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Baden-Württemberg gestalten: Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ. Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016–2021

Forderungen zu Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit

Koalitionsvertrag · Koalition aus Grüne und CDU · unterzeichnet 09.05.2016 · Original

Der Vertrag enthält 127 von 2.435 Forderungen zu „Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit“.

Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 127
  1. Das Land ist auch künftig auf Fachkräfte aus anderen Ländern angewiesen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch zukünftig sind wir auf Fachkräfte aus anderen Ländern angewiesen. Link zum Original
  2. Die humanitäre Verantwortung für Schutzbedürftige wird anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus stehen wir auch zu unserer humanitären Verantwortung für diejenigen, die Schutz brauchen. Link zum Original
  3. Es gilt eine Willkommenskultur, die im Gegenzug Leistungsbereitschaft, Anstrengung und Integrationswillen erwartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir leben eine Willkommenskultur und erwarten im Gegenzug Leistungsbereitschaft, Anstrengung und Integrationswillen. Link zum Original
  4. Leitlinie der Integrationspolitik ist Fördern und Fordern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Integration fördern und Integration fordern – das ist unsere Leitlinie. Link zum Original
  5. Das Land soll für dauerhaft Bleibende zur neuen Heimat werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass unser Land für die, die dauerhaft bei uns bleiben, neue Heimat wird. Link zum Original
  6. Flüchtlinge sollen schnellstmöglich Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Flüchtlinge sollen deshalb schnellstmöglich Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Link zum Original
  7. Ein gemeinsames Programm von Wirtschaft, Bundesagentur für Arbeit und Land zur beruflichen Integration und Nachqualifikation von Flüchtlingen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben überdies ein gemeinsames Programm von Wirtschaft, Bundesagentur für Arbeit und Land zur beruflichen Integration und Nachqualifikation von Flüchtlingen an. Link zum Original
  8. Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sollen Rechtssicherheit erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auszubildende und Ausbildungsbetriebe brauchen Rechtssicherheit. Link zum Original
  9. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, besonders im Ingenieurwesen sowie in medizinischen und pflegerischen Berufen, wird unbürokratischer und zügiger gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die unbürokratische und zügige Anerkennung ausländischer Abschlüsse wollen wir weiter verbessern, damit eine Anerkennung von Abschlüssen besonders im Ingenieurwesen sowie in medizinischen und pflegerischen Berufen zügig erfolgen kann. Link zum Original
  10. Angestrebt wird eine gemeinsame und humanitäre europäische Flüchtlings- und Asylpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb setzen wir uns für eine gemeinsame und humanitäre europäische Flüchtlings- und Asylpolitik ein. Link zum Original
  11. Die europäischen Zuständigkeitsregelungen für Asylverfahren sollen weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sprechen uns für eine Weiterentwicklung der europäischen Zuständigkeitsregelungen zur Durchführung des Asylverfahrens aus. Link zum Original
  12. Flüchtlinge sollen im ersten Aufnahmeland registriert und anschließend gerecht in Europa verteilt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist die Registrierung der Flüchtlinge im erstaufnehmenden Land und eine anschließend gerechte Verteilung innerhalb Europas. Link zum Original
  13. Der Schutz der EU-Außengrenzen muss gewährleistet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Schutz der EU-Außengrenzen muss gewährleistet werden, Schleusern ist das Handwerk zu legen. Link zum Original
  14. Schleuserkriminalität soll unterbunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Schutz der EU-Außengrenzen muss gewährleistet werden, Schleusern ist das Handwerk zu legen. Link zum Original
  15. Menschen müssen weiterhin Asylanträge stellen und Zuflucht nach der Genfer Flüchtlingskonvention finden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss sichergestellt bleiben, dass Menschen Asylanträge stellen und Zuflucht nach den Genfer Flüchtlingskonventionen finden können. Link zum Original
  16. Die Dauer der Asylverfahren soll verkürzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kernelement aller Überlegungen im Bereich der Asylverfahren ist die Verkürzung der Dauer der Asylverfahren. Link zum Original
  17. Asylentscheidungen sollen während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen getroffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zentrales Ziel ist, dass die erforderlichen Asylentscheidungen während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen getroffen werden. Link zum Original
  18. Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollen nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollen nicht mehr in die Kommunen verteilt werden. Link zum Original
  19. Rückführungen sollen unmittelbar aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rückführungen sollen unmittelbar aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus erfolgen. Link zum Original
  20. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll die Verfahrensdauer beschleunigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu ist es unerlässlich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Verfahrensdauer beschleunigt. Link zum Original
  21. Im Land sollen bis zu vier Einrichtungen entstehen, die von der Registrierung bis zur Asylentscheidung zuständig sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daran anknüpfend soll es im Land künftig ein bedarfsgerechtes, zugangsorientiertes, flexibles und atmendes System von bis zu vier Einrichtungen geben, die von der Registrierung, der Gesundheitsprüfung und der Asylantragsstellung bis zur endgültigen Entscheidung zuständig sind. Link zum Original
  22. Die Rückführung bleibt landesweit beim Regierungspräsidium Karlsruhe zentralisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rückführung bleibt landesweit beim Regierungspräsidium Karlsruhe zentralisiert. Link zum Original
  23. Das Grundrecht auf Asyl für schutzbedürftige Menschen wird bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl für Menschen, die auf unseren Schutz und auf unsere Hilfe angewiesen sind. Link zum Original
  24. Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist ein Grundrecht und kein Gnadenakt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist kein Gnadenakt, sondern ein Grundrecht. Link zum Original
  25. Menschen aus Gewalt- und Konfliktregionen Zuflucht zu gewähren, gilt als Gebot der Humanität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Menschen Zuflucht zu gewähren, deren Heimatländer von Gewalt und Konflikten betroffen sind, ist ein Gebot der Humanität. Link zum Original
  26. Das Taschengeld in der Erstaufnahme soll nicht mehr bar, sondern über eine Sachleistungskarte gewährt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der persönliche Bedarf (das so genannte Taschengeld) soll in der Erstaufnahmestelle künftig nicht mehr bar ausgezahlt, sondern mit Hilfe einer Sachleistungskarte gewährleistet werden. Link zum Original
  27. Die Sachleistungskarte wird monatlich aufgeladen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sachleistungskarte wird monatlich aufgeladen, ihre Nutzung wird räumlich begrenzt. Link zum Original
  28. Die Nutzung der Sachleistungskarte wird räumlich begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sachleistungskarte wird monatlich aufgeladen, ihre Nutzung wird räumlich begrenzt. Link zum Original
  29. Bei der Sachleistungskarte gibt es keine Barauszahlung und keine Übertragung von Beträgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es erfolgt keine Auszahlung von Barbeträgen, eine Übertragung von Beträgen am Monatsende oder an andere Nutzer. Link zum Original
  30. Nach einer erfolgreichen Erprobung wird geprüft, ob auch Stadt- und Landkreise die Sachleistungskarte nutzen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem prüfen wir, im Falle, dass sich die Sachleistungskarte im Zuge einer Erprobungsphase bewährt hat, ob und gegebenenfalls wie den Stadt- und Landkreisen ebenfalls eine Nutzung dieser Sachleistungskarte ermöglicht werden kann. Link zum Original
  31. Die Residenzpflicht in den Erstaufnahmestellen wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zur Residenzpflicht in den Erstaufnahmestellen und werden sie konsequent umsetzen. Link zum Original
  32. Geplante Wohnsitzregelungen des Bundes für anerkannte Asylbewerber werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Geplante Wohnsitzregelungen des Bundes für anerkannte Asylbewerber unterstützen wir. Link zum Original
  33. Die bisherige Anrechnung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen gegenüber den Landkreisen bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    An der praktizierten Form der Anrechnung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen gegenüber den Landkreisen halten wir fest. Link zum Original
  34. Das Anliegen der Oberverwaltungsgerichtspräsidenten, die Rechtsprechung zu vereinheitlichen, wird auf Umsetzbarkeit geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zudem das Anliegen der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte, eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu ermöglichen, auf seine Umsetzung prüfen. Link zum Original
  35. Das systematische Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb setzt Baden-Württemberg sein systematisches Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber fort. Link zum Original
  36. Hindernisse bei Rückführungen sollen beseitigt und organisatorische Prozesse gestrafft werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 64 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bisherige Hindernisse sollen aus dem Weg geräumt und organisatorische Prozesse gestrafft werden. Link zum Original
  37. Bei abgelehnten Asylbewerbern hat die freiwillige Ausreise weiterhin Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wenn Menschen unser Land wieder verlassen müssen, da ihr Asylantrag auf Asyl abgelehnt wurde, werden wir der freiwilligen Ausreise weiterhin den Vorzug geben. Link zum Original
  38. Die Rückkehrberatung soll bei Menschen ohne Bleibeperspektive so früh wie möglich und bereits in den Erstaufnahmestellen einsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rückkehrberatung hat sich hier bewährt. Sie hat bei Menschen ohne konkrete Bleibeperspektive so rasch wie möglich nach der Einreise und in den Erstaufnahmestellen einzusetzen. Link zum Original
  39. Rückkehrförderung und Rückkehrberatung werden nach der Leitlinie „Rückkehr vor Abschiebung“ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten die Rückkehrförderung und Rückkehrberatung von Flüchtlingen gemäß unserer Leitlinie „Rückkehr vor Abschiebung“ weiter entwickeln Link zum Original
  40. Die Datensysteme zur Erfassung von Flüchtlingen sollen abgestimmt und vereinheitlicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine bestmögliche Abstimmung und Vereinheitlichung der Datensysteme zur Erfassung der Flüchtlinge ein. Link zum Original
  41. Die Härtefallkommissionsverordnung wird zur Verfahrensbeschleunigung überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Härtefallkommissionsverordnung soll mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung ergebnisoffen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Link zum Original
  42. Die Lenkungsgruppe Flüchtlinge wird als lageorientierte Verwaltung fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem Querschnittsbereich wie der Flüchtlingsaufnahme werden wir die Lenkungsgruppe Flüchtlinge in dem bewährten Format einer lageorientierten Verwaltung fortführen. Link zum Original
  43. Die in den Asylpaketen vereinbarten Möglichkeiten werden bei der Umsetzung bestmöglich genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen werden wir in Baden-Württemberg die in den Asylpaketen vereinbarten Möglichkeiten bestmöglich nutzen. Link zum Original
  44. Den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge soll entsprochen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen dafür Sorge tragen, den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge gerecht zu werden. Link zum Original
  45. Alleinreisende Frauen mit oder ohne Kinder sollen in gesonderten Einrichtungen untergebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alleinreisende Frauen mit oder ohne Kinder wollen wir in gesonderten Einrichtungen unterbringen. Link zum Original
  46. Flüchtlinge, die wegen ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden, sollen geschützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir auch diejenigen schützen, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Identität Diskriminierungen ausgesetzt sind. Link zum Original
  47. Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften sollen Schutz vor Diskriminierung und Gewalt gewährleisten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schutz vor Diskriminierung und Gewalt muss Aufgabe von Gewaltschutzkonzepten sein. Link zum Original
  48. Gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt und wo möglich vorgehalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine bedarfsgerechte Unterbringung bedeutet, gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten zu berücksichtigen und wo immer möglich vorzuhalten. Link zum Original
  49. Die Ombudsstelle für Fragen zur Erstaufnahmeeinrichtung wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ombudsstelle als Anlaufstelle für Flüchtlinge, Ehrenamtliche und Nachbarn zu Fragen der Erstaufnahmeeinrichtung werden wir fortführen. Link zum Original
  50. Beratungsangebote zur freiwilligen Rückkehr dürfen die Ausreisefrist nicht hinausschieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beratungsangebote zur freiwilligen Rückkehr dürfen nicht zu einem Hinausschieben der Ausreisefrist führen. Link zum Original
  51. Verzögerungen der Rückführung durch kurzfristige Inanspruchnahme der Rückkehrberatung sollen vermieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Verzögerung der Rückführung durch die kurzfristige Inanspruchnahme der Rückkehrberatung ist zu vermeiden. Link zum Original
  52. Abgelehnte Asylbewerber sollen ohne Abschiebehindernisse schnell zurückgeführt werden, wenn freiwillige Rückkehr nicht greift.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wo Instrumente der freiwilligen Rückkehr nicht greifen, müssen wir die abgelehnten Asylbewerber schnell wieder in ihre Heimat zurückführen, sofern keine Abschiebehindernisse bestehen. Link zum Original
  53. Abschiebungshindernisse sollen beseitigt werden, soweit Maßnahmen des Landes dies ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch die Beseitigung von Abschiebungshindernissen, soweit ihnen durch Maßnahmen des Landes entgegengewirkt werden kann. Link zum Original
  54. Zwangsweise Rückführungen müssen den Leitlinien des Innenministeriums zur Rückkehr- und Abschiebepraxis entsprechen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine zwangsweise Rückführung muss den Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg für die Rückkehr- und Abschiebepraxis entsprechen. Link zum Original
  55. Der Bedarf an weiteren Abschiebehaftplätzen wird regelmäßig geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Bedarf weiterer Abschiebehaftplätze regelmäßig prüfen. Link zum Original
  56. Abschiebehaft ist stets letztes Mittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anordnung von Abschiebehaft ist dabei stets Ultima Ratio. Link zum Original
  57. Die Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten wird im Bundesrat unterstützt, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Bundesrat anstehende Entscheidung über die Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko werden wir unterstützen, falls die entsprechenden hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Link zum Original
  58. Die Kommunen werden bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird die Kommunen bei ihrer Aufgabe der Anschlussunterbringung unterstützen und mit ihnen einen „Pakt für Integration“ schließen. Link zum Original
  59. Mit den Kommunen wird ein „Pakt für Integration“ geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird die Kommunen bei ihrer Aufgabe der Anschlussunterbringung unterstützen und mit ihnen einen „Pakt für Integration“ schließen. Link zum Original
  60. Das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird weiterhin mit dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ einen freiwilligen Beitrag leisten. Link zum Original
  61. Integration soll besonders bei Wohnungsbau, Bildungszugang, Sprach- und Arbeitsmarktintegration und sozialer Begleitung gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Engagieren wollen wir uns besonders beim Wohnungsbau, beim Zugang zu Bildung, bei der Sprach- und Arbeitsmarktintegration und bei der sozialen Begleitung im Haupt- und Ehrenamt. Link zum Original
  62. Die vorläufige Unterbringung ist als staatliche Aufgabe zu refinanzieren, solange sie fortbesteht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Solange die vorläufige Unterbringung übergangsweise fortbesteht, ist diese als staatliche Aufgabe zu refinanzieren. Link zum Original
  63. Die kommunalen Flüchtlingsdialoge werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die kommunalen Flüchtlingsdialoge. Link zum Original
  64. Mehr Migranten sollen für den öffentlichen Dienst gewonnen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ausdrücklich mehr Migrantinnen und Migranten für den öffentlichen Dienst gewinnen. Link zum Original
  65. Das Land stellt eine ausgewogene, gerechte Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sicher.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Bezug auf unbegleitete minderjährige ausländische Kinder- und Jugendliche (UMA) ist vom Land eine ausgewogene, gerechte Verteilung sicherzustellen. Link zum Original
  66. Maßgeblich für die Zuweisung unbegleiteter Minderjähriger sind ihre spezifischen Schutzbedürfnisse und Bedarfe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßgeblich für die Zuweisung sind die spezifischen Schutzbedürfnisse und Bedarfe unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Link zum Original
  67. Öffentliche und private Jugendhilfeträger werden in ihren Integrationsanstrengungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die öffentlichen und privaten Jugendhilfeträger werden in ihren Integrationsanstrengungen unterstützt. Link zum Original
  68. Gelungene Integration wird angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel als Chance gesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Zeiten des Fachkräftemangels und des demographischen Wandels sehen wir die gelungene Integration als Chance. Link zum Original
  69. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen soll schnell, unkompliziert, praxisnah und verlässlich sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Anerkennung von Berufsabschlüssen muss schnell, unkompliziert, praxisnah und verlässlich gestaltet werden. Link zum Original
  70. Flüchtlinge sollen direkt in die Betriebe vermittelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem sollen die Flüchtlinge direkt in die Betriebe. Link zum Original
  71. Geflüchtete sollen während der dreijährigen Ausbildung und der ersten beiden Beschäftigungsjahre nicht abgeschoben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb unterstützen wir die Forderung der Wirtschaft, dass bei Flüchtlingen während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden Beschäftigungsjahren keine Abschiebungen erfolgen. Link zum Original
  72. Die Ansiedlung von Migrantenfamilien im ländlichen Raum wird konzeptionell und praktisch gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 96 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Ansiedlung von Migrantenfamilien im ländlichen Raum werden wir konzeptionell und praktisch fördern. Link zum Original
  73. Es wird geprüft, inwieweit die Donauraumstrategie stärker zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Migrationsfragen beitragen kann.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir prüfen, inwieweit die Donauraumstrategie noch stärker als bisher zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Fragen der Migration beitragen kann. Link zum Original
  74. Die Landesregierung setzt sich in der Flüchtlingspolitik für tragfähige gemeinsame Lösungen auf europäischer Ebene ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass es zu tragfähigen gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene kommt und ihre Umsetzung innerhalb Deutschlands bestmöglich sicherstellen. Link zum Original
  75. Die Landesregierung stellt die Umsetzung europäischer Lösungen in der Flüchtlingspolitik innerhalb Deutschlands bestmöglich sicher.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass es zu tragfähigen gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene kommt und ihre Umsetzung innerhalb Deutschlands bestmöglich sicherstellen. Link zum Original
  76. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem soll mit gemeinsamen Verfahrens- und Leistungsstandards weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit gemeinsamen Verfahrens- und Leistungsstandards, einem fairen europäischen Verteilungsmechanismus und einem wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen zur Eindämmung von illegaler Migration und Schleuserkriminalität. Link zum Original
  77. Ein fairer europäischer Verteilungsmechanismus für Asylsuchende wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit gemeinsamen Verfahrens- und Leistungsstandards, einem fairen europäischen Verteilungsmechanismus und einem wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen zur Eindämmung von illegaler Migration und Schleuserkriminalität. Link zum Original
  78. Ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen zur Eindämmung illegaler Migration und Schleuserkriminalität wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit gemeinsamen Verfahrens- und Leistungsstandards, einem fairen europäischen Verteilungsmechanismus und einem wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen zur Eindämmung von illegaler Migration und Schleuserkriminalität. Link zum Original
  79. Integration wird durch Integrationsmaßnahmen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern durch Integrationsmaßnahmen, fordern aber auch die aktive Beteiligung der Leistungsempfänger. Link zum Original
  80. Von Leistungsempfängern wird die aktive Beteiligung an Integrationsmaßnahmen gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern durch Integrationsmaßnahmen, fordern aber auch die aktive Beteiligung der Leistungsempfänger. Link zum Original
  81. Verpflichtende Integrationsmaßnahmen und Konsequenzen bei Versäumnissen werden stringent durchgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Viele Maßnahmen haben einen verpflichtenden Charakter und Versäumnisse sind mit Konsequenzen verbunden. Diese Regelungen sind kein Selbstzweck, sondern schaffen die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Wir werden darauf achten, dass diese stringent durchgesetzt werden. Link zum Original
  82. Niedrigschwellige Orientierungsmöglichkeiten zu kommunalen und staatlichen Angeboten sollen das Ankommen in Baden-Württemberg erleichtern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Indem wir niedrigschwellige Orientierungsmöglichkeiten zu kommunalen und staatlichen Angeboten schaffen, wollen wir das Ankommen in Baden-Württemberg erleichtern. Dies erreichen wir durch eine strukturierte und qualitätsgesicherte Zusammenführung von Beratung, Behördengängen und Integrationsmaßnahmen, die verpflichtend zwischen den Ankommenden und den Behörden vereinbart werden können. Link zum Original
  83. Beratung, Behördengänge und Integrationsmaßnahmen werden strukturiert zusammengeführt und können verpflichtend zwischen Ankommenden und Behörden vereinbart werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Indem wir niedrigschwellige Orientierungsmöglichkeiten zu kommunalen und staatlichen Angeboten schaffen, wollen wir das Ankommen in Baden-Württemberg erleichtern. Dies erreichen wir durch eine strukturierte und qualitätsgesicherte Zusammenführung von Beratung, Behördengängen und Integrationsmaßnahmen, die verpflichtend zwischen den Ankommenden und den Behörden vereinbart werden können. Link zum Original
  84. In die Zusammenführung von Beratung und Integrationsmaßnahmen sollen die in der Erstaufnahme erfassten Qualifikationen von Flüchtlingen einfließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dies erreichen wir durch eine strukturierte und qualitätsgesicherte Zusammenführung von Beratung, Behördengängen und Integrationsmaßnahmen, die verpflichtend zwischen den Ankommenden und den Behörden vereinbart werden können. Dabei sollen die bereits in der Erstaufnahme erfassten Qualifikationen von Flüchtlingen zu Sprachkenntnissen, Bildungsstand und Berufstätigkeit einfließen. Link zum Original
  85. Für den Spracherwerb soll es einen einfachen Zugang zu Kursen geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Spracherwerb brauchen wir einen einfachen Zugang zu Kursen und die Möglichkeit spezifischer Angebote (z.B. für Eltern oder bestimmte Tätigkeitsfelder) oder der berufsbegleitenden Teilnahme. Link zum Original
  86. Es sollen spezifische Sprachkursangebote, etwa für Eltern oder bestimmte Tätigkeitsfelder, sowie berufsbegleitende Teilnahme möglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Spracherwerb brauchen wir einen einfachen Zugang zu Kursen und die Möglichkeit spezifischer Angebote (z.B. für Eltern oder bestimmte Tätigkeitsfelder) oder der berufsbegleitenden Teilnahme. Link zum Original
  87. Der Bund soll Sprach- und Integrationskurse bedarfsdeckend in allen Landesteilen bereitstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gehen davon aus, dass der Bund Sprach- und Integrationskurse bedarfsdeckend und in allen Teilen des Landes bereitstellt. Link zum Original
  88. Das Landesprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ wird bedarfsgerecht ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ werden wir bedarfsgerecht ausstatten und inhaltlich weiterentwickeln. Link zum Original
  89. Das Landesprogramm „Chancen gestalten“ wird inhaltlich weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ werden wir bedarfsgerecht ausstatten und inhaltlich weiterentwickeln. Link zum Original
  90. Mit Armutsmigration im Rahmen der EU-Zuwanderung wird sich die Landespolitik befassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den vergangenen Jahren erleben wir insbesondere Zuwanderung aus anderen europäischen Staaten, die ihren Ursprung in der glücklicherweise errungenen EU-Freizügigkeit hat. Ein geringer Anteil davon betrifft auch die Armutsmigration, mit der wir uns befassen werden. Link zum Original
  91. Das Land muss europäische und internationale Fachkräfte gewinnen und international als weltoffen und attraktiv wahrgenommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als wirtschaftsstarkes Land sind wir darauf angewiesen, europäische und internationale Fachkräfte zu gewinnen. Dafür müssen wir international als weltoffen und attraktiv wahrgenommen werden und gezielte Strategien für das gezielte Anwerben von Fachkräften entwickeln. Link zum Original
  92. Es werden gezielte Strategien zur Anwerbung von Fachkräften entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als wirtschaftsstarkes Land sind wir darauf angewiesen, europäische und internationale Fachkräfte zu gewinnen. Dafür müssen wir international als weltoffen und attraktiv wahrgenommen werden und gezielte Strategien für das gezielte Anwerben von Fachkräften entwickeln. Link zum Original
  93. Das Land bekennt sich zu seiner humanitären Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aktuell nehmen wir viele Flüchtlinge und Asylbewerber auf (in diesem Kapitel ‚Flüchtlinge‘ genannt). Wir bekennen uns zu dieser humanitären Verantwortung. Link zum Original
  94. Künftig werden grundsätzlich nur Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive in Städten und Gemeinden untergebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundsätzlich werden künftig nur noch diejenigen mit guter Bleibeperspektive in den Städten und Gemeinden untergebracht. Link zum Original
  95. Zu den bestehenden Partnerregionen sollen weitere europäische Partnerschaften hinzukommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den bestehenden Partnerregionen wollen wir weitere europäische Partnerschaften hinzufügen. Ziel ist es, vor allem jungen Menschen die Möglichkeit einer Ausbildungs- und Berufsperspektive in Baden-Württemberg zu bieten. Link zum Original
  96. Jungen Menschen aus Partnerregionen soll eine Ausbildungs- und Berufsperspektive in Baden-Württemberg geboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den bestehenden Partnerregionen wollen wir weitere europäische Partnerschaften hinzufügen. Ziel ist es, vor allem jungen Menschen die Möglichkeit einer Ausbildungs- und Berufsperspektive in Baden-Württemberg zu bieten. Link zum Original
  97. Auszubildende sollen eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Ausbildungsbetrieben Verlässlichkeit und Rechtssicherheit während einer Ausbildung zu bieten, setzen wir uns analog zum Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses auf Bundesebene vom 13. April 2016 dafür ein, dass der Auszubildende eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhält. Link zum Original
  98. Geduldete sollen nach erfolgreicher Ausbildung eine weitere Duldung von bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung soll der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche erhalten, sofern er nicht im Betrieb verbleibt. Link zum Original
  99. Für eine anschließende Beschäftigung soll ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine anschließende Beschäftigung soll ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt werden. Link zum Original
  100. Kommunale Beschäftigungsmöglichkeiten, Praktika und gemeinnützige Nachbarschaftshilfen gelten als geeigneter Berufseinstieg für Flüchtlinge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten kommunale Beschäftigungsmöglichkeiten, Praktika und gemeinnützige Nachbarschaftshilfen für einen geeigneten Einstieg in berufliche Tätigkeiten. Link zum Original
  101. Mit Gemeinden, Städten und Kreisen wird ein Pakt für Integration angestrebt, um sie bei der Integration zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen sind der entscheidende Ort der Integration. Wir streben mit den Gemeinden, Städten und Kreisen des Landes einen Pakt für Integration an, um sie bei dieser Aufgabe angemessen zu unterstützen. Link zum Original
  102. Eine gleichmäßige Verteilung von Menschen mit guter Bleibeperspektive wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus integrationspolitischen Gründen macht deshalb die gleichmäßige Verteilung von Menschen mit guter Bleibeperspektive Sinn. Link zum Original
  103. Das Land setzt sich beim Bund weiterhin für die Einführung einer Wohnsitzauflage ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund werden wir uns weiterhin beim Bund für die Einführung einer Wohnsitzauflage einsetzen und werden diese im Land im Interesse der Kommunen konsequent umsetzen. Link zum Original
  104. Eine Wohnsitzauflage wird im Land im Interesse der Kommunen konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund werden wir uns weiterhin beim Bund für die Einführung einer Wohnsitzauflage einsetzen und werden diese im Land im Interesse der Kommunen konsequent umsetzen. Link zum Original
  105. Die kommunale Integrationsförderung wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln die kommunale Integrationsförderung weiter, stärken kommunale Verwaltungsstrukturen der Integration, beispielsweise durch kommunale Integrationsbeauftragte, und werden dabei auf flächendeckende Standards hinwirken. Link zum Original
  106. Kommunale Verwaltungsstrukturen der Integration, etwa Integrationsbeauftragte, werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln die kommunale Integrationsförderung weiter, stärken kommunale Verwaltungsstrukturen der Integration, beispielsweise durch kommunale Integrationsbeauftragte, und werden dabei auf flächendeckende Standards hinwirken. Link zum Original
  107. Für die kommunale Integrationsarbeit wird auf flächendeckende Standards hingewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln die kommunale Integrationsförderung weiter, stärken kommunale Verwaltungsstrukturen der Integration, beispielsweise durch kommunale Integrationsbeauftragte, und werden dabei auf flächendeckende Standards hinwirken. Link zum Original
  108. Die Verwaltungsvorschrift Integration wird in Schwerpunkten, Zielen und Finanzausstattung überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verwaltungsvorschrift Integration für die kommunale Integrationsförderung werden wir in ihren Schwerpunkten, Zielsetzungen und der Finanzausstattung überprüfen. Link zum Original
  109. Die Förderung kommunaler Integrationsbeauftragter wird verstetigt, um eine flächendeckende Verankerung zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Konsolidierung der kommunalen Integrationsbeauftragten soll die Förderung verstetigt werden, um eine möglichst flächendeckende Verankerung in Stadt- und Landkreisen sowie den Großen Kreisstädten zu erreichen. Link zum Original
  110. Für Kommunen mit besonderen Integrationslagen wie Armutsmigration aus Südosteuropa werden maßgeschneiderte Unterstützungskonzepte entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Kommunen mit besonderen Integrationslagen, beispielsweise Armutsmigration aus Südosteuropa, werden wir maßgeschneiderte Konzepte zur Unterstützung entwickeln. Vorhandene Vollzugsdefizite sollen abgebaut werden. Link zum Original
  111. Vorhandene Vollzugsdefizite bei besonderen Integrationslagen sollen abgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Kommunen mit besonderen Integrationslagen, beispielsweise Armutsmigration aus Südosteuropa, werden wir maßgeschneiderte Konzepte zur Unterstützung entwickeln. Vorhandene Vollzugsdefizite sollen abgebaut werden. Link zum Original
  112. Flüchtlinge sollen innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft in der Anschlussunterbringung ein tagesstrukturierendes Angebot erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, dass Flüchtlinge innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft in der kommunalen Anschlussunterbringung ein tagesstrukturierendes Angebot erhalten. Link zum Original
  113. Standards und Verfahren der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu beschleunigen und zu erleichtern, wollen wir die Standards und Verfahren überprüfen und den vorhandenen Struktur- und Personalbedarf ermitteln. Link zum Original
  114. Der Struktur- und Personalbedarf für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird ermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu beschleunigen und zu erleichtern, wollen wir die Standards und Verfahren überprüfen und den vorhandenen Struktur- und Personalbedarf ermitteln. Link zum Original
  115. Die Zahl der Teilanerkennungen ausländischer Abschlüsse soll deutlich steigen, um Nachqualifizierungsbedarf zu ermitteln und Anpassungsmaßnahmen zu organisieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hauptsächlich haben wir das Ziel, die Zahl der Teilanerkennungen deutlich zu erhöhen, damit wir den Nachqualifizierungsbedarf ermitteln und Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen organisieren können. Link zum Original
  116. Die Regeln zum rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sollen nach Vorbild des SGB bundesrechtlich konsolidiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns auf Bundesebene für einen Ansatz ein, der nach Vorbild des SGB die einschlägigen Regeln zum rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland konsolidiert. Link zum Original
  117. Ein Integrationsgesetz des Bundes nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen das Vorhaben des Bundesgesetzgebers ein Integrationsgesetz zu verabschieden, das sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns orientiert. Link zum Original
  118. Das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Basis und in Ergänzung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen werden wir das geltende Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg evaluieren und zu einem Landesintegrationsgesetz für Baden-Württemberg weiterentwickeln. Link zum Original
  119. Das Partizipations- und Integrationsgesetz wird zu einem Landesintegrationsgesetz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Basis und in Ergänzung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen werden wir das geltende Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg evaluieren und zu einem Landesintegrationsgesetz für Baden-Württemberg weiterentwickeln. Link zum Original
  120. Integrationsfeindlichen Parallelstrukturen soll mit guter Integrationspolitik entgegengewirkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit guter Integrationspolitik dem Auftreten von integrationsfeindlichen Parallelstrukturen entgegenwirken. Link zum Original
  121. Die Arbeit der Eltern- und Kulturvereine mit internationalen Wurzeln wird als bedeutsam für die Integration gewürdigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Arbeit der Eltern- und Kulturvereine mit internationalen Wurzeln und schätzen ihre Bedeutung für die Integration. Link zum Original
  122. Die Belange geflüchteter Mädchen und Frauen werden identifiziert und entsprechende Maßnahmen ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Belange von geflüchteten Mädchen und Frauen werden wir identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Link zum Original
  123. Vollverschleierungen, die die Identität nicht erkennen lassen, werden als Widerspruch zu einer offenen Gesellschaft abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vollverschleierungen, die die Identität der Frau nicht erkennen lassen widersprechen einer offenen Gesellschaft. In Baden-Württemberg sollen sich alle offen ins Gesicht sehen können. Link zum Original
  124. Zugewanderte müssen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen akzeptieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Integration gelingt dort, wo Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Wer zu uns kommt, muss dies akzeptieren. Link zum Original
  125. Einbürgerung gilt als Ergebnis eines fortschreitenden Integrationsprozesses.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen die Einbürgerung als Ergebnis eines fortschreitenden Integrationsprozesses. Link zum Original
  126. Die bisherige Praxis der Einbürgerungsgespräche wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die geübte Praxis bei den Einbürgerungsgesprächen behalten wir bei. Link zum Original
  127. Einbürgerungen sollen in einem feierlichen Rahmen stattfinden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wünschen uns einen feierlichen Rahmen bei Einbürgerungen und würdigen dadurch den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Grüne 56, CDU 56 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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