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Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017–2022 (NRWKoalition, CDU und FDP)

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und FDP · Original

Der Vertrag enthält 101 von 1.944 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 101
  1. Die Umwälzungen in der Metropole Ruhr erfordern einen neuen Impuls in der Industrie- und Wirtschaftspolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umwälzungen in der Metropole Ruhr erfordern neue Antworten und einen neuen Impuls in der Industrie- und Wirtschaftspolitik. Wir wollen gemeinsam mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren vor Ort und in Kooperation mit der Politik auf Bundes - und Europaebene das Ruhrgebiet auf seinem Weg zu einem wissensbasierten Industriestandort unterstützen. Link zum Original
  2. Das Ruhrgebiet wird gemeinsam mit Akteuren vor Ort sowie Bund und EU auf dem Weg zu einem wissensbasierten Industriestandort unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umwälzungen in der Metropole Ruhr erfordern neue Antworten und einen neuen Impuls in der Industrie- und Wirtschaftspolitik. Wir wollen gemeinsam mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren vor Ort und in Kooperation mit der Politik auf Bundes - und Europaebene das Ruhrgebiet auf seinem Weg zu einem wissensbasierten Industriestandort unterstützen. Link zum Original
  3. Der Landesentwicklungsplan wird wachstumsfreundlicher gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesentwicklungsplan wird wachstumsfreundlicher gestaltet. Link zum Original
  4. Eine kleinere und eine größere Kommune werden zu „Digitalen Modellkommunen“ entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine kleinere und eine größere Kommune zu „Digitalen Modellkommunen“ entwickeln. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt und dienen als Vorbilder intelligenter und vernetzter Stadtentwicklung. Link zum Original
  5. Die Digitalen Modellkommunen werden in einem Wettbewerb ausgewählt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine kleinere und eine größere Kommune zu „Digitalen Modellkommunen“ entwickeln. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt und dienen als Vorbilder intelligenter und vernetzter Stadtentwicklung. Link zum Original
  6. Der Landesentwicklungsplan soll wieder eine nachhaltige Entwicklung im Gleichgewicht von sozialem Zusammenhalt, Ökonomie und Ökologie ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesentwicklungsplan (LEP) soll zukünftig wieder eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen und dabei ein Gleichgewicht zwischen sozialem Zusammenhalt, Ökonomie und Ökologie herstellen. Link zum Original
  7. Ländliche Regionen und Ballungsräume sollen wieder gleichwertige Entwicklungschancen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ländliche Regionen und Ballungsräume brauchen wieder gleichwertige Entwicklungschancen. Link zum Original
  8. Den Kommunen werden Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zurückgegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir unseren Kommunen Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zurückgeben. Link zum Original
  9. Neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen können bedarfsgerecht auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern ausgewiesen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ermöglichen, dass bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen ausgewiesen werden können, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern. Link zum Original
  10. Die Landesplanung ermöglicht die Bereitstellung und Bevorratung gewerblicher und industrieller Flächen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Erhalt unserer Wertschöpfungsketten sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen muss die Landesplanung Standortsicherung und Standortentwicklung durch die Bereitstellung und Bevorratung von Flächen zur gewerblichen und industriellen Nutzung ermöglichen. Link zum Original
  11. Das Flächenportfolio der RAG von fast 8.000 Hektar wird mit den Standortkommunen für wirtschaftliche, städtebauliche und freiraumschützende Entwicklung nutzbar gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Standortkommunen wollen wir das immense Flächenportfolio der RAG von fast 8.000 Hektar für eine wirtschaftliche, städtebauliche und Freiraum schützende Entwicklung nutzbar machen. Link zum Original
  12. Der Ansiedlungsschutz von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Ansiedlungsschutz von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung wollen wir stärken. Link zum Original
  13. Die Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen und Häfen im LEP wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Unterscheidung in Landes- und Regionalbedeutsamkeit von Flughäfen und Häfen im LEP aufheben, um allen Standorten die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Link zum Original
  14. Die LEP-Flächen für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden ertüchtigt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die LEP-Flächen für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden wir ertüchtigen und weiterentwickeln. Link zum Original
  15. Der Strukturwandel im Ruhrgebiet wird gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden insbesondere den Strukturwandel im Ruhrgebiet gestalten. Link zum Original
  16. Der newPark soll zum Top-Standort für neue Industrie in Nordrhein-Westfalen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der newPark soll in den nächsten Jahren zum Top-Standort für neue Industrie in Nordrhein-Westfalen werden. Link zum Original
  17. Versorgungs- und Reservezeiträume für die Rohstoffsicherung im LEP werden wieder auf je 25 Jahre verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des LEP wollen wir die Ausweisung von Versorgungszeiträumen und Reservezeiträumen für die Rohstoffsicherung wieder auf je 25 Jahre verlängern. Link zum Original
  18. Die landesplanerischen Vorgaben werden in einem gestuften Verfahren korrigiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesplanerischen Vorgaben werden wir in einem gestuften Verfahren korrigieren. Link zum Original
  19. Korrekturen am LEP werden kurzfristig per Erlass, Verordnung und Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit werden wir kurzfristig die notwendigen Korrekturen zum Beispiel auf dem Erlass - und Verordnungsweg und durch ein entsprechendes Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg bringen. Dadurch wird der LEP praxisorientiert anwendbar. Link zum Original
  20. Die Struktur der Landes- und Regionalplanung wird mittelfristig vereinfacht und flexiblere Planverfahren werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der langen LEP -Erarbeitungsverfahren und der Schnelllebigkeit gesellschaftlicher Änderungen soll mittelfristig die Struktur der Landes- und Regionalplanung vereinfacht und flexiblere Planverfahren entwickelt werden. Link zum Original
  21. Die Entwicklung des nördlichen Ruhrgebiets und des Ibbenbürener Reviers nach dem Ende des Steinkohlebergbaus wird bestmöglich unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung des nördlichen Ruhrgebietes und des Ibbenbürener Reviers nach der dort kurzfristig bevorstehenden und abschließenden Beendigung des Steinkohlebergbaus werden wir bestmöglich unterstützen. Link zum Original
  22. Eine Vision für das Ruhrgebiet wird entworfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Vision für das Ruhrgebiet entwerfen. Link zum Original
  23. Mit Europäischer Kommission und Bundesregierung wird 2018 eine „Konferenz zur Zukunft des Ruhrgebiets“ durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne werden wir mit Europäischer Kommission und Bundesregierung im Jahr 2018 – dem Jahr, in dem die letzte Zeche in Nordrhein-Westfalen seine Tore schließen wird – eine gemeinsame „Konferenz zur Zukunft des Ruhrgebiets“ durchführen. Link zum Original
  24. Für das Rheinische Revier wird eine nachhaltige Perspektive entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Rheinische Revier werden wir eine nachhaltige Perspektive entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen. In der Landes- und Regionalplanung werden wir ihnen eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen und die Arbeit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) evaluieren, effektiver gestalten und vorantreiben. Link zum Original
  25. Die Kommunen im Rheinischen Revier werden bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Rheinische Revier werden wir eine nachhaltige Perspektive entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen. In der Landes- und Regionalplanung werden wir ihnen eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen und die Arbeit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) evaluieren, effektiver gestalten und vorantreiben. Link zum Original
  26. Die Kommunen im Rheinischen Revier erhalten in der Landes- und Regionalplanung eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Rheinische Revier werden wir eine nachhaltige Perspektive entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen. In der Landes- und Regionalplanung werden wir ihnen eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen und die Arbeit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) evaluieren, effektiver gestalten und vorantreiben. Link zum Original
  27. Die Innovationsregion Rheinisches Revier wird evaluiert, effektiver gestaltet und vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Rheinische Revier werden wir eine nachhaltige Perspektive entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen. In der Landes- und Regionalplanung werden wir ihnen eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen und die Arbeit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) evaluieren, effektiver gestalten und vorantreiben. Link zum Original
  28. Die kommunale Entscheidungskompetenz wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die kommunale Entscheidungskompetenz. Link zum Original
  29. Die Unterscheidung zwischen regional- und landesbedeutsamen Flughäfen und Häfen im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Landesentwicklungsplan Nordrhein -Westfalen enthaltene willkürliche Unterscheidung zwischen regional- und landesbedeutsamen Flughäfen und Häfen werden wir aufheben. Link zum Original
  30. Angestrebt wird ein harmonisches Zusammenspiel von Stadt und Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist ein harmonisches Zusammenspiel von Stadt und Land. Link zum Original
  31. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gleichwertige Lebensverhältnisse sowie Chancen in Stadt und Land fördern. Link zum Original
  32. Staatliches Handeln soll nach dem Subsidiaritätsprinzip bürgernah sein und die kommunale Selbstverwaltung achten und stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Oberste Maxime unserer Kommunalpolitik ist es, staatliches Handeln gemäß des Subsidiaritätsprinzips so bürgernah wie möglich zu gestalten, die kommunale Selbstverwaltung zu achten und wo möglich zu stärken. Link zum Original
  33. Zwischen Landesregierung und Kommunen wird ein institutionalisiertes Konsultationsverfahren eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um der Partnerschaft zwischen Land und Kommunen einen Rahmen zu geben, werden wir einen institutionalisierten Austausch zwischen der Landesregierung und der kommunalen Familie im Rahmen eines Konsultationsverfahrens beginnen. Link zum Original
  34. Angesichts steigender Soziallasten sollen Land und Bund sich stärker engagieren, um den Kommunen finanzielle und organisatorische Freiräume zu verschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere bei den steigenden Soziallasten der Kommunen ist ein breites Engagement des Landes und des Bundes erforderlich, um finanzielle und organisatorische Freiheiten für die Städte und Gemeinden zu erreichen. Link zum Original
  35. Mit den Kommunen wird eine Transparenzkommission zu Aufgabenkritik, Bürokratieabbau und Standardüberprüfung eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir umgehend im Dialog mit den Kommunen eine Transparenzkommission zur Aufgabenkritik, zum Bürokratieabbau und zur Standard -Überprüfung einrichten. Link zum Original
  36. In einer Unterarbeitsgruppe Soziallasten wird ein Ländervergleich zu den Ursachen unterschiedlich hoher kommunaler Sozialausgaben angestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist in einer Unterarbeitsgruppe „Soziallasten“ ein Ländervergleich zu den Ursachen unterschiedlich hoher, gesetzlich veranlasster Sozialausgaben anzustellen, die insbesondere die kommunalen Haushalte in Nordrhein -Westfalen belasten. Link zum Original
  37. Standarderhöhungen bei kommunalen Aufgaben durch Bundesgesetze sollen nur bei vollem Kostenausgleich zulässig sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat werden wir uns dafür engagieren, dass Standarderhöhungen bei bestehenden kommunalen Aufgaben durch Bundesgesetze nur bei vollem Kostenausgleich zugunsten der Kommunen vorgenommen werden. Link zum Original
  38. Per Bundesratsinitiative wird eine höhere, dauerhafte und dynamische Bundesbeteiligung an den kommunalen Soziallasten angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Bundesratsinitiative einbringen, um vom Bund eine höhere dauerhafte und dynamische Beteiligung an den kommunalen Soziallasten zu erreichen. Link zum Original
  39. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe soll dynamisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Bundesratsinitiative einbringen, um vom Bund eine höhere dauerhafte und dynamische Beteiligung an den kommunalen Soziallasten zu erreichen. Dabei ist insbesondere die Dynamisierung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe in den Blick zu nehmen. Link zum Original
  40. Der kommunale Kostenanteil am Unterhaltsvorschuss wird gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kommunen durch die Absenkung des kommunalen Kostenanteils am Unterhaltsvorschuss finanziell entlasten. Link zum Original
  41. Die Zuständigkeit für den Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss wird von den Kommunen auf die Finanzverwaltung des Landes verlagert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend dazu werden wir die Zuständigkeit für die Geltendmachung und Vollstreckung des Rückgriffs beim Unterhaltsvorschuss von den Kommunen auf die nordrhein -westfälische Finanzverwaltung verlagern. Link zum Original
  42. Die regionale und interkommunale Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher messen wir dem weiteren Ausbau der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit große Bedeutung zu. Link zum Original
  43. Beim Kommunalministerium wird ein Kompetenzzentrum für interkommunale und regionale Zusammenarbeit eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein direkt beim Kommunalministerium angedocktes Kompetenzzentrum „Interkommunale und regionale Zusammenarbeit“ als zentralen Ansprechpartner, Berater und Förderer zur landesweiten Unterstützung des Prozesses der Zusammenarbeit von Kommunen einrichten. Link zum Original
  44. Ein Förderprogramm setzt Anreize für verstärkte interkommunale Zusammenarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem begleitenden Förderprogramm werden wir künftig auch Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit bieten, um Synergieeffekte durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zu erzielen. Link zum Original
  45. Geprüft wird eine Bundesratsinitiative für Steuerneutralität neuer Formen interkommunaler Zusammenarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob mittels einer Bundesratsinitiative Steuerneutralität für neue Formen der interkommunalen Zusammenarbeit erreicht werden kann. Link zum Original
  46. Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird überarbeitet, um Hürden für interkommunale Zusammenarbeit abzubauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Ergänzung dazu werden wir die praxistaugliche Weiterentwicklung und Überarbeitung des Gesetzes zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit angehen, um gesetzliche Hürden abzubauen, die interkommunale und regionale Zusammenarbeit von Kommunen hemmen. Link zum Original
  47. Rechtsinstrumente für freiwillige horizontale und vertikale Verwaltungszusammenschlüsse von Kommunen werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir auch erforderliche Rechtsinstrumentarien entwickeln, um horizontale und vertikale freiwillige Verwaltungszusammenschlüsse von Kommunen zu ermöglichen. Link zum Original
  48. Das Modell der Städteregion Aachen wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Modell der Städteregion Aachen weiterentwickeln. Link zum Original
  49. Kommunales Haupt- und Ehrenamt werden gestärkt, um Kandidaturen attraktiver zu machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das kommunale Haupt - und Ehrenamt weiter stärken und dadurch die Attraktivität einer Kandidatur erhöhen. Link zum Original
  50. Das kommunalpolitische Ehrenamt soll allen Wahlberechtigten zugänglich und attraktiv sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ehrenamtliches Engagement in Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen, den Regionalräten, den beiden Landschaftsversammlungen sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugänglich und attraktiv sein. Link zum Original
  51. Im Landtag wird eine Ehrenamtskommission eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird eine „Ehrenamtskommission“ im Landtag eingerichtet. Link zum Original
  52. Die bisherigen Ergebnisse der Ehrenamtskommission werden gemeinsam mit Fraktionen, Vereinigungen und Spitzenverbänden evaluiert und korrigiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen, der kommunalpolitischen Vereinigungen und der kommunalen Spitzenverbände soll unter Begleitung der Landesregierung insbesondere eine Evaluierung und Korrektur der bisherigen Ergebnisse und Umsetzung der Arbeit der Ehrenamtskommission geleistet werden. Dazu gehört auch eine Überprüfung der kritisierten Neuregelung zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende sowie der Fraktionsmindestuntergrenzen in den Räten und Kreistagen. Link zum Original
  53. Die Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende und die Fraktionsmindestgrößen in Räten und Kreistagen werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen, der kommunalpolitischen Vereinigungen und der kommunalen Spitzenverbände soll unter Begleitung der Landesregierung insbesondere eine Evaluierung und Korrektur der bisherigen Ergebnisse und Umsetzung der Arbeit der Ehrenamtskommission geleistet werden. Dazu gehört auch eine Überprüfung der kritisierten Neuregelung zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende sowie der Fraktionsmindestuntergrenzen in den Räten und Kreistagen. Link zum Original
  54. Vor der Kommunalwahl 2020 werden die Änderungen der Kreisordnung revidiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden noch vor der Kommunalwahl 2020 dafür sorgen, dass eine Revision der Änderungen der Kreisordnungen vorgenommen wird. Link zum Original
  55. Die Abschaffung der Kreisausschüsse wird zurückgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Abschaffung der Kreisausschüsse wird zurückgenommen, das erweiterte Rückholrecht des Kreistags wird wieder abgeschafft. Link zum Original
  56. Das erweiterte Rückholrecht des Kreistags wird wieder abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Abschaffung der Kreisausschüsse wird zurückgenommen, das erweiterte Rückholrecht des Kreistags wird wieder abgeschafft. Link zum Original
  57. Die Kommunalaufsicht wird zur konsequenten Überwachung kommunaler Haushalte weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Schutz der Kommunen und zur konsequenten Überwachung von kommunalen Haushalten werden wir die bestehende Kommunalaufsicht weiterentwickeln. Link zum Original
  58. Für die Kommunalaufsicht, besonders über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, werden klare landesweit einheitliche Vorgaben eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir klare und landesweit einheitliche Vorgaben des Landes an die Kommunalaufsicht insbesondere für die Aufsicht über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen einführen. Link zum Original
  59. Die Aufsicht über kommunale Haushalte wird zu einem Frühwarnsystem weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir die Aufsicht über die kommunalen Haushalte von einem reaktiven System zu einem Frühwarnsystem weiterentwickeln. Link zum Original
  60. Die Gemeindeprüfungsanstalt wird gestärkt und ihr Aufgabenportfolio weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend dazu werden wir die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen qualitativ stärken und das Aufgabenportfolio weiterentwickeln. Link zum Original
  61. Die Pflicht der Kommunen zur Einrichtung von Integrationsräten entfällt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Link zum Original
  62. Die Kommunen entscheiden selbst, ob ein Integrationsrat oder Integrationsausschuss erforderlich ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist, oder nicht. Link zum Original
  63. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen in Stadt und Land werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb die finanziellen Rahmenbedingungen für unsere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum wie in den Ballungszentren verbessern. Link zum Original
  64. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Viele Kommunen haben sich als Teilnehmer am Programm „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ auf den Weg der finanziellen Konsolidierung begeben und dabei im Vertrauen auf die Hilfszahlungen aus dem Konsolidierungsprogramm einschneidende Maßnahmen ergriffen. Vor allem zum Schutz dieses Vertrauens wird der Stärkungspakt Stadtfinanzen fortgeführt. Link zum Original
  65. Die Abundanzumlage (Kommunal-Soli) wird zum Jahr 2018 ersatzlos abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die jährliche Abundanzumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro („Kommunal-Soli“) wird zum Jahr 2018 ersatzlos abgeschafft. Link zum Original
  66. Für die Altschulden der Kommunen wird eine Lösung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts ihrer massiven Verschuldung von mehr als 50 Milliarden Euro enorm gefährdet. Diese „Altschulden-Problematik“ bedarf daher insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung. Link zum Original
  67. Der Stärkungspakt wird zu einer Kommunalen Kredithilfe zur Lösung der Altschuldenproblematik weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln, ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt. Link zum Original
  68. Eine Vergemeinschaftung kommunaler Schulden wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln, ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt. Link zum Original
  69. Das Konnexitätsprinzip soll strikt angewendet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das landesverfassungsrechtlich abgesicherte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) als besonderer finanzieller Schutz der Kommunen muss wieder zur Selbstverständlichkeit werden. Link zum Original
  70. Der kommunale Finanzausgleich wird rechtssicher, transparent und verlässlich gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den kommunalen Finanzausgleich rechtssicher, transparent und verlässlich ausgestalten, um einen gerechten Ausgleich zwischen Stadt und Land herzustellen. Link zum Original
  71. Finanzielle Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen, besonders durch den Soziallastenansatz, werden im Gemeindefinanzierungsgesetz beseitigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Finanzielle Verwerfungen zwischen den Kommunen bei den Schlüsselzuweisungen, insbesondere durch den verstärkten Soziallastenansatz, werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs sowie einzuholender Fachexpertise im bestehenden System des Gemeindefinanzierungsgesetzes beseitigt. Link zum Original
  72. Die Einwohnerveredelung im Gemeindefinanzierungsgesetz wird wissenschaftlich überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Instrument der „Einwohnerveredelung“ im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz werden wir wissenschaftlich überprüfen. Link zum Original
  73. Die Kommunen sollen ab 2020 wieder mit echten 23 Prozent an den Gemeinschaftssteuern beteiligt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben das Ziel, die Kommunen ab dem Jahr 2020 wieder mit „echten“ 23 Prozent an den Gemeinschaftssteuern über den jährlichen Kommunalen Finanzausgleich zu beteiligen. Link zum Original
  74. Die Investitionen der Kommunen sollen steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bislang investieren die nordrhein-westfälischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer nur unterdurchschnittlich viel. Das wollen wir ändern. Link zum Original
  75. Auf Sonderförderprogramme für Kommunen wird verzichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir auf Sonder -Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten, dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Link zum Original
  76. Kommunale Investitionen werden durch verstärkte dauerhafte Pauschalen gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir auf Sonder -Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten, dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Link zum Original
  77. Bundesmittel für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen werden ungeschmälert weitergeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach den Vorgaben des Bundes zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert an diese weiterleiten. Link zum Original
  78. Ab 2018 wird die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich dauerhaft aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parallel dazu werden wir mit Hilfe der weiteren Bundeshilfen ab dem Jahr 2018 die Investitionskraft aller Kommunen weiter stärken und die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich dauerhaft aufstocken. Link zum Original
  79. Die Sport- und Bildungspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz bleiben bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die besonderen Investitionsbedarfe vor allem in Sportanlagen und Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen, bleiben die bestehenden Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz – wie die Sport- oder Bildungspauschale – bestehen. Link zum Original
  80. Steigende Hebesätze bei Grundsteuer Bund Gewerbesteuer sollen gestoppt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Steuererhöhungsspirale bei der Grundsteuer Bund der Gewerbesteuer stoppen. Link zum Original
  81. Die fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz werden eingefroren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung einer faktischen „Grund - und Gewerbeste uerbremse“ durch das Einfrieren der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz wird die finanzielle Anreizwirkung zu kommunalen Steuererhöhungen direkt gemindert. Link zum Original
  82. Der Zwang zu Steuererhöhungen für Kommunen im Stärkungspakt wird beendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parallel dazu wollen wir auch im Stärkungspakt den einseitigen Zwang für die betroffenen Kommunen zu Steuererhöhungen beenden. Link zum Original
  83. Ein Runder Tisch zur Senkung der kommunalen Hebesätze wird mit Landesregierung, Spitzenverbänden und IHK eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für weitere mittel- und langfristige Maßnahmen zur dauerhaften Absenkung des Hebesatz-Niveaus bei den Kommunalsteuern wird ein Runder Tisch „Stopp der Steuererhöhungsspirale“ unter Beteiligung der Landesregierung, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Industrie- und Handelskammer NRW eingerichtet. Link zum Original
  84. Bei der Reform der Grundsteuer B soll eine Belastung der Kommunen verhindert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In die derzeit auf Bundesebene laufenden Beratungen zur Reform der Grundsteuer B wird sich Nordrhein -Westfalen als Anwalt seiner Kommunen aktiv einbringen, um zu verhindern, dass die geplante Reform zu ihren Lasten geht. Link zum Original
  85. Das kommunale Haushaltsrecht wird geprüft und gegebenenfalls angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das kommunale Haushaltsrecht prüfen und gegebenenfalls anpassen. Link zum Original
  86. Der Krediterlass wird mit Blick auf neue Finanzierungsformen überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch der nordrhein-westfälische Krediterlass wird insbesondere im Hinblick auf neue Finanzierungsformen überprüft, um den Kommunen einen verlässlichen Rahmen zu geben. Link zum Original
  87. Regelmäßig wird ein Gemeindefinanzbericht vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Transparenz über die Leistungsfähigkeit der nordrhein -westfälischen Kommunen zu erhalten, werden wir in regelmäßigen Abständen einen Gemeindefinanzbericht vorlegen. Link zum Original
  88. Unnötige Hemmnisse für die Ausweisung von Bauland werden aus dem Landesentwicklungsplan entfernt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit die Kommunen mehr geeignete Wohnbauflächen bereitstellen können, werden wir unnötige Hemmnisse zur Ausweisung von Bauland aus dem Landesentwicklungsplan entfernen. Link zum Original
  89. Die Kooperation zwischen Großstädten und Umlandkommunen wird gefördert und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin wollen wir die interkommunale Kooperation zwischen Großstädten und umliegenden Kommunen fördern und ausbauen. Link zum Original
  90. Die Hilfen für von Armutszuwanderung aus der EU besonders betroffene Kommunen werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die speziellen Hilfen für besonders von Armutszuwanderung aus der EU betroffene Kommunen werden wir weiterentwickeln. Link zum Original
  91. Die Kommunen werden so angemessen finanziert, dass kommunale Vorhaben und Flüchtlingsschutz nicht miteinander konkurrieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen haben in der Flüchtlingskrise Hervorragendes geleistet. Wir werden sie so angemessen finanzieren, dass kommunale Vorhaben und die gesamtstaatliche Aufgabe des Flüchtlingsschutzes nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Link zum Original
  92. FlüAG-Mittel werden nicht erstattet, sofern Kommunen freie Plätze in Landeseinrichtungen nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die FlüAG-Mittel werden nicht erstattet, sofern Kommunen freie Plätze in Landeseinrichtungen in Anspruch nehmen. Link zum Original
  93. Transparenz bei der Flüchtlingszuweisung soll den Kommunen mehr Planungssicherheit geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Transparenz bei der Flüchtlingszuweisung wollen wir für mehr Planungssicherheit bei den Kommunen sorgen. Link zum Original
  94. Bonn wird als Kompetenzzentrum für internationale Politik und globale Nachhaltigkeitsstrategien weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bundesstadt Bonn werden wir als Deutschlands Kompetenzzentrum für internationale Politik und globale Nachhaltigkeitsstrategien weiter stärken. Link zum Original
  95. Bonn wird als zweites bundespolitisches Zentrum erhalten und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ehemalige Hauptstadt Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum erhalten und stärken. Link zum Original
  96. Bestrebungen, von den Vereinbarungen des Berlin/Bonn-Gesetzes abzuweichen, wird entschieden entgegengetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir jeglichen Bestrebungen, die von den Vereinbarungen des Berlin/Bonn-Gesetzes abweichen, entschieden entgegentreten. Link zum Original
  97. Die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler wird beim Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz mit dem Bund unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler dabei unterstützen, mit dem Bund eine vertragliche Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu schließen, mit der langfristige Planungssicherheit erreicht wird. Link zum Original
  98. Die fortdauernde Präsenz der Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn gilt als unverzichtbare Grundlage für die Region.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine fortdauernde Präsenz der Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn ist dabei eine unverzichtbare Grundlage für die Fortentwicklung der bereits vorhandenen Kompetenzfelder. Link zum Original
  99. Die Entwicklung des UN-Standortes Bonn wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Entwicklung des UN -Standortes Bonn weiter fördern. Link zum Original
  100. Bonn wird bei der Ansiedlung internationaler Agenturen und bei internationalen Kongressen und Konferenzen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Stadt aktiv bei der Ansiedlung weiterer internationaler Agenturen sowie der Anwerbung und Durchführung internationaler Kongresse und Konferenzen unterstützen. Link zum Original
  101. Vor Ort werden Synergien gebildet, um die internationale Sichtbarkeit Nordrhein-Westfalens zu erhöhen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen vor Ort Synergien bilden und so die internationale Sichtbarkeit von Nordrhein-Westfalen erhöhen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU NW 76, FDP NW 12 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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