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Gefährdete Kinder

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Linke00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​517
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Jugendämter greifen entschlossen ein, wenn Eltern das Kindeswohl aktiv gefährden.
  2. Auf allen Ebenen wird eine Vorratsdatenspeicherung gefordert, um Tätern von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet das Handwerk zu legen.
  3. Das Modellprojekt Kindeswohl im Sport wird fortgeführt und landesweit ausgeweitet.
  4. Eine Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen der Kindesmisshandlung oder Kindesvernachlässigung gilt in allen Institutionen, in denen mit Kindern gearbeitet wird.
  5. Personen, die mit Kindern arbeiten, erhalten einen Leitfaden für den Umgang mit begründeten Verdachtsfällen.
  6. Bei den Jugendämtern werden Kinderschutzkoordinatoren angesiedelt, die mit dem Sozialen Dienst Gefährdungseinschätzungen und notwendige Maßnahmen umsetzen.
  7. Die hessischen Kinderschutzambulanzen werden weiter unterstützt und ausgebaut.
  8. Cybergrooming wird durch verstärkte Präventionsarbeit bekämpft.
  9. Gewaltprävention und Kinderschutz an Schulen werden weiter ausgebaut.
  10. Die Schulträger werden beim Ausbau von Gewaltprävention und Kinderschutz mit Landesmitteln unterstützt.
  11. Eine verpflichtende Fortbildung im Bereich Kinderschutz wird gefordert.
  12. Die Landeserstaufnahmeeinrichtung wird um eine landesweite zentrale Anlaufstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer ergänzt.
  13. Die Prävention konzentriert sich besonders auf gefährdete Kinder und Jugendliche im Hinblick auf Missbrauchsdarstellungen und Cybergrooming.
  14. Eine verbindliche Speicherung von IP-Adressen ist zur Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch, unverzichtbar.
  15. Straftaten des Missbrauchs und der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen werden konsequent verfolgt.
  16. Geschädigte Kinder werden bestmöglich geschützt.
  17. Weitere Childhood-Häuser werden eingerichtet.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
AfD ​​5
SPD ​​8
Grüne ​​5
FDP ​​3
FW ​14
Koalitionsvertrag ​120
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Gewaltprävention und Kinderschutz an Schulen werden weiter ausgebaut.
  2. Die Schulträger werden bei Gewaltprävention und Kinderschutz mit Landesmitteln unterstützt.
  3. Eine verpflichtende Fortbildung im Bereich Kinderschutz wird eingeführt.
  4. Die Schulämter werden in ihrer Fachberatung gegen Missbrauch unterstützt.
  5. Fachberatungs- und Präventionsangebote im Kinderschutz werden mit den Jugendhilfeträgern evaluiert und flächendeckend sichergestellt.
  6. In den Jugendämtern werden Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren angesiedelt.
  7. Institutionen und Vereine, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden bei Kinderschutzkonzepten unterstützt.
  8. Die Meldepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung wird auf alle Institutionen ausgeweitet, die mit Kindern arbeiten.
  9. Die hessischen Kinderschutzambulanzen werden weiter finanziell unterstützt und ausgebaut.
  10. Der Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt wird umgesetzt.
  11. Die Förderung von Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird flächendeckend ausgeweitet.
  12. Das Modellprojekt „Kindeswohl im Sport“ wird fortgeführt und landesweit ausgeweitet.
  13. Cybergrooming wird durch mehr Prävention und Vermittlung von Medienkompetenz bekämpft.
  14. Ein Landesförderprogramm unterstützt die Träger beim Ausbau der Plätze in der stationären Jugendhilfe.
  15. Vorrang haben dabei Inobhutnahmeplätze, Notversorgungsplätze und Bereitschaftspflege.
  16. Zum Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern im Internet werden Ermittlungen, Prävention und Medienkompetenzvermittlung gestärkt.
  17. Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen sollen konsequent verfolgt und Betroffene optimal geschützt werden.
  18. Die Einrichtung weiterer Childhood-Häuser wird geprüft.
  19. Eine verbindliche Speicherung von IP-Adressen mit einer Frist von einem Monat wird für angemessen gehalten.
  20. Das Modellprojekt „Kindeswohl im Sport“ wird landesweit ausgeweitet.
Bleibt wie bisher 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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