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Baden-Württemberg gestalten: Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ. Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016–2021

Forderungen zu Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Koalitionsvertrag · Koalition aus Grüne und CDU · unterzeichnet 09.05.2016 · Original

Der Vertrag enthält 79 von 2.435 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 79
  1. Das Land soll seine Traditionen und seinen einzigartigen Charakter bewahren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich achten wir darauf, dass unser Land seine Traditionen und seinen einzigartigen Charakter bewahrt. Link zum Original
  2. Kunst und Kultur gelten als wichtige Bausteine der offenen Gesellschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören auch Kunst und Kultur. Sie sind wichtige Bausteine unserer offenen Gesellschaft. Link zum Original
  3. Einzigartigkeit und historische Aussagekraft der Bau-, Kunst- und archäologischen Denkmale werden erhalten und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl an Bau- und Kunstdenkmalen sowie archäologischen Denkmalen. Unser Auftrag ist es, deren Einzigartigkeit und historische Aussagekraft zu erhalten und zu stärken. Link zum Original
  4. Die Musikschulen werden bei ihrer Arbeit unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Musikschulen als außerschulische musikalische Bildungseinrichtungen genießen in unserem Land eine hohe Wertschätzung. Wir wollen sie bei ihrer hochqualitativen Arbeit unterstützen und möchten für eine verlässliche finanzielle Grundversorgung entsprechend der Mindestvorgabe des Jugendbildungsgesetzes einstehen. Link zum Original
  5. Für die Musikschulen wird eine verlässliche finanzielle Grundversorgung entsprechend der Mindestvorgabe des Jugendbildungsgesetzes angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Musikschulen als außerschulische musikalische Bildungseinrichtungen genießen in unserem Land eine hohe Wertschätzung. Wir wollen sie bei ihrer hochqualitativen Arbeit unterstützen und möchten für eine verlässliche finanzielle Grundversorgung entsprechend der Mindestvorgabe des Jugendbildungsgesetzes einstehen. Link zum Original
  6. Die Bugwelle bei der Finanzierung der Musikschulen wird abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten die Bugwelle bei der Finanzierung der Musikschulen abbauen und für eine gesicherte Förderung sorgen. Link zum Original
  7. Die Förderung der Musikschulen wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten die Bugwelle bei der Finanzierung der Musikschulen abbauen und für eine gesicherte Förderung sorgen. Link zum Original
  8. Die Jugendkunstschulen werden gemäß der gesetzlichen Regelung angemessen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Jugendkunstschulen leisten eine vergleichbare hochwertige pädagogische Arbeit. Auch sie wollen wir gemäß der gesetzlichen Regelung angemessen fördern. Link zum Original
  9. Bei der Finanzierung von Kunst und Kultur bleibt es bei einer starken und verlässlichen Partnerschaft von Land und Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Finanzierung von Kunst und Kultur setzen wir weiterhin auf eine starke und verlässliche Partnerschaft von Land und Kommunen. Link zum Original
  10. Die Fähigkeit, EU-Mittel für die Kunst einzuwerben, wird im Land gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fähigkeit, EU-Mittel für die Kunst einzuwerben, wollen wir im Land stärken. Link zum Original
  11. Es wird geprüft, aus dem Reinertrag der Staatlichen Wetten und Lotterien einen höheren Betrag für die Kulturförderung bereitzustellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, werden wir prüfen, aus dem Reinertrag der Staatlichen Wetten und Lotterien (Wettmittelfonds) einen höheren Betrag für die Förderung der Kultur zur Verfügung zu stellen. Link zum Original
  12. Es wird geprüft, einen Kulturfonds für Sanierung und Ausstattung kleinerer nichtstaatlicher Einrichtungen und ein Residenzprogramm für Künstler einzurichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden wir prüfen, daraus einen Kulturfonds einzurichten, der Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen für den Substanzerhalt kleinerer, nichtstaatlicher Einrichtungen und ein Residenzprogramm für Künstler finanziert. Link zum Original
  13. Der Innovationsfonds wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Innovationsfonds als hocherfolgreiches Instrument werden wir weiterentwickeln. Link zum Original
  14. Für erfolgreiche Projekte des Innovationsfonds wird eine bis zu dreijährige Konzeptionsförderung geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei erfolgreichen Projekten werden wir die Möglichkeit einer bis zu dreijährigen Konzeptionsförderung prüfen. Link zum Original
  15. Die Kunst- und Musikhochschulen sowie Akademien werden mit ihren spezifischen Profilen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fundament unseres Kunstlandes ist die künstlerische Ausbildung an unseren Kunst- und Musikhochschulen sowie Akademien, die wir mit ihren spezifischen Profilen weiterentwickeln. Link zum Original
  16. Popakademie Mannheim, Filmakademie und Akademie für darstellende Künste in Ludwigsburg erhalten weiterhin ein finanziell nachhaltiges Fundament.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beabsichtigen, die Popakademie Mannheim, die Filmakademie und die Akademie für darstellende Künste in Ludwigsburg auch weiterhin auf ein finanziell nachhaltiges Fundament zu stellen. Link zum Original
  17. Möglichst viele Menschen in Stadt und Land sollen an Kunst teilhaben und neue Zielgruppen erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Fortführung der Kunstkonzeption Kultur 2020 lautet unser Anspruch, möglichst viele Menschen überall im Land, in den Städten wie in ländlichen Räumen, an Kunst teilhaben zu lassen und neue Zielgruppen zu erreichen. Link zum Original
  18. Barrierefreiheit und Inklusion werden als Themen des Zugangs zu Kultur bearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Barrierefreiheit und Inklusion werden wir ebenfalls als Themen des Zugangs zu Kultur bearbeiten. Link zum Original
  19. Für kulturelle Bildung werden nachhaltige Strukturen etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf den Empfehlungen des Fachbeirats „Kulturelle Bildung“ wollen wir für das Thema kulturelle Bildung nachhaltige Strukturen etablieren. Dafür wollen wir ein Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung Baden-Württemberg einrichten. Link zum Original
  20. Ein Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung Baden-Württemberg wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf den Empfehlungen des Fachbeirats „Kulturelle Bildung“ wollen wir für das Thema kulturelle Bildung nachhaltige Strukturen etablieren. Dafür wollen wir ein Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung Baden-Württemberg einrichten. Link zum Original
  21. Die Freiheit der Kunst wird geschützt und vor jeder Einflussnahme bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schützen die Freiheit der Kunst und bewahren sie vor jeder Einflussnahme. Link zum Original
  22. Das kulturelle Erbe wird bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb bewahren wir unser kulturelles Erbe und schaffen Freiräume für künstlerische Kreativität und Innovation. Link zum Original
  23. Es werden Freiräume für künstlerische Kreativität und Innovation geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb bewahren wir unser kulturelles Erbe und schaffen Freiräume für künstlerische Kreativität und Innovation. Link zum Original
  24. Nachhaltige Rahmenbedingungen sichern Kunstschaffenden und Kultureinrichtungen die nötige Sicherheit und Freiräume für exzellente Kunst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch geeignete und nachhaltige Rahmenbedingungen werden wir dafür sorgen, dass unsere Kunstschaffenden und unsere Kultureinrichtungen die Sicherheit und die Freiräume erhalten, die sie benötigen, um kreativ sein zu können und um exzellente Kunst hervorzubringen. Link zum Original
  25. Die Kulturförderung setzt auf Verlässlichkeit, Differenzierung und Transparenz und berücksichtigt Breite, Vielfalt und Exzellenz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Weiterentwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft setzen wir auf Verlässlichkeit, Differenzierung und Transparenz in der Förderung, wobei uns Breite, Vielfalt und Exzellenz gleichermaßen wichtig sind. Link zum Original
  26. Privates Mäzenatentum, Sponsoring und das Engagement von Stiftungen sollen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns um die Stärkung des privaten Mäzenatentums, Sponsorings und des Engagements von Stiftungen bemühen. Link zum Original
  27. Das Land trägt weiterhin seinen Anteil an Tarifsteigerungen bei staatlichen und institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch in Zukunft unseren Anteil an den Tarifsteigerungen tragen, um den staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen und den vom Land institutionell geförderten Ensembles und Einrichtungen eine finanziell verbindliche Planungsgrundlage zu gewährleisten. Link zum Original
  28. Das Land stellt der Kunst nach Möglichkeit Raum zur Entfaltung zur Verfügung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kunst braucht Raum zur Entfaltung, den wir nach Möglichkeit zur Verfügung stellen wollen. Link zum Original
  29. Sanierung und Erweiterung der Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die Sanierung und Erweiterung der Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe ebenso fort wie die Modernisierung der staatlichen Museen und Bibliotheken. Link zum Original
  30. Die Modernisierung der staatlichen Museen und Bibliotheken wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die Sanierung und Erweiterung der Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe ebenso fort wie die Modernisierung der staatlichen Museen und Bibliotheken. Link zum Original
  31. Der besondere Stellenwert des Nationaltheaters Mannheim in der Kunstförderung des Landes wird anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Sonderrolle unter den kommunalen Theatern spielt das Nationaltheater Mannheim als das größte kommunal geführte Vierspartentheater in Europa. Seinen besonderen Stellenwert in der Kunstförderung des Landes erkennen wir an. Link zum Original
  32. Kunsteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Archive und Hochschulen werden bei der Nutzung der Chancen der Digitalisierung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere Kunsteinrichtungen, insbesondere Museen, Bibliotheken, Archive, Hochschulen und Akademien, dabei unterstützen, die Chancen zu nutzen und den Herausforderungen zu begegnen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Link zum Original
  33. Bei der Archivierung digitaler Kunst wird die Position des ZKM Karlsruhe berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir die international herausragende Position des ZKM Karlsruhe bei Fragen der Archivierung digitaler Kunst berücksichtigen. Link zum Original
  34. Ein modernes Urheberrecht soll Kunsteinrichtungen die Nutzung digitaler Technologien ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für ein modernes und praktikables Urheberrecht ein, das die Kunsteinrichtungen in die Lage versetzt, die Möglichkeiten digitaler Technologien zu nutzen. Link zum Original
  35. Archivbestände von Landesarchiven, Hochschulen, Museen und Kunsteinrichtungen werden digital öffentlich zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen unsere Bemühungen fort, die Archivbestände der Landesarchive, Hochschulen, Museen und Kunsteinrichtungen in digitaler Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Soweit möglich sollen dabei freie Lizenzen zum Einsatz kommen, die eine Weiternutzung der Archivbestände durch Dritte ermöglichen. Link zum Original
  36. Bei der Digitalisierung der Archivbestände sollen möglichst freie Lizenzen zur Weiternutzung durch Dritte eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen unsere Bemühungen fort, die Archivbestände der Landesarchive, Hochschulen, Museen und Kunsteinrichtungen in digitaler Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Soweit möglich sollen dabei freie Lizenzen zum Einsatz kommen, die eine Weiternutzung der Archivbestände durch Dritte ermöglichen. Link zum Original
  37. Es finden regelmäßige Landeskunstkonferenzen und Kunstdialoge statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Austausch der Kulturschaffenden und der Kunsteinrichtungen sowie zum frühzeitigen Erkennen neuer Themen und Herausforderungen wollen wir regelmäßige Landeskunstkonferenzen und Kunstdialoge durchführen. Link zum Original
  38. Kunst am Bau und Architektur erhalten mehr Gewicht, um die Kunst im öffentlichen Raum zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Auseinandersetzung mit Kunst im öffentlichen Raum werden wir stärken, indem wir der Kunst am Bau und der Architektur als Kunst des Bauens mehr Gewicht verleihen. Link zum Original
  39. Das historische und kulturelle Erbe soll gepflegt, weitergegeben und erforscht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Baden-Württemberg hat ein reiches historisches und kulturelles Erbe. Dieses gilt es zu pflegen, weiterzugeben und zu erforschen. Link zum Original
  40. Im Einzelfall wird mit der Denkmalpflege entschieden, ob archäologische Objekte am authentischen Ort bewahrt und sichtbar gemacht werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich der Archäologie wollen wir im Einzelfall und in Absprache mit der Denkmalpflege entscheiden, ob eine konzeptionell und finanziell tragfähige Möglichkeit besteht, die archäologisch wertvollen Objekte am authentischen Ort zu bewahren und die betreffenden Regionen dabei zu unterstützen, sie sichtbar zu machen. Link zum Original
  41. Die Provenienzforschung des Landes wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anstrengungen des Landes in der Provenienzforschung werden wir fortführen. Link zum Original
  42. Besonderes Augenmerk der Kulturförderung gilt der freien Szene, Festivals und zeitgenössischen Ausdrucksformen wie Neuer Musik, Tanz, Jazz und Pop.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonderes Augenmerk richten wir auf die freie Szene, Festivals, auf neuartige künstlerische Präsentationen und auf zeitgenössische künstlerische Ausdrucksformen wie die Neue Musik, den Tanz, Jazz und Pop. Link zum Original
  43. Die Förderung der Breitenkultur hat besonderen Stellenwert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf die Förderung der Breitenkultur legen wir besonderen Wert, denn „ohne Breite keine Spitze”. Link zum Original
  44. Die Dirigenten- und Chorleiterpauschalen werden schrittweise erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Dirigenten- und Chorleiterpauschalen wollen wir schrittweise erhöhen. Link zum Original
  45. Leitlinie der Rundfunkpolitik ist ein starker, unabhängiger und staatsferner Rundfunk.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere rundfunkpolitische Leitlinie ist die eines starken, unabhängigen und staatsfernen Rundfunks. Link zum Original
  46. Der Südwestrundfunk wird bei der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen den Südwestrundfunk bei der weiteren Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen. Link zum Original
  47. Die Medien- und Filmförderung setzt einen Schwerpunkt auf Animation, visuelle Effekte und Virtual Reality.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein strategischer Schwerpunkt unserer Medien- und Filmförderstrategie liegt auf dem Feld der Animation, der visuellen Effekte sowie der „Virtual Reality“. Link zum Original
  48. Das Cluster Stuttgart-Ludwigsburg mit kreativen Dienstleistern und Hochschulen einschließlich der Filmakademie wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land möchte das Cluster Stuttgart-Ludwigsburg mit seinen kreativen Dienstleistern und seinen international anerkannten Hochschulen inklusive der Filmakademie Ludwigsburg weiter unterstützen. Link zum Original
  49. Die Filmkonzeption Baden-Württemberg 2008 wird kurzfristig unter Einbeziehung der Akteure evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Filmkonzeption Baden-Württemberg 2008 kurzfristig unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure evaluieren und möchten sie entlang der festgestellten Verbesserungsbedarfe fortschreiben. Link zum Original
  50. Die Filmkonzeption wird entsprechend den festgestellten Verbesserungsbedarfen fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Filmkonzeption Baden-Württemberg 2008 kurzfristig unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure evaluieren und möchten sie entlang der festgestellten Verbesserungsbedarfe fortschreiben. Link zum Original
  51. Die Förderung interaktiver Angebote und hochwertiger Computerspiele wird fortgesetzt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zunehmend gehört zur Medienförderung auch die Förderung interaktiver Angebote und qualitativ hochwertiger Computerspiele, die einen wichtigen Faktor in der baden-württembergischen Kreativwirtschaft darstellen. Die hier begonnenen Aktivitäten setzen wir fort und wollen sie ausbauen. Link zum Original
  52. Die vielfältige Medienlandschaft aus Rundfunk, Presse, privaten und nichtkommerziellen Anbietern soll erhalten und gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten sind es Zeitungen und Zeitschriften, private lokale und landesweite Radio- und Fernsehanbieter, nichtkommerzielle Radios und lokale Onlineangebote, die die reiche baden-württembergische Medienlandschaft ausmachen. Diese Landschaft wollen wir in ihrer Vielfalt erhalten und stärken. Link zum Original
  53. Förderangebote für Medienvielfalt, digitale Geschäftsmodelle und journalistische Qualität werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten Förderangebote ausbauen, die dem Erhalt der Vielfalt, der Anpassung der Geschäftsmodelle an digitale Herausforderungen und der Sicherung der journalistischen Qualität dienen. Um hier geeignete Maßnahmen zu identifizieren, rufen wir unter Einbeziehung von Verlegern, Medienhäusern, Medienschaffenden und Verbänden einen Runden Tisch „Medienzukunft Baden-Württemberg“ ins Leben. Link zum Original
  54. Mit Verlegern, Medienhäusern, Medienschaffenden und Verbänden wird ein Runder Tisch „Medienzukunft Baden-Württemberg“ eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten Förderangebote ausbauen, die dem Erhalt der Vielfalt, der Anpassung der Geschäftsmodelle an digitale Herausforderungen und der Sicherung der journalistischen Qualität dienen. Um hier geeignete Maßnahmen zu identifizieren, rufen wir unter Einbeziehung von Verlegern, Medienhäusern, Medienschaffenden und Verbänden einen Runden Tisch „Medienzukunft Baden-Württemberg“ ins Leben. Link zum Original
  55. Ein Sachstandsbericht zur baden-württembergischen Medienlandschaft wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Grundlage dazu lassen wir einen Sachstandsbericht zur baden-württembergischen Medienlandschaft erarbeiten. Link zum Original
  56. Die Öffnungsklausel für regionalisierte Werbung bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme wird nicht genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthaltene Öffnungsklausel für regionalisierte Werbung bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme nutzen wir nicht. Link zum Original
  57. Die Arbeit der Landesanstalt für Kommunikation wird transparenter, zielgenauer und bürgernäher gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) transparenter, zielgenauer und bürgernäher gestalten und dazu das Landesmediengesetz umfassend überarbeiten - gerade auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten für private lokale und landesweite Radio- und Fernsehanbieter sowie die nicht-kommerziellen Hörfunksender. Link zum Original
  58. Das Landesmediengesetz wird umfassend überarbeitet, auch mit Blick auf die Förderung privater und nichtkommerzieller Rundfunkanbieter.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) transparenter, zielgenauer und bürgernäher gestalten und dazu das Landesmediengesetz umfassend überarbeiten - gerade auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten für private lokale und landesweite Radio- und Fernsehanbieter sowie die nicht-kommerziellen Hörfunksender. Link zum Original
  59. Auf Bundes- und EU-Ebene wird ein zeitgemäßes Urheberrecht mit gerechter Vergütung, Erleichterungen für Kreativität, Wissenschaft und Langzeitarchivierung und Berücksichtigung der Nutzerinteressen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundes- und EU-Ebene für ein zeitgemäßes Urheberrecht einsetzen, das Kulturschaffenden eine gerechte Vergütung sichert, kreatives Schaffen, wissenschaftliche Arbeit und Maßnahmen zur digitalen Langzeitarchivierung erleichtert und die Interessen von Nutzerinnen und Nutzern berücksichtigt. Link zum Original
  60. Das Schicksal der Vertriebenen soll im Bewusstsein gehalten und auf Flucht und Vertreibung in der Welt hingewiesen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das Schicksal der Vertriebenen im Bewusstsein zu halten und auf das bestehende Leid in der Welt, auf Flucht, Vertreibung und Völkerrechtsverbrechen hinzuweisen. Link zum Original
  61. Die Kulturförderung der Vertriebenen und Spätaussiedler wird unverändert fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturförderung der Vertriebenen und Spätaussiedler werden wir unverändert fortführen. Link zum Original
  62. Ein Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler wird berufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler berufen, damit die Vertriebenenorganisationen immer einen festen Ansprechpartner in der Landesregierung haben. Link zum Original
  63. Der Staatsvertrag mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma wird gemeinsam weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Staatsvertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Landesverband der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg e.V. wollen wir gemeinsam mit dem Landesverband weiterentwickeln. Link zum Original
  64. Die Kirchen sollen ihren seelsorgerischen und gesellschaftlichen Aufgaben ungehindert nachkommen können, nach dem Prinzip der Subsidiarität.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Kirchen ihren seelsorgerischen und gesellschaftlichen Aufgaben ungehindert nachkommen können; dabei gilt für uns das Prinzip der Subsidiarität. Link zum Original
  65. Der grundgesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage wird bekräftigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum grundgesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage. Link zum Original
  66. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche wird als sehr wichtig angesehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche ist uns sehr wichtig. Link zum Original
  67. Die religiöse und weltanschauliche Gleichberechtigung aller Menschen auf Grundlage der Verfassungsordnung wird vertreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für die religiöse und weltanschauliche Gleichberechtigung aller Menschen auf der Grundlage unserer Verfassungsordnung ein. Link zum Original
  68. Niemand darf wegen seines Glaubens oder Nicht-Glaubens ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Niemand darf wegen seines Glaubens oder Nicht-Glaubens ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Link zum Original
  69. Der Dialog zwischen Religionen sowie zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird weiter gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gerade deshalb setzen wir uns weiter für die Förderung des Dialogs zwischen Religionen sowie zwischen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. In diesen Dialog sind auch die Perspektiven konfessionsloser Menschen einzubeziehen. Link zum Original
  70. In den interreligiösen Dialog werden die Perspektiven konfessionsloser Menschen einbezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gerade deshalb setzen wir uns weiter für die Förderung des Dialogs zwischen Religionen sowie zwischen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. In diesen Dialog sind auch die Perspektiven konfessionsloser Menschen einzubeziehen. Link zum Original
  71. Dem Dialog mit den jüdischen Gemeinden gilt eine besondere Verpflichtung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dem Dialog mit den jüdischen Gemeinden sehen wir uns besonders verpflichtet. Link zum Original
  72. Initiativen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen nach § 175 StGB werden begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bedauern, dass § 175 Strafgesetzbuch (StGB) über so viele Jahre hinweg galt und begrüßen in diesem Zusammenhang Initiativen, die die wissenschaftliche Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des nachfolgenden Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben. Link zum Original
  73. Die Kultur im ländlichen Raum wird gestärkt und bei der Weiterentwicklung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 95 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch Kultur ist Teil der Identität des Ländlichen Raumes und bedarf der besonderen Unterstützung. Dies wollen wir stärken und bei der Weiterentwicklung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum berücksichtigen. Link zum Original
  74. Die Landesregierung setzt sich für den kulturellen Austausch ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung für die Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in den Bereichen duale Ausbildung, Forschung, Umwelt, Energie, Technologietransfer und für den kulturellen Austausch ein. Link zum Original
  75. Eine Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit wird als notwendig angesehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft verlangt ein aktives Eintreten für unsere demokratischen Werte, eine Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit und das Vorgehen gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Rassismus, Antiziganismus und Antisemitismus. Dazu gehört, dass wir uns zum Existenzrecht Israels bekennen. Link zum Original
  76. Der interreligiöse Dialog wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den interreligiösen Dialog stärken. Dazu brauchen wir eine starke Schnittstelle zwischen den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und dem Staat. Link zum Original
  77. Es soll eine starke Schnittstelle zwischen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Staat geben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den interreligiösen Dialog stärken. Dazu brauchen wir eine starke Schnittstelle zwischen den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und dem Staat. Link zum Original
  78. Aufgeklärte Kräfte im Islam sollen eine starke Stimme in Verbänden und Gesellschaft erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darauf Wert legen, dass sich die aufgeklärten Kräfte im Islam eine starke Stimme in den Verbänden und der Gesellschaft verschaffen. Diese wollen wir als Ansprechpartner gewinnen. Link zum Original
  79. Aufgeklärte Kräfte im Islam sollen als Ansprechpartner gewonnen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darauf Wert legen, dass sich die aufgeklärten Kräfte im Islam eine starke Stimme in den Verbänden und der Gesellschaft verschaffen. Diese wollen wir als Ansprechpartner gewinnen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Grüne BW 56, CDU BW 56 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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