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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Grünen in Hamburg

384 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Hamburg 2025 („Gute Gründe für Grün“). Bei 83 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 384
  1. Alle Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen koordinieren sich über einen gemeinsamen Nachhaltigkeitsrat.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Durch verstärkte Information sollen alle Anspruchsberechtigten das kostenlose Schulmittagessen erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Ein unbürokratisches, kostenfreies Mittagessen für alle Schüler an Schulen mit niedrigem Sozialindex wird geprüft.

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  4. Hamburg soll als Innovationsstandort für humanrelevante, tierfreie Forschungsmethoden etabliert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  5. Das 3R-Prinzip bei Tierversuchsvorhaben wird weiter umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  6. Der 3R-Bereich wird gemeinsam mit dem UKE weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  7. Die Gründung eines 3R-Netzwerkes aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Firmen wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  8. Die Bezirksämter werden für Bildung für Nachhaltige Entwicklung besser ausgestattet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Kinder sollen sich in den Schulen bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereiten können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Schule soll ein Ort sein, an dem Leistung positiv besetzt ist und auf der intrinsischen Motivation der Schülerinnen und Schüler beruht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  11. Mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung wird geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Leistung wird unabhängig vom Elternhaus gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Benachteiligungen im Bildungswesen werden auf allen Ebenen abgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Pädagogische Fachkräfte in Kitas werden kurzfristig bei Aufgaben außerhalb der Gruppenarbeit entlastet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  15. Für mehr qualifiziertes Personal in Kitas wird gesorgt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  16. Kitas werden, möglichst mit Unfallversicherungsträgern und Krankenkassen, stärker beim Erkennen und Abbauen von Belastungsschwerpunkten unterstützt.

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  17. In jede Form der Ausbildung pädagogischen Personals wird massiv investiert.

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  18. Eine Kita-Einstellungsoffensive wird gestartet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Kita-Fachkräfte werden gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Bezahlte Ausbildungsmöglichkeiten für Kita-Fachkräfte werden geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Quereinstiege in Kitas werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Ausländische Bildungsabschlüsse werden schneller anerkannt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Der Akademisierungsanteil unter Kita-Fachkräften wird erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  24. Die Ausbildungskapazitäten an öffentlichen Fachschulen und Hochschulen werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Für angehende pädagogische Fachkräfte werden Ausbildungsentgelte eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Eine „Allianz für gute Bildung und verlässliche Betreuung“ wird gebildet, statt die Maßnahmen von oben herab umzusetzen.

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  27. Die Qualität der Kindertagesbetreuung wird bedarfsorientiert ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Die Förderung von Kita-Kindern mit besonderen Bedarfen wird ausgebaut und vereinfacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Nach dem Vorbild der KESS-Faktoren erhalten Kita-Standorte mit erhöhtem pädagogischem und Sprachförderbedarf zusätzliche Ressourcen.

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  30. Die verpflichtende Vorstellung der Viereinhalbjährigen wird auf das Alter von dreieinhalb Jahren vorgezogen.

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  31. Die frühere Vorstellung wird mit passgenauen Förderangeboten flankiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Verpflichtende Sprachförderung stellt sicher, dass alle Kinder beim Schulstart die gleichen Chancen haben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Mehrsprachigkeit wird von klein auf im Bildungssystem einschließlich der Kitas verankert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Die Ausbildungsanforderungen für Sprachförderkräfte werden analog der heilpädagogischen Zusatzqualifikation definiert und in die reguläre Ausbildung integriert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Die Vorstellung in den Grundschulen wird mit einem Gesundheitscheck verbunden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Das Informationsangebot für Eltern zur Kindertagesbetreuung ab frühestem Alter wird überprüft und optimiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Bei verfestigter Distanz zum Bildungssystem wird durch aufsuchende Bildungsarbeit aufgeklärt und werden Angebote gemacht.

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  38. Modelle der Kita-Sozialarbeit mit Sozial-, Erziehungs- und Familienberatung unterstützen Kita-Familien und entlasten Kita-Teams.

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  39. Allen Eltern soll ein wohnortnahes Angebot für die Kindertagesbetreuung gemacht werden können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. Die Teilhabe an frühkindlicher Bildung wird verbessert und das Kita-Gutschein-System vom Bedarf des Kindes her gedacht.

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  41. Der Kita-Gutschein eines Kindes bleibt bei veränderten Lebensverhältnissen der Eltern ein Jahr lang unverändert.

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  42. Alleinerziehende können auch ohne entsprechende Berufstätigkeit einen 8-Stunden-Kita-Gutschein beantragen.

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  43. Die Inanspruchnahme des Prio-10-Gutscheins wird gestärkt.

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  44. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird auf sechs Stunden aufgestockt.

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  45. Das Kita-Gutschein-System wird umfassend evaluiert.

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  46. Das Kita-Gutschein-System wird nach der Evaluation modifiziert.

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  47. Die Verwaltung des Kita-Gutschein-Systems wird vereinfacht und entbürokratisiert.

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  48. Kinder erhalten bei Geburt einen bis zum Schuleintritt gültigen Kita-Gutschein über sechs kostenlose Stunden täglich.

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  49. Ein erneuter Kita-Gutschein-Antrag ist nur bei Veränderungen in der Familie nötig.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Die Bildungseinrichtungen sollen zeitgemäß sein und alle Lernenden auf die Zukunft vorbereiten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Die Schulpolitik soll transparent bleiben und im engen Dialog mit allen Beteiligten der Bildungseinrichtungen geführt werden.

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  52. Alle Kinder sollen die Schule mit den Fähigkeiten und Kompetenzen verlassen, die ihnen aktive und erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne grundlegendes Kompetenzniveau in Lesen, Schreiben und Rechnen soll deutlich sinken, in der nächsten Wahlperiode soll eine Trendwende eingeleitet werden.

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  54. Das Startchancen-Programm und das Programm „D23+ Starke Schulen“ sollen so ausgebaut werden, dass alle Schulen mit Sozialindex 1 und 2 zusätzliche Ressourcen erhalten.

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  55. Keine am Programm „D23+ Starke Schulen“ beteiligte Schule soll bei dessen Weiterentwicklung im Startchancen-Programm weniger Mittel erhalten als zuvor.

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  56. Das Startchancen-Bundesprogramm wird bei Bedarf durch zusätzliche Landesmittel ergänzt.

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  57. Das Startchancen-Programm wird intensiv begleitet und nach zwei Jahren evaluiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  58. In den Ganztagsschulen wird das Lernen am Vor- und Nachmittag stärker miteinander verschränkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Im Ganztag werden motivierende Angebote für individuelle Förderung und Herausforderung geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Die Hamburger Vereine werden stärker in Bewegungs-, Kultur- und Demokratieangebote des Ganztags einbezogen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  61. Im Ganztag wird die Berufsorientierung gestärkt, etwa durch Praxisklassen, engere Verzahnung mit der Wirtschaft und berufspraktische Module.

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  62. Die im Schulfrieden vereinbarte Schulstruktur mit Stadtteilschulen und Gymnasien wird beibehalten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Die Schulen sollen sich auf die Unterrichtsqualität konzentrieren statt auf Schulstrukturdebatten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  64. Eine bloße Verlängerung der Schulzeit an Gymnasien wird nicht als Lösung der Belastungsprobleme angesehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  65. Die Stoffdichte in den Bildungsplänen wird im Rahmen der KMK-Vereinbarungen zugunsten von Kreativität, Kollaboration, kritischem Denken und Kommunikation reduziert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Die vier Kompetenzen des 21. Jahrhunderts werden als Leitbild für die Unterrichtsgestaltung an den Schulen etabliert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Kinder sollen in der Schule lernen, Herausforderungen kreativ anzunehmen und sich aktiv für die demokratische Gesellschaft einzusetzen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Der Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030 wird konsequent umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Alle Jugendlichen sollen lernen, vernetzt im Team zu arbeiten und selbstverantwortlich zu lernen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Raum-, Zeit- und Lerngruppenstrukturen in den Schulen werden flexibilisiert.

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  71. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um vertieftes und projektorientiertes Lernen an Schulen zu ermöglichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  72. In der Sekundarstufe I und der Vorstufe werden Selbstlernzeiten wie Studienzeiten und Lernbüros systematisch in den Stundenplan eingebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  73. Tests und Klausuren sollen, besonders in der Grundschule und in den Klassen 5 und 6, zu individuell unterschiedlichen Zeitpunkten möglich werden.

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  74. In der Schule sollen Nachprüfungen und Wiederholungen von Leistungsnachweisen möglich sein.

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  75. Schulen werden ermutigt, in der Oberstufe mehr inhaltliche und strukturelle Innovation in den Lernangeboten zu wagen.

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  76. Es werden individuell flexiblere Bildungswege ermöglicht, die das Abitur in kürzerer oder längerer Zeit erlauben.

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  77. In einem Modellversuch wird an Stadtteilschulen ein achtjähriger Bildungsgang für einzelne Schülerinnen und Schüler über Zusatzstunden in den Kernfächern ermöglicht.

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  78. Eine individuelle Streckung der Studienstufe von zwei auf drei Jahre wird geprüft.

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  79. Die Idee einer Modularisierung der Studienstufe wird unter Beteiligung von Schulen, Kammern und Verbänden weiterentwickelt.

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  80. Aus der Modularisierung der Studienstufe wird ein konkretes Konzept für ein Pilotprojekt entwickelt.

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  81. Das Konzept einer Campus-Schule mit G8- und G9-Zweig unter einer Schulleitung wird unterstützt.

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  82. Das Campus-Schul-Konzept wird so weiterentwickelt, dass innovative pädagogische Konzepte auch für herkömmliche Stadtteilschulen und Gymnasien entstehen.

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  83. Bestehende Campus-Standorte und neu gegründete Schulen werden in die Entwicklung eines neuen Campus-Schulkonzepts einbezogen.

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  84. Best-Practice-Beispiele aus den Campus-Schulen werden allen Schulen aufbereitet zur Verfügung gestellt.

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  85. Die Ressourcen für die Umsetzung der Leitperspektive Wertebildung in den Schulen werden deutlich gestärkt.

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  86. In Bildungsbehörde und Landesinstitut für Lehrerbildung wird die Prävention gegen Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus durch zusätzliche Stellen gestärkt.

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  87. Es wird eine unabhängige Antidiskriminierungskommission für Schulen geschaffen.

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  88. Es wird eine unabhängige, landesfinanzierte Beschwerdestelle für Rassismus an Schulen geschaffen.

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  89. An allen Hamburger Schulen werden unabhängige, geschulte Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle eingesetzt.

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  90. Für ein inklusiveres Bildungssystem wird das notwendige Personal aufgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  91. In den Lehramtsstudiengängen für Grundschule, weiterführende Schule und Berufsbildung wird ein verpflichtender sonderpädagogischer Anteil eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  92. Die Schulbegleitung wird so reformiert, dass Schulen einen festen Personalstamm als Pool-Lösung erhalten.

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  93. Schulbegleitungen erhalten feste tarifliche Arbeitsverträge.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Schulbegleitungen werden in die pädagogische Arbeit der Schulen eingebunden.

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  95. Eine systemische Mittelzuweisung wird eingeführt, damit Schülerinnen und Schüler bei Lernauffälligkeiten auch ohne Diagnose unbürokratisch Unterstützung erhalten.

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  96. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wird als zentrale Voraussetzung für gelingendes Lernen anerkannt.

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  97. Angebote zur interkulturellen und psychologischen Weiterbildung von Lehrkräften werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Das Projekt Schulgesundheitsfachkräfte an Grundschulen mit niedrigem Sozialindex wird in städtischer Finanzierung ausgeweitet.

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  99. Demokratiebildung, politische Bildung, Vermittlung der Grundgesetzwerte und Medienumgang erhalten in der Schule einen besonderen Stellenwert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Gemeinsam mit den Schulen soll die Demokratie gestärkt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Politische Bildung gilt als Bringschuld des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
    2. Politische Bildung wird in den Schulen von Anfang an berücksichtigt.
    3. Projekte zur politischen Bildung mit Landeszentrale, Parlament und Bezirksversammlungen werden weiter unterstützt und ausgebaut.
    4. Projekte zur politischen Bildung werden regelhaft an Schulen einschließlich der Grundschulen etabliert.
    5. Bei der Evaluation der Bildungspläne wird geprüft, wie das Fach Politik/Gesellschaft/Wirtschaft vor allem in der Studienstufe gestärkt werden kann.
    6. Die Hamburger Schülerinnen- und Schülerkammer wird als Partnerin der Bildungspolitik gestärkt.
    7. Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Mitbestimmung am Lerngeschehen und an der Organisation des Schullebens.
    8. Gemeinsam mit der Schülerinnen- und Schülerkammer wird ein Leitfaden für Mitbestimmung an Schulen entwickelt.
    9. Die Förderung von Austauschprogrammen für Schülerinnen und Schüler auch ohne akademischen Hintergrund wird beibehalten.
    10. Informationsangebote zu internationalen Austauschprogrammen werden gebündelt, um den Zugang zu erleichtern.
    11. Das Pilotprojekt für internationale Koordinatorinnen und Koordinatoren an Schulen mit Sozialindex 1 und 2 wird evaluiert und verstetigt.
    12. Die Schulen sollen die Bedeutung der EU und ihrer Errungenschaften vermitteln.
    13. Globales Lernen und eine europäische Perspektive werden in schulischer und außerschulischer Bildung gefördert.
    14. Die Teilnahme von Schulen am Programm Erasmus+ wird unterstützt.
    15. Der internationale Schüleraustausch wird durch finanzielle Förderung von Schülerinnen und Schülern aus weniger privilegiertem Umfeld intensiviert.
    16. Die Schule soll über Gefahren im Internet aufklären und für einen reflektierten Umgang mit Handy und Tablet sensibilisieren.
    17. Medienpädagogik gilt als Querschnittsaufgabe aller Lehrkräfte.
    18. Die Lebensrealität der Lernenden wird im Schulalltag berücksichtigt.
    19. Bereits in Grundschulen wird der Umgang mit Handy, Tablet, Messengern, sozialen Medien und Online-Spielen regelmäßig reflektiert.
    20. Die Ausbildung der Grundschullehrkräfte wird an die Medienbildung angepasst.
    21. Für Grundschullehrkräfte werden gezielte Fortbildungen zur Medienbildung angeboten.
    22. Digitale Endgeräte in der Schule sollen didaktisch sinnvoll eingesetzt werden.
    23. Schulen erhalten Freiräume, um selbstverantwortete und hybride Lernformate zu erproben.
    24. Die KMK-Strategie „Lernen in der digitalen Welt“ wird umgesetzt.
    25. Die technische Grundausstattung der Schulen wird am Sozialindex ausgerichtet.
    26. Schulen erhalten kompetente technische Ansprechpersonen, die Lehrkräfte entlasten und Schülerinnen und Schüler bei digitalen Geräten unterstützen.
    27. Digitale Bildungsinhalte sollen schulübergreifend gespeichert und über ein Such- und Bewertungssystem für Lehrkräfte auffindbar sein.
    28. Es wird eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte zum inklusiven und individualisierten digitalen Lernen mit Freiräumen für kollegialen Austausch gestartet.
    29. Schulen und Lehrkräfte erhalten niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für das Lernen mit und über Medien.
    30. Allen Schulen wird eine ausgebildete Netzwerkadministratorin oder ein Netzwerkadministrator zugewiesen.
    31. Schulen werden stärker in die Entwicklung ihrer Netzwerkstrukturen einbezogen.
    32. Künstliche Intelligenz soll in der Bildung kritisch und konstruktiv genutzt werden.
    33. Zeitnah wird ein rechtssicherer Handlungsrahmen für die Nutzung von KI an Schulen ausgearbeitet.
    34. Die Selbstverantwortung der Schulen wird als Antrieb für Qualitätssicherung und -steigerung gesehen.
    35. Die Selbstverantwortung der Schulen endet dort, wo die Qualität nicht stimmt.
    36. Für Schulen wird ein Qualitätsmanagement nach bildungswissenschaftlich fundierten Kriterien eingesetzt.
    37. Neue Aufgaben für Schulen werden mit Ressourcen hinterlegt.
    38. In einer Aufgabenkritik wird festgestellt, welche Aufgaben der Schulen wegfallen können, wenn neue hinzukommen.
    39. Die Schulsteuerung arbeitet stärker mit Zielvorgaben statt mit Detailregelungen von Prozessen.
    40. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulbehörde und Schulen werden neu justiert.
    41. Es wird ein Innovationsfonds aufgelegt, bei dem sich Schulen um befristete Ressourcen und Begleitung für die Schulentwicklung bewerben können.
    42. Lehrkräfte sollen mehr Zeit für Teamarbeit an den Schulen erhalten.
    43. Es werden Anreize zur pädagogischen Profilierung und Innovation gesetzt, etwa durch zusätzliche Funktions- und Koordinationszeiten.
    44. Schulen sollen ein klares, auf ihre Schülerschaft zugeschnittenes Profil haben.
    45. Schulen erhalten im Rahmen der KMK-Vorgaben mehr Flexibilität bei der Stundentafel.
    46. Bei der Schulanmeldung soll ein Anteil der Plätze nach Profil und Interesse statt nur nach Wohnort vergeben werden.
    47. Lehrkräfte und Schulleitungen werden von Verwaltungsaufgaben entlastet.
    48. Die Hamburger Schulgebäude werden unter Einbeziehung pädagogischer Erkenntnisse zum zeitgemäßen Lernen modernisiert.
    49. Der begonnene Schulausbau wird fortgeführt und verbessert.
    50. Die Modernisierungsprozesse des Schulentwicklungsplans von 2019 werden weiterentwickelt und umgesetzt.
    51. Es wird eine neue Schulbauoffensive gestartet, die auch bestehende Schulen einbezieht.
    52. Die Bedarfe für Schulbaumaßnahmen werden gemeinsam mit den Schulen und weiteren Nutzern von Schulräumen und Sporthallen ermittelt.
    53. Schulen sollen ausreichend Räume für Bewegung, Kreativität und Gemeinschaft bieten.
    54. Die Gestaltung von Schulgeländen erhält mehr Aufmerksamkeit als bisher.
    55. Schulen werden als Orte vieler verschiedener Nutzergruppen über den Schulalltag hinaus geplant.
    56. Bei der Planung von Sportflächen an Schulen wird der Sportstättenbedarf des Quartiers einbezogen.
    57. Schulen und Schulleitungen werden bei Schulbauvorhaben besser unterstützt.
    58. Schulbauvorhaben erhalten längere Vorlaufzeiten.
    59. Das Planungsverfahren beim Schulbau wird transparenter.
    60. In der Vorphase und Phase 0 von Schulbauten wird genügend Zeit eingeplant, um pädagogische Ideen mit Fachpersonal zu entwickeln.
    61. Schulen werden ermutigt und unterstützt, Ausbau und Neugründung für moderne Lernkonzepte zu nutzen.
    62. Der Schulentwicklungsplan wird umgesetzt.
    63. Gegen den Mangel an pädagogischen Fachkräften wird neues Personal gewonnen und ungenutztes Potenzial erschlossen.
    64. Vorhandenes pädagogisches Personal soll lange motiviert und gesund im Beruf bleiben.
    65. Arbeitsbedingungen und Bezahlung pädagogischer Fachkräfte werden überprüft und gegebenenfalls verändert.
    66. Die Lehrerarbeitszeitverordnung wird überprüft.
    67. Durch Beratung und Förderung wird der Anteil der Abbrüche in Lehramtsstudium und -ausbildung deutlich gesenkt.
    68. Die Studienplatzkapazitäten im Lehramt werden ausgebaut.
    69. Die Studienerfolgsquote im Lehramt wird erhöht.
    70. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramtsstudium werden diversifiziert und um Alternativen zum Numerus clausus ergänzt.
    71. Pilotprojekte für Quer- und Seiteneinsteiger wie die Ein-Fach-Lehrkraft werden erprobt, evaluiert und bei Erfolg auf mehr Fächer ausgeweitet.
    72. Die Plätze im Vorbereitungsdienst werden ausgebaut.
    73. Der Vorbereitungsdienst wird hinsichtlich Umfang, Intensität und Inhalt kritisch geprüft.
    74. Die überlastungsbedingte Teilzeitquote bei Lehrkräften wird gesenkt.
    75. Die tatsächliche Überlastung von Lehrkräften wird systematisch erfasst.
    76. Barrieren, die Lehrkräfte bei Erkrankung oder Belastung an rechtzeitiger Unterstützung hindern, werden abgebaut.
    77. Für Lehrkräfte werden regelmäßige Supervisionsangebote geschaffen.
    78. Beim Schulbau werden Ruhe- und Aufenthaltsräume sowie ausreichend Arbeitsplätze für das Schulpersonal vorgesehen.
    79. Verwaltungsstellen und Verwaltungsleitungen an Schulen werden ausgebaut und attraktiver gemacht.
    80. Nicht-unterrichtliche Aufgaben wie die IT-Betreuung werden von eigenem Fachpersonal oder Drittanbietern übernommen.
    81. Alle jungen Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen wollen, sollen die allgemeinbildende Schule ausbildungsreif verlassen.
    82. Der Anteil der Jugendlichen, die nach der Schule zunächst in die dualisierte Ausbildungsvorbereitung gehen, wird deutlich gesenkt.
    83. Soft Skills wie Motivation, Lernbereitschaft sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit werden durch eine weiterentwickelte Lernkultur an den Schulen gestärkt.
    84. Die Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen, insbesondere an Gymnasien, wird zielorientierter gestaltet.
    85. In den Berufs- und Studienorientierungsunterricht fließen authentische Betriebs-, Arbeits- und Ausbildungserlebnisse wie Praktika und Betriebserkundungen ein.
    86. Alle Jugendlichen sollen am Ende der Schulzeit eine begründete Berufswahl treffen und eine Ausbildung erfolgreich absolvieren können.
    87. Das Konzept der Orientierungsmanagerinnen und -manager als Bindeglied zwischen Schulen und Unternehmen wird über die Handelskammer gestärkt.
    88. Azubi-Botschafterinnen und -Botschafter werden vermehrt an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt.
    89. Allen jungen Menschen soll ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen.
    90. Zeitnah wird eine Ausbildungsplatzgarantie eingeführt.
    91. Über eine Umlagefinanzierung werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei hochwertiger Ausbildung unterstützt.
    92. Die Belastungen durch Ausbildungsgebühren werden verringert.
    93. Für rein schulische Ausbildungen in Mangelberufen im Gesundheits-, Sozialpädagogik- und Pflegebereich werden Vergütungen geprüft und gefördert.
    94. Mehr Berufsausbildungen sollen mit Aufstiegsfortbildungen zur Fachwirtin, zum Fachwirt oder zur Meisterin, zum Meister kombinierbar werden.
    95. Die Meisterausbildung in Hamburg wird durch Meister-BAföG in Kombination mit einer Meisterprämie verstärkt gefördert.
    96. Die Meisterprämie wird erhöht.
    97. Auszubildende erhalten mehr Möglichkeiten, individuelle Interessen wie weitere Fremdsprachen mit der Ausbildung zu verbinden.
    98. Kampagnen und Orientierungsangebote werden fortgesetzt und ausgebaut, um mehr junge Menschen für die Berufsausbildung zu gewinnen.
    99. Junge Menschen werden bei Berufsfindung und Ausbildung so unterstützt, dass sie die Ausbildung erfolgreich abschließen.
    100. Durch engere Verzahnung von Schulen, Kammern, Innungen, Betrieben und Hochschulen soll kein junger Mensch am Übergang von der Schule in den Beruf verloren gehen.
    101. Zur Senkung der Ausbildungsabbrüche werden Auszubildende über ihre Rechte und Alternativen aufgeklärt.
    102. Für Auszubildende werden barrierefreie Möglichkeiten zur frühzeitigen Meldung von Problemen geschaffen.
    103. Ausbildungsbetriebe werden geschult, um Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen.
    104. Beratungs-, Coaching- und Mentorenprogramme für den Übergang von der Schule in den Beruf und während der Ausbildung werden ausgebaut.
    105. Die Hamburger Produktionsschulen als Alternative zur Ausbildungsvorbereitung werden weiter unterstützt und gestärkt.
    106. Der Zugang schulpflichtiger Jugendlicher zu den Produktionsschulen wird erleichtert.
    107. Die Finanzierung der Produktionsschulen wird mit dem Ziel einer zukunftssicheren und planbaren Aufstellung überprüft.
    108. Es wird weiter in die Verbesserung der Hochschullehre investiert.
    109. Es wird weiter in ein sozialverträgliches Studium investiert.
    110. Lebenslanges Lernen wird auch in Alphabetisierung und Grundbildung in den Mittelpunkt gestellt.
    111. Grundbildungsangebote zu Schreiben, Lesen, Rechnen, Finanz- und Digitalkompetenz stehen Menschen jeden Alters offen.
    112. Mit Praxisakteuren wird eine regionale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung als Grundlage der Koordinierungsstelle entwickelt.
    113. Die Koordinierungsstelle für Alphabetisierung bündelt die Hamburger Grundbildungsangebote.
    114. Die Koordinierungsstelle strukturiert und entwickelt Schulungen und Fortbildungen zur Grundbildung weiter.
    115. Die Koordinierungsstelle berät Betroffene und leistet Öffentlichkeitsarbeit zu Alphabetisierung und Grundbildung.
    116. Es werden lebenslange Angebote der Aus- und Weiterbildung benötigt.
    117. Für Schülerinnen und Schüler mit Langzeiterkrankung wird ein Beschulungsangebot entwickelt.
    118. Der obligatorische Schwimmunterricht an staatlichen Grundschulen wird von den Klassenstufen 3 und 4 auf 1 und 2 vorgezogen.
    119. Mehr Hamburger Schulen werden motiviert und unterstützt, das Profil einer sportbetonten oder bewegten Schule umzusetzen.
    120. In einer „Allianz für gute Bildung und verlässliche Betreuung“ werden mit Kita-Trägern, Elternvertretung, Erziehern und Gewerkschaften Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in Kitas erarbeitet.
    121. Die Teilhabe an frühkindlicher Bildung wird verbessert und am Bedarf des Kindes ausgerichtet.
    122. Die Übergangsfrist für den Kitaplatz bei veränderten Familienverhältnissen oder beruflicher Situation der Eltern wird über die derzeitigen 4 Monate hinaus verlängert.
    123. Medienerziehung findet in Partnerschaft mit den Eltern bereits in der Grundschule statt.
    124. Die Ausbildung der Grundschullehrkräfte wird für die Medienerziehung angepasst.
    125. Gezielte Fortbildungsangebote für Grundschullehrkräfte zur Medienerziehung werden geschaffen.
    126. Jugendliche sollen befähigt und bestmöglich auf die Lern- und Arbeitswelt nach der Schule vorbereitet werden.
    127. Durch eine Flexibilisierung des Lernens wird der Heterogenität der Lernenden besser Rechnung getragen.
    128. Die Idee einer Modularisierung der Studienstufe an Hamburgs Schulen wird gemeinsam mit Schulen, Kammern und Verbänden weiterentwickelt.
    129. Für die Modularisierung der Studienstufe wird ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet.
    130. Der obligatorische Schwimmunterricht an staatlichen Grundschulen wird auf die Klassenstufen 1 und 2 vorgezogen.
    131. Das Modell der dualen Ausbildung wird gemeinsam mit Wirtschaft und Handwerk gesichert.
    132. Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld wird ein Ort geschaffen, an dem Wissenschaft nachhaltige Stadtentwicklung und Innovation vorantreibt.
    133. Das hohe Investitionsniveau in Wissenschaft und Forschung wird gehalten und ausgebaut, einschließlich Hochschulbau und Infrastruktur.
    134. Die staatlichen Hochschulen erhalten eine verlässliche und weiter wachsende Grundfinanzierung.
    135. Ab 2027 werden neue Zukunftsverträge mit den Hochschulen geschlossen.
    136. Beim Neubau und der Sanierung von Hochschulgebäuden gelten hohe Nachhaltigkeitsstandards.
    137. Beim Hochschulbau wird, wo möglich, auf modulare Bauweise gesetzt.
    138. In den nächsten zwei Jahrzehnten werden mehr als 6 Milliarden Euro in Hochschulbau und -sanierung investiert.
    139. Es wird weiter in die Verbesserung der Hochschullehre investiert.
    140. Hochschulen werden bei innovativer Lehre, etwa mit Künstlicher Intelligenz, unterstützt.
    141. Für innovative Lehre mit Künstlicher Intelligenz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
    142. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist für Studierende von entscheidender Bedeutung.
    143. Die Hochschulen werden darin unterstützt, mehr internationale Studierende zu gewinnen.
    144. Barrierefreier Umbau und barrierefreie Lehre an Hochschulen werden konsequent unterstützt.
    145. Hochschulen werden ermutigt, sich am Audit „familienfreundliche Hochschule“ zu beteiligen.
    146. Die Entscheidung für ein Studium darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.
    147. Studieren soll auch bei steigenden Preisen sozialverträglich bleiben.
    148. Studiengebühren werden abgelehnt.
    149. Die Zuschüsse an das Studierendenwerk werden inflationsausgleichend dynamisiert.
    150. Das Studierendenwerk erhält weitere öffentliche Förderung für günstiges Essen, bezahlbare Wohnheimplätze und Bauprojekte.
    151. Studierende dürfen nicht schlechter gestellt sein als Bürgergeldempfänger.
    152. Auf Bundesebene wird eine BAföG-Strukturreform angestrebt, die den Kreis der Anspruchsberechtigten unter anderem durch höhere Altersgrenzen deutlich erweitert.
    153. Das BAföG wird um Notfallmechanismen ergänzt.
    154. Im BAföG wird eine ortsangepasste Wohnkostenpauschale eingeführt.
    155. Es werden insgesamt mehr Wohnheime für Studierende und Auszubildende geschaffen.
    156. Bis 2030 werden in Hamburg 2.000 neue Wohnheimplätze geschaffen.
    157. Bildungskredite der KfW erhalten einen festen Zinssatz von 1 Prozent ohne Stellung von Sicherheiten.
    158. Informationshürden beim Hochschulzugang werden abgebaut.
    159. Beratungsangebote für Studierende aus nicht-akademischen Haushalten werden gestärkt.
    160. Am UKE wird eine psychotherapeutische Ambulanz für Studierende aller Hamburger Hochschulen nach Göttinger Vorbild eingerichtet.
    161. Kooperationen der Hamburger Hochschulen werden gestärkt und ausgebaut.
    162. Die Hochschulen werden unterstützt, internationale Studierende für Hamburg zu gewinnen.
    163. Internationalen Studierenden wird das Ankommen durch Beratung, Tutorenprogramme, Peer-Netzwerke und mehr englischsprachige Studiengänge erleichtert.
    164. Das Hamburg Institute for Advanced Study wird ausgebaut.
    165. Die Akademie der Wissenschaften wird in ihrer Arbeit weiterhin unterstützt.
    166. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Orte des offenen Diskurses bleiben.
    167. An den Hochschulen wird konsequent gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Art von Diskriminierung eingetreten.
    168. Die Hochschulen werden dabei unterstützt, wirksame Schutzvorkehrungen gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung zu etablieren.
    169. Innerhalb der Hochschulen braucht es starke partizipative Strukturen.
    170. Mit dem Pilotprojekt „Bildungsfachkräfte“ an der HAW wird Inklusion in Forschung und Lehre gefördert, weiterentwickelt und dauerhaft in verschiedenen Studienbereichen verankert.
    171. Mit den Hochschulen werden konkrete Maßnahmen zur weiteren Steigerung des Anteils an Professorinnen vereinbart.
    172. Mit den Hochschulen werden konkrete Maßnahmen zur Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen vereinbart.
    173. Die Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen brauchen verlässliche Arbeitsbedingungen.
    174. Gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird an einem Hamburger Weg für mehr faire, verlässliche und attraktive Karrierewege weitergearbeitet.
    175. Zusätzliche unbefristete Stellen mit attraktiven Stellenprofilen neben der Professur werden geschaffen.
    176. Neue Instrumente wie Drittmittel-Pooling werden erprobt, um mit Drittmitteln unbefristete Stellen zu schaffen.
    177. Der Ausbau von Tenure Track an den Hamburger Hochschulen wird weiter unterstützt.
    178. Beim Bund wird für ein Modellprogramm „Tenure Track für den Mittelbau“ geworben, um bundesweit gemeinsame Standards und die Mobilität zwischen den Ländern zu sichern.
    179. Es wird geprüft, wie studentische Beschäftigte auch auf Ebene der Personalräte vertreten sein können.
    180. In der Tarifgemeinschaft der Länder wird weiter darauf hingewirkt, studentische Beschäftigte in den Tarifvertrag der Länder einzubeziehen.
    181. Die Universität Hamburg wird dabei unterstützt, ihren Status als Exzellenzuniversität zu verteidigen, Exzellenzbereiche auszubauen und neue zu erschließen.
    182. Die Universität Hamburg erhält neben der Länder-Kofinanzierung zusätzliche Mittel.
    183. Die TUHH wird weiter darin unterstützt, wissenschaftliche Exzellenz mit Lösungen für große gesellschaftliche Herausforderungen zu verbinden.
    184. Die HAW wird bei der Umsetzung des fachbezogenen Promotionsrechts unterstützt.
    185. Potenziale für eine weitere Entwicklung und mögliche Ausweitung des Promotionsrechts der HAW werden geprüft.
    186. Die Pflegestudiengänge an der HAW werden ausgebaut.
    187. Ein Lehramtsstudiengang für Pflegeschulen wird entwickelt.
    188. Innovative Ansätze künstlerischer Forschung an HFBK und HfMT werden weiter gefördert.
    189. HFBK und HfMT werden bei ihrem räumlichen Wachstum unterstützt, etwa beim Haus für künstlerische Forschung und der Theaterakademie.
    190. Die Entwicklung des UKE wird auch in finanziell angespannten Zeiten weiter gefördert und auf dem Weg des Zukunftsplans 2050 begleitet.
    191. Die Vorhaben des UKE zur Nutzung von Forschungsdaten werden unterstützt.
    192. Die Aktivitäten des UKE zur Vermeidung von Tierversuchen werden unterstützt.
    193. Die Literatur- und Informationsversorgung für die Hamburger Forschung wird gemeinsam mit der Staats- und Universitätsbibliothek und den Hochschulen weiterentwickelt.
    194. Für die Literatur- und Informationsversorgung wird ein Forschungsbau errichtet.
    195. Private Hochschulen gelten als wichtige Partnerinnen für innovative Ausbildungs- und Forschungskonzepte.
    196. Tempo und Umfang des Transfers von Forschungserkenntnissen in Gesellschaft und Wirtschaft sollen erhöht werden.
    197. Neugiergetriebene Grundlagenforschung gilt als Basis für bahnbrechende Anwendungen und Produkte.
    198. Hamburg wird zum deutschlandweit führenden Standort der Klima- und Nachhaltigkeitsforschung ausgebaut.
    199. Die Vernetzung der interdisziplinären Klimakompetenzen in Hamburg, vom Exzellenzcluster CLICCS bis zum Klimarechenzentrum, wird vorangetrieben.
    200. Die TUHH wird bei der Umsetzung ihres Schwerpunkts „Engineering to Face Climate Change“ unterstützt.
    201. Die TUHH wird bei der Umsetzung des UN University Hubs unterstützt.
    202. Das Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels mit seinem Naturkundemuseum wird zu einem zentralen Ort entwickelt, an dem Spitzenforschung für die Öffentlichkeit greifbar wird.
    203. Universität Hamburg, UKE, Leibniz-Institut für Virologie und Bernhard-Nocht-Institut werden darin gestärkt, Lösungen für die globale Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu finden.
    204. Die Kooperationen der Infektionsforschung mit dem Globalen Süden werden ausgebaut.
    205. Die beiden Hamburger Leibniz-Institute werden inhaltlich und baulich weiterentwickelt.
    206. Die Kompetenzen Hamburgs in Quantentechnologien werden weiter ausgebaut.
    207. Das Zentrum für optische Quantentechnologien und die Forschung der TUHH werden weiterentwickelt und mit Partnern aus der Wirtschaft vernetzt, um den Transfer zu stärken.
    208. Die Schwerpunkte der Materialforschung an den Hamburger Hochschulen werden gestärkt.
    209. Die anwendungsorientierten Fertigungsansätze am Fraunhofer IAPT werden gestärkt.
    210. Das Institut für Sicherheits- und Friedensforschung wird bei seiner Weiterentwicklung zu einem Leibniz-Institut unterstützt.
    211. Die Vernetzungsstruktur PIER PLUS der Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gestärkt und ausgebaut.
    212. Das Programm der Landesforschungsförderung, insbesondere die themenoffene Säule, wird ausgebaut.
    213. Die Wissenschaftskommunikation wird als zentrale Transferaufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt.
    214. Die Forschungsbereiche Maschinelles Lernen und Kognitive Systeme werden gestärkt.
    215. Die Digitalisierung in Lehre und Forschung wird weiter vorangebracht.
    216. Die Informatik wird als Brückenwissenschaft ausgebaut.
    217. Ein interdisziplinäres High-Performance-Computer-Cluster für die Metropolregion wird vorangetrieben.
    218. Eine offene Wissenschaft mit sicherem Datenaustausch wird gestärkt, ohne Rechte an individuellen Daten zu beschneiden.
    219. Wissenschaftliche Einrichtungen werden zum Schutz vor Cyberangriffen beim Aufbau und bei der Zusammenarbeit ihrer IT-Infrastrukturen unterstützt.
    220. Wissenschaft und Wirtschaft werden in der Science City stärker vernetzt.
    221. Mit neuen Formaten der Wissenschaftskommunikation wird die Science City zum Ort des Austauschs zwischen Stadtgesellschaft und Wissenschaft, mit dem DESYUM als Besucherzentrum.
    222. PETRA IV, ein Hochleistungs-3D-Röntgenmikroskop, wird Herzstück der Science City.
    223. Die Umsetzung von PETRA IV gilt als nationale Aufgabe, für die eine weitere Beteiligung des Bundes angestrebt wird.
    224. Eine zentrale Unterstützungsstruktur für rechtliche und administrative Fragen von Wissenschaftlern wird geschaffen.
    225. Der Transfer von Forschungserkenntnissen in die Anwendung wird durch gezielte Investitionen unterstützt.
    226. Luftfahrt- und Ingenieurberufe werden durch einen Ausbau des Studienangebots zu „Green Aviation“ gefördert.
    227. Lehrendes Personal an den Hamburger Volkshochschulen soll unter verbesserten Arbeitsbedingungen arbeiten können.
    228. Ein Weiterbildungsgesetz nach Berliner Vorbild soll eingeführt werden, das eine tarifgebundene Entlohnung ermöglicht.
    229. Hamburger Hochschulen sollen künftig Mikrozertifikate zur Weiterbildung anbieten.
    230. Hamburg soll ein attraktiver Ausbildungsstandort bleiben.
    231. Berufsorientierung soll in den Schulen als fächerübergreifendes Querschnittsthema tatsächlich gelebt werden.
    232. Fachlehrkräfte sollen für die Verknüpfung von Fachunterricht und Praxisbeispielen geschult werden.
    233. Vorhandene Werkstatträume in allgemeinbildenden Schulen sollen erhalten und aktiv genutzt werden.
    234. Die Renewable Energy Academy an der HAW soll gestärkt werden, besonders in Elektrotechnik und Software Engineering.
    235. Das Projekt „Berufliche Bildung: dual & inklusiv“ soll über 2025 hinaus fortgeführt werden.
    236. Das Angebot englischsprachiger Studiengänge soll ausgebaut werden.
    237. Die Wissenschaftseinrichtungen sollen weiter gestärkt werden.
    238. Die Wissenschaftseinrichtungen sollen bei Profilbildung und internationaler Vernetzung unterstützt werden.
    239. Ein Studium darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.
    240. Die Demokratiebildung an Schulen soll gestärkt werden.
    241. Das Angebot des Projekts Schule mit Recht soll deutlich erweitert werden.
    242. Die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern soll bereits ab der Grundschule gestärkt werden.
    243. Die Demokratiebildung von Schülerinnen und Schülern soll bereits ab der Grundschule gestärkt werden.
    244. Antisemitismus-Expertise soll verbindlicher Bestandteil von Lehramtsstudium, Referendariat und Fortbildung werden.
    245. Ein Ergänzungsstudium für Lehramtsanwärter nach dem Würzburger Vorbild ZABUS wird als möglicher Weg gesehen.
    246. Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich einmal in ihrer Schulzeit intensiv mit dem Israel-Palästina-Konflikt beschäftigen.
    247. Der gemeinsam verantwortete Religionsunterricht für alle gilt als Errungenschaft für Integration und Gemeinschaft.
    248. Der aktuelle Religionsunterricht für alle (RUfa 2.0) gilt als noch nicht endgültige Lösung.
    249. Weitere Religionsgemeinschaften und Vertreter nicht-religiöser Weltsichten sollen sich an der Erstellung der Bildungspläne für den Religionsunterricht für alle beteiligen können.
    250. Die konfessionsfreie Perspektive soll im Religionsunterricht gleichberechtigt zu den Religionen berücksichtigt werden.
    251. Erziehungsberechtigte sollen rechtzeitig und umfassend über das Recht zur Abmeldung ihres Kindes vom Religionsunterricht informiert werden.
    252. Für vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder soll ein pädagogisch sinnvolles Angebot sichergestellt werden.
    253. Die Lehrerlaubnis für das Fach Religion soll unabhängig von der Zustimmung der zuständigen Religionsgemeinschaft erteilt werden können.
    254. Angestrebt wird ein Religionsunterricht für alle, der von Lehrkräften aller Glaubensrichtungen und Konfessionsfreien erteilt wird.
    255. Im Religionsunterricht sollen auch kritische Perspektiven auf Religionen und nicht-religiöse Perspektiven auf Sinnfragen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
    256. Religionslehrkräfte sollen eine fundierte Ausbildung erhalten.
    257. Der Fachbereich Religionen an der Universität Hamburg soll ausgebaut werden und auch Bahaitum, Buddhismus und Hinduismus in die akademische Ausbildung aufnehmen.
    258. Für Lehrkräfte sollen Fortbildungsprogramme entwickelt werden, um Diskriminierung aufgrund von Sexualität und geschlechtlicher Identität zu erkennen und abzubauen.
    259. Mit Hilfe des Lehrerfortbildungsinstituts sollen in einigen Fächern beispielhaft queer-akzeptierende Bildungspläne umgesetzt werden.
    260. Das Peer-to-Peer-Aufklärungsprojekt „Soorum“ soll weitergeführt und bei Bedarf ausgebaut werden.
    261. Kita-Personal soll durch Fortbildungen im Umgang mit Regenbogeneltern unterstützt werden.
    262. In der frühkindlichen Bildung soll ein Familienbild vermittelt werden, das über Frau und Mann mit Kindern hinausgeht.
    263. Mit einer modernen juristischen Ausbildung soll um Nachwuchs für die Hamburger Justiz geworben werden.
    264. Die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws im Jurastudium wird unterstützt.
    265. Die strenge Fristenregelung für den Verbesserungsversuch im ersten Staatsexamen soll abgemildert werden.
    266. Es soll geprüft werden, ob im ersten Staatsexamen drei statt zwei Prüfungsversuche gewährt werden können.
    267. Die Vornotenkenntnis der Prüfer in mündlichen Staatsexamensprüfungen soll abgeschafft werden.
    268. Das Erfordernis handgeschriebener Lebensläufe im Staatsexamen soll abgeschafft werden.
    269. Hamburg soll in einem Modellprozess mit Fakultäten, Studierenden und weiteren Beteiligten einen kontinuierlichen Reformdialog zur juristischen Ausbildung führen.
    270. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern wird ein bundesweiter Diskurs über die Reform des Pflichtstoffkatalogs der Ersten juristischen Prüfung angestrebt.
    271. Der Pflichtstoff der Ersten juristischen Prüfung wird inhaltlich reduziert.
    272. Das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz wird angepasst, um die Anrechnung von Auslandssemestern zu erleichtern.
    273. Hamburger Jurastudierende sollen die gesamte universitäre Schwerpunktausbildung an einer kooperierenden Partneruniversität in der Europäischen Union absolvieren können.
    274. Jedes Kind in Hamburg erhält einen Kita-Platz.
    275. Kinder ohne Kitabesuch werden mit Sprachförderangeboten erreicht.
    276. Der Sprachtest für Kinder findet künftig früher statt.
    277. Sprachförderung findet in jeder Kita standardisiert und inklusiv statt.
    278. Die Deutschkenntnisse der Kinder sollen vor der Einschulung verbessert werden.
    279. Für Beschäftigte ergänzender Sprachfördergruppen außerhalb der Kitas werden Fort- und Weiterbildungsangebote geschaffen.
    280. Kitas und Vorschulklassen, die Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache betreuen, erhalten zusätzliches Personal.
    281. Der Sprachstand geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird möglichst schnell erfasst, um passgenaue Förderung zu ermöglichen.
    282. Ein Weiterbildungsgesetz nach Berliner Vorbild wird eingeführt, um die Voraussetzungen für tarifgebundene Entlohnung zu schaffen.
    283. Allen jungen Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium wird eine internationale Austauscherfahrung ermöglicht.
    284. Eine Profilinitiative an der Universität Hamburg stärkt die Forschung zum (post)kolonialen Erbe und Kooperationen mit dem Globalen Süden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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