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Verkehr und Infrastruktur

Forderungen der Grünen in Sachsen

179 Forderungen im Politikfeld „Verkehr und Infrastruktur“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Sachsen gemeinsam bewegen“). Bei 69 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Verkehr und Infrastruktur“ im Programm der Grünen.

Verkehr und Infrastruktur 179
  1. Für öffentliche Tiefbauprojekte werden geeignete Nachhaltigkeitsstandards entwickelt und umgesetzt.

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  2. Neue Gewerbe- und Industriegebiete werden nur unter dem Vorbehalt einer optimalen Erschließung durch den ÖPNV ausgewiesen.

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  3. Die Wasserstraßenfunktion der Elbe wird zurückgestuft.

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  4. Mehr Transporte und Logistik werden auf die Schiene verlagert.

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  5. Die Infrastruktur für ÖPNV und Radverkehr wird konsequent ausgebaut.

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  6. Maßnahmen zur Reduzierung klima- und gesundheitsschädlicher Auswirkungen des Flugverkehrs werden unterstützt.

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  7. Frachtflugunternehmen leisten einen deutlich höheren Beitrag zur Reduzierung der Auswirkungen des Flugverkehrs.

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  8. Die aktuellen Ausbaupläne für den Frachtflughafen Leipzig/Halle werden abgelehnt.

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  9. Der aktive und passive Schallschutz im Einzugsgebiet des Flughafens Leipzig/Halle wird zur Einhaltung der WHO-Lärmrichtlinien deutlich verbessert.

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  10. Der Flugverkehr wird zwischen 22 und 6 Uhr gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes ausgesetzt.

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  11. Die Weiterentwicklung des Flughafens zu einem Green Airport wird unterstützt.

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  12. Die überregionale Mobilität von Studierenden wird kostengünstig und umweltbewusst gefördert.

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  13. Ein ermäßigtes Deutschlandticket für Kinder, Jugendliche, Menschen ohne existenzsicherndes Einkommen und Ehrenamtliche wird eingeführt.

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  14. Die Emissionen des Verkehrssektors werden reduziert.

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  15. Ein verlässlicher und kundengerechter öffentlicher Personennah- und Fernverkehr wird gewährleistet.

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  16. Individualtransporte werden insbesondere durch den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur reduziert.

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  17. Bahnanschlüsse werden bei allen wirtschafts- und industriepolitischen Vorhaben mitgedacht.

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  18. Der Güterverkehr auf der Schiene wird deutlich gestärkt.

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  19. Gleisanschlüsse werden gefördert.

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  20. Ein umfassendes Güterverkehrskonzept wird erarbeitet.

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  21. Der Umstieg auf vollelektrische Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge wird vorbereitet.

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  22. Eine Ladeinfrastruktur wird insbesondere in ländlichen Regionen aufgebaut.

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  23. Die preisliche Attraktivität der E-Mobilität gegenüber Verbrennern wird weiter gesteigert.

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  24. In großen Städten werden tagsüber fest zugewiesene Stellplätze für den Wirtschaftsverkehr geschaffen.

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  25. Die Stellplätze für den Wirtschaftsverkehr werden mit Ladesäulen ausgestattet.

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  26. Zentrale Verteilstationen für Paketdienstleister werden in allen Regionen aufgebaut, damit die letzte Meile emissionsfrei zurückgelegt werden kann.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  27. Luftfracht wird perspektivisch verringert.

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  28. Die Knotenpunktwegweisung wird zügig abgeschlossen.

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  29. Die Qualität der sächsischen Radwege wird gemeinsam mit den Kommunen weiter verbessert.

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  30. Nachteilige Faktoren für den Radverkehr in den Tourismusregionen werden ausgeräumt.

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  31. Die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV wird erleichtert, vor allem auf touristisch genutzten Strecken.

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  32. Die Barrierefreiheit im ÖPNV wird verbessert, vor allem auf touristisch genutzten Strecken.

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  33. Nachhaltig geplante, gebaute und betriebene Infrastrukturanlagen werden mit Blick auf den gesamten Lebenszyklus gefördert und finanziert.

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  34. Eine gute ÖPNV-Anbindung wird Voraussetzung für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. In den Strukturwandelregionen wird in klimaneutrale Verkehrsinfrastruktur durch Ausbau von ÖPNV und Fernbahnverkehr investiert.

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  36. Ausbau und Aufbau von Güterverkehrterminals werden unterstützt.

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  37. Modellvorhaben für das Umladen von der Straße auf die Schiene werden umgesetzt.

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  38. Mobilität gilt als Grundrecht, das für alle Menschen in Stadt und Land klimaschonend gewährleistet wird.

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  39. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Kindern, älteren und kranken Menschen, hat oberste Priorität.

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  40. Mobilität wird mit der Verkehrswende klimaschonend, sicher, bezahlbar, schnell und barrierefrei gestaltet.

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  41. Für die Verkehrswende braucht es unterschiedliche, regional passgenaue Lösungen in Stadt und Land.

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  42. Der Ausbau eines angebotsorientierten öffentlichen Nahverkehrs in Stadt und Land wird fortgeführt.

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  43. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in Stadt und Land wird fortgeführt.

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  44. Rufbusse sowie Sharingangebote für Auto und Fahrrad werden unterstützt.

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  45. Der Freistaat ruft Fördergelder des Bundes für den Radverkehr deutlich besser ab.

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  46. Alle Straßenaus- und -neubaupläne werden hinsichtlich Klimaschutz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit überprüft.

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  47. Der Schienenverkehr wird im Rahmen einer Investitionsoffensive ausgebaut.

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  48. Der öffentliche Nahverkehr wird im Rahmen einer Investitionsoffensive ausgebaut.

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  49. Radverkehr und benutzungsfreundliche Fußwege werden im Rahmen einer Investitionsoffensive ausgebaut.

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  50. Für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wird neben Bundes- und Landesmitteln auch die Wirtschaft beteiligt.

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  51. Das günstige Angebot des Deutschlandtickets bleibt erhalten und Kostensprünge werden verhindert.

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  52. Menschen mit geringem Einkommen und Auszubildende erhalten einen eigenen Tarif für das Deutschlandticket.

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  53. Allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen wird ein Job-Deutschlandticket angeboten.

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  54. Eine Mobilitätsgarantie ermöglicht in Städten und ländlichen Räumen gute, klimaschonende und sichere Mobilität ohne eigenes Fahrzeug.

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  55. Die Vernetzung zwischen ländlichen Regionen, Groß- und Mittelstädten sowie Gewerbestandorten wird gestärkt.

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  56. Die vorgeschlagenen Mindestbedienstandards werden weiterentwickelt, verbindlich festgeschrieben und vollständig umgesetzt.

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  57. Der Bahnverkehr wird mit mindestens Stundentakt, in Verdichtungsräumen mit Halb- oder Viertelstundentakt ausgebaut, als Basis für den Sachsentakt bis 2027.

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  58. Überregionale Plusbus- und Taktbus-Linien im Stundentakt werden weiter ausgebaut.

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  59. Stadtbus-Angebote im Zehnminuten- bis Halbstundentakt werden weiter ausgebaut.

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  60. Zusätzliche Schnellbusverbindungen erfüllen vergleichbare Standards wie Hauptstrecken des Bahnverkehrs.

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  61. Die Mobilitätsgarantie gilt zwischen 5 und 24 Uhr.

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  62. Zwischen den Großstädten wird langfristig ein Verkehr rund um die Uhr aufgebaut.

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  63. Ein bedarfsgerechtes Nachtliniennetz wird eingerichtet.

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  64. Flächendeckend vertaktete Angebote verknüpfen Bahn- und Busverkehr über den Sachsentakt.

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  65. Flexible Angebote wie ÖPNV- oder Ruf-Taxi, Ruf-Bus und Mobishuttle ergänzen den Linienverkehr.

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  66. Flexible Angebote sind jederzeit verfügbar, kommen spätestens nach einer Stunde und stellen die Erreichbarkeit aller Ortsteile sicher.

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  67. Flexible Bedienungsformen werden als Teil der Daseinsvorsorge in die Landesförderung (ÖPNVFinVO) aufgenommen.

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  68. Radwege und Radschnellwege werden zügig ausgebaut, damit Bahnstationen und Haltepunkte schnell erreichbar sind.

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  69. Leihräder werden auch in kleinen Orten angeboten.

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  70. Angebote zur Multimobilität wie Mobilitätsstationen und weitere flexible Nahverkehrsangebote in der Fläche werden gefördert.

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  71. Die Digitalisierung und Vernetzung der Busangebote wird vorangebracht.

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  72. 80 Prozent der Bevölkerung Sachsens erhalten Zugang zum vertakteten öffentlichen Nahverkehr.

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  73. Der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs an den zurückgelegten Wegen wird bis 2030 verdoppelt.

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  74. Die Ziele der Mobilitätsgarantie und der Mindestbedienstandards werden in einem Mobilitätsgesetz und im Landesnahverkehrsplan verbindlich festgeschrieben.

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  75. Der Landesnahverkehrsplan umfasst alle Arten der Mobilität und macht verbindliche Vorgaben für den öffentlichen Nahverkehr.

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  76. Der öffentliche Nahverkehr wird von einer freiwilligen kommunalen Leistung zu einer kommunalen Pflichtaufgabe.

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  77. Die überregionale Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde wird gestärkt.

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  78. Eine Reform und Zusammenführung der Verkehrsverbünde wird geprüft.

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  79. Die Sächsische Mobilitätsgesellschaft wird gestärkt und übernimmt die Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde und die Entwicklung des Landesnahverkehrsplans.

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  80. Die Sächsische Mobilitätsgesellschaft schafft gemeinsame Standards für Angebote und Tarife.

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  81. Die Sächsische Mobilitätsgesellschaft vereinfacht Vertriebs- und Informationsstrukturen.

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  82. Die Kommunen erhalten ausreichend Mittel für den öffentlichen Nahverkehr und die Mobilitätsgarantie.

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  83. Die Kommunen werden bei der Fachkräftegewinnung für den Nahverkehr unterstützt.

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  84. Die Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet und nicht mehr teilweise im Landeshaushalt zurückgehalten.

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  85. Der Freistaat engagiert sich finanziell stärker bei der Finanzierung des Nahverkehrs.

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  86. Gesetzliche Änderungen ermöglichen den Kommunen neue Finanzierungsinstrumente für den ÖPNV.

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  87. In Schienenverkehr, öffentlichen Nahverkehr, Radverkehr und Fußwege wird mit einer Investitionsoffensive gezielt investiert.

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  88. Gemeinsam mit Landkreisen, Städten und Gemeinden werden die investiven und baulichen Voraussetzungen für Sachsentakt und Mobilitätsgarantie geschaffen.

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  89. Straßenbahn-, Stadtbahn- und S-Bahn-Projekte werden in Stadt und Land ausgebaut und umgesetzt.

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  90. Vorhaben wie das Chemnitzer Modell und die Verknüpfung von Straßenbahn- und Eisenbahnnetz im Raum Zwickau und Vogtland werden vorangetrieben.

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  91. Auf Bahnstrecken in Verdichtungsräumen wird der Stundentakt durch eine dichtere Taktung ergänzt.

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  92. Das Dresdner S-Bahn-Netz wird in Richtung Bautzen, Senftenberg/Hoyerswerda, Königsbrück, Großenhain, Freiberg, Glashütte, Elsterwerda-Biehla und Děčín mit mindestens Halbstundentakt ausgebaut.

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  93. Eine durchgehende S-Bahnverbindung von Freital in den Dresdner Norden ohne Befahrung des Hauptbahnhofs wird vorangebracht.

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  94. Für eine S-Bahn-Verbindung nach Döbeln und Sebnitz ist ein Stundentakt vorgesehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Das Chemnitzer Modell wird nach Limbach-Oberfrohna, Oelsnitz, Annaberg-Buchholz und Olbernhau ausgeweitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Der Ausbau und die Verlängerung bundesländerübergreifender Schienennahverkehrsverbindungen werden geprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Der Einsatz von Batterie- oder Hybridzügen wird vorangebracht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Stillgelegte oder nicht mehr bediente Bahnstrecken mit Potenzial für die Region werden reaktiviert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Strecken Döbeln-Meißen, Beucha-Brandis-Trebsen, Löbau-Ebersbach („Herrnhuter Bahn“), Marienberg-Pockau-Lengefeld und die Muldentalbahn werden reaktiviert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Für weitere sächsische Strecken wird eine Reaktivierung mit vertiefenden Potenzialanalysen geprüft.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken hat Priorität.
    2. Für die Reaktivierung grenzüberschreitender Bahnverbindungen in Nachbarländer, Tschechien und Polen wird ein Basisgutachten in Auftrag gegeben.
    3. Die Landesmittel zur Kofinanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden für Streckenreaktivierungen aufgestockt.
    4. Emissionsarme Busflotten werden weiter gefördert.
    5. Das Landesinvestitionsprogramm für E-Busse der Landkreise, Städte und kommunalen Verkehrsunternehmen wird aufgestockt.
    6. Ländliche Regionen und kleine Städte werden durch einladende und sichere Bahnhöfe und Haltepunkte angebunden.
    7. Bahnhöfe werden zu Mobilitätsstationen mit Busanschluss, überdachten Fahrradabstellanlagen, Park-and-Ride-Plätzen und Ladestationen ausgebaut.
    8. Alle Bahnsteige werden durchgängig barrierefrei erreichbar.
    9. Mit einer Stationsoffensive entstehen neue Haltepunkte an bestehenden Bahnstrecken.
    10. Das Bahnhöfe-Programm des Bundes wird fortgeführt.
    11. Kommunen werden dabei unterstützt, Bahnhöfe wieder zu Begegnungsstätten zu entwickeln.
    12. Alle Haltepunkte werden mit geschützten Wartebereichen ausgestattet.
    13. Die Fernverkehrsanbindung von Südwest- und Ostsachsen, u. a. Dresden–Berlin, Görlitz–Berlin und nach Chemnitz, wird verbessert.
    14. Der Fernverkehr zwischen Südwestsachsen und Bayern über die Sachsen-Franken-Magistrale wird verbessert.
    15. Die Sachsen-Franken-Magistrale wird auf ganzer Länge zügig elektrifiziert.
    16. Überregionale Schienenverbindungen nach Polen und Tschechien wie Dresden–Wrocław, Zittau–Liberec, Seifhennersdorf–Rumburk und Plauen–Cheb werden ausgebaut und elektrifiziert.
    17. Neben der Neubaustrecke Dresden–Prag werden andere grenzüberschreitende Bahnverbindungen nicht vernachlässigt.
    18. Wo Bahnverbindungen nicht umsetzbar sind, werden grenzüberschreitende Stadt- und Regionalbusangebote nach Tschechien und Polen ausgebaut.
    19. Der Güterverkehr wird möglichst weitreichend von der Straße auf die Schiene verlagert.
    20. Für den Freistaat wird mit Nachbarländern, Bundesländern und Bundesregierung eine umfassende Güterverkehrsstrategie entwickelt.
    21. Die Elektrifizierung des Schienennetzes wird vorangebracht.
    22. Netzlücken im Schienennetz werden geschlossen.
    23. Der Bau von Railports als kleinere Terminals für den Schienengüterverkehr wird unterstützt.
    24. Eine Online-Informationsplattform über Fördermöglichkeiten im Schienengüterverkehr wird eingerichtet.
    25. Ein Slot-System steuert den Straßengüterverkehr nach Osteuropa.
    26. Der kombinierte Verkehr zwischen Binnenschifffahrt und Schiene im Transitverkehr nach Tschechien wird verbessert.
    27. Die Logistikexpertise der sächsischen Häfen wird zur Stärkung des Umweltverbundes genutzt.
    28. Mehr niedrigwasserkompatible Schiffe kommen zum Einsatz.
    29. Am Flughafen Leipzig/Halle gilt ein Nachtflugverbot.
    30. Am Flughafen Leipzig/Halle wird eine Lärmkontingentierung eingeführt.
    31. Der aktive Lärmschutz am Flughafen Leipzig/Halle wird verbessert.
    32. Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen Leipzig/Halle werden gefördert.
    33. Ein neues Dialoginstrument mit den Betroffenen soll einen Interessenausgleich zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Klima verhandeln.
    34. Die Start- und Landeentgelte werden mit echter Lenkungswirkung überarbeitet.
    35. Die Lastenradförderung für den Warenverkehr auf der letzten Meile wird verstetigt und ausgebaut.
    36. Leitbild für den Rad- und Fußverkehr ist die „Vision Zero“ ohne Verkehrstote.
    37. Für alle Verkehrsteilnehmenden werden die sichersten Bedingungen im Straßenverkehr geschaffen.
    38. Jährlich werden mindestens zehn Euro pro Kopf in den Rad- und Fußverkehr investiert.
    39. Eine Fahrradoffensive mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit wird gestartet.
    40. Lücken im Radwegenetz an Staats- und Bundesstraßen werden unter Einbeziehung kommunaler Radwege geschlossen.
    41. Bis 2032 werden die Lücken im Radwegenetz zwischen Ober-, Mittel- und Unterzentren und im „SachsenNetz Rad“ geschlossen.
    42. Der Ausbau von Radschnellwegen des Bundes wird durch bessere Planung und Koordinierung auf Landesebene beschleunigt.
    43. Zwischen Oberzentren und umliegenden Mittelzentren werden Radschnellverbindungen eingerichtet.
    44. Im Landeshaushalt erhalten Radwegebau, Ausweisung von Radwegeverbindungen für den Alltagsverkehr sowie Ausbau und Wegweisung von Radstrecken besondere Priorität.
    45. In jeder Niederlassung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr wird eine Person als Radverkehrsbeauftragte eingesetzt.
    46. Die Förderung des kommunalen Radwegebaus wird aufgestockt und ausgeweitet.
    47. Die Förderung des Umweltverbundes wird in einer neuen Mobilitätsförderrichtlinie zusammengefasst und erweitert.
    48. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden gefördert.
    49. Unfallhäufungsstellen werden beseitigt.
    50. Für Verkehrsplanungen werden Verkehrssicherheits-Audits eingesetzt.
    51. Nicht-investive Maßnahmen wie die dauerhafte Förderung des Wegebunds und des Stadtradelns werden gefördert.
    52. Sogenannte Nahverkehrschecks werden weiter gefördert.
    53. Radverkehrskonzeptionen, Fahrradparkhäuser und -abstellanlagen sowie Mobilitäts- und Fahrradverleihstationen werden weiter unterstützt.
    54. Fußwege werden über eine verbesserte Förderung der Städte und Gemeinden benutzungsfreundlich und sicher gestaltet.
    55. Bedienstete der Landesverwaltung und landeseigener Unternehmen können Job-Fahrräder nutzen.
    56. Öffentliche Gebäude des Freistaates werden mit sicheren Radabstellanlagen und Ladeinfrastruktur nachgerüstet.
    57. Ein eigenes sächsisches Bike-and-Ride-Programm wird aufgelegt.
    58. Ein flächendeckendes Netz an Ladesäulen und Schnellladesäulen wird geschaffen.
    59. Sachsenweit sind Lademöglichkeiten innerhalb weniger Minuten erreichbar.
    60. Straßenerhalt hat grundsätzlich Vorrang vor Straßenneubau.
    61. Alle geplanten Straßenneu- und -ausbauvorhaben werden auf Ziele, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen überprüft.
    62. Der Ausbau der Autobahn 4 zwischen Dresden und Görlitz wird abgelehnt.
    63. Statt des A4-Ausbaus werden temporäre Standstreifennutzung und innovative Verkehrssteuerung eingesetzt.
    64. Statt des A4-Ausbaus wird Güterverkehr stärker auf die Schiene verlagert.
    65. Bei allen Straßenneu- und -ausbauten werden straßenbegleitende Radwege geschaffen.
    66. Es werden Anreize für die Antriebswende und die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen, vorzugsweise vollelektrischen Antrieben gesetzt.
    67. Die Ladeinfrastruktur wird flächendeckend auf alle ländlichen Regionen zwischen Vogtland und Oberlausitz ausgeweitet.
    68. Der Freistaat startet eine Ladeinfrastruktur-Offensive.
    69. Parken und Laden von E-Autos werden zusammengeführt.
    70. Parkhäuser und Tiefgaragen werden zum kombinierten Parken und Laden genutzt statt öffentlichen Raum zu Parkplätzen zu machen.
    71. Stellplätze werden schrittweise mit Ladepunkten ausgerüstet.
    72. Carsharing-Angebote in Klein- und Mittelstädten werden gefördert.
    73. Der Straßenverkehr wird für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet.
    74. Eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen stärkt die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden.
    75. An Staats- und Bundesstraßen werden, wo aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich, Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt.
    76. Die Dichte an Verkehrskontrollen wird erhöht.
    77. Innovative Verkehrssteuerungslösungen werden erprobt.
    78. An Staats- und Bundesstraßen werden Schutzstreifen für den Radverkehr markiert.
    79. Eine sachsenweite Mobilitätskampagne für mehr Verkehrssicherheit wird aufgelegt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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