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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Hamburg

246 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Hamburg 2025 („Gute Gründe für Grün“). Bei 61 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 246
  1. Der Weg Hamburgs zur Klimaneutralität soll ambitioniert vorangetrieben werden.

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  2. Der grüne Charakter der Stadt soll erhalten werden.

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  3. Hamburg soll bis 2040 eine klimaneutrale Metropole werden.

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  4. Hamburg soll weiter seinen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens leisten.

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  5. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wird unterstützt.

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  6. Grünflächen, Naturschutzgebiete und Gewässer Hamburgs werden besonders geschützt und gepflegt.

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  7. Das Grün und die Natur in der Stadt sollen weiter wachsen.

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  8. Der Baumbestand wird geschützt.

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  9. Viele neue Stadtbäume werden gepflanzt.

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  10. Die Gewässer von der Alster über die Bille bis zur Elbe werden gepflegt.

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  11. Der Weg in eine klimaneutrale Zukunft soll gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft so gestaltet werden, dass Lasten sozial gerecht verteilt werden.

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  12. Klimaschutzmaßnahmen dürfen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen nicht überproportional belasten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  13. Auf Bundesebene soll das aus der CO2-Abgabe finanzierte Klimageld für alle Bürgerinnen und Bürger schnell umgesetzt werden.

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  14. Auf EU-Ebene werden Entwicklungen wie der Klima- und Sozialfonds unterstützt.

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  15. Ein Sozialcheck soll klimapolitische Maßnahmen im Gesetzgebungsprozess auf ihre Verteilungswirkungen prüfen.

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  16. Klimaschutzmaßnahmen sollen fair und gerecht ausgestaltet sein.

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  17. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen bei klimabezogenen Beratungs- und Förderangeboten gezielt berücksichtigt werden.

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  18. Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz in Hamburg sollen verstärkt werden.

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  19. Die Nutzung von Waldflächen soll auf den Prüfstand gestellt werden.

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  20. Die bestehenden Waldflächen sollen konsequent erhalten werden.

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  21. Die Waldflächen in Hamburg sollen vergrößert werden.

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  22. Für den Klimaschutz sollen verbindliche und ehrgeizige Ziele sowie klare Vorgaben gesetzt werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  23. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz und der Klimaplan sollen weiterentwickelt werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  24. Es sollen hinreichende Maßnahmen festgeschrieben werden, um das Reduktionsziel bis 2030 zu erreichen.

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  25. Wo Hamburg auf Bund und EU angewiesen ist, setzt es sich möglichst gemeinsam mit anderen Ländern und Städten für die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ein.

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  26. Der Sozialcheck für Klimaschutzmaßnahmen soll im Klimaschutzgesetz verankert werden.

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  27. Jahresemissionsmengen sollen festgelegt und auf die Sektoren verteilt werden.

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  28. Die sektoralen Jahresemissionsmengen sollen jährlich abnehmen, in den ersten Jahren schneller.

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  29. Mit Projektionsberichten und Schätzbilanzen soll die städtische CO2-Bilanz schneller und umfassender vorliegen.

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  30. Bei Überschreitung der Emissionsmengen soll mit einem Sofortprogramm-Mechanismus nachgesteuert werden.

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  31. Die Maßnahmen des Klimaplans sollen auskömmlich finanziert werden.

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  32. Ein engagierter Klimaschutz zur Sicherung der Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen wird zugesagt.

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  33. Globale Solidarität mit den vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen wird bekundet.

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  34. Die Volksinitiative Hamburger Zukunftsentscheid für mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Ambition beim Klimaschutz wird unterstützt.

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  35. Hamburg soll auch nach 2030 ehrgeizigere Ziele haben als der Bund.

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  36. Hamburg soll bereits 2040 CO2-neutral werden.

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  37. Bei allen städtischen Entscheidungen und Planungen soll die Klimaanpassung berücksichtigt werden.

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  38. Eine verantwortungsbewusste Klimaanpassung zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels soll etabliert werden.

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  39. Eine verbindliche Klimaanpassung wird unterstützt.

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  40. Die Klimaanpassungsstrategie der Stadt soll weiterentwickelt werden.

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  41. Die Deiche an der Elbe sollen verstärkt und erhöht werden.

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  42. Die Anpassung an den steigenden Meeresspiegel soll Vorrang vor anderen Nutzungen und Flächenansprüchen erhalten.

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  43. Die Deiche der zweiten Deichlinie sollen erhalten, ertüchtigt und gegebenenfalls überplant werden.

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  44. Die Infrastruktur an und hinter den Deichen soll ertüchtigt werden, um die Entwässerung bei Sperrtiden sicherzustellen.

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  45. Zum Schutz vor Starkregen sollen mehr Überschwemmungsflächen geschaffen werden.

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  46. Aus der Starkregenkarte sollen Handlungshinweise für die Bevölkerung abgeleitet werden.

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  47. Weitere dezentrale Regenwasser-Reinigungsanlagen sollen gebaut werden.

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  48. Mehr Natur und biologische Vielfalt in Hamburg sollen weiter geschaffen werden.

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  49. Ein naturnahes Grünflächenmanagement mit heimischen Gewächsen und insektenfreundlichen Blühwiesenabschnitten in jedem Park wird unterstützt.

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  50. Das Grüne Netz verbundener Grünflächen und Erholungsräume soll weiterentwickelt und ausgebaut werden.

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  51. Das Grüne Netz soll bei der Flächenausweisung für Baumpflanzungen bezirksübergreifend berücksichtigt werden.

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  52. Die Zahl der Neupflanzungen von Straßenbäumen soll weiter steigen.

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  53. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden bei der Begrünung ihrer Gebäude gefördert.

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  54. Die Prüfflächen zum Biotopverbund sollen regelmäßig aktualisiert werden.

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  55. Die Prüfflächen sollen mehrheitlich zu echten Flächen des Biotopverbundes werden.

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  56. Mit einem Entsiegelungsprogramm soll die Entsiegelung von Flächen ambitionierter fortgeführt werden.

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  57. Bei Straßenplanungen sollen regelmäßig eine Baum- und eine Entsiegelungsbilanz vorgelegt werden.

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  58. Eine Wasserstrategie soll die Trinkwasserversorgung sichern und bezahlbar halten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  59. Mit innovativen Technologien soll die Schadstoffbelastung des Wassers reduziert werden.

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  60. Mit innovativen Technologien soll effektiv Wasser gespart werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  61. Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser soll verstärkt gefördert werden.

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  62. Natur- und Artenschutz soll bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.

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  63. Zehn Prozent der Landesfläche sollen unter Naturschutz gestellt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Hamburg soll die grüne Stadt am Wasser bleiben.

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  65. Auch künftig wird ausreichend in die Verbesserung der Naturqualität investiert.

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  66. Die Vereinbarungen der 15. Weltnaturkonferenz in Montreal werden unterstützt.

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  67. Die Ziele und Maßnahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung werden vollumfänglich umgesetzt.

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  68. Für die Umsetzung der Naturschutzziele werden die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt.

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  69. Das Artensterben soll gestoppt und die Biodiversität in der ganzen Stadt weiter gesteigert werden.

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  70. Der länderübergreifende Biotopverbund wird weiterentwickelt.

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  71. Die rechtliche Sicherung von Biotopverbundflächen wird fortgesetzt.

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  72. Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbunds, etwa eine stärkere Verbindung einzelner Naturflächen gegen Landschaftszerschneidung, werden ergriffen.

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  73. Das Artenmonitoring wird ausgebaut, um Tier- und Pflanzenarten gezielter beobachten und fördern zu können.

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  74. Die verbliebenen Moorböden in Hamburg sollen erhalten bleiben.

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  75. Die Funktionsfähigkeit der Moorböden, auch als CO2-Speicher, wird durch das Anheben der Wasserstände wiederhergestellt.

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  76. Die Umsetzung von Naturschutzzielen durch die Landwirtschaft und der Dialogprozess zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden sowie der Umweltbehörde werden fortgesetzt.

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  77. Es werden ausreichende Mittel für den Ankauf von Grundstücken auf Moorflächen bereitgestellt.

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  78. Für den landwirtschaftlichen Bereich werden Zielvorgaben eingeführt, die den Moorschutz stärken.

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  79. Die Projekte „UnternehmensNatur“ und „MOIN STADTNATUR“ zur Förderung der Artenvielfalt in der Stadt werden erhalten.

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  80. Die Projekte des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ werden umgesetzt.

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  81. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer wird durch mehr Umweltbildung, Schutzmaßnahmen und Forschungsvorhaben erhalten.

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  82. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer soll Biosphärenreservat bleiben.

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  83. Für den Elbschlick werden Lösungen angestrebt, die eine Verklappung direkt vor oder im Nationalpark Wattenmeer unnötig machen.

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  84. Der Bestand an Straßen- und Parkbäumen wird erhalten.

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  85. Mit einer Baumpflanzoffensive wird der Baumbestand in Hamburg ausgebaut.

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  86. Der Straßenbaumbestand von 2009 mit knapp 233.000 Bäumen soll mindestens wieder erreicht werden.

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  87. Fällungen alter Straßenbäume sind zu vermeiden.

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  88. Bei notwendigen Fällungen werden Neupflanzungen in mindestens gleicher Anzahl vorgenommen.

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  89. Die positive Baumbilanz wird stetig ausgebaut.

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  90. Für die Pflege und die Neupflanzung von Bäumen werden ausreichende Mittel bereitgestellt.

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  91. Der Baumbestand wird an den Klimawandel angepasst.

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  92. Klimaangepasste Baumarten als „Zukunftsbäume“ werden vermehrt gepflanzt.

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  93. Bei Pflanzungen wird die Bedeutung der Bäume für die städtische Biodiversität beachtet.

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  94. Die Wälder werden so entwickelt, dass sie den veränderten Klimabedingungen standhalten und widerstandsfähiger werden.

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  95. Die Naherholungswälder Klövensteen und Niendorfer Gehege werden nachhaltig weiterentwickelt und unter Beachtung der Biodiversitätsziele auf die Klimaveränderungen vorbereitet.

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  96. Der Pionierwald in Wilhelmsburg soll vollständig erhalten werden.

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  97. Beim Umgang mit Altlasten in Böden und Gewässern wird an transparenten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgehalten.

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  98. Die Grünflächen und Parks in Hamburg werden erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Parkanlagen und Erholungsflächen werden aufgewertet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Parkanlagen und Erholungsflächen werden, wo möglich, erweitert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Das Grüne Netz wird ausgebaut, sodass alle Einwohner in fünf Gehminuten eine Grünanlage erreichen.
    2. Die urbane Biodiversität wird geschützt.
    3. Bei jeder Baumaßnahme im öffentlichen Raum wird die urbane Biodiversität mit ausgebaut.
    4. Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün wird konsequent eingehalten.
    5. Der Anteil an Neuversiegelung soll unter Beibehaltung stadtentwicklungspolitischer Ziele so gering wie möglich gehalten werden.
    6. Zur Begrenzung der Neuversiegelung werden mehr Flächen aktiv entsiegelt.
    7. Zur Begrenzung der Neuversiegelung werden mehr Flächen aktiv renaturiert.
    8. Strombaumaßnahmen müssen künftig an die ökologischen Belastungsgrenzen angepasst sein.
    9. Strombaumaßnahmen sollen zu ökologischen Verbesserungen beitragen.
    10. Maßgeblich ist das von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene Ziel eines guten Gewässerzustandes.
    11. Die Lebensgemeinschaften in den Gewässern sollen ihre Lebensräume zurückerhalten.
    12. Für einen wirksamen Hochwasserschutz werden Rückdeichungen und die Wiederherstellung von Auen und Flachwasserzonen systematisch fortgesetzt.
    13. Hamburg engagiert sich stärker als bisher für die Sanierung von Altlasten im Elbe-Oberlauf, um die Wasserqualität der Elbe zu verbessern.
    14. Die Fischdurchgängigkeit der Elbe wird gemeinsam mit den Nachbarländern stärker verfolgt.
    15. Mit den Flussnachbarländern wird der Dialog über die Verschlickung wieder aufgenommen, um gemeinsame Lösungen für die Elbe zu finden.
    16. Hamburg muss seiner besonderen Verantwortung als Hafenstadt für die Elbe wieder gerecht werden.
    17. Mit Mikroplastik und Schadstoffen belastete Straßenabwässer dürfen nicht ungeklärt in Gewässer gelangen.
    18. Die Investitions- und Unterhaltungsmittel für Gewässerrandstreifen werden an das steigende Risiko ungeklärter Straßenabwässer angepasst.
    19. Hamburg setzt die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 um.
    20. Für Veranstaltungen werden verbindliche Nachhaltigkeitskriterien eingeführt.
    21. Eine Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren und ambitionierten Zielen für Hamburg wird erarbeitet.
    22. Klima- und Ressourcenschutz werden durch eine konsequente Kreislaufwirtschaft verbunden.
    23. Durch Kreislaufwirtschaft sollen im Bauen und in der Abfallverwertung Rohstoffe eingespart werden.
    24. Durch Kreislaufwirtschaft soll Abfall vermieden werden.
    25. Für das Engagement der Bürger für Nachhaltigkeit vor Ort wird ein zivilgesellschaftliches Förderprogramm eingerichtet.
    26. Für öffentliche Einrichtungen wird eine Plattform für Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Best-Practice-Beispielen und Informationen zu Drittmitteln eingeführt.
    27. Der Gesundheitsschutz vor Luftschadstoffen wird im Sinne der verschärften EU-Luftqualitätsrichtlinie weiter verbessert.
    28. Schadstoffbelastungen aus der Industrie werden etwa durch bessere Filteranlagen und die Dekarbonisierung von Produktionsprozessen reduziert.
    29. Landstromanlagen mit verbindlicher Nutzungspflicht werden kontinuierlich realisiert, um die Schadstoffbelastung durch Schiffe im Hafen zu senken.
    30. Die Zahl der von gesundheitsgefährdendem nächtlichen Lärm Betroffenen soll sinken.
    31. Der Lärmaktionsplan wird konsequenter umgesetzt.
    32. In offenen Landschaftsräumen und im Umfeld von Naturschutzgebieten wird die Beeinträchtigung von Insekten durch Licht verringert.
    33. Die Naturschutzgebiete sollen vollständig lichtfrei bleiben.
    34. Für die ökologischen Auswirkungen von Licht wird auch künstlerisch sensibilisiert.
    35. Der Tierschutz für Haus- und Wildtiere wird verbessert.
    36. Die Stadt schafft mit einem zeitgemäßen Tierheim zusätzliche Kapazitäten an einem weiteren Standort.
    37. Das Tierheim Süderstraße erhält einen langfristigen Pachtvertrag.
    38. Die Erweiterungsfläche des Tierheims Süderstraße wird bebaubar gemacht.
    39. Alle Tiere sollen im Notfall sicher und gut untergebracht werden.
    40. Die Veterinärämter werden personell ausreichend ausgestattet.
    41. Ein Kastrationsprojekt für streunende Katzen wird eingeführt.
    42. Bei Bauvorhaben wird für Vogelschutzmarkierungen an Glasflächen geworben.
    43. Öffentliche Gebäude werden mit Vogelschutzmarkierungen ausgestattet oder nachgerüstet.
    44. In Hamburg wird eine städtisch anerkannte Wildtierauffangstation nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz geschaffen.
    45. Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von Wildtieren in Not werden von der Stadt finanziell stärker unterstützt.
    46. Der Bestand der Nutrias wird tierschutzkonform reguliert.
    47. Zur Regulierung des Nutria-Bestandes werden Maßnahmen wie Sterilisation geprüft.
    48. Der 3R-Bereich wird angesichts aufwändiger Kontrollen von Tierversuchen personell verstärkt.
    49. Das Amt einer unabhängigen Landestierschutzbeauftragten wird geschaffen.
    50. In der Stadt wildlebende Tiere sollen grundsätzlich nicht gefüttert werden.
    51. Es wird geprüft, ob Taubenhäuser mit Eientnahme geeignet sind, die Zahl der Stadttauben tierschutzgerecht zu reduzieren.
    52. Die städtischen Taubenschläge in Altona, Mitte und Hamburg-Nord werden evaluiert und bei Erfolg verstetigt.
    53. In Harburg, Bergedorf, Wandsbek und Eimsbüttel werden weitere Taubenschläge eingerichtet.
    54. Klimapolitische Maßnahmen dürfen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen nicht überproportional belasten.
    55. Alle künftigen Klimaschutzmaßnahmen werden mit einem Sozialcheck auf ihre Verteilungswirkung geprüft.
    56. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen werden bei Beratungs- und Förderangeboten für den Klimaschutz gezielt berücksichtigt.
    57. Ein Klimageld wird bundesweit eingeführt, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten.
    58. Der Bestand an Straßen- und Parkbäumen wird erhalten und ausgebaut.
    59. Mit einer Baumpflanzoffensive werden jedes Jahr mehr Bäume gepflanzt als verloren gehen.
    60. Fällungen, insbesondere alter Straßenbäume, werden auf ein Minimum reduziert.
    61. Die Entsiegelung von Flächen wird mit einem Entsiegelungsprogramm ambitionierter fortgeführt.
    62. Bei jeder Neugestaltung von Straßen wird eine Entsiegelungsbilanz vorgelegt.
    63. 10 Prozent der Landesfläche werden unter Naturschutz gestellt.
    64. Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete bleiben dauerhaft erhalten und von Bebauung ausgenommen.
    65. Möglichst viel Wald soll erhalten werden.
    66. In die Verbesserung der Naturqualität wird weiter investiert.
    67. Die Luftqualität in Hamburg wird weiter verbessert.
    68. Containerschiffe im Hafen werden mit Landstrom versorgt, damit sie kein Schweröl in der Stadt verbrennen.
    69. Ein weiteres, zeitgemäßes Tierheim wird geschaffen.
    70. Alle Tiere sollen im Notfall sicher und gut untergebracht werden.
    71. Beim Umbau der Stadt werden Flächen entsiegelt.
    72. Beim Umbau der Stadt werden Bäume gepflanzt.
    73. Beim Umbau der Stadt wird Regenwassermanagement mitgedacht.
    74. Beim Umbau der Stadt werden strukturreich gestaltete Grünräume angelegt.
    75. Bei jedem Straßenneubau wird eine Entsiegelungsbilanz vorgelegt.
    76. Der Weg zur Klimaneutralität im Bausektor wird technologieoffen gestaltet.
    77. Die Lebenszyklusanalyse ist die Grundlage für die Erfassung von Emissionen und Ressourcenverbrauch von Gebäuden.
    78. Forschung, Entwicklung, Herstellung und Verwendung CO2-armer und energieeffizient hergestellter Baustoffe werden gefördert.
    79. Der Ersatz von konventionellem Beton steht besonders im Fokus.
    80. Es wird geprüft, ob die Verwendung von Recyclingbeton gefördert werden kann.
    81. Bewährte klimafreundliche Baustoffe werden bei öffentlichen Ausschreibungen vermehrt vorgegeben.
    82. Die Sanierungsrate steigt in Richtung 2 Prozent pro Jahr.
    83. Die Sanierungstiefe erreicht im Durchschnitt den Standard KfW-Effizienzhaus 70.
    84. Klimaanpassung wird in der Stadtentwicklung konsequent mitgedacht und mitgeplant.
    85. Die Stadt wird mit mehr Grünräumen, unversiegelten Flächen und intelligenten Systemen auf Extremwetter vorbereitet.
    86. Bei Neubauprojekten und Umgestaltungen öffentlicher Räume werden Möglichkeiten der Hitze- und Starkregenanpassung stets mitbedacht.
    87. Beim Umbau öffentlicher Räume werden die am stärksten von Hochwasser durch Starkregen oder Überflutung bedrohten Orte priorisiert.
    88. Grünräume und Wasserelemente in den Vierteln werden ausgebaut.
    89. Pilotprojekte wie die Blue-Green Street werden an weiteren geeigneten Orten wie Hauptverkehrsstraßen verstetigt.
    90. In stark genutzten öffentlichen Räumen mit urbanen Hitzeinseln werden kühlende Gestaltungselemente integriert.
    91. Die strategische Befassung mit Regenwasserverwendung und -speicherung für öffentliches Grün wird vorangebracht.
    92. Die Regeninfrastrukturanpassung wird in der Stadtentwicklung konsequent mitgedacht.
    93. Zum Hitzeschutz werden mehr schattenspendende Bäume, fußläufig erreichbare Parks, Laubengänge und Mikro-Wälder geschaffen.
    94. Der Ausbau öffentlicher Wasserspender wird vorangetrieben.
    95. Die Klimaziele der Hamburger Wirtschaft werden im Einklang mit dem Klimaplan begleitet, und gemeinsam werden konkrete Schritte zur Klimaneutralität gegangen.
    96. Die Stadt schafft die Rahmenbedingungen für den Wandel zur Klimaneutralität, insbesondere bei der Infrastruktur, gemeinsam mit den Unternehmen.
    97. Die Erkenntnisse der OECD-Studie „Hamburg 2040“ werden mit dem Klimaplan und den Sektorzielen abgeglichen, um Handlungsfelder zu definieren und Maßnahmen abzuleiten.
    98. Über Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) gleicht das Land energieintensiven Unternehmen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren aus.
    99. Der Flughafen wird beim klimaneutralen Betrieb seiner Anlagen und des Boden-Equipments unterstützt.
    100. Erforderliche Flugreisen sollen emissionsärmer und bald klimaneutral werden.
    101. Der Emissionshandel im Luftverkehr wird ausgeweitet.
    102. Kerosin wird europaweit besteuert.
    103. Die Beimischungsquoten nachhaltiger Flugkraftstoffe werden erhöht.
    104. Innerdeutsche Flüge werden national besteuert.
    105. Alle regulatorischen Möglichkeiten werden genutzt, um den Einsatz nicht-fossiler Kraftstoffe in der allgemeinen Luftfahrt deutlich zu erhöhen.
    106. Über stärkere Anreize in den Flughafenentgelten für moderne Flugzeuge und Triebwerke werden Feinstaub, CO2-Emissionen und Lärm reduziert.
    107. Flugzeuge werden vor dem Start ohne Triebwerkseinsatz mit emissionsfreien Schleppern zur Startposition bewegt.
    108. Die hochwertigen Moor-Ökosysteme vor Ort sollen erhalten bleiben.
    109. Mit der Stiftung Lebensraum Elbe und den Maßnahmen des Forums Tideelbe soll ein Gleichgewicht des Naturraums Elbe wiederhergestellt werden.
    110. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen soll schrittweise reduziert und der Elbe Raum zur Erholung gegeben werden.
    111. Gemeinsam mit Nachbarländern und Bund soll ein ökologisch verträglicher Lösungsweg für die Folgen der neunten Elbvertiefung gefunden werden.
    112. An der Elbe sollen mehr Fluträume ermöglicht werden.
    113. Die Wasserqualität soll gesteigert werden.
    114. Die Trübung des Gewässers soll gemindert werden.
    115. Der Sauerstoffgehalt soll in allen Gewässerabschnitten verbessert werden.
    116. Flora und Fauna sollen geschützt werden.
    117. Ein anpassbares Sedimentmanagement soll Kreislaufbaggerei verhindern und unbelastete Sedimente dort freisetzen, wo ihr natürlicher Weitertransport in die Nordsee gewährleistet ist.
    118. Eine Verbringung von Sedimenten nach Scharhörn wird abgelehnt.
    119. Weitere Verwendungen für Sedimente, etwa ein Baggergut-Depot in der Nordsee, Deichbau oder Landschaftserhalt, sollen geprüft und vorangetrieben werden.
    120. Die städtische „Flotte Hamburg“ wird in ihrer Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz unterstützt.
    121. Die „Flotte Hamburg“ soll Vorbild für klimaschonende Binnenschiffe, Barkassen und Fähren im Hafen werden.
    122. Der ökologische Fußabdruck von Veranstaltungen im öffentlichen Raum soll kleiner werden.
    123. Alle Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen sollen nach dem Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen durchgeführt werden.
    124. Großveranstaltungen sollen künftig ein Nachhaltigkeits-Zertifikat aufweisen.
    125. Die konsequente Nutzung der Landstromanlagen wird angestrebt.
    126. Emissionsärmere Treibstoffe sollen zielstrebig eingeführt werden.
    127. Klimaneutrale Baustoffe wie CO2-freier Stahl sollen verwendet werden.
    128. Kreislaufwirtschaftliche Prozesse sollen bei Schiffsrenovierung und Reststoffverwertung eingeführt werden.
    129. Die Schifffahrt soll schnellstmöglich klimaneutral werden.
    130. Umwelt- und Arbeitsstandards sollen über globale und europäische Standards hinaus erfüllt werden.
    131. Der Ressourcenverschwendung soll weiter entgegengewirkt werden.
    132. Die lineare Wirtschaft soll zu einer ressourcenleichten Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden.
    133. Die Abfallmenge soll drastisch reduziert werden (Zero Waste), sodass Müllverbrennungskapazitäten abgebaut werden können.
    134. Die Recyclingpflicht der Gewerbeabfallverordnung soll wirksam durchgesetzt werden.
    135. Hamburg soll sich an Vorreiterprojekten anderer EU-Städte orientieren und eine lokale Kreislaufwirtschaftsstrategie etablieren.
    136. Der Umweltleitfaden der Stadt wird zum Nachhaltigkeitsleitfaden mit Blick auf Lebenszykluskosten und Reparaturfähigkeit weiterentwickelt.
    137. Betriebe, die Produkte reparieren und wiederaufbereiten, sollen leichter auffindbar sein.
    138. Reparatur- und Wiederaufbereitungsbetriebe sollen gestärkt werden.
    139. Kreislaufwirtschaftliche Angebote von Trägern wie Repair Cafés sollen verstetigt und ausgebaut werden.
    140. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Reparatur unterstützt werden.
    141. Nach Thüringer Vorbild soll ein Reparaturbonus eingeführt werden, der einmal jährlich die Hälfte einer Gerätereparatur fördert.
    142. In jedem Bezirk soll ein FabLab gefördert werden.
    143. Ein Zentrum der Kreislaufwirtschaft soll eingerichtet werden.
    144. Ein Hamburger Reparaturbonus soll bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten für Geräte erstatten.
    145. Investitionen in die Klimaneutralität der öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung, etwa durch energetische Gebäudesanierung, haben Vorrang.
    146. Für die energetische Sanierung öffentlicher Immobilien werden über zehn Jahre zusätzlich eine Milliarde Euro bereitgestellt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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