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Der Vertrag enthält 194 von 3.349 Forderungen zu „Gesundheit und Pflege“.

Gesundheit und Pflege 194
  1. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat oberste Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Pandemie zu besiegen, ist in diesen Tagen unsere vordringlichste Aufgabe, der wir uns mit voller Kraft widmen. Link zum Original
  2. Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und ein umfassender Impfschutz gelten als gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen und einen umfassenden Impfschutz voranzutreiben, ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Link zum Original
  3. Es wird weiter in Forschung investiert, um medizinische Spitzenleistungen zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen weiter in Forschung investieren, um medizinische Spitzenleistungen (wie u. a. aktuell die Anwendung der mRNA-Impfstoffe) zu ermöglichen. Link zum Original
  4. Hochleistungs-Medizintechnik „made in Germany“ wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für High-Medizintechnik „made in Germany“ ein. Link zum Original
  5. Die Potenziale der Digitalisierung werden für eine bessere Versorgungsqualität und mehr Effizienz im Gesundheitswesen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich wollen wir die Potenziale der Digitalisierung nutzen, um eine bessere Versorgungsqualität zu erreichen, aber auch Effizienzpotenziale zu heben. Link zum Original
  6. Für die Beschäftigten des Gesundheitswesens sind frühzeitige Weiterbildungsangebote zur digitalen Transformation nötig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit die Beschäftigten des Gesundheitswesens die digitale Transformation bewältigen können, sind frühzeitige Weiterbildungsangebote unerlässlich. Link zum Original
  7. Durch Maßnahmen zur Fachkräftesicherung wird dem Personalmangel im Gesundheitswesen entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich werden wir durch unsere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung dem Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken. Link zum Original
  8. Das Human-Biomonitoring wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Human-Biomonitoring stärken und eine kontinuierliche Finanzierung sicherstellen. Link zum Original
  9. Für das Human-Biomonitoring wird eine kontinuierliche Finanzierung sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Human-Biomonitoring stärken und eine kontinuierliche Finanzierung sicherstellen. Link zum Original
  10. Der gesundheitliche Verbraucherschutz wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken und zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrine Disruptoren, Mehrfachbelastungen, Kontaktmaterialen forschen. Link zum Original
  11. Alle Menschen in Stadt und Land sollen gut versorgt und gepflegt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land. Link zum Original
  12. Angestrebt wird eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik. Link zum Original
  13. Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sowie menschliche und hochwertige Medizin und Pflege werden sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ziehen Lehren und sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sowie eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Link zum Original
  14. Der Ü45-Gesundheits-Check wird gesetzlich verankert und flächendeckend eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um frühzeitig einer Erwerbsminderung entgegenzuwirken, wollen wir unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse den Ü45-Gesundheits-Check gesetzlich verankern und flächendeckend ausrollen. Link zum Original
  15. Das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege wird so geklärt, dass keine Versorgungslücken entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Link zum Original
  16. Eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung mit mehr Mitsprache der Betroffenen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht. Link zum Original
  17. Alle Menschen in Stadt und Land sollen gut versorgt und gepflegt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land. Link zum Original
  18. Angestrebt wird eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen einen Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik und ziehen Lehren aus der Pandemie, die uns die Verletzlichkeit unseres Gesundheitswesens vor Augen geführt hat. Link zum Original
  19. Die Gesundheitsversorgung soll bedarfsgerecht sowie Medizin und Pflege menschlich und hochwertig sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Link zum Original
  20. Die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Link zum Original
  21. Innovationen im Gesundheitswesen werden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Link zum Original
  22. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Link zum Original
  23. Der Bund stellt eine Milliarde Euro zur Anerkennung des Einsatzes der Pflegekräfte in der Pandemie bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Link zum Original
  24. Die Eigenanteile in der stationären Pflege werden begrenzt und planbar gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Link zum Original
  25. Es wird geprüft, wie der Eigenanteil in der stationären Pflege weiter abgesenkt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Link zum Original
  26. Die Ausbildungskostenumlage wird aus den Eigenanteilen herausgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Link zum Original
  27. Versicherungsfremde Leistungen der Pflegeversicherung wie Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und pandemiebedingte Zusatzkosten werden aus Steuermitteln finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Link zum Original
  28. Die Behandlungspflege in der stationären Versorgung wird der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgeglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Link zum Original
  29. Der Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung wird moderat angehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an. Link zum Original
  30. Das SGB XI wird um innovative quartiernahe Wohnformen ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Link zum Original
  31. Quartiernahe Wohnformen können gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Link zum Original
  32. Kommunen erhalten bei der pflegerischen Versorgung vor Ort verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten in den Versorgungsverträgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Link zum Original
  33. Der bedarfsgerechte Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie der solitären Kurzzeitpflege wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege. Link zum Original
  34. Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden in einem flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammengefasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen. Link zum Original
  35. Das Pflegegeld wird ab 2022 regelhaft dynamisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft. Link zum Original
  36. Die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Link zum Original
  37. Pflegende Angehörige erhalten bei pflegebedingten Auszeiten eine Lohnersatzleistung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Link zum Original
  38. Die Ergänzung der sozialen Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Link zum Original
  39. Eine Expertenkommission soll bis 2023 generationengerechte Vorschläge zur Pflegevollversicherung vorlegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Link zum Original
  40. Bei der intensivpflegerischen Versorgung bleibt die freie Wahl des Wohnorts erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der intensivpflegerischen Versorgung muss die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben. Link zum Original
  41. Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wird evaluiert und nötigenfalls nachgesteuert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll darauf hin evaluiert und nötigenfalls nachgesteuert werden. Link zum Original
  42. Für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich. Link zum Original
  43. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege werden schnell und spürbar verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern. Link zum Original
  44. Zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus wird die Pflegepersonalregelung 2.0 als Übergangsinstrument eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Über - gangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein. Link zum Original
  45. Der Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege wird beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der stationären Langzeitpflege beschleunigen wir den Ausbau der Personalbemessungsverfahren. Insbesondere dort verbessern wir Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Link zum Original
  46. Löhne und Arbeitsbedingungen in der stationären Langzeitpflege werden verbessert, um die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der stationären Langzeitpflege beschleunigen wir den Ausbau der Personalbemessungsverfahren. Insbesondere dort verbessern wir Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Link zum Original
  47. Geteilte Dienste in der Pflege werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern. Link zum Original
  48. Trägereigene Springerpools werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern. Link zum Original
  49. Pflegekräfte mit betreuungspflichtigen Kindern erhalten einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern. Link zum Original
  50. Bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitäter werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflege as sistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Link zum Original
  51. Diese Ausbildungen werden gemeinsam von Bund und Ländern finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflege as sistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Link zum Original
  52. Die akademische Pflegeausbildung wird gemeinsam mit den Ländern gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern. Link zum Original
  53. Regelungslücken bei fehlender Ausbildungsvergütung für Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium werden geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen wir Regelungslücken. Link zum Original
  54. Professionelle Pflege wird um heilkundliche Tätigkeiten ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“. Link zum Original
  55. Das Berufsbild der „Community Health Nurse“ wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“. Link zum Original
  56. Ein allgemeines Heilberufegesetz wird auf den Weg gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter. Link zum Original
  57. Das elektronische Gesundheitsberuferegister wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter. Link zum Original
  58. Schmerzmittel werden im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir machen Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig. Link zum Original
  59. Ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bringen ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg. Link zum Original
  60. Eine bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden soll klären, wie die Selbstverwaltung der Pflege organisiert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer bundesweiten Befragung aller professionell Pflegenden wollen wir Erkenntnisse darüber erlangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann. Link zum Original
  61. Der Deutsche Pflegerat wird als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken den Deutschen Pflegerat als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien und unterstützen ihn finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Link zum Original
  62. Der Deutsche Pflegerat wird finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken den Deutschen Pflegerat als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien und unterstützen ihn finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Link zum Original
  63. Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen werden nur an weiterbildende Kliniken anteilig ausgezahlt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Reform der Krankenhausvergütung werden Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt, die weiterbilden. Link zum Original
  64. Das Konzept zur Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten wird aktualisiert, um medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir aktualisieren das Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen. Link zum Original
  65. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen wird in Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung. Link zum Original
  66. Die Pflegeausbildung wird in geeigneten Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen. Link zum Original
  67. Die Approbationsordnung wird stärker auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Approbationsordnung wird mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet. Link zum Original
  68. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird. Link zum Original
  69. Beim Pakt für den ÖGD werden die Einstellungsfristen verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verlängern beim Pakt für den ÖGD die Einstellungsfristen und appellieren an die Sozialpartner, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen. Link zum Original
  70. Die Sozialpartner sollen einen eigenständigen Tarifvertrag für den ÖGD schaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verlängern beim Pakt für den ÖGD die Einstellungsfristen und appellieren an die Sozialpartner, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen. Link zum Original
  71. Die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD werden bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit. Link zum Original
  72. Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz regelt die dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Ernstfallübungen für Gesundheitskrisen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz stellen wir insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sicher. Link zum Original
  73. Ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und Ambulanzen zu Long Covid und ME/CFS wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur weiteren Erforschung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von Covid19 sowie für das chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) schaffen wir ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen. Link zum Original
  74. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit auf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind. Link zum Original
  75. Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein. Link zum Original
  76. Eine fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege konzentriert sich auf Versorgungsprobleme und Nutzerperspektive.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. Link zum Original
  77. Die Digitalisierung wird in der Pflege zur Entlastung bei der Dokumentation, zur sozialen Teilhabe und für therapeutische Anwendungen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen. Link zum Original
  78. Telemedizinische Leistungen einschließlich Verordnungen, Videosprechstunden und Telemonitoring werden regelhaft ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung. Link zum Original
  79. Die Einführung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts wird beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E- Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. Link zum Original
  80. Sämtliche Akteure werden beschleunigt an die Telematikinfrastruktur angebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E- Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. Link zum Original
  81. Alle Versicherten erhalten DSGVO-konform eine elektronische Patientenakte nach dem Opt-out-Prinzip.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Link zum Original
  82. Die gematik wird zu einer digitalen Gesundheitsagentur ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus. Link zum Original
  83. Ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung werden auf den Weg gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf. Link zum Original
  84. Eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf. Link zum Original
  85. In der Pandemie bewährte Verfahrenserleichterungen im Gesundheitswesen werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben. Link zum Original
  86. Sprachmittlung im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung wird Bestandteil des SGB V.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V. Link zum Original
  87. Das Präventionsgesetz wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention. Link zum Original
  88. Primär- und Sekundärprävention werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention. Link zum Original
  89. Krankenkassen und andere Akteure werden beim gemeinsamen Einsatz für die Gesunderhaltung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Krankenkassen und andere Akteure dabei, sich gemeinsam aktiv für die Gesunderhaltung aller einzusetzen. Link zum Original
  90. Ein Nationaler Präventionsplan wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen einen Nationalen Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Alters¬zahn¬gesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden. Link zum Original
  91. Konkrete Maßnahmenpakete etwa zu Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und klimabedingten Gesundheitsschäden werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen einen Nationalen Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Alters¬zahn¬gesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden. Link zum Original
  92. Die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbung und Werbegeschenke zu verwenden, werden reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu Gunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung reduzieren wir die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden. Link zum Original
  93. Für geeignete Leistungen wird eine sektorengleiche Vergütung durch Hybrid-DRG eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um. Link zum Original
  94. Multiprofessionelle, integrierte Gesundheits- und Notfallzentren werden ausgebaut und durch spezifische Vergütungsstrukturen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren stellen wir eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sicher und fördern diese durch spezifische Vergütungsstrukturen. Link zum Original
  95. Die Attraktivität bevölkerungsbezogener Versorgungsverträge (Gesundheitsregionen) wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem erhöhen wir die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) und weiten den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern aus, um innovative Versorgungsformen zu stärken. Link zum Original
  96. Der gesetzliche Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem erhöhen wir die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) und weiten den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern aus, um innovative Versorgungsformen zu stärken. Link zum Original
  97. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen werden niedrigschwellige Beratungsangebote wie Gesundheitskioske errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent) errichten wir niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitskioske) für Behandlung und Prävention. Link zum Original
  98. Im ländlichen Raum werden Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im ländlichen Raum bauen wir Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen aus. Link zum Original
  99. Ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung werden gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ambulante Bedarfs - und stationäre Krankenhausplanung entwickeln wir gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiter. Link zum Original
  100. Die Notfallversorgung erfolgt in integrierten Notfallzentren von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Notfallversorgung soll in integrierten Notfallzentren in enger Zusammenarbeit zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenhäusern (KH) erfolgen. Link zum Original
  101. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die Option, die ambulante Notfallversorgung in den Notfallzentren selbst sicherzustellen oder zu übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir räumen den KVen die Option ein, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen. Link zum Original
  102. Rettungsleitstellen und KV-Leitstellen werden mit standardisierten Einschätzungssystemen verschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) erreichen wir eine bedarfsgerechtere Steuerung. Link zum Original
  103. Das Rettungswesen wird als integrierter Leistungsbereich in das SGB V aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir nehmen das Rettungswesen als integrierten Leistungsbereich in das SGB V auf und regeln den Leistungsumfang der Bergrettung sowie die Verantwortung für Wasserrettung jenseits der Küstengewässer. Link zum Original
  104. Der Leistungsumfang der Bergrettung und die Verantwortung für die Wasserrettung jenseits der Küstengewässer werden geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir nehmen das Rettungswesen als integrierten Leistungsbereich in das SGB V auf und regeln den Leistungsumfang der Bergrettung sowie die Verantwortung für Wasserrettung jenseits der Küstengewässer. Link zum Original
  105. Die Versorgung in unterversorgten Regionen wird gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicher. Link zum Original
  106. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf. Link zum Original
  107. Die Gründung kommunal getragener Medizinischer Versorgungszentren und ihrer Zweigpraxen wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern wir und bauen bürokratische Hürden ab. Link zum Original
  108. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entscheidungen des Zu - lassungsausschusses müssen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden. Link zum Original
  109. Flexiblere Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung verbessern die Arzneimittelversorgung an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Link zum Original
  110. Der Nacht- und Notdienstfonds wird zu einem Sicherstellungsfonds weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Link zum Original
  111. Für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung wird eine Verordnungsfähigkeit geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Link zum Original
  112. Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wird novelliert, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir novellieren das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen. Link zum Original
  113. Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ wird mit einem Aktionsplan umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ mit einem Aktionsplan um. Link zum Original
  114. Mögliche Fehlanreize bei Spontangeburten und Kaiserschnitten werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiser schnitte und führen einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt ein. Link zum Original
  115. Ein Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiser schnitte und führen einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt ein. Link zum Original
  116. Der Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und schaffen die Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an Kliniken. Link zum Original
  117. Angestellte Klinikhebammen erhalten die Möglichkeit und Vergütung für ambulante, aufsuchende Geburtsvor- und -nachsorge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und schaffen die Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an Kliniken. Link zum Original
  118. Bis Ende 2022 wird ein Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre Familien von Bürokratie. Link zum Original
  119. Die Versorgung schwerstbehinderter Kinder wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre Familien von Bürokratie. Link zum Original
  120. Familien schwerstbehinderter Kinder werden von Bürokratie entlastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre Familien von Bürokratie. Link zum Original
  121. Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen und Sozialpädiatrische Zentren werden in allen Bundesländern ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren bauen wir in allen Bundesländern aus. Link zum Original
  122. Geschlechtsbezogene Unterschiede werden in Versorgung, Prävention und Forschung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung und bauen Diskriminierungen und Zugangsbarrieren ab. Link zum Original
  123. Diskriminierungen und Zugangsbarrieren im Gesundheitswesen werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung und bauen Diskriminierungen und Zugangsbarrieren ab. Link zum Original
  124. Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums und der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums, der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe werden. Link zum Original
  125. Die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen - (zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der gesetzlichen Krankenkassen. Link zum Original
  126. Eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir starten eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. Link zum Original
  127. Die psychotherapeutische Bedarfsplanung wird reformiert, um Wartezeiten deutlich zu reduzieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Link zum Original
  128. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit schweren und komplexen Erkrankungen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Link zum Original
  129. Der Zugang zu ambulanten Komplexleistungen wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Link zum Original
  130. Die psychotherapeutischen Kapazitäten werden bedarfsgerecht und koordiniert ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus. Link zum Original
  131. Im stationären Bereich wird eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Link zum Original
  132. Im stationären Bereich wird eine bedarfsgerechte Personalausstattung sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Link zum Original
  133. Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung wird flächendeckend ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung bauen wir flächendeckend aus. Link zum Original
  134. Ein Bund-Länder-Pakt bringt Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg. Link zum Original
  135. Eine Regierungskommission erarbeitet Empfehlungen für eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen und Versorgungsstufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Link zum Original
  136. Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe erhalten kurzfristig eine bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe. Link zum Original
  137. Die Unabhängige Patientenberatung wird in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen. Link zum Original
  138. Eine Reform des G-BA beschleunigt die Entscheidungen der Selbstverwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind. Link zum Original
  139. Die Patientenvertretung im G-BA wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind. Link zum Original
  140. Pflege und andere Gesundheitsberufe erhalten im G-BA weitere Mitsprachemöglichkeiten, wenn sie betroffen sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind. Link zum Original
  141. Der Innovationsfonds wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Innovationsfonds wird verstetigt. Link zum Original
  142. Für erfolgreiche geförderte Projekte wie Patientenlotsen wird ein Pfad in die Regelversorgung vorgegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für erfolgreiche geförderte Projekte, wie die der Patientenlotsen werden wir einen Pfad vorgeben, wie diese in die Regelversorgung überführt werden können. Link zum Original
  143. Die Stellung von Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern im Haftungssystem wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Link zum Original
  144. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt. Link zum Original
  145. Die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicher. Link zum Original
  146. Engpässe in der Arzneimittelversorgung werden entschieden bekämpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Engpässe in der Versorgung bekämpfen wir entschieden. Link zum Original
  147. Die Arzneimittelherstellung einschließlich Wirk- und Hilfsstoffproduktion wird nach Deutschland oder in die EU zurückverlagert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktionsstätten, sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit. Link zum Original
  148. Finanzielle Zuwendungen an Leistungs- und Hilfsmittelerbringer werden transparenter gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Interessenkonflikte zu vermeiden, schaffen wir mehr Transparenz über finanzielle Zuwendungen an Leistungs- und Hilfsmittelerbringer. Link zum Original
  149. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Link zum Original
  150. Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung werden ermöglicht und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus. Link zum Original
  151. Die Alkohol- und Nikotinprävention setzt auf verstärkte Aufklärung mit Fokus auf Kinder, Jugendliche und Schwangere.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Link zum Original
  152. Die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis werden verschärft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Link zum Original
  153. Regelungen zum Gesundheitsschutz werden fortlaufend an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus. Link zum Original
  154. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung soll stabil und verlässlich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu einer stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Link zum Original
  155. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wird regelhaft dynamisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren wir regelhaft. Link zum Original
  156. Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II werden aus Steuermitteln finanziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln. Link zum Original
  157. Das bestehende Preismoratorium für Arzneimittel wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir behalten das bestehende Preismoratorium bei. Link zum Original
  158. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) entwickeln wir weiter. Link zum Original
  159. Die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. Link zum Original
  160. Der verhandelte Erstattungspreis für Arzneimittel gilt ab dem siebten Monat nach Markteintritt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der verhandelte Erstattungspreis gilt ab dem siebten Monat nach Markteintritt. Link zum Original
  161. Die gesetzlichen Krankenkassen legen ihre Service- und Versorgungsqualität anhand einheitlicher Mindestkriterien offen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren. Link zum Original
  162. Krankenkassen erhalten verstärkt die Möglichkeit, monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren. Link zum Original
  163. Für Kinder und Jugendliche in der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Direktabrechnung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten. Link zum Original
  164. Der Zugang zur Krankenversicherung für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus wie Wohnungslose wird geprüft und geklärt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung prüfen und im Sinne der Betroffenen klären. Link zum Original
  165. Eine Entscheidung zur Sterbehilfe durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 90 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird. Link zum Original
  166. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 92 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Link zum Original
  167. Die Möglichkeit kostenfreier Schwangerschaftsabbrüche gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 92 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Link zum Original
  168. Gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner werden wirksame gesetzliche Maßnahmen ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Link zum Original
  169. Die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Link zum Original
  170. Schwangerschaftskonfliktberatung bleibt auch künftig online möglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 92 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Link zum Original
  171. Ärzte sollen öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB. Link zum Original
  172. Krankenkassen sollen Verhütungsmittel als Satzungsleistung erstatten dürfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Link zum Original
  173. Bei Geringverdienenden werden die Kosten für Verhütungsmittel übernommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Link zum Original
  174. Die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter soll angehoben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben. Link zum Original
  175. Ungewollt Kinderlose sollen besser unterstützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Link zum Original
  176. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination und unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Link zum Original
  177. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen bei künstlicher Befruchtung werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Link zum Original
  178. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten künstlicher Befruchtung unabhängig von einer Landesbeteiligung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Link zum Original
  179. Anschließend ist eine Rückkehr zur vollständigen Übernahme der Kosten künstlicher Befruchtung geplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Link zum Original
  180. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Link zum Original
  181. Es wird klargestellt, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu. Link zum Original
  182. Der „elektive Single Embryo Transfer“ wird zugelassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu. Link zum Original
  183. Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin prüft Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird. Link zum Original
  184. Eine Kommission prüft Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird. Link zum Original
  185. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden. Link zum Original
  186. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, und für Trans-Personen wird abgeschafft, nötigenfalls gesetzlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans- Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich. Link zum Original
  187. Die gesundheitliche und pflegerische Versorgung soll zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah sein. Dafür werden wir die sektorenübergreifende Versorgung weiter stärken, auch durch mehr Spielräume für regionale Modellprojekte und verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. Link zum Original
  188. Die sektorenübergreifende Versorgung wird gestärkt, auch durch mehr Spielräume für regionale Modellprojekte und verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah sein. Dafür werden wir die sektorenübergreifende Versorgung weiter stärken, auch durch mehr Spielräume für regionale Modellprojekte und verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. Link zum Original
  189. Die EU-Gesundheitsbehörden erhalten die für Krisenfestigkeit erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die EU-Gesundheitsbehörden krisenfest zu machen, statten wir diese mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen aus. Link zum Original
  190. Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraums werden unter Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden. Link zum Original
  191. Der Kampf gegen Antibiotikaresistenz wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden. Link zum Original
  192. Das Krisenmanagement der Bundesregierung zur Corona-Bekämpfung wird neu geordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Krisenmanagement der Bundesregierung zu Bekämpfung der Corona- Pandemie neu ordnen. Link zum Original
  193. Ein gemeinsamer Krisenstab der Bundesregierung zur Koordinierung der Corona-Bekämpfung wird eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu setzen wir unverzüglich einen gemeinsamen Krisenstab der Bundesregierung ein, um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren. Link zum Original
  194. Beim Bundesgesundheitsministerium wird ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Pandemierat geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur wissenschaftlichen Beratung wird ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Pandemierat beim Bundesministerium für Gesundheit geschaffen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 120, Grüne 85 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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