Zum Inhalt

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Grünen in Sachsen

373 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Sachsen gemeinsam bewegen“). Bei 136 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 373
  1. Die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 13 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Ein Modellprojekt „Gesundes Frühstück“ für alle Kinder mindestens in der Grundschule wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 26 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  3. Forschung und Entwicklung in der Bioökonomie werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 26 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. In der Ausbildung wird auf Tierversuche verzichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  5. Für die Entwicklung tierfreier humanrelevanter Forschungsmethoden wird ein dotierter Preis geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  6. Staatliche Gelder des Freistaates werden nicht für Tierversuche eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  7. Ein hochwertiges, chancengerechtes und inklusives Bildungssystem soll alle unabhängig von Alter, Herkunft oder anderen Merkmalen mitnehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Bei Finanzierungsstruktur, Berechnungsgrundlage für das Kita-Personal und Inklusion in Kitas sind weitere Schritte notwendig.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Mit einem Stufenplan wird die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas bis 2035 spürbar verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Die Vor- und Nachbereitungszeit für das Kita-Personal wird erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  11. Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung werden umfassender im Kita-Personalschlüssel berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Die Praxisanleitung wird regelhaft auf den Kita-Personalschlüssel angerechnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Es gibt bundesweite Qualitätsstandards in der frühen Bildung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Die Gelder aus dem Kita-Qualitätsgesetz werden in Sachsen weiterhin für die Qualitätsentwicklung genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  15. Wo sinkende Kinderzahlen zu weniger pädagogischen Fachkräften führen würden, wird das überzählige Personal in den Kitas gehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Die Teilpersonalschlüssel werden zu einem Gesamtpersonalschlüssel pro Einrichtungsart zusammengeführt, nur der Leitungsanteil wird gesondert ausgewiesen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  17. Alle Kita-Einrichtungen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Die Kita-Kosten werden fair zwischen Land, Kommunen und Eltern verteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Die Elternbeiträge werden zwischen den Kommunen vergleichbarer.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Die Elternbeiträge werden gedeckelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Es gelten einheitliche Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände bei den Elternbeiträgen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Neben einer auskömmlichen Grundfinanzierung gibt es sozialindizierte und einrichtungsspezifische Landeszuschüsse zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Die Kita-Sozialarbeit wird nach dem Ende des ESF-Programms „KINDER STÄRKEN 2.0“ verstetigt und ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Bei der Finanzierung werden besondere Herausforderungen von Einrichtungen berücksichtigt, etwa hohe Armut im Quartier, traumatisierte geflüchtete Kinder oder geringe Deutschkenntnisse.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Das Landesprogramm „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ wird etabliert und landesweit umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Wirklich inklusive Kitas brauchen ausreichend räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. In der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern werden diagnostische Kompetenzen und Mehrsprachigkeit stärker behandelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  28. Die Kita-Integrationsverordnung wird überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

  29. Das Fachkräftemonitoring für Kitas wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  30. Die Fachkräftestrategie Frühkindliche Bildung wird entsprechend dem Stufenplan bis 2035 weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Die Ausbildungszahlen an Fach- und Hochschulen für die frühkindliche Bildung werden auf hohem Niveau gehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung für pädagogische Fachkräfte wird novelliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  33. Der Einsatz in der Kita hängt von Qualifikationen und Kompetenzen ab, nicht allein von Abschlüssen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Logopädinnen, Ergotherapeuten, Theaterpädagogen und andere Fachkräfte werden als Teil des Kita-Teams anerkannt und im Personalschlüssel berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Die berufsbegleitende Ausbildung für Kita-Fachkräfte wird verstetigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Ausländische Abschlüsse werden vereinfacht anerkannt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  37. Mehr männliche und akademisch qualifizierte Fachkräfte werden für Kitas gewonnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. Angehende Sozialassistentinnen und Sozialassistenten werden perspektivisch vom Schulgeld befreit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  39. Der Sächsische Bildungsplan wird unter breiter Beteiligung der Kita-Landschaft kompetenzorientierter, aktueller und praxisnäher überarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Kitas werden als Anlaufpunkte und Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung im Sozialraum geöffnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  41. Kitas werden stärker mit Angeboten der Familienbildung verzahnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Kinder- und Familienzentren werden weiter ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  43. Das Mittagessen in der Kita ist kostenfrei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Das letzte Kita-Jahr ist kostenfrei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  45. Schulgebäude werden energieeffizient.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. Schulgebäude erzeugen mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern einen Teil ihres Energieverbrauchs selbst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Der Unterricht wird im gesamten Freistaat vollumfänglich und chancengleich abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Die Unterrichtsbedingungen werden verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Für alle Lehrerinnen und Lehrer werden zeitgemäße Teilzeitregelungen in allen Lebensphasen ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

  50. Eine transparente Lehrkräftebedarfsanalyse wird regelmäßig fortgeschrieben und veröffentlicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Die erforderlichen Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern werden umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Für Lehrkräfte werden bessere Arbeitsbedingungen, attraktive Arbeitsplätze und ein zeitgemäßes Arbeitszeitmodell geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Die Übernahme besonderer Aufgaben durch Lehrkräfte wird angemessen honoriert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  54. Die Aufgaben der Schulleitung werden regelhaft von einem Team aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Fachkräften wahrgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Alle Klassenleiterinnen und Klassenleiter erhalten zeitnah eine Anrechnungsstunde.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Die Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte werden mit Augenmerk auf die mentale Gesundheit fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  57. Ausländische Lehramtsabschlüsse werden unkompliziert anerkannt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Zugewanderte Lehrerinnen und Lehrer erhalten bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Zugewanderte Lehrerinnen und Lehrer erhalten Sprachkurse.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Die Assistenzsysteme an Schulen werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Bis 2030 gibt es an jeder Schule in Sachsen mindestens eine Schulassistenz.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. An größeren Schulen und an Schulen ohne Schulleitung werden Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Für Schulassistenz und Schulverwaltungsassistenz werden im Landeshaushalt eigene Stellen geschaffen statt unbesetzter Lehrkräftestellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  64. Der Einsatz von Praxisberatern, Inklusionsassistenten, Schulpsychologen und weiterem Personal in multiprofessionellen Teams an Schulen wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Die Stellen für schulpsychologische Beratung werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Die Zusammenarbeit der Schulpsychologie mit anderen Unterstützungssystemen wie der Schulsozialarbeit wird verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Schulen werden im Sozialraum geöffnet und vernetzt, etwa durch Öffnung von Schulhöfen oder Sportanlagen für das Quartier.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Die bildungswissenschaftliche Lehrkräfteausbildung bereitet besser auf die tatsächlichen Herausforderungen im Schulalltag vor.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Die Praxisanteile werden intensiver mit dem Lehramtsstudium verwoben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Die Lehrkräfteausbildung wird mit einem Lehrkräftebildungsgesetz modernisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  71. Die Lehrkräfteausbildung orientiert sich am Alter der Schülerinnen und Schüler statt an Schularten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Die Lehrkräfteausbildung enthält mehr und früher eingebundene Praxisphasen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  73. Im Lehramtsstudium wird ein integrierter Bachelorabschluss möglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

  74. Das Lehramtsstudium kann an allen Hochschulen auch in Teilzeit absolviert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  75. Der Umgang mit Heterogenität und Diversität wird in allen Lehramtsstudiengängen stärker behandelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  76. Alle Lehramtsstudiengänge enthalten verpflichtende Module zu Inklusion und Digitalität/Medienkompetenz.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  77. Begleitung und Mentoring für Lehramtsstudierende und Berufsanfänger werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  78. Die Zentren für Lehrkräftebildung an den Universitäten werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  79. Die Modellstudiengänge im Lehramt, insbesondere „Lehramt an Gymnasien/Gemeinschaftsschule“ in Leipzig, werden verstetigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  80. Die Regionalisierung in der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  81. An Ausbildungsstätten im ländlichen Raum werden Referendarinnen und Referendare auch für Oberschulen und Gymnasien ausgebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  82. In der Berufseinstiegsphase von Lehrkräften sind Teilzeitverträge und andere Entlastungen leichter zugänglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  83. Seiten- und Quereinstieg in den Lehrberuf werden durch Praktika und Schnupperwochen erleichtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  84. Die fachliche und didaktische Qualifizierung von Seiten- und Quereinsteigern wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  85. Die Bezahlung im Programm Unterrichtsversorgung wird deutlich verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  86. Die Aufgaben der Schule jenseits des Fachunterrichts, vor allem die Resilienzförderung von Schülern und Lehrkräften, werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  87. Psychische Gesundheit, Emotionskompetenz, Mobbingabbau und soziale Kompetenzen werden im Lehramtsstudium und in der Schule stärker behandelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  88. Ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  89. Fortbildungen zu Digitalisierung oder Demokratiebildung werden für Lehrkräfte verpflichtend.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  90. Qualifizierungsbedarfe von Lehrkräften werden auch durch anonymisierte Schülerbefragungen ermittelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

  91. Fortbildungsangebote außerhalb Sachsens und in hybrider Form werden für Lehrkräfte zugänglich gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

  92. Individuelle Bildungswege werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  93. Bildungsmittel werden gezielt dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  94. Chancengerechtigkeit und Leistungsorientierung sind kein Widerspruch.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Die Hürden für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ werden abgesenkt, insbesondere die Vorgaben zur Mindestzügigkeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Bei der Überarbeitung der Schulordnung werden die Erfahrungen der ersten Gemeinschaftsschulen maßgeblich berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

  97. Gebundene, rhythmisierte Ganztagsschulen werden eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Der Aufbau von Ganztagsschulen wird mit mehrjährigen Pauschalen statt schuljahresbezogener Mittel unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten bei der Gestaltung des Ganztags erhält besonderes Augenmerk.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Der Austausch von Best-Practice-Beispielen zum Ganztag wird im Freistaat und länderübergreifend gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 · Im Programm ansehen ·

    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    1. Externe Anbieter und außerschulische Lernorte werden in die Gestaltung des Ganztags eingebunden.
    2. Schulen erhalten mehr Befugnisse bei der Budgetbewirtschaftung.
    3. Mehr Schulen erhalten für unbesetzte Lehrerstellen Geldmittel im Rahmen einer Budgetierung.
    4. Die Servicestelle für besondere Bildungsangebote berät und unterstützt Schulen bei Anträgen und Abrechnung.
    5. Die Schulaufsicht hält ein hochwertiges Unterstützungssystem für Schulentwicklung mit Evaluation, Supervision und Prozessbegleitung vor.
    6. Schulen mit besonderen Bedarfen werden gezielt unterstützt.
    7. Ein landesweiter Sozialindex für Schulen wird erarbeitet.
    8. Schulen mit besonderen Herausforderungen werden beim Ausbau von Schulassistenz und Unterstützungssystemen bevorzugt.
    9. Das Programm Familienschulzentren wird auf weitere Grund- und Förderschulen, auch im ländlichen Raum, ausgeweitet.
    10. Ein kommunales Bildungsmonitoring wird etabliert.
    11. Kommunale Bildungslandschaften werden etabliert.
    12. Programme wie die Schulsozialarbeit werden gemeinsam mit Schulaufsicht, Kinder- und Jugendhilfe und örtlichen Entscheidungsträgern ausgesteuert.
    13. Die Kooperationsverbünde für schulische Inklusion werden verstetigt.
    14. In allen Förderschwerpunkten wird eine wohnortnahe inklusive Beschulung gesichert.
    15. Gymnasien werden für eine an individuellen Lernzielen ausgerichtete Unterrichtung geöffnet.
    16. Erfolgreiche Absolventen der Förderschulen Lernen und geistige Entwicklung erhalten den Hauptschulabschluss.
    17. Inklusiv arbeitende Schulen erhalten pauschale Zuweisungen, die sie nach Bedarf in räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können.
    18. Die Diversität an sächsischen Schulen wird als Bereicherung begrüßt.
    19. Dem Sprachförderbedarf von Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird entsprochen.
    20. Das dreistufige Integrationskonzept an Schulen wird beibehalten.
    21. Familien werden transparent und mehrsprachig über das sächsische Schulsystem informiert und beraten.
    22. Alle zugewanderten jungen Menschen können ihr Recht auf Bildung wahrnehmen und bekommen zügig einen Schulplatz.
    23. Der herkunftssprachliche Unterricht wird bedarfsorientiert ausgeweitet.
    24. Mehrsprachigkeit wird in der Schule stärker als Kompetenz gewürdigt.
    25. Das Fach Deutsch als Zweitsprache wird verstärkt gefördert und angeboten.
    26. Es werden mehr Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache gewonnen, auch mit Migrationsgeschichte und aus dem Ausland.
    27. Es gibt flexible Weiterbildungsangebote in Deutsch als Zweitsprache für Betreuungslehrkräfte und Lehrkräfte aller Fächer.
    28. Das Schulnetz wird stabilisiert.
    29. Bei sinkenden Schülerzahlen können Oberschulen+ Schulstandorte erhalten und zukunftsfest machen.
    30. Digitales und hybrides Lernen wird dort ausgeweitet, wo viel Unterricht ausfällt.
    31. Digitaler und hybrider Unterricht wird verstärkt genutzt, wo es zu wenige Schüler für einen Leistungskurs oder eine Fremdsprachengruppe gibt.
    32. Mehr Schülerinnen und Schüler werden zu einem erfolgreichen Schulabschluss geführt.
    33. Schulmüde, schulabstinente und abschlussgefährdete Kinder und Jugendliche erhalten besondere Unterstützung.
    34. Der Zugang zu vorhandenen Angeboten für schulmüde und abschlussgefährdete Schüler wird vereinfacht.
    35. Programme wie das produktive Lernen und alternative Lernangebote bei Schulverweigerung oder psychischen Belastungen werden ausgeweitet.
    36. Alternative Lernangebote werden nicht zur Umgehung der Schulpflicht aus politischen oder religiösen Gründen genutzt.
    37. Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden stärker berücksichtigt, etwa durch staatlich organisierte Online-Schulen.
    38. Dem Unterricht im Klassenverband wird wo immer möglich der Vorzug gegeben.
    39. Die Prävention von Depression, Suizid, Drogenmissbrauch, Diabetes und weiteren Krankheiten wird in den Lehrplänen aller weiterführenden Schulen stärker verankert.
    40. Schulen in freier Trägerschaft profitieren gleichermaßen von staatlichen Programmen und Förderrichtlinien.
    41. Der Absenkungsfaktor bei den Personalausgabenzuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft wird gestrichen.
    42. Das Witaj-Projekt und das sorbische Kindergarten- und Schulnetz werden gesichert und erweitert.
    43. Es werden bedarfsgerecht mehr Stellen für sorbisch sprechende Erzieher und Lehrer geschaffen, vor allem in Großstädten und im sorbischen Siedlungsgebiet.
    44. Ein Aktionsplan für sorbische Schulen soll mehr Lehrkräfte gewinnen.
    45. Für sorbische Schulen werden Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften aus dem Inland und aus dem Ausland ausgebaut.
    46. Für Lehrkräfte gibt es ein praktikables, an den Arbeitsalltag angepasstes Angebot an Sorbischkursen.
    47. Es werden Anreize zum Sorbischlernen wie Bonuszahlungen oder zusätzliche Urlaubstage geschaffen.
    48. Ausländische Lehrkräfte können ihre Diplome schneller und einfacher anerkennen lassen, um in den sächsischen Schuldienst einzusteigen.
    49. Für die Zulassung als Lehrkraft an sorbischen Schulen könnten sorbische Sprachkenntnisse statt deutscher Sprachkenntnisse auf B2/C1-Niveau priorisiert werden.
    50. Die Empfehlungen aus „Bildungsland Sachsen 2030“ werden für die Weiterentwicklung des sächsischen Bildungssystems genutzt.
    51. Es gibt schlanke, durchgehend kompetenzorientierte Rahmenlehrpläne.
    52. Die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden gestärkt.
    53. Pädagogik, Lern- und Prüfungskultur zeichnen sich durch hohen Lebensweltbezug aus.
    54. Im Bildungsbereich gibt es kontinuierliche und tiefergehende Beteiligungsprozesse.
    55. Politische Bildung wird als fächerübergreifende Schulkultur gestärkt.
    56. Schülerinnen und Schüler werden bei schulischen Belangen umfangreich beteiligt.
    57. Engagement und demokratische Kompetenzen von Schülern werden gefördert.
    58. In allen Schularten und -stufen werden Klassenräte eingerichtet.
    59. Projekte wie der FREI DAY werden unterstützt.
    60. Die Arbeit der Schülervertretungen auf Landesebene wird gestärkt.
    61. Die Netzwerke „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und „Schule der Vielfalt“ werden ausgeweitet.
    62. Die Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen wird dauerhaft abgesichert.
    63. Die Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen wird breiter bekannt gemacht.
    64. Die Gesundheitsbildung an sächsischen Schulen wird ausgeweitet.
    65. An Schulen werden Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit ergänzt.
    66. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Globales Lernen finden als übergreifendes Konzept Eingang in alle Lehrpläne.
    67. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller pädagogischen Fachrichtungen.
    68. Die Förderung der MINT-Fächer gehört zu einer zukunftsfähigen Bildung.
    69. Der Zugang zu kultureller Bildung wird gesichert und ausgebaut.
    70. Kulturelle Bildung wird in der Schule verankert.
    71. Musische Fächer werden gestärkt.
    72. Lehrkräfte und Kulturakteure werden in kultureller Bildung fortgebildet.
    73. Der Lehrplanbezug kultureller Bildung wird gestärkt.
    74. Eine landesweite Koordinierungsstelle vernetzt die Beteiligten in der kulturellen Bildung.
    75. Der Schulaustausch im Klassenverband wird gefördert.
    76. Die Anerkennung im Ausland erbrachter schulischer Leistungen wird bei individuellem Schulaustausch erleichtert.
    77. Die Europabildung wird ausgebaut.
    78. Das Erlernen der Nachbarsprachen Tschechisch und Polnisch wird weiter gefördert.
    79. Die Medienpädagogischen Zentren werden als Anlauf- und Vernetzungsstellen personell gestärkt, insbesondere mit qualifizierten Medienpädagogen.
    80. Die Koordinierungsstelle Medienbildung wird gestärkt.
    81. Der Einsatz digitaler und hybrider Lernformate an Schulen wird ausgeweitet.
    82. Die Breitbandanbindung sächsischer Schulen wird bis 2025 abgeschlossen.
    83. Auf Bundesebene wird ein DigitalPakt 2.0 angestrebt, der neben Ausstattung und Endgeräten auch IT-Administration und Lehrkräftefortbildung umfasst.
    84. Der souveräne Umgang mit Daten und die bewusste Nutzung von KI-Technologien werden als Schlüsselkompetenzen gefördert.
    85. Das Land unterstützt die Kommunen, besonders wachsende Städte, weiterhin beim Sanieren, Anpassen und Neubau von Schulen.
    86. Das Land setzt Anreize für Schulbauten, die Inklusion, Binnendifferenzierung sowie individuelles und kooperatives Lernen fördern.
    87. Lebens- und berufspraktische Inhalte werden in allen Schularten und -stufen verankert, in Kooperation mit Unternehmen, Kammern, Hochschulen, Jobcentern und Arbeitsagenturen.
    88. Die Berufsorientierung an allen weiterführenden Schulen wird gestärkt.
    89. Berufs- und Studienorientierung sollen als gleichwertig gefördert werden.
    90. Externe Partner werden ermutigt, an Schulen Berufe und Ausbildungs- sowie Studiengänge vorzustellen oder Praxistage und -wochen zu gestalten.
    91. Die Wertschätzung handwerklicher Berufe und von Care-Berufen wird erhöht, auch durch Kooperationen im schulischen Bereich.
    92. Azubi-Werke nach dem Vorbild der Studierendenwerke werden gefördert.
    93. Gründungen von Schülerfirmen werden unterstützt.
    94. Die Anerkennung bestehender, auch informell erworbener Kompetenzen wird unterstützt.
    95. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, soll deutlich sinken.
    96. Ein modernes Übergangsmanagement und eine Ausbildungsgarantie werden eingeführt.
    97. Schülerinnen und Schüler werden beim Übergang in den Beruf beraten und unterstützt.
    98. Aufstiegs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten werden ausgebaut.
    99. Sprachliche Hürden in Übergangsphasen werden besonders berücksichtigt, um Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu unterstützen.
    100. Schulabgänger erhalten nach der Schulpflicht die Möglichkeit, einen Schulabschluss während oder durch Arbeit zu erwerben.
    101. Angebote zum Nachholen von Bildungsabschlüssen nach der Schulpflicht, etwa Abendschulen und Produktionsschulen, werden verstetigt.
    102. Ein umfassendes Konzept des lebenslangen Lernens wird angestrebt.
    103. Im Konzept des lebenslangen Lernens stehen Medienkompetenz, Demokratie- und Umweltbildung im Mittelpunkt.
    104. Berufsbegleitende Studiengänge werden gefördert.
    105. Weiterbildungsangebote werden in ihrer ganzen Breite ausgebaut, akademisch, berufsbezogen und ehrenamtsbezogen.
    106. Eine ressortübergreifende Weiterbildungsstrategie für alle Weiterbildungsbereiche wird entwickelt.
    107. Die Folgen des novellierten Weiterbildungsgesetzes und der geänderten Förderverordnung werden beobachtet und bei Bedarf nachgesteuert.
    108. In der Weiterbildung werden eine flächendeckende Grundversorgung und eine breite Trägervielfalt angestrebt.
    109. Ein sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz wird angestrebt.
    110. Der Volksantrag „5 Tage Bildung – Zeit für Sachsen“ wird unterstützt.
    111. Aktuelle Themen einschließlich Daten und Künstlicher Intelligenz werden strukturell in die Fort- und Weiterbildung integriert.
    112. Digitale Bildung soll für alle Altersgruppen zugänglich sein.
    113. Neben klassischen Weiterbildungskursen werden Peer-Learning-Ansätze unter der Voraussetzung von Professionalität gefördert.
    114. Pilotprojekte werden finanziert und Beratungsansätze entwickelt.
    115. Es werden professionelle Medienpädagogen eingesetzt.
    116. Intergenerationelle Projekte, in denen Altersgruppen gemeinsam an einem Thema arbeiten, werden vorangetrieben.
    117. Die berufliche Weiterbildung in Industrie- und Handelskammern sowie Volkshochschulen wird unterstützt.
    118. Die Zusammenarbeit von Verbraucherzentralen, Schulen, Volkshochschulen und Hochschulen bei der Erstellung von Lernmaterialien wird gefördert.
    119. Die Fortbildung der Lehrenden wird gestärkt.
    120. Supportstrukturen werden geschaffen, damit Weiterbildung nicht nebenbei erledigt werden muss.
    121. Vernetzungsstrukturen in der Weiterbildung werden ausgebaut.
    122. Die Nutzung von Open Educational Resources wird gefördert.
    123. Naturschutz und Umweltbildung werden fest in Kitas, Schulen und außerschulischen Bildungsangeboten verankert.
    124. Umweltbildung soll sich nicht auf junge Menschen beschränken.
    125. Erwachsene werden zu Themen wie Streuobstwiesen und Permakultur beraten.
    126. Umweltbildungsstätten werden langfristig finanziell unterstützt.
    127. Menschen jeden Alters sollen Bildung nachholen können, einschließlich Schulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg sowie Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten.
    128. Non-formal und informell erworbenes Wissen sowie einzelne abgeschlossene Module werden leichter anerkannt, um die Durchlässigkeit zum Arbeitsmarkt zu verbessern.
    129. Die Einrichtung von Grundbildungszentren wird unterstützt.
    130. Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz werden unterstützt.
    131. Für die sächsischen Hochschulen werden bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen.
    132. Hochschulbildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen sollen für unterschiedliche Bildungsbiographien und in jeder Lebensphase möglich sein.
    133. Teilzeitstudienangebote werden ermöglicht.
    134. Studienverlaufspläne sollen individuell angepasst werden können.
    135. Hochschulbildung soll inklusiv gestaltet werden.
    136. Hochschulbauten sollen barrierefrei nutzbar sein.
    137. Bestehende Nachteile werden durch umfassende Nachteilsausgleiche abgebaut.
    138. Der Zugang zu barrierefreien Lehr- und Lernmaterialien wird uneingeschränkt gewährleistet.
    139. Digitale Lehrangebote werden als Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe am Hochschulbetrieb standardisiert.
    140. Hybride Lehrformate werden weiterentwickelt.
    141. Die Studierendenzahl soll langfristig auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden, um den Fachkräftebedarf besonders in der Daseinsvorsorge zu sichern.
    142. Die vielfältige sächsische Hochschullandschaft mit ihren Fächerkulturen wird erhalten und gestärkt.
    143. Die akademische Ausbildung von Fachkräften für Gesundheitsfachberufe an der Dualen Hochschule, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Hochschulen, wird geprüft.
    144. Die Mindestvergütung der Studierenden an der Dualen Hochschule wird erhöht und soll mindestens der Mindestausbildungsvergütung entsprechen.
    145. Internationale Studierende und Wissenschaftler erhalten niedrigschwellige, kultursensible Unterstützungs- und Beratungsangebote.
    146. Für internationale Studierende und Wissenschaftler werden zentrale Anlaufstellen in der Verwaltung mit Angeboten aus einer Hand von der Bewerbung bis zur Immatrikulation oder Anstellung geschaffen.
    147. Programme zur Aufnahme gefährdeter Wissenschaftler werden unterstützt.
    148. Die weitere Internationalisierung der Hochschulen wird unterstützt.
    149. Maßnahmen zur Gewinnung und zum Verbleib internationaler Studierender und Wissenschaftler in Sachsen werden vorangetrieben.
    150. Kooperationen mit europäischen Nachbarregionen durch bi- und trinationale Studiengänge und Abschlüsse sowie Forschungskooperationen werden gefördert.
    151. Austauschprogramme von und nach Sachsen werden gestärkt.
    152. Eine grenzüberschreitende Hochschulagentur als Serviceeinrichtung für alle Hochschulen wird geprüft.
    153. Studienabbrüche sollen bestmöglich vermieden werden.
    154. Fortbestehende Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Studienerfolg sollen abgemildert werden.
    155. Die fachliche Begleitung der Studierenden, etwa durch Tutorien, wird gestärkt.
    156. Studierende erhalten individuelle Beratung und Begleitung in allen Studienabschnitten.
    157. Kooperationen mit anderen Akteuren der Bildungsberatung werden verstärkt.
    158. Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft.
    159. Arbeit und Angebote der Studierendenwerke sollen abgesichert und ihr sozialer Auftrag weiter ermöglicht werden.
    160. Preissteigerungen sollen nicht an die Studierenden weitergegeben werden müssen.
    161. Eine unkomplizierte, barrierefreie BAföG-Beantragung und volldigitale Bearbeitung durch die Studierendenwerke haben Priorität.
    162. Der Freistaat stellt die für die digitale BAföG-Bearbeitung notwendige Infrastruktur bereit.
    163. In Mensen und Cafeterien wird eine gesunde, regional erzeugte und erschwingliche Ernährung ermöglicht.
    164. Für den Sanierungsstau der Hochschulbauten wird eine Gesamtplanung für eine an Nachhaltigkeit und Inklusion orientierte Sanierungsoffensive erstellt.
    165. Hochschulen werden bei Klimaneutralität, Ressourcenschutz, Energieeffizienz und der Verankerung von Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung unterstützt.
    166. Bestehende Anreizsysteme werden weiterentwickelt und die Nachhaltigkeitsaufgaben der Hochschulen konkretisiert.
    167. An den Hochschulen werden Klimaschutzmanager zur Bündelung aller Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht.
    168. Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch mehrere Hochschulen wird vorangetrieben.
    169. Die Verantwortung für die inneren Belange der Hochschule liegt bei ihren demokratisch legitimierten Organen.
    170. Senat und Fakultätsräte werden im Rahmen der Verfassung paritätisch besetzt.
    171. Entscheidungen an Hochschulen sollen stärker durch die am stärksten vertretenen Mitgliedergruppen mitgetragen und legitimiert werden.
    172. Der Hochschulrat erhält künftig eine ausschließlich externe Beratungsfunktion.
    173. Die Arbeit der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften wird durch eigene Mittel für laufende Zwecke abgesichert.
    174. Das ehrenamtliche Engagement von Studierenden an der Hochschule wird gestärkt.
    175. Angemessene Sitzungsgelder für Studierende in gesetzlich vorgesehenen Gremien, Organen und Beauftragtenstellen werden geprüft.
    176. Akademische Karrierewege sollen planbar sein, um hochqualifizierte Wissenschaftler in Sachsen zu gewinnen und zu halten.
    177. Die Zahl unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse neben der Professur wird fortlaufend erhöht.
    178. Die Beschäftigungskategorien Lektoren und Wissenschaftsmanager werden in ihrem eigenständigen Profil weiterentwickelt.
    179. Daueraufgaben an Hochschulen sollen grundsätzlich von dauerhaft Beschäftigten erledigt werden.
    180. Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung.
    181. Gute Lehre und hochschuldidaktische Qualifizierung erhalten mehr Gewicht bei Berufungen und in hochschulischen Anreizsystemen.
    182. Freisemester für die Weiterentwicklung der Lehre werden eingeführt.
    183. Studentische Beschäftigte erhalten faire Arbeitsbedingungen.
    184. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag (TVStud) angestrebt.
    185. Hochschulstrukturen, die Abhängigkeitsverhältnisse und Machtmissbrauch begünstigen, werden kritisch überprüft und beseitigt.
    186. Die Umsetzung des Diskriminierungsschutzes für alle Hochschulmitglieder und -angehörigen wird überprüft.
    187. Bestehende Lücken im Diskriminierungsschutz an Hochschulen werden geschlossen.
    188. Die Beauftragten für Antidiskriminierung werden gestärkt.
    189. Der Frauenanteil an Professuren und in Führungspositionen soll steigen.
    190. Das Gastprofessorinnenprogramm wird verstetigt und mit der Koordinierungsstelle für Chancengleichheit weiterentwickelt.
    191. Maßnahmen der Hochschulen zur Ansprache unterrepräsentierter Geschlechter in Studiengängen und zu geschlechtersensiblen, transdisziplinären Studienangeboten werden unterstützt.
    192. Forschungsergebnisse sollen offen und transparent verfügbar sein, Open Access und Open Data sollen umgesetzt werden.
    193. Die Hochschulen sollen bei Nutzung und Weiterentwicklung quelloffener Software eine führende Rolle einnehmen.
    194. Die Bereitstellung freier Lehrformate (Open Educational Resources) soll an Hochschulen selbstverständlich sein.
    195. Gesetzliche Regelungen und Anreizsysteme für Ausgründungen aus Hochschulen werden überprüft und Ausgründungen aktiv gefördert.
    196. Die Grundfinanzierung landesfinanzierter Forschungseinrichtungen wird im gleichen Maß dynamisiert wie im Pakt für Innovation und Forschung.
    197. Die Errichtung der Großforschungszentren in den Strukturwandelregionen wird unterstützt und begleitet.
    198. Synergien der Großforschungszentren mit der Hochschullandschaft und der Transfer in die Region werden abgesichert.
    199. Die medizinische Forschung und Ausbildung in Dresden und Leipzig soll weitere Innovationen ermöglichen und ihre Ausstrahlung in die Region wird gefördert.
    200. Die Landesforschungsförderung erhält einen Schwerpunkt auf interdisziplinäre Vorhaben.
    201. Geisteswissenschaftliche Vorhaben werden weiterhin substanziell gefördert.
    202. Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird weiterhin substanziell gefördert.
    203. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten für besonders forschungsstarke Bereiche ein eigenständiges Promotionsrecht.
    204. Eine Professur für Geschlechterforschung wird dauerhaft etabliert.
    205. Der Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft wird durch Reallabore in allen Fachgebieten gefördert.
    206. Wissenschaftsbasierte Bildung, Weiterbildung und Einbindung der Gesellschaft werden gefördert.
    207. Citizen-Science-Formate werden gestärkt, unter anderem durch einen Wettbewerb zum Aufbau entsprechender Strukturen vor Ort.
    208. Geschlechtersensible und Antidiskriminierungsinhalte werden von Beginn an in der Bildung verankert.
    209. Schulsozialarbeiter und Beratungslehrkräfte werden für geschlechtersensible und Antidiskriminierungsarbeit gestärkt.
    210. Queere Inhalte werden in der Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte berücksichtigt.
    211. Schule soll ein Ort sein, an dem alle Kinder unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität sicher und erfolgreich lernen können.
    212. Das Projekt „Schule der Vielfalt“ wird weiter ausgebaut.
    213. Kitas, Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen werden barrierefrei modernisiert.
    214. Inklusive Berufsausbildungen und Studienmöglichkeiten werden geschaffen.
    215. Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Studium werden ausgebaut.
    216. Barrierearme Bildungsmaterialien werden bereitgestellt.
    217. Barrierefreie Berufs- und Hochschulinfrastruktur wird geschaffen.
    218. Zugangsbeschränkungen für gesellschaftlich unterrepräsentierte Gruppen zu Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten werden abgebaut.
    219. Die sorbischen Schulen werden geschützt und gestärkt.
    220. Sinti und Roma, ihre Geschichte und Kultur sollen stärker in die sächsischen Lehrpläne aufgenommen werden.
    221. An sächsischen Schulen wird muslimischer Religionsunterricht durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte eingeführt.
    222. Imame unter Einfluss der Türkei werden nicht für schulischen Religionsunterricht zugelassen.
    223. Die Etablierung des jüdischen Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach an Grund- und weiterführenden Schulen wird begrüßt.
    224. Der jüdische Religionsunterricht wird bedarfsorientiert in Abstimmung mit den jüdischen Gemeinden ausgebaut.
    225. Ein Ausbau der medizinischen Studienangebote in Chemnitz wird geprüft.
    226. Für die Ausbildung von Verfahrenslotsinnen und -lotsen werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.
    227. Die Finanzkompetenz von Schülerinnen und Schülern wird durch Aufklärung und Schuldenprävention ausgebaut.
    228. Die akademische Trainerausbildung wird als Studiengang an die Universität Leipzig zurückgeholt.
    229. Angebote der Berufsorientierung werden mit den Partnern am Ausbildungsmarkt ausgebaut.
    230. Das Berufsschulnetz wird erhalten.
    231. Das Berufsschulnetz wird auf Basis der Evaluierung des Schulnetzplans gestärkt.
    232. Das Berufsschulnetz wird erhalten und auf Basis der Evaluierung des Schulnetzplans gestärkt.
    233. Die duale Ausbildung wird besonders im ländlichen Raum durch attraktive Wohn-, Mobilitäts- und digitale Bildungsangebote gefördert.
    234. Die Gründung von Azubi-Werken analog zu den Studierendenwerken wird geprüft.
    235. Lebenslanges Lernen wird angesichts des Wandels durch Digitalisierung, Automatisierung und Dekarbonisierung unterstützt.
    236. Gemeinsam mit Wirtschaft, Schule und Verwaltung sollen Qualität und Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen steigen.
    237. Ausbildungsabbrüche sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Schule und Verwaltung vermieden werden.
    238. Ein Recht auf Bildungszeit im Freistaat soll die Weiterbildungsmöglichkeiten von Arbeitnehmenden stärken.
    239. Die Errichtung der Großforschungszentren in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier wird begrüßt.
    240. Forschung und Innovation werden als Treiber für neue Technologien und Geschäftsfelder zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft gestärkt.
    241. Die Berufsorientierung wird gestärkt.
    242. Die Ausbildungsbedingungen im Handwerk in Sachsen werden verbessert.
    243. Die Förderung der Überbetrieblichen Lehrunterweisung in der dualen Handwerksausbildung wird verstetigt.
    244. Berufliche und akademische Bildung sollen gleichgestellt sein.
    245. Die Meisterausbildung soll wie ein Erststudium kostenlos sein.
    246. Zielgerichtete Bildungsangebote für die nachhaltige Transformation der Baubranche werden etabliert.
    247. Die Ausbildungszentren im Handwerk werden im Bereich des nachhaltigen Bauens unterstützt.
    248. Forschung und Entwicklung werden gestärkt.
    249. Angebote der demokratischen und politischen Bildung werden dezentral und digital auch für junge Menschen attraktiv gestaltet.
    250. Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei Didaktik, Kooperationen sowie räumlichen und technischen Voraussetzungen unterstützt.
    251. Die John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie in Dresden wird verstetigt.
    252. An der TU Dresden wird eine Professur für politische Erwachsenenbildung eingerichtet.
    253. An der Universität Leipzig wird eine Professur für Demokratieforschung eingerichtet.
    254. Die Verwaltungshochschule Meißen wird zum zentralen Aus- und Fortbildungsort der Verwaltungen im Freistaat entwickelt.
    255. Die Verwaltungshochschule Meißen erhält ausreichend Personal.
    256. Die Forschungsfreiheit an der Verwaltungshochschule Meißen wird gestärkt.
    257. Die Verwaltungshochschule Meißen wird langfristig unabhängiger.
    258. Ein zweiter Standort für die Ausbildung von Juristinnen und Juristen wird geschaffen.
    259. Die Ausbildung von Juristinnen und Juristen wird moderner, digitaler und praxisorientierter.
    260. Die Vorreiterrolle Sachsens bei der Digitalisierung der staatlichen Prüfungen wird ausgebaut.
    261. Das Erste Staatsexamen wird digitalisiert.
    262. Digitale Hilfsmittel werden in den Staatsprüfungen eingeführt.
    263. Der Reformbedarf der juristischen Ausbildung wird beobachtet und gegebenenfalls mit Studierenden und Referendarsvertretung durch Maßnahmen beantwortet.
    264. Das Erlernen der Nachbarsprachen an sächsischen Schulen wird besonders gefördert.
    265. Bi- und trinationale Studiengänge an den Hochschulen werden besonders gefördert.
    266. Eine Kompetenzstelle für den Schüleraustausch organisiert lehrplanabgestimmte Austauschprogramme mit Partnerregionen und Nachbarländern, unterstützt Lehrkräfte und wirbt Fördermittel ein.
    267. Es werden europäische Bildungsangebote für alle Generationen geschaffen.
    268. Lehrkräfte werden durch Weiterbildung zur Vermittlung von Europabildung an Schulen qualifiziert.
    269. Die Zahl der Studierenden und Auszubildenden im Erasmus-Programm wird in der kommenden Legislaturperiode verdoppelt.
    270. Erasmus+ wird insbesondere bei Auszubildenden über das Handwerk hinaus bekannt gemacht.
    271. Der Erasmus-Schwerpunkt soziale Teilhabe wird den sozialen Trägern nahegebracht.
    272. Benachteiligte Gruppen wie Erwachsene, die ihren Schulabschluss nachholen, werden in die Erasmus-Bildungsangebote einbezogen.
    273. Bildungsprogramme zur Vermittlung demokratischer Werte werden ausgebaut.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de