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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Sachsen

185 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Sachsen gemeinsam bewegen“). Bei 43 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 185
  1. Die Erderwärmung soll auf ein Maß begrenzt werden, das eine lebenswerte Zukunft in Sachsen und weltweit sichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Verlässliche und ambitionierte Klimaziele werden festgelegt und ihre Einhaltung wird konsequent sichergestellt.

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  3. Sachsen erhält ein Klimaschutzgesetz, das Freistaat und Kommunen zu einem Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele verpflichtet.

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  4. Das sächsische Klimaschutzgesetz legt Klimaneutralität bis 2040 als Ziel fest.

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  5. Das sächsische Klimaschutzgesetz folgt auf dem Weg zur Klimaneutralität zwingend dem Ansatz eines CO2-Budgets.

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  6. Das sächsische Klimaschutzgesetz verankert für jeden Sektor spezifische Zwischenziele.

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  7. Die Staatsregierung wird gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre die Zielerreichung in einem Klimaschutzbericht zu überprüfen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  8. Die Staatsregierung wird gesetzlich verpflichtet, alle neuen und bestehenden Landesförderprogramme, Gesetze und Regelungen auf die Klimaschutzziele auszurichten.

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  9. Die öffentliche Hand soll spätestens 2035 klimaneutral sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  10. Für die Bewertung der Klimaschutzmaßnahmen und die Kontrolle der Zielpfade wird ein Gremium externer Fachleute eingebunden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  11. Kommunen und Landkreise werden bei der Erstellung und Prüfung eigener Klimaschutzpläne angemessen unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Bei Verfehlung der Klimaziele wird mit einem zusätzlichen Klimaschutz-Sofortprogramm des Freistaates gegengesteuert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  13. Für Windenergieanlagen umgewandelte Waldfläche ist durch Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von Wiederaufforstung werden abgelehnt.

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  15. Der Bau weiterer Restmüll- oder Ersatzbrennstoffkraftwerke zur Energie- oder Wärmeerzeugung wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  16. Die Abfallvermeidung wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  17. Die Kreislaufwirtschaft wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. In Sachsen wird nicht mehr Kohle verbrannt, als das deutsche 1,5-Grad-Budget erlaubt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Eine weitere Verlängerung des Kohletagebaus im polnischen Turów wird abgelehnt.

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  20. Für den Tagebau Turów werden EU-rechtlich korrekte grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen verlangt.

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  21. Tagebaubetreiber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten zur Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen und stellen die nötige Finanzierung bereit.

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  22. Tagebaubetreiber werden zu risikoangepassten Einzahlungen in Sondervermögen von Zweckgesellschaften oder zu entsprechenden Sicherheitsleistungen verpflichtet.

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  23. Langfristige Bergbaufolgekosten beim Wasserhaushalt und beim Eintrag von Sulfaten, Eisenverbindungen und anderen Stoffen werden berücksichtigt.

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  24. Für den Umgang mit Eisenockerschlamm wird ein wissenschaftliches Modellprojekt eingerichtet.

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  25. Gemeinsam mit dem Bund sowie Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird eine Braunkohlefolgenstiftung für die langfristigen Kosten und Aufgaben gegründet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  26. Die Braunkohlefolgenstiftung darf heutige oder frühere Tagebaubetreiber nicht von ihren Pflichten entbinden.

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  27. Raumordnungspläne sollen den Flächenverbrauch stärker einschränken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Blaue und grüne Infrastruktur wird in der Stadt- und Regionalplanung verankert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Blaue und grüne Infrastruktur wird in ämterübergreifenden Planungsprozessen systematisch mit Gebäudeinfrastruktur verkoppelt.

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  30. Das Netz natürlicher und naturnah angelegter Wasser- und Grünflächen wird ausgebaut und mit technischer Wasserinfrastruktur verbunden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  31. Dorfentwicklung und Stadtplanung werden konsequent am Konzept der Schwammfähigkeit von Landschaften ausgerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Natürliche und technisch angelegte Versickerungsflächen und Wasserspeicher werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Die Grauwassernutzung im Wohnungs- und Gewerbebau wird vorangebracht, um Trinkwasser zu sparen und Kläranlagen zu entlasten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Der Gehölzbestand in Sachsen mit Straßenbäumen, Streuobstwiesen und Sträuchern wird erhalten und schrittweise erhöht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Radwege werden durch Baumpflanzungen verschattet und Lücken entlang von Straßen mit Sträuchern geschlossen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Der Wettbewerb „Schönste Allee in Sachsen“ wird ausgerufen.

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  37. Für Alleepflanzungen wird die vorrangige Nutzung von Gehölzen aus sächsischen Baumschulen festgeschrieben.

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  38. Dach-, Wand-, Fassaden- und Gleisbettbegrünung wird ausgebaut und gefördert, um urbane Gebiete zu kühlen.

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  39. Besonders hitzebelastete Flächen wie Schulhöfe, Innenhöfe und Parkplätze werden entsiegelt und durch Bepflanzung verschattet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Die Förderrichtlinie Stadtgrün wird fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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  41. Die Förderrichtlinie Natürliches Erbe wird fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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  42. Vorgaben für Begrünung, Wasserrückhalt und Entsiegelung werden landesrechtlich verankert.

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  43. Mit Flächen ist in Gewerbe, Rohstoffabbau, Verkehr und Wohnungsbau sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  44. Sachsen erhält eine Netto-Null-Flächenversiegelungsstrategie.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Ackerflächen und Wiesen sollen nicht ohne Weiteres für gewerbliche Zwecke oder andere Baumaßnahmen umgewandelt werden.

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  46. Für neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen werden vorrangig Bestandsflächen aktiviert und genutzt.

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  47. Flächenrecycling wird verstärkt und Brachflächen werden revitalisiert.

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  48. Die Sanierung und Wiederbelebung brachliegender Industrieflächen hat immer Vorrang vor Neuversiegelungen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Bei der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen wird die Umsetzung von Kompensation besser kontrolliert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  50. Bei der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen wird verstärkt auf Entsiegelung gesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Biotopverbünde sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden geschützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Die Erschließung bereits versiegelter und ungenutzter Flächen erhält absoluten Vorrang.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen nur bebaut werden, wenn andernorts in Sachsen Flächen in vergleichbarer Größe entsiegelt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  54. Das Artensterben wird wirksam verlangsamt, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  55. Artenschutz wird in einem integrierten Ansatz bei jeder Form der Landnutzung systematisch berücksichtigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  56. Der Schutz von Wasser erhält besonderen Vorrang im Umwelt- und Naturschutz.

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  57. Konsequenter Artenschutz wird betrieben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  58. Die Rahmenbedingungen des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur werden für interregionale Projekte zum Schutz von Natur und Biodiversität genutzt.

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  59. Sächsische Schutzgebiete im Natura-2000-Netz werden erhalten und verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Das Verbundsystem aus Naturschutzflächen in der Kulturlandschaft wird weiter vernetzt.

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  61. Der Nationalpark Sächsische Schweiz wird erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. Der Nationalpark Sächsische Schweiz wird weiterentwickelt und die gesamte Nationalparkregion gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Das Besuchermanagement in Schutzgebieten wird evaluiert und verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Die Wiederherstellung zerstörter Natur wird in Orientierung an den Zielen der EU fortgesetzt.

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  65. Die Rettung und Wiedervernässung der sächsischen Moore wird fortgeführt und abgesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Das Netz an Naturschutzstationen, Landschaftspflegeverbänden und Umweltbildungseinrichtungen wird abgesichert und weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Das sächsische Wolfsmanagement wird entlang der europäischen und bundespolitischen Vorgaben weiterentwickelt, damit Wolf und Weidetierhaltung eine Zukunft haben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Die Zusammenarbeit von Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen wird gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Naturschützer und Naturschutzhelfer werden weiter unterstützt, sodass Beratungsangebote und Vorgaben zur Mittelverwendung dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Die Naturschutzförderung wird durch Digitalisierung und Professionalisierung besser an die Anforderungen angepasst.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Die Möglichkeiten einer Vorauszahlung von Fördermitteln für Verbände bei großen Naturschutzprojekten werden verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Kleine, dichte Waldgärten (Tiny Forests) werden in städtischen Gebieten für Artenschutz, Luftverbesserung und Kühlung angelegt.

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  73. Urbane Naturverbundräume werden geschaffen, um Kühlung, saubere Luft, Versickerungsflächen und Rückzugsorte für Tiere in Städten zu bieten.

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  74. Der Rückgang von Waldflächen wird umgekehrt, der Waldbestand erhalten und die Waldfläche ausgebaut.

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  75. Die Umwandlung von Wald in andere Flächennutzungen ist nur zulässig, wenn an anderer Stelle neue Waldflächen entstehen.

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  76. Finanzielle Abgeltungen von Waldumwandlungen werden abgelehnt.

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  77. Leistungen privater Waldbesitzer für Klima- und Artenschutz werden weiterhin nach klaren Gemeinwohlkriterien öffentlich gefördert.

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  78. Die Förderung des naturgemäßen Waldumbaus wird möglichst unbürokratisch gestaltet.

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  79. Die Waldumbauförderung ermöglicht insbesondere Maßnahmen zur Pflege von Neupflanzungen.

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  80. Auf mindestens fünf Prozent der sächsischen Waldflächen werden großräumige Prozessschutzflächen entwickelt.

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  81. Wildnisgebiete wie die Königsbrücker Heide werden als Prozessschutzflächen bereitgestellt.

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  82. Wildnisgebiete werden stärker in den länderübergreifenden Biotopverbund integriert.

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  83. Im sächsischen Staatswald wird ein Netz an Biotopbaum-Habitatstrukturen ausgewiesen und erhalten.

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  84. Der Anteil verbrannten Holzes wird deutlich reduziert.

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  85. Die FSC-Zertifizierung wird auf die gesamte Fläche des Staatswaldes ausgeweitet.

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  86. Für die Forstwirtschaft in FFH-Gebieten gelten verbindlichere Regeln für Umweltverträglichkeits- und FFH-Prüfungen.

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  87. Eine umfassende sächsische Wasserstrategie wird erarbeitet.

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  88. Eine gute und sichere Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und der Schutz der natürlichen Gewässer haben oberste Priorität.

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  89. Der Wasserverbrauch wird reduziert.

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  90. Ein klimaangepasstes Wassermanagement wird eingeführt.

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  91. Brauchwasser wird in der Industrie wiederverwendet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  92. Anreize zur Reduzierung von Spurenstoffen und Mikroplastik im Wasser werden geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  93. Kommunen schließen sich flächendeckend in Gewässerunterhaltungsverbänden zusammen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  94. Bäche und Flüsse werden, wo möglich, auch in Städten offengelegt und renaturiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Die Speicherfähigkeit des Bodens wird durch schwammfähige Landschaften, einen Stopp des Flächenverbrauchs, Renaturierung von Auen und naturverträgliche Bodenbearbeitung verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent und zügig umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Gewässerrandstreifen werden als Gewässerentwicklungskorridore zur Renaturierung und Anpflanzung standortgerechter Gehölze angelegt.

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  98. Im Hochwasserschutz hat die Deichrückverlegung Vorrang vor Deichneubau, -sanierung und -erhöhung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Mit einem Programm „100 wilde Bäche“ werden kleinere Kommunen bei modellhaften Renaturierungsprojekten unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Im Landeshaushalt wird ein Budget zur Gewässerentwicklung und -renaturierung für den Flächenerwerb eingerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Die öffentliche Hand erhält ein Vorkaufsrecht auch für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und -renaturierung.
    2. Motorboote mit fossilen Brennstoffen auf Tagebaufolgeseen werden ausgeschlossen.
    3. Tagebaufolgeseen werden in erster Linie renaturiert, damit sich die Natur erholen kann.
    4. Das Sächsische Wassergesetz wird entsprechend geändert.
    5. Der Bau von Staustufen in der Elbe auf tschechischer Seite wird abgelehnt.
    6. Für die Elbe wird ein nachhaltiges Gesamtkonzept für eine naturnahe Entwicklung verfolgt.
    7. Das Biosphärenreservat Mittelelbe wird auf den sächsischen Teil der Elbe erweitert.
    8. Das Projekt „lebendige Mulde“ wird fortgeführt beziehungsweise wieder aufgenommen.
    9. Die Leipziger Aue mit ihrem Auwald wird in einem Naturschutzgroßprojekt mit Fokus auf die Renaturierung der Hauptgewässer revitalisiert.
    10. Der Wasserhaushalt von Bergbaufolgeflächen wird nachhaltig saniert.
    11. Statt Wasserüberleitungen aus anderen Flussgebieten wird auf Wasserrückhaltung und eine angepasste Flutung von Bergbaufolgeseen gesetzt.
    12. Braunkohleunternehmen werden im Rahmen einer Stiftung an der Finanzierung der Ewigkeitskosten für die Wiederherstellung von Natur und Landschaft beteiligt.
    13. Der Klimafonds wird für Zukunftsaufgaben im Wasserhaushalt erheblich gestärkt.
    14. Durch Luftreinhaltung und Lärmschutz wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrünung und Schallschutz wird die Aufenthaltsqualität an großen Straßen und Bahnstrecken verbessert.
    15. Der Lärmschutz wird verbessert.
    16. Bedarfsgerechte Beleuchtungssysteme für öffentliche und private Anlagen, die schaltbar sind und nur benötigte Flächen beleuchten, werden gefördert.
    17. Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen und Gewässer werden nicht beleuchtet.
    18. Bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum werden insektenfreundliches Licht und eine sparsame Lichtmenge genutzt.
    19. Kommunen werden für naturschutz- und gesundheitsfreundliche Beleuchtungsplanung sensibilisiert und die Erstellung von Grünordnungsplänen in Bebauungsplanverfahren wird forciert.
    20. Die Nitratbelastung im Grundwasser wird verringert.
    21. Aufbau und Qualitätssicherung des Nitrat-Messnetzes werden transparent gemacht.
    22. Der grundgesetzlich verankerte Tierschutz wird konsequent umgesetzt.
    23. Tierheime erhalten eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung, damit sie keine Tiere in Not abweisen müssen.
    24. Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Mittel, um die Kosten für Unterbringung und Futter von Fund- und herrenlosen Tieren länger zu übernehmen.
    25. Veterinärämter werden personell besser ausgestattet, damit Tierschutzverstöße in Tierhaltung, Tierzucht und bei Tiertransporten kontrolliert und geahndet werden können.
    26. Die Stelle der oder des sächsischen Tierschutzbeauftragten wird dauerhaft abgesichert sowie ausreichend personell und sachlich ausgestattet.
    27. Das Land prüft die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, um Kommunen beim Erlass von Katzenkastrationsverordnungen für herrenlose Katzen zu unterstützen.
    28. Für Hunde gilt während der Setz- und Brutzeit eine Anleinpflicht in der Natur.
    29. Sachsen erhält ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz.
    30. Das Landesjagdgesetz wird zugunsten des Tier- und Artenschutzes anhand aktueller wildbiologischer Erkenntnisse überarbeitet.
    31. Für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber gilt eine Weiterbildungspflicht.
    32. Die Einsetzung kommunaler Wildtierbeauftragter, die auch Tierschutzinteressen verfolgen, wird begrüßt.
    33. In allen Landkreisen gibt es Wildtierauffangstationen.
    34. Die Kommunen erhalten für Wildtierauffangstationen höhere Landeszuweisungen.
    35. Die Ausbildung junger Naturwächter wird gefördert.
    36. Betretungsrechte für Umweltbildung werden unentgeltlich gewährt.
    37. Kulturbauten und -sanierungen werden unter klimaneutralen Gesichtspunkten konzipiert.
    38. Die CO2-Bilanzierung für Kulturbetriebe wird ausgebaut.
    39. Die Umsetzung des Green New Deal in Sachsen wird deutlich beschleunigt.
    40. Die Kreislaufwirtschaft wird gegen die absehbare Rohstoffverknappung intensiv gefördert.
    41. Stoffströme in Produktionsketten werden geschlossen.
    42. Die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen wird gesteigert und besser abgestimmt.
    43. Der Reparaturbonus wird dauerhaft beibehalten.
    44. Der Start von Reparaturcafés, Reparaturinitiativen und Reparaturbussen wird nach Bedarf finanziert.
    45. Bei der Rückgabe technischer Geräte werden Abfallmengen durch Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling reduziert.
    46. Nicht mehr nutzbare oder verwertbare technische Geräte werden umweltverträglich entsorgt.
    47. In die Kompetenzentwicklung im Bereich der Kreislaufwirtschaft wird investiert.
    48. Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei Recycling-Prozessen bestmöglich unterstützt.
    49. Informationen zum Recycling werden einfach und barrierefrei zur Verfügung gestellt.
    50. Einheitliche Nachhaltigkeitsstandards für Produkte im EU-Binnenmarkt im Rahmen der Ökodesign-Verordnung werden unterstützt.
    51. Beim Kauf eines Produktes ist direkt ersichtlich, wie leicht es zu reparieren ist.
    52. Europäische Entscheidungen werden in Sachsen so verbraucherfreundlich wie möglich umgesetzt.
    53. Produkte und Prozesse werden so gestaltet, dass eingesetzte Materialien weiterverwendet werden statt zu Abfall zu werden.
    54. Erweiterte Recycling-Systeme einschließlich Aufbereitung zur Wiederverwendung und die zugehörigen Infrastrukturen werden ausgebaut.
    55. Neue Verfahren und Geschäftsmodelle zur Abfallreduktion werden weiter unterstützt.
    56. Innovationsprozesse für sauberere Wirtschaftskreisläufe werden vorangebracht.
    57. Besonders schädliche Stoffe in Wirtschaftskreisläufen werden deutlich reduziert.
    58. Besonders schädliche Stoffe werden, wo möglich, schnell ersetzt.
    59. Abfälle ohne Verwendungszweck werden grundsätzlich vermieden.
    60. Bei der Verwertung von Siedlungsabfall wird Autarkie in Sachsen und den angrenzenden Bundesländern angestrebt.
    61. Eine Sonderabfallgesellschaft wird aufgebaut.
    62. Mit einer Landesstrategie „Zero-Waste“ werden unter Einbindung von Menschen, Vereinen und Unternehmen die Siedlungsabfälle deutlich reduziert.
    63. Städte und Gemeinden werden bei der Entwicklung eigener Zero-Waste-Strategien unterstützt.
    64. Es werden Anreize für eine Mitgliedschaft von Kommunen im Zero-Waste-Cities-Netzwerk geschaffen.
    65. Die Digitalisierung wird bei der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft konsequent mitgedacht.
    66. Traditionelle Kulturlandschaften werden weiter gefördert.
    67. Mit landwirtschaftlichen Flächen ist sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen.
    68. Die Entwicklung und Nachnutzung versiegelter Flächen hat Vorrang vor einer Neuerschließung.
    69. Der Flächenverbrauch wird reduziert und bis 2030 eine Netto-Null-Versiegelung erreicht.
    70. Ausgleichsmaßnahmen konzentrieren sich auf Biotopverbünde in Sachsen.
    71. Die Tagebaubetreiber werden entsprechend ihrer gesetzlichen Pflicht uneingeschränkt für die Wiederherstellung der Bergbaufolgeflächen in die Verantwortung genommen.
    72. Eine Braunkohlefolgenstiftung mit Bund, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, gespeist aus Einzahlungen oder Sicherheitsleistungen der Tagebaubetreiber, soll die Folgekosten absichern.
    73. Baubörsen für gebrauchte Bauteile und Sekundärbaustoffe sollen Regionalität und Kreislaufwirtschaft beschleunigen.
    74. Die Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2023 für den Freistaat Sachsen wird umgesetzt, um Frischwasser und Abwasserentsorgung auch für die Wirtschaft sicherzustellen.
    75. Die Elbe wird als lebendiger, naturnaher Fluss erhalten.
    76. Auf den Ausbau der Elbe und eine Elbe-Staustufe bei Děčín wird verzichtet.
    77. Umfangreiche Auflagen zur CO2-Reduktion werden erlassen.
    78. Der Verlust von Alleebäumen in Sachsen wird umgekehrt.
    79. Straßenbegleitende Alleen an kommunalen Straßen, Staats- und Bundesstraßen werden weiter gefördert.
    80. Wo die öffentliche Hand direkte Steuerungsmöglichkeit hat, werden Klimaschutzziele früher erreicht als gesetzlich verankert.
    81. Resilienz mit Blick auf die Klimakrise wird in Stadtplanung, Gewässerschutz und Landwirtschaft ein stets zu beachtendes Kriterium.
    82. Klimaschutz wird als Staatsziel in der Verfassung verankert.
    83. Eine Verlängerung des Kohletagebaus in Turów wird abgelehnt.
    84. Der Bau von Staustufen in der Elbe in Tschechien wird abgelehnt.
    85. Sachsen ist den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verpflichtet.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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