Anwohner
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
Linke00
FDP00
SPD 2
AfD 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Anwohner werden frühzeitig und umfassend über geplante Asylunterkünfte informiert.
- Anwohner werden in die Planung neuer Asylunterkünfte einbezogen und entscheiden über eine Unterbringung mit.
- Kabeltrassen, Windräder und Solarparks sind gegen die Mehrheit der Anlieger nicht genehmigungsfähig.
- Ohne Zustimmung der Betroffenen werden keine weiteren Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.
CDU 21
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Grüne 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
FW 116
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Güterverkehr wird vorwiegend aus Ortslagen herausgehalten.
- Wo Güterverkehr durch Ortslagen führt, sorgen Lärmschutz und andere Maßnahmen für ein gesundes Wohnumfeld.
- Den Bewohnern der Anrainergemeinden wird der zustehende passive Schallschutz in vollem Umfang gewährt.
- Der aktive Schallschutz am Flughafen wird durch ein lärminderndes Betriebsregime verbessert.
- Flugrouten werden so gelegt, dass Betroffene nicht einseitig dem Fluglärm ausgesetzt sind.
- Das Netz der Fluglärmmessstellen wird verdichtet.
- Fluggesellschaften zahlen höhere Lärmentgelte.
- Bei Straßenbaumaßnahmen wird die kosteneffizienteste Lösung mit frühzeitiger Beteiligung der Anwohner umgesetzt.
- Verkehrswege in der Grenzregion zu Polen werden ausgebaut und für den Schwerlastverkehr ertüchtigt, um Anwohner zu entlasten.
- Zubringerstraßen, Grenzübergänge und Brücken über Oder und Neiße werden so erweitert, dass Grenzverkehr und Kontrollen Anwohner nicht unzumutbar belasten.
- Die bestehende subventionsgetriebene Überkapazität der Windkraft in Brandenburg soll nicht weiter vergrößert werden.
- Ohne Moratorium wird der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten auf mindestens 1.500 Meter oder das Zehnfache der Anlagenhöhe erhöht.
- Repowering an siedlungsfernen Standorten erhält Vorrang vor der Neuausweisung von Eignungsflächen.
- Im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ist die Einhaltung der Lärm- und Schallschutzimmissionswerte nachzuweisen.
- Bei siedlungsnahen Anlagen werden alle zwei Jahre Kontrollen der Lärm- und Schallschutzimmissionswerte vorgeschrieben, bei denen auch Infraschall dokumentiert wird.
Koalitionsvertrag 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht