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Vertrag und Programme

AUS BEGEISTERUNG FÜR EINE STARKE WIRTSCHAFT, SICHERE ARBEIT UND EIN INNOVATIVES LAND: Vertrag und Programme

Eine für alle. Hessenvertrag der demokratisch-christlich-sozialen Koalition 2024–2029

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Die Soziale Marktwirtschaft mit Wachstum, Solidarität und Mitbestimmung bildet die Grundlage der Wirtschaftspolitik.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 44 % KI
  1. Gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen sollen wirtschaftliche Stärke ermöglichen und Arbeitsplätze sichern.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 46 % KI
  1. Eine klimaneutrale Wirtschaft wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · SPD 43 % KI
  1. Klimaschutzmaßnahmen sollen ganzheitlich bewertet werden und eine positive Gesamtbilanz aufweisen.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % · SPD 47 % KI
  1. Unnötige bürokratische Vorschriften und Auflagen für die Wirtschaft werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 10 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 67 % KI
  1. Ein Paket für Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 5 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · SPD 64 % KI
  1. Eine aktive Wirtschafts- und Industriepolitik wird betrieben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · SPD 48 % KI
  1. Auf Bundesebene sollen die Belastungen für Unternehmen reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 47 % · SPD 32 % KI
  1. Eine Unternehmenssteuerreform soll geprüft werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % KI
  1. Für den Standort Hessen wird durch die Weiterentwicklung der hessischen Anlaufstellen weltweit geworben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · SPD 36 % KI
  1. Die internationale Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft wird durch Delegationsreisen und Auslandsmessen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · SPD 34 % KI
  1. Der Hessische Zukunftsrat Wirtschaft wird als dauerhaftes Beratungsgremium der Landesregierung etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · SPD 43 % KI
  1. Regionale Netzwerke und Kooperationen der Wirtschaft werden gestärkt und verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 87 % KI
  1. Ein Hessenfonds zur Unterstützung von Innovationen und Veränderungsprozessen wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 96 % KI
  1. Der Hessenfonds fördert in der Säule Innovation Unternehmen bei neuen Technologien und innovativen Geschäfts- und Produktideen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 41 % KI
  1. Die Säule Transformation unterstützt den wirtschaftlichen Wandel durch Dekarbonisierung, Effizienz, Digitalisierung und Resilienz.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 58 % · SPD 95 % KI
  1. Transformationsförderung setzt Standort- und Beschäftigungsgarantien, gute Arbeitsbedingungen und Weiterbildung für die Beschäftigten voraus.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % KI
  1. Informationen über Förderung, Weiterbildung und Netzwerkangebote werden regionalen Akteuren gebündelt bereitgestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 37 % KI
  1. Neben Zuschüssen wird die Einbringung privaten Kapitals besonders gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 88 % KI
  1. Die Hessenagentur wird auf die Förderung von Innovationen, Forschung und Entwicklung sowie digitaler Projekte ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 36 % KI
  1. Gemeinsam mit Regionalmanagements werden regionale Förderlotsen für Unternehmen eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 74 % · SPD 97 % KI
  1. Instrumente der Wirtschafts- und Strukturförderung werden auf ihre Eignung für Transformationsprozesse überprüft und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 85 % KI
  1. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung für Maßnahmen zur Ressourceneffizienz.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 65 % · SPD 88 % KI
  1. Förderbedingungen werden erleichtert und Förderprozesse entschlackt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % · SPD 39 % KI
  1. Die Kammergesetze werden im Rahmen des Bürokratieabbaus modernisiert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 40 % KI
  1. Die Versorgungswerke der Freien Berufe sollen fortbestehen.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das Hessische Gesetz über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird zeitnah evaluiert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % KI
  1. Bundeseinheitliche Regelungen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden unterstützt.

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  1. Das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz wird modernisiert, um das öffentliche Auftragswesen zu erleichtern.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 86 % KI
  1. Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gelten als Eckpfeiler eines verantwortlichen Wettbewerbs.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · SPD 95 % KI
  1. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wird reformiert.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 97 % KI
  1. Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erhalten nur Auftragnehmer, die ihren Beschäftigten mindestens den Lohn eines per Landesverordnung festgelegten repräsentativen Tarifvertrags zahlen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 44 % KI
  1. Auftragnehmer müssen die Tariftreueverpflichtung an ihre Subunternehmer weitergeben.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI

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  1. Für öffentliche Aufträge ohne Tarif-Rechtsverordnung gelten der gesetzliche Mindestlohn oder allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 61 % KI
  1. Die vergabefremden Kriterien im Vergaberecht werden überprüft.

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  1. Die Vergabefreigrenze wird auf einen Auftragswert von 20.000 Euro angehoben.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % KI
  1. Die Schwellenwerte in § 12 des Vergabe- und Tariftreuegesetzes werden angepasst.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 56 % · SPD 93 % KI
  1. Das Land begleitet die Kommunen bei der Anwendung vereinfachter Vergabeverfahren.

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  1. Die Regierungspräsidien werden befähigt, die Einhaltung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes stichprobenartig zu kontrollieren.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 81 % KI
  1. Subunternehmerketten werden, soweit rechtlich zulässig, auf drei Glieder begrenzt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 87 % KI
  1. Für Verstöße gegen das Vergabe- und Tariftreuegesetz werden finanzielle Sanktionen eingeführt, für die der Hauptauftragnehmer haftet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 84 % KI
  1. Zur Weiterentwicklung des Industriestandorts wird ein breiter Industrietrialog eingerichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 85 % KI
  1. Im Industrietrialog wird eine vertiefte Strukturanalyse der hessischen Industriezweige vorgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 85 % KI
  1. Eine Industriestrategie mit strategischen Entwicklungszielen wird erstellt, an denen die Standortbedingungen ausgerichtet werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 44 % KI
  1. Die hessischen Industriezweige sollen stärker unterstützt und neue Branchen nach Hessen geholt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 64 % KI
  1. Wichtige Industriezweige wie Chemie-, Pharma- und Automobilindustrie sollen in Hessen fest verankert bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 36 % KI
  1. Der Strategiedialog mit der Industrie wird fortgesetzt, um Branchen bei ihrer Transformation zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 87 % · SPD 62 % KI
  1. Unternehmen der Metall-, Halbleiter-, Sensorik- und Elektroindustrie werden in den Strategiedialog einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 37 % KI
  1. Gemeinsam mit der Industrie wird auch auf Bundesebene an Lösungen für einen attraktiven Industriestandort gearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 47 % KI
  1. Hessen soll als Automobilstandort zukunftsfähig aufgestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % KI
  1. Vorhandene Antriebstechnologien sollen mit sauberen, synthetischen und CO2-neutralen Kraftstoffen weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 33 % KI
  1. Die bestehenden regionalen Transformationsnetzwerke werden langfristig verstetigt und erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 96 % KI
  1. Für neu aus Eigeninitiative entstehende Transformationsnetzwerke wird eine Unterstützung geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 57 % KI
  1. Das Land betreibt eine aktive Industriepolitik.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 44 % KI
  1. Bestehende Industrieflächen werden erhalten und neue Industrieflächen ausgewiesen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 87 % · SPD 81 % KI
  1. Für Industrieflächen werden vorrangig Konversions- und Brachflächen genutzt und neue Flächen ressourcenschonend entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % · SPD 47 % KI
  1. Die Entwicklung erfolgreicher Industrieparks wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 89 % · SPD 35 % KI
  1. Die Entstehung neuer Industriestandorte wird planerisch gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 62 % KI
  1. Die Ansiedlung von Forschungs- und Technologieparks wird unterstützt, um in Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, Pharmazie, Energie und KI unabhängiger zu werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 93 % · SPD 39 % KI
  1. Der Bund soll IPCEI-Health-Projekte stärker mitfinanzieren.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Die Landesvertretung in Brüssel wird stärker auf gute Rahmenbedingungen für die Industrie ausgerichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 33 % KI
  1. In der Landesvertretung in Brüssel wird eine Stabsstelle Industriepolitik eingerichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Eine aktive Ansiedlungspolitik konzentriert sich auf Zukunftstechnologien wie KI, vernetzte Mobilität, Industrie 4.0, Wasserstoff, Biotech- und Klimatechnologie.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 84 % · SPD 88 % KI
  1. Der Übergang von der Entwicklung zur Anwendung wird unter anderem in Reallaboren gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 63 % KI
  1. Die bisherigen Regelungen der Hermes-Bürgschaften sollen auf Bundesebene beibehalten werden.

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  1. Hermes-Bürgschaften sollen allen deutschen Unternehmen gleichberechtigt zur Verfügung stehen.

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  1. Der öffentliche Raum in Innenstädten soll als Begegnungsraum für die gesamte Bevölkerung gestärkt werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 37 % KI
  1. Der Erhalt und die Neugründung von Geschäften vor Ort werden gefördert, besonders bei inhabergeführten Betrieben und Dorfläden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 55 % · SPD 87 % KI
  1. Die Innenstadt-Förderprogramme wie „Zukunft Innenstadt“, „Lebendige Zentren“ und „Ab in die Mitte!“ werden evaluiert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI

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  1. Das „Bündnis für die Innenstadt“ wird fortgeführt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Für Zukunftskonzepte der Innenstädte werden verschiedene Modellregionen unterschiedlicher Größe und Lage ausgewählt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % KI
  1. Fünf bis acht Projektregionen mit bis zu 150.000 Einwohnern werden bei der Entwicklung zukunftsfähiger Innenstädte gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 84 % KI
  1. Der Einsatz und die Förderung des digitalen Leerstands- und Ansiedlungsmanagement-Tools LeAn des Bundes werden geprüft.

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  1. Die bestehende Regelung von vier verkaufsoffenen Sonntagen wird beibehalten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 56 % KI
  1. Es wird gesetzgeberisch geprüft, wie die Sonntagsöffnungen rechtssicher durchgeführt werden können.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % KI
  1. Mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen wird die Sonntagsöffnung personalloser, vollautomatisierter Verkaufsflächen und Dienstleistungsbetriebe ergebnisoffen geprüft.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · SPD 38 % KI
  1. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz wird geändert, um die Sonntagsöffnung vollautomatisierter Verkaufsflächen ohne Personal zu ermöglichen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Mit einem Landespaket für berufliche Bildung werden Azubi-Campi geschaffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 65 % KI
  1. Die Ausstattung der Berufsschulen wird verbessert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % KI
  1. Die Meisterausbildung wird kostenlos, auch für Techniker und Fachwirte.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 97 % KI
  1. Die Unternehmensnachfolge wird unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 47 % KI
  1. Eine Aufstiegsförderung wird eingeführt, die finanzielle Barrieren für Fort- und Weiterbildung abbaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · SPD 47 % KI
  1. Das Aufstiegs-BAföG soll in Hessen ausgebaut und besser nutzbar gemacht werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % KI
  1. Flexible Ausbildungsmöglichkeiten in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit werden begrüßt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 59 % KI
  1. Der Mittelstand soll zukunftsfähig gemacht werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 34 % KI
  1. Unternehmen werden bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Verfahren stärker begleitet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Der „DIGI-Check“ für Unternehmen wird ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Der „DIGI-Zuschuss“ für Unternehmen wird erhöht.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % KI
  1. Eine DIGI-Beratung für Unternehmen wird geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 61 % KI
  1. Betriebe werden mit passgenauen, einfach zu beantragenden Förderprogrammen unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 44 % KI
  1. Die Vergabekriterien der Wirtschaftsförderung werden vereinfacht, um die Antragskosten der Unternehmen zu senken.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 55 % · SPD 63 % KI
  1. Prüfungs- und Nachweispflichten bei Förderprogrammen werden erheblich reduziert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % KI
  1. Bei der Vergabe von Wirtschaftsförderung erhalten Betriebe, die Kriterien guter Arbeit erfüllen, einen Förderzuschlag.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 96 % KI
  1. Die finanzielle Unterstützung für die Forscher- und Gründerszene wird ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 62 % KI
  1. Die Förderung von Clustern wie Automobil, Chemie, Pharma, FinTechs, Digitalwirtschaft und Weltraum wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % KI
  1. Mikrokredite, Kapital für Kleinunternehmen, Innovationsdarlehen sowie Gründungs- und Wachstumsfinanzierung werden ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 43 % KI
  1. Die Rahmenbedingungen für Risikokapital werden verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 63 % KI
  1. Die Förderung von Social Entrepreneurship wird gesichert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 41 % KI
  1. Die Wirtschaftsförderinstrumente für Gründungen und Betriebsübernahmen werden unbürokratisch, niedrigschwellig und technisch einfach gestaltet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · SPD 94 % KI
  1. Formate wie „Innovation meets Finance“ werden weiterentwickelt, um privates Risikokapital für Gründer zu gewinnen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 65 % KI
  1. Die Einwerbung von privatem Kapital soll unterstützt werden.
  2. Existenzgründungen und digitale Gewerbeanmeldungen sollen durch weniger Bürokratie und Service aus einer Hand innerhalb von 48 Stunden möglich sein.
  3. Landesrechtliche Spielräume werden genutzt, um Start-ups die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.
  4. Die hessischen Unterstützungsangebote für Gründer werden geprüft und nach einer Bedarfsanalyse weiterentwickelt.
  5. Die Start-up-Initiative Hessen wird weiterentwickelt.
  6. Anlaufstellen für Gründer wie StartHub Hessen, TechQuartier, Hub 31 und Main Inkubator werden erhalten, ausgebaut und stärker vernetzt.
  7. Eine Datenbank mit allen wichtigen Informationen für Gründer wird bereitgestellt.
  8. Verbreitung und Anwendung von KI in Wirtschaft und Gesellschaft werden durch lokale Initiativen gestärkt.
  9. Gründungsbotschafter werben an Schulen und Hochschulen für Unternehmensgründungen.
  10. Existenzgründungsberatungen werden auch für die erste Zeit nach der Gewerbeanmeldung zugelassen und gefördert.
  11. Jährlich wird in Hessen ein internationales Start-up-Festival ausgerichtet.
  12. Co-Working-Spaces und Existenzgründungszentren im ländlichen Raum werden gefördert.
  13. Die Kompetenzzentren für Digitalisierung im ländlichen Raum werden fortgeführt und um Themen wie Landwirtschaft, eHealth, Pflege und Start-up-Ansiedlung erweitert.
  14. Der Hessische Gründerpreis wird fortgeführt und jährlich vergeben.
  15. Der Gründerpreis erhält eine zusätzliche Kategorie „Schule“.
  16. Eine gezielte Gründerinnen-Förderung mit eigenem Förderprogramm wird eingeführt.
  17. Regionale Beratungsstellen für Gründerinnen werden gestärkt.
  18. Zur Erleichterung von Unternehmensnachfolgen wird ein Übergangsbestandsschutz für Genehmigungen und Erlaubnisse geprüft.
  19. Hessen soll Spitzenland in Forschung, Forschungsinfrastruktur, Lehre und Transfer bleiben.
  20. Die internationale Ausrichtung der Wissenschaft wird zusammen mit hessischen Alleinstellungsmerkmalen der Fachrichtungen vorangetrieben.
  21. Der Wissensaustausch zwischen Wissenschaftseinrichtungen, Wirtschaft, Regierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen wird erleichtert.
  22. Maßgeblich ist der Transferbegriff des Wissenschaftsrats.
  23. Personeller Wechsel zwischen Wissenschaft und anderen Bereichen soll mit verlässlichen Beschäftigungsperspektiven verbunden werden.
  24. Die Autonomie der Hochschulen wird gestärkt.
  25. Der Wissenschaftsstandort Hessen wird ausgebaut.
  26. Die Leistungsfähigkeit der Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
  27. Die Wissenschaftsfreiheit wird geschützt und eine offene Forschungskultur ohne Denkverbote gewährleistet.
  28. Die Hochschulen werden bei der Weiterentwicklung von Friedens-, Konflikt- und Sicherheitsforschung unterstützt.
  29. Hochschulleitungen werden bei der Überprüfung von Zivilklauseln unterstützt.
  30. Hessen soll ein Vorzeigeland für Transfer- und Gründungskultur werden.
  31. Mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft wird die ressortübergreifende Innovations- und Transferinitiative „ZusePower“ geschaffen.
  32. Sichtbare, wettbewerbsfähige Innovations- und Transferhubs sollen entstehen und Grown-ups gemeinsam mit Hochschulen und privaten Partnern unterstützt werden.
  33. Bestehende universitäre und staatliche Akzeleratoren werden ergebnisoffen evaluiert.
  34. Auf Basis der Evaluation werden Weiterentwicklung oder Neuansiedlung von Akzeleratoren geprüft.
  35. Das Land unterstützt frühzeitig Initiativen, die sich um Bundesförderungen bewerben.
  36. Die „Houses of“-Strategie für den Austausch zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik wird fortgeführt.
  37. Die „Houses“ werden besser miteinander verzahnt.
  38. Innovative Green-Technologien sollen Teil der „Houses of“-Strategie werden.
  39. Das LOEWE-Forschungsförderprogramm wird fortgeführt und weiterentwickelt.
  40. Weitere LOEWE-Zentren und LOEWE-Schwerpunkte werden programm- und ergebnisoffen ausgeschrieben.
  41. Erfolgreiche LOEWE-Projekte sollen verstetigt werden.
  42. Die Förderung privater Forschungsmaßnahmen und von Projekten des wissenschaftlichen Nachwuchses wird geprüft.
  43. Exzellenz in Forschung und Lehre der Geistes- und Sozialwissenschaften an hessischen Einrichtungen soll gestärkt werden.
  44. Mittel der EU-Forschungsförderprogramme werden stärker für die hessische Forschung erschlossen.
  45. Vorhaben für gemeinsame Einrichtungen von Fraunhofer, Helmholtz, Leibniz und Max Planck werden vorangetrieben.
  46. Neuansiedlungen großer Forschungsorganisationen werden gefördert.
  47. Das internationale Beschleunigerzentrum FAIR in Darmstadt wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern begleitet.
  48. Die Cybersicherheitsforschung in Hessen wird ausgebaut.
  49. Hochschulen sollen zu Energiesicherheit und Energiewende technologieoffen forschen können.
  50. Erfolgversprechende Start-ups in Kooperation mit hessischen Hochschulen werden gefördert.
  51. Green-Tech soll stärker gefördert werden.
  52. Hessen soll führender Öko-Tech-Forschungsstandort werden.
  53. Erfolgreiche Öko-Tech-Unternehmen werden angesiedelt und Gründungen in diesem Feld gefördert.
  54. Hessens Stellung als Standort für Luft- und Raumfahrt wird gesichert und ausgebaut.
  55. Das European Space Operations Centre in Darmstadt wird als zentraler Standort europäischer Raumfahrt erhalten.
  56. In Darmstadt wird ein operatives Zentrum zum Schutz von Weltrauminfrastruktur gegen Cyberangriffe aufgebaut.
  57. Hessen soll vollwertiger Standort des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt werden.
  58. In Darmstadt wird ein Raumfahrt-Besucherzentrum geschaffen.
  59. Der Bund soll ein nationales Weltraumgesetz schaffen, das etwa Haftungsfragen klärt.
  60. Spitzenmedizincluster an den Universitätskliniken werden ausgebaut.
  61. Der Aufbau eines Spitzenzentrums für Postinfektionserkrankungen wird gefördert.
  62. Die Zentren für unerkannte und seltene Erkrankungen werden gestärkt.
  63. Das Ionenstrahltherapiezentrum wird weiter gesichert.
  64. Die Universitätskliniken werden für Spitzenmedizin und Lehre nach der Approbationsordnung weiterentwickelt.
  65. Die Rahmenbedingungen für klinische Studien werden verbessert, auch durch Bürokratieabbau.
  66. Für die Hochschulmedizin soll eine dritte Finanzierungssäule durch Land und Bund geschaffen werden.
  67. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden gemeinsam mit der Branche weiterentwickelt.
  68. Das Land bleibt Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
  69. Die Teilnahme hessischer Galerien an wichtigen Auslandsmessen wird unterstützt.
  70. Die finanzielle Förderung von Vernetzungsaktivitäten, insbesondere der Design- und Games-Branche, wird fortgeführt.
  71. Die Standortwerbung auf Messen wird gemeinsam mit der Kreativbranche verstärkt.
  72. Die internationale Sichtbarkeit der hessischen Kreativwirtschaft wird unterstützt.
  73. „Hessen Design“ wird als Kompetenz- und Beratungszentrum dauerhaft unterstützt.
  74. Der Kreativwirtschaftsbericht wird weitergeführt.
  75. Der strategische Tourismus-Marketingplan und der tourismuspolitische Handlungsrahmen werden fortgeführt.
  76. Alle Tourismusaktivitäten des Landes werden in einem Verantwortungsbereich gebündelt.
  77. Der „Runde Tisch Tourismus“ wird regelmäßig fortgesetzt.
  78. Ein neues Label zeichnet besonders kinder- und familienfreundliche Gasthöfe, Pensionen und Hotels aus.
  79. Ein Landespreis Tourismus für modellhafte Tourismuskonzepte wird ausgelobt.
  80. Der Tourismus im ländlichen Raum soll qualitativ gestärkt werden.
  81. Im ländlichen Tourismus sollen Gesundheit, Ernährung, Regionalität und Heimat im Mittelpunkt stehen.
  82. An das Sonderprogramm zur Stärkung von Hotellerie und Gastronomie im ländlichen Raum wird angeknüpft.
  83. Innovative Modelle der Fachkräftegewinnung und Unternehmensnachfolge in Hotellerie und Gastronomie werden gefördert.
  84. Die Möglichkeit zur Erhebung eines Tourismusbeitrags bleibt erhalten.
  85. Die an der Bundesgartenschau im Mittelrheintal beteiligten Kommunen werden unterstützt.
  86. Die Landesgartenschauen werden weiterentwickelt.
  87. Die interkommunale Zusammenarbeit bei Landesgartenschauen wird gestärkt.
  88. Die Fachkräftegewinnung wird ein Schwerpunkt der Regierungsarbeit.
  89. Alle inländischen Fachkräftepotenziale sollen bestmöglich gehoben werden.
  90. Bei der Fachkräftegewinnung stehen Qualifizierung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick.
  91. Die Arbeitskräftepotenziale von Schulabgängern, Familiensorgenden, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen und Älteren sollen genutzt werden.
  92. Die Arbeitsmarktintegration setzt auf ganzheitliche Coaching-Ansätze, Bildungsketten und Begleitung auch nach der Arbeitsaufnahme.
  93. Die Stabsstelle „Fachkräftesicherung“ wird ausgebaut und erhält eine zentrale, ressortübergreifende Koordinationsfunktion.
  94. Dialogformate zum Arbeitsmarkt mit den relevanten Akteuren werden fortgeführt und weiterentwickelt.
  95. Die Fachkräftecamps, in denen junge Menschen ab 14 Jahren Berufe etwa in Gesundheit und Pflege kennenlernen, werden weiterentwickelt.
  96. Für ausländische Fach- und Arbeitskräfte soll eine echte Willkommensstruktur entstehen.
  97. Mit allen zuständigen Akteuren wird eine Offensive für Fach- und Arbeitskräftezuwanderung gestartet.
  98. Bei der Fachkräftezuwanderung werden Anerkennung, Wohnung, Sprachkurse, Kita- und Schulplätze für die Familie mitbedacht.
  99. Für ausländische Fachkräfte sollen unbürokratische Gewinnung, schnelle Anerkennung und Klarheit über den Aufenthaltsstatus gewährleistet werden.
  100. Arbeitsmarktzuwanderung und Asyl- oder Schutzansprüche werden klar getrennt.
  101. Staatlich regulierte Fachkräfteeinwanderung wird klar priorisiert.
  102. Begründet Schutzsuchende erhalten Schutz.
  103. Menschen ohne Bleibeperspektive müssen das Land zeitnah verlassen.
  104. Durch zentralere Behördenstrukturen wird eine Fast-Lane für ausländische Fachkräfte, besonders IT-Fachkräfte, geschaffen.
  105. Für die Fachkräfteeinwanderung sollen Anlaufstellen für Arbeitgeber entstehen, die Einreiseverfahren strukturieren und beschleunigen.
  106. Das WELCOMECENTER Hessen wird zu einer zentralen Willkommensstelle für ausländische Arbeitskräfte weiterentwickelt.
  107. Das WELCOMECENTER Hessen wird auf Nord- und Mittelhessen ausgeweitet.
  108. Berufsqualifizierende Sprachförderung wird eng an die arbeitsmarktpolitischen Angebote der Jobcenter gekoppelt.
  109. Die Programme zur Arbeitsmarktintegration wie „Pflege integriert“ und „Wirtschaft integriert“ werden fortgeführt.
  110. Das Konzept der Integrationslotsen im Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ wird fortgeführt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  111. Ausländische Studierende sollen nach ihrem Abschluss in Hessen gehalten werden.
  112. Ausländerbehörden können mit Universitäten oder kommunalen Bürgerbüros gemeinsame Außenstellen für Aufenthaltstitel einrichten.
  113. Im Ausland erworbene Bildungs- und Berufsabschlüsse sollen schnell und unbürokratisch anerkannt werden.
  114. Prozesse und Strukturen der Berufsanerkennungsstellen werden analysiert, um Verfahren zu verschlanken und zu digitalisieren.
  115. Bei der Anerkennung wird die Prüfung erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt.
  116. Die Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern wird intensiviert, um Anerkennungsverfahren schon in den Heimatländern anzustoßen.
  117. Berufsabschlüsse sollen zwischen den Ländern gegenseitig anerkannt und vereinheitlicht werden.
  118. Es wird geprüft, wie informell, im Beruf oder Ehrenamt erworbene Kompetenzen festgestellt und anerkannt werden können.
  119. Bei der Anerkennung informeller Kompetenzen liegt ein besonderes Augenmerk auf der Qualifizierung von Frauen.
  120. Das Beratungsprojekt „Faire Mobilität Hessen“ für entsandte EU-Arbeitskräfte wird langfristig finanziell abgesichert.
  121. Die Laufzeit des Landesprojekts „Faire Mobilität Hessen“ wird an die des Bundesprojekts gekoppelt.
  122. Es wird geprüft, wie Zugangshürden zu Sozial- und Gesundheitsberufen verringert und Ausbildungsgänge verkürzt werden können.
  123. Es wird geprüft, wie eine Modularisierung den Erwerb fehlender Teilqualifikationen erleichtern kann.
  124. In allen sozialen Ausbildungsberufen wird Schulgeldfreiheit gewährleistet.
  125. Assistenzberufe im Sozial- und Gesundheitswesen sollen durchlässiger werden und mehr Aufstiegsmöglichkeiten bieten.
  126. Eine Anhebung des Höchstalters für die Ausbildung zur Sozialassistenz wird geprüft.
  127. Quereinstiege in soziale Berufe werden bei gesicherter Praxisanleitung und Qualifizierungsbegleitung ermöglicht.
  128. Eine übergreifende Werbe- und Anerkennungskampagne für Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen wird umgesetzt.
  129. Ein Programm für mehr Heilerziehungspflegekräfte wird aufgelegt.
  130. Die Ausbildung in der Heilerziehungspflege wird an bundesweite Standards angepasst.
  131. Das Schulgeld in der Heilerziehungspflege-Ausbildung wird abgeschafft.
  132. Hauptschüler, Quereinsteiger und ausländische Studierende erhalten einen besseren Zugang zur Heilerziehungspflege-Ausbildung.
  133. Die Heilerziehungspflege wird durch kürzere geforderte Vorerfahrung, Anerkennung sprachlicher Alltagsqualifikationen und eine moderne Berufsbezeichnung attraktiver gemacht.
  134. Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung wird in der Heilerziehungspflege eingeführt und gefördert.
  135. Die digitalen Kompetenzen der gesamten Bevölkerung sollen gestärkt werden.
  136. Die Ansiedlung außerschulischer Lernorte wie TUMO-Zentren wird unterstützt, um dem IT-Fachkräftemangel zu begegnen.
  137. Konzepte, mit denen sich junge Menschen außerhalb von Ausbildung oder Studium zu IT-Fachkräften weiterbilden, werden aufgegriffen.
  138. Die pilotierte digitale Lernortkooperation der Wirtschaftsverbände und Kammern wird verstetigt.
  139. Eine aktivierende Beschäftigungspolitik soll Menschen in den regulären Arbeitsmarkt führen.
  140. Hessen wird zu einem Weiterbildungsland weiterentwickelt.
  141. Hessen soll im Wettbewerb um Arbeitskräfte gut aufgestellt sein.
  142. Das Land Hessen soll als Arbeitgeber mit guten Löhnen, Arbeitsbedingungen sowie Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten Vorbild sein.
  143. Die Tarifbindung in Hessen soll gesteigert werden.
  144. Die Sozialpartnerschaft soll gestärkt werden.
  145. Unter Einbeziehung des Tarifausschusses wird geprüft, in welchen Bereichen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  146. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll künftig häufiger genutzt werden.
  147. Die Arbeit der Jobcenter wird unterstützt.
  148. Beim Bund wird eine auskömmliche Finanzierung des Eingliederungs- und des Verwaltungstitels der Jobcenter für das Bürgergeld eingefordert.
  149. Der berufliche Wiedereinstieg nach Erziehungs- oder Pflegezeiten wird unterstützt.
  150. Die Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Arbeitszeit nach familienbedingter Teilzeit werden beobachtet.
  151. Migrantinnen und Migranten sollen möglichst schnell in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Ausbildung integriert werden.
  152. Modellprojekte mit verschlankten Verfahren wie intensiven Deutschkursen, praktischer Kompetenzfeststellung und betriebsinternen Sprach- und Integrationskursen werden gefördert.
  153. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Hessen soll gestärkt werden.
  154. Die Beschäftigungsfähigkeit in Hessen soll gestärkt werden.
  155. Unfälle und Berufskrankheiten sollen vermieden werden, sowohl bei technischen Risiken als auch bei psychischen Belastungen.
  156. Die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit werden in die Lage versetzt, ihre Beratungs- und Kontrollfunktionen wahrzunehmen.
  157. Unternehmen werden bei der Entwicklung von Konzepten für altersgerechte Tätigkeiten unterstützt, damit ältere Beschäftigte lange gesund im Erwerbsleben bleiben.
  158. Für die Staatsmodernisierung sind ein Kulturwandel und eine Transformation nötig, die die Chancen des digitalen Wandels nutzen.
  159. Die in Krisen gezeigte Schnelligkeit und Flexibilität von Staat und Verwaltung soll das staatliche Handeln dauerhaft prägen.
  160. Entbürokratisierung, Prozessoptimierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren haben höchste Priorität in der Verwaltungsmodernisierung.
  161. Die Grundsätze der Staatsmodernisierung werden von der politischen Führung formuliert und von der Verwaltung umgesetzt.
  162. Die Verwaltungsdigitalisierung wahrt digitale Souveränität, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz.
  163. Die interkommunale Zusammenarbeit und Clusterbildung bei der Verwaltungsdigitalisierung werden weiterhin gefördert.
  164. Die Verwaltungsdigitalisierung beruht auf agilem Projektmanagement.
  165. Die Digitalisierung soll bestehende Strukturen nicht nur digital abbilden, sondern innovationsfreudiger sein.
  166. In der Verwaltung soll eine neue Führungs- und Arbeitskultur entstehen, die Prozesse neu denkt und die Beschäftigten fördert, ohne sie zu überfordern.
  167. Die digitale Transformation in Gesellschaft und Verwaltung wird aktiv gestaltet.
  168. Die Digitalisierungsvorhaben einschließlich der Verwaltungsdigitalisierung werden weiterhin zentral an einer Stelle gebündelt.
  169. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene bereitet Entscheidungen zur Verwaltungsdigitalisierung des Landes vor.
  170. Die Entscheidungen zur Verwaltungsdigitalisierung gelten für alle Ressorts und IT-Dienstleister des Landes.
  171. Schnittstellen in der Verwaltungsdigitalisierung werden reduziert.
  172. In der Verwaltungsdigitalisierung werden klare Verantwortlichkeiten geschaffen.
  173. Alle Gremien der Verwaltungsdigitalisierung werden evaluiert und wo möglich reduziert.
  174. Die digitale Transformation soll Teilhabe ermöglichen und Barrieren abbauen.
  175. Projekte zur Digital- und Medienkompetenz für Kinder, Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren werden weiterhin angeboten.
  176. Die digitale Barrierefreiheit wird weiter vorangebracht.
  177. Sprachliche Zugänge zu digitalen Angeboten werden erleichtert.
  178. Analoge Zugänge zu Verwaltungsdienstleistungen bleiben für Menschen erhalten, die keine elektronischen Wege nutzen können.
  179. Förderprogramme wie das Freiwillige Soziale Jahr Digital, Di@-Lotsen, Ehrenamt digitalisiert!, Senioren im Netz und das gemeinnützige digitale Ehrenamt werden ausgebaut.
  180. Die Umsetzung der hessischen Gigabitstrategie wird vorangetrieben.
  181. Regionale Breitband-Ausbauinitiativen in ländlichen und städtischen Gebieten werden begrüßt, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern.
  182. Bis 2030 sollen alle Wohn- und Gewerbeeinheiten Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude erhalten.
  183. Fördermittel zur Anbindung unterversorgter Adressen werden weiterhin eingesetzt.
  184. Die Bundesregierung soll den Gigabitausbau weiterhin angemessen fördern.
  185. Alle Förderbescheide des Bundes für den Gigabitausbau werden vom Land weiterhin kofinanziert.
  186. Telekommunikationsunternehmen sollen beim Ausbau eines Clusters möglichst flächendeckend und effizient ausbauen.
  187. In Ausnahmefällen wird der eigenwirtschaftliche mit dem geförderten Breitbandausbau verzahnt.
  188. Der Ausbau doppelter Netzstrukturen soll vor Erreichen der Flächendeckung die Ausnahme bleiben, besonders im ländlichen Raum.
  189. Für den Breitbandausbau wird die Bildung zweckgebundener haushälterischer Rücklagen ermöglicht.
  190. Die Resilienz der Netze wird weiter erhöht.
  191. Das Breitbandbüro Hessen wird gestärkt.
  192. Kommunen werden durch umfassende Breitbandberatung gefördert.
  193. Kommunen werden bei der Bauausführung des Breitbandausbaus auf Landkreisebene unterstützt.
  194. Finanziell akut gefährdete Kommunen können eine zusätzliche Unterstützung beantragen.
  195. Im Dialog mit Marktakteuren und Kommunen werden die Planungs-, Genehmigungs- und Ausbauzeiten der Netze verkürzt.
  196. Die im Bund-Länder-Pakt beschlossenen Maßnahmen zur Verknüpfung von Glasfaser- und Mobilfunkausbau werden aufgegriffen, etwa durch kombinierte digitale Antragsverfahren.
  197. Die Nutzung des digitalen Breitband-Portals für Genehmigungsprozesse soll zur Entlastung der Kommunen verpflichtend werden.
  198. Ein digitales Assistenzsystem für Antragsbearbeitung, Prüfung und Bescheide soll Antragsteller und Wegebaulastträger entlasten.
  199. Die dokumentierte Abnahme verlegter Infrastruktur soll in das Portal integriert werden, um einen zuverlässigen Datenbestand der Wegebaulastträger aufzubauen.
  200. Pilotprojekte zur weiteren Nutzung des Portals für Tiefbauleitungen werden vorangetrieben.
  201. Bis 2030 soll überall, wo Menschen leben, arbeiten, unterwegs sind und sich erholen, eine flächendeckende mobile Datenversorgung bestehen.
  202. Mobilfunkinfrastruktur wird dort gefördert, wo kein marktgetriebener Ausbau stattfindet.
  203. Eine flächendeckende 5G-Infrastruktur ist das Ziel.
  204. Zur Beschleunigung des 5G-Ausbaus werden Natur- und Denkmalschutzgesetz klargestellt.
  205. Zur Beschleunigung des 5G-Ausbaus wird das Baugenehmigungsverfahren einheitlich und zügig gehandhabt.
  206. Die im Bund-Länder-Pakt vorgesehenen Maßnahmen zum Mobilfunkausbau werden umgesetzt.
  207. Das Land stellt weiterhin eigene Liegenschaften zur Verfügung.
  208. Die Verfahren zur Bereitstellung von Landesliegenschaften werden mit einem einheitlichen Ansprechpartner mit Letztentscheidung beschleunigt.
  209. Das einheitliche Mietpreismodell wird für alle Landesliegenschaften allgemeinverbindlich.
  210. Verkehrsverbünde werden bei der Umrüstung von Zugfenstern unterstützt, die den Mobilfunkempfang dämpfen.
  211. Hessen bringt sich aktiv in die Entwicklung und Einführung von 6G und Open RAN ein.
  212. Neue Impulse in den Bereichen Mobilfunk, Mobilität und autonomes Fahren werden aufgegriffen.
  213. Ein anwendungsnahes Krisen-Resilienzzentrum für digitale Kommunikation im Krisenfall wird aufgebaut.
  214. Das WLAN-Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ wird fortgeführt.
  215. Gemeinden werden dabei unterstützt, sich mit resilienten digitalen Kommunikationsmöglichkeiten für den Krisenfall auszurüsten.
  216. Für schwer erschließbare Liegenschaften werden Investitionshilfen für eine breitbandige Versorgung etwa per Satellit angeboten.
  217. Hessen soll als Standort des größten europäischen Internetknotens und der Rechenzentrumsbranche durch gute Rahmenbedingungen gestärkt werden.
  218. Hessen soll erster Rechenzentrumsstandort für den digitalen Euro werden.
  219. Rechenzentrumsbetreiber, Versorger, Wärmeabnehmer und Kommunen sollen enger vernetzt werden.
  220. Das Rechenzentrumsbüro wird gestärkt.
  221. Das Rechenzentrumsbüro unterstützt auch die Vermittlung zwischen Wärmeabnehmern und Rechenzentrumsbetreibern.
  222. Es wird geprüft, wie Planung, Koordinierung und Genehmigung bei Abwärmenutzung und kommunaler Wärmeplanung optimiert werden können.
  223. Projekte wie das Pilotprojekt zur Stromversorgung mittels Brennstoffzellen werden unterstützt.
  224. Der Strukturierte Dialog mit Kommunen, Betreibern, Bürgerinitiativen und Wissenschaft wird fortgesetzt.
  225. Zur Stärkung der Datensouveränität wird in Rechenzentrumsstrukturen für Quantencomputing und KI investiert.
  226. Eine hessische Dateninfrastruktur mit öffentlicher Daten- und Treuhänderinfrastruktur wird aufgebaut, um eine souveräne Datennutzung zu ermöglichen.
  227. Dateninfrastruktur soll als Förderinstrument für Start-ups und KMU verfügbar werden, um das KI-Ökosystem zu stärken.
  228. Hessen soll ein führender Marktplatz für Datentreuhänder werden.
  229. Der Datentransfer bei Finanz- und Forschungsdaten sowie für die Digitalwirtschaft soll entwickelt werden.
  230. Der Datentreuhänder EuroDaT wird gestärkt.
  231. Die Entwicklung von Datentreuhändern in weiteren Sektoren wie Mobilität oder Pharmaindustrie wird vorangetrieben.
  232. Schnittstellen zu anwendungsbezogenen Aktivitäten werden zur Verbesserung von Wertschöpfung und Technologietransfer gestärkt.
  233. Die Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt werden in bestehende Programme integriert.
  234. Das hessische KI-Ökosystem wird durch Stärkung von hessian.AI, ZEVEDI, AIQ und ZAQC weiterentwickelt.
  235. hessian.AI und das Zentrum für Angewandtes Quantencomputing werden stufenweise ausgebaut.
  236. Das Förderprogramm Distr@l wird weiterentwickelt.
  237. Beratungsinstrumente zur Digitalisierung von KMU werden in das Distr@l-Programm integriert.
  238. Die Digitalwirtschaft wird als Anwenderbranche unterstützt.
  239. Hessen soll als Gründerregion zukunftssicher aufgestellt werden.
  240. Die Hochschulen werden in der angewandten Forschung gestärkt.
  241. Der Aufbau eines Hessischen Forschungszentrums für Sensorik wird geprüft.
  242. Handwerk, kleine Unternehmen, Mittelstand und deren Beschäftigte werden bei der Digitalisierung unterstützt.
  243. Die Programme DIGI-Zuschuss, DIGI-Beratung und DIGI-Expert werden optimiert und vernetzt.
  244. Reallabore werden ausgebaut und in die Förderlandschaft integriert.
  245. Das House of Digital Transformation wird als koordinierender Querschnittsbereich zu den anderen Houses of gebündelt und weiterentwickelt.
  246. Das Engagement in der European Semiconductor Regions Alliance bei der Umsetzung des Europäischen Chip-Gesetzes wird intensiviert.
  247. Neben der Chipfertigung soll auch das Chipdesign gefördert werden.
  248. Mit der Halbleiterbranche wird ein Branchendialog geführt.
  249. Die Ansiedlungspolitik im Rahmen des deutschen Halbleiterökosystems wird vorangebracht.
  250. Ein Metadatenportal soll offene Daten für Bürgerinnen und Bürger leichter auffindbar machen.
  251. Die digitalpolitischen Vorhaben der EU werden begleitet und hessische Interessen dabei geltend gemacht.
  252. Die geplante Evaluierung und Novellierung der DSGVO wird konstruktiv begleitet.
  253. Die internationale Digitalisierungskooperation, etwa mit Israel, Kanada, den nordischen Ländern, Ruanda, Südkorea und der Ukraine, wird ausgebaut.
  254. Zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung soll das materielle Recht leicht verständlich und vollziehbar sein.
  255. Verfahren sollen so weit wie möglich standardisiert werden.
  256. Behördliche Prozesse sollen digitalisiert und verschlankt werden.
  257. Ein frühzeitiger Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern soll die Akzeptanz von Vorhaben steigern.
  258. Behörden und Justiz sollen gut ausgestattet sein.
  259. Hohe Rechtsschutz- und Umweltschutzstandards gelten als vereinbar mit schnelleren Verfahren.
  260. Der Deutschland-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung wird mit Bund und Ländern konsequent umgesetzt.
  261. Modulares und serielles Bauen wird erleichtert.
  262. Typgenehmigungen anderer Länder werden anerkannt.
  263. Der Dachausbau wird genehmigungsfrei.
  264. Stellplatzpflichten werden reduziert.
  265. In die Bauordnung werden eine Experimentierklausel und der Gebäudetyp E aufgenommen.
  266. Rahmengenehmigungen, etwa bei modularen Anlagen, sollen verstärkt genutzt werden.
  267. Die bundesrechtlichen Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung werden mit Vollzugshinweisen und Leitfäden schnellstmöglich auf Landesebene umgesetzt.
  268. Auch Landesregelungen werden überprüft.
  269. Das gleichzeitige, abgestimmte Zusammenwirken aller Genehmigungsbehörden soll Standard werden.
  270. Es wird geprüft, erfolgreiche Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung auf andere Vorhaben zu übertragen.
  271. Gemeinsam mit dem Bund werden verstärkt Teilgenehmigungen genutzt, damit einzelne Verfahrensschritte vorgezogen werden können.
  272. Für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren braucht es ausreichendes, qualifiziertes Personal in Ländern und Kommunen.
  273. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden umfassend digitalisiert.
  274. Parallele digitale und analoge Antragsverfahren werden beendet.
  275. Das digitale Antragsverfahren soll Standard werden.
  276. Ein in Hessen einheitliches digitales Bauantragsverfahren für alle Ebenen wird eingeführt.
  277. Bundeseinheitliche Standardisierungen für digitale Antragsverfahren werden umgesetzt.
  278. Doppelprüfungen werden reduziert und nach Möglichkeit vermieden.
  279. Die Parallelisierung von Verfahrensschritten wie Vollständigkeitsprüfung und Behördenbeteiligung wird geprüft.
  280. Die Zahl der zu beteiligenden Fachbehörden wird überprüft.
  281. Der Infrastrukturausbau soll mit Tempo vorangetrieben werden.
  282. Der Rechtsschutz soll modern und effektiv sein.
  283. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.
  284. Die Einrichtung eines weiteren Infrastruktursenats am Verwaltungsgerichtshof wird geprüft.
  285. In geeigneten Baugenehmigungsverfahren wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt.
  286. Die Zulässigkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns in Baugenehmigungsverfahren wird geprüft.
  287. Bei volldigitalisierten, insbesondere BIM-basierten Bauanträgen gilt die Genehmigung nach drei Monaten als erteilt.
  288. Die Wiedereinführung der Präklusion auf Bundesebene wird unterstützt.
  289. Die Präzisierung der Missbrauchsklausel im Umweltrechtsbehelfsgesetz wird unterstützt.
  290. Rechtskräftig beschlossene Vorhaben sollen zeitnah umgesetzt werden.
  291. Nach langen Jahren abgeschlossene Verfahren sollen nicht neu aufgerollt werden.
  292. Die geplante Einführung einer Stichtagsregelung wird unterstützt.
  293. Die bundesweite Einrichtung eines digitalen Umweltdatenkatasters und einer Gutachtendatenbank wird unterstützt.
  294. Es wird geprüft, welche eigenen Schritte Hessen zur Digitalisierung von Umwelt- und Gutachtendaten gehen kann.
  295. Der Vorschriftenbestand soll am Ende der Legislaturperiode deutlich kleiner sein als zu Beginn.
  296. Für jede neue Vorschrift sollen zwei bestehende abgeschafft werden.
  297. Die Rahmenzustimmung der Wegebaulastträger für den Glasfaserausbau entlang von Verkehrswegen wird erheblich ausgeweitet.
  298. Hessen wirkt an der bundesweiten Vereinheitlichung der genehmigungsfreien Errichtung von Mobilfunkmasten mit.
  299. Mit Bund und Ländern wird geprüft, ob für große Infrastrukturvorhaben Festlegungen oder Genehmigungen durch den Gesetzgeber selbst unter Erhalt des Rechtsschutzes möglich sind.
  300. In Modellprojekten werden Experimentierklauseln, Beschleunigungsmaßnahmen und Ermessensspielräume stärker genutzt und auf Reallabore übertragen.
  301. Für schnellere Planungen und Entbürokratisierung wird auf den Sachverstand von Industrie, Mittelstand, Handwerk und Gewerkschaften gesetzt.
  302. Im Dialog mit Praktikern wird ein Katalog umsetzbarer Maßnahmen zur Entbürokratisierung erarbeitet und umgesetzt.
  303. Verwaltungsverfahren werden weiter digitalisiert, beschleunigt und entbürokratisiert.
  304. Verwaltungsinterne Zuständigkeiten, Hierarchien und Entscheidungsabläufe werden auf allen staatlichen Ebenen überarbeitet.
  305. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Kommission aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung gebildet, die die Aufgaben der Verwaltung mit Blick auf Bürokratieabbau überprüft.
  306. Die Kommission zum Bürokratieabbau soll Entlastungsmöglichkeiten und Vereinfachungen im Verwaltungsvollzug identifizieren.
  307. Der Staat soll sich auf wesentliche Aufgaben konzentrieren und nicht zwingend erforderliche Pflichten für Bürger, Kommunen und Wirtschaft reduzieren.
  308. Das Subsidiaritätsprinzip soll Maßstab sein, sodass höhere Ebenen nur bei wirklicher Notwendigkeit regeln.
  309. Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung wird in Struktur und Kompetenzen gestärkt.
  310. Eine Kultur des Veränderungsmanagements in der Verwaltung wird unterstützt.
  311. Das Know-how der Beschäftigten und verwaltungsinterne Vorschläge sollen stärker genutzt werden.
  312. Für Kreisstraßen wird eine Pauschalfinanzierung nach dem Mobilitätsfördergesetz eingeführt.
  313. Die Einvernehmensregelung nach § 20 Denkmalschutzgesetz wird abgeschafft.
  314. Doppelzuständigkeiten im Veterinärwesen werden abgeschafft.
  315. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen wird beschleunigt.
  316. Die Ausstellung von Berufsabschlussurkunden für Hebammen und Notfallsanitäter wird beschleunigt.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

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