Gefährdete Kinder
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD00
CSU00
SSW00
Ohne Einzug ins Parlament
BSW00
FDP00
CDU und CSU 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Gegen jede Form der Gewalt gegen Kinder wird auch im Netz konsequent vorgegangen.
- Opfer häuslicher Gewalt, gerade Frauen und Kinder, sollen nicht allein gelassen werden.
- Dort, wo Kinder betreut werden, soll es flächendeckend verbindliche und standardisierte Schutzkonzepte geben.
- Im Umgangsrecht soll ein Elternteil, das dem Kind Gewalt antut, von der Betreuung ausgeschlossen werden.
- Internetanbieter sollen verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern zur Bekämpfung schwerer Straftaten und zur Verhinderung von Terroranschlägen für eine Mindestdauer zu speichern.
- Bei Partnerschaftsgewalt soll das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils aus Gründen des Kindeswohls ausgeschlossen werden.
AfD 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Bewerbung und Verabreichung von Pubertätsblockern und Hormonen gilt als Kindeswohlgefährdung.
- Eine Inobhutnahme ist nur zulässig, wenn der Schaden beim Verbleib in der Familie größer wäre.
- Fehlentscheidungen bei Inobhutnahmen sollen verhindert und Eltern möglichst immer in Maßnahmen eingebunden werden.
- Bei Inobhutnahmen haben geeignete Familienmitglieder wie Großeltern stets Vorrang vor Pflegefamilien und stationären Einrichtungen.
- Inobhutnahmen werden so kurz wie möglich gehalten.
- Während einer Inobhutnahme wird die Bindung des Kindes an Eltern und Geschwister gepflegt.
Grüne 112
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die vorhandenen Strukturen des Kinder- und Jugendschutzes werden mit einem ganzheitlichen Ansatz gestärkt und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt.
- Es werden einheitliche Kinderschutzstandards eingeführt.
- Für Gutachterinnen und Gutachter werden gesetzlich geregelte Mindeststandards eingeführt.
- Die Strafverfolgung von Kindesmissbrauch durch die Polizei wird im Netz und offline gestärkt.
- Meldestellen werden verbessert und Missbrauchsdarstellungen gezielt gelöscht.
- Die Prävention von Gewalt gegen Kinder in Schule, Jugendhilfe und Familie wird ausgebaut.
- Zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder wird täterbasierte Primärprävention gefördert.
- Alle Betroffenen von Partnerschafts-, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und ihre Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
- Partnerschaftsgewalt wird in Sorge- und Umgangsverfahren nach einer Trennung verpflichtend berücksichtigt.
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten besondere Unterstützung.
- Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung sichergestellt.
- Schulbesuch, psychosoziale Hilfe und Unterstützung vulnerabler Gruppen werden ab der Inobhutnahme schnell sichergestellt.
Linke 2
FW 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Vor Ort stehen niedrigschwellige Meldesysteme und Anlaufstellen für Kinderschutz zur Verfügung.
- Kinderschutzmeldungen werden von geschultem Personal umgehend bearbeitet.
- Der Schutz der Unversehrtheit des Kindes hat Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern.
- Im Ausland geschlossene Kinderehen werden nicht anerkannt.
- Kinder und Jugendliche werden in Familie und sozialem Umfeld vor physischen, psychischen und sexuellen Übergriffen geschützt.
Koalitionsvertrag 3
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht