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Der Vertrag enthält 77 von 1.816 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 77
  1. Die besondere Verantwortung der Kommunen bei Integrations- und Bildungsaufgaben wird angemessen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Integration gelingt vor Ort. Die Kommunen sind für die Landesregierung deshalb unverzichtbare Partner, deren besondere Verantwortung im Bereich der Integrations- und Bildungsaufgaben wir angemessen berücksichtigen werden. Link zum Original
  2. Noch im laufenden Jahr wird die Finanzausstattung der Kommunen verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wird von den Partnern gemeinsam festgestellt, dass noch in diesem Jahr die Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, zusätzliche Neueinstellungen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie der Polizei und ein Einstieg beim KiFöG (Entlastung der Eltern mindestens in Höhe der vom Bund für das Betreuungsgeld zur Verfügung gestellten Mittel sowie der nach § 12 Absatz 4 KiFöG bisher nicht berücksichtigten Tarifentwicklung) erfolgen soll. Link zum Original
  3. Möglichst viele Angelegenheiten sollen auf kommunaler Ebene geregelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Partner stimmen wir darin überein, dass möglichst viele Angelegenheiten auf kommunaler Ebene geregelt werden sollen. Link zum Original
  4. Das Regierungshandeln folgt dem Subsidiaritätsprinzip; was vor Ort geregelt werden kann, wird nicht zentral geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch deshalb soll unser eigenes Handeln stets vom Grundsatz der Subsidiarität geprägt sein: Was vor Ort geregelt werden kann, soll vor Ort und nicht zentral geregelt werden. Was die oder der Einzelne tun kann, soll ihr oder ihm nicht von „oben“ vorgeschrieben werden. Link zum Original
  5. Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen wird zeitnah und auskömmlich finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden für eine zeitnahe auskömmliche Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung in den Kommunen sorgen, damit die Kommunen diese Aufgaben wahrnehmen können, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen. Link zum Original
  6. Die Konsultationsvereinbarung zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden von 2007 wird aktualisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Ausgestaltung von Art. 87 Abs. 3 und Art. 88 der Landesverfassung haben Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände am 7. November 2007 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die zwischen Land und Kommunen verlässliche Finanzbeziehungen garantieren und mögliche Rechtsstreitigkeiten verhindern soll. Wir bekennen uns zu dieser Vereinbarung, werden diese aktualisieren und im Rahmen dieser Konsultation die Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen gestalten. Link zum Original
  7. Die Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen wird im Rahmen der Konsultation nach der Konsultationsvereinbarung gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Ausgestaltung von Art. 87 Abs. 3 und Art. 88 der Landesverfassung haben Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände am 7. November 2007 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die zwischen Land und Kommunen verlässliche Finanzbeziehungen garantieren und mögliche Rechtsstreitigkeiten verhindern soll. Wir bekennen uns zu dieser Vereinbarung, werden diese aktualisieren und im Rahmen dieser Konsultation die Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen gestalten. Link zum Original
  8. Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung wird zu einer strikten Konnexitätspflicht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung wird in Richtung einer strikten Konnexitätspflicht weiterentwickelt. Link zum Original
  9. Das Konnexitätsprinzip wird in den Fachgesetzen umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Umsetzung des Konnexitätsprinzipes dementsprechend in den Fachgesetzen umsetzen. Link zum Original
  10. Ein allgemeiner Verweis auf das Finanzausgleichsgesetz zur Erfüllung der Konnexität unterbleibt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein allgemeiner Verweis auf das Finanzausgleichsgesetz wird nicht erfolgen. Link zum Original
  11. Die kommunale Selbstverwaltung wird erhalten und fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vertragsparteien bekennen sich zum Erhalt und zur Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung. Link zum Original
  12. Kommunalpolitisches Engagement wird als Keimzelle der Demokratie gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern das kommunalpolitische Engagement als Keimzelle der Demokratie. Link zum Original
  13. Die Fortbildung kommunaler Mandatsträger durch die Landeszentrale für politische Bildung wird verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine verstärkte Förderung der Fortbildung kommunaler Mandatsträger durch die Landeszentrale für politische Bildung ist zielführend. Link zum Original
  14. Die Fortbildungsseminare der Landeszentrale für politische Bildung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung werden weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landeszentrale für politische Bildung hat in der Vergangenheit in Kooperation mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. Fortbildungsseminare angeboten, die weitergeführt werden sollen. Link zum Original
  15. Das Kommunalverfassungsgesetz wird zur Stärkung von Demokratie und Transparenz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Kommunalverfassungsgesetz werden wir im Sinne der Stärkung von Demokratie und Transparenz weiterentwickeln. Link zum Original
  16. Ortschaften unter 300 Einwohnern erhalten ab 2019 die Möglichkeit, einen gewählten Ortschaftsrat oder Ortsvorsteher zu haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Kommunalverfassungsgesetz für Ortschaften unter 300 Einwohner ab 2019 ebenfalls die Möglichkeit einräumen, einen gewählten Ortschaftsrat oder einen gewählten Ortsvorsteher zu haben. Link zum Original
  17. In Stadtteilen können Ortschaftsräte gegründet und gewählt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden es auch ermöglichen, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu gründen und zu wählen. Link zum Original
  18. Für die Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger durch die Hauptverwaltungsbeamten wird eine gesetzliche Frist eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen eine gesetzliche Frist zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ein. Link zum Original
  19. Auch in nichtbeschließenden kommunalen Ausschüssen können Bürgerfragestunden stattfinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in nichtbeschließenden kommunalen Ausschüssen können zukünftig Bürgerfragestunden stattfinden. Link zum Original
  20. Eine Stärkung der Kontroll- und Informationsrechte kommunaler Mandatsträger gegenüber kommunalen Beteiligungen und Zweckverbänden wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ferner werden wir prüfen, die Kontroll- und Informationsrechte kommunaler Mandatsträger in Bezug auf kommunale Beteiligungen und Zweckverbände zu stärken. Link zum Original
  21. Die Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes erfolgen unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Mandatsträger.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Änderungen des KVG werden unter breiter Einbeziehung des Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Mandatsträger erfolgen. Link zum Original
  22. Die bestehenden Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den bestehenden Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht. Link zum Original
  23. Kommunalabgaben sollen fair und rechtssicher erhoben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner treten für eine faire und rechtssichere Erhebung der Kommunalabgaben ein. Link zum Original
  24. Bis zur gerichtlichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG wird die Einziehung der Beiträge ausgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG wollen wir ein Moratorium der Einziehung der Beiträge, bis die gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Rechtsfrage abgeschlossen sind. Wir werden die Aufgabenträger rechtlich in die Lage versetzen, ein solches Moratorium umzusetzen. Link zum Original
  25. Die Aufgabenträger werden rechtlich in die Lage versetzt, ein Moratorium der Beitragseinziehung umzusetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG wollen wir ein Moratorium der Einziehung der Beiträge, bis die gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Rechtsfrage abgeschlossen sind. Wir werden die Aufgabenträger rechtlich in die Lage versetzen, ein solches Moratorium umzusetzen. Link zum Original
  26. Die Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung wird gelockert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich werden wir die Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung lockern und die Möglichkeit eröffnen, von der Erhebung von Beiträgen abzusehen. Link zum Original
  27. Kommunen erhalten die Möglichkeit, von der Erhebung von Beiträgen für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung abzusehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich werden wir die Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung lockern und die Möglichkeit eröffnen, von der Erhebung von Beiträgen abzusehen. Link zum Original
  28. Die Verweisungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Abgabenordnung werden durch eigenständige landesrechtliche Regeln ersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältige unflexible Verweisung des KAG auf die Abgabenordnung werden wir zugunsten von eigenständigen landesrechtlichen Regeln aufgeben. Link zum Original
  29. Die Feuerschutzsteuer wird wieder in höherem Umfang an die Gemeinden ausgezahlt, damit sie ihre Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erfüllen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit die Kommunen ihren Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz vollumfänglich nachkommen können, ist die Feuerschutzsteuer wieder in höherem Umfang an die Gemeinden auszuzahlen. Link zum Original
  30. Die Kommunen erhalten eine angemessene finanzielle Grundlage.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegen Politikverdrossenheit und für ein attraktives Lebensumfeld brauchen wir starke Kommunen mit einer angemessenen finanziellen Grundlage. Link zum Original
  31. Die Bemühungen der Ministerpräsidenten um eine Reform des Länderfinanzausgleichs werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner unterstützen deshalb die gemeinsamen Bemühungen der Ministerpräsidenten für eine Reform des Länderfinanzausgleichs. Link zum Original
  32. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts wird eine auskömmliche Finanzausstattung der Länder unabhängig von ihrer Finanzkraft angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Auslaufen des Solidarpakts ist weiterhin eine auskömmliche Finanzausstattung erforderlich, die die Länder unabhängig von ihrer eigenen Finanzkraft in die Lage versetzt, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen und das Neuverschuldungsverbot einzuhalten. Link zum Original
  33. Die Selbstverwaltung von Städten, Gemeinden und Landkreisen wird bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich ausdrücklich zur Selbstverwaltung in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen. Link zum Original
  34. Die Kommunen erhalten in der Legislaturperiode eine deutlich verbesserte Finanzausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu erhalten die Kommunen in der neuen Legislaturperiode eine deutlich verbesserte Finanzausstattung. Link zum Original
  35. Das Finanzausgleichsgesetz bleibt aufgabenorientiert und wird in zwei Schritten einfach, verständlich, anreizfreundlich und auskömmlich weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Finanzausgleichsgesetz bleibt aufgabenorientiert, wird aber in zwei Schritten einfach, verständlich, anreizfreundlich und auskömmlich weiterentwickelt: Link zum Original
  36. Die Finanzausgleichsmasse 2016 wird durch eine besondere Zuweisung von 80 Millionen Euro auf 1.526 Millionen Euro erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zunächst wird die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2016 durch Bereinigung systemischer Fehler (sog. „Benchmark“, gekürzter Tilgungsanteil, angerechnete Bundesentlastung) um eine weitere besondere Zuweisung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft in Höhe von 80 Mio. Euro auf 1.526 Mio. Euro erhöht. Link zum Original
  37. Die Finanzausgleichsmasse wird für 2017 bis 2021 auf 1.628 Millionen Euro festgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Jahre 2017 bis 2021 wird die Finanzausgleichsmasse auf 1.628 Mio. Euro festgeschrieben und wie folgt aufgeteilt: Link zum Original
  38. Der Ausgleichsstock im Finanzausgleich beträgt 40 Millionen Euro.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausgleichsstock 40 Mio. Euro, Link zum Original
  39. Die Investitionspauschale im Finanzausgleich beträgt 150 Millionen Euro.

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    Wortlaut im Vertrag
    Investitionspauschale 150 Mio. Euro, Link zum Original
  40. Die Auftragskostenpauschale für den übertragenen Wirkungskreis beträgt 23 Prozent der Finanzausgleichsmasse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auftragskostenpauschale (übertragener Wirkungskreis) in Höhe von 23 Prozent der Finanzausgleichsmasse sowie Link zum Original
  41. Schlüsselzuweisungen und besondere Ergänzungszuweisungen für den eigenen Wirkungskreis erhalten den Restbetrag der Finanzausgleichsmasse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schlüsselzuweisungen und besondere Ergänzungszuweisungen (eigener Wirkungskreis) in Höhe des Restbetrages. Link zum Original
  42. Die Teilmassen werden nach den proportionalen Anteilen des Finanzausgleichsgesetzes 2016 auf die kommunalen Gruppen verteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verteilung der Teilmassen auf die einzelnen kommunalen Gruppen erfolgt auf der Grundlage und nach den jeweiligen proportionalen Anteilen des geltenden Finanzausgleichsgesetzes 2016. Link zum Original
  43. Die Steuerkraftzahlen bei den Realsteuern werden auf fiktive Hebesätze umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Steuerkraftzahlen bei den Realsteuern werden vom Durchschnitt der gewogenen Hebesätze auf fiktive Hebesätze umgestellt, um hierüber weitere Anreize für die einzelnen Kommunen zu geben, ihre Haushaltssituation eigenständig zu gestalten. Link zum Original
  44. Die allgemeine Finanzausgleichsumlage wird gezielt steuerschwächeren kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die von allen Gemeinden gezahlte allgemeine Finanzausgleichsumlage soll gezielt den steuerschwächeren kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  45. Verbandsgemeinden erhalten eigene Schlüsselzuweisungen für ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbandsgemeinden sollen eigene Schlüsselzuweisungen für ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben nach § 90 Abs. 1 KVG in erforderlicher Höhe erhalten. Link zum Original
  46. Die Kreisumlage wird auf die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des Vorjahres als Umlagegrundlage umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage werden auf die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vergangenen Jahres umgestellt. Link zum Original
  47. Zum Ende der Legislaturperiode wird der kommunale Finanzbedarf überprüft, um die Finanzausgleichsmasse für die folgende Periode zu bestimmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Ende der Legislaturperiode streben wir eine Überprüfung des kommunalen Finanzbedarfs mit dem Ziel an, eine auskömmliche Finanzausgleichsmasse für die dann folgende Legislaturperiode zu bestimmen. Link zum Original
  48. Die Konsultationsvereinbarung zum Konnexitätsgrundsatz wird für die neue Legislaturperiode aktualisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die geltende Konsultationsvereinbarung zur Ausgestaltung des Konnexitätsgrundsatzes wird daher für die neue Legislaturperiode aktualisiert. Link zum Original
  49. Die Finanzstrukturkommission aus Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden dient als Beratungsgremium in finanzpolitischen Fragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Beratungsgremium in allen finanzpolitischen Fragen dient auf Landesebene die Finanzstrukturkommission mit Vertretern der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Link zum Original
  50. Die Kommunalisierung bisher staatlich wahrgenommener Aufgaben wird umfassend geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu soll auch die Kommunalisierung bisher staatlich wahrgenommener Aufgaben umfassend geprüft werden. Link zum Original
  51. Die Förderpolitik dient dazu, eine eigenständige tragfähige Entwicklung in den großen Städten und im ländlichen Raum zu fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner betrachten die Förderpolitik als eine wichtige Stellschraube, um die Entwicklung des Landes weiter voranzubringen und eine eigenständige tragfähige Entwicklung in den großen Städten und im ländlichen Raum zu fördern. Link zum Original
  52. Die Förderpolitik orientiert sich verstärkt an ökologischen und nachhaltigen Kriterien, insbesondere an Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderpolitik soll sich verstärkt an ökologischen und nachhaltigen Kriterien orientieren, insbesondere an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und der Schonung der Ressourcen sehen wir dafür einen Ansatz. Link zum Original
  53. Der fondsübergreifende Strategieansatz der Förderpolitik wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der fondsübergreifende Strategieansatz ist konsequent fortzusetzen. Link zum Original
  54. Doppelzuständigkeiten von Investitionsbank und Landesverwaltungsamt bei Aufsichtsfunktionen gegenüber den Kommunen werden zurückgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    soll eine klarere Aufgabenabgrenzung zwischen Investitionsbank und Landesverwaltungsamt vorgenommen werden. Hierzu zählt auch die Rückführung von Doppelzuständigkeiten bei Aufsichtsfunktionen gegenüber den Kommunen. Link zum Original
  55. Im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden Regionalbudgets für Landkreise und kreisfreie Städte eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Spielraum für eigene Schwerpunktsetzungen einzuräumen, streben die Koalitionspartner an, innerhalb der Rahmenbedingungen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds die Einrichtung von Regionalbudgets vorzusehen. Link zum Original
  56. Der Einsatz von ESF-Mitteln für die Integration von Flüchtlingen wird regionalisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 47 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Integration von Flüchtlingen einzusetzen. Dabei wird ebenso eine Regionalisierung angestrebt. Link zum Original
  57. Regionalbudgets aus der Wirtschaftsförderung werden zur Stärkung der eigenständigen Regionalentwicklung verstärkt genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wollen wir das Instrument der Regionalbudgets aus der Wirtschaftsförderung zur Stärkung der eigenständigen Regionalentwicklung zukünftig verstärkt nutzen. Link zum Original
  58. Die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Regionen ist grundlegendes Anliegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Trotz ihrer Unterschiedlichkeit bleibt die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen bei aller Vielfalt unserer Regionen unser grundlegendes Anliegen. Link zum Original
  59. Im ländlichen Raum werden keine weiteren Erhöhungen kommunaler Standards der Daseinsvorsorge, etwa bei Ausstattungsvorschriften für Kitas, zugelassen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum müssen sich zukunftsfähig ausrichten und weiterentwickeln. Dazu gehört es, im ländlichen Raum keine weitere Erhöhung von Standards der Daseinsvorsorge im kommunalrechtlichen Sinn, wie z. B. hinsichtlich der Ausstattungsvorschriften von Kindertagesstätten zuzulassen und die Entbürokratisierung voranzutreiben. Link zum Original
  60. Die regionale Mitsprache wird durch Stärkung der Regionalplanung und der Regionalen Planungsgemeinschaften erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionale Mitsprache soll erhöht werden, insbesondere über die Stärkung der Regionalplanung und die Unterstützung der Regionalen Planungsgemeinschaften. Link zum Original
  61. Das Regionalbudget wird ausgebaut und in der neuen EU-Förderperiode von Beginn an im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum programmiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Mittel des Regionalbudgets soll ausgebaut und in der neuen EU-Förderperiode von Beginn an in den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) programmiert werden. Link zum Original
  62. Das Braunkohlerevier soll Industriestandort bleiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das jetzige Braunkohlerevier in Sachsen-Anhalt soll auch in der Zukunft Industriestandort bleiben. Link zum Original
  63. Für den Strukturwandel im Braunkohlerevier wird mit allen Beteiligten ein sozialverträgliches Zukunftsszenario erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition für den notwendigen wirtschaftlichen Strukturwandel gemeinsam mit allen Beteiligten ein sozialverträgliches Zukunftsszenario erarbeiten und diesen im Rahmen der Wirtschaftsförderung besonders unterstützen. Link zum Original
  64. Das Zukunftsszenario für das Braunkohlerevier wird in der Wirtschaftsförderung besonders unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition für den notwendigen wirtschaftlichen Strukturwandel gemeinsam mit allen Beteiligten ein sozialverträgliches Zukunftsszenario erarbeiten und diesen im Rahmen der Wirtschaftsförderung besonders unterstützen. Link zum Original
  65. Demografischer Wandel, Fachkräftesicherung, Familienfreundlichkeit, ländliche Entwicklung, Geschlechtergerechtigkeit und Integration werden in einer Steuerungsgruppe der Landesregierung zu einer ressortübergreifenden Entwicklungsstrategie gebündelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die übergreifenden strategischen Aspekte des demografischen Wandels, der Fachkräftesicherung, der Familienfreundlichkeit, der Entwicklung des ländlichen Raums (Daseinsvorsorge), der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Integration künftig in einer Steuerungsgruppe der Landesregierung bündeln und zu einer ressortübergreifenden Entwicklungsstrategie zusammenfassen. Link zum Original
  66. Die Versorgungsstrukturen, besonders im ländlichen Raum, werden zukunftsfähig ausgerichtet und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgungsstrukturen in ganz Sachsen-Anhalt und insbesondere im ländlichen Raum sind zukunftsfähig auszurichten und weiterzuentwickeln. Dazu gehört es auch, nach Möglichkeit Standards anzupassen und Vorgaben zu vereinfachen. Link zum Original
  67. Die Förderkonzepte der städtischen und ländlichen Entwicklung werden stärker aufeinander abgestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus gilt es, die unterschiedlichen Förderkonzepte der städtischen und ländlichen Entwicklung stärker als bisher aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  68. Die Siedlungsstruktur wird räumlich konzentriert und gebündelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wesentliches Ziel der Landesregierung ist es, die Siedlungsstruktur räumlich zu konzentrieren und zu bündeln sowie Erreichbarkeits- und Tragfähigkeitskriterien flexibel an regionalen Erfordernissen auszurichten. Link zum Original
  69. Erreichbarkeits- und Tragfähigkeitskriterien werden flexibel an regionalen Erfordernissen ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wesentliches Ziel der Landesregierung ist es, die Siedlungsstruktur räumlich zu konzentrieren und zu bündeln sowie Erreichbarkeits- und Tragfähigkeitskriterien flexibel an regionalen Erfordernissen auszurichten. Link zum Original
  70. Standortentscheidungen werden auf Grundlage des Zentrale-Orte-Konzepts gesteuert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage für die Steuerung von Standortentscheidungen ist das Zentrale-Orte-Konzept. Link zum Original
  71. Die Landesentwicklung stellt sich den Folgen des demografischen Wandels, besonders in den ländlichen Räumen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesentwicklung hat sich auch den Folgen des demografischen Wandels zu stellen und insbesondere in den ländlichen Räumen zu gestalten. Link zum Original
  72. Angestrebt wird eine langfristig stabile Bevölkerungsentwicklung durch umfassende Kinder- und Familienfreundlichkeit und eine lebendige Willkommenskultur.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt setzt auf eine langfristig stabile Bevölkerungsentwicklung. Dazu braucht Sachsen-Anhalt eine umfassende Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie eine lebendige Willkommenskultur. Link zum Original
  73. Die ländlichen Räume werden durch Stärkung zentraler Haltefaktoren stabilisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien wollen eine entschlossene Politik zur Stabilisierung der ländlichen Räume durch Stärkung zentraler Haltefaktoren. Link zum Original
  74. Das Förderprogramm Demografie wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Förderprogramm Demografie wird fortgeführt. Link zum Original
  75. Die Förderpolitik wird auf Projekte auf Basis integrierter Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepte konzentriert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderpolitik ist auf Projekte auf Basis Integrierter Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepte zu konzentrieren. Link zum Original
  76. Für alle Gemeinden werden integrierte gemeindliche Entwicklungskonzepte erarbeitet oder fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben die Erarbeitung bzw. Fortsetzung Integrierter Gemeindlicher Entwicklungskonzepte für alle Gemeinden an. Link zum Original
  77. Zur Stärkung der Europafähigkeit der Kommunen werden verstärkt Angebote, unter anderem zum Erwerb von Sprachkompetenzen, gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 135 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Europafähigkeit der Kommunen zu stärken, sollen auch hier verstärkt Angebote unter anderem zur Erlangung von Sprachkompetenzen gemacht werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 15, SPD 8, Grüne 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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