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Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Forderungen der Grünen in Hamburg

248 Forderungen im Politikfeld „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Hamburg 2025 („Gute Gründe für Grün“). Bei 83 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ im Programm der Grünen.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 248
  1. Mehr bezahlbarer Wohnraum soll bereitgestellt werden.

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  2. Die Stadt wird bei jeder Witterung sauber und sicher gehalten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  3. Eine sozial gerechte Sanierungsoffensive für Wohngebäude soll umgesetzt werden.

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  4. An hohen Energieeffizienz-Standards für Neubauten wird festgehalten.

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  5. Die Stadtplanung soll Versickerungs- und Überflutungsflächen berücksichtigen und Klimaanpassung mitdenken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  6. Die Wohnbebauung besonders wertvoller Flächen wird angesichts von über 20.000 genehmigten, aber nicht begonnenen Wohnungen neu geprüft.

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  7. Es wird mehr Raum für Grün- und Erholungsflächen, Klimaanpassung sowie Bus-, Bahn-, Fuß- und Radverkehr benötigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  8. Rechtliche Instrumente werden geprüft, damit die Stadt Flächen für Entsiegelung und Renaturierung gezielt erwerben oder tauschen kann.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Zu einem modernen urbanen Raum gehören funktionale Beleuchtung, gezielt gestaltendes Licht und die Reduktion umweltschädlicher Lichtemissionen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Hamburg erhält einen eigenen Lichtmasterplan, der Sicherheit, Kultur und Ökologie verbindet.

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  11. Die öffentliche Beleuchtung wird schrittweise vollständig auf sparsame, insektenfreundliche LED-Leuchten umgestellt.

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  12. Die öffentliche Beleuchtung wird in ein smartes Vernetzungssystem integriert.

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  13. Barrieren für sehbeeinträchtigte Menschen werden in Forschung und Planung der Beleuchtung berücksichtigt.

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  14. Geplante Nutzungen von Waldflächen für den Wohnungsbau, etwa beim Pionierwald in Wilhelmsburg, werden überprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Die Straßenbeleuchtung wird zunehmend auf intelligente und effiziente LED-Leuchten umgestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums wird verbessert.

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  17. Hamburg soll bezahlbar bleiben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Wohnen ist ein Grundrecht und muss als Teil der Daseinsvorsorge abgesichert sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  19. Bezahlbarer Wohnraum wird gezielt für Menschen mit wenig Einkommen, Familien mit mittlerem Einkommen, Alleinerziehende, Senioren, Auszubildende und Studierende geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. In Hamburg sollen jährlich mindestens 3.500 zusätzliche bezahlbare Wohnungen entstehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Die Bestandsmieten sollen stabil bleiben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Die Aufenthaltsqualität in allen Hamburger Stadtteilen wird verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Alle Einwohner sollen die wichtigsten Anlaufpunkte zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn schnell erreichen können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Nach dem Vorbild der Superblocks in Barcelona werden mit den Bezirken innerstädtische Quartiere als Hamburg Blocks aufgewertet.

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  25. Die Innenstadt erhält mehr Grün- und Sitzflächen, Spielgelegenheiten für Kinder und ruhige Straßen als Orte der Begegnung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Der Jungfernstieg wird deutlich attraktiver gestaltet.

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  27. Die Steinstraße wird als verkehrsberuhigte Allee mit breiteren und grüneren Nebenflächen neu gestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  28. Der Hammaburgplatz wird zu einer erweiterten Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität weiterentwickelt.

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  29. Die autoarme und lebendige Innenstadt wird in der nächsten Legislaturperiode weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Die Straßen rund um den Hauptbahnhof werden bei der schrittweisen Umsetzung des Masterplans Hauptbahnhof umgestaltet.

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  31. Der öffentliche Raum rund um den Hauptbahnhof wird neu geordnet, damit Aufenthalt und Bahnfahren ansprechender werden.

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  32. Die Wege vom Hauptbahnhof zur City und nach St. Georg werden einladender gestaltet.

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  33. Das Potenzial des Wallringtunnels wird genutzt, um die Flächen darüber neu zu entwickeln.

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  34. In der HafenCity erhalten die Straßenräume mehr Grün.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Der öffentliche Raum am Wandsbeker Markt wird im Rahmen des städtebaulichen Konzepts aufgewertet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Der öffentliche Raum am Überseering West wird im Rahmen der U5 aufgewertet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Der öffentliche Raum entlang der Bundesstraße an den universitären Einrichtungen wird aufgewertet.

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  38. Im Wohnungsbau wird umgesteuert und die Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen ins Zentrum gestellt.

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  39. Jährlich werden zunächst 3.500 und mittelfristig 5.000 geförderte und preisgedämpfte Wohnungen neu gebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  40. Das Bündnis für das Wohnen wird mit Wohnungswirtschaft, städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und Mietervereinen zu einem Bündnis für bezahlbares Wohnen weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  41. Mit der SAGA übernimmt die Stadt mehr Verantwortung, um die Baukrise abzufedern.

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  42. Der städtische Wohnungsbau wird weiter angekurbelt.

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  43. Die Rahmenbedingungen für Baugenossenschaften und private Wohnungsbauunternehmen werden verbessert.

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  44. Die Förderbedingungen für geförderten Wohnungsbau bleiben dauerhaft auf einem attraktiven Niveau.

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  45. Das Bauen wird insgesamt günstiger.

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  46. Die Gestaltungsauflagen für den Neubau werden ohne Abstriche bei der Nachhaltigkeit angepasst.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Serielles und modulares Bauen wird gefördert und erleichtert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Die SAGA übernimmt beim seriellen und modularen Bauen eine Vorreiterrolle.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  49. Der Drittelmix wird zu einem sozialen Mix weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Bei Bauvorhaben ab 10 Wohneinheiten auf privaten Flächen entstehen mindestens 50 Prozent geförderter Wohnungsbau, davon 20 Prozent für vordringlich Wohnungssuchende, und höchstens 50 Prozent freifinanzierter Wohnungsbau.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Größere Entwicklungsgebiete auf öffentlichem Grund werden möglichst gemeinwohlorientiert vergeben.

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  52. Ein möglichst großer Anteil des Wohnungsbaus wird an gemeinwohlorientierte Bauträger vergeben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. 30 Prozent des geförderten Wohnungsneubaus stehen vordringlich Wohnungssuchenden zur Verfügung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Es wird geprüft, wie die SAGA so weiterentwickelt werden kann, dass Überschüsse stärker in Neubau, Sanierung und Instandhaltung fließen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Fördern & Wohnen wird als zweite städtische Wohnungsgesellschaft deutlich gestärkt.

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  56. Die ABB GmbH und die städtische Projektentwicklung wie die IBA Hamburg werden ausgebaut.

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  57. Wohnungsbaugenossenschaften werden durch attraktive Kredite und Fördermöglichkeiten der IFB gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  58. Baugemeinschaften sind eine wichtige Achse im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau.

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  59. Baugemeinschaften werden stärker und gezielter gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Die Umsetzungsphase von Baugemeinschaften wird beschleunigt.

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  61. Eine Dachgenossenschaft mit einem Solidarfonds für Baugemeinschaften wird geschaffen.

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  62. Die kleingenossenschaftliche Organisation von Baugemeinschaften wird unterstützt.

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  63. Geförderte Wohnungen haben eine möglichst lange Laufzeit und stehen den darauf Angewiesenen zur Verfügung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Die Bindung für geförderten Wohnraum wird auf 40 Jahre erhöht.

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  65. Die Hamburgische Wohnraumförderung wird auf ein neues, sozial ausgewogenes Fundament gestellt.

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  66. Die Miete neuer geförderter Wohnungen richtet sich dynamisch nach dem Einkommen und steigt moderat beim Überschreiten festgelegter Einkommensstufen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Die Einkommen werden alle fünf Jahre automatisiert über das Finanzamt überprüft.

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  68. Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums für Familien wird unterstützt.

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  69. Familien ab zwei Kindern mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Immobilienkrediten.

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  70. Genossenschaftliche und unternehmerische Initiativen für unternehmensübergreifenden Wohnraum nahe Arbeitsstätten werden unterstützt.

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  71. Die Bestandsmieten in Hamburg bleiben bezahlbar.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Im Mietrecht werden strengere Regeln geschaffen.

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  73. Die Durchsetzung der Mietrechtsregeln wird sichergestellt.

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  74. Anreize machen es für Wohnungsgesellschaften attraktiv, die Mieten bezahlbar zu halten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  75. Mietwucher wird effektiv bekämpft.

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  76. Überhöhte Mieten werden konsequent als Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  77. Regelmäßig wird geprüft, ob Freistellungsgebiete zurück in die Belegungsbindungen geführt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  78. Dem Auslaufen von Belegungsbindungen wird mit einer Bindungsverlängerungs-Offensive entgegengewirkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  79. Die finanziellen Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verlängerung von Bindungen werden erhöht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  80. Die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung werden automatisch an die Inflation angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  81. Ein zusätzliches Segment zur Schaffung dauerhaft günstiger Mietwohnungen wird etabliert.

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  82. Die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit des Bundes wird schnellstmöglich und umfangreich in Hamburg umgesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  83. Ein ergänzendes Fördersegment für eine Hamburger Wohnungsgemeinnützigkeit wird eingerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  84. Zugang zum Fördersegment der Hamburger Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Unternehmen, die sich dauerhaft zu günstigen Mieten, Vermögensbindung, begrenzter Eigenkapitalverzinsung und Reinvestition verpflichten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  85. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden bei der Vergabe städtischer Grundstücke bevorzugt.

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  86. Die Bereitstellung von Azubi- und Studierendenwohnungen wird gefördert.

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  87. Die Bereitstellung kleiner, barrierefreier und bezahlbarer Wohnungen für ältere Menschen wird gefördert.

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  88. Die Ansiedlung von Luxus-Wohnheimbetrieben mit teuren Mikrowohnungen wird begrenzt.

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  89. Wohnungstausch und Wohnungswechsel werden gemeinsam mit der SAGA weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  90. Für den privaten Bereich wird ein Konzept zur Einrichtung einer Umzugsstelle entwickelt.

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  91. Umzugsboni werden bereitgestellt.

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  92. Alle Möglichkeiten des Miet- und Baurechts auf Landesebene werden zum Schutz der Mieterinnen und Mieter ausgeschöpft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  93. Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnungen werden durch aufsuchend tätige Task-Forces in den Bezirksämtern unterbunden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  94. Durch Ersatzvornahme werden zweckentfremdete Wohnungen den Wohnungsämtern übergeben und an vordringlich Wohnungssuchende vermittelt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Regelhaft wird geprüft, wo weitere soziale Erhaltungsverordnungen gegen Luxusmodernisierungen und Umwandlungen möglich sind.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Die oberen 3 Prozent der Mieten fließen nicht in den Mietenspiegel ein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Die Berechnung des Mietenspiegels wird vom arithmetischen Mittel auf den Median umgestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Auf Bundesebene, auch mit Bundesratsinitiativen, wird weiter mehr Mieterschutz verfolgt.

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  99. Indexmieten werden abgeschafft oder zumindest stark begrenzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse, darunter Ausnahmen für möbliertes Wohnen, werden geschlossen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Eigenbedarfskündigungen werden stärker auf die tatsächliche Nutzung durch Eigentümer und nahe Verwandte beschränkt.
    2. Es wird geprüft, Eigenbedarfskündigungen in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Gruppen ganz auszuschließen.
    3. Mit Fläche wird in Hamburg besonders behutsam umgegangen.
    4. Im Neubau wird durch Vorrang urbaner Nachverdichtung mehr Flächeneffizienz erreicht.
    5. Bereits versiegelte Flächen werden besser genutzt.
    6. Das Potenzial der Magistralen für mehr Wohnungsbau und Lebensqualität wird besser genutzt.
    7. Bereits versiegelte Flächen wie ehemalige Hafenflächen am Grasbrook werden für Wohnbebauung in Betracht gezogen.
    8. Ziele für Flächeneffizienz werden in einer Nachverdichtungsstrategie für den Wohnungsbau verankert.
    9. Künftig wird grundsätzlich höher gebaut, wobei sich Gebäude in bestehende Strukturen eingliedern.
    10. Potenziale für Aufstockungen und Lückenschlüsse werden konsequenter genutzt.
    11. Untergenutzte Flächen wie eingeschossige Supermärkte werden ersetzt.
    12. Serielles ökologisches Aufstocken wird vorangetrieben.
    13. Vorrangig werden Geschosswohnungen und in neuen Wohngebieten verdichtete Bauweisen realisiert.
    14. Städtische Wohnungsgesellschaften und öffentliche Unternehmen bauen über den gesamten Lebenszyklus ökologisch und nachhaltig.
    15. An hohen Energieeffizienzstandards im Neubau wird festgehalten.
    16. Die Stadt und ihre öffentlichen Unternehmen bauen künftig im Standard Effizienzhaus 40 oder besser.
    17. Die Gebäudehülle gibt so wenig Wärme ab, wie technisch, wirtschaftlich und kostengerecht möglich.
    18. Der sommerliche Hitzeschutz von Gebäuden wird gewährleistet.
    19. Sanierung und Umnutzung erhalten Vorrang vor Abriss und Neubau.
    20. Die Nutzungsänderung von Gewerbe- in Wohnraum wird vereinfacht und gefördert.
    21. Es wird geprüft, die Hamburgische Bauordnung um eine Umbauordnung zu erweitern.
    22. Bei städtischen Immobilien werden regelhaft Umnutzungsmöglichkeiten geprüft.
    23. Bei notwendigem Abriss städtischer Immobilien wird die Wiederverwendung von Bauteilen ermöglicht.
    24. Das Bestreben der Hamburger Stiftung für Baukultur zum Erhalt von Wohnungsbestand wird unterstützt.
    25. Die regelhafte Vernichtung von Bauakten wird unterbunden.
    26. Die BIM-Strategie im Bauwesen wird zur Wiederverwendung von Bauteilen unterstützt.
    27. Bei der Konstruktion aller Gebäude werden Materialpässe mit CO2-Bilanz und Rückbaukonzept erstellt.
    28. Sanierung wird im Grundsatz statt Neubau gefördert.
    29. Vor dem Abriss von Gebäuden wird immer geprüft, ob er sinnvoll ist.
    30. Die Stadt verkauft Flächen grundsätzlich nicht mehr, sondern vergibt sie per Erbbaurecht.
    31. Das Hamburger Erbbaupacht-Modell wird überprüft und gegebenenfalls angepasst.
    32. Die Stadt kauft im Rahmen aktiver Bodenpolitik neue Grundstücke an.
    33. Die Stadt verkauft möglichst wenige Grundstücke und vergibt sie stattdessen in Erbpacht.
    34. Die Vorkaufsrechte der Stadt werden ausgebaut und konsequent genutzt.
    35. Ein Vorkaufsrecht der Stadt gilt grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet.
    36. Bei größeren Gebietsentwicklungen auf privaten Grundstücken wird frühzeitig die Anwendung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft.
    37. Ein kooperatives Baulandmodell wird für Bauvorhaben mit Infrastrukturbedarf und erheblicher Bodenwertsteigerung eingeführt.
    38. Eigentümer und Stadt beteiligen sich fair an Infrastrukturkosten, wobei mindestens ein Drittel der planungsbedingten Bodenwertsteigerung bei den Eigentümern bleibt.
    39. Spekulation mit Grundstücken wird eingedämmt und die Bodennutzung stärker dem Gemeinwohl zugeführt.
    40. Neben erneuerbaren Wärmequellen braucht es energetische Sanierungen zur Effizienzsteigerung des Gebäudebestands.
    41. Investitionskosten energetischer Sanierungen werden nicht ungerecht zulasten der Mietenden verteilt.
    42. Die Modernisierungsumlage wird angemessen abgesenkt.
    43. Die Modernisierungsumlage entspricht annähernd den eingesparten Heizkosten.
    44. Die Förderprogramme für Vermietende zur energetischen Sanierung werden gesteigert und verbessert.
    45. Ambitioniertere Sanierungsstandards werden besonders unterstützt, aber nicht regelhaft gefordert.
    46. Serielles Sanieren nach dem Energiesprong-Prinzip wird mit SAGA und Fördern & Wohnen deutlich schneller vorangetrieben.
    47. Hamburg wird zu einer Stadt der kurzen Wege für alle.
    48. Alles für den täglichen Bedarf ist für die Menschen schnell und einfach von zu Hause erreichbar.
    49. Nachbarschaften werden mit Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeitangeboten, Grünflächen und Einkaufsmöglichkeiten gestaltet.
    50. Die Stadtteilzentren werden gestärkt und weiterentwickelt.
    51. Flächen werden effizienter und vielfältiger genutzt.
    52. Öffentliche Räume werden überall in Hamburg für alle erlebbar und attraktiv gestaltet.
    53. Alle Menschen in Hamburg finden multifunktionale, lebendige und gut erreichbare Stadtteilzentren vor.
    54. Jeder Stadtteil kann eine eigene Identität der Nutzungsvielfalt entwickeln.
    55. Gegen Verödung von Stadtteilzentren braucht es neben privatem Kapital auch die Unterstützung der öffentlichen Hand.
    56. Bei Entwicklung und Anpassung von Bebauungsplänen werden gemischte Nutzungen ermöglicht.
    57. Förder- und Flächenvermittlungsgesellschaften werden gegründet.
    58. Flächenvermittlungsgesellschaften werden vorrangig in RISE-Gebieten, Quartieren mit niedrigem Sozialindex und hoher Fluktuation im Einzelhandel angesiedelt.
    59. Zur Unterstützung des Aufbaus der Flächenvermittlungsgesellschaften wird eine zentrale Stelle auf Landesebene geschaffen.
    60. Marktplätze werden wieder stärker mit dem Stadtteil vernetzt.
    61. In jedem Bezirk wird in der kommenden Legislaturperiode die Umgestaltung und Aufwertung eines Marktplatzes auf den Weg gebracht.
    62. Die Regeninfrastrukturanpassung (RISA) wird in der Stadtentwicklung konsequent mitgedacht.
    63. Das Gewerbemietrecht wird reformiert, damit Kulturschaffende und kleinere Gewerbetreibende nicht aus bestehenden Mietverträgen verdrängt werden.
    64. Räume sollen für alle Menschen in Hamburg gleichwertig nutzbar werden.
    65. Physische Barrieren werden weiter abgebaut.
    66. Beim Wohnungsbau werden künftige Bedarfsprognosen zu Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit in Grundrissen und Anforderungen mitgedacht und erweitert.
    67. Behörden und künftige Planungsgenerationen werden besser im barrierefreien Städtebau und in der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Räume geschult.
    68. Mehr öffentliche Räume, die ohne Konsum genutzt werden können, werden geschaffen und aufgewertet.
    69. Die öffentliche Sanitärinfrastruktur wird vor allem für ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen verbessert.
    70. Der Aktionsplan „Altersfreundliche Stadt“ wird in der Stadtentwicklung fest verankert.
    71. Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) wird evaluiert.
    72. Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) wird weiterentwickelt.
    73. Die Grundlaufzeiten von RISE werden verlängert, weil sie oft nicht auskömmlich sind.
    74. Die Stadtteile der äußeren Stadt werden noch stärker in den Blick genommen.
    75. Die soziale Infrastruktur in Quartieren und neuen Stadtentwicklungsgebieten wird maßgeschneidert und zeitgerecht umgesetzt.
    76. Das Programm „Quartiersinitiative urbanes Leben“ (QUL) und das „Cockpit Städtische Infrastruktur“ (CoSI) werden fortgesetzt und ausgebaut.
    77. Der Wohnungsneubau wird stärker auf tatsächlich bezahlbaren Wohnraum ausgerichtet.
    78. Jährlich entstehen 3.500 geförderte und preisgedämpfte Wohnungen.
    79. Die Zahl geförderter und preisgedämpfter Neubauwohnungen wird mittelfristig auf 5.000 jährlich gesteigert.
    80. Bezahlbarer Wohnraum wird stärker gefördert.
    81. Mehr Wohnungen werden über die städtische SAGA und gemeinnützige Bauträger errichtet.
    82. Das Bauen wird insgesamt günstiger gemacht.
    83. Aus dem Wohnungsbestand stehen möglichst viele bezahlbare Wohnungen für Menschen mit kleinen und Familien mit mittleren Einkommen zur Verfügung.
    84. Weitere Gebiete mit sozialen Erhaltungsverordnungen werden geschaffen, um Wohnungen vor Luxusmodernisierung und Umwandlung in Eigentum zu schützen.
    85. Leerstand wird durch Zweckentfremdungs-Task-Forces geahndet und unterbunden.
    86. Freistellungsgebiete, in denen geförderte Wohnungen frei vermietet wurden, werden in die Belegungsbindung zurückgeführt.
    87. Dem Auslaufen von Belegungsbindungen wird mit einer Bindungsverlängerungs-Offensive entgegengewirkt.
    88. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werden über geförderte Wohnungen hinaus dauerhaft bezahlbare Wohnungen im Bestand angeboten.
    89. Der Wohnungstausch wird vorangebracht, damit zu großer Wohnraum nicht mangels kleinerer bezahlbarer Wohnung weiter bewohnt werden muss.
    90. Die Stadt verfolgt überhöhte Mieten effektiv als Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz.
    91. Mieterinnen und Mieter können mögliche Mietüberhöhungen unkompliziert und kostenlos bei der Stadt melden.
    92. Die Stadt prüft gemeldete Mieten, drängt bei Überhöhung auf Absenkung und leitet notfalls rechtliche Schritte ein.
    93. Im Bundesrat wird eine Anpassung und Verschärfung des Verbots der Mietpreisüberhöhung angestrebt.
    94. Hamburg wird zu einer Stadt der kurzen Wege, in der alles Lebensnotwendige von zu Hause zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn erreichbar ist.
    95. Nachbarschaften werden so gestaltet, dass dort Wohnen, Arbeiten, Schule, Ausbildung, Freizeit, Grünräume und Einkauf möglich sind.
    96. Die Stadtteilzentren werden gestärkt und weiterentwickelt.
    97. Flächen werden effizienter und vielfältiger genutzt.
    98. Öffentliche Räume werden überall in Hamburg für alle erlebbar und attraktiv gestaltet.
    99. Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende wird massiv ausgebaut.
    100. Auf Bundesebene wird eine regelmäßige Anpassung der Mietzuschüsse für Auszubildende über Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG und Wohngeld verlangt.
    101. Im Stadtraum werden zusätzliche Bänke aufgestellt.
    102. Es werden mehr barrierearme und bezahlbare Wohnungen für ältere Menschen benötigt.
    103. Gemeinschaftliche Wohnformen werden ausgebaut.
    104. Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenwohnen werden gefördert.
    105. Im Quartier wird ein Angebot eingeführt, das älteren Menschen bei Wohnungssuche, Packen und Umzug in kleinere Wohnungen hilft.
    106. Eigener Wohnraum ist ein Grundrecht aller Menschen.
    107. Obdach- und Wohnungslosigkeit werden bis 2030 überwunden.
    108. Die wohnbegleitenden Hilfen für Obdach- und Wohnungslose werden ausgebaut und langfristig abgesichert.
    109. Es werden deutlich mehr Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende benötigt.
    110. Zwangsräumungen werden noch besser verhindert.
    111. Die rechtlichen Möglichkeiten für Kündigungen wegen Eigenbedarf oder finanzieller Problemlagen werden weiter eingeschränkt.
    112. Bei verhaltensbedingten Kündigungen werden Hilfestrukturen geschaffen, die den Verbleib in der Wohnung unterstützen und bei Konflikten vermitteln.
    113. Die Arbeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle wird extern evaluiert.
    114. Zivilgesellschaftliche Angebote zur Wohnraumvermittlung und -begleitung für benachteiligte Gruppen werden besser gefördert.
    115. Das Notübernachtungssystem wird entlang des Rechts auf Gesundheit weiterentwickelt.
    116. Es werden kleinere, dezentralere und vermehrt konsumtolerante Notübernachtungsangebote geschaffen.
    117. Für junge Erwachsene, Frauen sowie trans* und nicht-binäre Menschen werden passende Übernachtungsangebote vorgehalten.
    118. Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche oder im irregulären Aufenthalt erhalten Zugang zu den Unterbringungsangeboten.
    119. Die etablierten niedrigschwelligen Hilfen werden weiter gestärkt.
    120. Die Zusammenarbeit von Behörden und Trägern sowie der sozialräumliche Ansatz werden gestärkt.
    121. Versorgungslücken für Frauen und marginalisierte Gruppen bei Übernachtungsangeboten und niedrigschwelligen Hilfen werden geschlossen.
    122. Die ganzheitliche Stadtentwicklung mit Campus West und den Quartieren wird in einem partizipativen Prozess fortgeführt.
    123. Bauweise und Energieversorgung der Science City sollen bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit Vorbildcharakter haben.
    124. Die Science City wird schrittweise mit Studien- und Alltagsleben gefüllt.
    125. Auf dem Grasbrook wird Wohnen ermöglicht.
    126. Das Dorf Moorburg soll geschützt und für seine Bewohnerinnen und Bewohner weiterentwickelt werden.
    127. Das Dorf Moorburg soll aus dem Hafenentwicklungsgebiet entlassen werden.
    128. Die Lebensumstände im Dorf Moorburg sollen verbessert werden.
    129. Gebäude im Eigentum der SAGA und des LIG in Moorburg sollen zügig saniert werden.
    130. In Moorburg soll privater und öffentlicher Wohnungsneubau erfolgen.
    131. Die Dorfentwicklung gilt als vereinbar mit dem Sustainable Energy Hub und mit gewerblicher Flächennutzung auf ehemaligen Spülfeldern.
    132. Angestrebt wird ein Dreiklang aus Dorfentwicklung, gewerblicher Nutzung für die Energietransformation und hochwertigen Naturschutzflächen.
    133. Das Gegeneinander von Hafen und Wohnbesiedlung soll aufgehoben werden.
    134. In Moorburg und auf dem Grasbrook soll ein Nebeneinander von Anwohnenden und Hafenbetrieben selbstverständlich werden.
    135. In Einzelfällen soll Stadtentwicklung auf Hafenflächen ermöglicht werden, unter Schutz der ansässigen Hafenunternehmen.
    136. Bestehende Hafengebäude, die für neue Nutzungen geeignet sind und historische Bezüge darstellen, sollen erhalten werden.
    137. Solche historischen Hafengebäude sollen durch geänderte Pachtvereinbarungen vor dem Abriss nach Pachtende geschützt werden.
    138. Mithilfe des Bundes soll eine Steuerungsmöglichkeit für die Hotelentwicklung in Großstädten geschaffen werden.
    139. Bezahlbarer Wohnraum soll in grünen, barrierefreien Quartieren geschaffen werden.
    140. Auszubildenden soll ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen.
    141. Die Versorgungsquote Auszubildender mit Wohnheimplätzen soll bis 2030 von unter 3 auf bis zu 13 Prozent steigen.
    142. Unternehmerische Initiativen für Betriebswohnungen werden unterstützt.
    143. Bis 2030 sollen 2.000 neue Studierendenwohnheimplätze geschaffen werden.
    144. Das Leitbild „Hafen ist Stadt“ soll umgesetzt werden, mit neuen Nutzungsformen und mehr Leben und Mischung im Hafen.
    145. Die Ankaufpolitik von Fördern & Wohnen wird verstärkt.
    146. Gezielt wird Wohnraum für große Familien geschaffen, damit sie die öffentliche Unterbringung verlassen können.
    147. Öffentliches Bauen soll wegen der Kosten von Sanierung und Klimaneutralität stärker kostengünstig erfolgen.
    148. Bei Jugendzentren, Sportstätten und Büros werden erprobte Lösungen wiederholt statt jedes Gebäude individuell zu planen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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