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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der CDU in Berlin

297 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 („Berlin wird.“). Bei 95 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Abgeordnetenhaus eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der CDU.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 297
  1. Es geht um gute Bildung und nicht um ideologische Experimente.

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  2. Gleichberechtigung, Grenzen, Konsens und gewaltfreie Konfliktlösung werden frühzeitig in Kitas und Schulen vermittelt.

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  3. Hochschulen müssen Orte der Freiheit, des Respekts und der Sicherheit sein, auch für jüdische Studentinnen und Studenten.

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  4. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit haben an Hochschulen keinen Platz.

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  5. Antisemitische Vorfälle an Hochschulen werden benannt, aufgeklärt, zur Anzeige gebracht und geahndet, vom Hausrecht über temporäre Ausschlüsse vom Studium bis zur Exmatrikulation in schweren Fällen.

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  6. Antisemitismusbeauftragte an Hochschulen werden als zentrale Anlaufstellen gestärkt.

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  7. Beratungs- und Unterstützungsangebote an Hochschulen werden ausgebaut.

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  8. Präventions- und Bildungsmaßnahmen gegen Antisemitismus an Hochschulen werden gefördert.

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  9. Forschungskooperationen mit israelischen Hochschulen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind selbstverständlich.

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  10. Boykottaufrufen gegen israelische Wissenschaftseinrichtungen sowie gegen israelische Forscherinnen und Forscher wird entgegengetreten.

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  11. Ein grundständiges Studienfach Bachelor of Laws – Gerichtsvollzug wird in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin eingerichtet.

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  12. Das ehemalige Flughafenterminal wird für die Berliner Hochschule für Technik umgebaut und soll Forschung, Lehre und innovative Unternehmen an einem Ort zusammenbringen.

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  13. Projekte, in denen Studierende innovative Konzepte für die Stadt der Zukunft entwickeln, werden gefördert.

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  14. Forschende, raumbezogene und bautechnologische Fachgebiete der Berliner Universitäten und Hochschulen werden gestärkt.

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  15. Die Berlin University Alliance wird im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes weiter gefördert.

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  16. Berufliche und akademische Bildung sollen gleichwertig sein.

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  17. Die Ausbildung zum Meister, Techniker sowie Fachwirt wird kostenfrei.

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  18. Nach erfolgreicher Meisterprüfung werden alle verbleibenden Kosten vollständig erstattet.

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  19. An weiterführenden Schulen wird ein Tag des Handwerks eingeführt, an dem regionale Betriebe die beruflichen Perspektiven im Handwerk vorstellen.

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  20. Eine lückenlose Gründungs- und Skalierungsinfrastruktur von der Forschung bis zur industriellen Anwendung wird geschaffen.

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  21. Wissenschaftliche Erkenntnisse dürfen nicht im Labor bleiben.

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  22. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen schneller und systematischer in die Anwendung überführt werden.

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  23. Die Stärken der Wissenschaft werden als Motor für Innovation, technologische Souveränität sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung genutzt.

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  24. Die Rahmenbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer werden grundlegend verbessert.

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  25. Ein Gründungs- und Innovationspakt zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft soll Netzwerke stärken, Prozesse beschleunigen und den Zugang zu Daten und Wissen erleichtern.

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  26. Mit einem Innovationsfreiheitsgesetz werden moderne und flexible Rahmenbedingungen für Forschungseinrichtungen geschaffen.

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  27. Forschungseinrichtungen in Landesträgerschaft erhalten gesetzlich die gleichen flexiblen Rahmenbedingungen wie Einrichtungen mit institutioneller Bundesförderung nach dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz.

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  28. Wissenschaftsbasierte Gründungen werden gefördert, indem Transfer und Ausgründungen als dritte Säule in den Hochschulverträgen verankert werden.

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  29. Reallabore und Testfelder werden geschaffen, um innovative Produkte und Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen zu erproben.

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  30. Über den Zusammenschluss UNITE Sciences e.V. werden die Kräfte in der Region weiter gebündelt.

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  31. Die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Ausgründungen werden weiter verbessert.

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  32. Die Höchstgrenze für die Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen mit Virtual Shares wird weiter angehoben.

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  33. Erhebung, Kuratierung, Auswertung, Verknüpfung und Nutzung von Forschungsdaten für Transfer- und Gründungszwecke werden verbessert.

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  34. Mit einem einheitlichen Berliner IP-Rahmen und klaren Regeln für wissenschaftliche Einrichtungen wird der Technologietransfer gestärkt.

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  35. Entrepreneurship Education wird in der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern stärker verankert.

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  36. Bestehende Angebote der Entrepreneurship Education werden ausgebaut.

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  37. Ein hochschulübergreifendes Netzwerk für Beratung und Unterstützung, auch über die Studienzeit hinaus, wird geschaffen.

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  38. Transferleistungen werden messbar in der Bewertung wissenschaftlicher Karrieren verankert.

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  39. Mit Gründungs- und Transferfreisemestern werden mehr Freiräume für Gründungen geschaffen.

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  40. Studierende werden dabei unterstützt, ihre Ideen unternehmerisch umzusetzen.

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  41. Der Gründergeist wird auch in weiteren Karriereverläufen und in der wissenschaftlichen Ausbildung gestärkt, etwa in Graduiertenschulen oder als Querschnittsthema in Curricula.

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  42. Mit einem Start-up-Praktikumsprogramm können Studierende Erfahrungen in Berliner Start-ups sammeln.

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  43. Angestrebt wird die Vermittlung von 1.000 Studierenden pro Jahr in Berliner Start-ups.

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  44. Die Anstellung wird mit 500 Euro Landeszuschuss pro Monat und Student gefördert.

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  45. Die Zusammenarbeit von Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gründerzentren und Bezirken wird ausgebaut, um die Ansiedlung forschungsaffiner Unternehmen voranzubringen.

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  46. Das FUBIC an der Freien Universität ist zügig fertigzustellen.

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  47. An der Technischen Universität entsteht die Chemical Invention Factory.

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  48. In Berlin-Buch werden die verfügbaren Flächenreserven für die Erweiterung des BioTech Parks mobilisiert.

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  49. Die Rahmenbedingungen für strategische öffentlich-private Partnerschaften werden verbessert, um Innovationen schneller zur Marktreife zu bringen und Wertschöpfung in Berlin zu halten und zu fördern.

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  50. Die Offenheit für Dual-Use-Forschung gehört zu den Bestandteilen des zukünftigen Gründungs- und Innovationspaktes.

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  51. Gemeinsam mit der Branche wird ein HOGA-Campus als Bildungs- und Innovationsstandort für das Gastgewerbe und den Tourismus entwickelt.

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  52. Der Wissenschaftsstandort soll gesichert, weiterentwickelt und in seiner Rolle als Motor für Exzellenz, Innovation und wirtschaftliche Dynamik gestärkt werden.

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  53. Berlin soll ein zentraler Motor der Hightech Agenda des Bundes werden.

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  54. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Berliner Wissenschaftseinrichtungen wird ausgebaut.

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  55. Der Anteil Berlins an der Förderung des Bundes im Rahmen der Hightech Agenda soll deutlich erhöht werden.

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  56. Planung und Realisierung von BESSY III am Berliner Standort werden unterstützt.

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  57. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung wird geschützt.

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  58. Die Autonomie der Hochschulen wird gesichert.

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  59. Es werden Rahmenbedingungen für Planungssicherheit und Stabilität geschaffen.

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  60. Neben den Hochschulverträgen braucht es eine verlässliche Investitionsplanung für Sanierung und Ausbau der Hochschulstandorte.

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  61. Die Investitionsplanung erfolgt gemeinsam mit den Universitäten und Hochschulen bei voller Wahrung der Hochschulautonomie.

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  62. Der Sanierungs- und Instandhaltungsrückstau der Berliner Hochschulen wird abgebaut.

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  63. Die Hochschulbaugesellschaft wird so weiterentwickelt, dass Bauprojekte schneller und effizienter umgesetzt werden.

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  64. Es wird auf eine enge Zusammenarbeit mit den Hochschulen gesetzt.

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  65. Alternative Finanzierungsmodelle wie Public-Private-Partnerships werden geprüft.

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  66. Das Berliner Hochschulgesetz wird angepasst, um doppelte Verwaltungsprozesse und kleinteilige Steuerung abzubauen.

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  67. Die Zusammenarbeit im Wissenschaftsraum Berlin wird gestärkt.

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  68. Modelle gemeinsamer Ressourcennutzung werden auf den gesamten Wissenschaftsstandort übertragen.

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  69. Modelle gemeinsamer Ressourcennutzung werden durch weitere ergänzt.

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  70. Infrastruktur wie Großgeräte, Labore und Werkstätten wird gemeinsam genutzt.

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  71. Dienstleistungen werden hochschulübergreifend bereitgestellt.

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  72. In klar begrenztem Umfang werden Studienbeiträge ermöglicht, etwa bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit oder für Studierende aus Nicht-EU-Staaten.

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  73. Zusätzliche Einnahmen sollen der Qualität von Studium und Lehre zugutekommen und die Anziehungskraft als Studienort steigern.

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  74. Aufgaben und Kompetenzen der Studierendenschaften werden im Berliner Hochschulgesetz präzisiert und stärker auf studienbezogene Interessen ausgerichtet.

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  75. Die Aufgaben und Kompetenzen der Studierendenschaften werden im Berliner Hochschulgesetz präzisiert.

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  76. Die Aufgaben und Kompetenzen der Studierendenschaften werden stärker auf studienbezogene Interessen ausgerichtet.

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  77. Haushaltsmittel aus Pflichtbeiträgen dürfen nur erhoben und genutzt werden, wenn eine ausreichende demokratische Legitimation durch angemessene Wahlbeteiligung gegeben ist.

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  78. Die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird intensiviert, um die internationale Sichtbarkeit als Innovationsstandort zu stärken.

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  79. Strukturen wie der Gesundheitscampus Buch werden weiterentwickelt und als zentrale Orte der biomedizinischen Forschung gestärkt.

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  80. Die Charité wird im Verbund der Berlin University Alliance zu einem führenden Wissenschaftsstandort für datengetriebene Medizin, personalisierte Therapien und KI-gestützte Forschung entwickelt.

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  81. Bröckelnde Universitäten anstelle einer Hochschulbaugesellschaft werden abgelehnt.

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  82. Hochschulen als Schutzraum für Antisemiten werden abgelehnt.

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  83. Gender-Lehrstühle zulasten der Spitzenforschung werden abgelehnt.

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  84. Jedes Kind soll unabhängig von der Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern die Möglichkeit haben, das Beste aus sich herauszuholen.

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  85. Kinder werden individuell gefördert.

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  86. Der Schwerpunkt liegt auf weniger Gendern und auf mehr Lesen, Schreiben und Rechnen.

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  87. Kein Kind soll in die Schule kommen, ohne fließend Deutsch zu sprechen.

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  88. Deutsch und Mathematik werden in den Grundschulen gezielt gestärkt.

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  89. Lernstände werden regelmäßig erhoben.

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  90. Dort, wo Kinder mehr Unterstützung brauchen, wird gezielt nachgesteuert.

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  91. Das elfte Pflichtschuljahr gibt Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine Perspektive.

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  92. Ziel ist ein leistungsfähiges und gerechtes Bildungssystem, das jedes Kind bestmöglich fördert, Leistung anerkennt und Aufstiegschancen eröffnet.

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  93. Bildungserfolg darf nicht von der Herkunft abhängen.

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  94. Bildungserfolg wird durch klare Standards, gute Rahmenbedingungen und individuelle Förderung für leistungsschwache wie leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gesichert.

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  95. Bildung umfasst die frühe Förderung, die Schulzeit und das lebenslange Lernen.

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  96. Bildung setzt auf starke Schulen, engagierte Lehrkräfte und eine klare Werteorientierung.

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  97. Es gilt das Prinzip des Förderns und Forderns.

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  98. Kinder mit Lernrückständen erhalten gezielte Unterstützung.

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  99. Leistungsstarke und begabte Schülerinnen und Schüler erhalten passende Angebote zur Entfaltung ihrer Potenziale.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Bei besonderem Förderbedarf gilt so viel Inklusion wie möglich und so viel individuelle Förderung wie nötig.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Inklusion muss mit Augenmaß und am Kindeswohl orientiert gelingen.
    2. Inklusive Beschulung wird an Regelschulen ebenso ausgebaut wie an Förderschulen.
    3. Förderzentren bleiben unverzichtbar.
    4. Kinder mit vermutetem besonderem Förderbedarf werden frühzeitig vor dem Schuleintritt getestet.
    5. Förderbedarfe werden klar voneinander getrennt.
    6. Sonderpädagogische Förderung richtet sich an Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.
    7. Sprachlicher Förderbedarf erhält eigene, passgenaue Angebote.
    8. Eltern können selbst entscheiden, ob für ihr Kind ein Förderzentrum oder eine inklusive Schule der richtige Weg ist.
    9. Es werden freiwillige Ferienschulen eingerichtet, in denen Kinder und Jugendliche Lernrückstände in Lesen, Schreiben und Rechnen aufholen können.
    10. Am gegliederten Schulsystem wird festgehalten.
    11. Experimente mit einzelnen Schulformen oder Schulträgern werden abgelehnt.
    12. Die Durchlässigkeit des Schulsystems wird weiter erhöht.
    13. Alle Kinder und Jugendlichen sollen unabhängig von der Schulform zu Beginn ihrer Schullaufbahn ihren bestmöglichen Schulabschluss erreichen können.
    14. Zwischen den Schulformen gibt es faire und nachvollziehbare Übergänge.
    15. Ein Schulabschluss kann auch später an Abendschulen nachgeholt werden.
    16. Das Gymnasium wird erhalten und gestärkt.
    17. Das Gymnasium gilt als unverzichtbare Schulform für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler und als Vorbereitung auf ein Hochschulstudium.
    18. Das hohe fachliche und pädagogische Niveau der Gymnasiallehrkräfte wird sichergestellt.
    19. Die Begabtenförderung wird ausgebaut.
    20. Das Angebot an grundständigen Gymnasialplätzen wird erhöht.
    21. Schulen mit europäischem und internationalem Profil, insbesondere die Staatlichen Europa-Schulen Berlin, werden weiter ausgebaut.
    22. Bei neuen Schulstandorten und größeren Erweiterungsvorhaben wird geprüft, ob bilinguale Bildungsangebote geschaffen werden können.
    23. Schulen in freier und konfessioneller Trägerschaft gelten als unverzichtbarer Teil der Bildungslandschaft.
    24. Die Finanzierung von Schulen in freier und konfessioneller Trägerschaft muss die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
    25. Das Baukostenzuschussprogramm für Schulen in freier Trägerschaft wird gestärkt, um zusätzliche Schulplätze zu schaffen, die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken und öffentliche Schulen zu entlasten.
    26. Alle Kinder sollen vor der Einschulung über die Grundlagen verfügen, um dem Unterricht von Anfang an folgen zu können.
    27. Die Vorschule wird gestärkt und weiter ausgebaut, damit alle Kinder bestmöglich auf die Schule vorbereitet werden.
    28. Im Mittelpunkt stehen Sprachförderung, soziale Kompetenzen und grundlegende Fähigkeiten für erfolgreiches Lernen, vom Sprachverständnis bis zum Umgang mit Stift und Papier.
    29. Kita und Grundschule arbeiten enger zusammen.
    30. Vorschulgruppen erhalten regelmäßige Einblicke in den Schulalltag.
    31. Kinder werden gezielt auf den Schulstart vorbereitet.
    32. Am Anspruch einer spürbar verbesserten Unterrichtsversorgung und eines deutlich reduzierten Lehrkräftemangels wird festgehalten.
    33. An den Schulen werden weiterhin mehr Lehrerinnen und Lehrer gebraucht, damit auch krankheitsbedingte Ausfälle verlässlich aufgefangen werden.
    34. Die Klassengrößen werden, wo notwendig, in den nächsten fünf Jahren schrittweise reduziert.
    35. Ziel sind Grundschulklassen mit höchstens 20 Schülerinnen und Schülern.
    36. Ziel sind Klassen an weiterführenden Schulen mit höchstens 25 Schülerinnen und Schülern.
    37. Die Obergrenzen für die Klassengröße werden gesetzlich verankert.
    38. Ganztagsangebote an Grundschulen werden qualitativ weiter ausgebaut.
    39. Verbindliche Kooperationen beispielsweise mit Sportvereinen und Musikschulen werden ausgebaut.
    40. Verbindliche Grundstandards in Deutsch und Mathematik gelten als Basis verlässlicher Bildung.
    41. Am Ende der Grundschule sollen alle Schülerinnen und Schüler sicher lesen, schreiben und rechnen können.
    42. Grammatik- und Rechtschreibkenntnisse werden ab der ersten Klasse systematisch erlernt.
    43. Die verbundene Schreibschrift wird erlernt.
    44. Schule konzentriert sich auf weniger Gendern und auf mehr Lesen, Schreiben und Rechnen.
    45. Bildungsgerechtigkeit soll durch hohe Qualität, klare Standards und gezielte Förderung entstehen, nicht durch niedrigere Anforderungen.
    46. Bildungspolitik orientiert sich an Leistung, Verlässlichkeit und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
    47. Die datengestützte und evidenzbasierte Ausrichtung der Bildungspolitik wird fortgesetzt.
    48. Berlin wird stärker an die Entwicklungen und Standards anderer Bundesländer angeschlossen.
    49. Lernstände, Vergleichsarbeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse und schulische Entwicklungsdaten werden systematisch genutzt, um Unterricht weiterzuentwickeln, Förderbedarfe früh zu erkennen und Schulqualität messbar zu verbessern.
    50. Es gelten klare Leistungsstandards, nachvollziehbare Prüfungen und transparente Rückmeldungen.
    51. Anforderungen im Bildungssystem werden nicht aus Nachsicht abgesenkt.
    52. Schulnoten werden nicht abgeschafft.
    53. Kinder und Eltern haben ein Recht auf ehrliche, nachvollziehbare und verlässliche Rückmeldungen über den Leistungsstand.
    54. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Regelstandards der Kultusministerkonferenz erreichen.
    55. Schulen fordern Leistung konsequent ein.
    56. Schule vermittelt Wissen und bereitet junge Menschen auf die Herausforderungen einer sich wandelnden Welt vor.
    57. Die Rahmenlehrpläne werden überprüft.
    58. Unterrichtsinhalte werden stärker auf Relevanz, Verständlichkeit und Zukunftsfähigkeit ausgerichtet.
    59. Medienbildung, Digitalisierung und der reflektierte Umgang mit Informationen gehören zum Unterricht, ohne die Kernkompetenzen zu relativieren.
    60. Das Berliner Neutralitätsgesetz wird um eine aktive staatliche Schutzpflicht für religiöse und weltanschauliche Neutralität an Schulen erweitert.
    61. Schulen stellen sicher, dass religiöse Praktiken wie das Fasten im Ramadan freiwillig bleiben.
    62. Schulen stellen sicher, dass auf Schülerinnen und Schüler kein sozialer Druck zu religiösen Praktiken ausgeübt wird.
    63. Die weltanschauliche Freiheit von Kindern und Jugendlichen wird vor religiösem oder sozialem Gruppendruck aktiv geschützt.
    64. Der Staat stärkt die weltanschauliche Neutralität des Unterrichts.
    65. Die Prinzipien eines säkularen Rechtsstaats werden verbindlich vermittelt.
    66. Lehrpläne thematisieren stärker die Vielfalt säkularer Gesellschaftsmodelle, auch in Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit.
    67. Schülerinnen und Schüler werden wirksam vor religiösem Konformitätsdruck im Schulalltag geschützt.
    68. Es werden mehr Lehrerinnen und Lehrer gewonnen.
    69. Lehrerinnen und Lehrer werden dauerhaft im Schuldienst gehalten.
    70. Die Verbeamtung von Lehrkräften gilt als zentraler Baustein.
    71. Der Weg zügiger Verbeamtungen wird mit guten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.
    72. Der Weg zügiger Verbeamtungen wird mit einer verlässlichen Personalplanung fortgesetzt.
    73. Die berufsbegleitende Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern bleibt Bestandteil der Personalgewinnung.
    74. Ein-Fach-Lehrer, Tandemlehrer und Flex-Master tragen zur Personalgewinnung bei.
    75. Einstellungsverfahren werden beschleunigt, damit qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber schneller in den Schuldienst kommen und Schulen offene Stellen verlässlicher besetzen.
    76. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften wird verbindlicher, strategischer und praxisnäher ausgerichtet.
    77. Alle Lehrkräfte durchlaufen die Qualifizierungsangebote systematisch.
    78. Alle Lehrkräfte werden regelmäßig fortgebildet.
    79. Kontinuierliche professionelle Weiterentwicklung wird verbindlicher Bestandteil guter Schulqualität.
    80. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen wird weiter ausgebaut.
    81. Die multiprofessionelle Ausstattung der Schulen wird nach dem Prinzip „100 Prozent plus X“ gestärkt.
    82. Die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen an Schulen wird als Standard etabliert, um den Anforderungen einer inklusiven Schule gerecht zu werden.
    83. Das Programm Schulsozialarbeit wird gestärkt, damit Schulen Orte des Lernens und eines verlässlichen Miteinanders bleiben.
    84. Jede Schule wird mit ausreichend qualifizierten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ausgestattet.
    85. Die sonderpädagogische Förderung an Grundschulen wird gezielt ausgebaut, damit jedes Kind von Beginn an die für den schulischen Erfolg nötige Unterstützung erhält.
    86. Durch Kooperationen mit lokalen Künstlerinnen und Künstlern sowie kulturellen Einrichtungen werden kreative Projekte gefördert, die das Schulumfeld aufwerten und die Identifikation mit der Schule stärken.
    87. Die Eigenverantwortung der Schulen vor Ort wird gestärkt.
    88. Schulbudgets werden flexibler.
    89. Lehrkräfte und Schulleitungen sollen sich auf Unterricht und Schulentwicklung konzentrieren können, nicht auf technische Probleme und Verwaltungsaufwand.
    90. Die Qualifizierung von Lehrkräften in Digitalisierung und Medienbildung wird verbindlich und systematisch gestärkt.
    91. Schulen müssen Orte des Lernens, des Respekts und der Sicherheit sein.
    92. Gewalt, Antisemitismus, Extremismus und Diskriminierung haben an Schulen keinen Platz.
    93. Die Kooperation zwischen Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit wird weiterentwickelt und gestärkt.
    94. An allen Schulen wird ein ausgewogenes und gesundes Schulmittagessen angestrebt.
    95. Programme wie die „Gute gesunde Schule“ werden gestärkt.
    96. Präventionsangebote zu Bewegung, Ernährung und psychischer Gesundheit werden flächendeckend im Schulalltag verankert.
    97. Schule soll neben dem Lernen auch Stabilität, Orientierung und Unterstützung bieten.
    98. Prävention, frühe Hilfen und Resilienzförderung werden fester Bestandteil des Schulalltags.
    99. Bewegung wird stärker in den Schulalltag integriert.
    100. Schulen werden ermutigt, bewegungsfreundliche Konzepte umzusetzen.
    101. Es werden ausreichend Sportstunden angestrebt.
    102. Anstrengung, Einsatz und individuelle Leistungsentwicklung im Sportunterricht werden sichtbar und nachvollziehbar bewertet.
    103. Im Sportunterricht bleiben Schulnoten bestehen.
    104. Teamgeist und die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule werden gestärkt.
    105. Kein Kind soll die Grundschule verlassen, ohne sicher schwimmen zu können.
    106. Schwimmunterricht wird im Rahmen einer Schwimm-Offensive verbindlich und verlässlich durchgeführt.
    107. Es werden freiwillige Angebote geschaffen, damit Kinder bereits vor dem regulären Schwimmunterricht an das Wasser herangeführt werden.
    108. Nicht jeder Lebensweg führt über ein Studium, und nicht jede Begabung entfaltet sich im Hörsaal.
    109. Die berufliche Bildung wird gestärkt.
    110. Praktische Talente werden gefördert.
    111. Jungen Menschen wird frühzeitig die Vielfalt moderner Ausbildungs- und Karrierewege aufgezeigt.
    112. Berufliche und akademische Bildung werden gleichwertig behandelt.
    113. Die duale Ausbildung wird gegenüber akademischen Bildungswegen gleichwertig vermittelt.
    114. Studien- und Berufsorientierung ist fester Bestandteil der Schulbildung.
    115. Studien- und Berufsorientierung setzt nicht erst kurz vor dem Schulabschluss an.
    116. Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig dabei unterstützt, eigene Perspektiven zu entwickeln und Einblicke in Ausbildung, Studium und Arbeitswelt zu erhalten.
    117. Die Berufs- und Studienorientierung an Schulen wird gestärkt.
    118. Die Zusammenarbeit von Schulen mit Wirtschaft, Handwerk und Hochschulen wird ausgebaut.
    119. Der Praxisbezug im Schulalltag wird gestärkt.
    120. Schulen werden dabei unterstützt, feste Partnerschaften mit regionalen Unternehmen, Handwerksbetrieben, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Arbeitgebern aufzubauen.
    121. Betriebsbesuche, Projekttage, Produktives Lernen, Praxiscamps und Schülerpraktika werden deutlich ausgeweitet.
    122. Berufe ohne Studium werden an allen Schulformen stärker beworben.
    123. Die Chancen von Berufen ohne Studium werden sichtbar gemacht.
    124. Erfolgreiche Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen werden als Vorbilder eingebunden.
    125. Die ökonomische Bildung wird gestärkt.
    126. Wirtschaftliche Themen werden stärker in geeignete Fächer integriert.
    127. Schulen können zusätzlich ein Wahlfach Wirtschaft, Handwerk und finanzielle Bildung anbieten.
    128. Praktikerinnen und Praktiker aus Unternehmen werden stärker in den Unterricht eingebunden.
    129. Schülerfirmen werden gezielt gefördert.
    130. Berufsorientierung findet an allen weiterführenden Schulen verbindlich und kontinuierlich ab der 7. Klasse statt.
    131. In der Berufsorientierung stehen neben Informationsangeboten insbesondere praktische Erfahrungen im Mittelpunkt.
    132. Das Konzept der Berliner Schulpaten mit Berufsorientierung ab Klasse 5 wird weiter gestärkt.
    133. Oberstufenzentren gelten als unverzichtbarer Beitrag zur beruflichen Bildung.
    134. Die Arbeit der Oberstufenzentren wird stärker sichtbar gemacht.
    135. Das Profil der Oberstufenzentren wird geschärft.
    136. Das Ansehen der beruflichen Bildung wird verbessert.
    137. Zur Stärkung der Oberstufenzentren gehören eine moderne Ausstattung, klare Schwerpunktsetzungen und eine bessere öffentliche Wahrnehmung.
    138. Die Zusammenarbeit zwischen Oberstufenzentren und Integrierten Sekundarschulen wird weiter ausgebaut.
    139. Frühzeitige Kooperationen, gemeinsame Projekte und bessere Übergänge sollen Schülerinnen und Schülern helfen, berufliche Wege kennenzulernen und passende Anschlüsse nach der Schulzeit zu finden.
    140. Ein Landesinstitut für berufliche Bildung soll Schulen, Wirtschaft, Handwerk und Ausbildungsträger vernetzen, praxisnahe Angebote koordinieren und Qualitätsstandards entwickeln.
    141. Lehrkräfte erhalten feste Ansprechpartner für Berufs- und Studienorientierung.
    142. Die politische Bildung wird an allen Schulen gestärkt.
    143. Demokratie wird erlebbar gemacht.
    144. Jede Schülerin und jeder Schüler setzt sich verbindlich mit demokratischen Institutionen, politischer Verantwortung und der Geschichte des Landes auseinander.
    145. Zur politischen Bildung gehören Besuche des Deutschen Bundestages, des Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlungen und von Gedenkstätten beider deutschen Diktaturen.
    146. Schülerinnen und Schüler setzen sich im Unterricht mit allen Formen des Extremismus sowie mit antisemitischen und rassistischen Ideologien auseinander.
    147. Der Nahostkonflikt wird im Rahmenlehrplan der Oberstufe angemessen behandelt.
    148. Religions- und Weltanschauungsunterricht erhält einen festen Platz im Schulalltag.
    149. Es wird ein verbindlicher Wahlpflichtbereich Religion/Ethik nach dem Vorbild Brandenburgs eingeführt.
    150. Medienkompetenz wird als verbindlicher Bestandteil an allen Schulen verankert.
    151. Schülerinnen und Schüler lernen, Informationen kritisch zu prüfen, Desinformation zu erkennen und digitale wie klassische Medien verantwortungsvoll zu nutzen.
    152. Der Europatag am 9. Mai wird an allen weiterführenden Schulen als Thementag begangen.
    153. Kenntnisse über Geschichte, Institutionen und Zukunft der Europäischen Union werden im Unterricht gestärkt.
    154. Austauschprogramme, Schulreisen und Kurzzeit-Erasmus-Angebote werden ausgebaut.
    155. Die Kooperation von Schulen mit Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr wird gezielt ausgebaut.
    156. An Berliner Schulen werden regelmäßige Blaulicht-Tage etabliert.
    157. Erste-Hilfe-Kurse werden stärker im Schulalltag verankert.
    158. Die Kooperation mit Hilfsorganisationen wie THW, DRK und den Maltesern wird neben der bestehenden Kooperation mit dem ADAC ausgebaut.
    159. Bestehende erfolgreiche Projekte werden ausgebaut.
    160. Grundlegende Erste-Hilfe-Kompetenzen und Wiederbelebungskompetenzen werden an allen Schulen etabliert.
    161. Eine stärkere Präsenz der Bundeswehr im Politikunterricht, bei Schulprojekten und durch Jugendoffiziere zur politischen Bildung und Berufsberatung wird unterstützt.
    162. Das sicherheitspolitische Verständnis der Schülerinnen und Schüler wird gefördert.
    163. Schülerinnen und Schüler erhalten Einblicke in den Dienst für das Land.
    164. Freie Träger werden stärker unterstützt.
    165. Die Projektförderung wird ausgebaut.
    166. Angebote werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft.
    167. Ein Landesprogramm für eine Regelförderung in der Grundbildung wird auf den Weg gebracht.
    168. Der Einstieg in die Festanstellung von Lehrkräften an Volkshochschulen wird weiter vorangebracht, insbesondere in Grundbildung und Sprachförderung.
    169. Die Angebote werden gezielt gestärkt und weiter ausgebaut, damit Menschen jeden Alters besser auf die Herausforderungen einer modernen und digitalen Bildungsgesellschaft vorbereitet sind.
    170. Angebote außerschulischer Bildung werden besser erfasst.
    171. Angebote außerschulischer Bildung werden vernetzt.
    172. Angebote außerschulischer Bildung werden transparenter gemacht.
    173. Die Koordinierungsstelle wird personell gestärkt.
    174. Die Koordinierungsstelle wird zu einer zentralen Qualitäts- und Beratungsstelle für außerschulische Träger weiterentwickelt.
    175. Die Urania Berlin wird als Ort des gesellschaftlichen Austauschs und der Wissensvermittlung gesichert.
    176. Es wird geprüft, wie die Urania zu einem nationalen Bürgerforum für Demokratie weiterentwickelt werden kann.
    177. Es wird geprüft, wie die Urania räumlich zukunftsfähig ausgebaut werden kann.
    178. Kommunalpolitische Bildungsarbeit gilt als dauerhafte Aufgabe des lebenslangen Lernens und als Fundament der Demokratie.
    179. Das Berliner Stiftungsfinanzierungsgesetz wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
    180. Eine mangelnde Wertschätzung der deutschen Sprache und Kultur wird abgelehnt.
    181. Eine Entwertung der Kernfächer Mathe und Deutsch wird abgelehnt.
    182. Schule als ideologische Indoktrination wird abgelehnt.
    183. Eine Absenkung von Bildungsstandards wird abgelehnt.
    184. Gleichmacherei wird abgelehnt.
    185. Eine Abkehr von Fördern und Fordern wird abgelehnt.
    186. Die Abschaffung der Schulnoten wird abgelehnt.
    187. Ein Kampf gegen das Gymnasium wird abgelehnt.
    188. Ein Ende der Schulbauoffensive wird abgelehnt.
    189. Die Pflege und Nutzung der Bäume kann in den Schulalltag integriert werden und zur praktischen Umweltbildung beitragen.
    190. Die Verwaltungsakademie Berlin übernimmt klar definierte Qualifizierungsaufgaben innerhalb der Entwicklungsprogramme.
    191. Bei finanzwirksamen Entscheidungen haben Investitionen in Bildung Vorrang.
    192. Ein Pflege-Masterstudiengang wird angestrebt, damit hochqualifizierte Community Health Nurses in Versorgung und Prävention eingesetzt werden können.
    193. Das Schulschwimmen soll nachhaltig gestärkt werden, damit jedes Kind in Berlin spätestens in der Schule sicher schwimmen kann.
    194. Die organisatorischen Abläufe des Schulschwimmens sollen verbessert werden.
    195. Es sollen zusätzliche Schwimmlehrkräfte eingesetzt werden.
    196. Im Schwimmunterricht sollen moderne Lehrkonzepte eingesetzt werden.
    197. Die Koordination zwischen Schulen und Bäderbetrieben soll verbessert werden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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