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Der Vertrag enthält 151 von 1.707 Forderungen zu „Gesundheit und Pflege“.

Gesundheit und Pflege 151
  1. Den Menschen soll eine qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gute Arbeit für Alle und den Menschen eine qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung und Mobilität ermöglichen. Link zum Original
  2. Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen soll einheitlich vom Bund geregelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe einheitlich vom Bund zu regeln. Link zum Original
  3. Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll bundesweit einheitlich eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns gegenüber dem Bund weiter dafür einsetzen, dass die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge bundesweit einheitliche ingeführt wird und auch die Kostenverantwortung beim Bund liegt. Link zum Original
  4. Die Kostenverantwortung für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll beim Bund liegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns gegenüber dem Bund weiter dafür einsetzen, dass die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge bundesweit einheitliche ingeführt wird und auch die Kostenverantwortung beim Bund liegt. Link zum Original
  5. Flüchtlingen soll ein Angebot psychosozialer Versorgung zur Verfügung stehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen dafür, dass Flüchtlinge, die in unserem Land leben, mit Zuversicht nach vorne schauen können. Dazu gehört für uns auch ein Angebot psychosozialer Versorgung für Flüchtlinge. Link zum Original
  6. Die fünf psychosozialen Zentren des Landes werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die fünf psychosozialen Zentren des Landes wollen wir erhalten. Link zum Original
  7. Die Koordinierungsstelle der psychosozialen Zentren wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koordinierungsstelle der psychosozialen Zentren unterstützen wir auch weiterhin. Link zum Original
  8. Träger psychosozialer Zentren und Beratungsangebote sollen Bundes- und EU-Förderung zum Ausbau nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Träger der psychosozialen Zentren und der Beratungsangebote an Erstaufnahmestandorten sind angehalten, Möglichkeiten der Förderung durch den Bund und die EU in Anspruch zu nehmen, um das Angebot darüber hinaus auszubauen. Link zum Original
  9. Gemeinsam mit den Rettungsdienstbehörden werden Konzepte zur Verbesserung der Notarztversorgung im ländlichen Raum erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir arbeiten zusammen mit den zuständigen Rettungsd ienstbehörden an Konzepten zur weiteren Verbesserung der Notarztversorgung im ländlichen Raum. Link zum Original
  10. Die Vertragssituation über die Gestellung von Notärzten zwischen Kliniken und Rettungsdienstbehörde wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in der kommenden Legislatur gemeinsam mit den zuständigen Rettungsdienstbehörden stringent an der weiteren Verbesserung der Vertragssituation über die Gestellung von Notärzten zwischen den Kliniken und der Behörde für den Rettungsdienst arbeiten und uns für die Einigung mit den Kostenträgern einsetzen. Link zum Original
  11. Das Land setzt sich für eine Einigung mit den Kostenträgern bei der Notarztgestellung ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in der kommenden Legislatur gemeinsam mit den zuständigen Rettungsdienstbehörden stringent an der weiteren Verbesserung der Vertragssituation über die Gestellung von Notärzten zwischen den Kliniken und der Behörde für den Rettungsdienst arbeiten und uns für die Einigung mit den Kostenträgern einsetzen. Link zum Original
  12. An der Modernisierung des Rettungsdienstes wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zur Verbesserung der Versorgung an der Modernisierung des Rettungsdienstes festhalten und uns mit der Einführung von Techniken zur Telekonsultation befassen und zeitnah alle Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungswagen mit mobilen Endgeräten zur mobilen Erfassung von Patientendaten zur Optimierung von Behandlungsstrategien ausrüsten. Link zum Original
  13. Die Einführung von Techniken zur Telekonsultation im Rettungsdienst wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zur Verbesserung der Versorgung an der Modernisierung des Rettungsdienstes festhalten und uns mit der Einführung von Techniken zur Telekonsultation befassen und zeitnah alle Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungswagen mit mobilen Endgeräten zur mobilen Erfassung von Patientendaten zur Optimierung von Behandlungsstrategien ausrüsten. Link zum Original
  14. Alle Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungswagen werden zeitnah mit mobilen Endgeräten zur Erfassung von Patientendaten ausgerüstet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zur Verbesserung der Versorgung an der Modernisierung des Rettungsdienstes festhalten und uns mit der Einführung von Techniken zur Telekonsultation befassen und zeitnah alle Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungswagen mit mobilen Endgeräten zur mobilen Erfassung von Patientendaten zur Optimierung von Behandlungsstrategien ausrüsten. Link zum Original
  15. Die Standorte der Rettungswachen werden laufend datengestützt überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wie in der Vergangenheit, werden wir die Standorte von Rettungswachen gemeinsam mit den Ärztlichen Leitern des Rettungsdienstes laufend auf der Grundlage erhobener Daten überprüfen und wo notwendig zur Einhaltung der Hilfeleistungsfrist auch neue Standorte einrichten. Link zum Original
  16. Wo zur Einhaltung der Hilfeleistungsfrist nötig, werden neue Rettungswachen eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wie in der Vergangenheit, werden wir die Standorte von Rettungswachen gemeinsam mit den Ärztlichen Leitern des Rettungsdienstes laufend auf der Grundlage erhobener Daten überprüfen und wo notwendig zur Einhaltung der Hilfeleistungsfrist auch neue Standorte einrichten. Link zum Original
  17. Das Verbundsystem aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit seinen ehrenamtlichen Elementen wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz besteht eine sehr enge Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Wir stehen für den Erhalt dieses Verbundsystems mit seinen tragenden ehrenamtlichen Elementen. Link zum Original
  18. Das Land arbeitet mit Forschungspartnern an einer konzeptionell und technisch zukunftsorientierten Ausrichtung des Rettungsdienstes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher dafür sorgen, dass das Land mit seinen Forschungspartnern an einer zukunftsorientierten Ausrichtung des Rettungsdienstes sowohl in konzeptioneller wie auch in technischer Hinsicht arbeitet. Link zum Original
  19. Alle Menschen im Land sollen die gleiche Chance haben, gesund zu bleiben oder gesund zu werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Menschen in Rheinland-Pfalz sollen die gleiche Chance haben, gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Link zum Original
  20. Eine patientenorientierte, wohnortnahe ambulante und stationäre Grund- und Regelversorgung ist ein zentrales Ziel der Landespolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Erhalt ihrer Gesundheit sowie eine patientenorientierte, wohnortnahe ambulante und stationäre Grund- und Regelversorgung im Krankheitsfall sind berechtigte Anliegen der Menschen in unserem Land und ein herausragendes Ziel der rheinlandpfälzischen Landespolitik. Link zum Original
  21. Im ländlichen Raum sind zusätzliche Maßnahmen zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung nötig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem im ländlichen Raum sind aber in den vor uns liegenden Jahren zusätzliche Maßnahmen notwendig, weil diese Regionen von der Alterung der Gesellschaft und vom Bevölkerungsrückgang oft in besonderer Weise betroffen sind. Link zum Original
  22. Versorgungslücken in der ambulanten ärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sollen vermieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der Altersstruktur der Hausärztinnen und Hausärzte sowie grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte bleibt es unser Ziel, insbesondere in ländlichen Gebieten in Rheinland-Pfalz Versorgungslücken im ambulanten ärztlichen Bereich zu vermeiden. Link zum Original
  23. Das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ wird mit Schwerpunkt auf den ländlichen Regionen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird deshalb das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege 2020“ mit seinen differenzierten Handlungsfeldern und dem Schwerpunkt auf die ländlichen Regionen weiterentwickeln. Link zum Original
  24. Die Akteure des Gesundheitswesens vor Ort werden in die Analyse und Planung der regionalen Angebotssituation einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Akteure des Gesundheitswesens vor Ort, beispielsweise Kommunen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsfachberufe und -institutionen, in die Analyse und Planung der regionalen Angebotssitu ation einbezogen werden. Link zum Original
  25. Die Verzahnung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V mit den Akteuren vor Ort und deren Planungen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu werden wir die Verzahnung des gemeinsamen La ndesgremiums nach §90a SGB V mit diesen Akteuren und deren Analysen und Planungen verbessern. Link zum Original
  26. Der ambulante und der stationäre Sektor im Gesundheitswesen werden stärker miteinander verzahnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den ambulanten und den stationären Sektor im Gesundheitswesen stärker miteinander verzahnen und damit effizientere Strukturen schaffen. Link zum Original
  27. Das Gemeinsame Landesgremium soll Modellprojekte zur sektorenübergreifenden Versorgung anregen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Gemeinsame Landesgremium soll Modellprojekte zur effizienten sektorenübergreifenden Versorgung anregen, wo die Versorgung der Bevölkerung dies erforderlich macht. Link zum Original
  28. Das Gemeinsame Landesgremium arbeitet Besonderheiten der Versorgung im Land heraus und strebt Verbesserungen durch Zielvereinbarungen mit der Selbstverwaltung an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus soll das Gemeinsame Landesgremium Besonderheiten in der Krankheitshäufigkeit, Behandlungsverfahren, Arzneimittel anwendung und in der Versorgung im Land herausarbeiten und mögliche Verbesserungen durch Zielvereinbarungen mit der Selbstverwaltung anstreben. Link zum Original
  29. Auch künftig soll es für alle Menschen im Land eine Hausärztin oder einen Hausarzt in der Nähe geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft sicher sein können, dass es eine Hausärztin oder einen Hausarzt in ihrer Nähe gibt. Link zum Original
  30. Mit gezielten Maßnahmen wird die Tätigkeit im Land für jüngere Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in Abstimmung mit den Partnern im Gesundheitswesen zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, die es für jüngere Hausärztinnen und Hausärzte attraktiv machen, in Rheinland-Pfalz tätig zu werden. Link zum Original
  31. Die Versorgungssituation bei Fach- und Zahnärzten, besonders im ländlichen Raum, wird beobachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Situation der Fachärztinnen und Fachärzte sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzte, gerade im ländlichen Raum, werden wir im Blick behalten. Link zum Original
  32. Der Masterplan zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung wird fortgeführt und um neue Maßnahmen ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So werden wir den „Masterplan zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung“ gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern weiter fortführen und durch neue Maßnahmen ergänzen. Link zum Original
  33. Die Förderung ärztlicher Niederlassungen in ländlichen Gebieten mit Landesmitteln wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, setzen wir die Förderung der ärztlichen Niederlassung in ländlichen Gebieten mit Landesmitteln fort. Link zum Original
  34. Eine sektorenübergreifende Versorgungsanalyse aus Patientenperspektive wird erhoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Grundlage werden wir eine Versorgungs analyse erheben, die den stationären und ambulanten Sektor einschließt und aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten die Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller Bereiche der Gesundheitsversorgung berücksichtigt. Link zum Original
  35. Die Kassenärztliche Vereinigung soll ihren Sicherstellungsauftrag vorrangig durch eigene Anreize und Fördermöglichkeiten erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kassenärztliche Vereinigung hat ihren Sicherstellungsauftrag insbesondere durch eigene Anreize und Fördermöglichkeiten flächendeckend vorrangig zu erfüllen. Link zum Original
  36. Transportdienste, mobile Praxisteams und telemedizinische Angebote können Teil regionaler Versorgungslösungen im ländlichen Raum sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Konzepte zur besseren Erreichbarkeit der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum wie Tr ansportdienste für Patienten, mobile Praxisteams und telemedizinische Angebote können weitere Elemente regionaler Versorgungslösungen sein. Link zum Original
  37. Die Qualifizierung des medizinischen Nachwuchses bildet einen besonderen Schwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Qualifizierung des medizinischen Nachwuchses. Link zum Original
  38. Ein allgemeinmedizinisches Kompetenzzentrum zur Vernetzung und Beratung in der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben in enger Abstimmung mit der Landesärzte kammer und der Universitätsmedizin Mainz den Aufbau eines allgemeinmedizinisch en Kompetenzzentrums an, das die Attraktivität einer Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Rheinland-Pfalz deutlich erhöht, indem es u.a. Weiterbildungsangebote und -stationen insbesondere des niedergelassenen hausärztlichen Bereiches miteinander vernetzt und den angehenden Hausärztinnen und -ärzten als Beratungs- und Servicestation zur Verfügung steht. Link zum Original
  39. Weitere Verbundweiterbildungen zur Fachärztin und zum Facharzt für Allgemeinmedizin werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen weitere Verbundweiterbildungen zur Fachärztin und zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Link zum Original
  40. In ländlichen Regionen wird die Gründung allgemeinmedizinischer Weiterbildungszentren unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den ländlichen Regionen werden wir die Gründung allgemeinmedizinischer Weiterbildungszentren in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer unterstützen, die die Weiterbildung junger Hausärztinnen und Hausärzte aus einer Hand organisieren und anbieten. Link zum Original
  41. In den kommenden fünf Jahren sollen mindestens zehn regionale Weiterbildungszentren ihre Arbeit aufnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mindestens zehn solcher regionaler Weiterbildungszentren sollen in den kommenden fünf Jahren ihre Arbeit in Rheinland-Pfalz aufnehmen. Link zum Original
  42. Die Übertragung geeigneter ärztlicher Aufgaben auf qualifizierte medizinische Fachkräfte wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte unterstüt zen wir die Übertragung geeigneter ärztlicher Aufgaben auf qualifizierte medizinische Fachkräfte. Link zum Original
  43. Die „Fachkräfteinitiative Gesundheitsfachberufe“ wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern führen wir die „Fachkräfteinitiative Gesundheitsfachberufe“ weiter und setzen uns für gute Beschäftigungsbedingungen und eine angemessene Bezahlung im Gesundheitswesen und der Pflege ein. Link zum Original
  44. Gute Beschäftigungsbedingungen und eine angemessene Bezahlung im Gesundheitswesen und in der Pflege werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern führen wir die „Fachkräfteinitiative Gesundheitsfachberufe“ weiter und setzen uns für gute Beschäftigungsbedingungen und eine angemessene Bezahlung im Gesundheitswesen und der Pflege ein. Link zum Original
  45. Die Begleitung von Auszubildenden und Berufseinsteigern in der Pflege wird gemeinsam mit der Pflegekammer verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit der Pflegekammer wollen wir die Begleitung der Auszubildenden und Berufseinsteigerinn en und Berufseinsteiger verbessern. Link zum Original
  46. Die generalistische Pflegeausbildung wird unterstützt und unter Beteiligung der Akteure umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die generalistische Pflegeausbildung und werden sie unter Beteiligung der betroffenen Akteure umsetzen. Link zum Original
  47. Bei der Vereinheitlichung der Pflegeausbildung werden ein hoher Praxisanteil, eine klare Kostenaufteilung und der Erhalt spezialisierter Kenntnisse angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der anstehenden Vereinheitlichung der Pflegeausbildung legen wir großen Wert auf einen hohen Praxisanteil, eine klare Kostenaufteilung und einen Erhalt der spezialisierten Kenntnisse in den Schwerpunkten. Link zum Original
  48. Die Helferberufe in der Pflege werden durch eine landesrechtliche Regelung aufgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine Aufwertung der Helferberufe durch eine fortschrittliche landesrechtliche Regelung an, die bis zum Inkrafttreten der generalistische Pflegeausbildung auf diese abgestimmt ist. Link zum Original
  49. Für Pflegebedürftige wird ein pluralistisches Angebot mit Wahlmöglichkeiten sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die zu Pflegenden muss au ch in Zukunft ein pluralistisches Angebot sichergestellt werden, damit sie Wahlmöglichkeiten haben. Link zum Original
  50. Die gesetzlichen Möglichkeiten einer eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch geeignete Fachberufe werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die gesetzlichen Möglichkeiten einer eigenständigen Ausübung von Heilkunde für geeignete Fachberufe sowie die systematische Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen. Link zum Original
  51. Eine systematische Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die gesetzlichen Möglichkeiten einer eigenständigen Ausübung von Heilkunde für geeignete Fachberufe sowie die systematische Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen. Link zum Original
  52. Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen soll schulgeldfrei werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sprechen uns dafür aus, dass auch die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei wird. Link zum Original
  53. Als erster Schritt wird die Schulgeldfreiheit für die Physiotherapieausbildung über die Krankenhausbetriebskostenfinanzierung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem ersten Schritt beabsichtigen wir die Schulgeldfreiheit für die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zur ealisieren. Voraussetzung dafür ist die strukturelle Integration in das System der Krankenhausbetriebskostenfinanzierung. Link zum Original
  54. Zur Erhaltung der freien Wahl von Art und Ort der Geburt wird die Versorgung durch Hebammen gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die freie Wahl von Art und Ort der Geburt zu erhalten, muss die Versorgung durch Hebammen gewährleistet sein. Link zum Original
  55. Die Hebammen werden in ihren Bemühungen um eine kostendeckende Vergütung nach § 134a SGB V auf Bundesebene unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Hebammen in ihren Bemühungen auf der Bundesebene entsprechend den Vorgaben des §134a SGB V eine kostendeckende Vergütung zu erreichen. Link zum Original
  56. Eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung bleibt gesichert und wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen und dem medizinischtechnischen Fortschritt ist es gerade für ein überwiegend von ländlichem Raum geprägtes Land wie Rheinland-Pfalz wichtig, dass die gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung gesichert bleibt und bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Link zum Original
  57. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung bleiben wohnortnah erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Angebot an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung soll wohnortnah erhalten bleiben. Link zum Original
  58. Funktionierende ambulante und stationäre Versorgungsangebote werden erhalten und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Funktionierende ambulante und stationäre Versorgungangebote sollen erhalten und gestärkt werden. Link zum Original
  59. Die Krankenhausstruktur wird so gestaltet, dass eine flächendeckende, gut erreichbare Grund- und Regelversorgung gesichert ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Krankenhausstruktur zeitgemäß gestalten, mit dem Ziel, auch in Zukunft eine flächendeckende und gut erreichbare Versorgung mit Leistungen der Grund- und Regelversorgung sicherzustellen. Link zum Original
  60. Angebote der Schwerpunkt- und Maximalversorgung werden konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angebote der Schwerpunkt- und Maximalversorgung sollen konzentriert werden. Link zum Original
  61. Die Krankenhauslandschaft wird effizient geordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der einzelnen Krankenhäuser zu gewährleisten, werden wir die Krankenhauslandschaft effizient ordnen und in den urbanen Zentren noch vorhandene Überkapazitäten abbauen. Link zum Original
  62. Überkapazitäten an Krankenhäusern in den urbanen Zentren werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der einzelnen Krankenhäuser zu gewährleisten, werden wir die Krankenhauslandschaft effizient ordnen und in den urbanen Zentren noch vorhandene Überkapazitäten abbauen. Link zum Original
  63. Die Krankenhausplanung des Landes wird genutzt, um mit den Trägern Doppelstrukturen zu vermeiden und spezialisierte Leistungen zu konzentrieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Spielräume der Krankenhausplanung des Landes nutzen, um gemeinsam mit den Trägern Doppelstrukturen zu vermeiden und geeignete Konzentration en vor allem spezialisierter Leistungen vorzunehmen. Link zum Original
  64. Die Umstrukturierung ländlicher Krankenhausstandorte zu regionalen Gesundheitszentren gilt als Option zur Sicherung der Versorgung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ländliche Krankenhausstandorte ist die Umstrukturierung zu regionalen Gesundheitszentren nach den Vorschlägen des Sachverständi genrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen eine gute Option, um die Versorgung zu sichern. Link zum Original
  65. Die Krankenhausplanung beruht auf einer Bedarfsanalyse nach Erreichbarkeit, Qualität, Morbiditäts- und Bevölkerungsentwicklung sowie wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Krankenhausplanung wird auf einer Bedarfsanalyse beruhen, die sich unter anderem an den Kriterien der Erreichbarkeit, der Qualität, der Morbiditäts- und Bevölkerungsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Tragfähigkeit ausrichtet. Link zum Original
  66. Die Versorgungsbereiche werden in der Planung sektorenübergreifend berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgungsbereiche sollen sektorenübergreifend berücksichtigt werden. Link zum Original
  67. Bei der sektorenübergreifenden Planung erfolgt eine enge Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der sektorenübergreifenden Betrachtungsweise werden wir uns eng mit der Kassenärztlichen Vereinigung abstimmen. Link zum Original
  68. Die ambulante und die stationäre Versorgungsplanung werden zunehmend integriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit unseren Partnern im Gemeinsamen Landesgremium streben wir eine zunehmende Integration der ambulanten und der stationären Versorgungsplanung an. Link zum Original
  69. Der Landeskrankenhausplan wird bis 2018 in Abstimmung mit allen Beteiligten fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die anstehende Fortschreibung des Landeskrankenhaus planes wollen wir in enger Abstimmung mit allen Beteiligten bis zum Jahr 2018 erarbeiten. Link zum Original
  70. Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Modelle wie Praxiskliniken werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben Rahmenbedingungen an, in denen sektorenübergreifende Modelle wie Praxiskliniken ebenfalls einen qualitativ hochwertigen Beitrag zur Versorgung leisten können. Link zum Original
  71. Die Investitionsspielräume der Krankenhäuser sollen in gemeinsamer Anstrengung von Bund und Ländern deutlich und nachhaltig aufgestockt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass neben der Verstärkung anderer investiver Bereiche auch die Investitionsspielräume der Krankenhäuser in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern deutlich und nachhaltig aufgestockt werden. Link zum Original
  72. Die jährliche Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser im Land wird bis 2020 um mindestens 15 Millionen Euro aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bisherige jährliche Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser im Land Rheinland-Pfalz soll bis zum Jahr 2020 um dann mindestens 15 Millionen € aufgestockt sein. Link zum Original
  73. Bis 2019 werden insgesamt 24 Millionen Euro zur Umstrukturierung der Krankenhäuser nach den Zielen des Strukturfonds bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir bis zum Jahr 2019 insgesamt 24 Millionen € zur Umstrukturierung der Krankenhäuser nach den Zielsetzungen des Strukturfonds bereitstellen. Link zum Original
  74. Die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser in Deutschland wird mit dem Ziel höherer Mittel, schnellerer Bewilligung und Entbürokratisierung neu geordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser in Deutschland mit dem Ziel einer weiteren Mittelaufstockung und der Beschleunigung der Mittelgewährung und Entbürokratisierung, um Investitionen zeitnah realisieren zu können Link zum Original
  75. Die Unterstützung der Krankenhausinvestitionen wird ein Förderschwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung der Krankenhausinvestitionen soll ein Förderschwerpunkt werden. Link zum Original
  76. Die Arbeit im Krankenhaus wird attraktiver gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Arbeit im Krankenhaus attraktiver machen und begrüßen die Entwicklung von P ersonalbemessungsinstrumenten, die eine angemessene Personalausstattung in den Kliniken sicherstellen. Für eine Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser treten wir ein. Link zum Original
  77. Die Entwicklung von Personalbemessungsinstrumenten für eine angemessene Personalausstattung in Kliniken wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Arbeit im Krankenhaus attraktiver machen und begrüßen die Entwicklung von P ersonalbemessungsinstrumenten, die eine angemessene Personalausstattung in den Kliniken sicherstellen. Für eine Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser treten wir ein. Link zum Original
  78. Die Maßnahmen zur Personalausstattung sollen im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser gegenfinanziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Arbeit im Krankenhaus attraktiver machen und begrüßen die Entwicklung von P ersonalbemessungsinstrumenten, die eine angemessene Personalausstattung in den Kliniken sicherstellen. Für eine Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser treten wir ein. Link zum Original
  79. Die schnelle und qualitätsgesicherte Notfallversorgung wird durch weitere Maßnahmen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden durch weitere Maßnahmen die schnelle und qualitätsgesicherte Notfallversorgung ausbauen. Link zum Original
  80. Die Chancen der Telematik im Gesundheitswesen werden durch Projekte und strukturelle Beteiligung genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Chancen der Telematik im Gesundheitswesen nutzen. Wir werden uns mit Projekten und auch strukturell an der Ausgestaltung beteiligen. Link zum Original
  81. Die Telemedizin wird als Mittel zur Patientenversorgung über weite Entfernungen gesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen im Feld der Telemedizin noch erhebliche Potenziale, um die unmittelbare Patientenversorgung über weite Entfernungen zu realisieren. Link zum Original
  82. Die Versorgung psychisch kranker Menschen orientiert sich stärker am individuellen Bedarf und nutzt möglichst Behandlungsformen außerhalb des Krankenhauses.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgung psychisch kranker Menschen im Land Rheinland-Pfalz soll sich zukünftig noch stärker am individuellen Bedarf, der Selbstbestimmung, der Teilhabe, der Behandlung und Unterstützung für psychisch kranke Menschen orientieren und soweit wie möglich Behandlungsformen außerhalb des Krankenhauses nutzen. Link zum Original
  83. Eine flächendeckende, hochwertige und kurzfristig zugängliche ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung wird sichergestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu ist es notwendig, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und kurzfristig zugängliche ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Link zum Original
  84. Die Gemeindepsychiatrie wird weiter gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Gemeindepsychiatrie wollen wir weiter stärken. Link zum Original
  85. Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen wird novelliert, um Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Selbstbestimmung und Teilhabe psychisch kranker oder behinderter Menschen wollen wir durch eine Novellierung des Landesgesetzes für psychisch Kranke Personen (PsychKG) weiter stärken. Link zum Original
  86. Bei der Novellierung des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen wird das sogenannte Hometreatment verwirklicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein wesentliches Ziel dabei ist die Verwirklichung des sogenannten "hometreatments" mit dem bundesweit in zahlreichen Modellversuchen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Link zum Original
  87. Die Krankenhausplanung unterstützt Hometreatment als Alternative zum Ausbau vollstationärer psychiatrischer Kapazitäten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Krankenhausplanung des Landes wird das Ziel der hometreatment Behandlung als Alternative zur weiteren Ausweisung vollstationärer Krankenhauskapazitäten unterstützen. Link zum Original
  88. Für nach § 63 StGB untergebrachte Personen werden ambulante Therapie-, Nachsorge- und Begleitangebote gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch für Personen, die nach § 63 StGB untergebracht sind, wollen wir die ambulanten Möglichkeiten der Therapie, Nachsorge, und Begleitung stärken. Link zum Original
  89. Das Konzept der Kulturrezepte für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen wird in einer Region des Landes erprobt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Über die medizinische Therapie hinaus, soll als innovatives Teilhabeangebot im Bereich der Behandlung psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen das in Skandinavien erprobte Konzept der Kulturrezepte in einer Region des Landes Rheinland-Pfalz erprobt werden, bspw. in Kooperation mit dem Kultursommer Rheinland- Pfalz. Link zum Original
  90. Eine hochqualifizierte Kinder- und Jugendmedizin sowie eine flächendeckende hochqualifizierte Altersmedizin werden gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zur guten Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch eine hochqualifizierte Kinder- und Jugendmedizin ebenso wie zur flächendeckenden Sicherung einer hochqualifizierten Altersmedizin. Link zum Original
  91. Die Strukturen der Altersmedizin werden mit Blick auf die hochbetagte Bevölkerung fortentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Fortentwicklung der Strukturen im Bereich der Altersmedizin soll der Entwicklungsprognose der hoch betagten Bevölkerung zukünftig noch besser Rechnung getragen werden. Link zum Original
  92. Krankenhäuser werden in die Lage versetzt, an Demenz erkrankte Patientinnen und Patienten angemessen zu versorgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Krankenhäuser müssen in die Lage ver setzt werden, an Demenz erkrankte Patientinnen und Patienten angemessen zu versorgen. Link zum Original
  93. Der Ausbau ambulanter und stationärer Angebote der Altersmedizin bleibt ein Schwerpunkt der Gesundheitspolitik.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es wird weiterhin ein besonderer Schwerpunkt unserer Gesundheitspolitik im Ausbau ambulanter und stationärer Angebote der Altersmedizin liegen. Link zum Original
  94. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung chronisch kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von chronisch kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen werden wir ausbauen. Link zum Original
  95. Die Unterstützung der sozialpädiatrischen Zentren wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung der Arbeit der sozialpädiatrischen Zentren werden wir fortsetzen. Link zum Original
  96. Der Aufbau eines Netzes medizinischer Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung nach § 119c SGB V wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Aufbau eines Netzes medizinischer Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung nach §119c SGB V unterstützen. Link zum Original
  97. Initiativen zur medizinischen Versorgung wohnungsloser und nicht krankenversicherter Menschen werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Initiativen zur medizinischen Versorgung wohnungsloser und nicht krankenversicherter Menschen unterstützen, um eine medizinische Versorgung für diesen Personenkreis zu ermöglichen. Dazu werden wir die Initiative ergreifen um ihnen den Zugang zur Regelversorgung zu eröffnen und ihnen die Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern. Link zum Original
  98. Wohnungslosen und nicht krankenversicherten Menschen werden der Zugang zur Regelversorgung und die Rückkehr in die Krankenversicherung erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Initiativen zur medizinischen Versorgung wohnungsloser und nicht krankenversicherter Menschen unterstützen, um eine medizinische Versorgung für diesen Personenkreis zu ermöglichen. Dazu werden wir die Initiative ergreifen um ihnen den Zugang zur Regelversorgung zu eröffnen und ihnen die Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern. Link zum Original
  99. Die Förderung der Betreuung behinderter Menschen bei einer Krankenhausbehandlung wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die begonnene Förderung der Betreuung von behinderten Menschen bei einer Krankenhausbehandlung werden wir intensivieren. Link zum Original
  100. Mit der Selbstverwaltung wird eine Zielvereinbarung angestrebt, den Anteil nicht barrierefreier Arztpraxen in der Legislaturperiode zu halbieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine Zielvereinbarung mit der Selbstverwaltung an, dass der Anteil nicht barrierefrei zugänglicher Arztpraxen sich im Verlauf der Legislaturperiode halbiert. Link zum Original
  101. Initiativen zur Sensibilisierung und Information über die Behandlung von Frauen und Mädchen mit Genitalverstümmelung werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Initiativen zur Sensibilisierung und Information über die Behandlung und Betreuung von Frauen und Mädchen mit Genitalverstümmelung. Link zum Original
  102. Der Ausbau der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition fördert den Ausbau der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung, um den Menschen auch in ihrer letzten Lebensphase Würde und Selbstbestimmung zu erhalten. Link zum Original
  103. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird weiter ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um jedoch auch bei aufwändig zu versorgenden Erkrankungen eine Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, ist der weitere Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sinnvoll. Hier werden wir den Aufbau weiterer Stützpunkte fördern, um eine flächendeckend bedarfsgerechte und gut erreichbare Versorgung zu gewährleisten. Link zum Original
  104. Der Aufbau weiterer Stützpunkte der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um jedoch auch bei aufwändig zu versorgenden Erkrankungen eine Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, ist der weitere Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sinnvoll. Hier werden wir den Aufbau weiterer Stützpunkte fördern, um eine flächendeckend bedarfsgerechte und gut erreichbare Versorgung zu gewährleisten. Link zum Original
  105. Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im Öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere im ärztlichen Bereich, werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels im Öffentlichen Gesundheitsdienst, prüft die Koalition Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene zur Fachkräftegewinnung, insbesondere im ärztlichen Bereich. Link zum Original
  106. Die notwendige Qualifikation von Ärzten und Fachkräften im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird dauerhaft sichergestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die notwendige Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wird das Land Mitglied in der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Link zum Original
  107. Das Land wird Mitglied der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die notwendige Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wird das Land Mitglied in der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Link zum Original
  108. Der Öffentliche Gesundheitsdienst identifiziert in regionalen Gesundheitskonferenzen regionale Versorgungsbedarfe und entwickelt Strategien.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kompetenzen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und dessen Vernetzung in den Regionen soll genutzt werden, um regionale Bedarfe der Gesundheitsversorgung im Rahmen regionaler Gesundheitskonferenzen zu identifizieren und Strategien zu entwickeln. Link zum Original
  109. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird in die Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes eingebunden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns des halb dafür einsetzen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst in die Landesrahmenve reinbarungen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes eingebunden wird. Link zum Original
  110. Eine Präventionsstrategie wird in Abstimmung mit allen Akteuren erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in Abstimmung mit allen Akteuren, insbesondere mit der einzurichtenden Koordinierungsstelle, die Präventionsstrategie erarbeiten. Link zum Original
  111. Vor allem Präventionsmaßnahmen für Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem sollen Maßnahmen gefördert werden, die Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen erreichen. Link zum Original
  112. Der Ausbau bestehender Krankheitsregister wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um diese Behandlungsqualität in der gesamten Bevölkerung sicherzustellen, unterstützen wir den Ausbau bestehender Register. Link zum Original
  113. Angebote zur Vorbeugung von Volkskrankheiten und zur Vermeidung oder Linderung von Krankheitsfolgen werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig müssen Angebote geschaffen werden, den sog. Volkskrankheiten verstärkt vorzubeugen und Krankheitsfolgen zu vermeiden oder zu lindern. Link zum Original
  114. Der Nationale Aktionsplan 2015–2020 zur Elimination von Masern und Röteln wird umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird den Nationalen Aktionsplan 2015-2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland umsetzen. Link zum Original
  115. In einer landesweiten Kampagne werden Strukturen für leicht zugängliche Bewegungsangebote im Wohnumfeld aller Generationen geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern in einer landesweiten Kampagne Strukturen schaffen, um allen Generationen leicht zugängliche Bewegungsangebote in ihrem Wohnumfeld zu ermöglichen. Link zum Original
  116. Das Präventionskonzept der Landeszahnärztekammer in der Jugendzahnpflege wird weiter gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das erfolgreiche Präventionskonzept der rheinland-pfälzischen Zahnärztekammer im Bereich der Jugendzahnpflege wollen wir auch weiterhin fördern. Link zum Original
  117. Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen und deren Strukturen werden weiterhin unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb auch weiterhin die Selbsthilfegruppen und deren Strukturen unterstützen. Link zum Original
  118. Über Organspende wird informiert und die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden über die große gesellschaftliche und gesundheitspolitische Bedeutung des Themas Organspende informieren und die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung fördern. Link zum Original
  119. Krankenhäuser werden bei der Spenderidentifikation durch geeignete Maßnahmen unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Krankenhäuser durch geeignete Maßnahmen unterstützen, ihrem Versorgungsauftrag der Spenderidentifikation nachzukommen. Link zum Original
  120. Das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz wird novelliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz novelliert und die Landesrahmenvereinba rung zur Förderung der Organspende entsprechend fortgeschrieben. Link zum Original
  121. Die Landesrahmenvereinbarung zur Förderung der Organspende wird fortgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz novelliert und die Landesrahmenvereinba rung zur Förderung der Organspende entsprechend fortgeschrieben. Link zum Original
  122. Für die flächendeckende Arzneimittelversorgung wird auf inhabergeführte Apotheken vor Ort gesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur angemessenen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung setzen wir auf das bewährte System der inhabergeführten Apotheken vor Ort. Link zum Original
  123. In den Regionen werden Infrastrukturmaßnahmen, Initiativen, Netzwerke und Modelle zur dauerhaften Sicherung der Gesundheitsversorgung in der Fläche gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ausgehend von den konkreten Bedürfnissen der Menschen, insbesondere chronisch Kranker, sollen auch künftig in den Regionen Infrastrukturmaßnahmen, Initiativen und Netzwerke sowie Modelle zur dauerhaften Absicherung der Gesundheitsversorgung in der Fläche gefördert werden. Link zum Original
  124. Projekte zur Förderung technischer Innovationen für ein längeres Leben im eigenen Zuhause werden mit Partnern gestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem Projekte zum Anschub von technischen Innovationen, zum längeren Leben im eigenen Zuhause, sollen mit Partnern gestaltet werden. Link zum Original
  125. In der Suchtpolitik wird auf Prävention gesetzt, damit aus Konsum keine Suchterkrankung wird.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf Prävention, damit aus dem Gebrauch keine Sucht als Erkrankung wird. Link zum Original
  126. Eine kohärente Drogen- und Suchtpolitik mit ganzheitlichem Ansatz unter Einbeziehung des Jugendschutzes wird verfolgt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin an einer kohärenten Drogen- und Suchtpolitik arbeiten und hier einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung des Jugendschutzes verfolgen. Link zum Original
  127. Die Drogenpolitik setzt auf Beratung, Schadensminderung und Entkriminalisierung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei setzen wir auf Prävention, Beratung, Schadensminderung und Entkriminalisierung. Link zum Original
  128. Die Infrastruktur zur Beratung, Behandlung und Rehabilitation suchtkranker Menschen wird erhalten und ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Rheinland-Pfalz hat eine gute Infrastruktur zur Beratung, Behandlung und Rehabilitation suchtkranker Menschen entwickelt. Dies gilt es zu erhalten und auszubauen. Link zum Original
  129. Gute Pflege wird als gesellschaftliche Grundpflicht für die Zukunft gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gute Pflege ist für uns eine Grundpflicht der Gesellschaft und muss für die Zukunft gesichert werden. Link zum Original
  130. Die Servicestelle „Kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung“ zur Unterstützung von Landkreisen und kreisfreien Städten wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Fortführung der Servicestelle „Kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung“ weiter darin unterstützen, zeitgemäße Strukturen für die Bedarfe von alten Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf vor Ort zu schaffen und zu entwickeln. Link zum Original
  131. Gemeinden und ihre Verwaltungsebenen werden durch Empfehlungen zur sozialräumlichen Entwicklung unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir Gemeinden unterschiedlicher Größe und die für sie zuständigen Verwaltungsebenen durch Empfehlungen für die sozialräumliche Entwicklung unterstützen. Link zum Original
  132. Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur wird zur Stärkung der Kommunen in der Pflege fortgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) fortschreiben, um die auf Bundesebene anstehenden Rahmenbedingungen zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege in Rheinland-Pfalz zeitnah umzusetzen. Link zum Original
  133. Pflegekassen und Kommunen entwickeln die Pflegeinfrastruktur vor Ort gemeinsam weiter.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir dafür Sorge tragen, dass Pflegekassen und Kommunen die Pflegeinfrastruktur vor Ort gemeinsam weiterentwickeln. Link zum Original
  134. Wirksame Unterstützung, Selbstbestimmung und Teilhabe pflegebedürftiger Menschen sowie gute Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen werden angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziele unserer Politik sind wirksame Unterstützung, Selbstbestimmung und Teilhabe von unterstützungsbedürftigen und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen und ihrem Umfeld, sowie gute Arbeitsbedingungen für die Pflegefachpersonen. Link zum Original
  135. Pflegebedürftige können ihre Form der Pflege und Unterstützung in einem gut ausgebauten Pflegenetzwerk frei wählen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Pflegebedürftige müssen vor Ort in einem gut ausgebauten Pflegenetzwerk, ihre Form der Pflege und Unterstützung frei wählen können. Link zum Original
  136. Auf Bundesebene werden verständliche Transparenzkriterien in der Pflege zur Auswahl von Leistungsangeboten nach Qualität angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es verständliche und fundierte Transparenzkriterien in der Pflege geben wird, die es dem einzelnen ermöglichen, Leistungsangebote nach Qualitätsgesichtspunkten auszuwählen. Link zum Original
  137. Die regionale Vernetzung von Pflegeberatung, Pflegediensten, Pflegeangeboten, pflegenden Angehörigen und Entlastungsangeboten wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern eine gute regionale Vernetzung der kommunalen und l andesgetragenen Strukturen, der Pflegeberatung, der Hilfsmittelversorgung, ambulanter Pflegedienste, ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflegeangebote, der Pflegefachpersonen, der pflegenden Angehörigen sowie der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote. Link zum Original
  138. Das Angebot der Gemeindeschwester Plus wird gemeinsam mit Landkreisen und kreisfreien Städten ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit der GemeindeschwesterPlus wurde ein Pilotprojekt für hochbetagte Menschen geschaffen, die noch keine Pflege brauchen, die aber eine Beratung möchten, wie sie auch zukünftig möglichst lange selbstbestimmt leben können. Den Ausbau des Angebotes wollen wir mit den Landkreisen und kreisfreien Städten umsetzen. Link zum Original
  139. Die flächendeckenden Pflegestützpunkte werden gesichert und ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Als erstes Land hat Rheinland-Pfalz flächendeckend Pflegestützpunkte eingerichtet. Diese Basis für eine gute Pflege-Infrastruktur wollen wir sichern und ausbauen, denn wenn Menschen pflegebedürftig werden, brauchen sie als erstes eine gute und kostenfreie Beratung. Link zum Original
  140. Pflegebedürftige sollen ihren Anspruch auf gute Pflege schnell umsetzen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Menschen, die pflegebedürftig werden, schnell ihren Anspruch auf gute Pflege umsetzen können. Dies wollen wir auch im Pflegeversicherungsrecht mit dem Anspruch auf einen Persönlichen Pflege-Manager absichern. Link zum Original
  141. Im Pflegeversicherungsrecht wird ein Anspruch auf einen Persönlichen Pflege-Manager verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Menschen, die pflegebedürftig werden, schnell ihren Anspruch auf gute Pflege umsetzen können. Dies wollen wir auch im Pflegeversicherungsrecht mit dem Anspruch auf einen Persönlichen Pflege-Manager absichern. Link zum Original
  142. Fachkräfte in den Pflegestützpunkten werden für die Aufgabe des Persönlichen Pflege-Managers qualifiziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Fachkräfte in den Pflegestützpunkten durch eine entsprechende Qualifizierung in die Lage versetzen, die Aufgabe des Persönlichen Pflege-Mana gers zu übernehmen. Link zum Original
  143. Der Ausbau der Tagespflege wird weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Ausbau der Tagespflege werden wir weiter unterstützen. Damit wollen wir einen Pflege-Mix aus familiärer, ehrenamtlicher, zivilgesellschaftlicher und professionellgetragener Pflege entwickeln. Link zum Original
  144. Ein Pflege-Mix aus familiärer, ehrenamtlicher, zivilgesellschaftlicher und professioneller Pflege wird entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Ausbau der Tagespflege werden wir weiter unterstützen. Damit wollen wir einen Pflege-Mix aus familiärer, ehrenamtlicher, zivilgesellschaftlicher und professionellgetragener Pflege entwickeln. Link zum Original
  145. Stationäre Pflegeeinrichtungen werden gemeinsam mit den Trägern sozialraumbezogen weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die stationären Pflegeeinrichtungen gemeinsam mit den Trägern sozialraumbezogen weiterentwickeln, um neue Versorgungs- und Betreuungskonzepte, die vielfach erprobt wurden, nutzen zu können. Link zum Original
  146. Auf Chancengleichheit privater und freigemeinnütziger Träger in der Pflege wird hingewirkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir auf Chancengleichheit von privaten und freien gemeinnützigen Trägern hinwirken. Link zum Original
  147. Der Ansatz des Landeswohnformen- und Teilhabegesetzes, auf Qualität durch Beratung zu setzen, wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das reformierte Landeswohnformen- und Teilhabegesetz setzt verstärkt auf Qualität durch Beratung. Diesen Ansatz wollen wir weiterentwickeln. Link zum Original
  148. Die Empfehlungen des Expertenforums Demenz werden genutzt, um die regionalen Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu verbessern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb die Empfehlungen des Expertenforums Demenz nutzen, um die Angebote des regionalen Pflegnetzwerkes für diese Personengruppe und ihre Angehörigen deutlich zu verbessern. Link zum Original
  149. Anreize für eine bessere Kooperation und höhere Qualität der Leistungsanbieter in der Demenzversorgung werden geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir unter anderem Anreize schaffen, dass die unterschiedlichen Leistungsanbieter besser kooperieren können und die Qualität ihre Arbeit noch weiter verbessert werden kann. Link zum Original
  150. Prüfungen in Pflegeeinrichtungen werden durch Abstimmung der Prüfinstitutionen auf das notwendige Maß beschränkt und transparent gestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Prüfungen, die zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner notwendig sind, werden durch enge Abstimmung der Prüfinstitut ionen auf das notwendige Maß beschränkt und für die Betroffenen transparent und nachvollziehbar gestaltet. Link zum Original
  151. Es wird geprüft, ob die Begrenzung der Pflegeversicherungsleistungen für Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach § 43a SGB XI verfassungskonform ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Menschen mit Behinderungen können auch pflegebedürftig sein. Sie haben als Versicherte, die Beiträge in die Pflegeversicherung gezahlt haben, auch Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung. Dieser Leistungs anspruch wird für Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, durch die Regelungen des §43a SGB XI auf zurzeit 266,00 € begrenzt. Wir werden prüfen, ob diese Regelung verfassungskonform ist. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD RP 32, Grüne RP 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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