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Der Vertrag enthält 108 von 3.349 Forderungen zu „Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen“.

Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 108
  1. Faire Besteuerung national und international sowie die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung gehören zu fairen Wettbewerbsbedingungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage dafür sind faire Wettbewerbsbedingungen; dazu gehört auch eine faire Besteuerung – national und international – sowie die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Link zum Original
  2. In die Modernisierung des Landes soll privat und öffentlich umfassend investiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In die Modernisierung des Landes muss umfassend investiert werden – privat wie öffentlich. Link zum Original
  3. Öffentliche Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung werden im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die öffentlichen Investitionen insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung werden wir im Rahmen der bestehenden Schuldenregel des Grundgesetzes gewährleisten, Anreize für private Investitionen setzen und Raum für unternehmerisches Wagnis schaffen, um so Wachstum zu generieren. Link zum Original
  4. Der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird weiter angehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden wir attraktiver machen, u. a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags. Link zum Original
  5. Das Bundesfinanzierungsgremium überprüft regelmäßig, ob Bundesbeteiligungen ihre Ziele erreichen und noch zur Daseinsvorsorge benötigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir nutzen das Bundesfinanzierungsgremium, um regelmäßig zu überprüfen, ob die mit der Beteiligung verfolgten Ziele auch erreicht werden und ob sie noch zur öffentlichen Daseinsvorsorge benötigt werden. Link zum Original
  6. Bis zur europäischen Entscheidung über eine Kerosinsteuer wird eine europaweite Luftverkehrsabgabe nach deutschem Vorbild angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zur europäischen Entscheidung über die Einführung einer Kerosinsteuer in Anlehnung an den Energiegehalt werden wir uns dafür einsetzen, auch europaweit eine Luftverkehrsabgabe einzuführen, wie sie in Deutschland erhoben wird. Link zum Original
  7. Eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe wird wegen der pandemiebedingten Krise erst nach 2023 geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf die aktuelle pandemiebedingte Krise der Luftfahrtbranche werden wir eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe erst nach 2023 prüfen. Link zum Original
  8. Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer werden für die Förderung von Produktion und Einsatz CO2-neutraler strombasierter Flugkraftstoffe eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer werden wir für die Förderung von Produktion und Einsatz von CO 2-neutralen strombasierten Flugkraftstoffen sowie für Forschung, Entwicklung und Flottenmodernisierung im Luftverkehr einsetzen. Link zum Original
  9. Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer werden für Forschung, Entwicklung und Flottenmodernisierung im Luftverkehr eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 42 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer werden wir für die Förderung von Produktion und Einsatz von CO 2-neutralen strombasierten Flugkraftstoffen sowie für Forschung, Entwicklung und Flottenmodernisierung im Luftverkehr einsetzen. Link zum Original
  10. Die EEG-Umlage wird zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um – auch angesichts höherer CO 2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden. Wir werden sie daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen. Link zum Original
  11. Die Finanzierung übernimmt der Energie- und Klimafonds, der aus Einnahmen der Emissionshandelssysteme und einem Bundeszuschuss gespeist wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung übernimmt der EKF, der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Link zum Original
  12. Alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen werden überprüft und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen dieser Änderungen werden alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst. Link zum Original
  13. Steuerbegünstigungen für die wirtschaftliche Nutzung von Strom werden unter Berücksichtigung der Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Link zum Original
  14. Unternehmen sollen durch den Abbau von Steuerbegünstigungen für Strom insgesamt nicht stärker belastet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die Unternehmen sollen dadurch insgesamt nicht mehr belastet werden. Link zum Original
  15. Der Sparerpauschbetrag wird auf 1.000 Euro erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen. Link zum Original
  16. Die Steuerfreiheit des Pflegebonus wird auf 3.000 Euro angehoben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben. Link zum Original
  17. Zuschläge in der Pflege werden steuerfrei gestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern. Link zum Original
  18. Die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen wird von zwei auf drei Prozent angehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir heben die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent an und behalten dabei die unterschiedlichen Effekte auf die verschiedenen Bauherren im Blick. Link zum Original
  19. Die Länder erhalten mehr Flexibilität bei der Grunderwerbsteuer, etwa durch einen Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Link zum Original
  20. Steuerliche Schlupflöcher bei Share Deals von Konzernen im Immobilienerwerb werden geschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals). Link zum Original
  21. Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wird europarechtskonform beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten. Link zum Original
  22. Alleinerziehende werden mit einer Steuergutschrift entlastet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift. Link zum Original
  23. Die Familienbesteuerung soll so weiterentwickelt werden, dass partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Familienformen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Link zum Original
  24. Die Kombination der Steuerklassen III und V wird in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft. Link zum Original
  25. Die 2020er Jahre sollen ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Infrastruktur werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die 2020er Jahre wollen wir zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur, machen. Link zum Original
  26. Private und öffentliche Investitionen werden deutlich erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir verfolgen dazu eine Politik, die die Investitionen – privat, wie öffentlich – deutlich erhöht. Link zum Original
  27. Die zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten wegen der fortbestehenden Notsituation im Jahr 2022 werden für die Überwindung der Coronakrise und die wirtschaftliche Erholung genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch im Jahr 2022 werden fortwirkende Pandemiefolgen zu bewältigen sein, die weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel begründen. Die zusätzlichen Möglichkeiten werden wir insbesondere für die Überwindung der Coronakrise und Maßnahmen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung nutzen. Link zum Original
  28. Ab 2023 wird die Verschuldung auf den verfassungsrechtlichen Spielraum der Schuldenbremse beschränkt und die Schuldenbremse eingehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ab 2023 werden wir dann die Verschuldung auf den verfassungsrechtlich von der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränken und die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten. Link zum Original
  29. Für das 1,5-Grad-Ziel, die Transformation der Wirtschaft und die wirtschaftliche Erholung werden in bisher nicht dagewesenem Umfang zusätzliche Mittel eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich werden in nie dagewesenem Umfang zusätzliche Mittel eingesetzt werden müssen, um die zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimazieles und zur Transformation der Wirtschaft erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren und die wirtschaftliche Erholung mit dem Abklingen der Corona-Pandemie abzusichern. Link zum Original
  30. Dauerhaft hohe Investitionszusagen werden getroffen und in einer langfristigen Investitionsplanung dargelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Planungssicherheit geben, indem wir dauerhaft hohe Investitionszusagen treffen und diese in einer langfristigen Investitionsplanung darlegen. Link zum Original
  31. Der Bund bündelt seine Ressourcen, um ab 2023 wieder den Normalpfad der Schuldenregel zu erreichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich muss der Bund alle Ressourcen bündeln und zielgerichtet einsetzen, um ab dem Jahr 2023 wieder den verfassungsrechtlich gebotenen „Normalpfad“ nach der Schuldenregel erreichen zu können. Link zum Original
  32. Deutschland bleibt als Stabilitätsanker Vorreiter in Europa.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deutschland muss als Stabilitätsanker weiterhin seiner Vorreiterrolle in Europa gerecht werden. Link zum Original
  33. Finanzielle Solidität und sparsamer Umgang mit Steuergeld sind Grundsätze der Haushaltspolitik.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Finanzielle Solidität und der sparsame Umgang mit Steuergeld sind Grundsätze unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Link zum Original
  34. Im Rahmen der Schuldenbremse werden Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Infrastruktur gewährleistet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die nötigen Zukunftsinvestitionen gewährleisten, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur, auch um die deutsche Wirtschaft zukunftsfest und nachhaltig aufzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Link zum Original
  35. Staatliche Gesellschaften wie die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn und die BImA werden gestärkt und ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende staatliche Gesellschaften wie die Deutsche Bahn AG (Infrastrukturbereich) oder die BImA werden wir stärken und ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbessern. Link zum Original
  36. Für staatliche Gesellschaften können fallweise Kreditermächtigungen und Eigenkapitalstärkungen genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende staatliche Gesellschaften wie die Deutsche Bahn AG (Infrastrukturbereich) oder die BImA werden wir stärken und ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbessern. Dafür können von Fall zu Fall Instrumente wie Kreditermächtigungen und Eigenkapitalstärkung genutzt werden. Link zum Original
  37. Für große transformative Aufgaben werden auch finanzielle Transaktionen genutzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für große transformative Aufgaben dieses Koalitionsvertrages nutzen wir auch finanzielle Transaktionen. Link zum Original
  38. Die Tilgungspläne der Jahre 2020 bis 2022 werden in einem vom Bundestag beschlossenen Gesamttilgungsplan zusammengefasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die aufgrund der Überschreitung der regulären Obergrenze für die Nettokreditaufnahme (NKA) in den Jahren 2020 bis 2022 erstellten Tilgungspläne werden in einen vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Gesamttilgungsplan zusammengefasst, um eine kohärente und dauerhaft tragfähige Schuldentilgung zu gewährleisten. Link zum Original
  39. Die Tilgung wird an die Tilgungsfristen der EU-Coronahilfen aus Next Generation EU angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Tilgung passen wir an die Tilgungsfristen der EU-Coronahilfen aus dem Programm Next Generation EU an. Link zum Original
  40. Sondervermögen werden künftig 1:1 im verfassungsrechtlich erforderlichen Umfang in der Schuldenregel berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Berücksichtigung der Sondervermögen in der Schuldenregel erfolgt künftig 1:1 in dem verfassungsrechtlich erforderlichen Umfang. Link zum Original
  41. In der Schuldenregel werden die Zuführungen des Bundes an Sondervermögen erfasst, nicht mehr zusätzlich deren Mittelabflüsse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Ausgaben im Rahmen der Schuldenregel werden dann die Zuführungen des Bundes erfasst, nicht mehr doppelt auch die Mittelabflüsse aus den Sondervermögen. Link zum Original
  42. Die Befüllung eines Sondervermögens reduziert als Abfluss aus dem Kernhaushalt den Verschuldungsspielraum.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend wird die Befüllung eines Sondervermögens als Abfluss aus dem Kernhaushalt den Verschuldungsspielraum reduzieren. Link zum Original
  43. Der Energie- und Klimafonds wird zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Energie- und Klimafonds (EKF) zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickeln. Link zum Original
  44. Nicht genutzte Kreditermächtigungen des Haushalts 2021 werden per Nachtragshaushalt dem Klima- und Transformationsfonds zweckgebunden für Klimaschutz und Transformation zugeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Haushalt 2021 Mittel aus bereits veranschlagten und nicht genutzten Kreditermächtigungen über einen Nachtragshaushalt dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zur Verfügung stellen. Link zum Original
  45. Mit dem Bundeshaushalt 2022 wird geprüft, wie der Klima- und Transformationsfonds verfassungskonform weiter verstärkt werden kann.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Bundeshaushalt 2022 werden wir prüfen, wie wir den Klima- und Transformationsfonds im Rahmen der verfassungsmäßigen Möglichkeiten weiter verstärken. Link zum Original
  46. Das Konjunkturbereinigungsverfahren der Schuldenbremse wird evaluiert und angepasst, ohne die grundgesetzliche Schuldenbremse zu ändern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Schuldenbremse werden wir das Konjunkturbereinigungsverfahren basierend auf den in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnissen, zum Beispiel durch systemische Krisen, evaluieren und die sich daraus ergebenden Bedarfe entsprechend anpassen, ohne die grundgesetzliche Schuldenbremse zu ändern. Link zum Original
  47. Alle Ausgaben werden für die gesamte Legislaturperiode auf den Prüfstand gestellt und strikt neu priorisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass für die gesamte Legislaturperiode alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden und eine strikte Neupriorisierung am Maßstab der Zielsetzungen in diesem Koalitionsvertrag erfolgt. Link zum Original
  48. Umschichtungspotenziale und unerwartete finanzielle Spielräume werden vorrangig für die Projekte des Koalitionsvertrags eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die daraus erzielten Umschichtungspotenziale und unerwartete finanzielle Spielräume sind prioritär für die Projekte des Koalitionsvertrages einzusetzen. Link zum Original
  49. Im Haushaltsverfahren werden Ausgabenkürzungen vorgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um finanzielle Potenziale für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, werden wir im Rahmen der Haushaltsaufstellungs- und des parlamentarischen Verfahrens auch Ausgabenkürzungen vornehmen und Ausgabenreste abbauen. Link zum Original
  50. Ausgabenreste im Bundeshaushalt werden abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um finanzielle Potenziale für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, werden wir im Rahmen der Haushaltsaufstellungs- und des parlamentarischen Verfahrens auch Ausgabenkürzungen vornehmen und Ausgabenreste abbauen. Link zum Original
  51. Der Bundeshaushalt wird schrittweise auf eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung mit messbaren Indikatoren und Evaluationsfristen umgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Schrittweise werden wir den Bundeshaushalt (ohne Personal- und Verwaltungsausgaben) dazu auf eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung umstellen, in deren Rahmen die politisch-inhaltlichen Zielsetzungen aller Förder- und Aus - gabeprogramme bereits bei der politischen Beschlussfassung in klar definierte, messbare und auf die beabsichtigte Wirkung ausgerichtete Indikatoren (zum Beispiel SMART-Ziele) übersetzt und mit festgelegten Evaluationsfristen versehen werden. Link zum Original
  52. Eine regelmäßige, einheitliche Wirkungsprüfung bewertet Effektivität und Effizienz von Maßnahmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine regelmäßige und umfassende Wirkungsprüfung, in Form eines einheitlichen Controllings, wollen wir die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen bewerten und uns zusätzliche haushälterische Spielräume erarbeiten, um unsere politischen Ziele effektiver erreichen zu können. Link zum Original
  53. Eine Vermögenserfassung des Bundes wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einen besseren Überblick über das öffentliche Vermögen zu erhalten und damit auch eine bessere Investitions- und Instandhaltungsplanung aufstellen zu können, wollen wir eine Vermögenserfassung des Bundes einführen. Link zum Original
  54. Öffentliche Geldanlagen des Bundes, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, werden schrittweise abgezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Bundesregierung wird ihre öffentlichen Geldanlagen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, schrittweise abziehen. Link zum Original
  55. Green Bonds werden zur Finanzierung grüner Ausgaben ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Finanzierung von grünen Ausgaben werden wir die erfolgreichen Green Bonds ausweiten. Link zum Original
  56. Kernaufgaben des Staates werden grundsätzlich staatlich umgesetzt und finanziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei Kernaufgaben des Staates verbleibt es grundsätzlich bei einer staatlichen Umsetzung und Finanzierung. Link zum Original
  57. Öffentlich-Private Partnerschaften sind für ausgewählte Projekte nur zulässig, wenn eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach einheitlichen Kriterien ihre höhere Wirtschaftlichkeit belegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen können im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) umgesetzt werden. Dabei muss – unter Einbeziehung der Risiken – nach einheitlichen Kriterien durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gezeigt werden, dass die Umsetzung eines konkreten ÖPP-Projektes wirtschaftlicher ist. Link zum Original
  58. Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von ÖPP-Projekten wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Methodik für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von ÖPP-Projekten wird unter Berücksichtigung bestehender Empfehlungen des Bundesrechnungshofes weiterentwickelt und an den Stand der Wissenschaft angepasst. Link zum Original
  59. Gender Budgeting auf Bundesebene wird weiterentwickelt und auf geeignete Einzelpläne angewandt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das bereits praktizierte Gender Budgeting auf Bundesebene im Sinne einer verstärkten Analyse der Auswirkungen finanzpolitischer Maßnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter weiter entwickeln und auf geeignete Einzelpläne anwenden. Link zum Original
  60. Überflüssige, unwirksame sowie umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben werden abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen zusätzliche Haushaltspielräume dadurch gewinnen, dass wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen. Link zum Original
  61. Mit der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie wird die Kfz-Besteuerung von Dieselfahrzeugen überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die u. a. die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin vorsieht, werden wir die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer überprüfen. Link zum Original
  62. Die Dienstwagenbegünstigung von Plug-in-Hybriden wird für Neuzulassungen stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Link zum Original
  63. Hybrid-Dienstwagen werden mit 0,5 Prozent nur noch begünstigt, wenn sie überwiegend elektrisch gefahren werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Link zum Original
  64. Ohne überwiegend nachgewiesene elektrische Nutzung wird ein Hybrid-Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung besteuert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Link zum Original
  65. Nach 2025 beträgt die Pauschalsteuer für emissionsfreie Elektro-Dienstwagen 0,5 Prozent.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Link zum Original
  66. CO2-neutral betriebene Fahrzeuge werden steuerlich wie voll-elektrische Fahrzeuge behandelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für CO 2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Link zum Original
  67. Die EU-Plastikabgabe wird auf Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird wie in anderen europäischen Ländern auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt. Link zum Original
  68. Das Steuersystem wird für Menschen und Unternehmen vereinfacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher machen. Link zum Original
  69. Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung werden vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung vorantreiben. Link zum Original
  70. Steuerhinterziehung und Steuervermeidung werden intensiver bekämpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Steuerhinterziehung und Steuervermeidung werden wir intensiver bekämpfen. Link zum Original
  71. Eine Superabschreibung für Klimaschutz- und digitale Wirtschaftsgüter in den Jahren 2022 und 2023 wird eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter schaffen, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen („Superabschreibung“). Link zum Original
  72. Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängern und den Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten. Link zum Original
  73. Der Verlustrücktrag wird auf die zwei vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängern und den Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten. Link zum Original
  74. Optionsmodell und Thesaurierungsbesteuerung werden evaluiert und auf Anpassungsbedarf geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung evaluieren und prüfen, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind. Link zum Original
  75. Die steuerliche Homeoffice-Regelung wird bis 31.12.2022 verlängert und evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 verlängern und evaluieren. Link zum Original
  76. Der Ausbildungsfreibetrag wird von 924 auf 1.200 Euro erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Ausbildungsfreibetrag erstmals nach 2001 von 924 auf 1.200 Euro erhöhen. Link zum Original
  77. Der Sparerpauschbetrag wird 2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöhen. Link zum Original
  78. Die Länder erhalten mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer, um selbst genutztes Wohneigentum zu erleichtern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Link zum Original
  79. Steuerliche Schlupflöcher bei Share Deals von Konzernen im Immobilienerwerb werden geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals). Link zum Original
  80. Die Einfuhrumsatzsteuer wird gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen, werden wir gemeinsam mit den Ländern die Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickeln. Link zum Original
  81. Steuerliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen werden beseitigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern. Link zum Original
  82. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche wird im Bundesfinanzministerium sowie bei Zoll, BZSt, BaFin und FIU gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche werden wir im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell stärken, und dabei auch Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) stärken. Link zum Original
  83. Digitale Verfahren wie vorausgefüllte Steuererklärungen erleichtern die Erfüllung steuerlicher Pflichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch digitale Verfahren soll die Erfüllung der steuerlichen Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden, wie zum Beispiel durch vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax). Link zum Original
  84. Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens wird konsequent vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Link zum Original
  85. Steuerliche Regelungen sollen grundsätzlich digital umsetzbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Link zum Original
  86. Die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung soll digital möglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, das die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital möglich ist. Link zum Original
  87. Die Steuerprüfung bei Unternehmen wird modernisiert und beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist es uns ein Anliegen, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Link zum Original
  88. Verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und neue Technologien werden in der Steuerprüfung eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür setzen wir uns insbesondere für verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien ein. Link zum Original
  89. Eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene für die Digitalisierung der Steuerverwaltung wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine spürbare Verringerung der Steuerbürokratie wird eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingerichtet. Link zum Original
  90. Ein Steuerforschungsinstitut soll die Datenlage für die Evaluierung von Steuerregelungen und evidenzbasierte Gesetzgebung verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das geplante Steuerforschungsinstitut wollen wir nutzen, um eine aktuelle und bessere Datenlage etwa für die Evaluierung von Steuerregelungen – auch im Hinblick auf ihre Belastungswirkung – oder die entgangenen Steuereinnahmen aufgrund Steuerhinterziehung und Steuergestaltung verschafft und damit die Grundlage für eine evidenzbasierte Gesetzgebung verbessern. Link zum Original
  91. Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltung werden konsequent verfolgt und unterbunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden. Link zum Original
  92. Deutschland soll beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung Vorreiter sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen. Link zum Original
  93. Die Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen wird auf nationale Gestaltungen von Unternehmen mit über 10 Millionen Euro Umsatz ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausweiten. Link zum Original
  94. Umsatzsteuerbetrug wird weiter bekämpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Link zum Original
  95. Ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem für Rechnungen wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Link zum Original
  96. Auf EU-Ebene wird ein endgültiges Mehrwertsteuersystem angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen (z. B. Reverse-Charge). Link zum Original
  97. Missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte werden unterbunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf den Maßnahmen der letzten Legislaturperiode werden wir alles dafür tun, missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte zu unterbinden. Link zum Original
  98. Erlittene Steuerschäden werden konsequent zurückgefordert und eingezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür sorgen, dass erlittene Steuerschäden konsequent zurückgefordert und eingezogen werden. Link zum Original
  99. Finanzaufsicht und Steuerbehörden dürfen bei Verdacht auf Dividendenarbitrage und Marktmissbrauch Daten austauschen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden soll zukünftig auch bei Verdachtsfällen der missbräuchlichen Dividendenarbitrage und des Marktmissbrauchs möglich sein. Link zum Original
  100. Die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns weiter aktiv für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung einsetzen. Link zum Original
  101. Aus Deutschland abfließende Einkommen werden angemessen besteuert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus Deutschland abfließende Einkommen sollen angemessen besteuert werden. Link zum Original
  102. Nicht- und Doppelbesteuerung werden vermieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung ist zu vermeiden. Link zum Original
  103. Die Quellenbesteuerung wird insbesondere durch Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten, und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden. Link zum Original
  104. Die Zinsschranke wird durch eine Zinshöhenschranke ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten, und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden. Link zum Original
  105. Die EU-Liste der Steueroasen soll ständig aktualisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Steueroasen-Liste der EU ständig aktualisiert wird, um Steueroasen umfassend zu erfassen. Link zum Original
  106. Die OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim Finanzkonteninformationsaustausch werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim internationalen Finanzkonteninformationsaustausch (CRS und FATCA) umsetzen. Link zum Original
  107. Der steuerliche Informationsaustausch soll ausgeweitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir uns für eine Ausweitung des Informationsaustausches einsetzen. Link zum Original
  108. Mehr globale Steuergerechtigkeit, gerade gegenüber dem globalen Süden, wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für mehr globale Steuergerechtigkeit ein, gerade auch gegenüber dem globalen Süden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 120, Grüne 85 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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