Anwohner
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
AfD00
Linke00
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
FW00
SPD 16
Mehr Geld 4
- Eine finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen im Umkreis von Windrädern und Solarparks an diesen Anlagen ist künftig verpflichtend.
- Wer Windräder in der Nähe hat, soll finanziell davon profitieren.
- Die finanzielle Beteiligung vor Ort soll durch Energiegenossenschaften und andere Kooperationsformen weiter ausgebaut werden.
- Nach dem erweiterten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz profitieren künftig auch Anwohner und Gemeinden im Umkreis großer Solarparks finanziell.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Interessen von Gästen und Einheimischen sind bei allen touristischen Vorhaben zu beachten.
- Der Tourismus soll sich mit den Menschen vor Ort entwickeln und deren Interessen an bezahlbarem Wohnraum, Infrastruktur und Lebensqualität berücksichtigen.
- Eine finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen im Umkreis von Windrädern und Solarparks an diesen Anlagen ist künftig verpflichtend.
- Die finanzielle Beteiligung vor Ort soll durch Energiegenossenschaften und andere Kooperationsformen weiter ausgebaut werden.
Ohne klare Richtung 1
Grüne 5
Mehr Geld 4
- Wer in der Nähe von Windparks und Solarflächen wohnt, soll einen günstigeren Energiepreis erhalten.
- Anwohner von Wind- und Solarparks werden von Netzkosten befreit, sodass ihre Strompreise um bis zu ein Viertel sinken.
- Anwohner von Wind- und Solarparks profitieren finanziell, indem ihre Strompreise durch Befreiung von Netzkosten um bis zu ein Viertel sinken.
- Haushalte im Umkreis von 2 km um Windenergieanlagen und 500 m um Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden vollständig von Netzentgelten auf ihren Stromverbrauch befreit.
Mehr Rechte oder Angebote 1
CDU 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
BSW 36
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Der Ausbau der Windenergie erfolgt nicht gegen die Interessen der Menschen vor Ort.
- Eine räumlich klar definierte Schutzregelung bewahrt Dörfer vor einer Umzingelung durch mehrere Windparks.
- Nach der 180-Grad-Regel gilt für einen weiteren Windpark außerhalb des ersten Halbkreises um ein Dorf ein Mindestabstand von 5.000 Metern zur Wohnbebauung.
- Es gelten höhenabhängige Mindestabstände: 1.000 Meter bis 150 Meter Gesamthöhe, darüber mindestens 2.000 Meter zur Wohnbebauung.
- Bei größeren Wasserstoffvorhaben gelten verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, Transparenz und Beteiligung der Regionen.
- Solarstrom wird zu fairen Tarifen für die Anwohner dort produziert, wo er verbraucht wird.
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht