Gefährdete Kinder
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
SPD00
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
CDU 24
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Aufbau und Verstetigung von Kinderschutzzentren und Kinderschutzambulanzen werden unterstützt.
- Bestehende Kinderschutzstrukturen werden weiterentwickelt und ausgebaut.
- Spezialisierte Fachberatungsstellen werden ausgebaut.
- Zentrale Einrichtungen sollen gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen belastende Wege und Mehrfachuntersuchungen ersparen.
Grüne 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Aufsuchende und spezialisierte Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung werden ausgebaut.
- Das Kinderschutzgesetz wird evaluiert und weiterentwickelt.
- Kinder und Jugendliche einschließlich solcher mit Behinderung werden bei sinnvoller heimatnaher Inobhutnahme auch langfristig im Land untergebracht.
- Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz soll ausgebaut werden.
Linke 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Gewaltschutzprojekte halten Angebote für mitbetroffene Kinder vor.
- Bei Gewalttaten wird das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder automatisch für mindestens sechs Monate entzogen.
- Die Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz werden ausgebaut und weiterentwickelt.
- Präventive und niedrigschwellige Angebote des Kinderschutzes werden besonders im ländlichen Raum gefördert.
- Bei häuslicher Gewalt hat der Schutz des Kindes Vorrang, und der Umgang wird so geregelt, dass Kinder sich sicher fühlen.
- Bei häuslicher Gewalt hat der Kinderschutz Vorrang, der Umgang wird sicher geregelt und bei Bedarf begleitet.
- Multiprofessionelle Teams werden in Kita und Schule dauerhaft als Schutzanker eingesetzt.
FW 15
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Polizei, Kommunen und Hilfesysteme erhalten klare Zuständigkeiten und schnelle Wege, damit Frauen und Kinder im Ernstfall sofort geschützt werden.
- Psychologische Betreuung für Opfer häuslicher Gewalt, insbesondere als eigenständiger Anspruch für mitbetroffene Kinder, wird flächendeckend gewährleistet.
- Kinder sollen im Netz durch technische Filter geschützt werden.
- Anbahnungsversuche gegenüber Kindern im Netz sollen konsequent strafrechtlich verfolgt werden.
- Für die frühkindliche Bildung sollen landesweit verbindliche Standards gelten, darunter Kita-Sozialarbeit, Kinderschutz, Sprachförderung, Inklusion und das Bildungsprogramm „elementar“.
Koalitionsvertrag 210
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder wird entschlossen bekämpft.
- Für von Gewalt mitbetroffene Kinder und Jugendliche wird eine wohnortnahe, elternunabhängige Beratung einschließlich sozialpädagogischer Fachkräfte in Frauenschutzhäusern sichergestellt.
- Für von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt bedrohte Frauen mit ihren Kindern und Paare werden zwei Schutzwohnungen eingerichtet.
- Die Aus- und Fortbildung der Strafverfolgungsbehörden zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird stärker gefördert.
- Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden werden gestärkt, um Kinder vor Gefahren des Internets besser zu schützen.
- Ein interministerieller Arbeitskreis erarbeitet einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt.
- Alle Kitas, Schulen, geförderten Vereine und Verbände sowie Freiwilligen Feuerwehren sollen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und anwenden.
- Der Kinderschutz wird konsequent gestärkt.
- Jugendämter, Familiengerichte und Sachverständige werden für den Kinderschutz bestmöglich qualifiziert und stetig fortgebildet.
- Der Landessportbund darf zusätzliches Personal für Themen wie Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Kinderschutz einstellen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht