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Jetzt für morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg. Koalitionsvertrag 2021–2026 zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg

Forderungen zu Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Koalitionsvertrag · Koalition aus Grüne und CDU · unterzeichnet 11.05.2021 · Original

Der Vertrag enthält 121 von 3.160 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 121
  1. Ein Aktionsprogramm für Kunst und Kultur wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem starten wir ein Aktionsprogramm für Kunst und Kultur sowie ein Neustart-Programm, um Impulse für die Innenstädte zu setzen. Link zum Original
  2. Die landeseigenen Monumente und Kulturschätze werden bewahrt und für die Öffentlichkeit geöffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturschätze bewahren und öffnen: Wir nehmen unsere Verantwortung für die landeseigenen Monumente wahr, bewahren die Kulturschätze des Landes und öffnen sie für die Bürgerinnen und Bürger. Link zum Original
  3. Die Digitalisierung der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um möglichst viele Menschen zu erreichen, setzen wir die Digitalisierung der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten (z. B. Virtual-Reality-Anwendungen) fort. Link zum Original
  4. Die vier Staatsbäder werden als kulturelles Erbe erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Staatsbäder als kulturelles Erbe: Wir wissen um die Bedeutung der vier Staatsbäder des Landes, erhalten diese und schützen dieses kulturelle Erbe. Link zum Original
  5. Das Land konzentriert sich bei den Staatsbädern auf die denkmalgeschützten historischen Bauten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei konzentriert sich das Land auf die denkmalgeschützten historischen Bauten. Link zum Original
  6. Die Staatsbäder sollen zukunftsfähig weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Staatsbäder ein. Link zum Original
  7. Die Freiheit der Kunst wird geschützt und vor jeder Einflussnahme bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Grundverständnis der Kulturförderung des Landes gehört, dass wir die Freiheit der Kunst schützen und sie vor jeder Einflussnahme bewahren. Link zum Original
  8. Die Ergebnisse des Dialogprozesses „Kulturpolitik für die Zukunft“ und der Filmkonzeption fließen in die künftigen Vorhaben ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der vergangenen Legislaturperiode fanden zwei Beteiligungsprozesse statt: der Dialogprozess „Kulturpolitik für die Zukunft“ mit mehr als 1200 Beteiligten und die Erarbeitung der Filmkonzeption. Deren Ergebnisse lassen wir in die Vorhaben für die nächsten Jahre einfließen. Link zum Original
  9. Der Kunst- und Kulturstandort und die Kunstschaffenden sollen erfolgreich durch die Corona-Zeit gebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, dass wir den herausragenden Kunst- und Kulturstandort Baden-Württemberg – und damit auch die Künstlerinnen und Künstler, denen dieser kulturelle Reichtum zu verdanken ist – erfolgreich durch diese schwierige Zeit bringen. Link zum Original
  10. Die Kultur- und Kreativszene wird durch das Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Kultur- und Kreativszene durch das „Impulsprogramm Kultur nach Corona“. Link zum Original
  11. Die Förderung der fünf Kammerorchester und zwei philharmonischen Orchester wird auf Festbetragsfinanzierung umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinn wollen wir die Orchesterförderung der fünf Kammerorchester und der zwei philharmonischen Orchester auf Festbetragsfinanzierung umstellen. Link zum Original
  12. Für vom Land geförderte Kultureinrichtungen werden rechtliche Anpassungen zur Risikovorsorge geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die vom Land geförderten Kultureinrichtungen prüfen wir rechtliche Anpassungen mit dem Ziel einer angemessenen Risikovorsorge. Link zum Original
  13. Der Ausgleich von Tarifsteigerungen in der Kulturförderung wird weiter gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausgleich der Tarifsteigerungen wird weiter gewährleistet und um Zuwendungsempfänger erweitert, die bisher ausgenommen waren. Link zum Original
  14. Der Tarifausgleich wird auf bisher ausgenommene Zuwendungsempfänger erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausgleich der Tarifsteigerungen wird weiter gewährleistet und um Zuwendungsempfänger erweitert, die bisher ausgenommen waren. Link zum Original
  15. Die Förderung von Soziokultur und Privattheatern wird angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anpassungen der Förderungen sind notwendig im Bereich der Soziokultur und der Privattheater. Link zum Original
  16. Die Organisationsentwicklung von Kultureinrichtungen wird stärker beachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem soll die Organisationsentwicklung von Einrichtungen stärker in den Blick genommen werden. Link zum Original
  17. Diversität, Gender-Gerechtigkeit, jüngere Perspektiven und Stadt-Land-Perspektiven in Teams, Gremien und Jurys der Kultur werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Diversität, Gender-Gerechtigkeit, jüngere Blickwinkel und Perspektiven von Stadt und Land in Teams, Gremien und Jurys stärken. Link zum Original
  18. Programme und Vermittlungsaktivitäten des Kompetenzzentrums Kulturelle Bildung und Vermittlung werden dauerhaft aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Bildung und Teilhabe: Mit dem Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung und Vermittlung ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der außerschulischen kulturellen Bildung eingerichtet. Die dafür notwendigen Programme und Vermittlungsaktivitäten setzen wir dauerhaft auf. Link zum Original
  19. Eine Bündelung der Zuständigkeit für die Akademien der Amateur- und Jugendmusik wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen eine Bündelung der Zuständigkeit für die Akademien der Amateur- und Jugendmusik. Link zum Original
  20. Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Sammlungsausstellungen der Landesmuseen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Sammlungsausstellungen der Landesmuseen soll fortgesetzt werden. Link zum Original
  21. Neue Förderinstrumente für Kunst und Kultur in ländlichen Räumen werden weiterentwickelt, einschließlich Evaluierung und gegebenenfalls Ausweitung von „Regionalmanager Kultur“ und „FreiRäume“.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kunst und Kultur in ländlichen Räumen: Neue Förderinstrumente für Kunst und Kultur in den ländlichen Räumen sollen weiterentwickelt werden. Dazu gehören die Evaluierung und gegebenenfalls Ausweitung des Pilotprojekts „Regionalmanager Kultur“ und des Programms „FreiRäume“. Link zum Original
  22. Regionale Anker wie die sieben Freilichtmuseen werden bei innovativer kultureller Teilhabe weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden regionale Anker wie die sieben Freilichtmuseen weiterhin dabei unterstützen, kulturelle Teilhabe mit innovativen Mitteln zu ermöglichen. Link zum Original
  23. In Förderprogrammen und staatlichen Kultureinrichtungen werden verbindliche Mindeststandards für die Vergütung von Kunstschaffenden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir in unseren Förderprogrammen und bei den staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen verbindliche Mindeststandards für die Vergütung von Kunstschaffenden einführen. Link zum Original
  24. Bestehende Stipendienprogramme und Preise werden evaluiert und gegebenenfalls aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen bestehende Stipendienprogramme und Preise evaluieren und gegebenenfalls aufwerten sowie Ausstellungshonorare ermöglichen. Link zum Original
  25. Ausstellungshonorare werden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen bestehende Stipendienprogramme und Preise evaluieren und gegebenenfalls aufwerten sowie Ausstellungshonorare ermöglichen. Link zum Original
  26. Die Projektförderung in der Kultur wird für ein erweitertes Spektrum an Akteurinnen und Akteuren geöffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere Projektförderung für ein erweitertes Spektrum an Akteurinnen und Akteuren öffnen. Link zum Original
  27. Die Chorleiter- und Dirigentenpauschale für Chor- und Blasmusikvereine wird in Etappen erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kultur in der Breite stärken: Wir wollen die Chorleiter- und Dirigentenpauschale für Chor- und Blasmusikvereine in Etappen weiter erhöhen und uns bei der Förderung künftig an der Zahl der Ensembles orientieren. Link zum Original
  28. Die Förderung von Chor- und Blasmusikvereinen orientiert sich künftig an der Zahl der Ensembles.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kultur in der Breite stärken: Wir wollen die Chorleiter- und Dirigentenpauschale für Chor- und Blasmusikvereine in Etappen weiter erhöhen und uns bei der Förderung künftig an der Zahl der Ensembles orientieren. Link zum Original
  29. Die Landesförderung für Heimat- und Trachtenvereine wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesförderung für die Heimat- und Trachtenvereine soll verstetigt werden. Link zum Original
  30. Eine Erhöhung der Förderung für Amateurtheater wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Erhöhung der Förderung für die Amateurtheater soll geprüft werden. Link zum Original
  31. Vom Land getragene und geförderte Kultureinrichtungen sollen Konzepte für Klimaschutz und Nachhaltigkeit entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Green Culture: Auch im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit wollen die Kultur- und Kreativeinrichtungen einen substanziellen Beitrag leisten. Die vom Land getragenen und geförderten Institutionen sollen dafür Konzepte entwickeln. Link zum Original
  32. Der Bereich Animation, visuelle Effekte und Games-Entwicklung soll bundesweit konkurrenzfähig ausgestattet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Stärkung der Film-, Animations- und Kreativszene: Ein Schwerpunkt unserer Filmförderstrategie liegt neben dem Spiel- und Dokumentarfilm auf den Feldern der Animation, der visuellen Effekte und der Games-Entwicklung. Diesen Bereich gilt es bundesweit konkurrenzfähig auszustatten. Link zum Original
  33. Die Ergebnisse der Filmkonzeption 2020 werden zügig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die in der Filmkonzeption 2020 entwickelten Ergebnisse zügig umsetzen. Link zum Original
  34. Die Förderung der Kreativwirtschaft wird durch Programme, Fortbildungs- und Beratungsangebote ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der für das Land so wichtigen Kreativwirtschaft soll durch Programme, Fortbildungs- und Beratungsangebote ausgebaut werden. Link zum Original
  35. Die Kulturpolitik soll sich stärker der populären Kultur öffnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dialog Populäre Kultur: Die Kulturpolitik der Zukunft muss sich stärker der populären Kultur öffnen, über die weite Publikumsteile, Künstlerinnen und Künstler kulturelle Erfahrungen machen. Link zum Original
  36. Ein partizipativer „Dialog Populäre Kultur“ wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir den ersten partizipativen „Dialog Populäre Kultur“ starten. Link zum Original
  37. Neue Teilhabechancen in der populären Kultur werden erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen neue Teilhabechancen erschließen, bestehende Programme evaluieren, Akteure vernetzen und Leitlinien für die Förderung der Pop-Kultur erarbeiten. Link zum Original
  38. Bestehende Programme der Pop-Kulturförderung werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen neue Teilhabechancen erschließen, bestehende Programme evaluieren, Akteure vernetzen und Leitlinien für die Förderung der Pop-Kultur erarbeiten. Link zum Original
  39. Akteure der populären Kultur werden vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen neue Teilhabechancen erschließen, bestehende Programme evaluieren, Akteure vernetzen und Leitlinien für die Förderung der Pop-Kultur erarbeiten. Link zum Original
  40. Leitlinien für die Förderung der Pop-Kultur werden erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen neue Teilhabechancen erschließen, bestehende Programme evaluieren, Akteure vernetzen und Leitlinien für die Förderung der Pop-Kultur erarbeiten. Link zum Original
  41. Die Digitalisierung im Kulturbereich wird in allen Sparten weiter vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Digitale Wege zur Kultur: Wir wollen – aufbauend auf den Handlungsempfehlungen aus dem Kulturdialog – die Digitalisierung im Kulturbereich in allen Sparten weiter voranbringen, auch um dadurch ein breiteres und junges Publikum zu erreichen. Link zum Original
  42. Die Kultureinrichtungen des Landes setzen auf Open Access, Open Data, Open Source sowie gemeinsame Schnittstellen und Standards.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen in den Kultureinrichtungen des Landes auf Open Access, Open Data und Open Source, die Definition und Nutzung gemeinsamer Schnittstellen und einheitlicher Standards sowie einen Ausbau der Kooperation, der Vernetzung und des Wissenstransfers. Link zum Original
  43. Kooperation, Vernetzung und Wissenstransfer der Kultureinrichtungen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen in den Kultureinrichtungen des Landes auf Open Access, Open Data und Open Source, die Definition und Nutzung gemeinsamer Schnittstellen und einheitlicher Standards sowie einen Ausbau der Kooperation, der Vernetzung und des Wissenstransfers. Link zum Original
  44. Die Potenziale öffentlicher Bibliotheken als „Dritte Orte“ werden erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bibliotheken: Wir wollen die Potenziale öffentlicher Bibliotheken als „Dritter Orte“ erschließen und Anreize zur Zusammenarbeit schaffen. Link zum Original
  45. Für Bibliotheken werden Anreize zur Zusammenarbeit geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bibliotheken: Wir wollen die Potenziale öffentlicher Bibliotheken als „Dritter Orte“ erschließen und Anreize zur Zusammenarbeit schaffen. Link zum Original
  46. Die Ergebnisse des Bibliotheksentwicklungsplans werden im Hinblick auf eine Umsetzung geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Ergebnisse des Bibliotheksentwicklungsplans auch im Hinblick auf eine Umsetzung prüfen, die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen stärken und die Beratung von öffentlichen Bibliotheken insbesondere in Fragen der Digitalisierung intensivieren. Link zum Original
  47. Die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Ergebnisse des Bibliotheksentwicklungsplans auch im Hinblick auf eine Umsetzung prüfen, die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen stärken und die Beratung von öffentlichen Bibliotheken insbesondere in Fragen der Digitalisierung intensivieren. Link zum Original
  48. Die Beratung öffentlicher Bibliotheken insbesondere zur Digitalisierung wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Ergebnisse des Bibliotheksentwicklungsplans auch im Hinblick auf eine Umsetzung prüfen, die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen stärken und die Beratung von öffentlichen Bibliotheken insbesondere in Fragen der Digitalisierung intensivieren. Link zum Original
  49. Eine Ergänzung des Pflichtexemplarrechts zur einfacheren Ausleihe digitaler Pflichtexemplare wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Ausleihe digitaler Pflichtexemplare in den wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes einfacher zu gestalten, prüfen wir eine entsprechende Ergänzung des Pflichtexemplarrechts. Link zum Original
  50. Die Sanierung und Erweiterung der Staatstheater wird gemeinsam mit Stuttgart und Karlsruhe vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit den Städten Stuttgart und Karlsruhe die Sanierung und Erweiterung der Staatstheater vorantreiben. Link zum Original
  51. Als weitere Bauvorhaben werden die Sanierung von Kunsthalle Karlsruhe, Badischem Landesmuseum und Württembergischer Landesbibliothek, ein Teilneubau der Kunsthalle, die Naturkundemuseen und Museums-Zentraldepots verfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weitere bedeutende Bauvorhaben sind die Sanierung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, des Badischen Landesmuseums und der Württembergischen Landesbibliothek, der Neubau eines Teils der Kunsthalle Karlsruhe, die Weiterentwicklung der Staatlichen Museen für Naturkunde sowie die geplanten Museums-Zentraldepots. Link zum Original
  52. Gemeinsam mit der Stadt Stuttgart wird ein neues Museumsgebäude für das Linden-Museum errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch wollen wir gemeinsam mit der Stadt Stuttgart ein neues Museumsgebäude für das Linden-Museum errichten. Link zum Original
  53. Über die längerfristige Nutzung des Kunstgebäudes am Stuttgarter Schlossplatz ist zu entscheiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu entscheiden ist über die längerfristige Nutzung des Kunstgebäudes am Stuttgarter Schlossplatz. Link zum Original
  54. Über die längerfristige Nutzung des Kunstgebäudes am Stuttgarter Schlossplatz wird entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu entscheiden ist über die längerfristige Nutzung des Kunstgebäudes am Stuttgarter Schlossplatz. Link zum Original
  55. Baumaßnahmen des Landes werden durch effektives, gegebenenfalls externes Kostenmanagement begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Baumaßnahmen des Landes werden weiterhin durch ein effektives und gegebenenfalls externes Kostenmanagement begleitet. Link zum Original
  56. Das Deutsche Literaturarchiv Marbach wird zu einer Forschungsinfrastruktureinrichtung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine besondere Rolle spielt das Deutsche Literaturarchiv Marbach, das von Land und Bund gemeinsam finanziert wird. Es soll zu einer For - schungsinfrastruktureinrichtung weiterentwickelt werden. Dies erfordert eine strukturelle und bauliche Erweiterung und Sanierungsmaßnahmen. Link zum Original
  57. Das Deutsche Literaturarchiv Marbach wird strukturell und baulich erweitert und saniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine besondere Rolle spielt das Deutsche Literaturarchiv Marbach, das von Land und Bund gemeinsam finanziert wird. Es soll zu einer For - schungsinfrastruktureinrichtung weiterentwickelt werden. Dies erfordert eine strukturelle und bauliche Erweiterung und Sanierungsmaßnahmen. Link zum Original
  58. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Provenienz der musealen und wissenschaftlichen Sammlungen des Landes wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die konsequente wissenschaftliche Aufarbeitung der Provenienz unserer musealen und wissenschaftlichen Sammlungen fort und legen diese transparent offen. Link zum Original
  59. Die Ergebnisse der Provenienzforschung werden transparent offengelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die konsequente wissenschaftliche Aufarbeitung der Provenienz unserer musealen und wissenschaftlichen Sammlungen fort und legen diese transparent offen. Link zum Original
  60. Die Provenienzforschung konzentriert sich auf NS-Raubgut und auf in kolonialem Unrechtskontext erworbene Objekte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schwerpunkte sind dabei die Provenienzforschung bezogen auf NS-Raubgut und auf in kolonialem Unrechtskontext erworbene Objekte. Daraus können Rückgaben einschlägiger Objekte folgen. Link zum Original
  61. Aus der Provenienzforschung können Rückgaben einschlägiger Objekte folgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schwerpunkte sind dabei die Provenienzforschung bezogen auf NS-Raubgut und auf in kolonialem Unrechtskontext erworbene Objekte. Daraus können Rückgaben einschlägiger Objekte folgen. Link zum Original
  62. Die Namibia-Initiative wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Namibia-Initiative soll weitergeführt werden. Link zum Original
  63. Die Zuständigkeit für Entscheidungen über Rückgaben wird auf das für Kunst und Kultur zuständige Ministerium übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zuständigkeit zur Entscheidung über Rückgaben wird auf das für Kunst und Kultur zuständige Ministerium übertragen. Bei Vorgängen von besonderer Bedeutung ist eine Kabinettsbefassung erforderlich. Link zum Original
  64. Bei Rückgabevorgängen von besonderer Bedeutung ist eine Befassung des Kabinetts erforderlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zuständigkeit zur Entscheidung über Rückgaben wird auf das für Kunst und Kultur zuständige Ministerium übertragen. Bei Vorgängen von besonderer Bedeutung ist eine Kabinettsbefassung erforderlich. Link zum Original
  65. Die Konzeption „Keltenland Baden-Württemberg“ wird fortgeführt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Konzeption „Keltenland Baden-Württemberg“ werden wir fortführen und weiterentwickeln. Link zum Original
  66. Weitere archäologische Fundorte, insbesondere im Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe, werden stärker in die Kultur- und Forschungsarbeit des Landes eingebunden und sichtbar gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen auch die anderen archäologischen Fundorte (insbesondere im Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe) stärker in der Kultur- und Forschungsarbeit des Landes eingebunden und sichtbar gemacht werden. Link zum Original
  67. Die medienpolitischen Themenbereiche werden innerhalb der Landesregierung koordiniert und vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der gestiegenen Bedeutung entsprechend müssen innerhalb der Landesregierung die mit der Medienpolitik zusammenhängenden Themenbereiche koordiniert und vorangebracht werden. Link zum Original
  68. Zur Einbindung von Medienbranche und Gesellschaft werden Diskussions- und Kommunikationsformate zur Zukunft der Medienlandschaft im Land etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zur Einbindung der Medienbranche und der Gesellschaft geeignete Diskussions- und Kommunikationsformate zur Entwicklung und Zukunft der Medienlandschaft im Land etablieren. Link zum Original
  69. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk in einem funktionierenden dualen System mit privaten Anbietern wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem gut funktionierenden dualen System – in Kombination mit den privaten Anbietern. Link zum Original
  70. Der laufende Reformprozess der Rundfunkanstalten soll fortgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir befürworten, dass der bereits angelaufene Reformprozess der Rundfunkanstalten fortgesetzt wird, und gestalten ihn als Rundfunkgesetzgeber aktiv mit. Link zum Original
  71. Das Land gestaltet den Reformprozess der Rundfunkanstalten als Rundfunkgesetzgeber aktiv mit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir befürworten, dass der bereits angelaufene Reformprozess der Rundfunkanstalten fortgesetzt wird, und gestalten ihn als Rundfunkgesetzgeber aktiv mit. Link zum Original
  72. Versuchen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, wird widersprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Versuchen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, werden wir uns widersetzen. Link zum Original
  73. Die Etablierung einer europäischen Medienplattform wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Etablierung einer europäischen Medienplattform unterstützen wir. Link zum Original
  74. Der SWR-Staatsvertrag wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz modernisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz soll auch der SWR-Staatsvertrag modernisiert werden. Link zum Original
  75. Private Hörfunk- und Fernsehanbieter sowie die Freien Radios werden weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Private Hörfunk- und Fernsehanbieter sowie die Freien Radios wollen wir weiterhin unterstützen. Link zum Original
  76. Die Zuweisungen von Übertragungskapazitäten für UKW und DAB+ werden um bis zu fünf Jahre verlängert, um die private Hörfunklandschaft zu erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zuweisungen von Übertragungskapazitäten im Bereich UKW und DAB+ wollen wir um bis zu fünf Jahre verlängern, um die vielfältige private Hörfunklandschaft im Land zu erhalten. Link zum Original
  77. Es wird geklärt, wie bei sich entwickelnden Verbreitungswegen selbständig tragfähige Geschäftsmodelle für private Rundfunkanbieter ermöglicht werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir klären, wie auch bei sich weiter entwickelnden Verbreitungswegen selbständig tragfähige Geschäftsmodelle ermöglicht werden können. Link zum Original
  78. Die berufliche Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten traditioneller Medienhäuser wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen zum einen die berufliche Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten traditioneller Medienhäuser fördern. Link zum Original
  79. Auch Freischreibende, Laienjournalisten, Blogger und Wissenschaftsjournalisten sollen von Aus- und Fortbildungsangeboten profitieren können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum anderen wollen wir, dass auch die im Bereich der Meinungsvielfalt kreativ Tätigen – wie beispielsweise Freischreiberinnen und -schreiber, Laienjournalistinnen und -journalisten, Bloggerinnen und Blogger sowie Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten – von entsprechenden Angeboten profitieren können. Link zum Original
  80. Bemühungen, Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext Qualitätsjournalismus erlebbar zu machen, werden auch finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir die bisherigen Bemühungen auch finanziell fördern, damit Kinder und Jugendliche aktiv und passiv im schulischen Kontext Qualitätsjournalismus erleben können. Link zum Original
  81. Die Initiative Kindermedienland wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die erfolgreiche Initiative Kindermedienland verstetigen, weiter ausbauen und – ihrem inzwischen breiteren Auftrag entsprechend – umbenennen. Link zum Original
  82. Die Initiative Kindermedienland wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die erfolgreiche Initiative Kindermedienland verstetigen, weiter ausbauen und – ihrem inzwischen breiteren Auftrag entsprechend – umbenennen. Link zum Original
  83. Die Initiative Kindermedienland wird entsprechend ihrem breiteren Auftrag umbenannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die erfolgreiche Initiative Kindermedienland verstetigen, weiter ausbauen und – ihrem inzwischen breiteren Auftrag entsprechend – umbenennen. Link zum Original
  84. Der Ausbau der Informations- und Medienkompetenz für alle Altersgruppen wird zu einem großen Projekt der Legislaturperiode.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau einer umfassenden Informations- und Medienkompetenz für alle Altersgruppen soll zu einem großen und bedeutenden Projekt der Legislaturperiode werden. Link zum Original
  85. Die Landesmedienanstalt soll ihre Aufsicht über Intermediäre und Medienplattformen in Bezug auf Hassbotschaften, Desinformation und Jugendmedienschutz wirkungsvoll erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Landesmedienanstalt ihre Aufgaben bei der Aufsicht über Intermediäre und Medienplattformen in Bezug auf Hassbotschaften, Desinformation und eines zu novellierenden Jugendmedienschutzes wirkungsvoll erfüllt. Link zum Original
  86. Das Landesmediengesetz wird grundlegend modernisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem soll das Landesmediengesetz grundlegend modernisiert werden. Link zum Original
  87. Die Präsidentin oder der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation wird künftig staatsfern durch den Medienrat gewählt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang sollen zukünftig unter anderem die Präsidentin bzw. der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation staatsfern durch den Medienrat gewählt und eine Veränderung der Amtszeitbegrenzung geprüft werden. Der Vorstand soll als Gremium grundsätzlich erhalten bleiben. Link zum Original
  88. Eine Veränderung der Amtszeitbegrenzung an der Spitze der Landesanstalt für Kommunikation wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang sollen zukünftig unter anderem die Präsidentin bzw. der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation staatsfern durch den Medienrat gewählt und eine Veränderung der Amtszeitbegrenzung geprüft werden. Der Vorstand soll als Gremium grundsätzlich erhalten bleiben. Link zum Original
  89. Der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation bleibt als Gremium grundsätzlich erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang sollen zukünftig unter anderem die Präsidentin bzw. der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation staatsfern durch den Medienrat gewählt und eine Veränderung der Amtszeitbegrenzung geprüft werden. Der Vorstand soll als Gremium grundsätzlich erhalten bleiben. Link zum Original
  90. Die vielfältige Gedenkstättenlandschaft in Baden-Württemberg wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine vielfältige Gedenkstättenlandschaft prägt die Erinnerungskultur in Baden-Württemberg. Diese werden wir erhalten. Link zum Original
  91. Musik- und Kunstschulen werden weiterhin vom Land unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Musik- und Kunstschulen weiterhin unterstützen: Wir werden die Musik- und Kunstschulen weiterhin unterstützen und wollen die Landesförderung auf 15 Prozent der anerkannten Kosten für das pädagogische Personal erhöhen. Link zum Original
  92. Die Landesförderung für Musik- und Kunstschulen wird auf 15 Prozent der anerkannten Kosten für das pädagogische Personal erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Musik- und Kunstschulen weiterhin unterstützen: Wir werden die Musik- und Kunstschulen weiterhin unterstützen und wollen die Landesförderung auf 15 Prozent der anerkannten Kosten für das pädagogische Personal erhöhen. Link zum Original
  93. Die Unterstützung von Kooperationen der Kunstschulen mit Schulen und Kitas wird auf dem bisherigen Niveau fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung der Kooperationen von Kunstschulen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen werden wir auf dem langjährigen Niveau fortführen. Link zum Original
  94. Über die Zertifizierung freier Musik- und Jugendkunstschulen soll ein Dialog geführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über Möglichkeiten der Zertifizierung freier Musik- und Jugendkunstschulen wollen wir in einen Dialog eintreten. Link zum Original
  95. Dialekte sollen als Teil der Sprachkultur in Kitas und Schulen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Dialekte als Teil der Sprachkultur in Kitas und Schule stärken. Link zum Original
  96. Die Dialektinitiative wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen die Dialektinitiative fort und setzen Vorschläge aus dem „Runden Tisch“ um. Link zum Original
  97. Vorschläge des Runden Tisches zum Dialekt werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen die Dialektinitiative fort und setzen Vorschläge aus dem „Runden Tisch“ um. Link zum Original
  98. Ein Social-Media-Wettbewerb soll mehr Menschen für das Thema Dialekt begeistern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter anderem wollen wir über einen Social-Media-Wettbewerb mehr Menschen im Land für das Thema begeistern. Link zum Original
  99. Religiöse und weltanschauliche Vielfalt sowie der Schutz der Religions- und Bekenntnisfreiheit werden bejaht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu dieser religiösen und weltanschaulichen Vielfalt ebenso wie zum Schutz der Religions- und Bekenntnisfreiheit auf der Grundlage eines respektvollen und friedlichen Miteinanders. Link zum Original
  100. Die Förderung des Dialogs zwischen Religionen und Weltanschauungen ist ein wichtiges Anliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung des Dialogs zwischen den Religionen und Weltanschauungen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Link zum Original
  101. Der Runde Tisch der Religionen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Runden Tisch der Religionen werden wir fortführen und die regionalen Runden Tische ausbauen. Link zum Original
  102. Die regionalen Runden Tische der Religionen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Runden Tisch der Religionen werden wir fortführen und die regionalen Runden Tische ausbauen. Link zum Original
  103. Kirchen und Religionsgemeinschaften werden bei der Erfüllung seelsorgerischer und gesellschaftlicher Aufgaben unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen sie darin, seelsorgerische und gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Link zum Original
  104. Religionsgemeinschaften, die bekenntnisgebundenen Religionsunterricht verantworten, werden dabei unterstützt, gute religiöse Bildung anzubieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Religionsgemeinschaften, die bekenntnisgebundenen Religionsunterricht verantworten, gute religiöse Bildung anzubieten. Link zum Original
  105. Der islamische Religionsunterricht wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten am Ziel fest, den islamischen Religionsunterricht weiter auszubauen. Link zum Original
  106. Die Stiftung Sunnitischer Schulrat wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stiftung Sunnitischer Schulrat werden wir engagiert weiter unterstützen. Link zum Original
  107. Die Bedingungen für die Verleihung und einen möglichen Entzug von Körperschaftsrechten an Religionsgemeinschaften werden gesetzlich geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Bedingungen, unter denen dies möglich ist, gesetzlich regeln und so Klarheit für alle Beteiligten schaffen – auch hinsichtlich eines möglicherweise notwendigen Entzugs der Körperschaftsrechte. Link zum Original
  108. Die Belange konfessionsfreier Menschen werden berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch wenn konfessionsfreie Menschen derzeit noch nicht breit organisiert sind, werden wir deren Belange berücksichtigen. Link zum Original
  109. Jüdisches Leben in Baden-Württemberg wird weiterhin geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch künftig jüdisches Leben in Baden-Württemberg schützen. Link zum Original
  110. Die oder der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus setzt sich weiterhin für jüdisches Leben ein und behält eine vermittelnde und aufklärende Rolle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der oder die Beauftragte der Landesregierung setzt sich im Auftrag der Landesregierung weiterhin für jüdisches Leben und gegen alle Formen von Antisemitismus ein und wird auch künftig eine wichtige vermittelnde und aufklärende Rolle spielen. Link zum Original
  111. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg wird am bestehenden Standort weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg nach Abschluss der Strafverfolgungsaufgaben am bestehenden Standort weiterzuentwickeln. Sie soll zu einem Zentrum für Dokumentation, Forschung, Information, Erinnerung und Begegnung werden. Link zum Original
  112. Die Zentrale Stelle soll ein Zentrum für Dokumentation, Forschung, Information, Erinnerung und Begegnung werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg nach Abschluss der Strafverfolgungsaufgaben am bestehenden Standort weiterzuentwickeln. Sie soll zu einem Zentrum für Dokumentation, Forschung, Information, Erinnerung und Begegnung werden. Link zum Original
  113. Das Zukunftskonzept für die Zentrale Stelle wird binnen zwei Jahren um ein Umsetzungskonzept mit Rechtsform und Finanzierung erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der wissenschaftliche Beirat hat ein Zukunftskonzept für die „Zentrale Stelle“ erarbeitet. Dieses soll in den nächsten zwei Jahren um ein Umsetzungskonzept mit Rechtsform und finanzieller Ausstattung erweitert werden. Link zum Original
  114. Eine Öffentlichkeitsoffensive für Denkmale in Baden-Württemberg wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Öffentlichkeitsoffensive für Denkmale in Baden- Württemberg wollen wir Identität stiften und Heimat leben. Link zum Original
  115. Denkmalinformationen werden in einem öffentlich zugänglichen Denkmalportal bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit öffentlich zugänglichen Denkmalinformationen in einem Denkmalportal schaffen wir Transparenz und wecken Interesse. Link zum Original
  116. Die Denkmalförderung wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Denkmalförderung werden wir fortführen und das Denkmalschutzgesetz modernisieren, um zeitgemäße und auch ökologische Nutzungen der Denkmale im Land noch besser zu ermöglichen. Link zum Original
  117. Das Denkmalschutzgesetz wird modernisiert, um zeitgemäße und ökologische Nutzungen von Denkmalen zu erleichtern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Denkmalförderung werden wir fortführen und das Denkmalschutzgesetz modernisieren, um zeitgemäße und auch ökologische Nutzungen der Denkmale im Land noch besser zu ermöglichen. Link zum Original
  118. Ein Fach- und Netzwerkzentrum zur Sanierung denkmalgeschützter Gebäude wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir ein Fach- und Netzwerkzentrum zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden aufbauen. Link zum Original
  119. Der Wert der UNESCO-Welterbestätten im Land soll bewahrt und Einheimischen wie Gästen nähergebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den universellen kulturellen Wert unserer bisher sechs UNESCO-Welterbestätten in Baden-Württemberg für zukünftige Generationen bewahren und den Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern ebenso wie Gästen aus aller Welt näherbringen. Link zum Original
  120. Ein Welterbe-Förderprogramm für Sicherung, Schutz und Vermittlung wird mit zusätzlichen Mitteln eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Welterbe-Förderprogramm für die Sicherung, den Schutz und die Vermittlung, insbesondere für die Unterstützung bei Einrichtung und Betrieb von Infozentren, werden wir mit zusätzlichen Mitteln einrichten. Link zum Original
  121. Die Bewerbung der Stadt Baden-Baden zum Weltkulturerbe wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ferner unterstützen wir die Bewerbung der Stadt Baden-Baden zum Weltkulturerbe. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Grüne BW 56, CDU BW 56 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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