum Grünlandschutz im LLG werden wir beibehalten. Link zum Original
  101. Das Förderprogramm FAKT wird um Klimaschutzmaßnahmen erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Förderung werden wir FAKT um Klimaschutzmaßnahmen erweitern und die Grünlandförderung noch attraktiver gestalten. Link zum Original
  102. Die Grünlandförderung wird attraktiver gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Förderung werden wir FAKT um Klimaschutzmaßnahmen erweitern und die Grünlandförderung noch attraktiver gestalten. Link zum Original
  103. Klimaresiliente Anbausysteme wie Agroforstsysteme werden verstärkt erforscht und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Klimaresiliente Anbausysteme wie Agroforstsysteme werden wir verstärkt erforschen und unterstützen. Link zum Original
  104. Agroforstsysteme sollen formal als landwirtschaftliches Anbausystem anerkannt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    halb werden wir uns unter anderem für eine formale Anerkennung von Agroforstsystemen als landwirtschaftliches Anbausystem und für eine rechtlich verbindliche Definition einsetzen. Link zum Original
  105. Für Agroforstsysteme soll eine rechtlich verbindliche Definition geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    halb werden wir uns unter anderem für eine formale Anerkennung von Agroforstsystemen als landwirtschaftliches Anbausystem und für eine rechtlich verbindliche Definition einsetzen. Link zum Original
  106. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche soll prämienberechtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die landwirtschaftlich genutzte Fläche prämienberechtigt wird. Link zum Original
  107. Initiativen auf Bundes- und europäischer Ebene zur Verbesserung der Marktstellung der landwirtschaftlichen Urproduktion werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen mit Nachdruck alle Initiativen auf Bundes- und europäischer Ebene, die dazu dienen, die Marktstellung der Urproduktion zu verbessern. Link zum Original
  108. Ein zukunftsgerichtetes Konzept zur Marktentwicklung wird erstellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein zukunftsgerichtetes Konzept zur Marktentwicklung erstellen, das Qualitätszeichen BW (QZBW) entsprechend weiterentwickeln und weiter durch Regionalkampagnen wie zum Beispiel „Natürlich. Von Daheim“ aufwerten. Link zum Original
  109. Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg wird weiterentwickelt und durch Regionalkampagnen aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein zukunftsgerichtetes Konzept zur Marktentwicklung erstellen, das Qualitätszeichen BW (QZBW) entsprechend weiterentwickeln und weiter durch Regionalkampagnen wie zum Beispiel „Natürlich. Von Daheim“ aufwerten. Link zum Original
  110. Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg wird künftig nur für Erzeugnisse mit mindestens Haltungsstufe 3 und gentechnikfreier Fütterung aus europäischem Futterbezug vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    QZBW wird perspektivisch für Erzeugnisse vergeben, die unter hohen Tierwohlstandards (mindestens Stufe 3 der Kennzeichnung „Haltungsform“ der Initiative Tierwohl und des Lebensmitteleinzelhandels) und einer garantiert gentechnikfreien Fütterung aus europaweitem Futterbezug erzeugt wurden. Link zum Original
  111. Ein Qualitätszeichen „Streuobst aus Baden-Württemberg“ wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich führen wir ein Qualitätszeichen „Streuobst aus Baden-Württemberg“ ein. Link zum Original
  112. Das Modellprojekt zur Risikoausgleichsversicherung wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb haben unsere Initiativen zur Risikoausgleichsversicherung bundesweite Bedeutung. Außerdem setzen wir uns beim Bund für den Erhalt der steuerlichen Glättung ein. Wir führen das bewährte Modellprojekt hierzu fort und werden es bei einer Beteiligung des Bundes zu einer vollständigen Mehrgefahrenversicherung erweitern. Link zum Original
  113. Bei Beteiligung des Bundes wird das Modellprojekt zu einer vollständigen Mehrgefahrenversicherung erweitert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb haben unsere Initiativen zur Risikoausgleichsversicherung bundesweite Bedeutung. Außerdem setzen wir uns beim Bund für den Erhalt der steuerlichen Glättung ein. Wir führen das bewährte Modellprojekt hierzu fort und werden es bei einer Beteiligung des Bundes zu einer vollständigen Mehrgefahrenversicherung erweitern. Link zum Original
  114. Beim Bund wird der Erhalt der steuerlichen Gewinnglättung für die Landwirtschaft unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem setzen wir uns beim Bund für den Erhalt der steuerlichen Glättung ein. Link zum Original
  115. Biologische Schädlingsbekämpfung im Weinbau, etwa flächendeckende Pheromon-Dispenserverfahren, wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Weinbau werden wir biologische Schädlingsbekämpfungsmethoden wie zum Beispiel flächendeckende Pheromon-Dispenserverfahren gegen den Traubenwickler fördern. Link zum Original
  116. Recyclingspritzen sollen gefördert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir uns für die Förderung von Recyclingspritzen und mechanische Verfahren zur Bei - krautregulierung einsetzen. Link zum Original
  117. Mechanische Verfahren zur Beikrautregulierung sollen gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir uns für die Förderung von Recyclingspritzen und mechanische Verfahren zur Bei - krautregulierung einsetzen. Link zum Original
  118. Nachhaltige überbetriebliche Systeme des landwirtschaftlichen Wassermanagements werden im Zusammenhang mit dem Masterplan Wasser gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Etablierung nachhaltiger überbetrieblicher Systeme und Organisationsformen des Wassermanagements für die landwirtschaftliche Nutzung - unter Beachtung eines guten ökologischen Zustands von Oberflächengewässern - werden wir im Zusammenhang mit dem Masterplan Wasser fördern. Link zum Original
  119. Agro-Gentechnik wird auf Tellern, Äckern, in Wäldern und im Tierfutter abgelehnt, für heimische wie importierte Produkte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Agro-Gentechnik wollen wir weder auf unseren Tellern noch auf unseren Äckern, in unseren Wäldern oder im Futter unserer Tiere – das gilt sowohl für hier produzierte als auch für importierte Produkte. Link zum Original
  120. Alle landespolitischen Spielräume werden genutzt, um Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb nutzen wir konsequent alle landespolitischen Spielräume, um Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten. Link zum Original
  121. Neue gentechnische Verfahren sollen umfassend auf wissenschaftlicher Grundlage nach Chancen, Risiken sowie ökologischen und sozioökonomischen Folgen bewertet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neue gentechnische Verfahren müssen – wie alle anderen Technologien auch – mit Blick auf ihre Chancen, Risiken und ökologischen sowie sozioökonomischen Folgen umfassend auf wissenschaftlicher Grundlage bewertet werden. Link zum Original
  122. Für neue gentechnische Methoden wird am strengen Zulassungsverfahren und am europäischen Vorsorgeprinzip festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten bei den neuen gentechnischen Methoden am strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip fest. Link zum Original
  123. In Baden-Württemberg werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Baden-Württemberg werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Link zum Original
  124. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine umsetzungsorientierte Tierschutzstrategie für Landwirtschaft, Heimtiere und Tierversuche entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung entwickelt zu Beginn der Legislaturperiode eine umsetzungsorientierte Tierschutzstrategie, die alle Bereiche der Nutzung und Haltung von Tieren umfasst: Landwirtschaft, Heimtiere und Tierversuche. Link zum Original
  125. Ein Kälberkonzept soll dazu beitragen, Tiertransporte über lange Strecken zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Diese Strategie bezieht den Maßnahmenplan Tierschutz und ein Kälberkonzept ein, das dazu beiträgt, Tiertransporte über lange Strecken zu vermeiden, außerdem einen Fahrplan zur Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern und Maßnahmen, die möglichst allen Tieren den Zugang zum Freien ermöglichen. Link zum Original
  126. Ein Fahrplan zur Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Diese Strategie bezieht den Maßnahmenplan Tierschutz und ein Kälberkonzept ein, das dazu beiträgt, Tiertransporte über lange Strecken zu vermeiden, außerdem einen Fahrplan zur Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern und Maßnahmen, die möglichst allen Tieren den Zugang zum Freien ermöglichen. Link zum Original
  127. Möglichst allen Nutztieren soll der Zugang zum Freien ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Diese Strategie bezieht den Maßnahmenplan Tierschutz und ein Kälberkonzept ein, das dazu beiträgt, Tiertransporte über lange Strecken zu vermeiden, außerdem einen Fahrplan zur Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern und Maßnahmen, die möglichst allen Tieren den Zugang zum Freien ermöglichen. Link zum Original
  128. Die Unterstützung der Tierheime wird weiter gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung unserer Tierheime wollen wir weiter gewährleisten. Link zum Original
  129. Eine Unterstützung bei der Versorgung von Wildtieren wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit der Unterstützung bei Wildtieren wollen wir prüfen. Link zum Original
  130. Zur Vermeidung von Missständen in Schlachthöfen wird ein Runder Tisch mit Tierschutzverbänden, Tierhaltern und Tierschutzbeauftragten des Handels eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um aufgetretene Missstände bei Schlachthöfen in Zukunft zu vermeiden, wird ein Runder Tisch eingerichtet, zu dem unter anderen die Tierschutzverbände, die Tierhalterinnen und Tierhalter und die Tierschutzbeauftragten der Handelsketten eingeladen werden. Link zum Original
  131. Schlachtkapazitäten sollen eine tierschutzkonforme Schlachtung aller Tiere aus Baden-Württemberg innerhalb eines Transportradius von zwei Stunden ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel ist, Schlachtkapazitäten zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten und nachzubessern, die eine tierschutzkonforme Schlachtung aller Tiere aus Baden-Württemberg innerhalb eines Transportradius von zwei Stunden ermöglichen. Link zum Original
  132. Mobile Schlachteinrichtungen und Weide-Schlachtungen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu unter anderem mobile Schlachteinrichtungen und Weide-Schlachtungen fördern. Link zum Original
  133. Zur Überwachung des Tierschutzes in Schlachthöfen werden digitale Systeme eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur konsequenten Überwachung des Tierschutzes in den Schlachthöfen werden wir auch digitale Systeme einführen, angepasst an die unterschiedliche Struktur der Schlachtbetriebe. Link zum Original
  134. In Schlachtstätten müssen ausreichend gut geschultes Überwachungspersonal und regelmäßig fortgebildete Beschäftigte eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem müssen ausreichend viel und gut geschultes Überwachungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schlachtstätten eingesetzt werden, die regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Link zum Original
  135. Die Einrichtung einer Beratungs- und Schulungsstelle für das Personal in Schlachtstätten wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir die Einrichtung einer Beratungs- und Schulungsstelle unterstützen. Link zum Original
  136. Ein Modellbetrieb „tiergerechte Schlachtung“ wird geschaffen, der auch als Schulungsstandort dient.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen Modellbetrieb „tiergerechte Schlachtung“ schaffen, der auch als Schulungsstandort genutzt wird. Link zum Original
  137. Die fachliche Unterstützung der Landratsämter durch die Regierungspräsidien wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die aktive fachliche Unterstützung der Landratsämter durch die Regierungspräsidien werden wir sicherstellen. Link zum Original
  138. Auf Bundesebene wird eine Prüf- und Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte in Schlachthöfen gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene setzt sich Baden-Württemberg weiterhin für die Prüf- und Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte ein, die in Schlachthöfen verwendet werden. Link zum Original
  139. Eine Taskforce Tiertransporte am Regierungspräsidium Tübingen deckt Verstöße bei langen, grenzüberschreitenden Tiertransporten auf und ahndet sie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Taskforce Tiertransporte am RP Tübingen wird weiterhin Verstöße insbesondere bei langen, grenzüberschreitenden Tiertransporten aufdecken und konsequent ahnden. Link zum Original
  140. Ein flächendeckendes Netz von Notversorgungsstellen für Tiertransporte wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein flächendeckendes Netz von Notversorgungsstellen wird sichergestellt. Link zum Original
  141. Die Zahl der Tiere in Tierversuchen und deren Belastungen sollen gemeinsam mit der Wissenschaft erheblich reduziert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Zahl der Tiere in Tierversuchen und deren Belastungen müssen gemeinsam mit Wissenschaft und Forschung erheblich reduziert werden. Link zum Original
  142. Das 3-R-Prinzip bei Tierversuchen wird konsequent umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört neben der konsequenten Umsetzung des 3-R-Prinzips, dass in den Genehmigungsverfahren retrospektive Evaluierungen systematischer genutzt werden, insbesondere um Komplikationen besser zu erfassen. Link zum Original
  143. In Genehmigungsverfahren für Tierversuche werden retrospektive Evaluierungen systematischer genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört neben der konsequenten Umsetzung des 3-R-Prinzips, dass in den Genehmigungsverfahren retrospektive Evaluierungen systematischer genutzt werden, insbesondere um Komplikationen besser zu erfassen. Link zum Original
  144. Für die Hundehaltung wird ein theoretischer und praktischer Sachkundenachweis eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Baden-Württemberg wird nach niedersächsischem Vorbild ein theoretischer und praktischer Sachkundenachweis sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung eingeführt. Link zum Original
  145. Für Hunde wird eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Baden-Württemberg wird nach niedersächsischem Vorbild ein theoretischer und praktischer Sachkundenachweis sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung eingeführt. Link zum Original
  146. Die Rahmenbedingungen für kommunale Katzenschutzverordnungen werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir die Rahmenbedingungen für kommunale Katzenschutzverordnungen verbessern und eine Bunderatsinitiative für eine Tierschutz-Heimtierverordnung auch im Zusammenhang mit dem Internethandel starten. Link zum Original
  147. Eine Bundesratsinitiative für eine Tierschutz-Heimtierverordnung, auch mit Blick auf den Internethandel, wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir die Rahmenbedingungen für kommunale Katzenschutzverordnungen verbessern und eine Bunderatsinitiative für eine Tierschutz-Heimtierverordnung auch im Zusammenhang mit dem Internethandel starten. Link zum Original
  148. Für die private Haltung von Gefahr- und Gifttieren wird ein Sachkundenachweis eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine sichere Haltung von Gefahr- und Gifttieren in privaten Tierhaltungen werden wir einen Sachkundenachweis für die Haltung, Pflege und bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung dieser Tiere einführen. Link zum Original
  149. Die Unabhängigkeit der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz bleibt gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unabhängigkeit der Stabstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz bleibt sichergestellt. Link zum Original
  150. Die Zuständigkeiten aller Verwaltungsebenen beim Vollzug des Tierschutzrechts werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus prüft das Ministerium die die Zuständigkeiten aller Verwaltungsebenen, einschließlich der Stabsstelle am RP Tübingen, hinsichtlich des Vollzugs von tierschutzrechtlichen Vorgaben und legt erforderlichenfalls ein Konzept vor, das den Maßnahmenplan Tierschutz weiterentwickelt. Link zum Original
  151. Erforderlichenfalls wird ein Konzept vorgelegt, das den Maßnahmenplan Tierschutz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus prüft das Ministerium die die Zuständigkeiten aller Verwaltungsebenen, einschließlich der Stabsstelle am RP Tübingen, hinsichtlich des Vollzugs von tierschutzrechtlichen Vorgaben und legt erforderlichenfalls ein Konzept vor, das den Maßnahmenplan Tierschutz weiterentwickelt. Link zum Original
  152. Im gesundheitlichen Verbraucherschutz werden neue Technologien und Verfahren eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den aktuellen Herausforderungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden wir auch mit neuen Technologien und Verfahren begegnen. Link zum Original
  153. Eine Fortsetzung der Stellenverstärkung im Kontroll- und Untersuchungsbereich wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen eine Fortsetzung der begonnenen Verstärkung im Stellenplan im Kontroll- und Untersuchungsbereich. Link zum Original
  154. Aufbauend auf der Ernährungsstrategie Baden-Württemberg werden die Aktivitäten im Ernährungsbereich verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf der „Ernährungsstrategie Baden-Württemberg“ werden wir unsere Aktivitäten weiter verstärken. Link zum Original
  155. Die Steigerung des Anteils regionaler und biologischer Lebensmittel wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die weitere Steigerung des Anteils von regionalen und Bio-Lebensmitteln. Link zum Original
  156. In landeseigenen Kantinen und Mensen sollen bis 2030 zu 30 bis 40 Prozent regionale Bioprodukte und im Übrigen überwiegend regionale Produkte eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Voranschreiten werden wir bei den landeseigenen Kantinen und Mensen, mit dem Ziel eines Einsatzes von regionalen Bioprodukten zu 30 bis 40 Prozent bis 2030 und im Übrigen überwiegend regionalen Produkten. Link zum Original
  157. Landeskantinen werden bei Ausschreibungen auf das Angebot eines Bio- und eines regionalen Gerichts verpflichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich sollen die Landeskantinen bei Ausschreibungen unter Einbindung der Marketinggesellschaft BW auf das Angebot eines Bio- und eines regionalen Gerichtes verpflichtet werden. Link zum Original
  158. Ernährungsbildungsangebote in Kitas, Schulen und Familienbildungsstätten sollen unkompliziert zugänglich und passgenau für alle Altersstufen und Lebenswelten sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bildungsarbeit in Kitas, Schulen und Familienbildungsstätten ist für die Wissensvermittlung zum Thema Ernährung unverzichtbar. Unser Ziel ist es, dass der Zugang zu diesen Angeboten unkompliziert möglich ist und passgenaue Angebote für alle Altersstufen und Lebenswelten zur Verfügung stehen. Link zum Original
  159. Die Ernährungsstrategie wird mit lokalen Aktivitäten verknüpft, um sie in der Fläche besser zu verankern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Weiterentwicklung der Ernährungsstrategie gehört es außerdem, die Strategie mit lokalen Aktivitäten zu verknüpfen und damit eine bessere Verankerung in der Fläche zu erreichen. Link zum Original
  160. Ernährungsräte erhalten bei Gründung und Maßnahmenentwicklung finanzielle Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb sollen Ernährungsräte als wichtige neue kommunale Kommunikationsplattform bei der Gründung und bei der Entwicklung von Maßnahmen finanzielle Unterstützung erhalten. Link zum Original
  161. Das Programm Bewusste Kinderernährung soll in alle Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen gebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das wichtige Programm Bewusste Kinderernährung (BEKI) wollen wir in alle Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen bringen. Link zum Original
  162. Eine BEKI-Zertifizierungsoffensive wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir eine „BEKI-Zertifizierungsoffensive“ starten und mit neuen Kooperationen den Ernährungsführerschein verstetigen. Link zum Original
  163. Der Ernährungsführerschein wird mit neuen Kooperationen verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir eine „BEKI-Zertifizierungsoffensive“ starten und mit neuen Kooperationen den Ernährungsführerschein verstetigen. Link zum Original
  164. Projekte wie die Naturpark-Kochschule werden dauerhaft unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Projekte wie die Naturpark-Kochschule sind uns dauerhaft ein besonderes Anliegen. Link zum Original
  165. Das Landeszentrum für Ernährung wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landeszentrum für Ernährung werden wir weiter ausbauen. Link zum Original
  166. Die im Kompetenzzentrum Gemeinschaftsverpflegung begonnenen Projekte für mehr Bio und Regionalität werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir auch die im „Kompetenzzentrum Gemeinschaftsverpflegung“ als Projekte begonnenen Maßnahmen und Kooperationen hin zu mehr Bio und Regionalität verstetigen sowie auf weitere Zielgruppen ausdehnen. Link zum Original
  167. Die Maßnahmen des Kompetenzzentrums Gemeinschaftsverpflegung werden auf weitere Zielgruppen ausgedehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir auch die im „Kompetenzzentrum Gemeinschaftsverpflegung“ als Projekte begonnenen Maßnahmen und Kooperationen hin zu mehr Bio und Regionalität verstetigen sowie auf weitere Zielgruppen ausdehnen. Link zum Original
  168. Die Lebensmittelverschwendung soll bis 2030 halbiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lebensmittelverschwendung soll bis zum Jahr 2030 halbiert werden. Link zum Original
  169. Auf Basis des Maßnahmenplans zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten wird eine Strategie entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Basierend auf dem Maßnahmenplan „Vermeidung von Lebensmittelverlusten“ entwickeln wir eine entsprechende Strategie. Link zum Original
  170. Das Land übernimmt in Kantinen und Mensen eine Vorbildfunktion gegen Lebensmittelverschwendung, etwa durch Mitnahmemöglichkeiten oder Abgabe an Tafeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land soll bei den Kantinen und Mensen eine Vorbildfunktion einnehmen, beispielsweise durch Mitnahmemöglichkeiten oder Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln. Link zum Original
  171. Über den Bundesrat soll ein Gebot zur Weitergabe von Lebensmitteln für den Lebensmitteleinzelhandel geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über den Bundesrat wollen wir darauf hinwirken, dass für den Lebensmitteleinzelhandel ein Gebot für die Weitergabe von Lebensmitteln geschaffen wird. Link zum Original
  172. Das Nutri-Score-System soll weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat setzen wir uns für eine Weiterentwicklung des Nutri-Score-Systems ein und machen es zu einer verpflichtenden Kennzeichnung für alle verarbeiteten Lebensmittel. Link zum Original
  173. Der Nutri-Score soll für alle verarbeiteten Lebensmittel verpflichtend werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat setzen wir uns für eine Weiterentwicklung des Nutri-Score-Systems ein und machen es zu einer verpflichtenden Kennzeichnung für alle verarbeiteten Lebensmittel. Link zum Original
  174. Im Wald werden langfristig Holzerträge gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Wald werden wir so langfristig Holzerträge sichern, Kohlenstoff speichern und gleichzeitig den Waldumbau hin zu ökologisch wertvollen Mischwäldern voranbringen. Link zum Original
  175. ForstBW sichert jährlich die Ausbildung von mindestens 100 Forstwirtinnen und Forstwirten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird ForstBW die Ausbildung von mindestens 100 Forstwirtinnen und Forstwirten jährlich sichern. Link zum Original
  176. Das Forstpersonal der Landesforstverwaltung wird verstärkt, um die Beratung privater und kommunaler Waldbesitzer zu intensivieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Forstpersonal der Landesforstverwaltung soll verstärkt werden, damit die Betreuung und Beratung von privaten und kommunalen Waldbesitzern in Zeiten des Klimawandels weiter intensiviert werden kann. Link zum Original
  177. Eine Privatwaldkonzeption wird entwickelt, die Wege zur Verbesserung der Marktstellung des bäuerlichen Waldbesitzes über Zusammenschlüsse aufzeigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Privatwaldkonzeption entwickeln, die Wege aufzeigt, wie der bäuerliche Waldbesitz über Forstbetriebsgemeinschaften und größere Zusammenschlüsse seine Marktstellung verbessern kann. Link zum Original
  178. Die Privatwaldkonzeption soll regional Lösungen für den Kleinprivatwald durch genossenschaftliche Ansätze entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Privatwaldkonzeption entwickeln, die Wege aufzeigt, wie der bäuerliche Waldbesitz über Forstbetriebsgemeinschaften und größere Zusammenschlüsse seine Marktstellung verbessern kann. Diese Konzeption muss je nach Region auch Lösungen für den Kleinprivatwald entwickeln, um durch genossenschaftliche Ansätze auch kleine Parzellen ökonomisch bewirtschaften zu können. Link zum Original
  179. Holz wird als klimafreundlicher, nachwachsender Rohstoff verstärkt auch industriell genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Holz werden wir als klimafreundlichen und nachwachsenden Rohstoff forciert auch industriell nutzen. Link zum Original
  180. Die stoffliche Nutzung von Laubholz soll besser erschlossen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Waldumbau wird Laubholz deutlich an Bedeutung gewinnen, dafür muss dessen stoffliche Nutzung besser erschlossen werden. Link zum Original
  181. Das Laubholztechnikum wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Laubholztechnikum verfolgen wir diesen Weg bereits und werden ihn weiter unterstützen. Link zum Original
  182. Die Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch in Baden-Württemberg ist noch wahrscheinlicher geworden. Deshalb wollen wir die Präventionsmaßnahmen weiter ausbauen und die Infrastruktur für eine Seuchenbekämpfung stärken. Link zum Original
  183. Die Infrastruktur für die Seuchenbekämpfung wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch in Baden-Württemberg ist noch wahrscheinlicher geworden. Deshalb wollen wir die Präventionsmaßnahmen weiter ausbauen und die Infrastruktur für eine Seuchenbekämpfung stärken. Link zum Original
  184. Jägerinnen und Jäger werden bei der Professionalisierung der Wildbretvermarktung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Jägerinnen und Jäger dabei unterstützen, die Vermarktung von Wildbret weiter zu professionalisieren. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Grüne 56, CDU 56 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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