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Der Vertrag enthält 90 von 2.325 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 90
  1. Das Land behandelt die Kommunen fair und sucht bei neuen Herausforderungen gemeinsam mit ihnen Lösungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere Kommunen fair behandeln und bei neuen Herausforderungen gemeinsam nach Lösungen suchen. Link zum Original
  2. Der kommunale Finanzausgleich wird begutachtet und das Gesetz entsprechend dem Urteil des Landesverfassungsgerichts geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das gilt auch für die anstehende Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs, die sich aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ergibt. Wir werden die dazu notwendige Begutachtung auf den Weg bringen, mit dem Ziel, erforderliche Änderungen des Gesetzes umzusetzen. Link zum Original
  3. Eine Aufgabenkritik soll die Verantwortlichkeiten zwischen Land und Kommunen optimiert verteilen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei werden wir auch eine Aufgabenkritik vornehmen. Ziel ist es, eine für Kommunen und Land optimierte Verteilung der Verantwortlichkeiten zu erreichen und Doppelzuständigkeiten abzubauen. Link zum Original
  4. Doppelzuständigkeiten von Land und Kommunen werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei werden wir auch eine Aufgabenkritik vornehmen. Ziel ist es, eine für Kommunen und Land optimierte Verteilung der Verantwortlichkeiten zu erreichen und Doppelzuständigkeiten abzubauen. Link zum Original
  5. Der Finanzbedarf der Kommunen wird von neutralen Sachverständigen finanzwissenschaftlich ermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in einer finanzwissenschaftlichen Analyse den konkreten Finanzbedarf der Kommunen durch neutrale Sachverständige ermitteln lassen. Link zum Original
  6. Besondere soziale und flächeninduzierte Lasten der Kommunen sowie ihre Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit werden berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen die besonderen Lasten von Kommunen, wie z.B. soziale und flächeninduzierte Kosten, ebenso berücksichtigt werden, wie die bisher bestehende Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Deutschen Einheit. Link zum Original
  7. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs soll die Kommunen befähigen, ihrer Verpflichtung im Schulbau nachzukommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zukünftig die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung im Schulbau nachzukommen. Link zum Original
  8. Die Konsolidierungskommunen werden weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Konsolidierungskommunen weiter unterstützen. Link zum Original
  9. Das Programm für Konsolidierungskommunen wird bis einschließlich 2023 verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Konsolidierungskommunen weiter unterstützen. Das bisherige Programm soll in Absprache mit den kommunalen Landesverbänden um weitere fünf Jahre – also bis einschließlich 2023 – verlängert werden. Link zum Original
  10. Im kommunalen Investitionsfonds wird eine weitere Fördersäule aus Bundes- und Landesmitteln errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen werden wir zur Umsetzung des vereinbarten kommunalen Investitionsprogramms innerhalb des kommunalen Investitionsfonds eine weitere Fördersäule errichten, die sich aus den Entlastungsmitteln des Bundes sowie den Aufstockungsmitteln des Landes speist. Link zum Original
  11. Kommunen dürfen künftig gesetzlich geregelt auf Straßenausbaubeiträge verzichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, zukünftig in eigener Verantwortung auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Dieses werden wir gesetzlich regeln. Link zum Original
  12. Der Verzicht auf Ausbaubeiträge darf nicht zu Nachteilen bei Haushaltsgenehmigung oder Landeszuweisungen führen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen darf dabei nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land führen. Link zum Original
  13. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs soll Kommunen befähigen, kommunale Straßen auszubauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, dass die Kommunen im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in die Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen. Link zum Original
  14. Bei der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs wird mit den Kommunen eine transparentere Zuordnung der Zuständigkeiten geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen ist im Rahmen der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs auszuloten, ob eine transparentere Zuordnung der Zuständigkeiten zu verbesserten Grundvoraussetzungen führen kann. Link zum Original
  15. Durch die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs sollen Kommunen ihre Pflichten im Schulbau erfüllen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zukünftig die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung im Schulbau nachzukommen. Link zum Original
  16. Die Trägerschaft der Eingliederungshilfe wird unverzüglich auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher Planungssicherheit für Betroffene, Kommunen und Leistungserbringer schaffen und unverzüglich die Eigenschaft als Träger der Eingliederungshilfe auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen, damit diese in die Verhandlungen für einen neuen Landesrahmenvertrag ab 2020 mit den Leistungserbringern einsteigen können. Link zum Original
  17. Das Land unterstützt und berät die Kreise und kreisfreien Städte bei der Neuausrichtung ihrer Arbeitsabläufe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wird das Land die Kreise und kreisfreien Städte bei der Neuausrichtung ihrer Arbeitsabläufe unterstützen und beraten. Link zum Original
  18. Im Gemeindewirtschaftsrecht gilt der Vorrang der privaten Leistungserbringung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Gemeindewirtschaftsrecht bekennen wir uns zum Vorrang der privaten Leistungserbringung und werden die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen dahingehend weiterentwickeln, dass Handwerk und Mittelstand im Wettbewerb nicht beeinträchtigt werden. Link zum Original
  19. Die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen werden so weiterentwickelt, dass Handwerk und Mittelstand im Wettbewerb nicht beeinträchtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Gemeindewirtschaftsrecht bekennen wir uns zum Vorrang der privaten Leistungserbringung und werden die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen dahingehend weiterentwickeln, dass Handwerk und Mittelstand im Wettbewerb nicht beeinträchtigt werden. Link zum Original
  20. Den Kommunen im Hamburger Umland wird die Ausweisung und Entwicklung regional abgestimmter Gewerbeflächen erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im Hamburger Umland werden wir den Kommunen die verstärkte Ausweisung und Entwicklung neuer regional abgestimmter Gewerbeflächen erleichtern und die Schaffung interkommunaler Gewerbegebiete unterstützen. Link zum Original
  21. Die Schaffung interkommunaler Gewerbegebiete wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im Hamburger Umland werden wir den Kommunen die verstärkte Ausweisung und Entwicklung neuer regional abgestimmter Gewerbeflächen erleichtern und die Schaffung interkommunaler Gewerbegebiete unterstützen. Link zum Original
  22. Die angebotsorientierte Ausweisung von Gewerbeflächen wird im gesamten Land erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die angebotsorientierte Ausweisung von Gewerbeflächen werden wir im gesamten Bundesland erleichtern. Link zum Original
  23. In allen Gemeinden sollen unter Beachtung ökologischer Gegebenheiten die Erweiterung ortsansässiger und die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe möglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür Sorge tragen, dass in allen Gemeinden unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe möglich ist. Link zum Original
  24. Die Westküsteninitiative wird neu aufgestellt und umfasst den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie die Basisversorgung in Bildung, Kita, Pflege, Medizin und Nahverkehr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Westküsteninitiative neu aufstellen. Dazu gehört neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur die Basisversorgung in Bildung, Kita, Pflege, Medizin und öffentlichem Nahverkehr. Link zum Original
  25. Für strukturschwache Regionen werden gezielt Fördermittel eingesetzt, auch Interterritoriale Investitionen aus dem Europäischen Regionalfonds.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gezielt mögliche Mittel für strukturschwache Regionen einsetzen. Dazu gehören auch Optionen wie die Interterritorialen Investitionen (ITI) aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE). Link zum Original
  26. Die Strukturfördermittel von Bund und EU werden sinnvoll genutzt, auch in der einzelbetrieblichen Förderung gezielt für strategische Schwerpunkte einschließlich strukturschwacher Regionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine wirtschaftlich positive Entwicklung im ganzen Land. Um die wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Land zu fördern, werden wir die vom Bund (GRW) und der EU (EFRE/ESF) bereitgestellten Strukturfördermittel sinnvoll nutzen. Wir werden diese Mittel auch im Rahmen einzelbetrieblicher Förderung gezielt für die von der Koalition festgelegten strategischen Schwerpunkte nutzen. Dazu gehören insbesondere auch strukturschwache Regionen. Link zum Original
  27. Über die Verwendung der Mittel der EU-Förderperiode ab 2020 wird im Einvernehmen der Koalitionspartner entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden über die Verwendung der Mittel der neuen EU-Förderperiode ab 2020 im Einvernehmen der Koalitionspartner entscheiden. Link zum Original
  28. Die Zusammenarbeit mit Hamburg, besonders innerhalb der Metropolregion Hamburg, wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Zusammenarbeit mit Hamburg und im Besonderen innerhalb der Metropolregion Hamburg verstärken. Link zum Original
  29. Die Gewerbeflächenausweisung im Hamburger Umland und die gemeinsame länderübergreifende Gewerbeflächenausweisung werden vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die wirtschaftlichen Chancen der Metropolregion Hamburg besser nutzen zu können, die im Auslandsmarketing unbedingt gebotene gemeinsame Bewerbung als zusammengehöriger Wirtschaftsstandort zu untermauern und damit auch dem schleswig-holsteinischen Mittelstand die Erschließung neuer Absatzmärkte zu erleichtern, werden wir die Gewerbeflächenausweisung im Hamburger Umland und die gemeinsame länderübergreifende Gewerbeflächenausweisung vereinfachen. Link zum Original
  30. Es wird geprüft, ob und wie eine gemeinsame Landesplanung mit Hamburg umgesetzt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir prüfen, ob und wie eine gemeinsame Landesplanung mit der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt werden kann. Link zum Original
  31. Hamburg und Dänemark werden zu einer „Allianz für den Norden“ als kooperierender „Wirtschaftsregion Nord“ eingeladen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hamburg und Dänemark laden wir zu einer „Allianz für den Norden“ im Sinne einer kooperierenden „Wirtschaftsregion Nord“ ein, die für Weitsicht und Zukunft steht. Link zum Original
  32. Die Berichtspflichten der Kommunen in der Gemeindeordnung werden evaluiert und gegebenenfalls novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Berichtspflichten der Kommunen in der Gemeindeordnung werden wir im Zusammenhang mit anderen Berichtspflichten evaluieren und ggf. novellieren. Link zum Original
  33. Eine unterirdische Raumordnung wird vorgelegt, die Potenziale für Speicher und Geothermie erfasst und mit der Energieinfrastruktur verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine unterirdische Raumordnung vorlegen, die unter anderem die Potenziale für Speicher und Geothermie erfasst und mit der Energieinfrastruktur verschneidet. Link zum Original
  34. Die Regionalpläne Wind werden auf Grundlage der Stellungnahmen von Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit grundlegend überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionalpläne Wind werden auf Grundlage der Stellungnahmen der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit grundlegend überarbeitet. Link zum Original
  35. Die Kriterien der Windenergieplanung werden überprüft, um größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kriterien überprüfen, um die größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erzielen. Link zum Original
  36. Es wird geprüft, Kommunen mit Brachflächen- oder Flächenrecyclingstrategien im kommunalen Finanzausgleich besserzustellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich besserstellen, die Brachflächenrecycling oder Flächen recyclingstrategien betreiben, Link zum Original
  37. Im ländlichen Raum wird eine Grundversorgung in Mobilität, Breitband, medizinischer Versorgung, Daseinsvorsorge, Kita, Schule und Kultur gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine moderne Weiterentwicklung der Wirtschaft und Strukturen im ländlichen Raum. Dazu gehören eine Grundversorgung in Mobilität, Breitband, medizinische Versorgung, Daseinsvorsorge, Telemedizin wie auch Kita Schule und Kultur. Link zum Original
  38. Der Leader-Ansatz der Aktivregionen wird evaluiert und über 2020 hinaus fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch eine Evaluierung und Fortschreibung des Leaderansatzes der Aktivregionen über 2020 hinaus. Link zum Original
  39. Ländliche Räume erhalten Möglichkeiten, den Herausforderungen des demographischen Wandels und der Abwanderung individuell zu begegnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Möglichkeiten schaffen, individuell den Herausforderungen des demographischen Wandels und des Abwanderns in die urbanen Zentren zu begegnen und auch Freiräume für neue Ideen und Vorhaben eröffnen (erweiterte Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude, Umnutzung öffentlicher Gebäude, neue Mobilitätskonzepte). Link zum Original
  40. Für neue Ideen im ländlichen Raum werden Freiräume eröffnet, etwa für erweiterte Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude und Umnutzung öffentlicher Gebäude.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Möglichkeiten schaffen, individuell den Herausforderungen des demographischen Wandels und des Abwanderns in die urbanen Zentren zu begegnen und auch Freiräume für neue Ideen und Vorhaben eröffnen (erweiterte Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude, Umnutzung öffentlicher Gebäude, neue Mobilitätskonzepte). Link zum Original
  41. In der Landesplanung wird eine Experimentierklausel angestrebt, die zeitlich und räumlich begrenzt neue Entwicklungen mit wissenschaftlicher Begleitung ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben daher eine Experimentierklausel in der Landesplanung an, die es ermöglicht mit einer angemessenen wissenschaftlichen Begleitung zeitlich und räumlich begrenzt neue Entwicklungen zu ermöglichen. Link zum Original
  42. Die investive Förderung im ländlichen Raum bleibt auf multifunktionale Maßnahmen und Projekte fokussiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den bisher eingeschlagenen Weg, die investive Förderung auf multifunktionale Maßnahmen und Projekte zu fokussieren, weiterverfolgen; dabei soll eine stärkere Verknüpfung dieser Maßnahmen mit der Ortskern- und Ortsinnenentwicklung erfolgen. Link zum Original
  43. Diese Fördermaßnahmen werden stärker mit der Ortskern- und Ortsinnenentwicklung verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den bisher eingeschlagenen Weg, die investive Förderung auf multifunktionale Maßnahmen und Projekte zu fokussieren, weiterverfolgen; dabei soll eine stärkere Verknüpfung dieser Maßnahmen mit der Ortskern- und Ortsinnenentwicklung erfolgen. Link zum Original
  44. Die Daseinsvorsorge wird Schwerpunkt der integrierten ländlichen Entwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Thema Daseinsvorsorge soll Schwerpunkt der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) sein. Link zum Original
  45. Neben investiver Förderung werden künftig auch prozessorientierte Ansätze wie das soziale Dorf und Kümmerer unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben investiver Förderung sollen künftig aber auch prozessorientierte Ansätze (soziales Dorf, Kümmerer u.a.) unterstützt werden. Link zum Original
  46. Es werden Möglichkeiten gesucht, europäische Förderprogramme wie ELER, EFRE, ESF und Interreg mit Bundesprogrammen zu kombinieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Möglichkeiten suchen, die verschiedenen europäischen Förderprogramme (ELER, EFRE, ESF, Interreg) und Bundesprogramme miteinander zu kombinieren. Link zum Original
  47. Die langfristige Bewohnbarkeit der nordfriesischen Halligen soll im Klimawandel gewährleistet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die langfristige Bewohnbarkeit der nordfriesischen Halligen in Zeiten des Klimawandels gewährleisten. Link zum Original
  48. Baumaßnahmen auf den Halligen, die dem Meeresanstieg Rechnung tragen, werden konzeptionell und finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Baumaßnahmen, die dem Meeresanstieg Rechnung tragen, konzeptionell und finanziell unterstützen, Link zum Original
  49. Auf den Halligen werden Arbeitsplätze im Küstenschutz angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Arbeitsplätze im Küstenschutz anbieten und Link zum Original
  50. Das Land soll mit leistungsstarken Kommunen in die Zukunft geführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Land mit leistungsstarken Kommunen in eine gute Zukunft führen. Link zum Original
  51. Land und Kommunen pflegen eine faire Partnerschaft bei eigenverantwortlicher kommunaler Selbstverwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf eine faire Partnerschaft mit den Kommunen, auf eigenverantwortliche kommunale Selbstverwaltung und auf eine für die zu erfüllenden Aufgaben angemessene finanzielle Ausstattung. Link zum Original
  52. Die Kommunen erhalten eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf eine faire Partnerschaft mit den Kommunen, auf eigenverantwortliche kommunale Selbstverwaltung und auf eine für die zu erfüllenden Aufgaben angemessene finanzielle Ausstattung. Link zum Original
  53. Für Kommunen bestimmte Bundesmittel werden nach den Verteilkriterien des Bundes an sie weitergegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bundesmittel, die für die Kommunen gedacht sind, werden wir im Rahmen der vom Bund festgelegten Verteilkriterien an diese weitergeben. Link zum Original
  54. Die Bindung an die Verteilkriterien des Bundes entfällt, wenn das Land Komplementärmittel einsetzen muss.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bundesmittel, die für die Kommunen gedacht sind, werden wir im Rahmen der vom Bund festgelegten Verteilkriterien an diese weitergeben. Die Bindung an die Verteilkriterien gilt nicht, wenn seitens des Landes Komplementärmittel eingesetzt werden müssen. Link zum Original
  55. Bei der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs wird geprüft, ob Verantwortlichkeiten im Bildungssektor gebündelt und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Land und Kommunen arbeiten im Bildungssektor eng miteinander zusammen. Wir werden bei der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs prüfen, ob Verantwortlichkeiten gebündelt und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden können. Link zum Original
  56. Die kommunale Selbstverwaltung wird auch in der Gebietshoheit geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir achten die kommunale Selbstverwaltung auch in der kommunalen Gebietshoheit. Link zum Original
  57. Kooperationen zwischen Gemeinden und freiwillige Fusionen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kooperationen zwischen Gemeinden und ihren Verwaltungen und auch freiwillige Fusionen unterstützen wir. Link zum Original
  58. Eine gesetzliche Gebietsreform auf Gemeinde- oder Kreisebene wird nicht vorgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine gesetzliche Gebietsreform auf Gemeinde- oder Kreisebene werden wir nicht vornehmen. Link zum Original
  59. Größere Einheiten auf Ebene der Ämter und Gemeinden werden unter Voraussetzungen begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schaffung größerer Einheiten auf der Ebene der Ämter und Gemeinden halten die Koalitionspartner unter folgenden Voraussetzungen für begrüßenswert: Gemeinden dürfen nicht gegen den Willen der Menschen vor Ort zusammengelegt werden. Link zum Original
  60. Gemeinden werden nicht gegen den Willen der Menschen vor Ort zusammengelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schaffung größerer Einheiten auf der Ebene der Ämter und Gemeinden halten die Koalitionspartner unter folgenden Voraussetzungen für begrüßenswert: Gemeinden dürfen nicht gegen den Willen der Menschen vor Ort zusammengelegt werden. Link zum Original
  61. Gemeindezusammenschlüsse erfolgen nur freiwillig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen allein auf freiwillige Zusammenschlüsse. Diese werden von Seiten des Landes künftig jedoch finanziell gefördert. Link zum Original
  62. Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse werden vom Land finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen allein auf freiwillige Zusammenschlüsse. Diese werden von Seiten des Landes künftig jedoch finanziell gefördert. Link zum Original
  63. Beim Innenministerium wird eine Beratungs- und Koordinierungsstelle für Fusionsprozesse eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 90 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig werden wir eine Beratung und Koordinierung beim Innenministerium einrichten, die entsprechende Fusionsprozesse begleitend unterstützt. Link zum Original
  64. Die kommunale Selbstverwaltung braucht weiterhin freie Gestaltungsräume.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunale Selbstverwaltung braucht weiterhin freie Gestaltungsräume. Link zum Original
  65. Bürger sollen frühzeitig in anstehende kommunale Entscheidungen eingebunden werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 90 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb sehen wir es als wichtig an, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig bei anstehenden Entscheidungen einzubinden, um ihre Anregungen aufzunehmen und ggf. auch, um die Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen. Link zum Original
  66. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum werden neue Organisationsformen erwogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 90 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des demographischen Wandels stellt sich die Frage, auf welche Weise auch künftig die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sichergestellt werden kann. Hierzu muss auch über neue innovative Organisationsformen für entsprechende Einrichtungen nachgedacht werden. Link zum Original
  67. Die Möglichkeit öffentlich-rechtlicher Genossenschaften wird im Landesrecht verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher die Möglichkeit zur Schaffung von öffentlich-rechtlichen Genossenschaften im Landesrecht verankern. Link zum Original
  68. Die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung im Landesentwicklungsplan werden in Regionen mit erhöhter Nachfrage an den realen Bedarf angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aus diesem Grund werden wir die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung in Regionen mit erhöhter Nachfrage an die realen Erfordernisse anpassen. Link zum Original
  69. Die interkommunale Kooperation wird gestärkt, um Kommunen mehr Flexibilität beim Wohnungsbau zu geben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir die interkommunale Kooperation zur Fortentwicklung von Städten und Gemeinden stärken und damit den Kommunen zusätzliche Flexibilität bei der Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Link zum Original
  70. In allen Teilen des Landes sollen bestmögliche Lebensverhältnisse herrschen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Menschen in allen Teilen des Landes die bestmöglichen Lebensverhältnisse vorfinden. Link zum Original
  71. Alle Regionen sollen ihre individuellen Entwicklungschancen ausschöpfen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Und wir wollen, dass alle Regionen ihre individuellen Entwicklungschancen ausschöpfen können. Link zum Original
  72. Der Landesentwicklungsplan 2010 wird unter Berücksichtigung der Landesentwicklungsstrategie SH 2030 überprüft und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der gegenwärtige Landesentwicklungsplan 2010 ist unter Berücksichtigung der Landesentwicklungsstrategie SH 2030 zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Link zum Original
  73. Bei der Landesentwicklung werden die Bedürfnisse älterer Menschen in allen Landesteilen ausreichend berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb müssen wir in allen Teilen des Landes sicherstellen, dass auch die Bedürfnisse älterer Menschen bei der Landesentwicklung ausreichend berücksichtigt werden. Link zum Original
  74. Junge Menschen und Familien sollen langfristig Perspektiven außerhalb der Städte haben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen aber auch, dass junge Menschen und Familien langfristig Perspektiven außerhalb der städtischen Räume haben. Link zum Original
  75. Die wirtschaftliche Entwicklung soll überall im Land Arbeitsplätze schaffen und sichern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb brauchen wir eine wirtschaftliche Entwicklung, die überall im Land Arbeitsplätze schafft und sichert. Link zum Original
  76. Die Infrastruktur einschließlich Nahversorgung, Bildung und Gesundheitsversorgung muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Infrastruktur, zu der insbesondere auch Angebote der Nahversorgung, der Bildung und der Gesundheitsversorgung zählen, müssen mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Link zum Original
  77. Die Landesplanung wird so ausgerichtet, dass sie die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb die Landesplanung so ausrichten, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Link zum Original
  78. Die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung werden so angepasst, dass der Wohnungsbau in Regionen mit erhöhter Nachfrage nicht unnötig eingeschränkt wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden wir so anpassen, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird. Link zum Original
  79. Regional abgestimmte Konzepte von Kreisen, Städten und Gemeinden werden in der Landesplanung stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Regional abgestimmte Konzepte der Kreise, Städte und Gemeinden sollen stärker als bisher berücksichtigt werden. Link zum Original
  80. Interkommunale Planungen werden erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Interkommunale Planungen werden erleichtert und kleinräumige Entwicklungskonzepte und Stadt-Umland-Kooperationen werden besonders gefördert. Link zum Original
  81. Kleinräumige Entwicklungskonzepte und Stadt-Umland-Kooperationen werden besonders gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Interkommunale Planungen werden erleichtert und kleinräumige Entwicklungskonzepte und Stadt-Umland-Kooperationen werden besonders gefördert. Link zum Original
  82. Die Landesentwicklungsachsen um Hamburg werden überprüft und so weiterentwickelt, dass sie die Kommunen nicht einschränken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bisher vorgesehenen Landesentwicklungsachsen rund um Hamburg sind zu überprüfen und dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie die Kommunen nicht in ihrer Entwicklung einschränken. Link zum Original
  83. Mit Hamburg wird eine gemeinsame oder zumindest abgestimmte Landesplanung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus streben wir eine gemeinsame oder zumindest abgestimmte Landesplanung mit Hamburg an. Link zum Original
  84. Die Planungshoheit für Städtebaumaßnahmen bleibt rechtlich und tatsächlich bei den Städten und Gemeinden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Entscheidend ist für uns, dass die Planungshoheit für Städtebaumaßnahmen im Rahmen der Landesplanung rechtlich und tatsächlich bei den Städten und Gemeinden verbleibt. Link zum Original
  85. Die kommunalen und regionalen grenzüberschreitenden Kooperationen in Sønderjylland/Schleswig werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Stärkung der kommunalen und regionalen grenzüberschreitenden Kooperationen in Sønderjylland/Schleswig. Link zum Original
  86. INTERREG-Mittel werden effizient genutzt, um Wachstum, Beschäftigung, Forschung und Entwicklung in den Grenzregionen zu fördern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    INTERREG-Mittel werden wir effizient nutzen, um das Wachstum, die Beschäftigung sowie Forschung und Entwicklung in den Grenzregionen zu fördern. Link zum Original
  87. Die EU-Förderprogramme der Förderperiode ab 2021 werden ressort- und fondsübergreifend umgesetzt und ihre operationellen Programme aufeinander abgestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 104 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung der Programme (derzeit Regionalfonds EFRE, Sozialfonds ESF, Fonds für ländliche Entwicklung ELER sowie dem Meeres- und Fischereifonds EMFF und Interreg) für die neue Förderperiode ab 2021 werden wir ressortübergreifend und fondsübergreifend vorgehen und die operationellen Programme aufeinander abstimmen. Link zum Original
  88. Die Mitwirkung der Zivilgesellschaft über den LEADER-Ansatz der AktivRegionen wird bei allen Fonds fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 104 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Mitwirkung der Zivilgesellschaft über den LEADER Ansatz (Aktivregionen) auch zukünftig bei allen Fonds weiterverfolgen. Link zum Original
  89. In den Bund-Länder-Gremien für digitale Angebote werden die Belange der Kommunen berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 107 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Als Land werden wir uns intensiv in die beim Bund für neue digitale Angebote geschaffenen Koordinationsgremien einbringen und hierbei auch die Belange der Kommunen berücksichtigen. Link zum Original
  90. Über die AktivRegionen werden mit den Kommunen weiterhin Musterprojekte für Digitalisierung entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die AktivRegionen auch nutzen, um gemeinsam mit den Kommunen weiterhin Musterprojekte für Digitalisierung zu entwickeln. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 34, Grüne 14, FDP 5 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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