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Glossar

Wucherparagraph

Fachbegriff

Gemeint ist die Regel zum Wucher im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 138 Absatz 2). Danach ist ein Vertrag nichtig, wenn jemand die Zwangslage, Unerfahrenheit oder Schwäche eines anderen ausnutzt, um sich Vorteile zu sichern, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.

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In den Programmen

10 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Berlin

2021
SPD BE Grüne BE Linke BE · Koalitionsvertrag 9
1990
CDU BE 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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