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Der Vertrag enthält 78 von 1.497 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 78
  1. Die Sicherung der Eigenständigkeit des Saarlandes ist in der Legislaturperiode eine Aufgabe von herausragender politischer Bedeutung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sicherung unserer Eigenständigkeit wird deshalb auch in der 16. Legislaturperiode eine Aufgabe von herausragender politischer Bedeutung sein. Link zum Original
  2. Land und Kommunen sollen ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge in vollem Umfang erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir nehmen das Bedürfnis der Mensch en nach Sicherheit und Ordnung ernst. Dazu gehört, dass Land und Kommunen ihre Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge in vollem Umfang erfüllen; dazu gehören aber auch der wirksame Schutz vor Terror und Kriminalität, eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz sowie ein effektives Flüchtlingsmanagement. Link zum Original
  3. Saarbrücken soll als Motor des Landes und im Zusammenspiel mit den anderen Kommunen seiner Rolle als Landeshauptstadt gerecht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Saarbrücken muss der Motor des Landes sein und im Zusammenspiel mit den anderen saarländischen Kommunen seiner Rolle als Landeshauptstadt gerecht werden. Link zum Original
  4. Land und Kommunen streben die Überwindung der Haushaltsnotlage an und halten zugleich Zukunftsinvestitionen für erforderlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Land und Kommunen haben ein gemeinsames Interesse an der Überwindung der Haushaltsnotlagesituation, sehen aber auch Investitionen in die Zukunft als erforderlich an. Link zum Original
  5. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wird gewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel bleibt unter anderem die Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Link zum Original
  6. Die Investitionsoffensive Saar investiert in die kommunale Infrastruktur, insbesondere die kommunale Bildungsinfrastruktur.

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    Wortlaut im Vertrag
    eine „Investitionsoffensive Saar“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Hochschulen, Verkehrsinfrastruktur – insbesondere Landstraßen, Brücken und Flughafen –, Krankenhäuser, IT-Infrastruktur und Digitalisierung sowie der kommunalen Infrastruktur, insbesondere der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Link zum Original
  7. Bundes- und EU-Behörden sollen im Saarland angesiedelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Analog dazu arbeiten die Koalitionspartner weiter an dem Ziel, Bundes - und EU -Behörden im Saarland anzusiedeln, um auch auf diesem Weg zusätzliche hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Link zum Original
  8. Konzepte für die Konversion werden im zuständigen Landtagsausschuss unter Beteiligung von Landesregierung, Kommunen und RAG-Stiftung erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Konzepte und Ideen für die Konversion sollen im zuständigen Landtagsausschuss unter Beteiligung der Landesregierung, der Kommunen und der RAG-Stiftung erarbeitet werden. Link zum Original
  9. Wirtschaftlich tragfähige Projekte zur Folgenutzung von Bergbauflächen werden gemeinsam mit Bergbau, Kommunen und Investoren ermittelt und zügig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wirtschaftlich tragfähige Projekte für die Folgenutzung von Bergbauflächen wollen wir gemeinsam mit dem Bergbau, den Kommunen und potenziellen Investoren identifizieren und in überschaubaren Zeiträumen umsetzen. Link zum Original
  10. Für forstwirtschaftliche Flächen, Nachfolgelandschaft und Infrastrukturen des Bergbaus werden tragfähige Lösungen mit regionalem Mehrwert gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bezüglich der forstwirtschaftlichen Flächen, der Nachfolgelandschaft und der Infrastrukturen des Bergbaus müssen tragfähige Lösungen mit regionalem Mehrwert gefunden werden. Link zum Original
  11. Die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Bergbaus ab 2019 als Hauptzweck der RAG-Stiftung hat besondere Bedeutung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Finanzierung der Ewigkeitslasten des Bergbaus ab 2019 als Hauptzweck der RAG -Stiftung messen die Koalitionspartner weiterhin besondere Bedeutung bei. Link zum Original
  12. Die Bestimmungen zur Bergschadensvermutung sollen für Hebungen und Erschütterungen konkretisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine Konkretisierung der Bestimmungen zur Bergschadensvermutung für H ebungen und Erschütterungen werden wir uns mit Nachdruck einsetzen. Link zum Original
  13. Bei der Bergschadensregulierung erhalten Betroffene weiterhin informatorische und moderierende Hilfestellung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Bergschadensregulierung wird es auch künftig informatorische und moderierende Hilfestellungen für Betroffene geben. Link zum Original
  14. Für die Aufgaben des Nachbergbaus werden Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und Bergbau geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das breite Aufgabenspektrum des Nachbergbaus erfordert eine intensive Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Bergbau. Hierzu werden wir Strukturen für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen. Link zum Original
  15. Die Kommunen werden als Heimat bewahren und angesichts finanzieller und struktureller Herausforderungen weiterentwickelt und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sind für die Saarländerinnen und Saarländer Heimat. Sie sind identitätsstiftend und gewährleisten in einer globalisierten Welt das Gefühl von Sicherheit und Zugehörigkeit. Die Koalitionspartner wollen den Menschen dieses Stück Heimat bewahren, die Kommunen aber auch mit Blick auf finanzielle und strukturelle Herausforderungen weiterentwickeln und stärken. Link zum Original
  16. Der Weg der Sanierung der Gemeindefinanzen über Konsolidierungserlass und Kommunalen Entlastungsfonds wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird den mit dem Konsolidierungserlass und mit den haushaltsmäßigen Anforderungen für Leistungen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds eingeschlagenen Weg der Sanierung der Gemeindefinanzen fortsetzen. Link zum Original
  17. Der Kommunalpakt zwischen Landesregierung und Kommunen wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der konsequenten Umsetzung des Kommunalpaktes zwischen der Landesregierung und den saarländischen Kommunen sieht sich die Landesregierung ebenfalls in der Pflicht, den Kommunen durch geeignete weitere Maßnahmen Hilfestellung zu leisten. Link zum Original
  18. Die Kommunen erhalten durch weitere geeignete Maßnahmen Hilfestellung des Landes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der konsequenten Umsetzung des Kommunalpaktes zwischen der Landesregierung und den saarländischen Kommunen sieht sich die Landesregierung ebenfalls in der Pflicht, den Kommunen durch geeignete weitere Maßnahmen Hilfestellung zu leisten. Link zum Original
  19. Die Kommunen werden gerecht an der Entlastung des Saarlandes durch den Bund-Länder-Finanzausgleich beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die Kommunen an der Entlastung des Saarlandes durch den Bund - Länder-Finanzausgleich gerecht und fair beteiligen. Link zum Original
  20. Weitere finanzielle Spielräume werden insbesondere zur Unterstützung der Kommunen eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weitere finanzielle Handlungsspielräume werden wir im Rahmen unserer politischen Prioritäten insbesondere zur Unterstützung der Kommunen einsetzen. Link zum Original
  21. Die Projekte der Investitionsoffensive Saar kommen auch der kommunalen Infrastruktur zugute.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darüber hinaus dafür sorgen, dass die vielen Projekte, die in der nächsten Dekade im Rahmen unserer „ Investitionsoffensive Saar“ angegangen werden, auch der Ertüchtigung und Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zu Gute kommen. Link zum Original
  22. Die Rahmenbedingungen des kommunalen Haushaltsrechts werden geprüft und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rahmenbedingungen des kommunalen Haushaltsrechts sind zu prüfen und anzupassen. Link zum Original
  23. Das kommunale Doppik-System wird überprüft, um Anwendungsdefizite bis 2019 abzubauen und es zu optimieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesregierung stellt das praktizierte System der Doppik erneut auf den Prüfstand mit dem Ziel, bestehende Anwendungsdefizite bis zum Haushaltsjahr 2019 abzubauen und das System zu optimieren. Link zum Original
  24. Die Berücksichtigung von Abschreibungen im kommunalen Haushalt wird untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Untersuchungsgegenstand soll dabei die bisherige Berücksichtigung von Abschreibungen im kommunalen Haushalt sein. Link zum Original
  25. Das Ziel der kommunalen Haushaltsverbesserung wird mit der aktuellen Handlungsfähigkeit der Kommunen in Einklang gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das zum Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden notwendige Ziel der Haushaltsverbesserung soll mit den jeweiligen Anforderungen an die aktuelle Handlungsfähigkeit der Kommunen in Einklang gebracht werden. Link zum Original
  26. Geprüft wird, ob die kommunale Schuldenbremse Erleichterungen für laufende Aufwendungen etwa bei Bildung oder Ordnungsdienst zulässt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel einer entsprechenden Prüfung soll es sein, zu klären, inwieweit bei der Ausgestaltung der kommunalen Schuldenbremse Erleichterungen zugunsten laufender Aufwendungen in einzelnen Tätigkeitsfeldern wie der Bildung oder dem kommunalen Ordnungsdienst vertretbar sind. Link zum Original
  27. Der Kommunale Finanzausgleich wird unter Beteiligung der Spitzenverbände evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände den Kommunalen Finanzausgleich evaluieren und erforderliche Anpassungen in der Verteilung prüfen. Hierbei sollen Sondersituationen von Kommunen in den Fokus genommen werden. Link zum Original
  28. Anpassungen in der Verteilung des Kommunalen Finanzausgleichs werden unter Berücksichtigung von Sondersituationen einzelner Kommunen geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände den Kommunalen Finanzausgleich evaluieren und erforderliche Anpassungen in der Verteilung prüfen. Hierbei sollen Sondersituationen von Kommunen in den Fokus genommen werden. Link zum Original
  29. Eine Wiederanhebung des Gewerbesteuerumlagesatzes wird weder landesrechtlich betrieben noch bundesrechtlich unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird weder landesrechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Gewerbesteuerumlagesatz wieder anzuheben, noch die Schaffung einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung unterstützen. Link zum Original
  30. Eine Ausdehnung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung prüft Möglichkeiten, die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auszudehnen. Link zum Original
  31. Der Bund beteiligt sich stärker an den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich deshalb dafür einsetzen, dass sich der Bund stärker an den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern beteiligt. Link zum Original
  32. Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen werden ungeschmälert an diese weitergegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    diesem Hintergrund wird die saarländische Landesregierung die Finanzhilfen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert (1:1) an diese weitergeben. Link zum Original
  33. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in der Ver- und Entsorgungswirtschaft wird 2018 rechtlich erleichtert, unter Abwägung mittelständischer Belange.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine rechtliche Erleichterung der Betätigung der Kommunen auf diesem Gebiet, unter Abwägung der Belange der mittelständischen regionalen Unternehmen, im Laufe des Jahres 2018 anstreben. Link zum Original
  34. Die Kommunen werden weiterhin durch bedarfsorientierte Zuweisungen aus dem kommunalen Ausgleichsstock unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Des Weiteren werden die Kommunen auch weiterhin durch bedarfsorientierte Zuweisungen aus dem kommunalen Ausgleichsstock unterstützt. Link zum Original
  35. Kommunale Kooperationen bis hin zu freiwilligen Fusionen werden aus Bedarfszuweisungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eigene kommunale Kooperationsb emühungen und Zusammenarbeiten bis hin zu freiwilligen Fusionen werden auch zukünftig aus dem kommunalen Stock der Bedarfszuweisungen unterstützt. Link zum Original
  36. Im kommunalen Ausgleichsstock verbleibt neben dem Zufluss höchstens ein Jahresbetrag als Rest.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im kommunalen Ausgleichsstock soll künftig – unter Berücksichtigung bereits erfolgter Bindungen – neben dem aktuellen Zufluss nicht mehr als ein Jahresbetrag als Restsumme verbleiben. Sollten darüber hinaus Reste auflaufen, sind diese mit Zufluss des aktuellen Jahresansatzes (dem Kommunalen Finanzausgleich zufließend) durch Investitionspauschalen nach § 16 Absatz 11 KFAG auf die Gemeinden zu verteilen. Link zum Original
  37. Darüber hinausgehende Reste werden als Investitionspauschalen auf die Gemeinden verteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im kommunalen Ausgleichsstock soll künftig – unter Berücksichtigung bereits erfolgter Bindungen – neben dem aktuellen Zufluss nicht mehr als ein Jahresbetrag als Restsumme verbleiben. Sollten darüber hinaus Reste auflaufen, sind diese mit Zufluss des aktuellen Jahresansatzes (dem Kommunalen Finanzausgleich zufließend) durch Investitionspauschalen nach § 16 Absatz 11 KFAG auf die Gemeinden zu verteilen. Link zum Original
  38. Der kommunale Krediterlass wird auf Korrekturbedarf untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Umfang der Investitionsmöglichkeiten der Kommunen wird wesentlich durch die Vorgaben des Krediterlasses bestimmt. Bei fortbestehender Orientierung des zulässigen Umfangs der Investitionskredite an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen werden wir die bisherige Bewährung des Erlasses mit Blick auf etwaige Korrekturen untersuchen. Link zum Original
  39. Die interkommunale Zusammenarbeit wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit muss vorangetrieben werden, um kommunale Aufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen zu können. Link zum Original
  40. Verwaltungstätigkeiten werden in gemeindeübergreifenden Einheiten auf Ebene der Gemeindeverbände oder in Mittel- und Oberzentren gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen Verwaltungstätigkeiten in gemeindeübergreifenden Verwaltungseinheiten gebündelt werden, die auf Ebene der Gemeindeverbände oder in leistungsstarken Mittel- und Oberzentren abgebildet werden. Link zum Original
  41. Eine zusätzliche Verwaltungsebene wird nicht geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine weitere Verwaltungsebene ist nicht vorgesehen. Link zum Original
  42. Das Land fördert den Verwaltungszusammenschluss der Kommunen finanziell und begleitet ihn beratend.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird einen entsprechenden Zusammenschluss der Kommunen finanziell fördern und beratend begleiten. Link zum Original
  43. Das Innenministerium erarbeitet binnen eines Jahres einen Katalog möglicher Bereiche interkommunaler Zusammenarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang wird das Innenministerium binnen eines Jahres unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einen Katalog bzgl. möglicher Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit erarbeiten und den Kommunen verbindliche Vorgaben hinsichtlich pflichtiger Zusammenarbeit machen. Link zum Original
  44. Den Kommunen werden verbindliche Vorgaben zur pflichtigen Zusammenarbeit gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang wird das Innenministerium binnen eines Jahres unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einen Katalog bzgl. möglicher Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit erarbeiten und den Kommunen verbindliche Vorgaben hinsichtlich pflichtiger Zusammenarbeit machen. Link zum Original
  45. Die Rahmenbedingungen für eine Funktionalreform und einfachere interkommunale Zusammenarbeit werden geprüft und gegebenenfalls angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    n und strukturellen Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer Funktionalreform und zur Vereinfachung der interkommunalen Zusammenarbeit werden geprüft und ggf. angepasst. Link zum Original
  46. Erleichterungen für interkommunale Kooperationen in der Ver- und Entsorgungswirtschaft werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich der kommunalen Ver - und Entsorgungswirtschaft werden wir prüfen, wie interkommunale Kooperationen erleichtert werden können. Link zum Original
  47. Die Kommunalaufsicht wird ermächtigt, die Verwaltungseffizienz über Kennzahlen offenzulegen, zu vergleichen und steuernd einzugreifen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunalaufsicht wird ermächtigt, durch Erhebung von Kennzahlen die Effizienz von Verwaltungshandeln einzelner Kommunen offen zu legen, mit anderen zu vergleichen und steuernd einzugreifen. Link zum Original
  48. Benachbarte Kommunen schließen sich freiwillig nach Bürgerentscheid mit finanzieller Unterstützung des Landes zusammen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir, dass sich benachbarte Kommunen – auf freiwilliger Basis, nach Bürgerentscheid – begleitet durch finanzielle Unterstützung des Landes, zusammenschließen. Link zum Original
  49. Bei ausbleibenden strukturellen Erfolgen wird eine Gebietsreform nicht ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollten keine strukturellen Erfolge sichtbar sein, die sich in Kennzahlen widerspiegeln, schließen wir eine Gebietsreform nicht aus. Link zum Original
  50. Rechtliche Grundlagen werden geschaffen, um Vertrauensschutztatbestände bei Wahlen und Besetzungen auszuschließen, die einer kommunalen Neuordnung entgegenstünden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für diese ultima ratio wird die saarländische Landesregierung in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Grundlagen schaffen, um bei den anstehenden Wahlen und Besetzungen die Entstehung von Vertrauensschutztatbeständen (wie zum Beispiel die Amtszeit von Bürgermeistern, Räten und Gremien), die einer kommunalen Neuordnung im Wege stünden, auszuschließen. Link zum Original
  51. Die Gebietskulisse der Gemeindeverbände bleibt unverändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Ebene der Gemeindeverbände bleibt die Gebietskulisse unverändert. Link zum Original
  52. Umfang und Art der Aufgabenwahrnehmung der Gemeindeverbände werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der derzeitig durchgeführten umfassenden Begutachtung der Gemeindeverbände durch das Innenministerium wird der Umfang und die Art der Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand gestellt und ebenfalls eine kennzahlenbasierte Haushaltssteuerung erwogen, die eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung gewährleistet. Link zum Original
  53. Für die Gemeindeverbände wird eine kennzahlenbasierte Haushaltssteuerung erwogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der derzeitig durchgeführten umfassenden Begutachtung der Gemeindeverbände durch das Innenministerium wird der Umfang und die Art der Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand gestellt und ebenfalls eine kennzahlenbasierte Haushaltssteuerung erwogen, die eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung gewährleistet. Link zum Original
  54. Eine Regelung zur Versetzung kommunaler Wahlbeamter in den Ruhestand auf Antrag aus besonderen Gründen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner vereinbaren daher, im Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor die Normierung einer Regelung zur Versetzung in den Ruhestand auf Antrag aus besonderen Gründen zu prüfen. Link zum Original
  55. Die Teilabschnitte Siedlung und Umwelt werden zu einem integrierten Landesentwicklungsplan zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Zusammenführung der Teilabschnitte Siedlung und Umwelt zu einem integrierten Landesentwicklungsplan wird die saarländische Landesregierung dafür Sorge tragen, dass eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes ermöglicht wird. Link zum Original
  56. Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass finanzielle Unterstützung für die Kommunen dort tatsächlich ankommt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass finanzielle Unterstützung für die Kommunen auch dort ankommt. Link zum Original
  57. In städtischen und ländlichen Regionen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse bestehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In städtischen und ländlichen Regionen wollen wir gleichwertige Lebensverhältnisse. Link zum Original
  58. Maßnahmen für soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung haben Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Prioritär sind für uns Maßnahmen, die sozialer Inklusion, Armutsbekämpfung und wirtschaftlicher Entwicklung dienen. Link zum Original
  59. Ein umfassender Landesentwicklungsplan mit einer Strategie für Ballungsräume und ländliche Regionen gleichermaßen wird für notwendig gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für notwendig erachten wir weiterhin einen umfassenden Landesentwicklungsplan, der eine Entwicklungsstrategie für die Stärkung der Ballungsräume und der ländlichen Regionen gleichermaßen beinhaltet. Link zum Original
  60. Der ländliche Raum und seine Dörfer sollen stark bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu einem starken ländlichen Raum und dessen Dörfern. Link zum Original
  61. Mit dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (SEPL) wird den Herausforderungen des ländlichen Raums begegnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Fördermaßnahmen und effektiven Konzepten des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL) begegnen wir den Herausforderungen, denen der ländliche Raum gegenübersteht. Link zum Original
  62. Dorfentwicklungsprogramme sichern Daseinsvorsorge sowie technische, soziale und kulturelle Infrastruktur.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit Dorfentwicklungsprogrammen sichern wir die Daseinsvorsorge sowie die technische, soziale und kulturelle Infrastruktur. Link zum Original
  63. Die Chancen grenzüberschreitender Mobilität in der Großregion sollen für noch mehr Menschen nutzbar werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir als europäische Großregion die Chancen der grenzüberschreitenden Mobilität für noch mehr Menschen nutzbar und erlebbar machen, die bereits heute über 220.000 Menschen in der Großregion täglich für sich ergreifen. Link zum Original
  64. Die gemeinsamen Projekte der kommunalen Träger im Agglomerationsraum SaarMoselle werden schnell und beiderseits gemeinsam vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die gemeinsamen Projekte der kommunalen Träger müssen schnell und von beiden Seiten gemeinsam vorangetrieben werden. Link zum Original
  65. Der Eurodistrict SaarMoselle soll eine tragende Rolle als grenzüberschreitender Metropolraum erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem kommunalen deutsch-französischen Eurodistrict SaarMoselle sollte dabei eine tragende Rolle als grenzüberschreitender Metropolraum zukommen. Link zum Original
  66. Den Partnern der Großregion wird die Schaffung der Funktion eines „Generalsekretärs für die Großregion“ vorgeschlagen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um für die Großregion die Erkennbarkeit nach außen und die Integration nach innen zu stärken, werden wir initiativ werden und den Partnern der Großregion die Schaffung der Funktion eines „Generalsekretärs für die Großregion“ vorschlagen. Link zum Original
  67. Die grenzüberschreitende Kooperation mit Grand Est und den Partnern der Großregion wird auf allen Ebenen gestärkt und ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aber auch die grenzüberschreitende Kooperation mit Grand Est sowie den interregionalen Partnern der Großregion soll in der kommenden Legislaturperiode auf allen Ebenen weiter gestärkt, ausgebaut und gefestigt werden. Link zum Original
  68. Die europäische Kohäsionspolitik behält in der Grenzregion eine besondere Bedeutung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die europäische Kohäsionspolitik muss in unserer Grenzregion auch in Zukunft eine besondere Bedeutung haben. Link zum Original
  69. Für die Region wird auch nach 2020 eine angemessene Mittelausstattung aus den europäischen Förderprogrammen angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch in der Zeit nach 2020 eine angemessene Mittelausstattung für unsere Region zur Verfügung steht und das Land rechtzeitig Planungssicherheit erhält, um optimal von den europäischen Förderprogrammen zu profitieren. Link zum Original
  70. Das Land erhält rechtzeitig Planungssicherheit für die europäischen Förderprogramme.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch in der Zeit nach 2020 eine angemessene Mittelausstattung für unsere Region zur Verfügung steht und das Land rechtzeitig Planungssicherheit erhält, um optimal von den europäischen Förderprogrammen zu profitieren. Link zum Original
  71. Die europäische territoriale Kohäsion wird durch grenzüberschreitend verzahnte Programme gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, dass insbesondere die europäische territoriale Kohäsion durch grenzüberschreitend verzahnte Programme weiter gestärkt wird. Link zum Original
  72. Die Kommunen werden im Rahmen ihrer Städtepartnerschaften unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb die Kommunen im Rahmen ihrer Städtepartnerschaften unterstützen und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Impulse für deren Vernetzung und Vertiefung erarbeiten und umsetzen. Link zum Original
  73. Der Bundesrat wird als aktives Instrument zur Durchsetzung saarländischer Interessen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bundesrat soll als aktives politisches Instrument zur Durchsetzung saarländischer Interessen genutzt werden. Link zum Original
  74. Der Ministerrat beschließt über alle Initiativen des Saarlandes und das Abstimmungsverhalten im Bundesrat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerrat beschließt über sämtliche Initiativen des Saarlandes sowie über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Link zum Original
  75. Über den Koalitionsvertrag hinausgehende Bundesratsfragen werden einvernehmlich im Ministerrat besprochen und entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fragen, die darüber hinausgehen, werden einvernehmlich im Ministerrat besprochen und im Interesse des Landes entschieden. Link zum Original
  76. Bei fehlender Einigung enthält sich das Saarland im Bundesrat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte keine Einigung erzielt werden können, wird sich das Saarland im Bundesrat enthalten. Link zum Original
  77. Die CDU entsendet zwei Mitglieder, die SPD ein Mitglied in den Bundesrat.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 152 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die CDU Saar entsendet zwei Mitglieder, die SPD Saar entsendet ein Mitglied in den Bundesrat. Link zum Original
  78. Die Ministerpräsidentin nimmt den ordentlichen Platz des Saarlandes im Vermittlungsausschuss ein, die stellvertretende Ministerpräsidentin den Stellvertreterplatz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den ordentlichen Platz des Saarlandes im Vermittlungsausschuss wird die Ministerpräsidentin, den Platz der Stellvertreterin die stellvertretende Ministerpräsidentin einnehmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

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