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Grüne · Sachsens Chancen nutzen

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Sachsen 2014 · beschlossen 18.01.2014 · Original

Das Programm enthält 37 von 1.368 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 37
  1. Mit Regionalbudgets soll die Eigenverantwortung der Regionen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb wollen wir mittels Regionalbudgets die Eigenverantwortung der Regionen stärken und die Akteurinnen und Akteure motivieren, selbst aktiv zu werden – überregional vernetzt und gut evaluiert. Link zum Original
  2. Regionalagenturen sollen regionale Unternehmen vernetzen und Lücken in Wertschöpfungsketten schließen helfen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns für Regionalagenturen ein, die regionale Unternehmen vernetzen, gemeinsame Projekte initiieren, Lücken in regionalen Wertschöpfungsketten aufspüren und diese durch die Unterstützung von Neugründungen und Geschäftserweiterungen schließen helfen. Link zum Original
  3. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, den demografischen Wandel zu bewältigen.

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    Wortlaut im Programm
    GRÜNE Stadtentwicklungspolitik will die Kommunen in die Lage versetzen, den demografischen Wandel zu bewältigen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Link zum Original
  4. Kommunen erhalten mehr Entscheidungshoheit beim Einsatz von Fördermitteln für nachhaltige Stadtentwicklung.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten dafür ein, dass der Freistaat den Kommunen mehr Entscheidungshoheit beim Einsatz von Fördermitteln für nachhaltige Stadtentwicklung überträgt. Link zum Original
  5. Ländliche Räume sollen nicht länger als Entwicklungsland behandelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen einen Umbruch in der Behandlung ländlicher Räume voranbringen und sie nicht weiter als Entwicklungsland begreifen. Link zum Original
  6. Selbstorganisation und kreative Lösungsansätze in ländlichen Räumen werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fördern Selbstorganisation und kreative Lösungsansätze, wo die Strukturanpassungsmaßnahmen der schwarz-gelben Regierung versagt haben. Link zum Original
  7. Kommunen in ländlichen Räumen erhalten mehr Gestaltungsspielraum.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen der ländlichen Räume sollen mehr Gestaltungsspielraum und für Eigeninitiative und BürgerInnenpartizipation Anerkennung und Hilfestellungen erhalten. Link zum Original
  8. Eigeninitiative und Bürgerbeteiligung in ländlichen Kommunen erhalten Anerkennung und Unterstützung.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen der ländlichen Räume sollen mehr Gestaltungsspielraum und für Eigeninitiative und BürgerInnenpartizipation Anerkennung und Hilfestellungen erhalten. Link zum Original
  9. Ländliche Räume sollen durch attraktive Lebensverhältnisse gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die ländlichen Räume stärken, indem wir die Lebensverhältnisse mit den Mitteln der Politik attraktiv gestalten. Link zum Original
  10. Im Dialog mit Landkreisen, Kommunen, Bevölkerung und Fachleuten wird ein neues Leitbild für die ländlichen Räume mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse erarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Zu diesen Zukunftsfragen wollen wir im Dialog mit Landkreisen und Kommunen, mit der Bevölkerung und mit Fachleuten ein neues Leitbild für die ländlichen Räume erarbeiten, welches sich aktiv den Konsequenzen der demografischen, der industriellen und soziokulturellen Entwicklung stellt und dessen Ziel es ist, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu garantieren. Link zum Original
  11. Sachsen soll bei der Gestaltung des Länderfinanzausgleichs gut verhandeln.

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    Wortlaut im Programm
    Wir machen aber auch keine unrealistischen Versprechungen und wollen, dass Sachsen bei der Gestaltung des Länderfinanzausgleichs in den kommenden Jahren gut verhandelt. Link zum Original
  12. Der Freistaat soll Kommunen nicht durch Kürzungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs benachteiligen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz sorgt dafür, dass der Freistaat und seine Kommunen finanzpolitisch in einem Boot sitzen. Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Freistaat aus dieser fairen Partnerschaft nicht herausmogelt, indem er außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs de facto kürzt. Link zum Original
  13. Der partnerschaftliche Geist des kommunalen Finanzausgleichs soll bewahrt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir halten dies für falsch und wollen den bewährten partnerschaftlichen Geist des kommunalen Finanzausgleichs bewahren. Link zum Original
  14. Die Kommunen erhalten das Recht, die Abfallentsorgung und -verwertung nachhaltig, wirtschaftlich und bürgernah selbst zu organisieren.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns für die Rechte der Kommunen ein, die Abfallentsorgung und -verwertung nachhaltig, wirtschaftlich optimal und bürgerInnennah zu organisieren. Link zum Original
  15. Für abgelegene Wohneinheiten werden Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Auch Ausnahmen beim Anschluss- und Benutzungszwang müssen für abgelegene Wohneinheiten möglich werden. Link zum Original
  16. Die Schulträger erhalten für die Schulsanierung höhere Schlüsselzuweisungen je Schüler, die transparent dargestellt werden.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für ein Investitionsprogramm aus, um den Investitionsstau zu einem großen Teil aufzulösen. Diese Verpflichtung der Schulträger wollen wir mit höheren Schlüsselzuweisungen für Schüler untersetzen und transparent darstellen. Link zum Original
  17. Kreis- und Gemeinderäte werden konsequent gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb eine konsequente Stärkung der Kreis- und Gemeinderäte erreichen. Link zum Original
  18. Die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten wird auf fünf Jahre begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns für eine Begrenzung der Amtszeiten von BürgermeisterInnen und LandrätInnen auf fünf Jahre und von Gemeinderäten und Kreistagen auf vier Jahre ein. Link zum Original
  19. Die Wahlperiode von Gemeinderäten und Kreistagen wird auf vier Jahre begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns für eine Begrenzung der Amtszeiten von BürgermeisterInnen und LandrätInnen auf fünf Jahre und von Gemeinderäten und Kreistagen auf vier Jahre ein. Link zum Original
  20. Das Quorum zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister und Landräte wird auf 10 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich für die Absenkung der Quoren auf 10 Prozent der Wahlberechtigten zur Einleitung eines Abwahlverfahrens ein. Link zum Original
  21. Das Zustimmungsquorum für die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten wird auf 25 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Quorum für die notwendigen Ja-Stimmen für eine Abwahl wollen wir auf 25 Prozent der Wahlberechtigten reduzieren. Link zum Original
  22. Verwaltungsebene und kommunale Räte werden stärker entflochten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Verwaltungsebene und kommunalen Räte stärker entflechten. Link zum Original
  23. Der Vorsitz kommunaler Räte wird aus der Mitte des Rates gewählt statt vom Bürgermeister wahrgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Rolle der kommunalen Räte stärken, indem, wie in Parlamenten üblich, der oder die Vorsitzende künftig aus der Mitte des Rates gewählt wird, und nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister diese Aufgabe übernehmen. Link zum Original
  24. Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat werden für unvereinbar erklärt.

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    Wortlaut im Programm
    Auch hier setzen wir uns für eine Entflechtung zwischen Verwaltung und Kreisräten ein, indem die Unvereinbarkeit von BürgermeisterInnenamt und Kreistagsmandat eingeführt wird. Link zum Original
  25. Fraktionen in kommunalen Räten erhalten die für ihre Arbeit notwendigen sachlichen und personellen Ressourcen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Stärkung der kommunalen Parlamente heißt für uns auch, die Fraktionen in den Räten zu stärken, indem die für die politische Arbeit notwendigen sachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  26. Die Mindestgröße von Fraktionen in kommunalen Räten wird landesweit einheitlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Zudem fordern wir eine landesweit einheitliche Regelung für die Mindestgrößen von Fraktionen. Link zum Original
  27. Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden, wenn sie zusammen mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben und mindestens zwei Personen sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, dass Räte die Möglichkeit haben, eine Fraktion zu bilden, wenn sie zusammen mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten haben und aus mindestens zwei Personen bestehen. Link zum Original
  28. Ausschusssitzungen in Gemeinderäten und Kreistagen sind in der Regel öffentlich, mit Ausnahmen nur in klar definierten Fällen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Deswegen sollen Ausschusssitzungen in Gemeinderäten und Kreistagen in Zukunft in der Regel öffentlich sein, und es soll nur in klar definierten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Entscheidungen mit besonderem Geheimhaltungsbedürfnis oder bei datenschutzrelevanten Fragen, davon abgewichen werden. Link zum Original
  29. Die Möglichkeiten zur Durchsetzung kommunaler Ratsbeschlüsse werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeiten zur Durchsetzung kommunaler Ratsbeschlüsse gestärkt und ein kommunales Organklagerecht für Räte geschaffen wird. Link zum Original
  30. Für kommunale Räte wird ein Organklagerecht geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeiten zur Durchsetzung kommunaler Ratsbeschlüsse gestärkt und ein kommunales Organklagerecht für Räte geschaffen wird. Link zum Original
  31. Stadtbezirksbeiräte werden direkt von der Bevölkerung gewählt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb setzen sich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Sachsen für eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte ein, indem sie künftig direkt durch die Bevölkerung gewählt werden, Entscheidungsrechte über Belange im Ortsamtsbereich erhalten und rechtlich mit den Ortschaftsräten gleichgestellt werden. Link zum Original
  32. Stadtbezirksbeiräte erhalten Entscheidungsrechte über Belange im Ortsamtsbereich.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb setzen sich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Sachsen für eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte ein, indem sie künftig direkt durch die Bevölkerung gewählt werden, Entscheidungsrechte über Belange im Ortsamtsbereich erhalten und rechtlich mit den Ortschaftsräten gleichgestellt werden. Link zum Original
  33. Stadtbezirksbeiräte werden rechtlich mit den Ortschaftsräten gleichgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 132 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb setzen sich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Sachsen für eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte ein, indem sie künftig direkt durch die Bevölkerung gewählt werden, Entscheidungsrechte über Belange im Ortsamtsbereich erhalten und rechtlich mit den Ortschaftsräten gleichgestellt werden. Link zum Original
  34. Kleinteilige kommunale Gebietseinheiten werden befürwortet.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stehen zu kleinteiligen Gebietseinheiten. Link zum Original
  35. Einwohnerzahl und Fläche sind nicht das alleinige Kriterium für Gemeindezusammenschlüsse.

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    Wortlaut im Programm
    Einwohnerzahl und Flächengröße dürfen nicht das alleinige Kriterium für Gemeindezusammenschlüsse sein. Link zum Original
  36. Gemeindefusionen erfolgen nur freiwillig und nach intensiver Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Programm
    Gemeindefusionen dürfen deshalb nur freiwillig und nach intensiver Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Link zum Original
  37. Die Regelung der Sächsischen Gemeindeordnung, wonach hauptamtliche Bürgermeister erst ab 5.000 Einwohnern möglich sind, wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig setzen wir uns für die Abschaffung der Regelung in der Sächsischen Gemeindeordnung ein, nach der erst in Gemeinden ab 5.000 EinwohnerInnen eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister hauptamtlich tätig sein kann. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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