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Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz 2016–2021. Sozial gerecht – wirtschaftlich stark – ökologisch verantwortlich. Rheinland-Pfalz auf dem Weg ins nächste Jahrzehnt (SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen)

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD, FDP und Grüne · unterzeichnet 17.05.2016 · Original

Der Vertrag enthält 45 von 1.707 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 45
  1. Die regionale Strukturpolitik soll die Wertschöpfung der gewerblichen Wirtschaft in den Regionen des Landes sichern und ausbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die regionale Strukturpolitik ist eine der zentralen Handlungsfelder der rheinlandpfälzischen Wirtschaftspolitik. Sie hat das Ziel, insbesondere die Wertschöpfung der gewerblichen Wirtschaft in den Regionen des Landes zu sichern und wenn möglich auszubauen. Link zum Original
  2. Die Bewerbung des Mittelrheintals zur Bundesgartenschau 2031 wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land unterstützt die Bewerbung des Mittelrheintals zur Bundesgartenschau 2031. Link zum Original
  3. Die Potentiale der Region Pfälzerwald in Klimaschutz, Energie, Dachmarke und Regionalvermarktung werden stärker genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Pfälzerwald mit der Unterstützung des Landes zur Modellregion für nachhaltige Entwicklung machen. Dabei sollen die Potentiale der Region in den Bereichen Klimaschutz und Energie sowie Dachmarke und Regionalvermarktung stärker genutzt werden. Link zum Original
  4. Die Bewerbung des Landes um die Bundesgartenschau 2031 wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit diesen Maßnahmen wird auch die Bewerbung des Landes Rheinland-Pfalz zur Ausrichtung der Bundesgartenschau 2031, die die Koalitionspartner einhellig befürworten, unterstützt. Link zum Original
  5. Für die Entflechtungsmittel wird eine gesetzliche Nachfolgeregelung ab 2019 geschaffen, um Kommunen beim Straßenbau und beim Bau von ÖPNV/SPNV-Anlagen zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Zeit nach 2019 schaffen wir im Bereich der Entflechtungsmittel eine gesetzliche Nachfolgeregelung, um die Kommunen auch weiterhin bei ihren Aufgaben im kommunalen Straßenbau und beim Bau von ÖPNV/SPNV-Anlagen zu unterstützen. Link zum Original
  6. Die Planungshoheit der Kommunen für Windkraft bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Übertragung der Planungshoheit auf die Kommunen soll dabei bestehen bleiben. Link zum Original
  7. Für Gemeinden, die in privater Rechtsform oder als Anstalt des öffentlichen Rechts tätig sind, werden Transparenz- und Berichtspflichten verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort wo die Gemeinden in privater Rechtsform oder als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) tätig werden, wollen wir die Transparenz- und Berichtspflichten verbessern. Link zum Original
  8. Bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 setzt sich das Land für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzen wir uns bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für die Zeit ab 2020 dafür ein, dass das Land eine aufgabenadäquate Finanzausstattung erhält. Link zum Original
  9. Die Einigung der Länderregierungschefs vom 3. Dezember 2015 zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Einigung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 3. Dezember 2015 zu den Bund-Länder- Finanzbeziehungen wird deshalb unterstützt. Link zum Original
  10. Der Bund soll die Einigung der Länder zu den Bund-Länder-Finanzen anerkennen und umsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund ist aufgefordert, diese unter den Ländern erzielte Einigung als tragfähige Lösung anzuerkennen und umzusetzen. Link zum Original
  11. Die strukturell finanzschwachen westlichen Flächenländer sollen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben angemessen zu finanzieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kernpunkt dieser Neuregelung muss auf jeden Fall se in, dass auch die strukturell finanzschwachen westlichen Flächenländer in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben künftig angemessen zu finanzieren. Link zum Original
  12. Einer Ausweitung der Kompetenzen des Stabilitätsrats sind Grenzen gesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insofern gibt es Grenzen für die Ausweitung der Kompetenzen des Stabilitätsrats. Link zum Original
  13. Land und Kommunen arbeiten weiterhin partnerschaftlich zusammen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb arbeiten Land und Kommunen auch weiterhin partnerschaftlich zusammen. Link zum Original
  14. Das Konnexitätsprinzip wird eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Konnexitätsprinzip ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Link zum Original
  15. Der kommunale Finanzausgleich wird evaluiert und fortentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der kommunale Finanzausgleich ist ein geeignetes Instrument, das wir evaluieren und fortentwickeln wollen. Link zum Original
  16. Die Evaluation 2017 befasst sich vorrangig mit der gleichmäßigen Finanzausstattung der Kommunen und einer möglichen Anpassung der Verteilung im Finanzausgleich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des zuletzt positiven Finanzierungssaldos der Kommunen werden bei der Evaluation im Jahr 2017 die Frage der gleichmäßigen Finanzausstattung der Kommunen und eine mögliche Anpassung der Verteilung innerhalb des kommunalen Finanzausgleiches im Vordergrund stehen. Link zum Original
  17. Kommunen mit besonders hohen Sozialausgaben und Schulden werden bei der Evaluation des Finanzausgleichs besonders berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Belastung der einzelnen Kommunen, insbesondere der Städte und Landkreise, die besonders hohe Sozialausgaben und dadurch einen hohen Schuldenstand verzeichnen, werden wir im Rahmen der Evaluation besonders berücksichtigen. Link zum Original
  18. Der Kommunale Entschuldungsfonds wird fortgesetzt und seine Verpflichtungen werden eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Kommunalen Entschuldungsfonds. Er wird fortgesetzt und die Verpflichtungen werden eingehalten. Link zum Original
  19. Land und Kommunen müssen nach der Umverteilung jeweils eine aufgabenadäquate Finanzausstattung behalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Nach der Umverteilung vom Land an die kommunale Ebene muss sowohl für das Land als auch für die Kommunen eine aufgabenadäquate Finanzausstattung verbleiben. Link zum Original
  20. Synergieeffekte aus kommunaler Zusammenarbeit werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene gilt es zu fördern. Link zum Original
  21. Die zweite Phase der Kommunal- und Verwaltungsreform gilt als wichtiges Reformprojekt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die zweite Phase der Kommunal- und Verwaltungsreform ist auch vor diesem Hintergrund ein wichtiges Reformprojekt. Link zum Original
  22. Es wird geprüft, ob eine stärkere Koordination oder Bündelung die Verwaltung kommunaler Kredite sicherer und effizienter macht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aber auch weitere Optionen werden geprüft, beispielsweise, ob eine stärkere Koordination oder Bündelung mehr Sicherheit und Effizienz bei der Verwaltung von Krediten der Kommunen schaffen kann. Link zum Original
  23. Förderprogramme sollen zweckmäßig sein, interkommunale Zusammenarbeit berücksichtigen und die Finanzkraft der Kommunen einbeziehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Förderprogramme sollen die richtigen Anreize setzen. Sie müssen zweckmäßig sein, interkommunale Zusammenarbeit positiv berücksichtigen und die Finanzkraft der Kommunen einbeziehen. Wir werden die Förderrichtlinien des Landes auf diese Kriterien überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Link zum Original
  24. Die Förderrichtlinien des Landes werden auf diese Kriterien überprüft und gegebenenfalls angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Förderprogramme sollen die richtigen Anreize setzen. Sie müssen zweckmäßig sein, interkommunale Zusammenarbeit positiv berücksichtigen und die Finanzkraft der Kommunen einbeziehen. Wir werden die Förderrichtlinien des Landes auf diese Kriterien überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Link zum Original
  25. Das Verhältnis von Zweckzuweisungen zu allgemeinen Zuweisungen von 30 zu 70 bleibt bestehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das vorhandene Verhältnis Zweckzuweisungen zu Gunsten der allgemeinen Zuweisungen von 30:70 soll bestehen bleiben. Link zum Original
  26. Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 wird weiter umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland- Pfalz (Kl 3.0) wird weiterhin umgesetzt. Link zum Original
  27. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ werden bei weiteren Maßnahmen geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ sollen bei weiteren Maßnahmen im Bereich der Kommunalen Finanzen geprüft werden. Link zum Original
  28. Die kommunalen Strukturen werden zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse fortentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 104 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zur aktiven Gestaltung des demografischen Wandels, zur weiteren Stärkung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft der Kommunen in Rheinland-Pfalz bedarf es der Fortentwicklung der kommunalen Strukturen. Link zum Original
  29. Die erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 104 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass diese erste Stufe der KVR fortgesetzt wird. Daran wird sich die zweite Stufe der KVR auf der Grundlage der Ergebnisse der bereits in Auftrag gegebenen Gutachten anschließen. Link zum Original
  30. Auf Grundlage der beauftragten Gutachten schließt sich die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform an.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 104 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass diese erste Stufe der KVR fortgesetzt wird. Daran wird sich die zweite Stufe der KVR auf der Grundlage der Ergebnisse der bereits in Auftrag gegebenen Gutachten anschließen. Link zum Original
  31. Der Beteiligungsprozess zur zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform findet unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bürgerinnen und Bürger statt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Gutachten werden auch Vorschläge beinhalten, wie die zweite Stufe der KVR durch einen Beteiligungsprozess begleitet werden kann. Dieser konsultative Beteiligungsprozess soll unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Link zum Original
  32. Zum Erhalt der Daseinsvorsorge werden interkommunale Kooperationen initiiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Lebensqualität durch vielfältige Einrichtungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu erhalten, müssen nicht nur lokale Prozesse sondern auch interkommunale Kooperationen initiiert werden. Bestehende bürokratische Hürden interkommunaler Zusammenarbeit sollen dazu überwunden werden. Link zum Original
  33. Die Struktur der kommunalen Förderprogramme wird effizienter, wirtschaftlicher und nachhaltiger gestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Struktur der kommunalen Förderprogramme soll effizienter, wirtschaftlicher und nachhaltiger werden. Link zum Original
  34. Der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung bleibt in den Zielen der kommunalen Förderprogramme verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Folgende Aspekte wollen wir in den Förderzielen erhalten und auch weiterhin verankern: Innen- vor Außenentwicklung, Förderung von kommunalen Verbünden und interkommunalen Kooperationen, Sicher ung von Versorgung, Pflege und Mobilität sowie im Bereich der Städtebauförderung die Einbettung in quartiersbezogene Konzepte zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe. Link zum Original
  35. Die Förderung kommunaler Verbünde und interkommunaler Kooperationen bleibt ein Förderziel.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Folgende Aspekte wollen wir in den Förderzielen erhalten und auch weiterhin verankern: Innen- vor Außenentwicklung, Förderung von kommunalen Verbünden und interkommunalen Kooperationen, Sicher ung von Versorgung, Pflege und Mobilität sowie im Bereich der Städtebauförderung die Einbettung in quartiersbezogene Konzepte zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe. Link zum Original
  36. Die Sicherung von Versorgung, Pflege und Mobilität bleibt ein Ziel der kommunalen Förderprogramme.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Folgende Aspekte wollen wir in den Förderzielen erhalten und auch weiterhin verankern: Innen- vor Außenentwicklung, Förderung von kommunalen Verbünden und interkommunalen Kooperationen, Sicher ung von Versorgung, Pflege und Mobilität sowie im Bereich der Städtebauförderung die Einbettung in quartiersbezogene Konzepte zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe. Link zum Original
  37. Die Bewerbung des Oberen Mittelrheintals um die Bundesgartenschau 2031 wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um einen wichtigen Impuls für die zukünftige Entwicklung des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintals zu geben, unterstützen die Koalitionspartner die Bewerbung der Region um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2031. Die Bewerbung wird durch die Entwicklungsagentur verantwortlich betreut. Link zum Original
  38. Die Entwicklungsagentur betreut die Bewerbung um die Bundesgartenschau 2031 verantwortlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einen wichtigen Impuls für die zukünftige Entwicklung des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintals zu geben, unterstützen die Koalitionspartner die Bewerbung der Region um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2031. Die Bewerbung wird durch die Entwicklungsagentur verantwortlich betreut. Link zum Original
  39. Der Investitionsstock fördert vorrangig Projekte, die die Lebensqualität sichern, die regionale Infrastruktur verbessern und Arbeitsplatzeffekte haben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 106 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Investitionsstock leistet seinen Beitrag dazu, die Wirtschaftskraft gerade in strukturschwachen Kommunen zu erhalten und eine Stabilisierung der Infrastruktur zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen Projekte, die die Qualität des Lebensraums sichern, die regionale Infrastruktur nachhaltig verbessern und Arbeitsplatzeffekte haben. Link zum Original
  40. Ziel der Landesplanung ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist dabei die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen. Link zum Original
  41. Die Landesregierung setzt sich für die Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 106 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, das Konnexitätsprinzip auf der Bundesebene einzuführen. Link zum Original
  42. Konversionsmaßnahmen zur Fortentwicklung der betroffenen Kommunen werden weiterhin unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 106 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch weiter hin Konversionsmaßnahmen zur Fortentwicklung der betroffenen Kommunen unterstützen. Link zum Original
  43. Landkreise, kreisfreie Städte und Behindertenbeauftragte werden bei einer strukturierten Entwicklungsplanung für Inklusion unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Stärkung der Entwicklung von Inklusion auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die jeweiligen Behindertenbeauftragten und -beiräte sowie sonstige sachbefasste Stellen – insbesondere der Kreise ntwicklung – im Rahmen einer strukturierten Entwicklungsplanung die Inklusion in ihrem Gemeinwesen voranzubringen. Link zum Original
  44. Die Lasten der Eingliederungshilfe werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen angemessen verteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei müssen die Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen angemessen verteilt werden, deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für ein modernes, an Inklusion und Selbstbestimmung ausgerichtetes Bundesteilhabegesetz ein, um die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesys tem herauszulösen. Mit dem Gesetz wollen wir das Budget für Arbeit gesetzlich absichern und das persönliche Budget weiter stärken. Link zum Original
  45. Bei fehlender Einigung in grundsätzlichen Fragen enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt werden kann, wird sich das Land der Stimme enthalten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD RP 32, Grüne RP 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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