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Grüne SN · Sachsens Chancen nutzen

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Sachsen 2014 · beschlossen 18.01.2014 · Original

Das Programm enthält 72 von 1.368 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 72
  1. Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sollen mitentscheiden können, statt vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen mitentscheiden lassen, statt sie vor vollendete Tatsachen zu stellen. Link zum Original
  2. Es werden verbindliche Informations- und Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Mit verbindlichen Informations- und Beteiligungsrechten ermöglichen wir aktive Einmischung. Link zum Original
  3. Die Hürden für direkte Demokratie sollen gesenkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Hürden für mehr direkte Demokratie müssen gesenkt werden. Link zum Original
  4. EU-Förderprogramme sollen in Sachsen nicht durch unnötige Zusatzauflagen des Landes verkompliziert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass die EU-Förderprogramme bei ihrer Umsetzung in Sachsen nicht durch unnötige Zusatzauflagen des Landes verkompliziert werden. Link zum Original
  5. Für Photovoltaikanlagen soll es schnelle, unbürokratische Genehmigungsverfahren geben.

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    Wortlaut im Programm
    Voraussetzung dafür sind schnelle, unbürokratische Genehmigungsverfahren und Solarkataster, die geeignete Flächen ausweisen. Link zum Original
  6. In Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparks sind vor dem Verlegen von Erdkabeln oder Freileitungen Alternativen- und Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen.

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    Wortlaut im Programm
    In Natura-2000-Gebieten, in Naturschutzgebieten sowie in Nationalparks sollen vor dem Verlegen von Erdkabeln oder Freileitungen Alternativen- und Verträglichkeitsprüfungen erfolgen. Link zum Original
  7. Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden werden im Planungsrecht und bei Genehmigungsverfahren für Energieanlagen bereits in der Phase der Bedarfsfeststellung beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb wollen wir die Bürgerinnen und Bürger genauso wie die Gemeinden im Planungsrecht und bei Genehmigungsverfahren bereits in der Phase der Bedarfsfeststellung rechtzeitig beteiligen. Link zum Original
  8. Bei Energieanlagen sind Standortalternativen immer zu prüfen.

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    Wortlaut im Programm
    Standortalternativen sind immer zu prüfen und die berechtigten Belange von AnwohnerInnen zu berücksichtigen. Link zum Original
  9. Die berechtigten Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern sind zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Programm
    Standortalternativen sind immer zu prüfen und die berechtigten Belange von AnwohnerInnen zu berücksichtigen. Link zum Original
  10. Das Bergrecht wird novelliert, um umfassende demokratische Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten zum Schutz von Anwohnern und Umwelt zu schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Bergrecht novellieren, um umfassende demokratische Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten herzustellen, damit Anwohnerinnen und Anwohner und die Umwelt besser geschützt werden. Link zum Original
  11. Das Recht auf politische Mitgestaltung, insbesondere beim Informationszugang, erhält in Sachsen Verfassungsrang.

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    Wortlaut im Programm
    Das Recht auf politische Mitgestaltung, gerade bei der Informationsverwaltung und beim Informationszugang, muss in Sachsen Verfassungsrang haben. Link zum Original
  12. Land und Kommunen sollen Betroffene rechtzeitig zu echter Mitwirkung an Entscheidungsprozessen über öffentliche Vorhaben einladen, etwa mit Bürgerkonferenzen.

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    Wortlaut im Programm
    Land und Kommunen sollen die Identifikation der BürgerInnen mit öffentlichen Vorhaben verbessern, indem sie die Betroffenen rechtzeitig zu echter Mitwirkung in Entscheidungsprozesse einladen, beispielsweise mit BürgerInnenkonferenzen. Link zum Original
  13. Wahlen und Bürgerentscheide sollen barrierefrei zugänglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehört das Erstellen und Bereithalten von Informationsmaterialien und Behördenunterlagen in Brailleschrift und Leichter Sprache genauso wie die barrierefreie Teilhabe bei Wahlen und Bürgerentscheiden. Gerade in den Kommunen sind hierfür – mit der geeigneten Förderung durch den Freistaat – entsprechende organisatorische und bauliche Veränderungen vorzunehmen. Link zum Original
  14. Unmittelbare Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Bürger werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Deswegen setzen wir uns für die Stärkung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie für den Ausbau der unmittelbaren Beteiligungs- und Entscheidungsrechte ein. Link zum Original
  15. Direktdemokratische Verfahren werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb stehen wir nicht nur für den Ausbau direktdemokratischer Verfahren, sondern auch für die Stärkung der Parlamente auf Landes- und kommunaler Ebene. Link zum Original
  16. Die Parlamente auf Landes- und kommunaler Ebene werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb stehen wir nicht nur für den Ausbau direktdemokratischer Verfahren, sondern auch für die Stärkung der Parlamente auf Landes- und kommunaler Ebene. Link zum Original
  17. Die Informationsfreiheit wird in der Landesverfassung verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich daher dafür ein, dass die Informationsfreiheit in der Sächsischen Landesverfassung verankert wird. Link zum Original
  18. Ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz gibt Bürgern umfassenden Zugang zu Informationen der Verwaltung.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, umfassend Informationen aus der Verwaltung zu erhalten und zu verwenden. Link zum Original
  19. Bestehende Informationsansprüche wie die aus dem Umweltinformationsgesetz werden ausgebaut und verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Damit sollen die bisherigen Informationsansprüche, wie sie zum Beispiel aus dem Umweltinformationsgesetz resultieren, ausgebaut und verbessert werden. Link zum Original
  20. Akteneinsicht ist immer möglich, soweit die Akten nicht dem Geheimschutz oder dem Datenschutz unterliegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Möglichkeit der Einsicht in Akten soll immer gegeben sein, wenn diese nicht ausdrücklich dem Geheimschutz oder dem Schutz persönlicher Daten unterliegen. Link zum Original
  21. Die Verweigerung einer Information ist gerichtlich überprüfbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Verweigerung einer Informationserteilung soll gerichtlich überprüfbar sein. Link zum Original
  22. Staatliche Institutionen machen Informationen aktiv öffentlich zugänglich, etwa über Internetportale.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem wollen wir, dass Informationen aktiv durch staatliche Institutionen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, beispielsweise über geeignete Internetportale. Link zum Original
  23. Die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb brauchen wir auf kommunaler Ebene eine Stärkung der BürgerInnenbeteiligung und das Recht, Beteiligungs- und Informationsverfahren verbindlich einzufordern. Link zum Original
  24. Bürger erhalten das Recht, auf kommunaler Ebene Beteiligungs- und Informationsverfahren verbindlich einzufordern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb brauchen wir auf kommunaler Ebene eine Stärkung der BürgerInnenbeteiligung und das Recht, Beteiligungs- und Informationsverfahren verbindlich einzufordern. Link zum Original
  25. Kommunale Bürgerbeteiligungssatzungen werden eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Die zentrale Voraussetzung dafür ist die Einführung von kommunalen BürgerInnenbeteiligungssatzungen. Link zum Original
  26. Die Einleitung eines Informations- und Beteiligungsverfahrens hat aufschiebende Wirkung für die endgültige Entscheidung über das Vorhaben.

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    Wortlaut im Programm
    Allerdings kann BürgerInnenbeteiligung nur funktionieren, wenn die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses ernstgenommen werden, etwa indem die Einleitung eines Informations- und Beteiligungsverfahrens zu einem Projekt oder Verfahren aufschiebende Wirkung bei der endgültigen Entscheidung darüber hat. Link zum Original
  27. Kommunen entwickeln Online-Beteiligungsplattformen, auf denen Vorhaben dargestellt und Ergebnisse von Anhörungen und Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Programm
    Kommunen sollen die Möglichkeiten des Internets nutzen und Plattformen zur Online-Beteiligung entwickeln, auf denen geplante Vorhaben umfassend und transparent dargestellt werden und die Ergebnisse von Anhörungen und Einwendungen sowie der Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden. Link zum Original
  28. Bürgerbeteiligungsverfahren werden bei Rahmenplanungen und Bedarfsfeststellungen verpflichtend.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern, dass BürgerInnenbeteiligungsverfahren bei Rahmenplanungen und Bedarfsfeststellungen zur Pflicht werden. Link zum Original
  29. Verwaltungen veröffentlichen Planungen und Planungsideen frühzeitig analog und digital.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Programm
    Verwaltungen sollen Planungen und Planungs - ideen möglichst frühzeitig sowohl analog als auch digital veröffentlichen. Link zum Original
  30. Alle übergeordneten Planungsverfahren können Gegenstand von Bürgerbegehren oder Volksentscheiden sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Vielmehr müssen alle übergeordneten Planungsverfahren auch Gegenstand von BürgerInnenbegehren oder Volksentscheiden sein können. Link zum Original
  31. Volksentscheide gelten als unverzichtbares Element der Demokratie.

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    Wortlaut im Programm
    Volksentscheide sind für uns ein unverzichtbares Element gelebter Demokratie. Link zum Original
  32. Das Unterschriftenquorum für ein Volksbegehren auf Landesebene wird auf fünf Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich für die Absenkung der zur Durchführung eines Volksbegehrens auf Landesebene notwendigen Unterschriftenzahl auf fünf Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ein. Link zum Original
  33. Die Quoren für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden deutlich gesenkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch in den Kommunen wollen wir eine deutliche Absenkung der Quoren für BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheide. Link zum Original
  34. Ein Bürgerbegehren führt bereits bei Unterschriften von fünf Prozent zu einem Bürgerentscheid.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass ein BürgerInnenbegehren bereits bei der Unterschrift von fünf Prozent einen BürgerInnenentscheid nach sich zieht. Link zum Original
  35. Das Zustimmungsquorum für Volks- und Bürgerentscheide wird auf das verfassungsrechtlich zulässige Mindestmaß gesenkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Das notwendige Quorum an gültigen Ja-Stimmen, dessen es bedarf, um einen Volks- oder BürgerInnenentscheid erfolgreich enden zu lassen, wollen wir auf ein verfassungsrechtlich zulässiges Mindestmaß reduzieren. Link zum Original
  36. Die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse von Gemeinderäten oder Kreistagen wird auf drei Monate nach Bekanntmachung verlängert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Fristen für BürgerInnenbegehren, die sich gegen Entscheidungen von Gemeinderäten oder Kreistagen richten, auf drei Monate nach der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses ausweiten. Link zum Original
  37. Bürgerbegehren entfalten aufschiebende Wirkung gegenüber dem Vollzug eines Ratsbeschlusses.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    BürgerInnenbegehren müssen darüber hinaus aufschiebende Wirkung gegenüber dem Vollzug eines Ratsbeschlusses entfalten können, damit das Ergebnis eines BürgerInnenentscheids auch Wirkung zeigt. Link zum Original
  38. Für Volks- und Bürgerentscheide werden Abstimmungsbücher mit Pro- und Contra-Argumenten eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Voraussetzung für die Akzeptanz und den Erfolg direktdemokratischer Entscheidungen ist eine neutrale Verwaltung. Sie kann durch die bewährten Abstimmungsbücher für Volks- und BürgerInnenentscheide, in denen Pro- und Contra-Argumente zum Entscheid dargestellt werden, sowie die Option, von der Verwaltung normierte Unterschriftenlisten zu erhalten, direkte Demokratie ermöglichen. Link zum Original
  39. Initiatoren direktdemokratischer Verfahren können von der Verwaltung normierte Unterschriftenlisten erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Voraussetzung für die Akzeptanz und den Erfolg direktdemokratischer Entscheidungen ist eine neutrale Verwaltung. Sie kann durch die bewährten Abstimmungsbücher für Volks- und BürgerInnenentscheide, in denen Pro- und Contra-Argumente zum Entscheid dargestellt werden, sowie die Option, von der Verwaltung normierte Unterschriftenlisten zu erhalten, direkte Demokratie ermöglichen. Link zum Original
  40. Petitionen mit mindestens 2.500 Unterstützungsunterschriften erhalten einen Anspruch auf öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus wollen wir das Recht der Petentinnen und Petenten auf Anhörung im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags stärken, indem ein Anspruch auf eine öffentliche Anhörung der Petition besteht, wenn diese mindestens 2.500 Unterstützungsunterschriften erhalten hat. Link zum Original
  41. Bürgerhaushalte werden auch auf Landesebene eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns daher für die Einführung von BürgerInnenhaushalten auch auf Landesebene ein. Link zum Original
  42. Eine Verkleinerung des Landtags wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Den fortwährenden Debatten über eine verfassungsmäßige Verkleinerung des Landtags erteilen wir daher eine Absage. Link zum Original
  43. Ein modernes Wahlrecht beseitigt die Anfälligkeit für Überhangmandate und stabilisiert den Landtag bei 120 Abgeordneten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Durch ein modernes Wahlrecht wollen wir jedoch die Anfälligkeit der bestehenden gesetzlichen Regelungen für Überhangmandate beseitigen und den Landtag bei seiner festgelegten Größe von 120 Abgeordneten stabilisieren. Link zum Original
  44. Ein Parlamentsinformationsgesetz verpflichtet die Staatsregierung, den Landtag frühzeitig über Verordnungen, Verwaltungsabkommen und Staatsverträge zu informieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich für ein Parlamentsinformationsgesetz ein, in dem klar geregelt ist, dass der Landtag frühzeitig über Vorhaben der Staatsregierung wie Verordnungen, Verwaltungsabkommen und Staatsverträge zu informieren ist. Link zum Original
  45. Der Landtag erhält einen eigenständigen Europaausschuss.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden uns wie bereits in der Vergangenheit zu Beginn der nächsten Wahlperiode für die Einrichtung eines eigenständigen Europaausschusses des Sächsischen Landtages einsetzen. Link zum Original
  46. Die Ausschüsse des Landtags tagen außer in begründeten Ausnahmefällen öffentlich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Programm
    Um die Transparenz der parlamentarischen Arbeit zu erhöhen, setzen wir uns dafür ein, dass Ausschüsse, außer in begründeten Ausnahmefällen, öffentlich tagen. Link zum Original
  47. Bei Landtagswahlen können Wähler ihre Stimme einzelnen Bewerbern auf der Landesliste geben und so deren Reihenfolge beeinflussen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Wählerinnen und Wählern ähnlich wie bei Kommunalwahlen die Möglichkeit geben, ihre Stimme einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern auf der Landesliste zu geben und so die Reihenfolge der Gewählten zu beeinflussen. Link zum Original
  48. Eine verfassungskonforme Quotierung der Wahllisten für Landtag und Kommunalparlamente wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Um dem Ziel paritätisch besetzter Parlamente näher zu kommen, streben wir eine verfassungskonforme Umsetzung einer Quotierung von Wahllisten für Landtag und Kommunalparlamente an. Link zum Original
  49. Das Verhältnis von Direktmandaten zu Listenmandaten wird zugunsten der Listenmandate verändert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Programm
    Dafür schlagen wir vor, das Verhältnis von Direktmandaten zugunsten von Listenmandaten zu verändern. Link zum Original
  50. Wählervereinigungen können mit ausreichend Unterstützungsunterschriften zu Landtagswahlen antreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch Wählervereinigungen sollen zu Landtagswahlen antreten können, wenn sie die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften vorweisen können. Link zum Original
  51. Die Landtagssitze werden nach einem Verfahren vergeben, das größere Parteien nicht begünstigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Vergabe der Landtagssitze nach der Wahl soll nach einem Modell berechnet werden, das das Ergebnis nicht zugunsten der größeren Parteien verzerrt. Link zum Original
  52. Das Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Mitbestimmungsrechte von Jugendlichen in Sachsen ausbauen und setzen uns für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen ein. Link zum Original
  53. Es wird geprüft, ob sich unter 16-Jährige selbstständig in Wählerverzeichnisse eintragen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 133 ·

    Wortlaut im Programm
    Zudem wollen wir die rechtliche Möglichkeit prüfen, die es unter 16-Jährigen erlaubt, sich selbstständig in Wählerverzeichnisse einzutragen. Link zum Original
  54. Gesetzentwürfe werden für die Anwender verständlicher formuliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Verständlichkeit von Gesetzentwürfen für die Anwenderinnen und Anwender verbessert wird. Link zum Original
  55. Die sächsische Verwaltung wird einer fundierten Analyse ihrer Aufgaben und notwendigen Ausstattung nach fachlichen Kriterien und mit Blick auf die Überalterung des öffentlichen Dienstes unterzogen, statt blinden Stellenabbau zu verfolgen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Sachsens Verwaltung muss einer fundierten Analyse bezüglich ihrer Aufgaben und der dafür notwendigen Ausstattung unterzogen werden, die nicht allein blinden Stellenabbau zum Ziel hat, sondern sich an fachlichen Kriterien orientiert und vor allem die zunehmende Überalterung des öffentlichen Dienstes im Blick hat. Link zum Original
  56. Staatsmodernisierung zielt auf den Aufbau einer transparenten und bürgernahen Verwaltung, die sich als Dienstleisterin der Bürgerinnen und Bürger versteht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine wirkliche Staatsmodernisierung muss nach Auffassung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Ziel haben, eine transparente und bürgerInnennahe Verwaltung aufzubauen, die sich als Dienstleisterin der Bürgerinnen und Bürger versteht. Link zum Original
  57. Die Verwaltung bleibt für alle Bürgerinnen und Bürger ansprechbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Wichtig ist für uns, dass die Verwaltung weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger ansprechbar ist. Link zum Original
  58. Der Abbau von Verwaltungsstrukturen im ländlichen Raum wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir lehnen den Abbau von Verwaltungsstrukturen im ländlichen Raum. Link zum Original
  59. Mobile Verwaltungsdienste und Online-Verwaltung sind keine Alternative zu gut erreichbaren Behörden vor Ort.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Ideen wie der „Bürgerkoffer“, der mobile Dienstleistungen ermöglicht, oder die Abwicklung von Verwaltungsgeschäften über das Internet sind begrüßenswerte Ansätze, aber keine Alternative zu gut erreichbaren Behörden vor Ort. Link zum Original
  60. Die Angebote von Verwaltungsdienstleistungen vor Ort werden gesetzlich festgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb muss es eine gesetzliche Festschreibung der Angebote von Verwaltungsdienstleistungen vor Ort geben. Link zum Original
  61. Die Folgen der Verwaltungsreform von 2008 werden aufgearbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Es bedarf einer Aufarbeitung der Folgen der Verwaltungsreform aus dem Jahr 2008. Link zum Original
  62. Die Abschaffung der Landesumweltbehörde wird evaluiert und wo nötig korrigiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch die Abschaffung der Landesumweltbehörde hat sich als Schritt in die falsche Richtung erwiesen. Diese Maßnahmen müssen evaluiert und wo nötig korrigiert werden. Link zum Original
  63. Die Attraktivität der sächsischen Verwaltung wird durch bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten und stärkere Motivation der Beschäftigten erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Attraktivität der sächsischen Verwaltung durch bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten und eine stärkere Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen und die Rechte der Personalvertretungen in Sachsen stärken. Link zum Original
  64. Die Rechte der Personalvertretungen in Sachsen werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Attraktivität der sächsischen Verwaltung durch bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten und eine stärkere Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen und die Rechte der Personalvertretungen in Sachsen stärken. Link zum Original
  65. Spezielle Förderprogramme bringen mehr Frauen in Spitzenfunktionen der Verwaltung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen zudem durch spezielle Förderprogramme mehr Frauen in Spitzenfunktionen der Verwaltung bringen und den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung ausbauen. Link zum Original
  66. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen zudem durch spezielle Förderprogramme mehr Frauen in Spitzenfunktionen der Verwaltung bringen und den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung ausbauen. Link zum Original
  67. Der öffentliche Dienst ist Vorreiter als moderner Arbeitgeber.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Programm
    Der öffentliche Dienst muss Vorreiter als moderner Arbeitgeber sein. Link zum Original
  68. Bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes stehen bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Vordergrund.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Vordergrund der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes sollen bessere Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen stehen. Link zum Original
  69. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten einen Anspruch auf Freistellung für Fortbildungen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Pflicht zur Fortbildung der MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes muss zukünftig ein Anspruch auf Freistellung für die Fortbildung gegenüberstehen. Link zum Original
  70. Für die Verwaltung wird ein Personalkonzept mit verbindlichen Neueinstellungskorridoren erstellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen deshalb ein Personalkonzept mit verbindlichen Neueinstellungskorridoren als zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung und die Förderung in allen ihren Bereichen. Link zum Original
  71. Der Freistaat Sachsen entwickelt seine E-Government-Strategie konsequent weiter und eröffnet umfassende Möglichkeiten zur Information, Beteiligung und Interaktion mit Behörden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass der Freistaat Sachsen seine E-Government-Strategie konsequent weiterentwickelt und den BürgerInnen dadurch umfassende Möglichkeiten zur Information, Beteiligung und Interaktion mit seinen Behörden und öffentlichen Einrichtungen eröffnet. Link zum Original
  72. Durch den Ausbau des E-Government entstehen keine neuen Barrieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig dürfen durch den Ausbau des E-Government keine neuen Barrieren entstehen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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