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Der Vertrag enthält 60 von 1.026 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 60
  1. Für Erhalt und Entwicklung prioritärer denkmalgeschützter Bergbauanlagen ist ein Engagement der öffentlichen Hand vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die denkmalgeschützten Anlagen des Saarbergbaus werden zurzeit gutachterlich untersucht und priorisiert. Für den Erhalt und die Entwicklung der prioritären Anlagen wird ein Engagement der öffentlichen Hand erforderlich werden. Dabei muss zwischen Anlagen mit touristischem Potenzial und solchen mit regionalpolitisch-kultureller Dimension differenziert werden. Link zum Original
  2. Bei denkmalgeschützten Bergbauanlagen wird zwischen Anlagen mit touristischem Potenzial und solchen mit regionalpolitisch-kultureller Bedeutung unterschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die denkmalgeschützten Anlagen des Saarbergbaus werden zurzeit gutachterlich untersucht und priorisiert. Für den Erhalt und die Entwicklung der prioritären Anlagen wird ein Engagement der öffentlichen Hand erforderlich werden. Dabei muss zwischen Anlagen mit touristischem Potenzial und solchen mit regionalpolitisch-kultureller Dimension differenziert werden. Link zum Original
  3. Die Industrie- und Bergbaugeschichte des Saarlandes bildet nach 2012 einen inhaltlichen Schwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Jahr 2012 wird die Industriegeschichte, die Geschichte des Bergbaus und der Bergleute, der Saarhütten und Hüttenarbeiter, die eng verbunden mit der Kultur und Tradition unseres Landes und die Wurzel unserer saarländischen Identität ist, einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden. Dieses Erbe werden wir bewahren. Link zum Original
  4. Das industrie- und bergbaugeschichtliche Erbe des Saarlandes wird bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Jahr 2012 wird die Industriegeschichte, die Geschichte des Bergbaus und der Bergleute, der Saarhütten und Hüttenarbeiter, die eng verbunden mit der Kultur und Tradition unseres Landes und die Wurzel unserer saarländischen Identität ist, einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden. Dieses Erbe werden wir bewahren. Link zum Original
  5. Ein Schwerpunkt der Barrierefreiheit liegt bei den Medien, insbesondere beim Saarländischen Rundfunk.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung setzt sich weiterhin für möglichst weitgehende Barrierefreiheit in allen Bereichen ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Medien, insbesondere im öffentlich-rechtlichen Bereich (Saarländischer Rundfunk). Link zum Original
  6. Die Landesregierung strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften besonders im Bildungs- und Sozialbereich an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung ist an einer positiven und zielorientierten Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchen sowie auch anderen Religionsgemeinschaften sehr interessiert. Diese Zusammenarbeit betrifft in besonderer Weise die Schnittstellen im Bildungssektor und im sozialen Bereich. Link zum Original
  7. An die Opfer des Gestapo-Lagers Neue Bremm sowie an Verfolgung und Widerstand an der Saar wird erinnert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung in Bezug auf das dunkle Kapitel der NS- Geschichte. Zu erinnern ist an die Opfer des Gestapo-Lagers Neue Bremm, an Verfolgung und Widerstand an der Saar. Link zum Original
  8. Die kulturellen Leuchttürme des Landes werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern die kulturellen Leuchttürme unseres Landes. Link zum Original
  9. Das Saarländische Staatstheater bleibt als Drei-Sparten-Haus erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarländische Staatstheater soll als Drei-Sparten-Haus erhalten bleiben; allerdings ist eine engere Verzahnung mit Spitzenakteuren, wie etwa der Deutschen Radiophilharmonie bzw. mit der Hochschule für Musik, zu prüfen. Link zum Original
  10. Eine engere Verzahnung des Staatstheaters mit der Deutschen Radiophilharmonie und der Hochschule für Musik wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarländische Staatstheater soll als Drei-Sparten-Haus erhalten bleiben; allerdings ist eine engere Verzahnung mit Spitzenakteuren, wie etwa der Deutschen Radiophilharmonie bzw. mit der Hochschule für Musik, zu prüfen. Link zum Original
  11. Die Amateurkulturszene wird in ihrer Wirkung gewürdigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die vielfältige Amateurkulturszene darf in ihrer Wirkung nicht unterschätzt werden. Link zum Original
  12. Kleine Kulturinitiativen, darunter studentische Initiativen an HfM Saar und HBK Saar, werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch kleine Initiativen müssen ihren EntfaItungsraum haben – die Förderung von Initiativen der Studierenden an der Hochschule für Musik (HfM Saar) und der Hochschule für Bildende Künste (HBK Saar) ist ein Teil davon. Link zum Original
  13. Eine Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Projekt „Bühne Frei“ zur Förderung freier Theater wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf die Förderung der freien Szene soll geprüft werden, ob das Saarland mit dem Projekt „Bühne Frei“ (Aufführungsförderung für professionelle freie Theater in Rheinland Pfalz) kooperieren kann. Link zum Original
  14. Lesekultur, Bibliotheken und Mediatheken sollen besonders gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Lesekultur, Bibliotheken und Mediatheken legen vielfach den Grundstein für kulturelle Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung. Link zum Original
  15. Mit Bibliotheken, Schulträgern, Kirchen und Kommunen wird eine Strategie zur Weiterentwicklung der Bibliothekslandschaft erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die „Versorgung in der Fläche“ mit Bibliotheken sicherzustellen, werden wir Gespräche mit Bibliotheken, Schulträgern, Pfarreien, den Bistümern und den Kommunen führen, um eine übergreifende Strategie zur Weiterentwicklung der Bibliothekslandschaft zu entwickeln. Link zum Original
  16. Kinder- und Jugendtheater werden weiterhin gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Kinder- und Jugendtheater leisten einen wichtigen Beitrag in der kulturellen Bildung; deshalb werden sie weiterhin gefördert. Link zum Original
  17. Die Industriekultur bleibt fester Bestandteil der Kulturpolitik des Landes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Industriekultur spielt seit langem eine große Rolle in der Kulturpolitik des Landes und bleibt auch weiterhin ein fester Bestandteil. Link zum Original
  18. Die Industriekultur wird konzeptionell abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Industriekultur soll für die Zukunft konzeptionell abgesichert werden. Die Kommunen und die privaten Träger werden daran inhaltlich beteiligt. Link zum Original
  19. Kommunen und private Träger werden an der Konzeption der Industriekultur inhaltlich beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Industriekultur soll für die Zukunft konzeptionell abgesichert werden. Die Kommunen und die privaten Träger werden daran inhaltlich beteiligt. Link zum Original
  20. Nach 2012 wird die Geschichte von Bergbau und Hüttenwesen ein inhaltlicher Schwerpunkt der Kulturpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Jahr 2012 – dem Jahr der Schließung des Bergwerks Saar – wird die Industriegeschichte, die Geschichte des Bergbaus und der Bergleute, der Saarhütten und Hüttenarbeiter, die eng verbunden mit der Kultur und Tradition unseres Landes und die Wurzel unserer saarländischen Identität ist, einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden. Link zum Original
  21. Die Erinnerung an den Bergbau und die Anerkennung der Bergleute sollen fester kultureller Bestandteil des Landes werden, einschließlich des Bewusstseins für Bergbauschäden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb sollen die Erinnerung an den Bergbau und die Anerkennung für die Menschen, die ihn betrieben haben, zu einem festen kulturellen Bestandteil der Lebenswirklichkeit unseres Landes werden; dazu gehört auch, dass Bewusstsein um die durch den Bergbau herbeigeführten Schäden. Link zum Original
  22. Für den Erhalt von Zeugnissen des Bergbaus wird eine Prioritätenliste erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden aber nicht alle Zeugnisse des Bergbaus erhalten können. Deshalb soll eine Prioritätenliste erarbeitet werden. Link zum Original
  23. Die Ausstellung „Das Erbe der Bergleute“ in Reden wird gefördert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als zentrales Element der Erinnerungskultur möchten wir die Ausstellung „Das Erbe der Bergleute“ in Reden fördern und weiterentwickeln. Link zum Original
  24. Die IKS stellt mittelfristig ihr operatives Geschäft ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da die IKS ihr eigentliches Arbeitsgebiet zwischenzeitlich abgearbeitet hat, wird sie mittelfristig ihr operatives Geschäft einstellen. Link zum Original
  25. Das Denkmalschutzgesetz wird unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und mit Stärkung des Denkmalrates novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird das Denkmalschutzgesetz unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und der Stärkung des Denkmalrates novellieren. Link zum Original
  26. Die Kommunen werden am Denkmalschutz beteiligt, ohne die Untere Denkmalschutzbehörde wieder einzuführen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine kommunale Beteiligung ohne Wiedereinführung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Link zum Original
  27. Die Probleme der Vergangenheit bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz werden transparent aufgearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz werden wir die Probleme der Vergangenheit transparent und systematisch aufarbeiten. Link zum Original
  28. Die Organisationsstruktur der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz wird überprüft und neu geordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Strukturen der Stiftung werden wir neu ordnen und auf eine neue Grundlage stellen. Dazu werden wir zum einen die Organisationsstruktur der Stiftung im Kontext der saarländischen Kulturlandschaft auf den Prüfstand stellen und zum anderen die Rechtsgrundlage der Stiftung grundlegend verändern. Link zum Original
  29. Die Rechtsgrundlage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz wird grundlegend verändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Strukturen der Stiftung werden wir neu ordnen und auf eine neue Grundlage stellen. Dazu werden wir zum einen die Organisationsstruktur der Stiftung im Kontext der saarländischen Kulturlandschaft auf den Prüfstand stellen und zum anderen die Rechtsgrundlage der Stiftung grundlegend verändern. Link zum Original
  30. Der IV. Pavillon wird unter Einbindung der Landeshochbauverwaltung in angemessener Qualität fertiggestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bau des IV. Pavillons soll auf der Basis einer neuen Projektstruktur unter Einbindung der Landeshochbauverwaltung in einer angemessenen Qualität fertiggestellt werden. Dabei kommt es uns ebenso auf die Festlegung und Einhaltung eines zu definierenden Kostenrahmens an wie auf einen fest umrissenen Terminplan. Link zum Original
  31. Für den IV. Pavillon werden ein Kostenrahmen und ein fester Terminplan festgelegt und eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bau des IV. Pavillons soll auf der Basis einer neuen Projektstruktur unter Einbindung der Landeshochbauverwaltung in einer angemessenen Qualität fertiggestellt werden. Dabei kommt es uns ebenso auf die Festlegung und Einhaltung eines zu definierenden Kostenrahmens an wie auf einen fest umrissenen Terminplan. Link zum Original
  32. Weitere unvertretbare Kostensteigerungen beim IV. Pavillon werden nicht akzeptiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung ist nicht bereit, weitere unvertretbare Kostensteigerungen zu akzeptieren. Link zum Original
  33. Die baukulturellen Verbände werden in die Fassadengestaltung des Museums eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Fassadengestaltung messen wir für die Attraktivität des Museums und für seine Akzeptanz in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung bei, weshalb die baukulturellen Verbände eingebunden werden. Link zum Original
  34. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, offene Mediengesellschaft und wirtschaftliches Wachstum werden gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel unserer Medienpolitik ist, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Weichen für eine zukunftsfähige und offene Mediengesellschaft und wirtschaftliches Wachstum gestellt sind. Link zum Original
  35. Rundfunk, Medienwirtschaft, Journalisten, Medieninstitutionen und Bürger werden in die Gestaltung des Medienlands Saarland eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Medienwirtschaft, Journalistinnen und Journalisten, Medieninstitutionen und Bürgerinnen und Bürger wollen wir in die Gestaltung des Medienlands Saarland einbinden. Link zum Original
  36. Journalisten, Medieninstitutionen sowie Bürgerinnen und Bürger werden in die Gestaltung des Medienlands Saarland eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Journalistinnen und Journalisten, Medieninstitutionen und Bürgerinnen und Bürger wollen wir in die Gestaltung des Medienlands Saarland einbinden. Link zum Original
  37. Die Landesregierung bekennt sich zum dualen Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung bekennt sich zum dualen Rundfunksystem. Link zum Original
  38. Die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks und seine Entwicklungsgarantie auch im Bereich der neuen Medien werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Saarländischen Rundfunk kommt dabei eine herausgehobene Bedeutung als Medienbotschafter des Saarlandes sowie der deutsch-französischen Partnerschaft und der Großregion zu. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Information über saarländischen Themen, trägt zum Heimatgefühl der Bevölkerung bei und vermittelt die europäische Dimension unserer Region. Wir stehen deshalb zu dessen Eigenständigkeit und zu seiner Entwicklungsgarantie auch im Bereich der neuen Medien. Link zum Original
  39. Die Forderung der KEF, die Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten nach Auslaufen der Bonner und Hamburger Beschlüsse Ende 2014 rechtzeitig zu sichern, wird in der Ländergemeinschaft unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden wir die Forderung der KEF im 18. KEF-Bericht in der Ländergemeinschaft nachdrücklich unterstützen, „für die Zeit nach dem Auslaufen der ‘Bonner’ und ‘Hamburger Beschlüsse’ zum Ende des Jahres 2014 ist rechtzeitig sicherzustellen, damit auch die kleinen Anstalten in Ausübung ihrer Programmautonomie ihre Identität zu wahren, ihren Auftrag erfüllen und ein ausreichendes Programm zu gestalten und zu senden“. Link zum Original
  40. Saarländischer Rundfunk, ARD, ZDF und private Fernsehveranstalter werden aufgefordert, ihr Engagement für barrierefreie Rundfunkangebote in Abstimmung mit den Behindertenverbänden zu verstärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fordern den Saarländischen Rundfunk, aber auch die ARD, das ZDF sowie die privaten Fernsehveranstalter auf, im Interesse der Menschen mit Behinderungen ihr Engagement in Sachen barrierefreier Rundfunkangebote in Abstimmung mit den Behindertenverbänden zu verstärken. Link zum Original
  41. Die Medienpolitik soll klare Strukturen schaffen, um vor allem dem privaten Rundfunk faire Entwicklungschancen zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Medienpolitik will klare Strukturen, um vor allem dem privaten Rundfunk faire Entwicklungschancen zu ermöglichen. Link zum Original
  42. Regionalfensterprogramme und Drittfensterprogramme sollen beibehalten und gesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesicht der öffentlichen Aufgabe, die der Rundfunk in unserer Gesellschaft wahrnimmt, sprechen wir uns für die Beibehaltung und Sicherung von Regionalfensterprogrammen und sog. Drittfensterprogrammen aus. Link zum Original
  43. Die Berichterstattung aus dem Saarland in privaten bundesweiten Rundfunkangeboten, insbesondere durch Regionalfenster, soll ausgeweitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass die Berichterstattung aus dem Saarland in privaten bundesweiten Rundfunkangeboten – insbesondere durch Regionalfenster – ausgeweitet wird. Link zum Original
  44. Kinder- und Jugendmedienschutz soll vorrangig durch Angebote der Medienbildung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Pädagogen gelingen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind überzeugt, dass Kinder- und Jugendmedienschutz zuvorderst durch Angebote der Medienbildung für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen gelingen muss. Link zum Original
  45. Das Projekt „Saarkids“ als eine Art Jugendverkehrsschule für soziale Netzwerke wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das flächendeckende Netz schulischer Zertifizierungszentren, an denen der Europäische Computerführerschein (ECDL) sowie weitere international anerkannte IT-Zertifikate erworben werden können, soll ebenso weiterentwickelt werden wie das Projekt „Saarkids“ als eine Art Jugendverkehrsschule für soziale Netzwerke. Link zum Original
  46. Das medienpädagogische Projekt „Zeitung macht Schule“ wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere begrüßen wir das von zahlreichen Medienakteuren unterstützte medienpädagogische Projekt „Zeitung macht Schule“, bei dem Medienkompetenz sowohl durch den Umgang mit dem Medium Tageszeitung als auch durch die Ermöglichung eigener journalistischer Tätigkeit für Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen. Link zum Original
  47. Die Kooperation der Akteure im Bereich Jugendmedienschutz und Medienkompetenz wird evaluiert und intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich Jugendmedienschutz/Medienkompetenz soll die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Akteuren evaluiert und intensiviert werden. Link zum Original
  48. Die Aktivitäten zur Vermittlung von Medienkompetenz im Saarland werden gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnern gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit unseren zivilgesellschaftlichen Partnern werden wir die Aktivitäten zur Vermittlung von Medienkompetenz im Saarland auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen bündeln und damit sowohl die Kooperation der beteiligten Partner stärken als auch eine bessere Sichtbarkeit erzeugen. Link zum Original
  49. Kooperationen mit Rheinland-Pfalz bei der Vermittlung von Medienkompetenz werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir auch prüfen, inwieweit Ansatzpunkte für Kooperationen mit Rheinland-Pfalz in Betracht kommen, etwa bei dem dort verankerten Projekt „Medienkompetenz mach Schule“. Link zum Original
  50. Das Saarländische Mediengesetz wird mit Blick auf neue Herausforderungen überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf neue medien- und gesellschaftspolitische Herausforderungen werden wir das Saarländische Mediengesetz überprüfen. Link zum Original
  51. Die Notwendigkeit einer gesonderten Lizenz für regionalisierte bundesweite Rundfunkangebote wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Notwendigkeit einer gesonderten Lizenz für regionalisierte bundesweite Rundfunkangebote wollen wir dabei überprüfen. Link zum Original
  52. Eine privatwirtschaftliche, freie und unabhängige Presse wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind für eine privatwirtschaftliche, freie und unabhängige Presse und sehen die zunehmende Konzentration am Zeitungsmarkt kritisch. Link zum Original
  53. Die zunehmende Konzentration am Zeitungsmarkt wird kritisch gesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind für eine privatwirtschaftliche, freie und unabhängige Presse und sehen die zunehmende Konzentration am Zeitungsmarkt kritisch. Link zum Original
  54. Die „Gemeinsame Erklärung“ der Verlagswirtschaft zum Pressevertrieb wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    wir begrüßen daher die „Gemeinsame Erklärung“ der Verlagswirtschaft. Link zum Original
  55. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Stärkung des neutralen Pressevertriebs wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen aber mit Blick auf neuere BGH-Rechtsprechung und andere laufende Verfahren die Notwendigkeit einer gesetzlichen Stärkung des neutralen Pressevertriebs. Link zum Original
  56. Der Rechtsrahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Rechtsrahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterentwickeln. Link zum Original
  57. Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Urheber und dem freien Zugang der Internetnutzer zu Wissen und kulturellen Werken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Urheberinnen und Urheber an ihren Werken und den berechtigten Interessen – insbesondere der Internetnutzer – an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Werken. Link zum Original
  58. Das Bewusstsein für den Wert von Kreativität und geistigem Eigentum in der digitalen Welt soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dabei zugleich das Bewusstsein für den Wert von Kreativität und geistigem Eigentum in der digitalen Welt stärken. Link zum Original
  59. Das Urheberrechtsgesetz soll zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher konkretisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das derzeitige Urheberrechtsgesetz ist deshalb zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu konkretisieren. Link zum Original
  60. Die Ratifikation des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird abgelehnt, solange in der EU keine Meinungsbildung über den Schutz geistigen Eigentums stattgefunden hat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen, dass das Ratifikationsverfahren zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) derzeit ausgesetzt ist. Wir lehnen dessen Ratifikation ab, weil zunächst innerhalb der EU eine Meinungsbildung über die Fortentwicklung des Schutzes geistigen Eigentums herbeigeführt werden sollte, bevor völkerrechtlich verbindliche Abkommen geschaffen werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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