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Gefährdete Kinder

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

AfD00
FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​​6
Grüne ​112
SPD ​​9
FDP ​​2
SSW 1​1
Linke ​​4
Koalitionsvertrag ​110
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​420
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Das Programm TiK-SH wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  2. Die Kooperationskreise nach dem Kinderschutzgesetz werden evaluiert und gestärkt.
  3. Die Kooperationskreise nach dem Kinderschutzgesetz werden bei Bedarf stärker auf Krisenprävention und -intervention ausgerichtet.
  4. Kinderschutzzentren werden ausgebaut.
  5. Weitere Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche aus Hilfen zur Erziehung werden unterstützt.
  6. In der Hilfeplanung wird die Stimme der Kinder bestmöglich einbezogen.
  7. Abgebende Jugendämter werden bundesgesetzlich verpflichtet, die Jugendämter am Unterbringungsort über dort lebende junge Menschen zu informieren.
  8. Abgebende Jugendämter anderer Bundesländer werden verpflichtet, regelmäßig Hilfeplangespräche vor Ort in Schleswig-Holstein zu führen.
  9. Das Land unterstützt Angebote für besonders herausfordernde Jugendliche, die eine geschlossene Unterbringung vermeiden.
  10. Die Kinderschutzzentren werden weiter ausgebaut.
  11. Der Kinderschutz in Schulen, im Ehrenamt und in der migrationssensiblen Arbeit wird gestärkt.
  12. Schutzkonzepte werden in allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, verbindlich eingeführt.
  13. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Unterstützungsstrukturen zum Schutz gefährdeter Kinder wird gestärkt.
  14. Kinder und Jugendliche alkoholabhängiger Eltern werden über staatliche Systeme identifiziert und gezielt unterstützt.
  15. Kinder mit belastenden Kindheitserfahrungen erhalten im Rahmen der Landespräventionsstrategie besondere Unterstützung.
  16. Ein Aktionsplan „Sicherheit für Frauen und Kinder“ wird aufgelegt, der das Hilfesystem barrierefrei weiterentwickelt und Schutzstrukturen dauerhaft absichert.
  17. Der Gewaltschutz richtet sich besonders auf Frauen mit Behinderungen, FLINTA*, geflüchtete Frauen und mitbetroffene Kinder.
  18. Die proaktive Kinderberatung nach häuslicher Gewalt wird weiter ausgebaut.
  19. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden Frauen mit Behinderungen und ihre Kinder besonders berücksichtigt.
  20. Nach Krankenhaus-, Psychiatrie-, Jugendhilfe- oder Haftaufenthalten wird ein Übergangsmanagement gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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