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Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Forderungen der Grünen in Sachsen

171 Forderungen im Politikfeld „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Sachsen gemeinsam bewegen“). Bei 59 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“ im Programm der Grünen.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 171
  1. Die außerschulische Vermittlung der sorbischen Sprache wird ausgeweitet und zuverlässig gefördert.

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  2. Menschen aller Alters- und Berufsgruppen erhalten Zugang zu sorbischen Sprachkursen, Lehrmaterial und digitalen Angeboten.

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  3. Das Sächsische Sorbengesetz wird novelliert.

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  4. Die sorbische Sprache und Kultur wird neben dem Schutz der Siedlungsgebiete in ganz Sachsen gefördert.

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  5. Der Spracherwerb für Kinder außerhalb des Siedlungsgebiets wird in Kitas, Sprachkursen, als zusätzliches Unterrichtsfach oder durch digitale Lernangebote gefördert.

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  6. Die öffentliche Zweisprachigkeit wird weiter ausgebaut.

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  7. Die Kampagne „Sorbisch? Na klar“ wird auf ganz Sachsen ausgeweitet.

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  8. Das gesellschaftliche und politische Engagement der Sorbinnen und Sorben in Sachsen wird weiter gestärkt.

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  9. Sorbische Vereine, Initiativen und Interessenverbände werden nachhaltiger und stärker unterstützt und gefördert.

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  10. Kultur und Geschichte der Sinti und Roma in Sachsen sollen in der Öffentlichkeit bekannter werden.

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  11. Der Landesverband der Sinti und Roma erhält finanzielle Unterstützung.

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  12. Zwischen dem Freistaat und der Vertretung der sächsischen Sinti und Roma wird ein Staatsvertrag geschlossen.

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  13. Neben der Bekämpfung von Rassismus gegen Sinti und Roma haben Erinnerungsarbeit und Aufarbeitung eine wichtige Rolle.

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  14. Alle Menschen sollen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder sich gegen ein religiöses Weltbild zu entscheiden.

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  15. Niemand darf wegen des Glaubens oder Nichtglaubens bevorzugt oder benachteiligt werden.

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  16. Der interreligiöse und interkulturelle Austausch wird gefördert.

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  17. Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen in der Landespolitik weiterhin Gehör finden.

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  18. Forderungen nach der Priesterweihe von Frauen, gleichberechtigtem Zugang zu allen Ämtern in der katholischen Kirche und weiterer Gleichstellung werden ausdrücklich unterstützt.

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  19. Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in den Kirchen gilt nicht als kircheninterne Angelegenheit.

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  20. Die weitere Aufarbeitung von Missbrauchsfällen muss Hilfe für die Betroffenen umfassen.

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  21. Die weitere Aufarbeitung von Missbrauchsfällen muss das Erkennen und Beseitigen begünstigender Strukturen umfassen.

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  22. Der Austausch wird auch mit Religionsgemeinschaften ohne Körperschaftsstatus gesucht.

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  23. Menschen, die sich aus Glaubensgründen für Schöpfung, Gerechtigkeit und gegen Ausgrenzung engagieren, erhalten Unterstützung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  24. Deutschland hat eine besondere Verpflichtung, jüdisches Leben zu schützen.

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  25. Der Dialog mit den jüdischen Gemeinden über die Stärkung und Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Sachsen wird fortgeführt.

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  26. Die Vermittlung der Geschichte jüdischen Lebens und seiner Verfolgung im Nationalsozialismus ist eine wichtige Aufgabe historischer Bildungsarbeit.

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  27. Das Amt der oder des Beauftragten der Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus wird institutionell und strukturell gestärkt.

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  28. Das Bestattungsgesetz von 2009 wird an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.

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  29. Sarglose Bestattungen werden ermöglicht.

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  30. Eltern von Sternenkindern, Fehl- oder Totgeborenen erhalten die Möglichkeit, über eine Beerdigung zu entscheiden.

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  31. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Konflikt zwischen Denkmalschutz und erneuerbaren Energien.

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  32. Kultur und kulturelle Vielfalt im Freistaat werden gefördert.

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  33. Theater, Orchester und andere Kultursparten zahlen Beschäftigten und soloselbstständigen Kulturschaffenden faire Honorare und Löhne.

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  34. In der Kulturförderung werden verbindliche Honoraruntergrenzen verankert.

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  35. Die Arbeitsbedingungen hybrid Beschäftigter in der Kultur werden in den Fokus genommen.

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  36. Für Künstlerinnen und Künstler in Elternschaft oder mit Behinderung werden Nachteilsausgleiche eingeführt.

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  37. Das Kulturraumgesetz wird weiterentwickelt, damit Kulturangebote in der Fläche allen zugänglich sind.

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  38. Die Landesmittel für die Kulturräume werden dynamisch erhöht.

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  39. Die Kulturraumfinanzierung wird langfristig planbar gestaltet.

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  40. Die Theater und Orchester werden erhalten.

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  41. Die Entfaltung der weiteren kulturellen Sparten wird gesichert.

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  42. Neue kulturelle Initiativen und Träger erhalten Förderchancen.

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  43. In den Fachbeiräten der Kulturförderung gibt es regelmäßige Wechsel.

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  44. Kultureinrichtungen können Strukturmittel auch für energetische und nachhaltige Transformationen einsetzen.

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  45. Die personelle Absicherung und Weiterqualifizierung in der öffentlichen Kulturverwaltung wird gewährleistet.

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  46. Kulturförderprogramme werden verständlich, transparent und verwaltungsarm gestaltet.

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  47. In der Kulturförderung werden Kriterien ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verankert.

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  48. Ergänzend zur bestehenden Kulturförderung werden längerfristige Förderungen unterstützt.

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  49. Modellprojekte für neue Führungs- und Organisationsformen in der Kultur werden unterstützt.

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  50. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen werden beim Ausbau ihrer Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung unterstützt.

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  51. Vernetzung, Wissenstransfer und Innovationen in Publikumsentwicklung, Partizipation und digitaler Kunst werden gestärkt.

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  52. Games werden als Kulturgut gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Mit der Kulturszene werden gemeinsam landesweite kulturpolitische Strategien und Entwicklungsziele aufgestellt.

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  54. Die Selbstvertretung der kulturellen Sparten wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  55. Eine Arbeitsstelle für die spartenübergreifende Zusammenarbeit mit den Landeskulturverbänden wird gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  56. Die Aktivitäten der Kulturhauptstadt Europas 2025 werden begleitet.

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  57. Eine nachhaltige Nutzung der Erfahrungen der Kulturhauptstadt in Chemnitz und der Kulturregion wird unterstützt.

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  58. Kulturelle Bildung soll kreative Ausdrucksmöglichkeiten für alle unabhängig vom Einkommen ermöglichen.

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  59. Die zuständigen Ministerien entwickeln gemeinsam eine übergreifende Förderstrategie für kulturelle Bildung und setzen sie um.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Das Landeskonzept „Kulturelle Bildung“ wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess überarbeitet.

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  61. Eine landesweite Koordinationsstelle für kulturelle Bildung wird geschaffen.

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  62. Die Musikschulen werden finanziell und fachlich gestärkt.

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  63. Das Programm JeKI wird zu JeKITS (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) weiterentwickelt.

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  64. Jugendkunstschulen werden flächendeckend ausgebaut.

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  65. Soziokulturelle Zentren werden als Schnittstelle von Kultur und außerschulischer Bildung gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Clubs werden als kulturelle Orte anerkannt und unter Bestandsschutz gestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Clubs werden in bau- und planungsrechtlichen Vorschriften angemessen berücksichtigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. Schallschutzmaßnahmen für Clubs im Innenbereich und bei Open-Air-Veranstaltungen werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Eine zentrale Anlaufstelle für Popularmusik wird eingerichtet.

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  70. Lokale Konzertorte, Nachwuchsbühnen und Fankulturen besonders im ländlichen Raum werden gestützt.

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  71. Interdisziplinäre Angebote zur Vernetzung und Qualifizierung in der Musikkultur werden landesweit ausgerichtet.

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  72. Für die ökologische Transformation des Kulturbereichs wird ein Förderprogramm aufgelegt.

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  73. Die Kulturförderung wird mit Energieeffizienz, Klimaneutralität und ressourcenschonender Nachhaltigkeit verbunden.

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  74. Eine sächsische Anlaufstelle Green Culture wird eingerichtet, die sich überregional vernetzt und Kulturakteurinnen und Kulturakteure informiert und berät.

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  75. Der internationale künstlerische Austausch wird fortgeführt, insbesondere mit Tschechien und Polen.

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  76. Die Diversität in der Kultur wird gestärkt.

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  77. Eine Landeskonzeption zur transkulturellen Öffnung des Kulturbereichs wird erarbeitet, um Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte gleichberechtigte kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.

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  78. Festivals und Kulturangebote von und mit zugewanderten Menschen sowie die Vernetzung transkultureller Initiativen werden gefördert.

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  79. Die Repräsentanz sorbischer Identität, Kultur und Sprache wird in ganz Sachsen verstärkt.

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  80. Die sorbische Sprache und sorbisch geprägte Institutionen werden bewahrt.

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  81. Die kulturelle und geschichtliche Arbeit der Sinti und Roma wird mit einem Staatsvertrag verlässlich unterstützt.

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  82. Inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen für barrierefreie Kulturangebote werden verstärkt unterstützt.

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  83. Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen im Kulturbereich einbezogen.

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  84. Es wird gefördert, dass Menschen mit Behinderung entscheidende Positionen einnehmen.

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  85. Die Chancengleichheit wird in allen Kulturbereichen gestärkt.

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  86. Gremien, Jurys und Beiräte des Freistaates im Kulturbereich werden geschlechterparitätisch besetzt.

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  87. Ein Landesfrauenkulturbüro wird als Plattform für Vernetzung, Beratung und Interessenvertretung geschaffen.

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  88. Stipendienprogramme zur Vereinbarkeit von künstlerischer Arbeit und Familie werden eingeführt.

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  89. Der Gender Pay Gap im Kulturbereich wird überwunden.

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  90. Soziokulturelle Zentren und Angebote werden landesweit erhalten und in ihrer Weiterentwicklung gestärkt.

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  91. Soziokulturelle Zentren werden ressortübergreifend gefördert.

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  92. Soziokulturelle Zentren werden als Orte der Gemeinwesenarbeit und Demokratieförderung verstetigt.

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  93. Öffentliche Bibliotheken werden zu modernen Lernorten für Informations- und Medienkompetenz ausgebaut.

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  94. Kommunen erhalten finanzielle Anreize zur Wahrung von Mindeststandards ihrer Bibliotheken und Museen.

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  95. Die Selbstvertretung und die Beratungsangebote des Sächsischen Museumsbundes werden unterstützt.

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  96. Eine zeitgemäße Landesmuseumskonzeption wird umgesetzt und regelmäßig fortgeschrieben.

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  97. Die Landesstelle für Museumswesen wird gestärkt, um kleinere Museen zu unterstützen.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Die Entwicklungsfähigkeit der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird gesichert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Outreach-Arbeit der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm

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  100. Provenienzforschung und die Vermittlung von Sammlungsgeschichte aus Kolonial-, NS- und DDR-Kontexten werden in Museen, Sammlungen und Bibliotheken als Grundsatzaufgabe wahrgenommen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Die Fachabteilungen und Landesfachstellen in den SKD und der SLUB werden zu Kompetenzzentren für die landesweite Koordination der Provenienzforschung weiterentwickelt.
    2. Die Koordinierungsstelle NS-Raubgut in Bibliotheken wird gefestigt.
    3. Die Dekolonialisierung sächsischer Museen und Forschungseinrichtungen wird unterstützt.
    4. Sammlungsgegenstände werden restituiert.
    5. Menschliche Überreste aus Unrechtskontexten in den Sammlungen werden im Zusammenwirken mit Nachfahren und Herkunftsgesellschaften zurückgegeben.
    6. Kulturnetzwerke und demokratische Kultur werden darin gestärkt, sich gegen Einschüchterungen und Einschränkungen der Kunstfreiheit zu schützen.
    7. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird verlässlich finanziert.
    8. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird beim langfristigen Einrichten weiterer historischer Bildungs- und Begegnungsorte unterstützt.
    9. Beratungs- und Vernetzungsangebote für Aufarbeitungsinitiativen werden ausgebaut.
    10. Die Gedenkstätten Sachsenburg und Hoheneck werden in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten überführt.
    11. Kolonialgeschichte und Opfer von Rechtsextremismus werden als weitere Erinnerungsthemen etabliert.
    12. Ein Dokumentationszentrum zum NSU wird etabliert.
    13. Die Verbrechen an sächsischen Sinti und Roma in der NS-Zeit werden aufgearbeitet.
    14. Für die in der NS-Zeit verfolgten sächsischen Sinti und Roma werden Gedenkstellen errichtet.
    15. Gräber der in der NS-Zeit verfolgten sächsischen Sinti und Roma werden erhalten.
    16. Forschungsarbeit zu den Verbrechen an sächsischen Sinti und Roma in der NS-Zeit wird unterstützt.
    17. Die Vergangenheit der Sinti und Roma in der DDR wird aufgearbeitet und entsprechende Projekte werden unterstützt.
    18. Mit Blick auf das Jahr der jüdischen Kultur 2026 wird eine lebendige Erinnerungskultur durch Begegnungen und kulturellen Austausch auch abseits der großen Städte gefördert.
    19. Sorbische Identität und Kultur erhalten mehr Präsenz in der sächsischen Öffentlichkeit.
    20. Die sorbische Sprache und sorbische kulturelle Einrichtungen werden bewahrt und gestärkt.
    21. Die auskömmliche Förderung sorbischer Sprache und Einrichtungen wird gesichert.
    22. Die sorbische Jugend und ihre kulturellen Aktivitäten werden gezielt und eigenständig gefördert.
    23. Die gleichberechtigte Zweisprachigkeit im sorbischen Siedlungsgebiet wird von Behörden und Staatsregierung konsequent umgesetzt.
    24. Lokaler Journalismus wird gestärkt.
    25. Innovative Formate und kooperative Modelle im Journalismus werden vorangebracht.
    26. Öffentlich-rechtliche, private und Bürgermedien werden dabei unterstützt, die vielfältigen sächsischen Lebenswirklichkeiten abzubilden.
    27. Medien werden gegen Angriffe auf die Presse- und Medienfreiheit geschützt.
    28. Ein bedarfsgerecht finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk gilt als unerlässliche Stütze der Demokratie.
    29. Die öffentlich-rechtlichen Sender können ihren Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsauftrag umfassend erfüllen.
    30. Die öffentlich-rechtlichen Sender entwickeln hochwertige Angebote für alle Gruppen der Gesellschaft, einschließlich Menschen mit Migrationsgeschichte, der Generation Z und queerer Menschen.
    31. Die öffentlich-rechtlichen Sender suchen stärker den Dialog mit dem Publikum.
    32. Der sorbischsprachige Sendeanteil in Hörfunk und Fernsehen in Sachsen wird deutlich erhöht.
    33. Die Modernisierung der Strukturen und die Transformation der Angebote der Sender für die digitale Kommunikationskultur werden befürwortet.
    34. Mehrsprachige Medienangebote werden als Gegengewicht zu Propaganda aus Ländern mit eingeschränkter Pressefreiheit ausgebaut.
    35. Eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Plattform wird zu einem konkurrenzfähigen Gegengewicht zu privaten Plattformen entwickelt.
    36. Die gemeinsame öffentlich-rechtliche Plattform wird zu einem Public Open Space für gemeinwohlorientierte Inhalte aus Journalismus, Kultur und Wissenschaft erweitert.
    37. Der MDR-Staatsvertrag wird an die digitale und vielfältige Gesellschaft angepasst und stärkt hochwertige regionale Angebote.
    38. Feste freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten gleiche Mitbestimmungsrechte im MDR-Personalrat.
    39. Gesellschaftliche Gruppen erhalten mehr Mitsprache bei den Kontroll- und Förderaufgaben der Sächsischen Landesmedienanstalt.
    40. Die Sächsische Landesmedienanstalt macht die Entwicklung der Medienvielfalt in Sachsen transparent.
    41. Die Sächsische Landesmedienanstalt stärkt aktiv die Medienvielfalt.
    42. Die Sächsische Landesmedienanstalt fördert die Medienkompetenz aller Altersgruppen.
    43. Die Sächsische Landesmedienanstalt entwickelt die Medienbildung landesweit durch wissenschaftliche Begleitung und Modellprojekte weiter.
    44. Die landesweite Entwicklung von Bürger- und Community-Medien wird gestärkt.
    45. Filmfestivals werden finanziell solide ausgestattet.
    46. Programmkinos und Filminitiativen, vor allem im ländlichen Raum, werden gesichert.
    47. Die Filmwirtschaft, insbesondere die Nachwuchsförderung, wird unterstützt.
    48. Starthilfe und Vernetzung vor Ort werden für die Filmwirtschaft angeboten.
    49. Filme und innovative Medien werden über die Mitteldeutsche Medienförderung gestärkt.
    50. Sorbisches Filmschaffen wird unterstützt.
    51. Im Filmbereich liegt ein Schwerpunkt auf nachhaltigen Entwicklungen, neuen Synergien und Depotlösungen für Filmausstattung.
    52. Games werden als Treiber wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Innovationen unterstützt.
    53. In den Strukturwandelregionen werden Kunst, Kultur und Tourismus gefördert.
    54. Für die freiberufliche Kulturszene werden Honorarvereinbarungen befürwortet.
    55. Universitäre und außeruniversitäre Forschung und Lehre zur Aufarbeitung kommunistischer Diktaturen in Sachsen werden strukturell und finanziell gestärkt.
    56. In Sachsen wird im Verbund eines bundesweiten Zentrums ein NSU-Dokumentationszentrum geschaffen, das an die Verbrechen erinnert und Lernort ist.
    57. Jüdisches Leben und jüdische Kultur werden als besondere Verpflichtung Deutschlands geschützt.
    58. Gemeinden und Orte im sorbischen Siedlungsgebiet erhalten amtliche zweisprachige Ortsnamen in gleich großer Schrift.
    59. Alle Orte führen in amtlichen Dokumenten die zweisprachige Bezeichnung.
    60. Die bestehenden sorbischen Institutionen werden gestärkt.
    61. Der Dachverband Domowina erhält ein Verbandsklagerecht.
    62. Die ausreichende Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk ist eine unverzichtbare Aufgabe von Sachsen, Brandenburg und dem Bund.
    63. Die Ausstattung der Stiftung für das sorbische Volk wird dynamisiert und dazu mit dem Bund verhandelt, um gestiegene Bedarfe, Tariferhöhungen und Inflation auszugleichen.
    64. Das Amt der oder des Beauftragten für sorbische Angelegenheiten wird aufgewertet.
    65. Eine Direktwahl des Rates für sorbische Angelegenheiten nach Brandenburger Vorbild kann ein erster Schritt zur besseren Repräsentation der Sorben sein.
    66. Über das Ziel einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung in Sachsen ist eine breite gesellschaftliche Debatte unter Berücksichtigung staatsrechtlicher Aspekte nötig.
    67. Die Staatsregierung fördert aktiv den Dialog innerhalb der sorbischen Bevölkerung über eine sorbische Volksvertretung.
    68. Die Staatsregierung wirbt bei der nicht-sorbischen Bevölkerung um Verständnis für die Artikulation sorbischer Interessen.
    69. Der Freistaat unterstützt Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 kräftig.
    70. Sachsen hilft bei der Rettung und Wiederherstellung von Kulturgütern in der Ukraine.
    71. Fremdsprachige Medienangebote als Gegengewicht zur Propaganda autoritärer Regime werden gefördert.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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