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Linke · Baden-Württemberg plus sozial

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Baden-Württemberg 2016 · Original

Das Programm enthält 65 von 1.034 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 65
  1. Öffentliches Eigentum soll nicht weiter privatisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Unser gemeinsames öffentliche Eigentum darf nicht weiter privatisiert werden. Link zum Original
  2. Die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung sollen verbessert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung müssen verbessert, die Landräte direkt gewählt werden. Link zum Original
  3. Landräte sollen direkt gewählt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung müssen verbessert, die Landräte direkt gewählt werden. Link zum Original
  4. Bürgerinnen und Bürger sollen den Zweck öffentlicher Unternehmen mitbestimmen können.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE streitet dafür, dass Bürgerinnen und Bürger den Zweck öffentlicher Unternehmen mitbestimmen und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen kontrollieren können; sie müssen an Entscheidungen und der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligt sein. Link zum Original
  5. Bürgerinnen und Bürger sollen öffentliche Unternehmen und Einrichtungen kontrollieren können.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE streitet dafür, dass Bürgerinnen und Bürger den Zweck öffentlicher Unternehmen mitbestimmen und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen kontrollieren können; sie müssen an Entscheidungen und der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligt sein. Link zum Original
  6. Öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sollen transparent arbeiten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass öffentliche Unternehmen und Einrichtungen transparent arbeiten und Verträge, die die öffentliche Verwaltung abschließt, offengelegt werden. Link zum Original
  7. Verträge der öffentlichen Verwaltung sollen offengelegt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass öffentliche Unternehmen und Einrichtungen transparent arbeiten und Verträge, die die öffentliche Verwaltung abschließt, offengelegt werden. Link zum Original
  8. Es soll eine leistungsfähige, demokratische, öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur geben.

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    Wortlaut im Programm
    Eine leistungsfähige, demokratische, öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur. Link zum Original
  9. Öffentliche Dienstleistungen sollen für alle erschwinglich, diskriminierungs- und barrierefrei sein.

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    Wortlaut im Programm
    Öffentliche Dienstleistungen müssen für jeden erschwinglich, diskriminierungs- und barrierefrei sein und müssen einem hohen Umweltstandard gerecht werden. Link zum Original
  10. Öffentliche Dienstleistungen sollen einem hohen Umweltstandard entsprechen.

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    Wortlaut im Programm
    Öffentliche Dienstleistungen müssen für jeden erschwinglich, diskriminierungs- und barrierefrei sein und müssen einem hohen Umweltstandard gerecht werden. Link zum Original
  11. Statt einer Schuldenbremse soll es eine Privatisierungsbremse geben.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE setzt auf Privatisierungsbremse statt Schuldenbremse. Link zum Original
  12. Eine Regierungsbeteiligung oder Tolerierung einer Regierung, die öffentliche Daseinsvorsorge privatisiert, wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir werden uns an keiner Regierung beteiligen oder sie tolerieren, die öffentliche Daseinsvorsorge privatisiert. Link zum Original
  13. Die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen soll gestoppt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen ebenso gestoppt wird wie alle Public-Private-Partnership-Projekte. Link zum Original
  14. Alle Public-Private-Partnership-Projekte sollen gestoppt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen ebenso gestoppt wird wie alle Public-Private-Partnership-Projekte. Link zum Original
  15. Öffentliche Einrichtungen sollen in öffentlicher Verantwortung betrieben werden.

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    Wortlaut im Programm
    Es muss wieder Regel werden: Öffentliche Einrichtungen werden in öffentlicher Verantwortung betrieben. Link zum Original
  16. Wasser und andere Güter der Daseinsvorsorge sollen unverkäuflich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass Wasser und andere Güter der Daseinsvorsorge unverkäuflich sind. Link zum Original
  17. Bis zur Unverkäuflichkeit von Gütern der Daseinsvorsorge sollen alle Privatisierungsvorhaben den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass Wasser und andere Güter der Daseinsvorsorge unverkäuflich sind. Bis das durchgesetzt ist, müssen alle Privatisierungsvorhaben den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Link zum Original
  18. Gesundheitsdienste, Wohnungen, Bildung, Jugendhilfe, Kultur, Energie, Wasser, Nah- und Fernverkehr, Internetzugang und Abfallentsorgung sollen in öffentlicher Hand organisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die elementare Daseinsvorsorge wie Gesundheitsdienste, Wohnungen, Bildung, Jugendhilfe, Kultur, Energie, Wasser, Öffentlichen Personennahverkehr, Fernverkehr, Zugang zum Internet und Abfallentsorgung in öffentlicher Hand organisieren. Link zum Original
  19. Öffentlicher Dienst und öffentliche Unternehmen sollen sich am gesellschaftlichen Bedarf orientieren.

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    Wortlaut im Programm
    Der öffentliche Dienst und die öffentlichen Unternehmen müssen sich am gesellschaftlichen Bedarf orientieren. Unter anderem heißt das: Es wird kein Personal mehr abgebaut. Link zum Original
  20. Im öffentlichen Dienst soll kein Personal mehr abgebaut werden.

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    Wortlaut im Programm
    Der öffentliche Dienst und die öffentlichen Unternehmen müssen sich am gesellschaftlichen Bedarf orientieren. Unter anderem heißt das: Es wird kein Personal mehr abgebaut. Link zum Original
  21. Verwaltungen sollen dort umgebaut werden, wo sich der Bedarf geändert hat.

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    Wortlaut im Programm
    Verwaltungen werden entsprechend dort umgebaut, wo der Bedarf sich geändert hat. Link zum Original
  22. Der Staat soll demokratisiert werden, mit mehr Partizipation und Transparenz.

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    Wortlaut im Programm
    Der Ausbau des öffentlichen Eigentums, der Infrastruktur und Daseinsvorsorge muss von Anstrengungen begleitet sein, den Staat zu demokratisieren. Es muss mehr Partizipation und Transparenz geben. Link zum Original
  23. Menschen sollen über partizipative Haushalte und Planungsprozesse unmittelbar mitwirken und mitentscheiden können, vor allem in der Kommune.

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    Wortlaut im Programm
    Auf allen politischen Ebenen, vor allem in der Kommune, sollten Menschen auch in Fragen der Finanzen, des Wirtschaftens, der Entwicklung des kulturellen Lebens und der Bildung sowie der Gestaltung der Verwaltung unmittelbar mitwirken und mitentscheiden können: durch partizipative Haushalte und Planungsprozesse bis hin zu regionalen Räten für eine sozial-ökologische Strukturpolitik, die Industrie und Dienstleistungen gleichermaßen umfasst. Link zum Original
  24. Bürgerinnen und Bürger sollen in Kommune, Land und Bund einbezogen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bürgerinnen und Bürger müssen einbezogen werden – das gilt in der Kommune, im Land und im Bund. Link zum Original
  25. Alle, die ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben, erhalten das Wahlrecht.

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    Wortlaut im Programm
    Das Wahlrecht für alle, die ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben. Link zum Original
  26. Im Landtagswahlrecht wird eine Zweitstimme für die Landesliste der Parteien eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Im Landtagswahlrecht muss eine zweite Stimme für die Landesliste der Parteien und eine Verpflichtung zu einem „Reißverschlussverfahren“, also einer jeweils quotierten Landesliste, eingeführt werden. Link zum Original
  27. Landeslisten werden verpflichtend im Reißverschlussverfahren quotiert.

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    Wortlaut im Programm
    Im Landtagswahlrecht muss eine zweite Stimme für die Landesliste der Parteien und eine Verpflichtung zu einem „Reißverschlussverfahren“, also einer jeweils quotierten Landesliste, eingeführt werden. Link zum Original
  28. Die Auflösung der Landesversorgungsverwaltung aus der Verwaltungsreform 2005 wird rückgängig gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Auflösung der Landesversorgungsverwaltung im Zug der Verwaltungsreform 2005 hat für behinderte Menschen nur Nachteile gebracht. Ob jemand als schwerbehindert anerkannt wird, ist seit 2005 nicht nur von der Schwere der Behinderung, sondern auch vom Wohnort abhängig. DIE LINKE setzt sich dafür ein, diesen Teil der „Verwaltungsreform“ rückgängig zu machen. Link zum Original
  29. Die einschränkende Frist für Bürgerbegehren entfällt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Bürgerbegehren muss – wie bereits heute in Bayern oder Schleswig-Holstein – die einschränkende Fristsetzung wegfallen. Link zum Original
  30. Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschlüsse sind jederzeit möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit ein Bürgerbegehren zur Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses einreichen können. Link zum Original
  31. Bürgerbegehren sind ohne landesgesetzliche Einschränkungen auch zu Tarifen, Abgaben und Fragen der Bauleitplanung zulässig.

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    Wortlaut im Programm
    Auch zu Tarifen und Abgaben sowie über Fragen der Bauleitplanung müssen Bürgerinnen und Bürger, ohne einschränkende landesgesetzliche Regelungen, Bürgerbegehren einreichen können (wie heute zum Beispiel schon in Bayern). Link zum Original
  32. Die Pflicht zu einem formal korrekten Kostendeckungsvorschlag bei Bürgerbegehren entfällt.

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    Wortlaut im Programm
    Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen muss die schwierige Hürde eines formal korrekten Kostendeckungsvorschlags für ein Bürgerbegehren für die Bürgerinnen und Bürger wegfallen. Stattdessen hat die Stadtverwaltung selbst eine Kostenschätzung zu erarbeiten. Link zum Original
  33. Die Stadtverwaltung erarbeitet für Bürgerbegehren selbst eine Kostenschätzung.

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    Wortlaut im Programm
    Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen muss die schwierige Hürde eines formal korrekten Kostendeckungsvorschlags für ein Bürgerbegehren für die Bürgerinnen und Bürger wegfallen. Stattdessen hat die Stadtverwaltung selbst eine Kostenschätzung zu erarbeiten. Link zum Original
  34. Bei Bürgerentscheiden entscheidet allein die Mehrheit der Abstimmenden; zusätzliche Abstimmungsquoren entfallen.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Bürgerentscheiden muss allein das Prinzip „Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet“ gelten, wie es bei Wahlen schon lange selbstverständlich ist. Zusätzliche Abstimmungsquoren entfallen. Link zum Original
  35. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden auch auf Landkreisebene ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen endlich auch in Baden-Württemberg auf der Ebene von Landkreisen möglich werden, wie es bereits in allen anderen Bundesländern (außer Hessen) der Fall ist. Link zum Original
  36. Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren auf Landesebene wird auf 5 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Volksbegehren auf Landesebene soll das Unterschriftenquorum auf 5 % gesenkt werden, wie es Grüne und SPD in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, aber nicht eingehalten haben. Link zum Original
  37. Volksabstimmungen werden gesetzlich grundsätzlich mit Wahlterminen zusammengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Wenn die CDU weiterhin blockiert, sollte zumindest mit einfacher Mehrheit gesetzlich geregelt werden, dass Volksabstimmungen grundsätzlich mit Wahlterminen zusammengelegt werden. Link zum Original
  38. Das Wahlrecht in Baden-Württemberg wird umfassend reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Im Unterschied zu anderen Bundesländern ist das Wahlrecht in Baden-Württemberg nach wie vor so gestaltet, dass die CDU bevorzugt und andere Parteien benachteiligt werden. Daher fordert DIE LINKE eine umfassende Wahlrechtsreform. Link zum Original
  39. Landräte werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    In den Landkreisen sollen die Landräte direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Link zum Original
  40. Bezirksbeiräte in den Städten werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    In den Städten sollen die Bezirksbeiräte direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, wie dies in anderen Bundesländern schon längst üblich ist. Link zum Original
  41. Die Amtszeit von Bürgermeistern wird von acht auf sechs Jahre verkürzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Amtszeit von Bürgermeistern soll von acht auf sechs Jahre reduziert werden, damit sie den Willen der Wählerinnen und Wähler nicht so schnell vergessen. Sie sollen jederzeit abwählbar sein. Außerdem sollen sie keine weiteren Mandate bekleiden dürfen, beispielsweise in Kreistagen. Link zum Original
  42. Bürgermeister sind jederzeit abwählbar.

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    Wortlaut im Programm
    Die Amtszeit von Bürgermeistern soll von acht auf sechs Jahre reduziert werden, damit sie den Willen der Wählerinnen und Wähler nicht so schnell vergessen. Sie sollen jederzeit abwählbar sein. Außerdem sollen sie keine weiteren Mandate bekleiden dürfen, beispielsweise in Kreistagen. Link zum Original
  43. Bürgermeister dürfen keine weiteren Mandate, etwa in Kreistagen, bekleiden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Amtszeit von Bürgermeistern soll von acht auf sechs Jahre reduziert werden, damit sie den Willen der Wählerinnen und Wähler nicht so schnell vergessen. Sie sollen jederzeit abwählbar sein. Außerdem sollen sie keine weiteren Mandate bekleiden dürfen, beispielsweise in Kreistagen. Link zum Original
  44. Das Kreistagswahlrecht wird so geändert, dass keine unausgeglichenen Überhangmandate entstehen und die Sitzverteilung exakt den Stimmenanteilen entspricht.

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    Wortlaut im Programm
    Das Wahlrecht bei Kreistagswahlen wollen wir so verändern, dass keine unausgeglichenen Überhangmandate mehr auftreten und die Zahl der Sitze für die Parteien exakt ihrem Anteil an Wählerstimmen entspricht. Link zum Original
  45. Bei Landtagswahlen wird eine Zweitstimme wie bei Bundestagswahlen eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Zweitstimme wie bei Bundestagswahlen einführen. Link zum Original
  46. Das Landtagswahlrecht wird so gestaltet, dass Frauen größere Chancen auf ein Mandat haben.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen ein Wahlrecht, das Frauen größere Chancen eröffnet. Link zum Original
  47. Die Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Fünf-Prozent Klausel bei Landtagswahlen muss fallen, weil sie Minderheiten komplett aus dem Parlament heraushält. Link zum Original
  48. Alle Menschen erhalten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit das Wahlrecht an ihrem Wohnort.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert, das allgemeine Wahlrecht konsequent durchzusetzen. Das bedeutet, dass alle unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ab dem 16. Lebensjahr dazu berechtigt sein sollen, dort zu wählen, wo sie leben. Link zum Original
  49. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert, das allgemeine Wahlrecht konsequent durchzusetzen. Das bedeutet, dass alle unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ab dem 16. Lebensjahr dazu berechtigt sein sollen, dort zu wählen, wo sie leben. Link zum Original
  50. Politische Vorgänge werden offen und transparent gestaltet, damit Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig Einwände erheben können.

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    Wortlaut im Programm
    Offenheit und Transparenz, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern rechtzeitig Einwände und Einspruch erheben können. Link zum Original
  51. Jede Gemeinde und jeder Landkreis führt mindestens einmal jährlich eine öffentliche Einwohnerversammlung durch.

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    Wortlaut im Programm
    Jede Gemeinde und jeder Landkreis muss mindestens einmal jährlich eine öffentliche Einwohnerversammlung durchführen, um die Bürgerschaft über aktuelle Vorgänge zu informieren und ihr Gelegenheit zur Diskussion zu geben. Link zum Original
  52. Gemeinderäte, Kreistage und ihre Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich, mit Ausnahmen nur bei zwingender gesetzlicher Vorgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Gemeinderäte, Kreistage und alle ihre Ausschüsse sollen grundsätzlich öffentlich tagen. Ausnahmen darf es nur noch geben, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, zum Beispiel wenn ein Persönlichkeitsrecht zu schützen ist. Link zum Original
  53. Öffentliche Gemeinderats- und Kreistagssitzungen werden per Livestream im Internet übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    Öffentliche Gemeinderats- u. Kreistagsitzungen sollen mittels Livestream-Verfahrens gefilmt und von den Bürgerinnen und Bürgern im Internet live mit verfolgt werden können Link zum Original
  54. Ein Lobbyregister wird eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen ein Lobbyregister einführen und Parteispenden auf Spenden von Privatpersonen begrenzen. Link zum Original
  55. Parteispenden werden auf Spenden von Privatpersonen begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen ein Lobbyregister einführen und Parteispenden auf Spenden von Privatpersonen begrenzen. Link zum Original
  56. Ein umfassendes, bürgerfreundliches Informations- und Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs und Rheinland-Pfalz' wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern ein umfassendes und bürgerfreundliches Informations- und Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Link zum Original
  57. Informationsfreiheitsanfragen dürfen nur abgelehnt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist.

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    Wortlaut im Programm
    Das Informationsfreiheitsgesetz muss gewährleisten, dass Anfragen nur abgelehnt werden dürfen, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Link zum Original
  58. Der Verfassungsschutz wird nicht grundsätzlich vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Verfassungsschutz darf gerade nach dem NSU Skandal nicht grundsätzlich ausgenommen werden. Link zum Original
  59. Verträge und Geschäftsgeheimnisse werden bei hohem öffentlichem Interesse nach einer Abwägungsklausel veröffentlicht.

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    Wortlaut im Programm
    Für Verträge und Geschäftsgeheimnisse muss es eine Abwägungsklausel geben, so dass diese bei hohem öffentlichem Interesse veröffentlicht werden müssen. Link zum Original
  60. Die Verwaltungsgebühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden gedeckelt.

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    Wortlaut im Programm
    Es muss eine Obergrenze für die erhobenen Verwaltungsgebühren für alle Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben. Link zum Original
  61. Die Wahrung der Informationsfreiheit wird beim Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Wahrung der Informationsfreiheit als Recht der in Baden-Württemberg lebenden Menschen, sowie als Pflicht der Regierung wird bei den Datenschutzbeauftragten angesiedelt. Diese Behörde soll in völliger Unabhängigkeit von Regierungsvorgaben diese Aufgabe übernehmen. Link zum Original
  62. Der Datenschutzbeauftragte nimmt die Aufgabe der Informationsfreiheit völlig unabhängig von Regierungsvorgaben wahr.

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    Wortlaut im Programm
    Die Wahrung der Informationsfreiheit als Recht der in Baden-Württemberg lebenden Menschen, sowie als Pflicht der Regierung wird bei den Datenschutzbeauftragten angesiedelt. Diese Behörde soll in völliger Unabhängigkeit von Regierungsvorgaben diese Aufgabe übernehmen. Link zum Original
  63. In den Parlamenten gibt es keinerlei Zusammenarbeit mit Rassisten.

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    Wortlaut im Programm
    In den Parlamenten darf es keinerlei Zusammenarbeit mit Rassisten geben. Link zum Original
  64. Defizite beim Informationszugang sollen abgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Damit alle Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen gestaltend teilnehmen können, müssen die Defizite beim Informationszugang endlich abgebaut werden. Link zum Original
  65. Es soll ein echtes Informationsfreiheitsgesetz des Landes geben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen im nächsten Landtag ein echtes Informationsfreiheitsgesetz fordern. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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