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Der Vertrag enthält 287 von 2.662 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 287
  1. Berlin soll für alle dort lebenden Menschen besser und lebenswerter werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Berlin für alle Menschen, die hier leben, besser und lebenswerter machen. Link zum Original
  2. Die Stadt soll auch für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen bezahlbar und lebenswert bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen muss die Stadt bezahlbar und lebenswert bleiben – ob es um Wohnen, Mobilität, um Nahversorgung, Kultur, Soziales oder Familie geht. Link zum Original
  3. Die soziale Durchmischung der Berliner Bevölkerung soll erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Berliner Mischung von Menschen aus unterschiedlichen sozialen Verhältnissen erhalten. Link zum Original
  4. Der Neubau bezahlbarer Wohnungen soll vorangebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Neubau bezahlbarer Wohnungen voranbringen und alle bestehenden und möglichen zukünftigen Instrumente für den Schutz der Mieter*innen auf Landes- und Bundesebene konsequent nutzen. Link zum Original
  5. Alle bestehenden und künftigen Instrumente zum Mieterschutz auf Landes- und Bundesebene sollen konsequent genutzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Neubau bezahlbarer Wohnungen voranbringen und alle bestehenden und möglichen zukünftigen Instrumente für den Schutz der Mieter*innen auf Landes- und Bundesebene konsequent nutzen. Link zum Original
  6. Der Neubau bezahlbaren Wohnraums für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen hat höchste Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Neubau bezahlbaren Wohnraums hat für die bedarfsdeckende Versorgung besonders von Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen höchste Priorität. Link zum Original
  7. Ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen mit städtischen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungsunternehmen wird gegründet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gegründet, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die Genossenschaften und die privaten Wohnungsunternehmen einbezieht, um Wohnungsbauvorhaben konsequent voranzutreiben. Link zum Original
  8. Das Bündnis für Wohnungsneubau soll auch Klimaschutz, Energieeffizienz und integrative Wohnungspolitik behandeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dieses Bündnis soll auch die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz und eine integrative Wohnungspolitik zum Inhalt haben. Link zum Original
  9. In neuen Stadtquartieren wird die verkehrliche, soziale und kulturelle Infrastruktur mitgeplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass die verkehrliche, soziale und kulturelle Infrastruktur in den neuen Stadtquartieren geplant werden. Link zum Original
  10. Der Verdrängung von Menschen aus ihren Kiezen soll entgegengewirkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich zum Ziel, alles zu tun, um der Verdrängung von Menschen aus ihren Kiezen entgegenzuwirken und ihnen ihr Lebensumfeld zu erhalten. Link zum Original
  11. Die Entwicklung Berlins wird sozial und an den Pariser Klimazielen orientiert gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition stellt sich der Verantwortung, die Entwicklung Berlins als Zentrum der wachsenden Hauptstadtregion sozial und an den Pariser Klimazielen orientiert zu gestalten. Link zum Original
  12. Mit Brandenburg wird ein ausgeglichener Wohnungsmarkt angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsame Ziele sind ein ausgeglichener Wohnungsmarkt, eine geordnete Siedlungsentwicklung entlang der ÖPNV- Achsen und der Schutz der Freiräume. Link zum Original
  13. Wohnungsneubau und -umbau werden mit höchster Priorität vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich dazu, den Wohnungsneu- und Umbau in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen. Link zum Original
  14. Die für den Wohnungsbau notwendige soziale, kulturelle und verkehrliche Infrastruktur sowie Grün- und Freiflächen werden zeitgerecht geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die dafür notwendige soziale, kulturelle und verkehrliche Infrastruktur sowie die Grün- und Freiflächen wird die Koalition zeitgerecht schaffen. Link zum Original
  15. In neuen Stadtquartieren werden hohe städtebauliche Qualität, hochwertige öffentliche Räume und Nutzungsmischung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich für hohe städtebauliche Qualität mit innovativen Konzepten, hoher Qualität öffentlicher (Grün-) Räume und Nutzungsmischung als Schlüssel zur Urbanität in den neuen Stadtquartieren ein. Link zum Original
  16. Eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit Etappenzielen für wohnortnahe Grünanlagen, Spielplätze und Plätze wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit konkreten Etappenzielen, um eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Plätzen in öffentlichem Straßenland zu erreichen. Link zum Original
  17. Ein klimagerechter Planungsansatz wird über ökologische Kriterien in Stadt-, Landschafts- und Freiraumplanung integriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch einen Katalog ökologischer Kriterien und mit der Arbeitshilfe Bauleitplanung will die Koalition einen klimagerechten Planungsansatz in die Stadt-, Landschafts- und Freiraumplanung integrieren. Link zum Original
  18. Die Berliner Kleingärten werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Berliner Kleingärten sichern und die Kleingartenvereine bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützen. Link zum Original
  19. Kleingartenvereine werden bei sozialer, umwelt- und klimagerechter Ausrichtung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Berliner Kleingärten sichern und die Kleingartenvereine bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützen. Link zum Original
  20. Schlüsselprojekte des sozialen und ökologischen Stadtumbaus werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will Schlüsselprojekte des sozialen und ökologischen Stadtumbaus umsetzen. Link zum Original
  21. Die Gemeinschaftsinitiative und das Landesprogramm Soziale Infrastrukturmaßnahmen werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative und das Landesprogramm Soziale Infrastrukturmaßnahmen werden fortgeführt und Angebote für Mehrfachnutzungen ausgebaut. Link zum Original
  22. Angebote für Mehrfachnutzungen sozialer Infrastruktur werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative und das Landesprogramm Soziale Infrastrukturmaßnahmen werden fortgeführt und Angebote für Mehrfachnutzungen ausgebaut. Link zum Original
  23. Ein Zentren- und Ortskernprogramm wird entwickelt und mit Städtebaufördermitteln finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Stärkung städtischer Zentren, eine robuste Nutzungsmischung und einen qualitätsvollen öffentlichen Raum wird die Koalition aufbauend auf dem „StEP Zentren“ ein Zentren- und Ortskernprogramm sowie Konzepte für eine neue Nutzungsmischung für Einkaufszentren und Einkaufsstraßen entwickeln und dafür Städtebaufördermittel einsetzen. Link zum Original
  24. Konzepte für eine neue Nutzungsmischung in Einkaufszentren und Einkaufsstraßen werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Stärkung städtischer Zentren, eine robuste Nutzungsmischung und einen qualitätsvollen öffentlichen Raum wird die Koalition aufbauend auf dem „StEP Zentren“ ein Zentren- und Ortskernprogramm sowie Konzepte für eine neue Nutzungsmischung für Einkaufszentren und Einkaufsstraßen entwickeln und dafür Städtebaufördermittel einsetzen. Link zum Original
  25. Pilotprojekte zur Umnutzung wirtschaftlich angeschlagener Shopping Malls und Hotels werden erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auf der Grundlage bezirklicher Erfahrungen Pilotprojekte zur Umnutzung von Shopping Malls und Hotels mit wirtschaftlichen Problemen erarbeiten. Link zum Original
  26. Die Zentren am Hermannplatz und in der City West werden in Entwicklung und Urbanität gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zentren am Hermannplatz und der City West wird die Koalition in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, die Karstadt-Areale aus dem Bestand heraus weiterentwickeln und damit langfristig Arbeitsplätze im Einzelhandel sichern. Link zum Original
  27. Die Karstadt-Areale werden aus dem Bestand weiterentwickelt, um Einzelhandelsarbeitsplätze zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zentren am Hermannplatz und der City West wird die Koalition in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, die Karstadt-Areale aus dem Bestand heraus weiterentwickeln und damit langfristig Arbeitsplätze im Einzelhandel sichern. Link zum Original
  28. Die Planung am Hermannplatz und in der City West erfolgt städtebaulich verträglich und unter Beteiligung der Stadtgesellschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei wird eine städtebaulich verträgliche, sich in die Umgebung integrierende Planung verfolgt, an der die Stadtgesellschaft beteiligt wird. Link zum Original
  29. Für die City West wird ein Masterplan mit ein bis zwei Hochpunkten erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die City West wird ein Masterplan erarbeitet, der ein bis zwei Hochpunkte berücksichtigt. Link zum Original
  30. Gewerbemieter und soziokulturelle Projekte werden konsequent geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird sich für einen konsequenten Schutz von Gewerbemieter*innen und soziokulturellen Projekten einsetzen. Link zum Original
  31. Bei BIM und Berliner Großmarkt werden transparente, bedarfsgerechte und sozial gestaffelte Vermietungsregeln angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wirken bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und dem Berliner Großmarkt auf transparente Vermietungsregelungen, Bedarfsgerechtigkeit und soziale Staffelung hin. Link zum Original
  32. Beim Bund wird eine Gewerbemietpreisbremse gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für eine Gewerbemietpreisbremse und einen Gewerbemietspiegel, einen angemessenen Kündigungsschutz sowie die Prüfung der Ausdehnung des Milieuschutzes ein, um Gewerbetreibende, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen vor Verdrängung zu schützen. Link zum Original
  33. Beim Bund wird ein Gewerbemietspiegel gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für eine Gewerbemietpreisbremse und einen Gewerbemietspiegel, einen angemessenen Kündigungsschutz sowie die Prüfung der Ausdehnung des Milieuschutzes ein, um Gewerbetreibende, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen vor Verdrängung zu schützen. Link zum Original
  34. Beim Bund wird ein angemessener Kündigungsschutz für Gewerbemieter gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für eine Gewerbemietpreisbremse und einen Gewerbemietspiegel, einen angemessenen Kündigungsschutz sowie die Prüfung der Ausdehnung des Milieuschutzes ein, um Gewerbetreibende, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen vor Verdrängung zu schützen. Link zum Original
  35. Beim Bund wird die Prüfung einer Ausdehnung des Milieuschutzes auf Gewerbe gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für eine Gewerbemietpreisbremse und einen Gewerbemietspiegel, einen angemessenen Kündigungsschutz sowie die Prüfung der Ausdehnung des Milieuschutzes ein, um Gewerbetreibende, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen vor Verdrängung zu schützen. Link zum Original
  36. Die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung auf Gewerbe wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die sinngemäße Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung auf das Gewerbe. Link zum Original
  37. Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans von 1994 wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die erwartete Entwicklungsdynamik Berlins und die neuen Ansprüche an die Stadtentwicklung in den nächsten 30 Jahren zu bewältigen, wird die Koalition eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans von 1994 prüfen. Link zum Original
  38. Bereichsentwicklungsplanungen und integrierte Stadtentwicklungskonzepte werden über Städtebaufördermittel finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit, Bereichsentwicklungsplanungen und integrierte Stadtentwicklungskonzepte über Städtebaufördermittel zu finanzieren, wird genutzt. Link zum Original
  39. Soziale Infrastrukturkonzepte und die Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung werden fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sozialen Infrastrukturkonzepte und die Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung werden fortgeschrieben. Link zum Original
  40. Die BENN-Projekte werden weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das zivilgesellschaftliche Engagement in Großsiedlungen weiterhin unterstützen und die BENN-Projekte (Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften) weiterführen. Link zum Original
  41. Verstärkt werden Planungswettbewerbe nach den RPW-Richtlinien ausgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um ein breites Spektrum von Planungsbüros in die Entwicklung hochwertigen Städtebaus, Freiflächenplanung und Baukultur einzubinden, schreiben wir verstärkt Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) aus und sorgen für faire Vergabeverfahren. Link zum Original
  42. Für faire Vergabeverfahren bei Planungsleistungen wird gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um ein breites Spektrum von Planungsbüros in die Entwicklung hochwertigen Städtebaus, Freiflächenplanung und Baukultur einzubinden, schreiben wir verstärkt Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) aus und sorgen für faire Vergabeverfahren. Link zum Original
  43. Die Bezirke werden bei der Einrichtung von Gestaltungsbeiräten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt die Bezirke bei der Einrichtung von Gestaltungsbeiräten und verstetigt die Arbeit des öffentlichen Baukollegiums. Link zum Original
  44. Die Arbeit des öffentlichen Baukollegiums wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt die Bezirke bei der Einrichtung von Gestaltungsbeiräten und verstetigt die Arbeit des öffentlichen Baukollegiums. Link zum Original
  45. Das Hochhausleitbild bildet den Rahmen für künftige Hochhausprojekte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hochhausleitbild bildet den Rahmen für zukünftige Hochhausprojekte. Es wird im Laufe der Legislaturperiode evaluiert. Link zum Original
  46. Das Hochhausleitbild wird in der Legislaturperiode evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hochhausleitbild bildet den Rahmen für zukünftige Hochhausprojekte. Es wird im Laufe der Legislaturperiode evaluiert. Link zum Original
  47. Mit Brandenburg, Architektenkammern und Initiativen wird über eine Bauausstellung in der Hauptstadtregion beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird gemeinsam mit Brandenburg, den Architektenkammern und zivilgesellschaftlichen Initiativen über die Durchführung einer Bauausstellung diskutieren, die zur Plattform für sozial und ökologisch vorbildliche Quartiersentwicklung, innovatives Verwaltungshandeln sowie kooperative Stadt- und Regionalplanung in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und den Bezirken wird. Link zum Original
  48. Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und dafür sorgen, dass Beteiligungsbüros in allen Bezirken etabliert werden. Link zum Original
  49. Die kooperative Stadtentwicklung auf landeseigenen Liegenschaften wie Haus der Statistik, Rathausblock und Wiesenburg wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt die Politik der kooperativen Stadtentwicklung auf ausgewählten landeseigenen Liegenschaften wie dem Haus der Statistik, dem Rathausblock und der Wiesenburg fort und baut Kooperationen mit der Stadtgesellschaft bei der Entwicklung neuer Standorte weiter aus. Link zum Original
  50. Kooperationen mit der Stadtgesellschaft bei der Entwicklung neuer Standorte werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt die Politik der kooperativen Stadtentwicklung auf ausgewählten landeseigenen Liegenschaften wie dem Haus der Statistik, dem Rathausblock und der Wiesenburg fort und baut Kooperationen mit der Stadtgesellschaft bei der Entwicklung neuer Standorte weiter aus. Link zum Original
  51. Der Runde Tisch Liegenschaftspolitik wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Runde Tisch Liegenschaftspolitik wird fortgesetzt. Link zum Original
  52. Die Einrichtung einer Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Einrichtung einer Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur zur Bewältigung von stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen und Konflikten. Link zum Original
  53. Das Rathausforum/Marx-Engels-Forum wird auf Basis des Wettbewerbsergebnisses zügig und partizipativ als öffentlicher Freiraum realisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Rathausforum/Marx-Engels-Forum soll auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses als öffentlicher Freiraum zügig partizipativ realisiert werden. Link zum Original
  54. Das Quartier Molkenmarkt/Klosterviertel wird als Teil eines Berliner Bands der Kultur entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Quartier Molkenmarkt/Klosterviertel in einem „Berliner Band der Kultur“ entwickeln. Link zum Original
  55. Am Molkenmarkt wird eine kleinteilige, vielfältig genutzte Bebauung mit guter Architektur angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Molkenmarkt streben wir eine kleinteilige Bebauung mit vielfältiger Nutzung und sehr guter Architektur an. Link zum Original
  56. Für den Bereich um die Gertraudenbrücke werden städtebauliche Alternativen mit Denkmalschutz und Verkehrsplanung zügig geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Bereich um die Gertraudenbrücke muss der geeignete Städtebau mit dem Denkmalschutz und der Verkehrsplanung zügig in Alternativen geprüft werden. Link zum Original
  57. Der öffentliche Raum auf der Spreeinsel wird durch Freitreppe und Anlagen am Flussbad verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der öffentliche Raum auf der Spreeinsel wird im Rahmen des Nationalen Projektes des Städtebaus durch die Freitreppe und umliegende Anlagen am Flussbad verbessert. Link zum Original
  58. Der Alexanderplatz soll an Aufenthaltsqualität gewinnen und von öffentlichen und kulturellen Nutzungen geprägt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Alexanderplatz an Aufenthaltsqualität gewinnt sowie öffentliche und kulturelle Nutzungen den Platzcharakter prägen. Link zum Original
  59. In der Friedrichstraße werden die Aufenthaltsqualität verbessert und die kommerzielle Nutzung des Straßenlandes gesteuert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Friedrichstraße wird das Konzept der Verkehrsberuhigung und Aufwertung des öffentlichen Raums gemeinsam mit den Anlieger*innen überprüft und weiterentwickelt, die Aufenthaltsqualität verbessert und die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Straßenlandes gesteuert. Link zum Original
  60. Der Rathausblock/Dragoner Areal wird als Modellprojekt eines sozialen und ökologischen Wohn- und Gewerbequartiers vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Rathausblock/Dragoner Areal wird als Modellprojekt für ein soziales wie ökologisches Wohn- und Gewerbequartier weiter vorangebracht und die Kooperationsformate werden fortgesetzt. Link zum Original
  61. Das Modellprojekt Dauerhafte Bindungen wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das im Haushalt 2021 bereits abgesicherte Modellprojekt „Dauerhafte Bindungen“ werden wir umsetzen und prüfen, inwieweit eine modellhafte, möglichst langfristige Bindung von Sozialwohnungen mittels Erbbaurechte über den regulären Förderzeitraum hinaus in Abgrenzung zum kommunalen Volleigentum mit dem Ziel einer langfristig gemischten Quartiersentwicklung möglich ist. Link zum Original
  62. Geprüft wird eine langfristige Bindung von Sozialwohnungen über Erbbaurechte über den Förderzeitraum hinaus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das im Haushalt 2021 bereits abgesicherte Modellprojekt „Dauerhafte Bindungen“ werden wir umsetzen und prüfen, inwieweit eine modellhafte, möglichst langfristige Bindung von Sozialwohnungen mittels Erbbaurechte über den regulären Förderzeitraum hinaus in Abgrenzung zum kommunalen Volleigentum mit dem Ziel einer langfristig gemischten Quartiersentwicklung möglich ist. Link zum Original
  63. Der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte wird auf Klimaaufgaben und Bedarfe überprüft und eine Anpassung der Bebauung geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird geprüft, ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird. Link zum Original
  64. Die Bestandsnutzungen am ehemaligen Flughafen Tempelhof werden schrittweise gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bestandsnutzungen am ehemaligen Flughafen Tempelhof werden sukzessive gesichert. Link zum Original
  65. Am Flughafen Tempelhof können rechtlich zulässige, extern finanzierte Zwischennutzungen ohne große Baumaßnahmen zugelassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rechtlich zulässige Zwischennutzungen, die keine erheblichen Baumaßnahmen erfordern sowie anderweitig finanziert und verantwortet werden, können – ohne einer Zielstruktur vorzugreifen – zugelassen werden. Link zum Original
  66. Zur Entspannung des Wohnungsmarkts werden bezahlbare Wohnungen geschaffen und Mieter geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nur wenn wir ausreichend bezahlbare Wohnungen schaffen und gleichzeitig Mieter*innen schützen, werden wir den Wohnungsmarkt in Berlin nachhaltig entspannen. Link zum Original
  67. Wohnungsneubau und Infrastruktur werden mit höchster Priorität vorangebracht, um 20.000 neue Wohnungen pro Jahr zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund hat die Koalition das erklärte Ziel, den Wohnungsneubau und die dazugehörige Infrastruktur in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen, um der Zielsetzung des Neubaus von 20.000 Wohnungen im Jahr zu entsprechen. Link zum Original
  68. Möglichst die Hälfte der neuen Wohnungen soll im gemeinwohlorientierten und bezahlbaren Segment entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel dabei ist, möglichst die Hälfte davon in dieser Legislatur im gemeinwohlorientierten und bezahlbaren Segment zu errichten. Link zum Original
  69. Der Stadtentwicklungsplan Wohnen wird überarbeitet, um zusätzliche Wohnungsbaupotenziale zu erschließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ (StEP Wohnen) wird überarbeitet mit dem Ziel, Möglichkeiten auszuloten, um zusätzliche Wohnungsbaupotenziale zu erschließen. Link zum Original
  70. Die Zielzahl von 200.000 Wohnungen bis 2030 wird mit konkreten Stadtquartieren und Potenzialen untersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zielzahl von 200.000 Wohnungen bis 2030 wird konkret mit Stadtquartieren und Wohnbaupotenzialen untersetzt. Link zum Original
  71. Wohnungsbau erfolgt vor allem durch Nachverdichtung, Aufstockung, Umnutzung bebauter Flächen und in neuen Stadtquartieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wohnungsbau wird insbesondere durch verträgliche Nachverdichtung, Aufstockung, Transformation im bebauten Bereich wie zum Beispiel Parkplätze, Nutzungsstapelung, graue Flächen und in neuen Stadtquartieren realisiert. Link zum Original
  72. In den ersten 100 Tagen wird ein projektkonkreter Bericht über alle größeren Wohnungsbauprojekte vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den ersten 100 Tagen wird ein projektkonkreter Bericht über alle größeren laufenden Projekte in den neuen Stadtquartieren, im Kooperativen Baulandmodell, bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie bei privaten Bauherren vorgelegt, um Transparenz zu schaffen, Zielsetzungen zu schärfen sowie Probleme und Lösungen aufzuzeigen. Link zum Original
  73. Entwicklungshemmnisse beim Wohnungsbau werden konsequent abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird Entwicklungshemmnisse beim Wohnungsbau konsequent abbauen. Link zum Original
  74. Begrenzten Baukapazitäten wird mit Stärkung der Bauwirtschaft und einer Ausbildungsoffensive begegnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit verbunden ist unter anderem der Aufbau von Personal, besser abgestimmte Verkehrsplanung, Beschleunigung von Bebauungsplänen, gute und zügige Beteiligungsverfahren, Lösung von Naturschutzkonflikten, Finanzierung öffentlicher Infrastruktur, Entwicklung von Strategien im Umgang mit begrenzten Baukapazitäten etwa über eine Stärkung der Bauwirtschaft und eine Ausbildungsoffensive. Link zum Original
  75. Bis 2023 wird der zusätzliche Wohnraumbedarf unter Berücksichtigung der Metropolregion ermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge einer Fortschreibung des „StEP Wohnen“ bis 2023 wird aufgrund der künftigen Bevölkerungsentwicklung der zusätzliche Wohnraumbedarf ermittelt. Dabei wird die Bevölkerungsentwicklung der gesamten Metropolregion berücksichtigt, um wirtschafts-, sozial- und klimapolitisch unerwünschte Verdrängungseffekte ins Umland zu vermeiden. Link zum Original
  76. Für mindestens 200.000 neue Wohnungen bis 2030 werden zusätzliche Potenziale durch höhere Dichte und neue Stadtquartiere definiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um mindestens 200.000 neue Wohnungen bis 2030 zu bauen, wird die Koalition zusätzliche Potenziale, unter anderem durch Erweiterung der Kulisse, höhere Dichte in den bisher definierten 16 neuen Stadtquartieren sowie zusätzliche neue Stadtquartiere beziehungsweise Erweiterungen, definieren. Link zum Original
  77. Der Wohnungsbau in den neuen Stadtquartieren wird beschleunigt und verdichtet, um dort mindestens 51.000 Wohnungen zu bauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Prioritär soll dabei der Wohnungsbau in den neuen Stadtquartieren weiterverfolgt und beschleunigt sowie durch höhere Dichten intensiviert werden, um mindestens 51.000 Wohnungen in diesen Quartieren zu bauen: Blankenburger Süden, Buch am Sandhaus, Buckower Felder, Europacity, Wasserstadt Oberhavel, Neues Gartenfeld, Johannisthal/Adlershof, Güterbahnhof Köpenick, Neulichterfelde, Michelangelostraße, Schumacher-Quartier, Pankower Tor, Neue Mitte Tempelhof, Schöneberger Linse (Südkreuz), Siemensstadt, Stadtgut Hellersdorf. Link zum Original
  78. Neue Stadtquartiere wie Tegel Nord und Marienhöfe sollen mit rund 2.800 Wohnungen zügig umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzliche neue Stadtquartiere wie etwa Tegel Nord und Marienhöfe sollen mit rund 2.800 Wohnungen zügig in die Umsetzung gehen. Link zum Original
  79. Wohnungsbaupotenziale in weiteren Quartieren wie Elisabeth-Aue werden im StEP Wohnen ausgelotet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wohnungsbaupotenziale in weiteren Quartieren wie zum Beispiel die Elisabeth-Aue, Zentraler Festplatz und Späthsfelde werden im Rahmen der Überarbeitung des „StEP Wohnen“ ausgelotet und mit konkreten Zahlen untersetzt. Link zum Original
  80. In den neuen Quartieren werden Klimaresilienz, soziokulturelle Infrastruktur, Grünflächen, Schwammstadt und Smart City berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen Klimaresilienz, die Planung und der Erhalt soziokultureller Infrastruktur und grüner Freiflächen sowie innovative Konzepte der Schwammstadt, der 15-Minuten- Stadt und der Smart City Berücksichtigung finden. Link zum Original
  81. Durch Rückbau und Deckelung von Verkehrsbauten werden ab 2030 zusätzliche Flächen mobilisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch Rückbau und Deckelung von Verkehrsbauten werden zusätzliche Flächenpotenziale für die Zeit ab 2030 mobilisiert. Link zum Original
  82. Die Bebauung bislang unversiegelter Flächen wird im StEP Wohnen sorgfältig geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Inwieweit Berlin darüber hinaus weitere Flächen auf bislang unversiegelten Böden bebauen muss, wird im Rahmen der Fortschreibung des „StEP Wohnen“ sorgfältig geprüft. Link zum Original
  83. Eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes ist in der Legislaturperiode nicht geplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Zeit der Legislaturperiode wird keine Randbebauung des Tempelhofer Feldes geplant. Link zum Original
  84. Urbanes Bauen nach der neuen Baunutzungsverordnung wird auch über bisherige Traufhöhen hinaus unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb bekennen wir uns zum „Urbanen Bauen“, das die Möglichkeiten der neuen Baunutzungsverordnung (BauNVO) nutzt, auch über die bisherigen Bau- bzw. Traufhöhen hinaus. Link zum Original
  85. Für Urbanes Bauen wird im Einzelfall entsprechendes Baurecht geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird im Einzelfall entsprechendes Baurecht geschaffen. Link zum Original
  86. Die bezirkliche Entwicklungsplanung wird um ein strategisches Flächenmanagement ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird deshalb die bezirkliche Entwicklungsplanung systematisch um ein strategisches Flächenmanagement ergänzen, auch um ein aktives Zugehen auf Grundstückseigentümer*innen zu ermöglichen. Link zum Original
  87. Die Investitionsfähigkeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Investitionsfähigkeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird gesichert. Link zum Original
  88. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen in fünf Jahren 35.000 Wohnungen neu bauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wohnungsbaugesellschaften sollen in den nächsten fünf Jahren 35.000 Wohnungen neu bauen. Link zum Original
  89. Den Wohnungsbaugesellschaften werden landeseigene Grundstücke unentgeltlich übertragen, deren Wert als Mietsubvention dient.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden weiter unentgeltlich landeseigene Grundstücke übertragen, deren Wert sie als Mietsubvention einsetzen müssen. Link zum Original
  90. Im Jahr 2026 sollen mindestens 400.000 Wohnungen in öffentlicher Hand sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mindestens 400.000 Wohnungen sollen durch Neubau und Ankauf im Jahr 2026 in öffentlicher Hand sein. Link zum Original
  91. Die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird fortgeschrieben. Link zum Original
  92. Die Neubaufähigkeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Erfüllung der ehrgeizigen Neubauziele muss die Neubaufähigkeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verbessert werden. Link zum Original
  93. Mit den Landeswohnungsunternehmen wird eine gemeinsame Planungs- und Neubaueinheit geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Absprache mit den Landeswohnungsunternehmen (LWU) wird geklärt, wie in einer gemeinsamen stärkeren Planungs- und Neubaueinheit Synergieeffekte zum Beispiel aus Standardisierung gehoben und bessere Strategien zum Umgang mit knappen Baukapazitäten auf dem Markt umgesetzt werden können. Link zum Original
  94. Die Landeswohnungsunternehmen bauen mehr in serieller Bauweise.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die LWU werden mehr Wohnungsneubau in serieller Bauweise erstellen und neue, gemeinschaftliche Wohnformen wie auch große Familien besonders berücksichtigen. Link zum Original
  95. Die Landeswohnungsunternehmen berücksichtigen gemeinschaftliche Wohnformen und große Familien besonders.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die LWU werden mehr Wohnungsneubau in serieller Bauweise erstellen und neue, gemeinschaftliche Wohnformen wie auch große Familien besonders berücksichtigen. Link zum Original
  96. Wohnangebote der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für Studierende und Auszubildende werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wohnungsangebote und Neubauten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für Studierende und Auszubildende sollen weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  97. Das Bauen in Berlin wird konsequent auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird einen deutlichen Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung legen und das Bauen in Berlin konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten. Link zum Original
  98. Land und landeseigene Unternehmen verpflichten sich beim Neubau zur Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land und seine Unternehmen wollen sich verpflichten, beim Neubau eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) einzuhalten. Link zum Original
  99. Neue Gebäude sollen möglichst aus nachwachsenden und kreislaufgerechten Baustoffen errichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neue Gebäude (auch bei den landeseigenen Betrieben) sollen möglichst aus nachwachsenden und kreislaufgerechten Baustoffen errichtet werden und damit CO₂ einlagern. Link zum Original
  100. Schulgebäude und Wohnbauten der Landeswohnungsunternehmen sollen vermehrt aus Holz gebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulgebäude und Wohnbauten der LWU sollen vermehrt aus Holz und klimagerechten Baustoffen gebaut werden. Link zum Original
  101. Lebenszykluskosten werden als Kriterium beim Bauen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Lebenszykluskosten werden als Kriterium genutzt. Link zum Original
  102. Eine Berliner Holz-Bauhütte wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Berliner Holz-Bauhütte wird aufgebaut und ein Holzbaucluster mit Brandenburg organisiert. Link zum Original
  103. Preis- und Belegungsbindungen werden bei energetischen Maßnahmen über die Wohnungsbauförderung ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Schaffung und Verlängerung von Preis- und Belegungsbindungen im Zuge einer Novellierung der Wohnungsbauförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen ermöglichen. Link zum Original
  104. Umbau und Erweiterung haben Vorrang vor Abriss und Neubau.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Abriss von baulichen Anlagen vernichtet bislang sehr viel graue Energie, deshalb haben für die Koalition der Umbau und die Erweiterung Priorität gegenüber Abriss und Neubau. Link zum Original
  105. Ein Bauinnovationszentrum für Beratung und Schulung wird mit Hochschulen und Bauwirtschaft eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Innovationen am Bau wird das Land Berlin mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Bauwirtschaft in der Region kooperieren und ein Bauinnovationszentrum für Beratung und Schulung einrichten, das eng mit der Bundesstiftung Baukultur zusammenarbeiten wird. Link zum Original
  106. Als Sofortmaßnahme für eine asbestfreie Stadt werden Beratungskapazitäten für Mieter und Vermieter geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um asbestfreie Hauptstadt zu werden, schafft die Koalition als Sofortmaßnahme Beratungskapazitäten für Mieter*innen und Vermieter*innen. Link zum Original
  107. Vorgesehene Änderungen für mehr Barrierefreiheit werden mittelfristig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits vorgesehenen Änderungen für mehr Barrierefreiheit werden mittelfristig umgesetzt. Link zum Original
  108. Freiflächenplan, Dach- und Fassadenbegrünung, Schutz erhaltenswerter Bausubstanz, Holzbau und Typengenehmigungen werden in die Bauordnung aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ökologische Themen für mehr Nachhaltigkeit wie der qualifizierte Freiflächenplan, die Dach- und Fassadenbegrünung, der Schutz erhaltenswerter Bausubstanz, die Holzbauweise und die Typengenehmigungen finden Eingang. Link zum Original
  109. Bei der Wohnraumentwicklung wird Raum für öffentliche Bewegungsangebote eingeplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Entwicklung von Wohnraum ist angemessener Raum für öffentliche Bewegungsangebote einzuplanen. Link zum Original
  110. Der Anteil barrierefreier und barrierearmer Wohnungen in Neubau und Bestand soll deutlich steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Anteil an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Berlin im Neubau und im Bestand deutlich erhöhen. Link zum Original
  111. Eine Investitionsoffensive für barrierefreie und inklusive Wohnangebote im Bestand wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Investitionsoffensive für barrierefreie und inklusive Wohnangebote im Bestand wird geprüft. Link zum Original
  112. Das Kooperative Baulandmodell wird nach Münchner Vorbild für unteres und mittleres Preissegment weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bewährte Kooperative Baulandmodell wird in Anlehnung an das Münchner Vorbild weiterentwickelt, sodass sowohl im niedrigen als auch im mittleren Preissegment Wohnraum geschaffen wird. Link zum Original
  113. Die Förderung im ersten Förderweg für das untere Preissegment wird bei 30 Prozent der Wohnfläche fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die bisherige Förderung im ersten Förderweg für das untere Preissegment bei 30 Prozent der Wohnfläche fortführen. Link zum Original
  114. Im zweiten Förderweg wird zusätzlich ein deutlicher Anteil geförderter Wohnfläche für das mittlere Preissegment angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das mittlere Preissegment streben wir im zweiten Förderweg zusätzlich einen deutlichen Anteil an geförderter Wohnfläche an. Link zum Original
  115. Eine Refinanzierung durch einen Anteil von Eigentumswohnungen wird ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jenseits der Refinanzierung durch öffentliche Förderung wird die Möglichkeit der Refinanzierung durch einen Anteil von Eigentumswohnungen eröffnet. Link zum Original
  116. Projekte des Kooperativen Baulandmodells und neue Stadtquartiere werden beschleunigt, um Potenziale vor 2026 zu realisieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Projekte des Kooperativen Baulandmodells und die laufenden neuen Stadtquartiere beschleunigen, damit ein größerer Teil der Potenziale deutlich früher und vor 2026 realisiert wird. Link zum Original
  117. Landeseigene Grundstücke werden grundsätzlich nicht verkauft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt den Weg fort, grundsätzlich keine landeseigenen Grundstücke zu veräußern. Link zum Original
  118. Bei großen Projekten auf landeseigenen Grundstücken gehen mindestens 25 Prozent der Flächen im Erbbaurecht an Genossenschaften.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei großen Projekten auf landeseigenen Grundstücken wollen wir mit dem Ziel der Mischung auch Grundstücke an Genossenschaften (mindestens 25 Prozent der Flächen) im Wege des Erbbaurechts vergeben. Link zum Original
  119. Landeseigene Grundstücke werden nur im Erbbaurecht vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landeseigene Grundstücke werden nur im Erbbaurecht vergeben, weiterhin auch an Genossenschaften zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Link zum Original
  120. Eine Verlängerung von Erbbaurechten auf bis zu 99 Jahre wird angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Verlängerung der Laufzeiten von Erbbaurechten auf maximal 99 Jahre werden wir anbieten. Link zum Original
  121. Konzeptverfahren sollen schneller und weniger aufwendig werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Konzeptverfahren so weiterentwickeln, dass sie schneller und weniger aufwendig sind. Link zum Original
  122. Der Zugang zu landeseigenen Grundstücken wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Zugang zu landeseigenen Grundstücken wird verbessert. Link zum Original
  123. Flächen werden an Genossenschaften per Erbpacht zu ertragsorientierten, grundbuchlich gesicherten Bedingungen vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Flächen an Genossenschaften werden per Erbpacht zu grundbuchlich gesicherten Bedingungen vergeben, die sich am Ertrag ausrichten, der sich mit preisgebundenen Wohnungen erzielen lässt. Link zum Original
  124. Für jede genossenschaftliche Neubauwohnung auf eigenen Grundstücken stellt das Land Baupotenziale gleicher Größe bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land bietet an, für jede genossenschaftliche Neubauwohnung auf eigenen Grundstücken landeseigene Baupotenziale in gleicher Größe zur Verfügung zu stellen. Link zum Original
  125. Eine Genossenschaftsbeauftragte oder ein Genossenschaftsbeauftragter wird erneut berufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein*e Genossenschaftsbeauftragte*r wird erneut berufen. Link zum Original
  126. Auf untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe und Institutionen wird Wohnraum für Beschäftigte geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will auf un- oder untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe oder anderer öffentlicher Institutionen (beispielsweise BVG, Vivantes, Universitäten oder der Polizei) Wohnungsbau für Beschäftigte realisieren, um die Attraktivität von Jobs im öffentlichen Sektor nachhaltig zu erhöhen. Link zum Original
  127. Die Sicherung und Ausweitung des Bodens in öffentlicher Hand wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Politik der Sicherung und Ausweitung des Bodens in öffentlicher Hand fortsetzen und die Berliner Ankaufstrategie weiterentwickeln. Link zum Original
  128. Die Berliner Ankaufstrategie wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Politik der Sicherung und Ausweitung des Bodens in öffentlicher Hand fortsetzen und die Berliner Ankaufstrategie weiterentwickeln. Link zum Original
  129. Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken zum bezahlbaren Wohnungsneubau werden fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken zur Schaffung bezahlbaren Wohnungsneubaus werden auf Grundlage des Wohnflächeninformationssystems fortgeschrieben und die Wohnungsbauprämie verstetigt. Link zum Original
  130. Die Wohnungsbauprämie wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken zur Schaffung bezahlbaren Wohnungsneubaus werden auf Grundlage des Wohnflächeninformationssystems fortgeschrieben und die Wohnungsbauprämie verstetigt. Link zum Original
  131. Die Wohnraumförderung wird ausgebaut und Förderhöhen sowie Förderzahlen werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Wohnraumförderung ausbauen und die Förderhöhen sowie Förderzahlen erhöhen. Link zum Original
  132. Die Wohnungsbauförderung orientiert sich an 5.000 Wohneinheiten jährlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus wird sich an einem Fördervolumen für 5.000 Wohneinheiten (WE) jährlich orientieren. Link zum Original
  133. Die Zahl der Sozialwohnungen soll mindestens stabil bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der Koalition ist dabei, die Zahl von Sozialwohnungen in Berlin mindestens stabil zu halten. Link zum Original
  134. Bindungszeiten für Miet- und Belegungsbindungen sollen verlängert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt die Verlängerung von Bindungszeiten für Miet- und Belegungsbindungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an. Link zum Original
  135. Eine Verlängerung der Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird geprüft, inwieweit die Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen verlängert werden kann. Link zum Original
  136. Die Neubauförderung für mittlere Einkommen im zweiten Förderweg wird fortgeführt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die mit dem sogenannten Zweiten Förderweg geschaffene Möglichkeit der Wohnungsneubauförderung für mittlere Einkommensgruppen (bis 180 Prozent Bundeseinkommensgrenze) soll fortgeführt und weiterentwickelt werden, um den Wohnungsneubau auch im mittleren Segment zu verstärken. Link zum Original
  137. Innerhalb des S-Bahn-Rings entfällt eine Obergrenze für gebundenen Wohnraum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Innerhalb des S-Bahn- Rings wird auf eine Obergrenze des gebundenen Wohnraums verzichtet. Link zum Original
  138. Der Senat koordiniert große Wohnbauprojekte ressortübergreifend zentral.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Senat wird die großen Wohnbauprojekte ressortübergreifend zentral koordinieren. Link zum Original
  139. Eine monatlich tagende Senatskommission verfolgt große Wohnbauprojekte und löst Umsetzungsprobleme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird der Senat in einer monatlich tagenden Senatskommission den Umsetzungsstand großer Wohnbauprojekte verfolgen und Umsetzungsprobleme zwischen Fachressorts und in Kooperation mit den Bezirken lösen. Link zum Original
  140. Der Senat übernimmt für prioritäre Wohnungsbauziele weiterhin einzelne Bebauungspläne.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erreichung der prioritären Wohnungsbauziele wird der Senat auch künftig einzelne Bebauungspläne übernehmen. Link zum Original
  141. Sektorale Bebauungspläne werden genutzt, um Potenziale für sozialen Wohnungsbau zu erschließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird von der gesetzlich neu geschaffenen Möglichkeit, sektorale Bebauungspläne aufzustellen, Gebrauch machen, um zusätzliche Potenziale für den sozialen Wohnungsbau zu erschließen. Link zum Original
  142. Veraltete Bebauungspläne werden geprüft und gegebenenfalls an soziale und klimagerechte Anforderungen angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bebauungspläne, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine soziale und klimagerechte Stadt genügen, werden geprüft und gegebenenfalls angepasst. Link zum Original
  143. Bebauungspläne werden als Regelinstrument für die kooperative Baulandentwicklung aufgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt die Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument, um die kooperative Baulandentwicklung anzuwenden und die Qualität zu sichern. Link zum Original
  144. Bei Nachverdichtungen kommunaler Wohnungsunternehmen gibt es transparente und ergebnisoffene Beteiligungsverfahren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 25 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Akzeptanz für Nachverdichtungsvorhaben kommunaler Wohnungsbauunternehmen zu erhöhen, setzt sich die Koalition für transparente und ergebnisoffene Partizipationsverfahren zur Umsetzung ein. Link zum Original
  145. Einwände von Anwohnern werden frühzeitig in die Planung einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einwände der Anwohner*innen und der Bürgerschaft sollen frühzeitig berücksichtigt werden, um Aspekte der Lebensqualität, der Klimaverträglichkeit und der Infrastrukturen effektiv in die Planungsprozesse einfließen zu lassen. Link zum Original
  146. Ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen mit Wohnungsunternehmen, Verwaltung und Mieterverbänden wird gegründet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gegründet, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Vertretungen der Genossenschaften und der privaten Wohnungsunternehmen, die zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen und Mieterverbände einbezieht, um Mieterschutz und bezahlbaren Wohnungsneubau konsequent und koordiniert voranzutreiben. Link zum Original
  147. Das Wohnungsbündnis soll bezahlbare Mieten im Bestand sichern und Verdrängung entgegenwirken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel des Bündnisses ist es auch, für bezahlbare Mieten im Bestand zu sorgen, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten und Verdrängung entgegenzuwirken. Link zum Original
  148. Das Wohnungsbündnis behandelt Klimaschutz und Energieeffizienz bei Neu- und Bestandsbauten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bündnis soll neben dem Wohnungsneubau auch die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz bei allen Neu- und Bestandsbauten sowie eine integrative Wohnungspolitik für den Erhalt sozial ausgewogener Nachbarschaften und die besondere Berücksichtigung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen zum Inhalt haben. Link zum Original
  149. Das Wohnungsbündnis behandelt eine integrative Wohnungspolitik und am Wohnungsmarkt benachteiligte Gruppen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bündnis soll neben dem Wohnungsneubau auch die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz bei allen Neu- und Bestandsbauten sowie eine integrative Wohnungspolitik für den Erhalt sozial ausgewogener Nachbarschaften und die besondere Berücksichtigung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen zum Inhalt haben. Link zum Original
  150. Bis Mitte 2022 soll eine Vereinbarung zwischen Land, Wohnungsunternehmen und Verbänden zum Wohnungsneubau geschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der Koalition ist es, innerhalb des ersten Halbjahres 2022 eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, den Wohnungsunternehmen und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Berlins zu schließen, um den Wohnungsneubau im Sinne des weiterentwickelten Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung und unter Nutzung der durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten voranzubringen. Link zum Original
  151. Die Unterzeichner verständigen sich auf konkrete Schritte zum Ziel von 20.000 Wohnungen pro Jahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierin sollen die Unterzeichner*innen gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Schaffung qualitativ anspruchsvoller, bezahlbarer Quartiere und Gebäude übernehmen und sich gemeinsam auf konkrete Schritte zur Erreichung des Wohnungsbauziels von 20.000 Wohnungen im Jahr verständigen. Link zum Original
  152. Vereinbart werden Maßnahmen für sozialverträgliche Mieten im Bestand und nach Modernisierungen, etwa ein freiwilliges Mietenmoratorium.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen für eine sozialverträgliche Mietengestaltung im Bestand und in Folge von Modernisierungen auch über die Einhaltung gesetzlicher Maßnahmen hinaus (zum Beispiel durch ein freiwillig vereinbartes Mietenmoratorium) Link zum Original
  153. Vereinbart wird die Zahl der jährlich begonnenen Wohnungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anzahl der Wohnungen im jeweiligen Jahr mit Baubeginn Link zum Original
  154. Vereinbart wird der Anteil geförderter Neubauten für untere und mittlere Einkommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anteil der Neubauvolumina im geförderten Preissegment für untere und mittlere Einkommen und Anteil der Eigentumswohnungen zur Refinanzierung Link zum Original
  155. Vereinbart wird der Anteil von Eigentumswohnungen zur Refinanzierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anteil der Neubauvolumina im geförderten Preissegment für untere und mittlere Einkommen und Anteil der Eigentumswohnungen zur Refinanzierung Link zum Original
  156. Vereinbart wird der Anteil des Landesförderprogramms für geförderten Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anteil des Wohnraumförderprogramms des Landes für den geförderten Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment Link zum Original
  157. Vereinbart wird ein Anteil an Wohnraum für Wohnungslose und andere Wohnungsnotfälle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anteil der Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für Wohnungslose und andere Wohnungsnotfälle Link zum Original
  158. Vereinbart werden Maßnahmen gegen Wohnungsverlust, besonders von Familien mit Kindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungsverlust insbesondere von Familien mit Kindern Link zum Original
  159. Vereinbart werden Maßnahmen zur Unterstützung des Wohnungstauschs.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen zur Unterstützung von Wohnungstausch Link zum Original
  160. Vereinbart werden ökologische Kompensation und soziale Verträglichkeit von Verdichtungen möglichst im Quartier.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ökologische Kompensation und soziale Verträglichkeit von Verdichtungsmaßnahmen möglichst im Quartier Link zum Original
  161. Vereinbart werden Maßnahmen zur Flächenbereitstellung für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen der Flächenbereitstellung für die Schaffung von langfristig bezahlbarem Wohnraum Link zum Original
  162. Vereinbart werden Beteiligungsverfahren und Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Partizipationsverfahren und Kommunikation mit der Öffentlichkeit Link zum Original
  163. Die Partner des Wohnungsbaubündnisses treffen sich regelmäßig zum Austausch über die Umsetzung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Partner des Wohnungsbaubündnisses kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um sich über den Fortschritt der Umsetzung der Bündnisvereinbarungen auszutauschen, ein Monitoringverfahren zu etablieren und gegebenenfalls nachzusteuern, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Link zum Original
  164. Für das Wohnungsbaubündnis wird ein Monitoringverfahren etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Partner des Wohnungsbaubündnisses kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um sich über den Fortschritt der Umsetzung der Bündnisvereinbarungen auszutauschen, ein Monitoringverfahren zu etablieren und gegebenenfalls nachzusteuern, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Link zum Original
  165. Mieter werden angesichts des angespannten Wohnungsmarkts konsequent geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns angesichts des extrem angespannten Berliner Wohnungsmarkts weiter für einen konsequenten Schutz der Mieter*innen ein. Link zum Original
  166. Bestehende Mieterschutzinstrumente werden genutzt und geschärft und bei Bedarf neue eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle bestehenden Instrumente werden wir nutzen, schärfen und soweit nötig neue einführen. Link zum Original
  167. Das Zweckentfremdungsverbot wird bei Abriss, gewerblichem Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und beide Gesetze möglichst in einem Wohnraumschutzgesetz vereinen. Link zum Original
  168. Die Wohnungsaufsicht wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und beide Gesetze möglichst in einem Wohnraumschutzgesetz vereinen. Link zum Original
  169. Zweckentfremdungsverbot und Wohnungsaufsicht werden möglichst in einem Wohnraumschutzgesetz zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und beide Gesetze möglichst in einem Wohnraumschutzgesetz vereinen. Link zum Original
  170. Die Bezirke erhalten ausreichend Personal zur Durchsetzung des Wohnraumschutzes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bezirke sollen zur Durchsetzung ausreichend Personal erhalten. Link zum Original
  171. Es wird geprüft, wie möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit reguliert werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird prüfen, wie möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit reguliert werden können. Link zum Original
  172. Vermietungsplattformen für Kurzzeitvermietungen werden durch Vereinbarungen zur Löschung illegaler Angebote verpflichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Kurzzeitvermietungen wollen wir die Vermietungsplattformen durch Vereinbarungen (Datenpakte) zur Löschung illegaler Angebote verpflichten. Link zum Original
  173. Binnen eines halben Jahres wird geprüft, wie ein Mietkataster für Wohnen und Gewerbe rechtssicher und digital umgesetzt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition prüft binnen eines halben Jahres, wie ein Mietkataster für Wohnen und Gewerbe rechtssicher, effektiv und digital umgesetzt werden kann. Link zum Original
  174. Das Mietkataster soll Leerstand erfassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuerhinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markttransparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Link zum Original
  175. Das Mietkataster soll der Erstellung des Mietspiegels dienen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuerhinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markttransparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Link zum Original
  176. Das Mietkataster soll die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erleichtern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuerhinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markttransparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Link zum Original
  177. Das Mietkataster soll durch Erfassung der Eigentümerstruktur einschließlich der wirtschaftlich Berechtigten für Markttransparenz sorgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuerhinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markttransparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Link zum Original
  178. Eigentümer werden verpflichtet, ihre Mieter über Statusänderungen ihrer Wohnung zu informieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eigentümer*innen sollen verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über Status-Änderungen ihrer Wohnung zu informieren. Link zum Original
  179. Der Wohnraumbedarfsbericht wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wohnraumbedarfsbericht wird fortgeschrieben. Link zum Original
  180. Die Bezirke werden bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete mit einheitlichen Kriterien sowie Personal- und Finanzressourcen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete mit einheitlichen Kriterien sowie erforderlichen Personal- und Finanzressourcen unterstützen, und, falls nötig, neue Gebiete auch auf Landesebene festsetzen. Link zum Original
  181. Neue Milieuschutzgebiete werden falls nötig auf Landesebene festgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete mit einheitlichen Kriterien sowie erforderlichen Personal- und Finanzressourcen unterstützen, und, falls nötig, neue Gebiete auch auf Landesebene festsetzen. Link zum Original
  182. Der Bund soll schnell eine klarstellende, rechtssichere Regelung für das gerichtlich eingegrenzte Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten schaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Ausübung des Vorkaufsrechts fordert die Koalition den Bund auf, eine klarstellende, rechtssichere Regelung für das vom BVerwG eingegrenzte Vorkaufsrecht sehr schnell umzusetzen, damit Berlin seine Strategie des Ankaufs von Wohnraum durch Ausübung des Vorkaufsrechts (auch preislimitiert) in sozialen Erhaltungsgebieten fortsetzen kann, um so Erwerber*innen von Wohnhäusern zum Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu bewegen. Link zum Original
  183. Das Verwaltungsverfahren für Vorkäufe wird verbessert und finanziell sowie juristisch abgesichert, etwa durch Einbeziehung der Bezirke und Gesamtkoordination bezirksübergreifender Vorkäufe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das existierende Verwaltungsverfahren soll auf dieser Grundlage verbessert und mit notwendigen finanziellen und juristischen Ressourcen abgesichert werden, etwa durch die Einbeziehung der Bezirke bei Zuschussentscheidungen oder eine Gesamtkoordination bei bezirksübergreifenden Vorkäufen, und dafür sorgen, dass Genossenschaften ausreichend Zeit für die Prüfung etwaiger Vorkäufe haben. Link zum Original
  184. Genossenschaften erhalten ausreichend Zeit für die Prüfung etwaiger Vorkäufe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das existierende Verwaltungsverfahren soll auf dieser Grundlage verbessert und mit notwendigen finanziellen und juristischen Ressourcen abgesichert werden, etwa durch die Einbeziehung der Bezirke bei Zuschussentscheidungen oder eine Gesamtkoordination bei bezirksübergreifenden Vorkäufen, und dafür sorgen, dass Genossenschaften ausreichend Zeit für die Prüfung etwaiger Vorkäufe haben. Link zum Original
  185. Neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen werden auch Genossenschaften beim Ankauf und als Begünstigte von Vorkaufsrechten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt neben den LWU auch Genossenschaften beim Ankauf (Belegungsrechte) und als Begünstigte von Vorkaufsrechten. Link zum Original
  186. Die Ausübung von Vorkaufsrechten kann weiterhin bezuschusst werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vorkaufsrechtsausübungen können weiterhin bezuschusst werden. Link zum Original
  187. Die gegründete genossenschaftliche Ankaufsagentur wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt die gegründete genossenschaftliche Ankaufsagentur. Link zum Original
  188. Ein verbesserter Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auf Landesebene wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen einen verbesserten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auf Landesebene. Link zum Original
  189. Alle Möglichkeiten werden genutzt, um gegen Share Deals vorzugehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition nutzt alle Möglichkeiten, um gegen Share Deals vorzugehen. Link zum Original
  190. Der Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und städtischen Bewegungen wird verbessert, um sichere Mieten und das Gemeinwohl zu fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, organisierter Zivilgesellschaft und städtischen Bewegungen weiter verbessern, um dauerhaft sichere Mieten und das Gemeinwohl zu fördern. Link zum Original
  191. Das Modellprojekt Kottbusser Tor zur Mieteraktivierung wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Modellprojekt Kottbusser Tor zur Mieteraktivierung wird weitergeführt und seine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft. Link zum Original
  192. Die Ausweitung des Modellprojekts Kottbusser Tor auf weitere Siedlungen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Modellprojekt Kottbusser Tor zur Mieteraktivierung wird weitergeführt und seine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft. Link zum Original
  193. Für Menschen auf Wagenplätzen werden Lösungen zur Sicherung ihrer Lebensform gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition sucht nach Lösungen, um für Menschen auf sogenannten Wagenplätzen Sicherheit für ihre Lebensform zu schaffen und prüft geeignete baurechtliche Maßnahmen für solche Nutzungen, die vertraglich legitimiert sind. Link zum Original
  194. Geeignete baurechtliche Maßnahmen für vertraglich legitimierte Wagenplätze werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition sucht nach Lösungen, um für Menschen auf sogenannten Wagenplätzen Sicherheit für ihre Lebensform zu schaffen und prüft geeignete baurechtliche Maßnahmen für solche Nutzungen, die vertraglich legitimiert sind. Link zum Original
  195. Die kostenfreien bezirklichen Mieterberatungen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kostenfreien bezirklichen Mieterberatungen sollen ausgebaut werden. Link zum Original
  196. Die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Link zum Original
  197. Die Datenabfrage und -weitergabe an die Bezirke zu Wohnungskündigungen und Zwangsräumungen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Datenabfrage und -weitergabe an die Bezirke zu Wohnungskündigungen und Zwangsräumungen wollen wir verbessern. Link zum Original
  198. Das Land setzt sich im Bund für Mieterschutz und gegen Immobilienspekulation ein und bringt wenn nötig Bundesratsinitiativen ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Berlin wird sich im Bund weiterhin für Mieterschutz und gegen Immobilienspekulation einsetzen und – wenn nötig – dafür geeignete Bundesratsinitiativen einbringen. Link zum Original
  199. Für angespannte Wohnungsmärkte wird ein Mietenmoratorium befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  200. Eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  201. Die Schutzlücken der Mietpreisbremse sollen geschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  202. Die Anwendbarkeit des Wucherparagraphen soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  203. Ein Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  204. Schutz vor Eigenbedarfskündigungen wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  205. Soziale und öffentlich gewünschte Nutzungen sollen bei der Berechnung von Bodenwerten berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  206. Ein Immobilienregister wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  207. Die Umlagefähigkeit von Betriebskosten soll begrenzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlagefähigkeit von Betriebskosten aus. Link zum Original
  208. Eine vom Bund eingeführte neue Wohngemeinnützigkeit wird zügig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit durch den Bund werden wir zügig umsetzen. Link zum Original
  209. Es werden rechtliche Möglichkeiten geprüft, damit Vermieter von bis 2003 geförderten Sozialwohnungen keine fiktiven Kosten umlegen und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Missstände im bis 2003 geförderten sozialen Wohnungsbau zu beenden, wird die Koalition zügig rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie bewirkt werden kann, dass Vermieter*innen entsprechender Wohnungen keine fiktiven Kosten auf die Miete umlegen können und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen. Link zum Original
  210. Bei den Landeswohnungsunternehmen wird der Kurs sozialer Wohnraumversorgung und Mietengestaltung fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei den Berliner Landeswohnungsunternehmen wird der bisherige Kurs für die soziale Wohnraumversorgung und einer sozialen Mietengestaltung fortgesetzt. Link zum Original
  211. Die Investitionsfähigkeit der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird durch das Land gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Investitionsfähigkeit der LWU wird durch das Land Berlin gesichert. Link zum Original
  212. Angekaufte gebundene Wohnungen bleiben dauerhaft gebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angekaufte gebundene Wohnungen bleiben dauerhaft gebunden. Link zum Original
  213. Der gezielte Ankauf von Wohnungsbeständen durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen bleibt neben dem Neubau Teil der Bestandserweiterung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Neubau bleibt der zielgerichtete Ankauf von Wohnungsbeständen durch die LWU Teil der Bestandserweiterung. Link zum Original
  214. Eine Privatisierung der Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus und wollen das in der Berliner Verfassung verankern. Link zum Original
  215. Der Ausschluss der Privatisierung landeseigener Wohnungen soll in der Berliner Verfassung verankert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus und wollen das in der Berliner Verfassung verankern. Link zum Original
  216. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsunternehmen wird fortgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Link zum Original
  217. Die Ergänzungsvereinbarung von 2021 wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ergänzungsvereinbarung von 2021 wird beibehalten. Link zum Original
  218. Die soziale Härtefallklausel wird von Nettokalt auf Bruttokalt umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die soziale Härtefallklausel wird von Nettokalt auf Bruttokalt umgestellt. Link zum Original
  219. Die Mieterschutzregelungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten bis Februar 2025 und werden zur Mitte der Legislatur evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen des Mieterschutzes bei den LWU vom 01. Juni 2021 gelten bis Februar 2025 und werden zur Mitte der Legislatur mit Blick auf die mietpreisdämpfende Wirkung und die Wohnungsmarktlage evaluiert. Link zum Original
  220. Bei den sozialen Aufgaben der landeseigenen Wohnungsunternehmen muss deren wirtschaftliche Stabilität gewahrt bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei allen den Landeseigenen übertragenen sozialen Aufgaben muss die wirtschaftliche Stabilität gewahrt bleiben. Link zum Original
  221. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen wenden transparente Vermietungsverfahren an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die LWU wenden transparente Vermietungsverfahren an. Sie fördern die Baukultur und loben bei großen Bauprojekten Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe aus oder führen qualitätssichernde konkurrierende Verfahren durch und stellen ihre Projekte im Baukollegium vor. Link zum Original
  222. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen fördern die Baukultur, führen bei großen Bauprojekten Wettbewerbe oder qualitätssichernde Verfahren durch und stellen Projekte im Baukollegium vor.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die LWU wenden transparente Vermietungsverfahren an. Sie fördern die Baukultur und loben bei großen Bauprojekten Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe aus oder führen qualitätssichernde konkurrierende Verfahren durch und stellen ihre Projekte im Baukollegium vor. Link zum Original
  223. Für die Berlinovo wird eine tragfähige Aufgabenbestimmung als öffentliches Unternehmen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine tragfähige Aufgabenbestimmung für die Berlinovo als öffentliches Unternehmen auch im Umgang mit ihren dauerhaft vermieteten Wohnungsbeständen. Diese unterliegen künftig den Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Link zum Original
  224. Die dauerhaft vermieteten Wohnungsbestände der Berlinovo unterliegen künftig den Regelungen der Kooperationsvereinbarung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine tragfähige Aufgabenbestimmung für die Berlinovo als öffentliches Unternehmen auch im Umgang mit ihren dauerhaft vermieteten Wohnungsbeständen. Diese unterliegen künftig den Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Link zum Original
  225. Die Servicequalität vor Ort wird durch stärkere Integration der Dienstleistungen in die landeseigenen Wohnungsunternehmen kostenneutral für Mieter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Servicequalität vor Ort soll durch eine stärkere Integration der Dienstleistungen in den LWU bei Kostenneutralität für die Mieter*innen verbessert werden. Link zum Original
  226. Kleingewerbe wird im Bestand und Neubau der landeseigenen Wohnungsunternehmen stärker gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kleingewerbe soll stärker im Gebäudebestand und im Neubau der LWU gefördert werden. Link zum Original
  227. Ein deutlicher Anteil der Gewerbeflächen landeseigener Wohnungsunternehmen wird zu leistbaren Konditionen an gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Gewerbeflächen wird durch die Kooperationsvereinbarung ein deutlicher Anteil an gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen zu leistbaren Konditionen vergeben. Link zum Original
  228. Gewerbemieter erhalten mehr Beteiligungsrechte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gewerbemieter*innen erhalten mehr Beteiligungsrechte. Link zum Original
  229. Im ersten Halbjahr 2022 wird eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes zur Absicherung der Mietermitbestimmung und zur Stärkung der Wohnraumversorgung Berlin geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition prüft im ersten Halbjahr 2022, ob und wie durch eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) die Mietermitbestimmung und die sozialen Vermietungsregeln der LWU abgesichert und das Profil der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) AöR in ihren Aufgaben der Mietermitbestimmung, der Kontrolle, Evaluierung und Weiterentwicklung der LWU gestärkt werden können. Link zum Original
  230. Eine unabhängige Ombudsstelle mit Auskunftsrecht bei der Wohnraumversorgung Berlin zur Konfliktregelung zwischen Mietern und landeseigenen Wohnungsunternehmen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Konfliktregelung zwischen Mieter*innen und LWU streben wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle bei der WVB mit Auskunftsrecht an. Link zum Original
  231. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird für eine auskömmliche Finanzierung klimagerechter geförderter Wohnungen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird für eine auskömmliche Finanzierung zur klimagerechten Errichtung geförderter Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen weiterentwickelt. Link zum Original
  232. Dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen werden in Kombination mit gemeinwohlorientierter Vergabe von Erbbaurechten ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit dauerhafter Mietpreis- und Belegungsbindungen wird in Kombination mit der am sozialen Nutzen orientierten Vergabe von Erbbaurechten geschaffen. Link zum Original
  233. Eine Förderung energetischer und barrierefreier Modernisierung angekaufter gewerblicher Objekte wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für angekaufte gewerbliche Objekte, auch für Mischnutzungen beispielsweise mit Wohnen, wird eine Förderung für energetische und barrierefreie Modernisierung geprüft. Link zum Original
  234. Die Genossenschaftsförderung wird aufgestockt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Aufstockung der Genossenschaftsförderung wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für einkommensarme Haushalte erleichtert. Link zum Original
  235. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird für einkommensarme Haushalte erleichtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Aufstockung der Genossenschaftsförderung wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für einkommensarme Haushalte erleichtert. Link zum Original
  236. Das Geschützte Marktsegment soll auf 2.500 Wohnungen ausgeweitet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition verfolgt das Ziel, das Geschützte Marktsegment unter Beteiligung des Wohnungsbündnisses gemeinsam mit LWUs und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen auszuweiten. Link zum Original
  237. Das Generalmietermodell für die sozialen Wohnhilfen wird ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition weitet das Generalmietermodell für die sozialen Wohnhilfen aus. Link zum Original
  238. Gemeinnützige Träger erhalten ab 2024 über ein Landesprogramm der Investitionsbank Darlehen für den Bau von Wohnungen oder den Umbau von Unterkünften für Wohnungslose.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Über ein Landesprogramm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) werden gemeinnützigen Trägern ab 2024 Darlehen zur Verfügung gestellt, wenn diese Wohnungen bauen oder Unterkünfte in Wohnungen für Wohnungslose umbauen. Link zum Original
  239. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stellen einen festen Korridor an Wohnungen für Wohnungslose bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird einen festen Korridor der landeseigenen Wohnungsunternehmen für Wohnungslose zur Verfügung stellen. Link zum Original
  240. Alle leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen in Berlin können unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für alle in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen ermöglicht, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus. Link zum Original
  241. In ASOG-Unterkünften, Frauenhäusern und Kältehilfe-Einrichtungen untergebrachte Menschen erhalten einen Wohnberechtigungsschein mit höchster Dringlichkeitsstufe.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Unterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Frauenhäusern und Einrichtungen der Kältehilfe untergebrachte Menschen erhalten einen WBS mit höchster Dringlichkeitsstufe. Link zum Original
  242. Anspruchsvoraussetzungen, Dringlichkeitskriterien und Wohnungsvergabe werden in einem Landesgesetz geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anspruchsvoraussetzungen, Dringlichkeitskriterien und Wohnungsvergabe werden in einem Landesgesetz geregelt. Link zum Original
  243. Das Ergebnis des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen wird respektiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des „Volksentscheides über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ und wird verantwortungsvoll damit umgehen. Link zum Original
  244. Eine Expertenkommission prüft Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie setzt eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein. Link zum Original
  245. Die Initiative des Volksbegehrens wird an der Besetzung der Expertenkommission beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. Link zum Original
  246. Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung an den Senat, der dann entscheidet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft. Link zum Original
  247. Der Senat beschließt in den ersten 100 Tagen über Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage. Link zum Original
  248. Die Kommission untersucht zunächst die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung wie im Volksentscheid vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Link zum Original
  249. Mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung werden benannt und rechtlich bewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden. Link zum Original
  250. Der Senat gewichtet und bewertet die verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Senat wird die möglichen verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten. Link zum Original
  251. Auf Basis der Kommissionsempfehlungen legen die Senatsverwaltungen 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor. Link zum Original
  252. Für die Expertenkommission wird eine unterstützende Geschäftsstelle eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird eine Geschäftsstelle für die Expertenkommission eingerichtet, die den Mitgliedern unterstützend zur Seite steht. Link zum Original
  253. Die Expertenkommission berichtet über Zwischenstände.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Expertenkommission berichtet zu Zwischenständen. Link zum Original
  254. In allen neuen Quartieren wird bedarfsgerechte soziale Infrastruktur mitgeplant.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In allen neu entstehenden Quartieren wird eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur mitgeplant. Link zum Original
  255. Es wird geprüft, ob Zwangsräumungen besonders vulnerabler Personen erst nach Bereitstellung von Ersatzwohnraum vollzogen werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Senat prüft, inwieweit Zwangsräumungen von besonders vulnerablen Personengruppen erst vollzogen werden können, wenn für diese Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. Link zum Original
  256. Bei Begleichung von Mietschulden soll auch die ordentliche Kündigung unwirksam werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich zudem im Bund dafür ein, dass bei Begleichung von Mietschulden auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird. Link zum Original
  257. Klimaschutz darf nicht zur Verdrängung von Mietern führen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Klimaschutz darf nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Link zum Original
  258. Die Landesförderprogramme sollen weitgehende Warmmietenneutralität sicherstellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderprogramme des Landes werden dem Ziel der weitgehenden Warmmietenneutralität Rechnung tragen. Link zum Original
  259. Auf Bundesebene wird gefordert, dass Vermieter überwiegend den CO2-Preis auf Wärme tragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem setzt sich die Koalition im Bund dafür ein, dass die Vermieter*innen überwiegend den CO₂-Preis auf die Wärme zahlen müssen. Link zum Original
  260. Fehlende Schwengelpumpen werden wiederhergestellt und defekte Brunnen repariert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will fehlende Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) wiederherstellen, defekte Brunnen reparieren und dazu diese Aufgabe in die Verantwortung der Berliner Wasserbetriebe überführen. Link zum Original
  261. Die Zuständigkeit für die Straßenbrunnen geht auf die Berliner Wasserbetriebe über.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will fehlende Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) wiederherstellen, defekte Brunnen reparieren und dazu diese Aufgabe in die Verantwortung der Berliner Wasserbetriebe überführen. Link zum Original
  262. Die Berliner Kleingärten werden gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Berliner Kleingärten sichern und die Kleingartenvereine bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützen. Link zum Original
  263. Eine gesetzliche Sicherung der Kleingärten wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Berliner Kleingärten sichern und die Kleingartenvereine bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützen. Eine gesetzliche Sicherung wird geprüft. Link zum Original
  264. Der Betrieb öffentlicher Springbrunnen und Wasserspiele wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Betrieb der öffentlichen Springbrunnen und Wasserspiele wird gesichert. Link zum Original
  265. Die Versorgung mit barrierefreien öffentlichen Toiletten, besonders an ÖPNV-Knotenpunkten, wird verbessert und die nächste Ausbaustufe des Toilettenkonzepts beauftragt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgung mit barrierefreien, öffentlichen Toiletten, insbesondere an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs und an S- und U-Bahnhöfen, wird weiter verbessert, die nächste erweiterte Ausbaustufe des Toilettenkonzepts beauftragt sowie geeignete Toilettenangebote im Berliner Stadtgrün ausgeweitet. Link zum Original
  266. Toilettenangebote im Stadtgrün werden ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgung mit barrierefreien, öffentlichen Toiletten, insbesondere an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs und an S- und U-Bahnhöfen, wird weiter verbessert, die nächste erweiterte Ausbaustufe des Toilettenkonzepts beauftragt sowie geeignete Toilettenangebote im Berliner Stadtgrün ausgeweitet. Link zum Original
  267. Neue Wohngebiete, Gewerbegebiete und Stadtquartiere entstehen vorrangig entlang bestehender ÖPNV-Schienenachsen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neue Wohngebiete, Gewerbegebiete und Stadtquartiere sollen vorrangig entlang bestehender ÖPNV-Schienen-Achsen entstehen. Link zum Original
  268. Quartiere ab 1.000 Wohneinheiten werden vorrangig an das Schienennetz angeschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ab 1.000 Wohneinheiten sollen die Quartiere vorrangig an das Schienennetz angeschlossen werden. Link zum Original
  269. Stadtquartiere werden möglichst so geplant, dass sie den Verzicht auf das eigene Auto fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stadtquartiere sollen nach Möglichkeit so geplant und gestaltet werden, dass es den Verzicht auf das eigene Auto fördert. Link zum Original
  270. In städtebaulichen Verträgen soll die langfristige Sicherung sozialer Infrastruktur berücksichtigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In städtebaulichen Verträgen soll die langfristige Sicherung sozialer Infrastruktur berücksichtigt werden. Link zum Original
  271. Auf Bundesebene wird die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer gefordert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird sich im Bund dafür einsetzen, dass die Umlagefähigkeit abgeschafft wird. Link zum Original
  272. Eine Umlage einer Steuer auf hohe Mieteinnahmen auf Mieter wird ausgeschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine Umlage auf Mieter*innen soll dabei ausgeschlossen sein. Link zum Original
  273. Die neue Liegenschaftspolitik wird beibehalten und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur neuen Liegenschaftspolitik und wird diese weiterentwickeln. Link zum Original
  274. Ein Bodensicherungsgesetz mit grundsätzlichem Veräußerungsverbot für Landesliegenschaften wird eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dafür führt die Koalition ein Bodensicherungsgesetz als die rechtliche Grundlage für ein grundsätzliches Veräußerungsverbot von Liegenschaften in Landesvermögen ein. Link zum Original
  275. Die Zustimmungsvorbehalte des Parlaments werden auf mittelbare Landesunternehmen erstreckt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf mittelbare Landesunternehmen werden die Zustimmungsvorbehalte des Parlaments erstreckt. Link zum Original
  276. Landeseigene Grundstücke werden grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten daran fest, dass landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben werden. Link zum Original
  277. Über Ausnahmen vom Erbbaurecht entscheidet das Abgeordnetenhaus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Über Ausnahmen entscheidet das Abgeordnetenhaus. Link zum Original
  278. Der Senat legt ein Modell zur Flexibilisierung der Erbbaurechtsbedingungen, insbesondere der Erbbauzinsberechnung, vor.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ferner legt der Senat ein Modell vor, wie eine weitere Flexibilisierung der Erbbaurechtsbedingungen, insbesondere der Erbbauzins-Berechnungen, die sich an den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand wie der potentiellen Nutzungen orientieren, erreicht werden kann. Link zum Original
  279. Konzeptverfahren werden schneller und weniger aufwendig gestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Konzeptverfahren wollen wir so weiterentwickeln, dass sie schneller und weniger aufwendig sind. Link zum Original
  280. Direktvergaben von Grundstücken bleiben im Sinne der gewollten Nutzung möglich, gegebenenfalls mit vorgeschaltetem Juryverfahren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wo immer es im Sinne der öffentlich gewollten Nutzung ist sollen auch Direktvergaben möglich bleiben, gegebenenfalls mit vorgeschalteten Juryverfahren. Link zum Original
  281. Die Berliner Bodenfonds GmbH wird als Instrument des kreditfinanzierten Grundstücksankaufs weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wird die Koalition die Berliner Bodenfonds GmbH als Instrument des kreditfinanzierten Ankaufs weiterentwickeln. Link zum Original
  282. Das kommunale Vorkaufsrecht bleibt ein wichtiges Instrument der Mieten- und Wohnungspolitik.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition versteht das kommunale Vorkaufsrecht auch weiterhin als wichtiges Instrument auch im Sinne ihrer mieten- und wohnungspolitischen Ziele. Link zum Original
  283. In der Bodenpolitik wird mehr Transparenz geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der besonderen Bedeutung von Grund und Boden für die Entwicklung der Stadt wird die Koalition mehr Transparenz schaffen und die Zivilgesellschaft stärker einbeziehen. Link zum Original
  284. Die Zivilgesellschaft wird stärker in die Bodenpolitik einbezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der besonderen Bedeutung von Grund und Boden für die Entwicklung der Stadt wird die Koalition mehr Transparenz schaffen und die Zivilgesellschaft stärker einbeziehen. Link zum Original
  285. Bei der Berliner Bodenfonds GmbH wird ein Bodenbeirat eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dies soll mit einem Bodenbeirat bei der Berliner Bodenfonds GmbH und einem öffentlich einsehbaren Liegenschaftskataster für das direkte und indirekte Landeseigentum umgesetzt werden. Link zum Original
  286. Ein öffentlich einsehbares Liegenschaftskataster für direktes und indirektes Landeseigentum wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dies soll mit einem Bodenbeirat bei der Berliner Bodenfonds GmbH und einem öffentlich einsehbaren Liegenschaftskataster für das direkte und indirekte Landeseigentum umgesetzt werden. Link zum Original
  287. Das Liegenschaftskataster soll perspektivisch auch private Liegenschaften umfassen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dieses Kataster soll perspektivisch auch private Liegenschaften einbeziehen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD BE 21, Grüne BE 25, Linke BE 45 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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