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Vertrag und Programme

CDU, Wahlprogramm 2023: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Hessen weiter führen“ (Wahlprogramm 2023 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Eine für alle“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2023 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 607 von 3.299 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Ohne Politikfeld2
  1. Corona-Impfschäden sind zwar sehr selten. Sie müssen aber dennoch als solche stärker wahrge - nommen werden. Betroffenen müssen alle zur Ver - fügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten und – soweit erforderlich – Versorgungsansprüche er - halten
  2. Für uns ist klar, dass durch „genome editing“ und neue Züchtungsmethoden wie CRISPR/CAS ge - züchtete Pflanzen nicht mit gentechnisch verän - derten Organismen gleichgesetzt werden dürfen
Staat, Demokratie und Verwaltung22
  1. Rechtliche Hindernisse oder Unsicherheiten werden abgebaut, wo sie Hilfe erschweren oder verhindern.
  2. Rechtliche Hürden und Anforderungen für diese Wohnformen werden abgebaut.
  3. Das Petitionsgesetz wird evaluiert.
  4. Die Umbeseilung bestehender Leitungen auf Hochtemperaturseile soll in der Regel in einem Fast-Track-Verfahren möglich sein.
  5. Bei Wahlen von Bürgermeistern und Landräten wird geprüft, ob ein Verzicht auf Stichwahlen sinnvoll sein kann.
  6. Verwaltung und öffentlicher Dienst sind für die Bürger da und nicht umgekehrt.
  7. Nutzerorientierung ist das oberste Prinzip des Verwaltungshandelns.
  8. In allen hessischen Behörden werden Anlaufstellen eingerichtet, in denen Bürgerinnen und Bürger Anliegen persönlich vorbringen und Auskunft sowie Rat erhalten.
  9. Bürgernahe Dienstleistungen werden flächendeckend in Hessen gesichert.
  10. Innerhalb der Verwaltung soll mehr Austausch zwischen den Ressorts und zwischen den Verwaltungsebenen stattfinden.
  11. Aufstiegsmöglichkeiten sollen vereinfacht werden.
  12. Die planerischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger bleiben unberührt.
  13. Bei landeseigenen Betrieben wie HessenMobil wird geprüft, wie Verfahren beschleunigt werden können.
  14. Klage- und Antragsberechtigungen werden auf diejenigen begrenzt, die von den Vorhaben tatsächlich betroffen sind.
  15. Pläne, die nicht den Zeitraum der Planungsverfahren umfassen, sondern erst bei der gerichtlichen Kontrolle ansetzen, gehen an diesem Ziel vorbei.
  16. Es wird geprüft, wie eine Annäherung an das Prinzip „1 in 2 out“ gelingt.
  17. Kontroverse Diskussionen und sichtbare unterschiedliche Meinungen in der Öffentlichkeit sind unverzichtbar.
  18. Die derzeitigen Regelungen zum aktiven und passiven Wahlrecht bleiben bestehen.
  19. Das Wahlalter bleibt an die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit gekoppelt.
  20. Wahlkreisabgeordnete sollen die Interessen ihrer örtlichen Wähler kraftvoll und unabhängig vertreten können.
  21. Ein Vorschlag zur Wahlrechtsreform auf Bundesebene, der direkt gewählten Bewerbern nachträglich das Mandat entziehen kann, wird abgelehnt.
  22. Mitgliedstaaten behalten innerhalb europäisch gesetzter Rahmenbedingungen größtmöglichen Spielraum bei der konkreten Umsetzung.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte72
  1. Kinderschutz hat Vorrang vor Datenschutz.
  2. Personen, die mit Kindern arbeiten, erhalten einen Leitfaden für den Umgang mit begründeten Verdachtsfällen.
  3. Auf Bundesebene wird eine starke Regulierung chemischer Stoffe angestrebt, die typischerweise als KO-Tropfen verwendet werden und derzeit legal erhältlich sind.
  4. Die Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz kommt als eine Möglichkeit in Betracht.
  5. Die Aufklärungsquote in Hessen soll weiter steigen.
  6. Die Polizei ist Ansprechpartner und Garant für ein weltoffenes und tolerantes Hessen.
  7. Die Polizei bleibt bei Versammlungen und Veranstaltungen neutral und gewährleistet die Sicherheit.
  8. Bei Störungen von Versammlungen und Veranstaltungen schreitet die Polizei konsequent ein.
  9. Einsatzkräfte werden verstärkt mit Distanzelektroimpulsgeräten ausgestattet.
  10. Einsatz und Anschaffung von Car-Cams werden geprüft.
  11. Auf besondere Einsatzlagen wird professionell vorbereitet.
  12. Besondere Einsatzlagen werden professionell bewältigt.
  13. Beleidigung, Diffamierung oder Bedrohung gelten auch online als strafbare Handlung.
  14. Ziel ist die smarteste und erfolgreichste Polizei im Netz und in der realen Welt.
  15. Die bisherigen Prozesse der polizeilichen Datenaufnahme und Datenübermittlung werden überprüft.
  16. Datenschutz darf nicht zum Schutz von Tätern werden.
  17. Die Rechtsgrundlagen des HSOG werden an die digitale Welt angepasst.
  18. Das auf Bundesebene bevorzugte Quick-Freeze-Verfahren schützt Straftäter.
  19. Ein Drohnendetektionssystem wird aufgebaut, das die Sicherheit im Luftraum gewährleistet und Voraussetzungen für autonome Flugsysteme schafft.
  20. Beim Drohnendetektionssystem haben datenschutzrechtliche Anforderungen höchste Priorität.
  21. Das Drohnendetektionssystem wird schrittweise ausgebaut, beginnend mit den Metropolregionen.
  22. Der Einsatz von Drohnen wird ausgeweitet.
  23. Der Einsatz von Drohnen wird rechtlich normiert.
  24. Die weitere Anschaffung von Robotern zur Unterstützung und zum Schutz der Einsatzkräfte wird geprüft.
  25. Das Neuköllner Modell für jugendliche Intensivtäter wird in der Justiz etabliert.
  26. Freiheit ist nur möglich, wenn Sicherheit gewährleistet ist.
  27. Polizeikräfte werden künftig dort eingesetzt, wo sie nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten erforderlich sind.
  28. Jede verhinderte Tat gilt als aktiver Opferschutz.
  29. Die Daten werden gemeinsam mit den objektiven Daten der Polizei anonymisiert und datenschutzkonform genutzt, um Einsatzkräfte zielgerichtet einzusetzen.
  30. Im Bund wird darauf hingewirkt, dass für das Förderprogramm zur Einbruchssicherung der KfW wieder Mittel bereitgestellt werden.
  31. Kommunen sollen vermehrt die Möglichkeit einer Waffenverbotszone in Betracht ziehen.
  32. Erfolgreiche Präventionsarbeit gelingt nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.
  33. Der Dialog der Sicherheitsbehörden mit den Bürgerinnen und Bürgern über das Sicherheitsportal wird gestärkt.
  34. Polizistinnen und Polizisten erhalten die bestmöglichen Ausbildungs- und Rahmenbedingungen.
  35. Die Kriminalitätsbekämpfung erfordert mehr denn je spezialisierte Fachkräfte.
  36. Personen mit besonderen, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nötigen Fähigkeiten erhalten eine bessere berufliche Perspektive.
  37. In Hessen soll es keine sogenannten Berliner Verhältnisse geben.
  38. Gewalt darf kein Mittel sein, um politische Ziele zu erreichen.
  39. Rechtsextremismus gilt als die derzeit größte Gefahr für die freiheitliche Demokratie.
  40. Der Entstehung von Parallelgesellschaften in den Städten wird bereits im Ansatz begegnet.
  41. Die Wohlverhaltensfristen des Waffenrechts werden verdoppelt.
  42. Dauerhaft Glücksspiele anbieten darf nur, wer die strengen Regeln einhält.
  43. Der Bund wird über Initiativen im Bundesrat zum Handeln bei schnellerem Rechtsschutz und beschleunigten Verfahren gebracht.
  44. Die Justiz bleibt für die Bürgerinnen und Bürger in der Fläche erhalten.
  45. Eine Zentralisierung der Registergerichte im ländlichen Raum wird geprüft.
  46. Die Nachwuchskampagnen der Justiz werden ausgebaut.
  47. Spezielle Dezernate stellen die zügige und reibungslose Durchführung des beschleunigten Verfahrens sicher.
  48. Drogenkriminalität wird konsequent verfolgt.
  49. Cannabis wird nicht legalisiert.
  50. Straftaten sogenannter Klimaaktivisten werden konsequent verfolgt.
  51. Die Blockade von Rettungswegen oder die Behinderung von Rettungsmaßnahmen wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe belegt.
  52. Eine konsequente Justiz sorgt dafür, dass sich Verbrechen nicht lohnen.
  53. International verfolgbare Kriegsverbrechen und ihre Täter werden von deutschen Strafverfolgungsbehörden konsequent ermittelt.
  54. Sanktionen werden durchgesetzt.
  55. Es wird geprüft, ob das Strafrecht erweitert werden muss, um der Verbreitung von Falschmeldungen wirksamer zu begegnen.
  56. Die Einrichtung einer zentralen Datenbank für Formulare und Formulierungshilfen richterlicher Entscheidungen wird in einem Pilotprojekt geprüft.
  57. Die Rechtsstellung der Beauftragten für Opfer schwerer Gewalttaten und Terroranschläge wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
  58. Zeugen werden im Rahmen des Opferschutzes begleitet.
  59. Gerichtsverfahren werden kindgerecht gestaltet.
  60. Alle organisatorischen Möglichkeiten effektiven Zeugenschutzes bei schweren Straftaten, organisierter Kriminalität und Terrorismus werden im gesetzlichen Rahmen umgesetzt.
  61. Angriffe auf politisch gewählte Vertreter sind nicht akzeptabel.
  62. Verbesserungen bei der Musterfeststellungsklage werden überprüft.
  63. Der Führungsaufsicht kommt eine grundlegende Bedeutung zu.
  64. Die Sicherheit von Kindern hat höchste Priorität.
  65. Ein Krisen- und Resilienzrat wird eingerichtet und liefert federführend Handlungsanleitungen.
  66. Die Infrastruktur der Rettungsdienste wird weiter ausgebaut.
  67. Gemeinsam mit den Rettungsdiensten werden Konzepte entwickelt, um die Motivation der Rettungskräfte zu steigern.
  68. Private Vorsorgemaßnahmen werden mit einem eigenen Förderprogramm unterstützt.
  69. Dezentrale Notfall-Anlaufpunkte werden geschaffen.
  70. Die effektive strafrechtliche Ahndung von Einbrüchen in Tierställe durch die Bundesregierung wird unterstützt.
  71. Die Rechtsunsicherheit bei Schadensersatzansprüchen wird beseitigt.
  72. Das Internet gilt nicht als rechtsfreier Raum.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit32
  1. Der Aufbau der Einwanderungsagentur soll aktiv unterstützt werden.
  2. Der Aufbau der Einwanderungsagentur soll mit hessischen Initiativen verzahnt werden.
  3. Im Bundesrat und in Hessen wird auf mehr Fachkräfte-Visa hingearbeitet.
  4. Das Programm Pflege integriert wird auch für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet.
  5. Jeder Mensch erhält ein klares Angebot, in Hessen eine Heimat zu finden.
  6. Ein Integrationsbeauftragter wird als zentraler Ansprechpartner geschaffen, der erklärt, strukturiert und zusammenführt.
  7. Bürgerschaftliches Engagement gilt als direkter Weg in die Mitte der Gesellschaft für neu zugezogene Menschen.
  8. Menschen mit Migrationshintergrund müssen Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Bekämpfung von Extremismus und Rassismus zeigen.
  9. Menschen mit Migrationshintergrund müssen sich ausdrücklich zum Kampf gegen Antisemitismus bekennen.
  10. Staatsbürgerliche Loyalität soll grundsätzlich nicht geteilt werden.
  11. Die generelle Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit wird weiterhin abgelehnt.
  12. Zur Unterstreichung des Werts der Staatsbürgerschaft werden nach dem Vorbild anderer Länder landesweite Einbürgerungsfeiern angeboten.
  13. An dem historischen Kompromiss im Staatsbürgerschaftsrecht vom Beginn des Jahrtausends wird festgehalten.
  14. Pläne zur Verkürzung der Aufenthaltsfristen und zur Absenkung der Anforderungen an Sprache und Integrationsgrad werden ausdrücklich abgelehnt.
  15. Die Bedeutung des Themas Migration wird durch einen eigenen Staatssekretär für Migrationsfragen unterstrichen.
  16. Das verpflichtende Grenzverfahren gilt auch für Menschen, die aus Seenot gerettet wurden.
  17. Zumindest ist ein Grenzverfahren zu durchlaufen, in dem die Zulässigkeit der Asylanträge geprüft wird, wenn die Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsland oder einem sicheren Drittstaat kommen.
  18. Die staatliche Förderung privater Seenotrettung wird eingestellt.
  19. An der örtlichen und sachlichen Bündelung von Kompetenzen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Gießen wird festgehalten.
  20. Alle übrigen Personen verbleiben in den Landeseinrichtungen, bis ihr Status geklärt ist.
  21. Die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen werden deutlich erhöht.
  22. Die Passersatzbeschaffungspflicht setzt bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen mit dem BAMF-Bescheid ein.
  23. Die Abläufe und Strukturen werden weiterhin so effizient wie möglich gestaltet.
  24. Es wird geprüft, inwieweit behördliche und gerichtliche Verfahren durch landesrechtliche Maßnahmen beschleunigt werden können.
  25. Mit der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter und der täterorientierten Intervention wird auch künftig eine beschleunigte Rückführung von Gefährdern und Intensivstraftätern sichergestellt.
  26. Die Bundesregierung muss ihren Weg in der Migrationspolitik korrigieren.
  27. Das sogenannte Chancen-Aufenthalts-Gesetz wird abgelehnt.
  28. Der Plan, langfristig Geduldeten eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zum Erfüllen der Bleiberechtsvoraussetzungen zu erteilen, wird in dieser Form nicht hingenommen.
  29. Pläne, die Identität beim Fehlen amtlicher Dokumente und anderer Beweismittel durch eine Versicherung an Eides statt festzustellen, werden abgelehnt.
  30. Eine Rechtsordnung darf keine Prämien auf die Missachtung ihrer eigenen Regeln setzen.
  31. Wer die Voraussetzungen erfüllt, dem stehen die Türen in Hessen offen.
  32. Die Vermittlung der Grundwerte und der Werteordnung wird intensiviert.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie29
  1. Auf europäischer und Bundesebene wird sich frühzeitig eingebracht.
  2. Erfolgreiche Unternehmen müssen wachsen können.
  3. Das Wirtschaftsministerium wird gestärkt.
  4. Das Arbeitsministerium wird in das Wirtschaftsministerium integriert.
  5. Wegen komplexer werdender Compliance-Regeln wird ein Prozess gestaltet, der im Konsens der Beteiligten ein Signal der Unbedenklichkeit für Veranstaltungseinladungen bis zu einer noch festzulegenden Grenze gibt.
  6. Marktwirtschaftliche Aspekte sollen der Grundgedanke dieser Diskussion sein, damit Leistungsträger einander fördern können.
  7. Mit einem House of Industry soll die Bedeutung des Industriesektors hervorgehoben werden.
  8. Chancen für Hessen in diesen Schlüsseltechnologien sollen genutzt werden, auch durch gestärkte europäische Forschung und Produktion.
  9. Die Perspektiven einer klimaneutralen Dienstleistungsgesellschaft sollen offensiv herausgestellt werden.
  10. Mit einer neuen, europaweit einzigartigen Messe sollen Attraktivität, Dynamik sowie Innovations- und Forschungsfähigkeit des Dienstleistungssektors weltweit herausgestellt werden.
  11. Ein Beauftragter für Start-ups soll geschaffen werden.
  12. Förderprogramme sollen allen Interessierten offenstehen, unabhängig davon, ob sie von öffentlichen oder privaten Hochschulen kommen.
  13. Die Aktivität bereits bestehender Fonds wie des CARMA-Fund wird unterstützt.
  14. Die Hubs werden nach Möglichkeit an Gründer- und Start-up-Hubs angeschlossen.
  15. Hessische Ideen bleiben in Hessen.
  16. Die Ausgangslage der Rhein-Main-Region als Standort der Spieleentwicklung wird ausgebaut.
  17. Kartellbehörden sollen die Investitionskosten von Wassergewinnung und Wasserverteilung anerkennen, damit die Finanzierung verursachergerecht wird.
  18. Eine Sonderabgabe auf den Abbau heimischer Rohstoffe wie Kies, Sand und Gesteine wird abgelehnt.
  19. Die Tourismusbranche hat für die Wirtschaft eine besondere Bedeutung.
  20. Das Gastgewerbe gilt als enger Partner und zentraler Motor des Tourismus und ist durch viele familiengeführte Betriebe geprägt.
  21. Tourismus, Kultur und Sport sollen enger verzahnt werden, damit Gäste und die einheimische Bevölkerung von vielfältigen Angeboten profitieren.
  22. Die Zusammenarbeit von Land, Kommune und Destination soll weiter vertieft werden.
  23. Touristische Highlights im Besitz des Landes sollen als attraktive Freizeiteinrichtungen für Touristen und Einheimische erhalten bleiben.
  24. Touristische Highlights im Besitz des Landes sollen erneuert werden.
  25. Wegen des Konkurrenzdrucks durch den Onlinehandel und zum Erhalt der Arbeitsplätze im Einzelhandel sind Ausnahmen notwendig.
  26. Die Einführung weiterer Bargeldobergrenzen wird abgelehnt.
  27. Für ein investitionsfreundliches Klima in der Wirtschaft wird sich eingesetzt, das ökonomische Anreize schafft.
  28. Die Bundesregierung muss sich für ein neues Freihandelsabkommen mit den USA einsetzen.
  29. Die Bundesregierung muss sich für bessere Handelsbedingungen mit Lateinamerika und der ASEAN-Region einsetzen.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung16
  1. Für berufliche Chancen soll angesichts unbesetzter Ausbildungsplätze auch mit digitalen Maßnahmen stärker geworben werden.
  2. Die Initiative Von AzuB – Mach deinen Weg wird fortgeführt und weiter ausgebaut.
  3. Eine digitale Azubi-App soll entwickelt werden, die Ausbildungsplätze als passende Angebote vermittelt.
  4. Beim Bund soll geprüft werden, ob eine Sozialversicherungsfreiheit für Auszubildende rechtlich umsetzbar ist, um die Ausbildung durch ein höheres Netto attraktiver zu machen.
  5. Initiativen werden unterstützt, damit in der Wirtschaft mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligungen angeboten werden und Beschäftigte Anteile am eigenen Unternehmen erwerben können.
  6. Für höhere Erasmus-Förderungen wird eingesetzt, damit mehr junge Menschen aus der Europäischen Union Praktika machen und anschließend eine Ausbildung hier beginnen.
  7. Eltern ohne Arbeit werden gezielt gefördert, und der Einstieg in Arbeit wird erleichtert.
  8. Für diese Beschäftigten ist ein Inflationsausgleich von 500 Euro erforderlich.
  9. Der Bund wird aufgefordert, diesen Zuschuss bundesweit zu übernehmen.
  10. Derselbe Zuschuss gilt ebenso für Beschäftigte im Rettungswesen, in diagnostischen Abteilungen sowie in der Somatik und Psychosomatik.
  11. Für die Betreuung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird mehr Fachpersonal benötigt.
  12. Während der Pflegeausbildung wird eine angemessene Vergütung gezahlt.
  13. Neue Arbeitszeitmodelle sollen zeitlich befristet erprobt werden können, damit Hotellerie und Gastronomie die Arbeitszeit flexibler gestalten können.
  14. Berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen gegeben sein.
  15. In der Landesverwaltung soll so weit wie möglich auf sachgrundlose Befristungen verzichtet werden.
  16. Der Tarifvertrag für die Angestellten des Landes wird an die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit den Tarifpartnern an die aktuelle Arbeitsmarktsituation angepasst.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen35
  1. Die Senkung oder Abschaffung der GEZ-Gebühren für Auszubildende und Studierende soll geprüft werden.
  2. Für die Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer von Studierenden mit politischem Engagement im ländlichen Raum wird eingesetzt.
  3. Mit dem Bund werden Gespräche über die steuerliche Absetzbarkeit von Darlehenszinsen für selbstgenutztes Wohneigentum geführt.
  4. Zusätzliche Ertragssteuern auf Biomasse und Biogas werden auf Bundesebene abgelehnt.
  5. Ein allgemeiner Wassercent wird abgelehnt.
  6. Zusätzliche Ertragssteuern auf Biomasse und Biogas werden auf Bundesebene abgelehnt.
  7. Zuwendungen müssen dem größtmöglichen Nutzen dienen.
  8. Die Staatsquote wird insgesamt gesenkt.
  9. Konsumtive Ausgaben werden gesenkt.
  10. Ineffiziente Subventionen werden abgebaut.
  11. Die Inflation wird mit allen Mitteln bekämpft.
  12. Die Fiskalpolitik darf wegen der Angebotsverknappung nicht nachfrageorientiert sein.
  13. Die Ausgaben werden angebotsorientiert ausgerichtet, um das Angebot an Produkten und Dienstleistungen zu erhöhen.
  14. Der Steuerlast der Bürger muss eine gerechte und angemessene Gegenleistung des Staates gegenüberstehen.
  15. Die Bürger werden entlastet.
  16. Das Land wird zukunftssicher aufgestellt.
  17. Weitere Steuererhöhungen werden abgelehnt.
  18. Diese Ablehnung wird auch im Bundesrat vertreten.
  19. Die Besteuerung von Vermögen ablehnen, das aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wurde.
  20. Die Besteuerung von Vermögen, das aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wurde, wird abgelehnt.
  21. Eine Besteuerung der Vermögenssubstanz gefährdet die Altersvorsorge und den unternehmerischen Mittelstand.
  22. Die Freibeträge bei der Schenkungsteuer werden um ein Viertel erhöht.
  23. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer werden um ein Viertel erhöht.
  24. Inflationsbedingte Mehreinnahmen des Staates gehören den Steuerzahlern.
  25. Der Ausgleich der kalten Progression wird gesetzlich festgeschrieben.
  26. Für Einkommen unter 60.000 Euro wird ein Sonderfreibetrag von 1.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 gefordert.
  27. Für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuersätze wird sich eingesetzt.
  28. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer in Hessen werden erhöht und an die Entwicklung der Immobilienpreise angepasst.
  29. Die Blockade des Bundes gegen eine Anpassung der Freibeträge wird notfalls durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gelöst.
  30. Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine werden auf Bundesebene grundsätzlich steuerlich absetzbar.
  31. Es wird geprüft, ob auch Förderbeiträge mit einer Gegenleistung steuerlich absetzbar werden.
  32. Blutspenden werden auf Bundesebene steuerlich absetzbar, um einen Anreiz zum regelmäßigen Spenden zu setzen.
  33. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
  34. Die Erhebung neuer Steuern durch die Europäische Union wird abgelehnt.
  35. Die Aufnahme eigener Schulden durch die Europäische Union wird unabhängig vom Anlass abgelehnt.
Rente und Alterssicherung7
Gesundheit und Pflege50
  1. Familienwunschkliniken und Kinderwunschbehandlungen werden unterstützt.
  2. Hessen beteiligt sich an der bundesweiten Plattform.
  3. Die Aufklärung zur Organ- und Stammzellenspende wird verbessert.
  4. Die Ergebnisse und Vorschläge des hessischen Versorgungsgipfels werden umgesetzt.
  5. Bei komplexen Eingriffen ist eine optimale Versorgung durch Spezialisierung nötig.
  6. Krankenhäuser brauchen eine moderne Ausstattung.
  7. In der bundesweiten Reform der Krankenhausfinanzierung werden die spezifischen Kosten der Universitätskliniken angemessen berücksichtigt.
  8. Eine erreichbare Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge.
  9. Studierende im Programm der Landarztquote werden von Beginn an finanziell unterstützt.
  10. Die Anzahl der Psychotherapeuten soll erhöht werden.
  11. Jeder Psychotherapeut soll verpflichtet sein, eine Mindestanzahl gesetzlich versicherter Patienten aufzunehmen.
  12. Die Informationspolitik zu Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten für Patienten und Angehörige wird verbessert.
  13. Das Pilotprojekt Gemeindeschwester 2.0 soll dauerhaft auf möglichst alle interessierten Gemeinden ausgeweitet werden, insbesondere im ländlichen Bereich.
  14. Das Pilotprojekt Gemeindeschwester 2.0 soll dauerhaft etabliert werden, insbesondere im ländlichen Bereich.
  15. Das zeitlich begrenzte Förderprogramm wird entfristet.
  16. Die Rettungskräfte insgesamt werden aufgewertet.
  17. Gemeinsam mit dem Bund und anhand der Erfahrungen anderer Länder werden Lösungsvorschläge zu diesen Gesundheitsherausforderungen erarbeitet.
  18. Der Übergang vom Krankenhaus in die Rehabilitation oder in die Pflege wird verbessert.
  19. Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche werden stärker beworben.
  20. Die Regeluntersuchungen J1 und J2 werden durch ein Einladungsschreiben bekannter gemacht.
  21. Bestehende Programme für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen werden besser beworben.
  22. Das universitäre Zentrum für Tumorerkrankung in Frankfurt wird als Projekt mit bundesweiter Strahlkraft etabliert.
  23. Ältere Menschen, die an Krebs erkranken, werden anders therapiert und versorgt als jüngere Patientinnen und Patienten.
  24. In die Evaluation des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst fließen vor allem die Erfahrungen und Lehren aus der Corona-Pandemie ein.
  25. Das Gesundheitssystem muss in der Lage sein, auch auf neue Herausforderungen zu reagieren.
  26. Corona-Impfschäden müssen als solche stärker wahrgenommen werden.
  27. Betroffene erhalten alle zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten.
  28. Betroffene erhalten soweit erforderlich ihre Versorgungsansprüche.
  29. Im Landesamt für Gesundheit wird eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Personen geschaffen.
  30. Ein leistungsfähiges und gut funktionierendes Bundes-Infektionsschutzgesetz wird angestrebt.
  31. Der Bund wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern das Infektionsschutzgesetz so zu novellieren, dass Lehren aus Corona gezogen werden und mehr Planungs- und Rechtssicherheit entsteht.
  32. Stationäre Geburtsstationen und Geburtshäuser bleiben so weit wie möglich dezentral erhalten.
  33. Hessen beteiligt sich an der bundesweiten Plattform.
  34. Ungewollt kinderlose Paare werden bei ihrem Kinderwunsch weiterhin unterstützt, indem die Mitfinanzierung von Kinderwunschbehandlungen fortbesteht.
  35. Die Unterstützung für suchtkranke Menschen wird ausgebaut.
  36. Über den Fonds Hessen steht zusammen werden Mittel bereitgestellt, um Initiativen für suchtkranke Menschen zu unterstützen.
  37. Wo Kommunen das wünschen, werden Modelle der kontrollierten Abgabe in Anlaufstellen und Konsumräumen begleitet, um Drogen- und Beschaffungskriminalität zu bekämpfen und suchtkranken Menschen eine Anlaufstelle zu bieten.
  38. Eine Legalisierung illegaler weicher Drogen einschließlich Cannabis wird abgelehnt.
  39. Das Beratungs- und Hilfsangebot für Betroffene wird ausgebaut, vor allem im Hinblick auf einen steigenden Cannabiskonsum.
  40. Der Bund wird aufgefordert, ein einheitliches Pflegebudget einzurichten.
  41. Anstelle getrennter Budgets für Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege und Sachleistungen entsteht ein einziges Pflegebudget für die unbürokratische Inanspruchnahme der individuell benötigten Leistungen.
  42. Auf dieser Basis wird die Arbeit der Pflegeausschüsse in den Kreisen unterstützt, damit die Planung von Pflegeangeboten vor Ort den Pflegebedürftigen zugutekommt.
  43. Neue Techniken wie Pflegeroboter werden unterstützt.
  44. Menschen in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen erhalten einen besonderen staatlichen Schutz.
  45. Die bisher von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge erfüllen die Anforderungen nicht.
  46. Eine Informationskampagne informiert über Hilfen und Ansprüche in der häuslichen Pflege.
  47. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf menschenwürdige Pflege.
  48. Zu diesem Konzept gehören auch inflationsangepasste Freibeträge bei der Heranziehung von Angehörigen.
  49. Die medizinische Versorgung im Justizvollzug wird durch Telemedizin ausgebaut.
  50. Notfallsanitätern wird mehr medizinische Kompetenz übertragen.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft51
  1. Väter werden in der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung gestärkt.
  2. Eltern können die Verantwortung frei und flexibel zwischen beiden Elternteilen verteilen.
  3. Diskriminierung von Müttern und Vätern bei der Ausübung ihrer Elternrechte wird abgelehnt.
  4. Das Adoptionsrecht wird flexibilisiert.
  5. Leistungen gegen Kinderarmut werden flexibilisiert.
  6. Eltern werden in erster Linie unterstützt.
  7. Ziel der präventiven Jugendarbeit ist, Kindererziehung im familiären Kreis zu gewährleisten.
  8. Kinder von psychisch kranken und suchtkranken Eltern werden in besonderer Weise in den Blick genommen.
  9. Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft wird weiter ausgebaut.
  10. Mehr Miteinander gilt im Alltag, an Bahnhöfen, in Bussen und auf der Straße.
  11. Eine offene Gesellschaft wird ohne Vorbehalt verteidigt.
  12. Wer sich gegen eine offene Gesellschaft stellt, wird zurückgewiesen.
  13. Unter Beteiligung von Kommunen, Sport, Kirchen, Verbänden und Medien wird ein Bündnis für gelebte Werte im Alltag gegründet.
  14. Praktische Initiativen vor Ort stärken das gesellschaftliche Miteinander.
  15. Menschen, die sich engagieren und Zivilcourage zeigen, werden stärker als gesellschaftliche Vorbilder herausgestellt.
  16. Mit der Aktion Hessen-Vorbilder wird landesweit geworben.
  17. Allen Menschen wird mit geschlechtergerechter Sprache begegnet.
  18. Sprache soll verbinden und nicht trennen.
  19. Steigenden Auflagen und Kosten für Vereine wird entgegengewirkt und das Vereinsleben erleichtert.
  20. Gemeinsam mit den Landkreisen werden Koordinierungszentren als landesweite Infrastruktur der Engagementförderung aufgebaut, verstetigt und ausgebaut.
  21. Die Unterstützung der Arbeit von Freiwilligenagenturen in Hessen wird fortgesetzt.
  22. Der Bund soll die rechtlichen Voraussetzungen für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr schaffen.
  23. Mehrgenerationenangebote, Alltagsunterstützung für Familien, selbstbestimmtes Leben von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen und Projekte gegen Einsamkeit sind Tätigkeitsfelder von Sozialgenossenschaften.
  24. Die Würde jedes Menschen soll erhalten und gefördert werden.
  25. Das Hessische Familiengeld wird als zentraler Baustein des Programms gegen Kinderarmut eingeführt.
  26. Die Bundesregierung soll bedürftigen Kindern durch Bündelung und Vereinfachung einen leichteren Zugang zu Förder- und Unterstützungsangeboten verschaffen.
  27. Der noch vorkommenden Ablehnung solcher Veranstaltungen wird entschieden entgegengetreten.
  28. Bestehende Angebote für die betroffenen Menschen werden besser erreichbar gemacht.
  29. Ausreichende Angebote, zum Beispiel von Gebärdendolmetschern, werden geschaffen.
  30. Beim Landtag wird eine Enquetekommission zum Umgang mit Einsamkeit eingerichtet.
  31. Die innovativen Potenziale älterer Menschen sollen gehoben werden.
  32. Mit einem Innovationspreis 60 Plus werden Ideen älterer Menschen künftig beworben und landesweit nutzbar gemacht.
  33. Menschen nach dem Arbeitsleben sollen über Patenschaften oder die Einbindung in Kitas und Schulen Erfahrung und Zeit an die Jüngsten weitergeben können.
  34. Es wird geprüft, wie unter Einbindung vorhandener Strukturen ein Angebot Zeit auf Rädern geschaffen werden kann.
  35. Zum Schwerpunkt bürgerschaftliche Pflegekultur gehören Wettbewerbe.
  36. Sport hat in Hessen eine besondere Bedeutung.
  37. Bewegung und Sport leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit der Menschen.
  38. Ein Sonderförderprogramm für Sporthallen und von mehreren Vereinen genutzte Sportzentren wird umgesetzt.
  39. Für Sporthallen und gemeinschaftlich genutzte Sportzentren gilt ein höherer Fördersatz.
  40. Kinder werden in die Sportvereine gebracht.
  41. Hürden für die Mitgliedschaft von Kindern in Sportvereinen werden abgebaut.
  42. Für jedes Kind wird die Mitgliedschaft in einem selbst gewählten hessischen Sportverein in den ersten zwei Jahren übernommen.
  43. Die Qualifizierungsoffensive für Trainer, Übungsleiter sowie Schieds- und Kampfrichter und die Unterstützung der Übungsleiterarbeit werden fortgesetzt.
  44. Der Zuschuss für die Übungsleiterarbeit wird auf zwei Euro je Übungsleiterstunde angehoben.
  45. Projekte von Vereinen und Verbänden zur Prävention werden gezielt gefördert.
  46. Neben Geflüchteten profitieren auch Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Personen vom Integrationsprogramm im Sport.
  47. Neben kleinen Vereinen liegt ein Schwerpunkt auf der Sportinfrastruktur der in Hessen ansässigen nationalen Sportverbände und Organisationen.
  48. Olympischer und paralympischer Sport wird erfolgsorientiert gestärkt.
  49. Im E-Sport wird Exzellenz gefördert.
  50. Gemeinsam mit privaten Partnern wird eine Players-Foundation gegründet.
  51. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, weil es vielerorts den Betrieb und die Vermittlungsarbeit erst ermöglicht.
Bildung, Wissenschaft und Forschung62
  1. Tagespflegekräfte werden anerkannt, weil sie flexible Betreuung und Randstunden ergänzend zum Kita-Angebot abdecken.
  2. Betreuung in der Familie, durch Tagespflege, in Krippe und Kita gilt als gleichwertig und erhält gleiche Anerkennung.
  3. Betreuungsangebote durch Arbeitgeber werden neben kommunalen, freien und kirchlichen Trägern ausgebaut.
  4. Das Land geht beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote mit gutem Beispiel voran.
  5. Entscheidungen vor Ort und Freiräume für eigene Schwerpunktbildung bestimmen die Ausrichtung der Kindertagesstätten.
  6. Eltern können frei entscheiden, wie und in welchem Sinne sie ihre Kinder betreuen lassen.
  7. Die Strukturen der Landesregierung werden angepasst und die Kinderbetreuung im Bildungsministerium angesiedelt.
  8. Gut ausgebildete Fachkräfte bleiben im Mittelpunkt der Bildungs- und Betreuungsarbeit.
  9. Kommunen und Träger werden bei der Sicherstellung des wachsenden Fachkräftebedarfs unterstützt.
  10. Bis zum Jahr 2028 werden 10.000 neue Erzieherinnen und Erzieher für Hessen gewonnen.
  11. Tagespflegepersonen können nach entsprechender Weiterbildung in den Kita-Bereich wechseln.
  12. Gemischte Teams, sogenannte Löwen-Teams, unterstützen Erzieherinnen und Erzieher und erweitern die Entscheidungsfreiheit vor Ort.
  13. In die Entlastung der Schulen wird weiter kräftig investiert.
  14. Finanzielle Ausstattung, Zugang zu Lehrkräften und Privatschulfreiheit bleiben zentral und dieser Weg wird fortgesetzt.
  15. Die Wahlfreiheit der Eltern wird nicht nur bei der Entscheidung für einen Bildungsgang geachtet.
  16. Ein Zwang zur Ganztagsschule wird abgelehnt.
  17. In jeder Region entsteht ein Bildungscampus, in dem Schulen, andere Bildungsinstitutionen, Vereine und Ehrenamt einander ergänzen.
  18. Allen Menschen wird mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet.
  19. Es wird geprüft, ob die Wahl der Leistungsfächer flexibilisiert werden kann.
  20. Verschiedene pädagogische Professionen wirken mit, um den Fachkräftebedarf im Ganztag zu decken.
  21. Es wird geprüft, wie Ausbildungsinhalte an Berufsschulen auch schulübergreifend angeboten werden können.
  22. Es wird geprüft, ob an einzelnen Standorten durch Kooperationen mit Nachbarländern örtlich nähere Ausbildungen entstehen können.
  23. An einzelnen Orten entstehen mit großen Sportvereinen und Kommunen Schulsportleistungszentren.
  24. Interessierte Kinder können an diesen Schulen auch jenseits des Schulträgerbezirks beschult werden.
  25. Eine auch im nationalen Vergleich sehr gute Bezahlung aller Lehrkräfte wird sichergestellt.
  26. Die Besoldung der Grundschullehrkräfte wird auf A13 angehoben.
  27. Das Gymnasium wird als Ort der Vorbereitung auf die akademische Ausbildung weiter gestärkt.
  28. Für neu eingestellte, quer einsteigende und zugezogene Lehrkräfte wird ein besonderer Willkommensrahmen geschaffen.
  29. Für das schulische Lernen mit digitalen Endgeräten ab Klasse 7 werden einheitliche Standards erreicht.
  30. Für digitale Hausmeister, die die Infrastruktur an den Schulen pflegen und warten, wird ein Rahmen gesetzt.
  31. Für Lehrkräfte werden verpflichtende Fortbildungen im Bereich Medienbildung eingeführt.
  32. Eine stärkere Vernetzung der hessischen Forschungsstandorte wird angestrebt.
  33. Mit den Nachbarländern soll über mögliche Kooperationen der Berufsschulen gesprochen werden.
  34. Die Zukunftsperspektiven der beruflichen Ausbildung sollen gesteigert werden.
  35. Haupt- und Realschulen sollen durch neue Ausbildungsschwerpunkte zu Zukunftszentren beruflicher Bildung entwickelt werden.
  36. Ein eigenes Hessisches Forschungs- und Technologieministerium wird entwickelt.
  37. Für Genehmigungsanträge zu Forschungsvorhaben von Hochschulen oder privaten Unternehmen erhebt Hessen keine Gebühren mehr.
  38. Auch nach dem Hessischen Hochschulpakt 2021 bis 2025 wird eine zukunftsträchtige und verantwortungsvolle Personalentwicklung an den hessischen Hochschulen sichergestellt.
  39. Allen Menschen soll mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet werden.
  40. Die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgegebenen Regeln sollen auch an hessischen Hochschulen angewendet werden.
  41. Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die weiteren Hochschulen des Landes brauchen eine strukturell wirksame Fokussierung auf Studium und Lehre.
  42. Die Hochschulen sollen das Portal individuell mit Anwendungen und Funktionen einrichten können.
  43. Das Mensaessen muss für Studierende weiterhin eine günstige und gesunde Möglichkeit bleiben.
  44. An den Hochschulen vor Ort muss dafür gesorgt werden, dass das Mensaessen günstig und gesund bleibt.
  45. Die Wirkung des auf Bundesebene neu geregelten BAföG wird aufmerksam begleitet.
  46. Wo nötig, werden weitere Anpassungen des BAföG angeregt.
  47. An weiteren hessischen Hochschulen werden Anreize für vollständige oder teilweise Systemakkreditierungen gesetzt.
  48. Öffentlich finanzierte Einrichtungen dürfen die wehrtechnische Industrie nicht vom wissenschaftlichen Fortschritt abschneiden.
  49. Die LOEWE-Schwerpunkte werden mit außeruniversitären Programmen verzahnt.
  50. Start-ups an Hochschulen erhalten Zugang zu günstigen Patentanwälten, die mit den Hochschulen kooperieren und dort entwickelte Innovationen schützen.
  51. Die Gebühren für ein Seniorenstudium an den Hochschulen sollen abgeschafft werden.
  52. Nach dem Vorbild des Hessischen Weges wird ein spezielles Curriculum entwickelt, das auf die speziellen Aufgaben der Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbereitet.
  53. Durch Vernetzung universitärer und wirtschaftlicher Forschungsbereiche wird Hessen zu einem Kompetenzzentrum im Kampf gegen Krebs weiterentwickelt.
  54. Die onkologische Forschungslücke soll geschlossen werden, damit Kinder, Jugendliche und Senioren passgenau therapiert werden.
  55. Für die Erforschung von Long-COVID-Erkrankungen werden weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt.
  56. Die Anzahl der Studienplätze im Kooperationsmodell von Hochschulen und Universitäten wird mit praktischer und hochschulmedizinischer Ausbildung dem Bedarf angepasst.
  57. Die Maßnahmen zur Klimabildung werden zu gegebener Zeit evaluiert.
  58. Jagdschein und Ausbildung zum Jagdaufseher sollen im Rahmen des Bildungsurlaubs möglich sein.
  59. Der Studiengang Agrarwissenschaft wird praxisorientiert ausgebaut.
  60. Heimatkunde wird in der Grundschule wieder geschärft.
  61. Neben der Beratung zu europäischen Förderinstrumenten bleibt ein Schwerpunkt auf der Forschungsförderung.
  62. Ein Europastipendium soll hessische Studierende mit besonderem Interesse an europäischen Themen unterstützen, die europäische Masterstudiengänge aufnehmen.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung26
  1. Ungenutzte Potenziale werden für strategische Stadtplanung und für Betreiber attraktive Geschäftsmodelle genutzt.
  2. Paragraf 52 Absatz 5 der Hessischen Bauordnung wird kritisch geprüft, um Kommunen mehr Entscheidungsbefugnisse zu geben, etwa bei Fahrradstellplätzen.
  3. Ein Verbot von Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern unter dem Deckmantel des Flächenschutzes wird abgelehnt.
  4. Eigentum hat einen hohen Stellenwert und soll geschützt werden.
  5. Die Prüfung vor der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen wird abgeschafft.
  6. Jede Person soll selbst entscheiden können, wie sie ihre Immobilie nutzt.
  7. Die Regelungen zur Zweckentfremdung werden grundlegend überarbeitet.
  8. Die Reform des Wohngeldes wird begrüßt, weil dadurch mehr Menschen Zugang zu dieser Unterstützung erhalten.
  9. Die Neugestaltung des Wohngeldes wird unverzüglich umgesetzt.
  10. Die Wohngeldmittel werden stärker darauf ausgerichtet, Familien mit mittleren Einkommen bei gestiegenen Mietpreisen zu unterstützen.
  11. Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand sollen sich verstärkt auf die Schaffung bezahlbaren Mietraums konzentrieren.
  12. Eine Verschärfung der Mietpreisregulierung wird abgelehnt.
  13. Die Ansiedlung ortsnaher Lebensmittelversorger soll weiter unterstützt werden.
  14. Mit den Kommunen wird die Anschlussnutzung von Wohngelegenheiten diskutiert, die in der Flüchtlingskrise aufgebaut wurden.
  15. Innovative Wohnformen werden als Beitrag gegen Einsamkeit gefördert.
  16. Menschen in solchen Wohnformen und ihre Angehörigen entscheiden selbst, wie ambulante Versorgung und Betreuung gewährleistet werden.
  17. Betroffenen und Angehörigen wird dabei möglichst viel Flexibilität geboten.
  18. Zugleich wird eine angemessene Qualität dieser Wohnformen gesichert.
  19. Betroffene in diesen Wohnformen werden vor Missbrauch geschützt.
  20. Die soziale Infrastruktur der Quartiere wird gestärkt.
  21. Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger werden dabei unterstützt, einen effizienten Beitrag zur Erfüllung der Sanierungsvorgaben zu leisten.
  22. In der Stadtentwicklung und in der Förderung des ländlichen Raums liegt ein besonderer Fokus auf Grünanlagen und nachhaltiger Infrastrukturnutzung.
  23. Innovative Praxisbeispiele sollen in die Breite getragen werden.
  24. Der Erhalt historischer Bausubstanz, insbesondere von Fachwerk in Innerortslagen, wird besonders beachtet.
  25. Bei Bauvorhaben erhalten Kommunen Angebote für Mustergebäude, um Kosten und Risiken zu senken.
  26. Die Standards der Mustergebäude orientieren sich am Bedarf der Kommunen.
Verkehr und Infrastruktur21
  1. Bei den Verkehrsverbünden wird für Familientickets ohne Begrenzung der Kinderzahl geworben.
  2. Verkehrspolitik verzichtet auf Ideologie.
  3. Menschen erreichen ihr Ziel entspannt, komfortabel, schnell und sauber.
  4. Das Aufgeben des Deutschlandtakts durch die Bundesregierung wird nicht akzeptiert.
  5. Der Bund schafft die Grundlagen für den Hessen-Takt als Vorreiter des Deutschlandtakts.
  6. Der Knoten Frankfurt Stadion wird im Programm Rhein-Main Plus ausgebaut.
  7. Planungen und Arbeiten an der Regionaltangente Ost werden fortgesetzt.
  8. Planung und Umsetzung der Beschleunigung der Strecke Marburg–Brilon werden intensiviert.
  9. Die Vogelsbergbahn wird zügig ausgebaut, um die Verbindung zwischen Mittel- und Osthessen und das Angebot im ländlichen Raum zu stärken.
  10. Der Westerwaldtunnel wird als Alternativtrasse zur Bahnstrecke im Mittelrheintal gebaut.
  11. Kommunen werden bei der Einrichtung eines Anruf-Sammeltaxis unterstützt.
  12. Das Darmstädter Kreuz wird ausgebaut.
  13. Elektromobilität wird in allen Bereichen gefördert.
  14. Die Umrüstung von Straßenlaternen zu Ladepunkten wird geprüft.
  15. Für die Umrüstung von Straßenlaternen zu Ladepunkten wird ein Pilotprojekt gestartet.
  16. Mit Tankstellenbetreibern, vor allem an Autobahnen, wird der Ausbau von Schnellladepunkten verbessert.
  17. Logistikbranche und Transportgewerbe behalten realistische Zukunftsperspektiven.
  18. Spezialtechnik wird bei der Parkplatzsuche in den Ballungszentren eingesetzt.
  19. Der Bau des neuen Terminal 3 wird nach der Nordwestlandebahn weiterhin unterstützt.
  20. Das pauschale Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor wird abgelehnt.
  21. Das pauschale Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor wird abgelehnt.
Energie39
  1. Die bestehenden Energieförderprogramme werden auch auf den Handel ausgeweitet.
  2. Ein gesetzliches Heizungsverbot wird als falscher Weg für den Klimaschutz abgelehnt.
  3. Die Modernisierung der Wärmeversorgung soll durch Anreize vorankommen.
  4. Die Modernisierung der Wärmeversorgung soll durch technologieoffene Lösungen vorankommen.
  5. Das geplante faktische Verbot neuer Gas- und Ölheizungen wird abgelehnt.
  6. Kerntechnisches Know-how wird in Hessen auf der Ebene der staatlichen Kontrolle erhalten.
  7. Für neue Energiequellen soll es keine Denkverbote geben.
  8. Bei der Umsetzung neuer Energiequellen sind pragmatische Kompromisse vorgesehen.
  9. Das geplante faktische Verbot neuer Gas- und Ölheizungen wird abgelehnt.
  10. Vom Bund wird erwartet, sich ebenfalls für diese Zukunftschance zu engagieren.
  11. Die letzten vom Netz genommenen Kernkraftwerke sollen zunächst als strategische Reserve vorgehalten werden.
  12. Der mittelfristige Rückbau dieser Kernkraftwerke wird abgelehnt.
  13. Die Forschung in diesem Bereich soll in Deutschland ermöglicht werden.
  14. Der Wissenstransfer zu Speichertechnologien wird gefördert.
  15. Die Nutzung von Nah- und Fernwärme soll weiter gesteigert werden.
  16. Nah- und Fernwärmenetze werden weiter ausgebaut.
  17. Für die Nutzung industrieller und anderer Produktionsabwärme werden bessere Rahmenbedingungen geschaffen.
  18. Der Wettbewerb Bioenergiedorf wird für ländliche Kommunen mit regenerativer Energie neu aufgelegt.
  19. Kommunen erhalten Anreize, mit unterschiedlichen erneuerbaren Quellen bei Strom und Wärme autark zu werden.
  20. Der Wissenstransfer mit Industrie und Mittelstand wird intensiviert.
  21. Beim Bund wird eine Abwrackprämie für den Austausch von Altgeräten mit hohem Energieverbrauch angestrebt.
  22. Ein Zuschuss soll gezahlt werden, wenn ein altes Haushaltsgroßgerät durch ein höchstenergieeffizientes Neugerät mindestens 30 Prozent Energie einspart.
  23. Bestandsbauten sollen über Gutscheine auf wirtschaftlich erschließbare Einsparpotenziale untersucht werden.
  24. Hochflexible Wasserstoffkraftwerke sollen mittelfristig Schwankungen ausgleichen und die Lastversorgung sichern helfen.
  25. Privates Engagement in der Energieerzeugung soll stärker belohnt werden.
  26. Beim Bund wird nach der Strompreisbremse ein Modell PrivatPlusEnergie angestrebt, bei dem Erzeuger regenerativer Energie besonders profitieren.
  27. Wer erneuerbaren Strom selbst erzeugt und verbraucht, soll beim restlichen Verbrauch besonders gefördert werden.
  28. Mieterstrom- und Contracting-Modelle werden in diese Unterstützung einbezogen.
  29. Mieterstrom- und Contracting-Modelle werden vorangebracht.
  30. In einem zweiten Schritt soll dieses Modell für industrielle Betriebe realisiert werden.
  31. Die Nutzung von Photovoltaik soll so attraktiv werden, dass sie bei allen Vorhaben zur Regel wird.
  32. Solarpflichten für neue und bestehende Privathäuser auf Bundes- und EU-Ebene sollen in Hessen durch steuerliche Anreize flankiert werden.
  33. Künftige Eigentümer sollen sich aus Gründen der Technologieoffenheit auch für alternative Energiequellen entscheiden können.
  34. Die Beschränkung auf landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete bleibt bei Freiflächen-Photovoltaik grundsätzlich bestehen.
  35. Die Zubaubegrenzung von derzeit 35 Megawatt pro Jahr wird deutlich angehoben.
  36. Heimische fossile Energieträger werden nachhaltig gefördert.
  37. Falls die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen bundesweit wieder erlaubt wird, wird sie in Hessen unter höchsten Umweltstandards konstruktiv begleitet.
  38. Der Bund wird aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen, insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz.
  39. Unsachgemäße Gewinnabschöpfungen werden abgelehnt.
Klima, Umwelt und Naturschutz26
  1. Für die genannten Dämmungen, den Fensteraustausch, Schlammfilter und Hocheffizienzpumpen, Energie-Checks der Verbraucherzentrale sowie Photovoltaikanlagen und steckerfertige Minianlagen wird eine Förderung gewährt.
  2. Beim Bund wird angestrebt, die bisherige Förderkulisse für energetisches Bauen im Effizienzstandard 55 um fünf Jahre zu verlängern und erst danach zu verschärfen.
  3. Die vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen werden priorisiert.
  4. Beispiele guter Praxis sollen zum Standard im Klimaschutz werden.
  5. Der Bund soll internationale Kooperation anstoßen und die Möglichkeiten klimagerechter Industrieproduktion ausweiten.
  6. Chancen einer wärmeren Welt sollen genutzt werden.
  7. Carbon Contracts for Difference werden verstärkt genutzt, um den Energieverbrauch zu senken und klimafreundlich zu modernisieren.
  8. Auf Bundesebene wird eine sachgerechte und praxistaugliche Umsetzung der Waldprämie ohne fachfremde Auflagen angestrebt.
  9. Die Jagd soll die Wilddichte so steuern, dass sich der Wald natürlich verjüngen kann.
  10. Neben der Jagd sollen Rückzugsräume für Schalenwild geschaffen werden.
  11. Unnötige Beunruhigung des Schalenwilds soll vermieden werden.
  12. Das einheitliche Reviersystem soll beibehalten werden.
  13. Jagdrechtlich stillgelegte Gebiete sollen, soweit es die Grundrechte zulassen, nicht entstehen.
  14. Die Jagd in stillgelegten Waldflächen wird nicht eingeschränkt.
  15. Die Struktur der Hegegemeinschaften bleibt erhalten.
  16. Hegegemeinschaften sollen ihre Aufgaben kooperativ erfüllen können.
  17. Der Wolf gilt in Deutschland als etabliert und nicht mehr als gefährdete Art.
  18. Die übrigen Präventionsmaßnahmen gegen Übergriffe werden weiter verstärkt.
  19. Renaturierung, Entsiegelung, Begrünung verfügbarer Flächen und eine moderne Wasserinfrastruktur werden miteinander verbunden.
  20. Synergien des Bachprogramms mit Naturschutz und Biotopvernetzung werden genutzt.
  21. Pionierprojekte wie die untertägige Einstapelung von Abwässern und die Abdeckung der Halden werden mit dem Unternehmen weiter vorangetrieben.
  22. Die hessische Biodiversitätsstrategie wird weiter umgesetzt.
  23. Freiwillige Maßnahmen wie die Anlage von Blühstreifen werden verstärkt unterstützt.
  24. Das Naturmonument Grünes Band Hessen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern über Vertragsnaturschutz entwickelt.
  25. Das Duale System wird weiterentwickelt.
  26. Investitionen in Lagerkapazität und Ausbringtechnik für Düngemittel werden unterstützt, um die Belastung der Gewässer zu senken.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum20
  1. Die Förderung der Weidetierhaltung wird weiter verstärkt.
  2. Es wird geprüft, ob die Fischereiprüfung in die Selbstverwaltung der Fischereiorganisationen übergehen kann.
  3. Für besonders gewässerschonend arbeitende landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmeregelungen angestrebt.
  4. Auf eine ausreichende Personalausstattung der kommunalen Kontrollbehörden wird hingewirkt.
  5. Die gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung der Arbeit von Bäuerinnen und Bauern soll zunehmen.
  6. Neue Vermarktungsmodelle regionaler Start-ups werden gesondert unterstützt.
  7. Pflanzen aus Genome Editing und neuen Züchtungsmethoden wie CRISPR/CAS dürfen nicht mit gentechnisch veränderten Organismen gleichgesetzt werden.
  8. Mehr Tierschutz in den Ställen wird honoriert.
  9. Klare und verbindliche Haltungskennzeichnungen sollen mit Preissignalen und guten Förderangeboten für Landwirte verbunden werden.
  10. Hessische Milchviehbetriebe bleiben für den Agrarstandort und die Kulturlandschaft von großer Bedeutung.
  11. Der mit der Weidetierprämie eingeschlagene Weg wird im Dialog fortgesetzt, mit besonderem Gewicht auf der Honorierung von Umweltleistungen.
  12. Bei der Fortsetzung der Weidetierhaltung liegt ein besonderes Gewicht auf der regionalen Vermarktung der Produkte.
  13. Die Prävention von Schäden wird gestärkt, unter anderem durch eine volle Förderung des besonderen Wolfsschutzes für Weidetierhalter in ganz Hessen.
  14. Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass Brachflächen in Deutschland zeitweise für alle landwirtschaftlichen Kulturen gegeben werden.
  15. Die Stilllegung von Ackerflächen im Rahmen der europäischen Agrarförderung muss ausgesetzt werden.
  16. Erträge aus Agri-Photovoltaik sollen gerecht zwischen Eigentümer und landwirtschaftlichem Pächter aufgeteilt werden.
  17. Der Bund soll den ländlichen Raum stärker fördern.
  18. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz sollen deutlich erhöht werden.
  19. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz sollen flexibilisiert werden.
  20. Für die auf mehrere Ressorts verteilte Förderung des ländlichen Raums soll auf dort bereits bestehende Personalressourcen zurückgegriffen werden.
Digitalisierung, Daten und Technologie34
  1. Die Einführung eines landesweiten digitalen Kita- und Tagespflegeplatz-Managements wird geprüft.
  2. In die Digitalisierung der Schulen wird weiter kräftig investiert.
  3. Die Förderungen des Bundes erfolgen effektiver als bisher.
  4. Staatliche Mittel fließen nach dem Grundsatz Markt vor Staat dorthin, wo Unternehmen nicht investieren.
  5. Der ländliche Raum bleibt auch künftig im besonderen Fokus.
  6. Glasfasernetzbetreiber lassen Mitbewerber auf ihre Netze und können umgekehrt bereits ausgebaute Netze der Mitbewerber nutzen.
  7. Der Ausbau von IoT-Netzen wie LoRaWAN wird unterstützt.
  8. Für die Forschung am nächsten Mobilfunkstandard werden Mittel unter anderem vom Bund eingeworben.
  9. Best-Practice-Projekte zur Sicherheit in der Digitalisierung werden zum Erfolg geführt.
  10. Für eine gerechte und verantwortungsvolle Datenpolitik wird ein Rahmen gesetzt.
  11. Digitale Assistenten unterstützen Menschen, die sich nicht selbständig online bewegen können.
  12. Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner werden unbürokratisch und zeitgemäß digital dargestellt.
  13. Hessen wird zu einem führenden Standort für Regulatory Sandbox und reguliertes Web3 ausgebaut.
  14. Die Rahmenbedingungen für die IKT-Branche werden weiter gestärkt.
  15. Für eine am Menschen orientierte Technologieentwicklung werden internationale Standards gesetzt.
  16. Eine gesamtstaatliche Steigerung der Resilienz ist das Ziel.
  17. Der rechtliche Rahmen wird gegebenenfalls an die dynamischen Entwicklungen angepasst.
  18. Der rechtliche Rahmen wird fortlaufend anhand der dynamischen Entwicklung überprüft und bei Bedarf angepasst.
  19. Der Chief Information Security Officer der hessischen Landesverwaltung wird in seiner Rolle gestärkt.
  20. Für die Mindeststandards der Informationssicherheit stehen ausreichend Personal und Mittel zur Verfügung.
  21. Erfolgreiche Modellprojekte für kritische Infrastrukturen werden flächendeckend ausgebaut.
  22. Neue Projekte, etwa zur Vorsorge gegen Weltraumschrott oder Sonnenstürme, werden eingeworben.
  23. Das Rhein-Main-Gebiet soll als Standort für große nationale und internationale Turniere etabliert werden.
  24. Eine Innovationsoffensive fördert modernste Technik im digitalen Ackerbau, im integrierten Pflanzenschutz und bei der präzisen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
  25. Eine bundesweit einheitliche elektronische Identifizierung soll zeitnah eingeführt werden.
  26. Bürger teilen Informationen nur noch einmal mit.
  27. Die mitgeteilten Daten können für künftige Interaktionen wiederverwendet werden.
  28. Leistungen in bestimmten Lebenslagen wie der Geburt eines Kindes werden automatisiert und ohne gesonderten Antrag bereitgestellt, im Einklang mit dem Datenschutz und nur mit Einwilligung.
  29. Die ebenenübergreifend gewonnenen Erfahrungen, etwa zum Prinzip Einer für alle, werden für die künftige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen genutzt.
  30. Dort werden Informationen abgefragt und gegeben.
  31. Softwarelösungen entsprechen vorrangig dem Open-Source-Standard.
  32. Interne Kompetenzen für Digitalprojekte des Landes werden dort gebündelt.
  33. Das Land wird in die Lage versetzt, die eigenen Systeme selbst zu entwickeln, weiterzuentwickeln und zu betreiben.
  34. Zukunftsinvestitionen in die Verwaltungsdigitalisierung werden erhöht.
Europa, Euro und europäische Institutionen13
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit12
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung25
  1. Gebäude sollen für das Dorfbild erhalten bleiben.
  2. Das Denkmalschutzverzeichnis soll bis zum Ende der Legislaturperiode aktualisiert werden, damit Eigentümer alter Bausubstanz mehr Planungssicherheit erhalten.
  3. Kommunen sollen die rechtlichen Grundlagen erhalten, Ortsschilder zusätzlich mit dem Ortsnamen im Dialekt zu beschriften.
  4. Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes soll besonders erfüllt und mit Leben gefüllt werden.
  5. Die Geschichte der Heimatvertriebenen gehört zur Geschichte des gesamten Landes.
  6. Die christliche Religion prägt das Wertesystem der Gesellschaft bis in die Verfassung und die Gesetzgebung des Landes.
  7. Die christlichen Kirchen vermitteln den Menschen im Land Orientierung.
  8. Für die gesetzlich geschützte Karfreitagsruhe wird eingetreten.
  9. Das im Hessischen Feiertagsgesetz verankerte Tanzverbot, etwa am Karfreitag, muss von den zuständigen Ordnungsbehörden weiterhin kontrolliert und durchgesetzt werden.
  10. Der Erhalt der hessischen Dorfkirchen wird unterstützt.
  11. Die europäische Kultur gilt auch als jüdisch geprägt.
  12. Der Staatsvertrag des Landes mit den jüdischen Gemeinden wird weiterentwickelt.
  13. Hauptamt und Ehrenamt werden gleichermaßen in den Blick genommen.
  14. Eine umfassende Weiterentwicklung und Neustrukturierung ist nötig und umfasst auch das Krisen- und Beschwerdemanagement.
  15. Ein möglicher Ansatz ist ein eigenständiges documenta-Museum in Kassel, das ausgewählte Werke dauerhaft öffentlich zugänglich macht.
  16. Kunst aus den Kellern der Museen wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  17. Die Vernetzung mit Kommunen und Tourismusverbänden wird weiter ausgebaut.
  18. Für die Bad Hersfelder Festspiele gilt ebenfalls, dass die Unterstützung fortgesetzt und ausgebaut wird.
  19. Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss zurückgewonnen werden.
  20. Oberste Ziele der Strukturreformen sind Qualität, Transparenz, Beitragsstabilität sowie Meinungsneutralität und Ausgewogenheit.
  21. Programmgrundsätze werden eingehalten und nachvollziehbar sichergestellt.
  22. Die Einhaltung der Programmgrundsätze wird durch regelmäßige externe und unabhängige Evaluationen überprüft und veröffentlicht.
  23. Größtmögliche Beitragsstabilität gilt als Ziel und Anspruch.
  24. Dritte Programme wie der Hessische Rundfunk konzentrieren sich deutlicher auf ihren regionalen Auftrag und schärfen diesen Markenkern.
  25. Die Rahmenbedingungen werden verbessert, damit möglichst viele Medienschaffende in Hessen angesiedelt werden.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung13

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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