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Forderungen der Grünen in Hamburg

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

234 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Hamburg 2025 („Gute Gründe für Grün“). Bei 65 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Grünen.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 234
  1. Ein freies, gleichberechtigtes und diskriminierungsfreies Leben ohne Angst wird unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung unterstützt.

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  2. Freiheit und Vielfalt in Hamburg sollen gefördert und verteidigt werden.

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  3. Hamburg soll zu einem sicheren Ort (Safe Space) für alle Menschen werden.

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  4. Eine mobile Möglichkeit wird geschaffen, um auch Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen auf größeren Veranstaltungen Toiletten anzubieten.

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  5. Finanzierung und Erhaltung von Jugendzentren, Stadtteilkulturhäusern, Gesundheitszentren und Vereinsheimen werden sichergestellt.

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  6. Die Zivilgesellschaft wird als Ansprechpartnerin mit den notwendigen Ressourcen unterstützt.

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  7. Eine umfassende Strategie für Kinder- und Jugendbeteiligung wird entwickelt.

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  8. Die Arbeit der Bürgerhäuser in den Bezirken wird weiter gefördert.

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  9. Eine gesetzliche Zielvorgabe sorgt dafür, dass alle Spielplätze inklusive Spielgeräte haben.

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  10. Beim Ersatz von Spielgeräten und beim Bau neuer Spielplätze wird Inklusion stets berücksichtigt.

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  11. Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich an der Gestaltung von Spielplätzen beteiligt.

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  12. Erhöhte Bedarfe der Bezirksämter für das Sportstättenmanagement werden rechtzeitig finanziell abgesichert.

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  13. Großspielfelder werden zu modernen ökologischen Kunstrasenfeldern umgebaut, um mehr Nutzungszeiten zu ermöglichen.

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  14. Die Bezirksämter erhalten mehr Sportplatzwarte.

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  15. Beantragung und Vergabe von Spielzeiten bezirklicher Sportstätten werden transparenter und einfacher.

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  16. Lebendige Nachbarschaften mit nachbarschaftlich organisierten Straßenfesten werden unterstützt.

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  17. Anmeldung und Durchführung nachbarschaftlicher Straßenfeste werden erleichtert.

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  18. Der Zusammenhalt und der innere Frieden der Stadtgesellschaft werden gesichert.

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  19. Alle Menschen sollen sich in Hamburg wohl und zugehörig fühlen.

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  20. Wachsende Diversität gilt als Chance, die gezielte Bemühungen und aktives Gestalten erfordert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Jeder Mensch soll aktiver Teil der Gesellschaft sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Kinder und junge Menschen und ihre Bedürfnisse sollen in der Stadt im Mittelpunkt stehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Kinderarmut soll es nicht geben.

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  24. Die Jugendhilfe in Hamburg wird so weiterentwickelt und gestärkt, dass alle jungen Menschen die benötigte Unterstützung erhalten.

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  25. Trägerpluralität und freie Träger in der Jugendhilfe werden gefördert und gestärkt.

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  26. Für freie Träger der Jugendhilfe werden längere Projektlaufzeiten und mittelfristige Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen.

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  27. Es wird eine Strategie entwickelt, die Projektlaufzeiten in der Jugendhilfe durch eine bedarfsorientierte Anpassung der Finanzierung ersetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Eine Kommission aus Verwaltung, Wissenschaft, Praxis und Politik entwickelt ein Verfahren zur Entbürokratisierung und passgenauen Angebotsstruktur unter Sicherung der Arbeitsplätze.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Auf Bundesebene wird die Anerkennung von Menschen verlangt, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Gewalt erfahren haben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  30. Ein Entschädigungsfonds für Betroffene von Gewalt in der stationären Kinder- und Jugendhilfe wird auch für Hamburg geprüft.

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  31. Jungen Menschen, die auf eine Vormundschaft angewiesen sind, wird eine qualifizierte und verlässliche Betreuung bereitgestellt, die ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Die Angebote für Careleaver werden um kostenfreie Unterstützung nach der Volljährigkeit, Austausch, Selbstorganisation und passende Wohnmöglichkeiten ausgebaut.

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  33. Neben dem bestehenden Wohnhaus für 11 Familien wird mindestens ein weiteres Wohnprojekt in Hamburg geschaffen.

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  34. Die finanziellen Mittel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden so aufgestockt, dass bestehende Angebote gesichert sind und neue Bedarfe bedient werden können.

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  35. Die Finanzierungssystematik der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird evaluiert, angepasst und dynamisiert.

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  36. Das Zuwendungsrecht in der Jugendhilfe wird so geändert, dass Befristungen die Ausnahme sind.

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  37. Projekte der Daseinsvorsorge oder mit Rechtsanspruch werden in eine Regelfinanzierung überführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. Die Stimmen der jungen Generation werden auf allen Ebenen gehört und ihre Anliegen ernst genommen.

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  39. Ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wird eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen wird eine umfassende Strategie für die Beteiligung junger Menschen entwickelt.

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  41. Für die Beteiligung junger Menschen wird ein hamburgweit einheitliches Leitbild geschaffen.

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  42. Die Hamburger Jugendverbände werden weiter unterstützt und so gefördert, dass Preissteigerungen nicht auf Ehrenamtliche und Familien abgewälzt werden.

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  43. Die politische Unabhängigkeit der Jugendverbände wird respektiert.

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  44. Die Jugendverbände werden darin unterstützt, mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen.

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  45. Mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sollen vor allem auch junge Menschen erreicht werden, die sich bisher nicht angesprochen fühlten.

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  46. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Bezirken wird weiter gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. In Hamburg wird eine zentrale Koordinierungsstelle für Jugendbeteiligung eingerichtet.

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  48. Die Einrichtung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten wird gefördert.

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  49. Jugendparlamente und Jugendbeiräte erhalten organisatorische Unterstützung und ein eigenes Budget.

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  50. Es wird eine Landeskinder- und -jugendbeauftragte Person als zentrale Ansprechperson eingesetzt.

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  51. Bei der Landeskinder- und -jugendbeauftragten Person wird ein Beirat aus jugendlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten angesiedelt.

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  52. Die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten wird erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  53. Freiwilligendienste werden stärker gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  54. Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung hat oberste Priorität.

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  55. In Hamburg-West/Wandsbek wird ein weiteres Kinderschutzzentrum eingerichtet.

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  56. Kinderschutzhäuser werden auskömmlich finanziert.

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  57. In Kinderschutzhäusern werden gute Bedingungen für Mitarbeitende und Kinder sichergestellt.

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  58. Der Kinderschutz wird ressortübergreifend durch enge Zusammenarbeit von Kitas, Jugendämtern, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen und Justiz gestärkt.

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  59. Kosten für Kooperationen, ressortübergreifende Arbeit und Verwaltungsaufwand werden in der Finanzierung der Träger berücksichtigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  60. Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden flächendeckend gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Für Schutz und Prävention wird ein behördenübergreifender Maßnahmenplan entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  62. Die Einrichtung einer unabhängigen beauftragten Person wird geprüft.

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  63. Die Finanzierung der Frühen Hilfen für angehende und junge Familien wird entfristet und verstetigt.

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  64. Die Fachstelle Schutzkonzepte wird verstetigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  65. Eltern werden in gewaltfreier Erziehung, konstruktiver Konfliktlösung und der Suche nach Hilfe unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Beratungsstellen, Jugendämter, Kinderschutzbund und Kitas erhalten zusätzliche Mittel, um Formate für Erziehungskompetenz zu entwickeln.

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  67. Die Personalausstattung im Jugendamt und im Allgemeinen Sozialen Dienst wird gesichert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Die Bedürfnisse älterer Menschen werden in allen Lebensbereichen berücksichtigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Ältere Menschen sollen an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben.

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  70. Der Diskriminierung aufgrund des Alters wird wirksam entgegengetreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  71. Der Aktionsplan Altersfreundliche Stadt wird konsequent umgesetzt und fortgeschrieben.

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  72. Es werden mehr generationsübergreifende Treffpunkte ohne Konsumzwang geschaffen.

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  73. Es werden mehr kostenfreie Freizeitangebote im Freien wie Boule-Plätze, Tanzflächen oder Sport im Park geschaffen.

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  74. In den offenen Treffs für Senior*innen in den Bezirken wird ein vielfältiges Angebot gefördert.

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  75. Die hauptamtliche Unterstützung der offenen Treffs für Senior*innen wird verstetigt.

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  76. Für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts werden ein breiter gesellschaftlicher Konsens und Debattenorte angestrebt.

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  77. Soziale Teilhabe wird gefördert und Diskriminierung bekämpft.

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  78. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird vorsorglich gestärkt, bevor die Lage schwieriger wird.

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  79. Junge Erwachsene werden aus der Jugendhilfe nicht mehr in die Wohnungslosigkeit entlassen.

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  80. Junge Erwachsene dürfen bei Bedarf bis zum 27. Lebensjahr in die Angebote der Jugendhilfe zurückkehren.

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  81. Prävention, Beratung und Empowerment betroffener Frauen werden verstärkt, unter anderem durch intensivere Nutzung des Runden Tisches gegen weibliche Genitalverstümmelung.

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  82. Eine Koordinierungsstelle gegen weibliche Genitalverstümmelung wird geprüft.

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  83. Die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten im Sport wird weiter gestärkt.

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  84. Auf Bundesebene wird eine Erhöhung der Freibeträge für die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angestrebt.

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  85. Der Sportfördervertrag zwischen Hamburger Sportbund und Hamburger Fußballverband wird auskömmlich und bedarfsdeckend finanziert.

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  86. Bei der Finanzierung des Sportfördervertrags werden Inflation, Personalkostensteigerungen und der Sanierungsbedarf, vor allem die klimagerechte Sanierung vereinseigener Anlagen, berücksichtigt.

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  87. Die Vielfalt der Sportangebote wird weiter ausgebaut, von niedrigschwelligen Angeboten im öffentlichen Raum über den Breitensport bis zu Großveranstaltungen und Spitzensport.

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  88. Beim Bau von Sporthallen wird regelhaft eine Mehrstöckigkeit geprüft, um Hallen zu stapeln statt in die Breite zu bauen.

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  89. Alle neu gebauten Sporthallen werden von vornherein barrierefrei errichtet.

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  90. Bei der Planung von Schulsporthallen wird der Bedarf des gesamten Sports und nicht nur des Schulsports berücksichtigt.

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  91. Die Hallenzeiten an Grundschulen werden bereits ab 16 Uhr über die Bezirksämter für den Sport vergeben und die Rahmenvereinbarung entsprechend angepasst.

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  92. Neben den Schulsporthallen werden auch die übrigen Bewegungsräume in Schulen außerhalb der Schulzeit den Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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  93. Vorhandene Kapazitäten für den Sport werden überall voll ausgeschöpft.

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  94. Alle schulischen und bezirklichen Sporthallen werden digitalisiert, um Nutzungszeiten effizienter zu vergeben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Finanzielle Hürden dürfen den Zugang zum Vereinssport, insbesondere für Kinder und Jugendliche, nicht verwehren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  96. Alle jungen Menschen erhalten die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, und die nötigen Mittel sind unkompliziert abrufbar.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  97. Die Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wird für Eltern und Vereine vereinfacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Das Projekt Parksport wird weiter unterstützt und ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  99. Das Schwimmenlernen von Kindern wird prioritär behandelt mit dem Ziel, dass jedes Kind im Laufe der Grundschule sicher schwimmen kann.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Die nutzbaren Wasserflächen neben den Bädern von Bäderland werden weiter ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Vereine werden bei der energetischen Sanierung ihrer eigenen Schwimmbäder unterstützt, um Betriebskosten zu senken.
    2. Die Eintrittspreise der öffentlichen Schwimmbäder bleiben erschwinglich.
    3. Für Kinder bis 10 Jahre wird in allen von Bäderland Hamburg geführten Schwimmflächen kostenfreier Eintritt eingeführt.
    4. Die Teilhabechancen von Mädchen und Frauen im Sport werden durch gezielte Unterstützungs- und Fördermaßnahmen weiter gestärkt.
    5. Sportangebote für Mädchen und Frauen werden bedarfsgerecht ausgebaut und Frauen für Führungspositionen im Sport gewonnen.
    6. In einem befristeten, behördenübergreifenden Modellprojekt werden Streetworker und Sozialarbeiter an Sportvereine in benachteiligten Quartieren angebunden.
    7. Vereine werden beim Bau und bei der Sanierung von Sportanlagen weiterhin mit Landesmitteln bei energetischer Sanierung und Modernisierung unterstützt.
    8. Umbau und Ausweitung des Olympiastützpunktes am Dulsberg werden unterstützt.
    9. Alle Sportgroßveranstaltungen werden klimaneutral geplant und durchgeführt.
    10. Die Klimabilanz von Sportgroßveranstaltungen wird nach einem standardisierten Verfahren geprüft.
    11. Öffentliche Förderungen von Sportgroßveranstaltungen werden an deren Klimabilanz gekoppelt.
    12. Bei einer möglichen Bewerbung Hamburgs als Austragungsort Olympischer und Paralympischer Spiele wird die Bevölkerung frühzeitig und transparent einbezogen.
    13. Über eine Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele in Hamburg soll letztlich die Bevölkerung entscheiden.
    14. Ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wird eingeführt.
    15. Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen wird eine umfassende Strategie für die Beteiligung junger Menschen entwickelt.
    16. Für die Beteiligung junger Menschen wird ein hamburgweit einheitliches Leitbild geschaffen.
    17. Eine zentrale Koordinierungsstelle für Jugendbeteiligung wird eingerichtet, die die Beteiligungsmöglichkeiten der Bezirke zusammenführt und junge Menschen unterstützt.
    18. Die Etablierung von Jugendparlamenten als Vertretung der Interessen junger Menschen wird gefördert.
    19. Die Einsetzung einer Landeskinder- und Jugendbeauftragten als zentrale Ansprechperson auf Landesebene wird unterstützt.
    20. Das Schwimmenlernen wird prioritär behandelt, damit jedes Kind spätestens in der Grundschule sicher schwimmen kann.
    21. Die Eintrittspreise der öffentlichen Schwimmbäder bleiben erschwinglich.
    22. Für Kinder bis 10 Jahre wird in allen von Bäderland geführten Schwimmflächen kostenfreier Eintritt eingeführt.
    23. Eine Enquete-Kommission erarbeitet unter Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft Maßnahmen zur Stärkung von Zusammenhalt, Demokratie, Vertrauen in Institutionen und sozialer Teilhabe.
    24. In die Enquete-Kommission werden Fragen der Migrationsgesellschaft einbezogen.
    25. Hamburg soll krisenresilient werden.
    26. Unternehmen sollen Anreize erhalten, Frauen in Schwangerschaft und Stillzeit Berufstätigkeit zu ermöglichen.
    27. Kinderbetreuung und Care-Arbeit sollen bei der Schichtplanung berücksichtigt werden.
    28. Eltern sollen rechtlich besser vor Diskriminierung geschützt werden.
    29. Das Merkmal „Elternschaft“ soll in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufgenommen werden.
    30. An der Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten, Vorständen und Unternehmen mit Landesbeteiligung wird festgehalten.
    31. Die auf Gleichstellung gerichteten Vorschriften sollen entsprechend umgesetzt werden.
    32. In der Hamburger Verwaltung sollen neue Führungskonzepte und aktiver Einsatz für Gleichstellung und Vielfalt maßgeblich sein.
    33. Zivilgesellschaftliche Initiativen sollen auch künftig gefördert werden.
    34. Projekte für Vielfalt, Toleranz, Respekt und den Abbau von Vorurteilen sollen unterstützt werden.
    35. Hamburg soll ein Ort ohne Diskriminierung für alle werden.
    36. Frauen soll die Hälfte der Macht zustehen.
    37. Frauen sollen frei von jeglicher Gewalt leben können.
    38. Zivilgesellschaftliches Engagement für die Demokratie soll unterstützt werden.
    39. Die Hälfte der Macht soll Frauen gehören.
    40. Selbstbestimmung wird gefördert und sexistische Diskriminierung bekämpft.
    41. Alle Menschen sollen ein Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben haben.
    42. Gleichberechtigung soll in allen Lebensbereichen und -phasen von der Bildung bis zur Rente gelten.
    43. Das eigene Geschlecht soll allein von der Selbstdefinition abhängen.
    44. Der soziale Status soll nicht vom Aussehen eines Menschen abhängen.
    45. Gesellschaftlich vorgegebene Rollenzwänge sollen überwunden werden.
    46. Die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern soll abgebaut werden.
    47. Heterosexuelle, gleichgeschlechtliche und Ein-Eltern-Familien sollen rechtlich und steuerrechtlich gleichgestellt werden.
    48. Gleichstellungspolitik soll als eigenständiges Politikfeld weiter verankert werden.
    49. Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung soll die Gleichstellungspolitik unterstützen.
    50. Eine unabhängige Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Frauen mit einem leistungsfähigen Gleichstellungsbüro soll geschaffen werden.
    51. Es soll geprüft werden, wie Gleichstellungspolitik in den Bezirken strukturell besser verankert werden kann.
    52. Frauen sollen ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper haben.
    53. Die Einstufung von Schwangerschaftsabbrüchen als Straftatbestand wird abgelehnt.
    54. Die Abschaffung des § 218 des Strafgesetzbuches wird als möglich und rechtlich geboten angesehen.
    55. Der Gleichstellungsmonitor soll durch Abgleich mit den Handlungsfeldern des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms weiterentwickelt werden.
    56. Für den Gleichstellungsmonitor soll eine regelmäßige, automatisierte Datenzulieferung eingerichtet werden.
    57. Für die Weiterentwicklung des Gleichstellungsmonitors sollen kontinuierlich Ressourcen bereitgestellt werden.
    58. Gegen Gewalt an Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen soll mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden.
    59. In Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen wie in den Werkstätten Frauenbeauftragte eingesetzt werden.
    60. Die Rahmenbedingungen der bestehenden Frauenhäuser sollen verbessert werden.
    61. Die Kapazitäten und Beratungsstrukturen der Frauenhäuser sollen ausgebaut werden.
    62. Die StoP-Projekte gegen Partnergewalt in Stadtteilen sollen mit verlässlicher Finanzierung ausgebaut werden.
    63. Frauen und ihre Kinder sollen besser bei der Wohnungssuche unterstützt werden.
    64. Frauen sollen besser bei der Arbeitssuche unterstützt werden.
    65. Der Etat für den Gewaltschutz soll signifikant aufgestockt werden.
    66. Für gewaltbetroffene Männer und nicht-binäre Menschen sollen Schutzwohnungen geschaffen werden.
    67. Hamburg soll diskriminierungsfrei sein, sodass jede Person frei, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben kann.
    68. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierung durch staatliches Handeln erfassen und Betroffene umfassend schützen.
    69. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll reformiert werden.
    70. Eine Antidiskriminierungsstelle soll horizontal ausgebaut werden, in der alle spezifischen Beratungs- und Meldestellen unter einem Dach gebündelt sind.
    71. Die Antidiskriminierungsstelle soll zu allen Diskriminierungsmerkmalen des AGG und zu weiteren Merkmalen wie dem sozialen Status beraten.
    72. Die Antidiskriminierungsstelle soll Diskriminierungsfälle strukturell erfassen und auswerten.
    73. Die Antidiskriminierungsstelle soll für alle Hamburgerinnen und Hamburger einfach zugänglich sein und klare Zuständigkeiten und Befugnisse erhalten.
    74. Die Strategien gegen Antiziganismus, gegen Anti-Schwarzen Rassismus und gegen Antisemitismus sollen praktisch umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden.
    75. Die Erfassung und Sichtbarmachung von Diskriminierungserfahrungen religiöser und ethnischer Minderheiten soll unterstützt werden.
    76. Zur Unterstützung von Betroffenen antimuslimischen Rassismus kommt eine Kontaktstelle der Freien und Hansestadt Hamburg in Betracht.
    77. Zur Unterstützung von Betroffenen antimuslimischen Rassismus kommt ein Ausbau der MARwa Meldestelle in Betracht.
    78. Eine kollektive Verantwortlichmachung von Muslimen für das Handeln von Terroristen wird abgelehnt.
    79. Das Thema Rassismus soll auch nach der 2024 endenden Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft auf der Tagesordnung bleiben, und Verbesserungen sollen geschaffen werden.
    80. Die Umsetzung der Strategie gegen Antiziganismus soll sich an den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus orientieren.
    81. Die Strategie gegen Antiziganismus soll durch einen Staatsvertrag mit den Selbstorganisationen und Verbänden der Sinti und Roma ergänzt werden.
    82. Antisemitismus soll in Hamburg keinen Platz haben.
    83. Auf Grundlage der Landesstrategie gegen Antisemitismus soll entschieden gegen Antisemitismus in Hamburg vorgegangen werden.
    84. Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und ihre Strukturen sollen gestärkt werden.
    85. Der Jugendaustausch soll gefördert werden.
    86. Beratungsangebote sollen bedarfsgerecht mit der jüdischen Community weiterentwickelt werden.
    87. Ein außerschulischer Bildungsträger mit Schwerpunkt Antisemitismus-Prävention und jüdisches Leben soll alle Altersgruppen mit Bildungs- und Beratungsformaten erreichen.
    88. Bildungsprojekte gegen Antisemitismus und Verschwörungsideologien in sozialen Medien sollen gefördert werden.
    89. Die Stelle des Antisemitismusbeauftragten soll gestärkt und ausgebaut werden.
    90. Jeder Mensch hat unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde.
    91. Die queere Community soll gestärkt und geschützt werden.
    92. Die Progressive Pride Flag soll während der Pride Week und am 17. Mai auch am Rathaus gehisst werden.
    93. Hamburg soll weiter eine Vorreiterrolle bei der Förderung von Akzeptanz und Selbstbestimmung queerer Menschen einnehmen.
    94. Auf Bundesebene soll ein Entschädigungsfonds für trans Menschen eingerichtet werden, die nach dem Transsexuellengesetz von Zwangssterilisation und Zwangsscheidung betroffen waren.
    95. Die über 150 Maßnahmen des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt werden umgesetzt.
    96. Die Planungen für einen gemeinsamen Ort der queeren Community werden unterstützt.
    97. Die Beratungsstellen des Magnus-Hirschfeld-Centrums und von Intervention e.V. sollen unabhängig von einem künftigen Regenbogenhaus finanziell abgesichert werden.
    98. Beratungsangebote und Gesundheitsversorgung für trans-, inter- und nicht-binäre Menschen sollen gezielt ausgebaut und weiterentwickelt werden.
    99. In Hamburg soll ein Regenbogen-Familienzentrum entstehen.
    100. Die Jugendarbeit für queere Menschen soll kontinuierlich verbessert werden.
    101. Beratung und Schutzunterbringung für queere Geflüchtete sollen ausgebaut werden.
    102. Die queere Jugendarbeit im Magnus-Hirschfeld-Zentrum soll bei Bedarf ausgebaut werden.
    103. In Jugendtreffs soll für mehr Akzeptanz queerer Menschen geworben werden.
    104. Alle öffentlichen Gebäude Hamburgs sollen perspektivisch über geschlechtsneutrale Toiletten verfügen.
    105. Queere Seniorinnen und Senioren sollen einen festen Platz im Landesseniorenrat erhalten.
    106. Das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz soll um das Merkmal der sexuellen Identität erweitert werden.
    107. Das Abstammungsrecht soll reformiert werden, um die Ungleichbehandlung homo- und bisexueller sowie trans-, inter- und nicht-binärer Menschen zu beenden.
    108. Das Projekt zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung als Bildungsfachkräfte für die Hamburger Hochschulen soll verstetigt und ausgebaut werden.
    109. Entscheidungen sollen nicht über die Köpfe von Menschen mit Behinderungen hinweg getroffen werden.
    110. Für die bezirklichen Inklusionsbeiräte soll eine gesetzliche Grundlage für Aufwandsentschädigungen geschaffen werden.
    111. Assistenzleistungen für Mitglieder der bezirklichen Inklusionsbeiräte sollen vereinfacht werden.
    112. In Wohneinrichtungen sollen Frauenbeauftragte verankert werden.
    113. Das Inklusionsbüro und die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz sollen bedarfsgerecht gestärkt werden.
    114. Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention soll anhand der externen Evaluation weiterentwickelt und die Messbarkeit der Maßnahmen verbessert werden.
    115. Öffentlicher Raum, Nahverkehr, Wohnraum und digitale Angebote sollen barrierefrei sein.
    116. Der Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand soll konsequent und zügig vorangetrieben werden.
    117. Für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
    118. Die Rahmenbedingungen der Frauenhäuser werden verbessert.
    119. Kapazitäten und Beratungsstrukturen der Frauenhäuser werden ausgebaut.
    120. Die StoP-Projekte gegen Partnergewalt werden mit verlässlicher Finanzierung ausgebaut.
    121. Der Etat zur Umsetzung der Gewaltschutzstrategie wird signifikant aufgestockt.
    122. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des AGG bei diskriminierendem Handeln im Staatsbereich schließen und Betroffene umfassend vor Diskriminierung schützen.
    123. Beratungs- und Meldestellen gegen Diskriminierung sollen besser beworben werden.
    124. Eine Antidiskriminierungsstelle, die alle spezifischen Beratungs- und Meldestellen unter einem Dach bündelt, soll ausgebaut werden.
    125. Auf Grundlage der Landesstrategie gegen Antisemitismus soll entschieden gegen Antisemitismus in Hamburg vorgegangen werden.
    126. Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und ihre Strukturen werden gestärkt.
    127. Der Jugendaustausch wird gefördert.
    128. Beratungsangebote werden gemeinsam mit der jüdischen Community bedarfsgerecht weiterentwickelt.
    129. Die Stelle des Antisemitismusbeauftragten wird gestärkt und ausgebaut.
    130. Es werden mehr Beratungs- und Unterstützungsangebote für lesbische Mädchen und Frauen, queere Jugendliche, Regenbogenfamilien und trans* Menschen geschaffen.
    131. Hamburg soll sich zu einer Inklusionsmetropole entwickeln, in der Inklusion in allen Handlungsfeldern von Politik und Verwaltung mitgedacht wird.
    132. Eine gesetzliche Grundlage soll Aufwandsentschädigungen für die bezirklichen Inklusionsbeiräte einführen.
    133. Assistenzleistungen für die bezirklichen Inklusionsbeiräte sollen gesetzlich vereinfacht werden.
    134. Zukunftsfähige Schulen sowie die Sanierung der Häuser der Jugend und Stadtteilkulturzentren sind ein Investitionsschwerpunkt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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