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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der SPD in Berlin

265 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Wieder Berlin mit Steffen Krach“). Bei 125 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der SPD.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 265
  1. Allen Kindern sollen mit guter und kostenfreier Bildung gleiche Chancen eröffnet werden.

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  2. Ein Schwerpunkt der Investitionen sind Sanierung und Neubau von Schulen und Kitas.

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  3. Ein Schwerpunkt der Investitionen ist die Sanierung von Hochschulen und Forschungsinfrastruktur.

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  4. Die Erwachsenenbildung wird gestärkt.

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  5. Akademische Weiterbildung wird zur hoheitlichen Aufgabe der Hochschulen gemacht.

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  6. Weiterbildungs- und Ausbildungsverbünde werden ausgebaut.

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  7. Die duale Ausbildung wird gefördert.

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  8. Ein Azubi-Werk zur Beratung, Vernetzung und Unterstützung von Auszubildenden wird geschaffen.

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  9. Die Sozialpartner werden in das Azubi-Werk einbezogen, damit sich die Arbeitgeber beteiligen.

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  10. Die Ausbildungsplatzumlage wird umgesetzt.

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  11. Die Berufsorientierung wird verbessert.

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  12. Die Ausbildungsberatung wird verbessert.

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  13. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird verbessert.

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  14. Die vernetzte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird fortgesetzt.

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  15. Ausgründungen aus den Berliner Hochschulen werden deutlich stärker in den Fokus genommen.

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  16. Müllvermeidung, Recycling und Mülltrennung werden im Kita- und Schulalltag verankert.

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  17. Projekttage mit der BSR werden an Schulen zum Standard.

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  18. Träger politischer Bildung werden auskömmlich finanziert.

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  19. Die inhaltliche Unabhängigkeit der Träger politischer Bildung wird gesichert.

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  20. Berlin soll ein führender Standort für sicherheitspolitische und kriminologische Forschung werden.

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  21. Unter Einbeziehung bestehender Forschungseinrichtungen werden Herausforderungen identifiziert und Sicherheitslösungen für Metropolregionen entwickelt.

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  22. Nach Bedarfsprüfung mit Fachverbänden wird ein Masterstudiengang für Hebammen eingerichtet.

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  23. Die praxisnahe Ausbildung im Hebammen-Bachelor wird gestärkt.

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  24. Es wird in Bildung und Ausbildung der Kinder investiert.

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  25. Jedes Kind erhält die beste Sprachförderung.

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  26. Die Lehrkräfteausbildung wird gestärkt, damit künftig ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

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  27. Bildung hat absolute Priorität.

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  28. Es wird weiter in gute Lehre und Studienbedingungen investiert.

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  29. Es wird in gute Arbeit an den Hochschulen investiert.

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  30. Es wird weiter in die außeruniversitären Forschungsinstitute investiert.

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  31. Der Hochschul- und Forschungsstandort Berlin wird weiter ausgebaut.

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  32. Die Sanierung der Hochschulgebäude erfolgt mit einer Hochschulbaugesellschaft.

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  33. Der Betreuungsschlüssel in den Kitas wird weiter verbessert.

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  34. Die mittelbare pädagogische Arbeit in Kitas wird durch eine deutliche Erhöhung im Personalschlüssel verbessert.

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  35. Der bessere Betreuungsschlüssel im U3-Bereich wird dauerhaft gesichert.

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  36. In der nächsten Legislaturperiode sollen die wissenschaftlich empfohlenen Betreuungsschlüssel im U3- und Ü3-Bereich erreicht werden.

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  37. Die Fachkraft-Quote in den Kitas wird erhöht.

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  38. Der Kita-Betreuungsschlüssel wird künftig nur nach dem tatsächlich anwesenden Personal ohne Urlaub, Krankheit oder Fortbildung berechnet.

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  39. Integrationskitas werden durch einen höheren Personalzuschlag gestärkt.

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  40. Kita-Sozialarbeit wird gezielt dort eingesetzt, wo sie besonders gebraucht wird.

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  41. Der Kita-Gutschein für den Rechtsanspruch wird zum ersten Geburtstag des Kindes antragslos automatisch zugestellt.

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  42. Die ab 2027 geplante Einführung des Partizipationszuschlags wird für die Familien erleichtert.

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  43. Die Abfrage der berlinpass-BuT-Berechtigung bei der Beantragung des Kita-Gutscheins wird automatisiert.

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  44. Alle Kitas werden durch zusätzliches Fachpersonal gestärkt, insbesondere für die alltagsintegrierte Sprachbildung.

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  45. Das zusätzliche Fachpersonal für Sprachbildung wird nicht auf den Betreuungsschlüssel angerechnet.

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  46. Der Personalzuschlag „nicht deutscher Herkunftssprache“ (ndH) wird für die Sprachförderung wieder eingeführt.

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  47. An den Kita-Eigenbetrieben des Landes Berlin wird festgehalten.

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  48. Die Finanzierung der Kita-Eigenbetriebe wird durch zusätzliche Investitionsmittel stabilisiert.

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  49. Mit den Kita-Eigenbetrieben wird ein wohnortnahes Kita-Angebot in allen Bezirken ermöglicht.

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  50. Eine Anpassung des Eigenbetriebsgesetzes wird nicht ausgeschlossen.

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  51. Elternrechte in Kitas werden durch konsequente Berücksichtigung von Elternvertretungen in Entscheidungsprozessen gestärkt.

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  52. Für die Bezirkselternausschüsse und den Landeselternausschuss werden Geschäftsstellen eingerichtet.

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  53. Der Übergang von der Kita in die Schule wird durch verbindliche Kooperationsstrukturen, gemeinsame Diagnostik und Übergangskonzepte verbessert.

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  54. Jedes Kind soll beim Schuleintritt die Voraussetzungen haben, dem Unterricht folgen zu können.

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  55. Die Personalschlüsselverbesserungen in Kitas werden konsequent umgesetzt.

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  56. Das Berliner Bildungsprogramm und dessen Weiterentwicklungsprozess werden evaluiert.

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  57. Kitas werden bei Bedarf mit Sprachkursen für Kinder mit Sprachdefiziten unterstützt.

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  58. Jedes Kind erhält eine frühzeitige Sprachförderung.

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  59. Verpflichtende Sprachstandsfeststellungen werden eingeführt.

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  60. Kinder mit Förderbedarf werden vor der Einschulung gezielt unterstützt.

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  61. Kitas in schwierigen Lagen erhalten ein zusätzliches Sprachförderangebot nach dem Vorbild des Programms „Sprach-Kitas“.

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  62. Schulen werden ermutigt, sich für Elterncafés zu öffnen und als gemeinsamen inklusiven Erziehungsraum zu verstehen.

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  63. Ernährungsbildung wird bereits in der Kita verankert.

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  64. Gesundes und kostenfreies Essen in der Gemeinschaftsverpflegung wird gestärkt.

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  65. Bewegung wird als Qualitätsmerkmal in Kita und Ganztag etabliert.

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  66. Hochwertige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote werden im täglichen Angebot von Kita und Ganztag verankert.

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  67. Die bewegungs- und sprachpädagogischen Kompetenzen des pädagogischen Personals werden gestärkt.

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  68. Kooperationen von Kitas und Ganztag mit externen Angeboten wie Sportvereinen werden ausgebaut.

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  69. Die Mitbestimmung in der Schule wird weiter ausgebaut.

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  70. Das Aufstiegsversprechen im Bildungssystem wird erneuert.

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  71. Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen sollen sich bis zum Abitur weiterqualifizieren können.

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  72. An jedem Schulstandort sollen alle Abschlüsse bis zum Abitur ohne Schulwechsel möglich sein.

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  73. Jede Schule soll allein oder im Verbund eine gymnasiale Oberstufe anbieten.

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  74. Das gemeinsame Lernen in der sechsjährigen Grundschule und in der Gemeinschaftsschule wird gestärkt.

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  75. Die Gemeinschaftsschule gilt als Schulmodell der Zukunft.

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  76. Die Zahl der Gemeinschaftsschulen wird verdoppelt.

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  77. Eine Ausweitung grundständiger Gymnasien wird abgelehnt.

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  78. Der Probeunterricht in seiner aktuellen Form wird beendet und durch ein zugangsorientiertes Aufnahmeverfahren für Gymnasien ersetzt.

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  79. Beim Aufnahmeverfahren für Gymnasien werden Notendurchschnitt, einbezogene Fächer und die wissenschaftliche Belastbarkeit des Eignungstests angepasst.

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  80. Die neuen Aufnahmeregeln werden auf grundständige Gymnasien übertragen.

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  81. Das Verfahren zum Übergang auf weiterführende Schulen ab Klasse 7 wird zeitnah kritisch evaluiert.

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  82. Alle Standorte der Staatlichen Europa-Schule Berlin werden erhalten.

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  83. An der Staatlichen Europa-Schule Berlin werden neue Standorte und Sprachkombinationen eröffnet.

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  84. An Privatschulen werden soziale Durchlässigkeit und Bildungsgerechtigkeit gefördert.

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  85. Freie Schulen, die wie öffentliche Schulen arbeiten, erhalten eine Vollfinanzierung.

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  86. In der nächsten Wahlperiode soll der Bildungserfolg nachweisbar stärker von der sozialen Herkunft entkoppelt werden.

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  87. Inklusive Bildung und gemeinsames Lernen von Anfang an werden befürwortet.

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  88. Regelschulen sollen in die Lage versetzt werden, ihren Bildungsauftrag für chancengerechtes gemeinsames Lernen zu erfüllen.

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  89. Für ausreichend sonderpädagogisch qualifizierte Lehr- und Fachkräfte wird gesorgt.

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  90. Die Förderschwerpunkte werden gleichmäßig über ganz Berlin verteilt.

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  91. Inklusive Schwerpunktschulen werden ausgebaut.

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  92. Die Zahl der sonderpädagogischen Förderzentren wird nicht erweitert.

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  93. Die sonderpädagogischen Förderzentren werden systematisch zugunsten inklusiver Lösungen umgestaltet.

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  94. Für die Umgestaltung der Förderzentren wird ein verbindlicher 10-Jahres-Plan erarbeitet.

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  95. Zur Nichtbeschulung von derzeit 2.500 Schülerinnen und Schülern wird zügig eine Strategie unter Beteiligung der Interessenverbände und des Senats erarbeitet.

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  96. Multiprofessionelle Teams, insbesondere pädagogische Unterrichtshilfen, werden zur Förderung der Inklusion gestärkt.

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  97. Temporäre Kleinklassen werden ermöglicht.

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  98. Die Einführung des Wahlfachs Deutsche Gebärdensprache wird weiter vorangetrieben.

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  99. Ein Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen wird umgesetzt.

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  100. Die Strukturen, die Qualität und Schulentwicklung beruflicher Schulen verantworten, werden gestärkt.

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    1. Ein Landesinstitut für berufliche Schulen steuert deren Qualität und Weiterentwicklung.
    2. Berliner Schulen sollen pädagogisch, in der Personalführung und beim Mitteleinsatz eigenständig handeln können.
    3. Die datenbasierte Arbeit der Schulen wird gestärkt.
    4. Die Schulpolitik orientiert sich stärker an transparent erhobenen Bildungs- und Entwicklungsdaten von Grundkompetenzen bis zur demokratischen Schulkultur.
    5. Regelmäßige Lernstandserhebungen, Schulfeedbacksysteme und Qualitätsmonitoring werden ausgebaut.
    6. Schulaufsicht und Unterrichtsentwicklung werden weiterentwickelt.
    7. Schulleitungen und Führungskräfte werden für ihre Aufgaben, besonders die Nutzung von Schuldaten, qualifiziert.
    8. Die Doppelrolle der Berliner Schulaufsicht als Kontrollinstanz und Linienverantwortung wird aufgelöst.
    9. Die Schulaufsicht wird als echte Kontroll- und Beschwerdestelle unabhängig gestellt.
    10. Die Rahmenlehrpläne werden verschlankt.
    11. Die Stundentafel wird flexibilisiert.
    12. Weitere Schulfächer werden nicht eingeführt.
    13. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote werden enger verzahnt.
    14. Der Flex-Ganztag an Grundschulen wird bis einschließlich Klasse 6 ausgebaut.
    15. Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern werden nach Hamburger Vorbild gezielt nach sozialen Kriterien unterstützt.
    16. Jedes Kind erhält auch künftig die benötigten Unterrichtsmaterialien kostenlos.
    17. Ein Schulalltag, in dem Kinder sich einbringen können und geschützt sind, wird gesichert.
    18. Mobbing, Diskriminierung und gruppenfeindliches Verhalten an Schulen sollen erkannt und bekämpft werden.
    19. Jede Schule soll künftig ein Anti-Mobbing-Team haben.
    20. Multiprofessionelle Teams an Schulen werden mit mehr Stellen für Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, pädagogische Unterrichtshilfen und Erzieherinnen und Erzieher ausgebaut.
    21. Geflüchtete Kinder besuchen die Schule an einem Regelschulstandort.
    22. Der Übergang geflüchteter Kinder in Regelklassen erfolgt spätestens nach einem Jahr.
    23. Rahmenlehrplan, Schulcurricula sowie Lehr- und Lernmaterialien werden queer-, rassismus- und kolonialsensibel überarbeitet.
    24. Fortbildungen zu Diskriminierung, Rassismus und Postkolonialismus werden gestärkt.
    25. In die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte werden verpflichtend diskriminierungskritische Module integriert.
    26. Eine unabhängige Beschwerdestelle für Schulen und Kitas wird beim Parlament angesiedelt.
    27. Die Schulfächer Politik und Ethik bleiben unangetastet.
    28. Ein Wahlmodell zwischen Ethik und Religion wird abgelehnt.
    29. Empathie, Mitgefühl und Kompromissfähigkeit werden an Schulen gezielt gefördert.
    30. In einem Wahlpflichtfach wird das Thema Empathie eingeführt.
    31. Schülervertretungen werden gestärkt.
    32. Der wöchentliche Klassenrat wird als Instrument der Partizipation gestärkt.
    33. Die Mitbestimmung an Schulen wird ab Klasse 1 ausgebaut.
    34. Der Demokratisierungsgrad der Schulen wird gemessen.
    35. Freie Mittel für Demokratisierungsprojekte werden wieder in das Bonusprogramm aufgenommen.
    36. Der Mitteleinsatz des Bonusprogramms wird stärker über Schulverträge gesteuert und in seinen Erfolgen messbar gemacht.
    37. Im Demokratiefördergesetz wird eine verlässliche Finanzierung der Träger außerschulischer Bildung geschaffen.
    38. Die Abstimmung zwischen außerschulischen Bildungsprojekten und Schulen wird verbessert.
    39. Bestehende Projekte der politisch-historischen Bildungsarbeit werden weiter gefördert.
    40. Die Landeszentrale für politische Bildung wird zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit beim Parlament angesiedelt.
    41. Medienkompetenz, kritischer Umgang mit sozialen Medien, KI-Kompetenzen und digitale Verantwortung werden fester Bestandteil schulischer Bildung.
    42. Ein neuer Rahmenlehrplan Digitales wird entwickelt.
    43. Digitale Bildung wird als Querschnittskompetenz in allen Fächern und Jahrgangsstufen verankert.
    44. Schon in der Grundschule lernen Kinder Technikverständnis, soziale Medien, Cybersicherheit, Cybermobbing und Desinformation kennen.
    45. Risiken durch Gaming werden im Schulunterricht behandelt.
    46. Schulen werden bei der kritischen Auseinandersetzung mit Handy- und Social-Media-Nutzung begleitet.
    47. An allen Grundschulen wird ein Handyverbot durchgesetzt.
    48. Der Digitalpakt Schule wird unbürokratisch umgesetzt.
    49. Schulen erhalten eigene IT-Budgets.
    50. Ein sozialverträgliches Modell „Endgerät-als-Service“ für Schülerinnen und Schüler wird entwickelt.
    51. Eine stabile Internetversorgung der Schulen wird priorisiert.
    52. Lehrkräfte erhalten eine transparente und praktikable Arbeitszeiterfassung für unterrichtliche und außerunterrichtliche Tätigkeiten.
    53. Lehrkräfte in herausfordernden Lagen werden gezielt entlastet.
    54. Pädagogisches Personal wird anhand sozialer Indikatoren verteilt.
    55. Die Anerkennung der Berufserfahrung von Lehrkräften mit internationalen Qualifikationen wird durch Nutzung länderübergreifend vereinbarter Spielräume erleichtert.
    56. Die Sprachanforderungen für Lehrkräfte mit internationalen Qualifikationen werden flexibilisiert.
    57. Die kürzlich erfolgte Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Referendarinnen und Referendaren wird zurückgenommen.
    58. Im Referendariat wird für eine gute Mischung aus Praxis und Theorie gesorgt.
    59. Nichtpädagogisches Personal an Schulen wie Verwaltungsleitungen, IT-Personal und Hausmeister wird ausgebaut.
    60. Die mentale Gesundheit an Schulen wird durch mehr multiprofessionelles Personal, insbesondere Schulpsychologie und Gesundheitsfachkräfte, gestärkt.
    61. Ein Landesprogramm Schulstationen wird stufenweise eingeführt.
    62. Jede Schule erhält mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit.
    63. Schulen können weiterhin Erzieherinnen und Erzieher direkt im Landesdienst einstellen, bei ausgewogener Mischung mit freien Trägern.
    64. Die Lehrkräftebildung priorisiert praxisorientierte Professionalisierung gegenüber reiner Fachlichkeit.
    65. Die Schools of Education werden als zentrale Struktur der Lehrkräftebildung gestärkt.
    66. Die Schulbauoffensive wird in gleicher Intensität fortgesetzt.
    67. Der Schwerpunkt der Schulbauoffensive wird stärker auf die Sanierung von Bestandsgebäuden gelegt.
    68. Der Kreditdeckel der HOWOGE wird zur öffentlichen Finanzierung des Schulbaus angehoben.
    69. Öffentlich-private Partnerschaften im Schulbau werden abgelehnt, auch für Plätze an freien Schulen.
    70. Die berufliche Bildung in Berlin wird gestärkt und modernisiert.
    71. Das 11. Pflichtschuljahr wird passender zu den Bedürfnissen der Jugendlichen und den Anforderungen beruflicher Bildung weiterentwickelt.
    72. Die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung wird gestärkt, damit junge Menschen ohne Abschluss einen Einstieg finden.
    73. Jugendberufsagentur und Jugendberufshilfe werden weiterentwickelt.
    74. Berufsorientierung beginnt ab der Grundschule.
    75. Teams für Berufsorientierung werden ausgebaut.
    76. Die Berufsorientierung legt ein besonderes Augenmerk auf Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und Schüler mit besonderen Förderbedarfen.
    77. Die Angebote und Kooperationen zur Berufsorientierung in den Sekundarstufen I und II werden gestärkt.
    78. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Wirtschaft wird gefördert, um die duale Ausbildung sichtbar zu machen.
    79. Für die beruflichen Schulen wird ein Schulentwicklungsplan gefordert.
    80. Berufliche Schulen erhalten eine moderne technische und räumliche Ausstattung.
    81. Berufliche Schulen erhalten ausreichend qualifizierte Lehrkräfte.
    82. Ein Landesinstitut für berufliche Schulen wird bei der Senatsverwaltung für Bildung gegründet.
    83. Zweiter Bildungsweg und lebenslanges Lernen werden zugänglich, bezahlbar und lebensnah gestaltet.
    84. Für Volkshochschulen, Bibliotheken und Schulen des Zweiten Bildungswegs wird stärker geworben.
    85. Niedrige oder gebührenfreie Angebote, Förderungen und bessere Rahmenbedingungen in der Erwachsenenbildung werden angestrebt.
    86. Teilhabehürden in der Grundbildung werden verringert.
    87. Die Öffentlichkeit wird für Grundbildung sensibilisiert.
    88. Die Vielfalt der Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung in Zuständigkeit der bezirklichen Alpha-Bündnisse wird gestärkt.
    89. Die Stiftung Grundbildung wird auskömmlich finanziert.
    90. Die Digitalisierung in der Erwachsenenbildung wird gefördert.
    91. Wohnortnahe Begegnungsorte der Erwachsenenbildung werden erhalten.
    92. Für mobilitätseingeschränkte Menschen werden neue Modelle aufsuchender Bildungsarbeit erprobt.
    93. Gute Arbeitsbedingungen in der Erwachsenenbildung werden mit einem Dreisäulenmodell aus Festangestellten, arbeitnehmerähnlich Beschäftigten und Honorarkräften gesichert.
    94. Die Stellung arbeitnehmerähnlich Beschäftigter in der Erwachsenenbildung wird nach dem Modell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einem Tarifvertrag geregelt.
    95. Die vorhandenen Studienplätze an den Hochschulen werden erhalten statt gekürzt.
    96. Internationale Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher werden gewonnen.
    97. Weitere sichtbare nationale Leuchttürme der Wissenschaft werden geschaffen.
    98. Die institutionsübergreifende Kooperation in der Berliner Wissenschaft wird fortgesetzt.
    99. Eine die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften übergreifende Bibliothek wird geschaffen.
    100. Bei der übergreifenden Bibliothek bleiben alle Standorte und Arbeitsplätze erhalten.
    101. Der Wissenschaftsstandort wird mit einer finanziell hinterlegten forschungspolitischen Strategie gefördert.
    102. Die Hochschulfinanzierung wird analog zum Pakt für Forschung und Innovation stabil und verlässlich gestaltet.
    103. Spitzenforschung und Spitzenberufungen werden über die Einstein-Stiftung gestärkt.
    104. Wissenschaftsgebäude werden über eine vom Land ausfinanzierte Hochschulbaugesellschaft saniert, modernisiert und neu gebaut.
    105. Die Refinanzierung der Hochschulbaugesellschaft geht nicht zu Lasten der Budgets für Studium, Lehre, Forschung und Transfer.
    106. Die Forschungssicherheit wird entschieden vorangetrieben.
    107. Wissenstransfer und Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft werden gestärkt.
    108. Der Austausch zwischen Wissenschaftlern und Bürgern wird gefördert.
    109. Wissenschaftskommunikation über Formate wie Lange Nacht der Wissenschaften, Berlin Science Week, Falling Walls Summit und World Health Summit wird ausgebaut.
    110. Ein einheitlicher Berliner Rahmen für geistiges Eigentum vereinfacht Ausgründungen.
    111. Transfer Offices werden gestärkt.
    112. Klare Regeln sorgen dafür, dass Einrichtungen von erfolgreichen Gründungen profitieren.
    113. Transferleistungen werden messbar in der Bewertung wissenschaftlicher Karrieren verankert.
    114. Gründungs- und Transferfreisemester werden ermöglicht.
    115. JUNI als Startup Factory und Maßnahmen zur internationalen Kooperation, Finanzierung und Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen werden gestärkt.
    116. Gemeinschaftsinitiativen von Wissenschaft und Wirtschaft wie das Berlin Center for Gene and Cell Therapies werden gefördert.
    117. Berlin soll ein attraktiver Studienort für alle bleiben.
    118. Junge Menschen ohne akademischen Hintergrund werden durch Beratung, Orientierung und Mentoring besonders unterstützt.
    119. Zentrale Anlaufstellen und barrierefreie digitale Angebote für Studieninteressierte werden geschaffen.
    120. Das Studium an staatlichen Hochschulen bleibt gebührenfrei.
    121. Auf Bundesebene wird ein elternunabhängiges BAföG als Stipendium angestrebt.
    122. Die BAföG-Sätze werden regelmäßig an die Inflation unter Berücksichtigung der realen Wohnkosten angepasst.
    123. Für das BAföG wird eine ortsabhängige Wohnkostenpauschale gefordert.
    124. Ausbildungsbeihilfen werden wieder eingeführt.
    125. Die Übernahme der Meistergebühren im Handwerk wird wieder eingeführt.
    126. Bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für Studierende wird ausgebaut.
    127. Die Quote an Studierendenwohnungen wird verdoppelt.
    128. Der Zuschuss für das Studierendenwerk Berlin wird im nächsten Rahmenvertrag deutlich erhöht.
    129. Kostensteigerungen dürfen nicht zu Lasten der Studierenden gehen.
    130. Berufsbegleitende, hybride und duale Studienangebote werden ausgebaut.
    131. Die Betreuungsschlüssel im Studium werden verbessert.
    132. Lehrverpflichtungen werden flexibilisiert.
    133. Die Hochschuldidaktik wird gestärkt.
    134. Das Berliner Zentrum für Hochschuldidaktik und weitere hochschuldidaktische Einrichtungen werden systematisch evaluiert und weiterentwickelt.
    135. Hochschulen sollen stärker in die Weiterbildung einsteigen.
    136. Akademische Weiterbildung wird künftig auch als hoheitliche Aufgabe der Hochschulen definiert.
    137. Das Forum Gute Arbeit an Hochschulen wird fortgeführt.
    138. Für wissenschaftliches Personal werden früher Perspektiven und mehr Dauerstellen geschaffen.
    139. Unbefristete Beschäftigung wird für promovierte Wissenschaftler zum Regelfall.
    140. Über den Bundesrat wird die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorangetrieben.
    141. Tenure-Track-Professuren werden ausgebaut.
    142. An Hochschulen wird entschlossen gegen Antisemitismus, Islamismus, Rassismus und Diskriminierung vorgegangen.
    143. Die Prävention gegen menschenverachtende Ideologien an Hochschulen wird gestärkt.
    144. Die Wissenschaftsfreiheit wird garantiert.
    145. Politische Agitation, die Antisemitismus oder Rassismus verbreitet, wird an Hochschulen nicht geduldet.
    146. Hochschulen werden unterstützt, im Rahmen ihrer Autonomie konsequent gegen antisemitische und rassistische Agitation vorzugehen.
    147. Unbequemer demokratischer Protest bleibt an Hochschulen möglich.
    148. Antidiskriminierungsangebote und Schutz vor Machtmissbrauch an Hochschulen werden ausgebaut.
    149. An Hochschulen werden ausreichende Beschwerdestrukturen geschaffen.
    150. Maßnahmen für Gleichstellung und Diversität an Hochschulen werden gesichert und erweitert.
    151. Am Berliner Chancengleichheitsprogramm wird festgehalten.
    152. Das Chancengleichheitsprogramm wird um eine Förderlinie für Diversität auf Professuren und in Leitungspositionen ergänzt.
    153. Die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und für Studierende ohne akademischen Hintergrund werden verbessert.
    154. Für Studierende mit Flucht- und Migrationsgeschichte werden flexiblere Einstiegsmodelle mit Sprach- und Brückenkursen und BAföG-fähiger Verlängerung erprobt.
    155. Mentoring- und Trägerprogramme für junge Menschen aus Nicht-Akademikerfamilien werden gestärkt.
    156. Die Humboldt-Universität wird bei der Einrichtung eines Lehrstuhls für alevitische Theologie unterstützt.
    157. Schulen werden stärker für den Kiez geöffnet.
    158. Nachmittags finden an Schulen mehr externe Angebote statt.
    159. Schulhöfe werden auch am Wochenende geöffnet.
    160. Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung wird angestrebt.
    161. Eine unabhängige Beschwerdestelle Schule ergänzt den Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich.
    162. Queere Bildung in Schulen, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung wird gestärkt.
    163. Die Inklusion an Schulen wird vorangetrieben.
    164. Alle Kinder sollen am Ende der Grundschule schwimmen können.
    165. Verpflichtender Schwimmunterricht und Schwimm-Intensivkurse werden fortgeführt und ausgebaut.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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